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Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
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142,80 €
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20.10.25
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogFestpreis-Kalkulator

Digital Steuerberater Festpreis-Kalkulator 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Steuerberater-Leistungen zum Festpreis statt Überraschungen: Mit einem digitalen Festpreis-Kalkulator erhalten Sie vorab eine verbindliche Kostenkalkulation für Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuererklärung. Keine versteckten Gebühren, keine nachträglichen Zuschläge – transparent, fair und rechtssicher gemäß StBVV.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein digitaler Festpreis-Kalkulator ermöglicht Unternehmen, die Kosten für Steuerberater-Leistungen vorab transparent zu berechnen. Anders als bei klassischer StBVV-Abrechnung gibt es keine nachträglichen Überraschungen. OnlineBilanz bietet einen solchen Kalkulator: Sie geben wenige Kennzahlen ein (Umsatz, Belege, Rechtsform) und erhalten sofort einen verbindlichen Festpreis für Jahresabschluss, Buchhaltung oder Steuererklärung – erstellt durch zugelassene Steuerberater.

Warum ein Festpreis-Kalkulator für Steuerberater-Leistungen?

Die Wahl eines Steuerberaters ist für GmbH- und UG-Geschäftsführer nicht nur eine fachliche, sondern auch eine wirtschaftliche Entscheidung. Während die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zwar Gebührenrahmen vorgibt, bleiben in der Praxis oft erhebliche Unsicherheiten: Welcher Zeitwert wird angesetzt? Welche Mittelgebühr wird abgerechnet? Welche Nebenkosten kommen hinzu? Ein digitaler Festpreis-Kalkulator schafft hier Klarheit vor Mandatserteilung.

Gerade bei wiederkehrenden Leistungen wie dem Jahresabschluss nach § 242 HGB oder der Offenlegung nach § 325 HGB ist Planbarkeit entscheidend. Geschäftsführer müssen die Kosten im Vorfeld budgetieren können, um ihrer kaufmännischen Sorgfaltspflicht nach § 43 Abs. 1 GmbHG nachzukommen. Ein transparenter Festpreis-Kalkulator beseitigt Intransparenz und ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Anbieter auf gleicher Basis.

Praxis-Hinweis: Festpreis vs. StBVV-Abrechnung

Ein Festpreis ist rechtlich eine Pauschalvergütung nach § 14 StBVV. Sie setzt voraus, dass Leistungsumfang und Komplexität im Vorfeld klar definiert sind. OnlineBilanz arbeitet mit strukturierten Mandanten-Fragebögen und digitalen Belegnachweisen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.

Vorteile eines Festpreis-Kalkulators im Überblick

  • Transparenz vor Mandatserteilung: Sie kennen die Gesamtkosten, bevor Sie sich binden.
  • Keine versteckten Nebenkosten: Porto, Kommunikationsaufwand und Standardabstimmungen sind enthalten.
  • Vergleichbarkeit: Festpreise lassen sich objektiv mit anderen Anbietern oder der eigenen Budgetplanung abgleichen.
  • Digitale Effizienz: Die Kalkulation basiert auf standardisierten Prozessen, die Fehlerquellen minimieren und Durchlaufzeiten verkürzen.

Wie funktioniert der Festpreis-Kalkulator von OnlineBilanz?

Der Festpreis-Kalkulator von OnlineBilanz ist ein digitales Tool, das auf Basis weniger strukturierter Eingaben eine verbindliche Preisauskunft für Jahresabschluss, Offenlegung und weitere Steuerberater-Leistungen liefert. Die Kalkulation berücksichtigt die Größenklasse nach § 267 HGB, die Anzahl der Belege, die Komplexität der Geschäftsvorfälle sowie etwaige Sonderanforderungen (z. B. Konzernabschluss, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaft).

Eingabeparameter für die Festpreis-Kalkulation

Parameter Bedeutung für die Kalkulation Beispielwerte
Rechtsform GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG GmbH
Bilanzstichtag Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres (meist 31.12.) 31.12.2025
Größenklasse § 267 HGB Klein, mittel oder groß – bestimmt Umfang der Offenlegung Kleine Kapitalgesellschaft
Anzahl Belege Geschäftsvorfälle pro Jahr (Banktransaktionen, Rechnungen, Lohnbelege) ca. 500
Sondertatbestände z. B. Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttung, Verlustvorträge Keine

Nach Eingabe dieser Daten erstellt der Kalkulator in Echtzeit eine verbindliche Preisübersicht, gegliedert nach Einzelleistungen: Buchführung (§ 238 HGB), Jahresabschluss (§ 242, § 264 HGB), Offenlegung (§ 325 HGB), Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) sowie optionale Module wie Bescheiderprüfung oder Finanzamtskorrespondenz.

„Die Mandanten schätzen, dass sie innerhalb von zwei Minuten wissen, was der Jahresabschluss kostet – ohne Rückfragen, ohne Wartezeit, ohne Überraschungen in der Schlussrechnung. Das schafft Vertrauen und beschleunigt die Mandatsentscheidung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten?

Ein transparenter Festpreis muss klar definieren, welche Leistungen erbracht werden. Bei OnlineBilanz umfasst das Standard-Paket für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB folgende Positionen:

  • Laufende Finanzbuchhaltung nach § 238 HGB (Kontierung, Buchung, Kontenabstimmung)
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242, § 264 HGB (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Prüfung der Bilanzierungs- und Bewertungspflichten nach § 246 ff. HGB
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2025 (Anlage GK, Anlage WA, Anlage Z)
  • Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2025 (GewSt 1 A)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung 2025
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Digitale Mandanten-Kommunikation über sicheres Portal inkl. Upload-Bereich
  • Rechtsverbindliche Unterschrift durch zugelassenen Steuerberater

Nicht im Standard-Festpreis enthalten sind typischerweise Sonderleistungen wie Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, steuerliche Gestaltungsberatung, Gutachten oder Sonderauswertungen. Diese Leistungen werden bei Bedarf separat kalkuliert und angeboten.

Achtung: Nachträge bei nachträglichen Änderungen

Werden nach Mandatserteilung wesentliche Änderungen am Sachverhalt bekannt (z. B. bisher nicht gemeldete Beteiligungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaftsverhältnisse), kann ein Nachtrag erforderlich werden. Transparenz seitens des Mandanten bei der Datenerfassung ist deshalb essentiell.

Festpreis vs. StBVV: Was ist rechtlich zulässig?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Honorierung steuerberatender Tätigkeiten in Deutschland. § 4 StBVV nennt als Vergütungsarten die Zeitgebühr, die Gebühr nach Gegenstandswert sowie die Pauschalvergütung. Die Vereinbarung eines Festpreises ist nach § 14 StBVV ausdrücklich zulässig, sofern sie schriftlich vereinbart wird und den gesetzlichen Mindestgebühren entspricht.

Voraussetzungen für eine wirksame Festpreis-Vereinbarung

  1. Schriftform: Die Pauschalvergütung muss vor Beginn der Tätigkeit schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail) vereinbart werden.
  2. Leistungsbeschreibung: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen muss hinreichend bestimmt sein.
  3. Angemessenheit: Die Vergütung darf nicht unangemessen niedrig sein (§ 4 Abs. 4 StBVV) und muss im Einklang mit dem Gebührenrahmen der StBVV stehen.
  4. Informationspflicht: Der Steuerberater muss den Mandanten über die Möglichkeit der Abrechnung nach StBVV informieren.

OnlineBilanz erfüllt diese Voraussetzungen durch ein digitales Mandatsschreiben, das alle Leistungen einzeln auflistet, den Festpreis ausweist und vor Auftragsannahme vom Mandanten elektronisch bestätigt wird. Die Preise sind marktgerecht kalkuliert und entsprechen den Mittelgebühren der StBVV bei standardisierten Abläufen.

„Die StBVV lässt bewusst Spielraum für wirtschaftliche Vereinbarungen. Ein Festpreis ist keine Abweichung vom Gesetz, sondern eine der ausdrücklich vorgesehenen Vergütungsformen – vorausgesetzt, die Kalkulation ist nachvollziehbar und angemessen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Tipp: Festpreis-Vereinbarung dokumentieren

Sichern Sie sich die schriftliche Bestätigung des Festpreises vor Mandatsbeginn. OnlineBilanz stellt Ihnen die Vereinbarung digital im Mandanten-Portal zur Verfügung – jederzeit abrufbar und rechtssicher archiviert.

Für welche Unternehmensgrößen lohnt sich ein Festpreis?

Die Eignung eines Festpreis-Modells hängt maßgeblich von der Standardisierbarkeit der steuerlichen Sachverhalte ab. Je komplexer und individueller die Geschäftsvorfälle, desto schwieriger wird eine pauschale Kalkulation. Für die meisten kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. Euro, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. Euro, ≤ 50 Arbeitnehmer) ist ein Festpreis-Modell ideal geeignet.

Größenklassen nach § 267 HGB und Festpreis-Eignung

Größenklasse Merkmale Festpreis-Eignung
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatz ≤ 15 Mio. €, ≤ 50 MA Sehr gut – standardisierte Abläufe, überschaubare Belegzahlen
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) Bilanzsumme ≤ 24 Mio. €, Umsatz ≤ 50 Mio. €, ≤ 250 MA Gut – bei stabilen Prozessen und klaren Strukturen
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) Über den Schwellenwerten für mittelgroße Gesellschaften Individuell – Festpreis nur bei modularisierter Leistungserbringung

Besonders profitieren Ein-Personen-GmbHs, kleine Dienstleistungsgesellschaften, Handels-GmbHs mit geringem Warenlager sowie UGs in der Wachstumsphase. Hier sind die Geschäftsvorfälle in der Regel gut strukturiert, die Buchhaltung digital erfassbar und die steuerlichen Gestaltungen überschaubar.

85 %

der GmbHs in Deutschland sind kleine Kapitalgesellschaften

< 500

Belege pro Jahr bei typischen kleinen GmbHs

100 %

Transparenz durch Festpreis-Kalkulation

Für mittelgroße Gesellschaften mit eigener Buchhaltungsabteilung kann ein Festpreis für Teilleistungen (z. B. nur Jahresabschluss und Offenlegung) sinnvoll sein, während die laufende Finanzbuchhaltung intern verbleibt. OnlineBilanz bietet hierfür modulare Festpreise, die sich flexibel kombinieren lassen.

Digitale Prozesse: Mandanten-Portal und Belegerfassung

Ein Festpreis-Modell funktioniert nur dann wirtschaftlich, wenn die Prozesse weitgehend digitalisiert und standardisiert sind. OnlineBilanz setzt deshalb auf ein zentrales Mandanten-Portal, das sämtliche Kommunikations- und Datenflüsse zwischen Mandant und Steuerberater bündelt. Geschäftsführer laden Belege, Kontoauszüge und Verträge direkt hoch; das System prüft Vollständigkeit und ordnet die Dokumente automatisch dem jeweiligen Geschäftsjahr und Sachverhalt zu.

Kernfunktionen des Mandanten-Portals

Belegupload und -verwaltung

Drag-&-Drop-Upload, OCR-Erkennung von Rechnungsdaten, automatische Vorkontierung, Archivierung GoBD-konform nach § 146 AO

Digitale Rückfragen und Freigaben

Strukturierte Fragebögen, direkte Kommentierung von Belegen, rechtsverbindliche elektronische Freigabe des Jahresabschlusses durch Geschäftsführer

Die Belegerfassung erfolgt in der Regel durch den Mandanten selbst oder durch dessen Buchhaltungskraft. OnlineBilanz bietet optional auch eine digitale Belegerfassung als Zusatzleistung an. Entscheidend ist, dass alle Belege in digitaler Form vorliegen und den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen.

Praxis-Tipp: Belegerfassung strukturieren

Nutzen Sie Kategorien wie ‚Eingangsrechnungen‘, ‚Ausgangsrechnungen‘, ‚Bankauszüge‘, ‚Verträge‘ und ‚Sonstiges‘. Das beschleunigt die Bearbeitung und reduziert Rückfragen. OnlineBilanz stellt Ihnen hierfür Vorlagen und Checklisten zur Verfügung.

„Mandanten, die ihre Belege laufend digital erfassen, sparen nicht nur Zeit, sondern erhalten auch ihren Jahresabschluss schneller. Wir können in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Datenübergabe liefern – ein klarer Vorteil gegenüber klassischen Kanzleien mit Papierablage.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich der Wechsel zu einem digitalen Steuerberater?

Der Wechsel des Steuerberaters ist für viele Geschäftsführer eine heikle Entscheidung. Häufige Gründe sind mangelnde Erreichbarkeit, intransparente Abrechnungen, lange Bearbeitungszeiten oder fehlende Digitalisierung. Ein digitaler Steuerberater mit Festpreis-Modell bietet hier klare Vorteile – sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Typische Wechselgründe und Lösungen durch OnlineBilanz

Problem Klassische Kanzlei OnlineBilanz Festpreis-Modell
Intransparente Kosten Abrechnung nach StBVV, oft erst nach Leistungserbringung Verbindlicher Festpreis vor Mandatsbeginn
Lange Bearbeitungszeiten Jahresabschluss oft erst 6–9 Monate nach Stichtag Standardmäßig 4–6 Wochen nach Datenübergabe
Fehlende Digitalisierung Papierbelege, Postversand, Termindruck Volldigitales Mandanten-Portal, asynchrone Kommunikation
Erreichbarkeit Terminvereinbarung, Wartezeiten, feste Bürozeiten Jederzeit Zugriff auf Dokumente und Status, schnelle Rückmeldungen

Der Wechsel lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie als Geschäftsführer eine klare Kostenplanung benötigen, Wert auf schnelle Abwicklung legen und digitale Arbeitsweisen bevorzugen. Voraussetzung ist, dass Sie bereit sind, Belege digital bereitzustellen und die Kommunikation über ein Portal abzuwickeln.

Achtung: Kündigungsfristen und Datenübergabe beachten

Prüfen Sie Ihr bestehendes Mandat auf Kündigungsfristen (meist 3 Monate zum Quartalsende). Ihr bisheriger Steuerberater ist nach § 51 Abs. 1 StBerG verpflichtet, Ihnen Ihre Unterlagen herauszugeben. OnlineBilanz unterstützt Sie beim strukturierten Wechselprozess.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Verhandeln, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – abgestimmt auf kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Festpreis-Kalkulator nutzen: Schritt für Schritt

Die Nutzung des OnlineBilanz Festpreis-Kalkulators ist bewusst einfach gehalten und erfordert keine steuerlichen Vorkenntnisse. Binnen weniger Minuten erhalten Sie eine verbindliche Preisauskunft, die Sie direkt als Grundlage für Ihre Entscheidung nutzen können.

Ablauf der Festpreis-Kalkulation

  1. Rechtsform und Größenklasse angeben: Wählen Sie Ihre Unternehmensform (GmbH, UG, GmbH & Co. KG) und prüfen Sie anhand der Kennzahlen (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiterzahl) Ihre Größenklasse nach § 267 HGB.
  2. Bilanzstichtag und Geschäftsjahr eingeben: In der Regel der 31.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2025.
  3. Anzahl der Belege schätzen: Banktransaktionen, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lohnabrechnungen. Bei Unsicherheit: lieber etwas großzügiger schätzen.
  4. Sondertatbestände angeben: z. B. Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen, Beteiligungen, Verlustvorträge, erstmalige Erstellung eines Jahresabschlusses.
  5. Festpreis anzeigen lassen: Der Kalkulator erstellt eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen mit Einzelpreisen und Gesamtsumme.
  6. Optional: Angebot anfordern und Mandat beauftragen: Sie können das Angebot direkt online annehmen oder per E-Mail anfordern.

Nach Mandatserteilung erhalten Sie Zugang zum Mandanten-Portal, in dem Sie alle weiteren Schritte verfolgen und Ihre Belege hochladen können. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner die Zusammenarbeit mit den zugelassenen Steuerberatern im Team.

1. Datenerfassung

Eingabe der Unternehmensdaten, Schätzung der Belegzahlen, Auswahl der gewünschten Leistungen

2. Preiskalkulation

Automatische Berechnung des Festpreises auf Basis standardisierter Prozesse und StBVV-Mittelgebühren

3. Mandatserteilung

Digitale Beauftragung, Zugang zum Portal, Beginn der Bearbeitung durch das Steuerberater-Team

„Der Kalkulator ist so konzipiert, dass auch Geschäftsführer ohne Buchhaltungs-Expertise innerhalb weniger Minuten eine verlässliche Preisauskunft erhalten. Die häufigsten Rückfragen betreffen die Anzahl der Belege – hier hilft ein Blick ins Online-Banking oder die Anzahl der Eingangsrechnungen im Vorjahr.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Festpreis nachträglich noch verhandeln?

Nein, bei einem verbindlichen Festpreis-Angebot bleibt der Preis fix – auch wenn der Aufwand höher ausfällt. Umgekehrt erhalten Sie keine Rückerstattung, falls der Aufwand geringer ist. Deshalb ist eine ehrliche Eingabe Ihrer Daten im Kalkulator entscheidend. Änderungen sind nur möglich, wenn sich Ihre Angaben (z. B. Belegzahl, Umsatz) nachträglich wesentlich ändern und Sie dies vorab mitteilen.

Was passiert, wenn meine Belegzahl während des Jahres deutlich steigt?

Wenn Sie laufende Buchhaltung im Festpreis gebucht haben und die Belegzahl deutlich über der Kalkulation liegt, sollten Sie dies sofort dem Steuerberater mitteilen. In der Regel wird dann eine Anpassung für die Folgemonate vereinbart. Rückwirkende Nachforderungen sind bei seriösen Festpreis-Anbietern nur zulässig, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben.

Ist ein Festpreis immer günstiger als StBVV-Abrechnung?

Nicht zwingend. Bei sehr einfachen Mandaten kann die StBVV-Mittelgebühr günstiger sein. Ein Festpreis lohnt sich vor allem, wenn Sie Planungssicherheit wünschen und Ihr Steuerberater standardisierte, digitale Prozesse nutzt. OnlineBilanz kalkuliert Festpreise so, dass Sie bei durchschnittlichem Aufwand günstiger fahren als bei individueller StBVV-Abrechnung.

Welche Unterlagen muss ich für die Kalkulation bereithalten?

Für eine erste Kalkulation genügen: Jahresumsatz (netto), ungefähre Anzahl monatlicher Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Rechtsform (GmbH, UG, GbR, etc.) und gewünschte Leistungen (z. B. nur Jahresabschluss oder auch laufende Buchhaltung). Präzise Angaben sorgen für ein realistisches Festpreis-Angebot.

Kann ich den Festpreis-Kalkulator auch für mehrere Jahre nutzen?

Ja. Wenn sich Ihre Geschäftszahlen (Umsatz, Belegzahl) nicht wesentlich ändern, bleibt der Festpreis in der Regel stabil. OnlineBilanz bietet auch Mehrjahresverträge an, bei denen der Preis für die Vertragslaufzeit fixiert wird – ideal für langfristige Budgetplanung.

Was ist, wenn ich zusätzliche Sonderleistungen brauche (z. B. Betriebsprüfung)?

Sonderleistungen wie Betriebsprüfungs-Begleitung, Umwandlungen oder außerordentliche Beratung sind in der Regel nicht im Standard-Festpreis enthalten. Sie erhalten dafür ein separates Angebot – entweder als Festpreis oder nach StBVV. OnlineBilanz informiert Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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