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OnlineBilanzBlogDifferenzbesteuerung Gebrauchtwagen Reparaturkosten: Totalschaden, Versicherung & Vorsteuer

Differenzbesteuerung Gebrauchtwagen Reparaturkosten: Totalschaden, Versicherung & Vorsteuer

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein Unfall mit dem Gebrauchtwagen des Fuhrparks klingt nach einem reinen Versicherungsfall – umsatzsteuerlich ist er jedoch eine Falle. Wer ein Fahrzeug unter Differenzbesteuerung erworben hat, muss beim Totalschaden, bei Reparaturen und bei der Schadensregulierung durch die Versicherung völlig andere Regeln beachten als beim Kauf eines Fahrzeugs mit offenem Umsatzsteuerausweis. Dieser Artikel zeigt GmbH-Geschäftsführern, wo die entscheidenden Weichenstellungen liegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Bei einem unter Differenzbesteuerung erworbenen Gebrauchtwagen darf die GmbH für differenzbesteuerungsbezogene Reparaturkosten und Ersatzteile grundsätzlich keine Vorsteuer aus der Anschaffung geltend machen. Schadensersatzleistungen der Versicherung sind umsatzsteuerlich nicht steuerbar, können aber den Restbuchwert und die Bemessungsgrundlage einer späteren Veräußerung beeinflussen. Beim Totalschaden endet die Differenzbesteuerung für das zerstörte Fahrzeug; ein Ersatzfahrzeug unterliegt eigenen umsatzsteuerlichen Regeln. Differenzbesteuerung Gebrauchtwagen Reparaturkosten erfordert damit eine saubere Trennung zwischen der Fahrzeug-Umsatzsteuer und der Vorsteuer auf Betriebskosten.

Differenzbesteuerung im Fuhrpark: Grundlagen & GmbH-Relevanz

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erlaubt es Wiederverkäufern, die Umsatzsteuer nur auf die Handelsmarge – also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – zu berechnen, wenn das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug erworben wurde. Für GmbHs, die Gebrauchtwagen aus Privathand, von Kleinunternehmern oder von anderen differenzbesteuert handelnden Händlern kaufen, ist das Standardszenario im Fuhrparkalltag.

Die umsatzsteuerliche Konsequenz ist erheblich: Beim Einkauf eines solchen Fahrzeugs floss keine offene Umsatzsteuer, weshalb auch kein Vorsteuerabzug möglich ist. Das Fahrzeug wird im Anlagevermögen zum Bruttokaufpreis aktiviert. Diese Grundstruktur setzt sich im gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs fort – und zwar auch im Schadensfall.

Hinweis: Abgrenzung zum Regelbesteuerer

Kauft die GmbH ein Fahrzeug von einem regelbesteuerten Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer, ist die Differenzbesteuerung irrelevant. Der folgende Artikel betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die die GmbH ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben hat. Grundlagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung im Jahresabschluss finden Sie in unserem Leitfaden zum Jahresabschluss der GmbH.

Vorsteuerabzug bei Reparaturkosten und Ersatzteilen

Die häufigste Praxisfrage lautet: Kann die GmbH aus Reparaturrechnungen für ein differenzbesteuertes Fahrzeug Vorsteuer ziehen? Die Antwort ist differenzierter als oft angenommen und hängt davon ab, ob das Unternehmen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und welche Besonderheiten bei der Differenzbesteuerung gelten.

Reparaturen durch einen Kfz-Betrieb

Beauftragt die GmbH eine Kfz-Werkstatt, die als Regelbesteuerer tätig ist, mit der Reparatur, weist die Werkstatt in ihrer Rechnung Umsatzsteuer offen aus. Diese Vorsteuer ist nach § 15 Abs. 1 UStG grundsätzlich abzugsfähig – sofern die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist und das Fahrzeug unternehmerisch genutzt wird. Die Differenzbesteuerung des Fahrzeugs selbst steht dem Vorsteuerabzug auf laufende Betriebskosten nicht entgegen.

Entscheidend ist die unternehmerische Nutzung: Wird das Fahrzeug zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG), ist der Vorsteuerabzug dem Grunde nach möglich. Bei gemischter Nutzung ist entsprechend aufzuteilen.

Achtung: Kein Vorsteuerabzug bei steuerfreien Ausgangsleistungen

Ist die GmbH selbst Wiederverkäufer und behandelt den späteren Verkauf des Fahrzeugs als differenzbesteuert, bleibt ein Vorsteuerabzug auf Reparaturkosten dennoch möglich – die Differenzbesteuerung am Ausgang sperrt den Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen nicht automatisch. Anders wäre es bei einer steuerfreien Veräußerung nach § 4 UStG.

Ersatzteile im Schadensfall

Kauft die GmbH selbst Ersatzteile ein (z. B. über den Fachhandel), gilt dasselbe Prinzip: Die in der Rechnung des Teilelieferanten ausgewiesene Umsatzsteuer ist nach § 15 UStG abzugsfähig. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. Pauschale Eigenleistungen ohne Rechnung scheiden aus.

Vorsteuerabzug möglich

  • Reparaturrechnung der Werkstatt (offen ausgewiesene USt)
  • Ersatzteilkauf beim Regelbesteuerer
  • Abschleppkosten mit USt-Ausweis
  • Mietwagenkosten während Reparatur
Kein Vorsteuerabzug

  • Anschaffungskosten des differenzbesteuerten Fahrzeugs selbst
  • Ersatzteile von Privatperson oder Kleinunternehmer
  • Versicherungsleistung (nicht steuerbar)
  • Gutachterhonorar ohne USt (Kleinunternehmer)

Totalschaden: Umsatzsteuer, Buchwert & Versicherungsleistung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Steuerlich bedeutet das: Das Fahrzeug scheidet aus dem Anlagevermögen aus. Beim differenzbesteuerten Gebrauchtwagen ergeben sich folgende Konsequenzen:

Abgang des Anlagevermögens

Das Fahrzeug wird mit seinem Restbuchwert ausgebucht. Gleichzeitig wird der erzielte Verwertungserlös (z. B. aus dem Verkauf des Wracks an einen Schrotthändler) erfasst. Der Unterschied zwischen Restbuchwert und Erlös ergibt einen außerordentlichen Verlust oder Gewinn, der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist.

Umsatzsteuerlich ist der Verkauf eines Wracks an einen Dritten nach wie vor ein steuerbarer Umsatz. Wurde das Fahrzeug differenzbesteuert angeschafft, kann die GmbH auch den Wrackverkauf der Differenzbesteuerung unterwerfen – die Bemessungsgrundlage ist dann die Differenz zwischen dem Wrackerlös und dem ursprünglichen Einkaufspreis. Da der Wrackerlös regelmäßig weit unter dem Einkaufspreis liegt, beträgt die Marge null oder ist negativ; in diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an (§ 25a Abs. 3 Satz 2 UStG: negative Marge wird mit null angesetzt).

Versicherungsleistung beim Totalschaden

Die Kfz-Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Diese Zahlung ist kein steuerbarer Umsatz i. S. d. § 1 UStG, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Die Versicherungsleistung ist damit umsatzsteuerlich irrelevant und wird rein ertragsteuerlich als Betriebseinnahme erfasst.

Wichtig: In der Schadensregulierung verwenden Kfz-Sachverständige häufig Wiederbeschaffungswerte, die auf Basis von Marktpreisen kalkuliert werden. Diese Preise enthalten bei Gebrauchtwagen vom Händler implizit keine oder nur eine marginale Umsatzsteuer (differenzbesteuert). Das hat Folgen für die Höhe der Versicherungsleistung – dazu mehr im Abschnitt zur Unfallregulierung.

KFZ-Gutachten: Umsatzsteuerliche Behandlung

Nach einem Unfall beauftragt die GmbH typischerweise einen Kfz-Sachverständigen. Dessen Honorar ist eine eigenständige Leistung und unterliegt als solche dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Sofern der Gutachter regelbesteuert ist, weist er Umsatzsteuer aus – und die GmbH kann diese Vorsteuer abziehen.

Handelt es sich um einen Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder einen im Ausland ansässigen Sachverständigen, kann die Abrechnung ohne Umsatzsteuer erfolgen. In letzterem Fall ist zu prüfen, ob das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG greift.

Das Gutachterhonorar stellt betrieblichen Aufwand dar und ist ertragsteuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig – unabhängig davon, ob das Fahrzeug differenzbesteuert war.

Praxishinweis: Gutachten mit und ohne MwSt-Ausweis

Erstattet die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar, handelt es sich um eine Schadensersatzleistung, die umsatzsteuerlich nicht steuerbar ist. Wird das Honorar brutto erstattet, hat die GmbH gleichwohl Vorsteuer aus der Rechnung des Gutachters gezogen – es entsteht kein Konflikt, da Schadensersatz und Vorsteuerabzug unterschiedliche Ebenen betreffen.

Unfallregulierung & Schadensersatz durch Versicherung

Die Differenzbesteuerung entfaltet ihre praktisch bedeutsamste Wirkung bei der Schadensregulierung durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier bestehen erhebliche Fallstricke, die GmbH-Geschäftsführer kennen müssen.

Keine Umsatzsteuererstattung auf Basis fiktiver Reparaturkosten

Reguliert die gegnerische Versicherung einen Schaden auf Basis eines Gutachtens (fiktive Abrechnung), ersetzt sie üblicherweise die Netto-Reparaturkosten zuzüglich Umsatzsteuer – aber nur, wenn die Umsatzsteuer tatsächlich anfällt. Da die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sie die Vorsteuer auf tatsächliche Reparaturrechnungen abziehen; sie erleidet also keinen Umsatzsteuerausfall. Folglich erstattet die Versicherung bei einer vorsteuerabzugsberechtigten GmbH nur die Nettoreparaturkosten.

Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug differenzbesteuert erworben wurde. Maßgeblich ist allein die Vorsteuerabzugsberechtigung der GmbH als Geschädigter.

Wiederbeschaffungswert bei differenzbesteuerten Fahrzeugen

Beim Totalschaden berechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert auf Basis vergleichbarer Marktangebote. Bei Gebrauchtwagen stammen diese Angebote überwiegend von Händlern, die differenzbesteuert handeln. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung (u. a. BGH VI ZR 110/13) klargestellt, dass bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten der Wiederbeschaffungswert auf Nettobasis anzusetzen ist. Für differenzbesteuerte Händlerfahrzeuge bedeutet das jedoch, dass der „Netto“-Anteil nur die implizite Marge enthält – es liegt keine offen ausgewiesene Umsatzsteuer zugrunde.

In der Praxis führt das dazu, dass die Versicherung den vollen Marktpreis eines vergleichbaren Gebrauchtwagens (häufig ohne nennenswerten USt-Anteil) erstattet, ohne einen USt-Abzug vorzunehmen. Die GmbH erhält damit den echten Marktwert – das ist wirtschaftlich korrekt, aber steuerlich genau zu dokumentieren.

Schadensersatz ist nicht steuerbar

Jede Versicherungsleistung – ob aus der eigenen Kaskoversicherung oder von der Haftpflicht des Unfallgegners – ist kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Sie ist nach § 1 UStG nicht steuerbar. Die GmbH vereinnahmt den Schadensersatz brutto als Betriebseinnahme und versteuert ihn ertragsteuerlich.

Praxisbeispiel: GmbH mit Totalschaden am differenzbesteuerten Pkw

Die Mustermann GmbH (regelbesteuerter Unternehmer, vorsteuerabzugsberechtigt) erwarb im Januar 2024 einen gebrauchten Pkw von einem Kfz-Händler unter Differenzbesteuerung. Der Kaufpreis betrug 18.000 EUR (brutto, keine offene USt ausgewiesen). Im Oktober 2025 erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden durch einen Drittverursacher.

Position Betrag (EUR) USt-Behandlung
Anschaffungskosten (01/2024) 18.000 Keine offene USt; kein VSt-Abzug
AfA 2024 (25 % degressiv, fiktiv linear 20 %) 3.600
Restbuchwert 10/2025 (ca. 22 Monate) 10.800
Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 14.500 Nicht steuerbar (Schadensersatz)
Restwert (Wrack) 1.200 Differenzbesteuerung; Marge = 1.200 – 18.000 < 0 → USt = 0
Gutachterhonorar (netto) 650 19 % USt = 123,50 EUR; VSt-Abzug möglich
Abschleppkosten (netto) 180 19 % USt = 34,20 EUR; VSt-Abzug möglich
Erstattung Gutachten + Abschlepp durch Versicherung 987,70 Nicht steuerbar (Schadensersatz)

Ergebnis: Die GmbH erhält 14.500 EUR Schadensersatz (nicht steuerbar) plus 1.200 EUR Wrackerlös. Dem stehen ein Restbuchwert von 10.800 EUR sowie Gutachten- und Abschleppkosten von 830 EUR netto gegenüber. Der außerordentliche Ertrag beträgt 14.500 + 1.200 – 10.800 = 4.900 EUR, der ertragsteuerlich zu versteuern ist. Die Vorsteuer aus Gutachten und Abschleppen (157,70 EUR) wird regulär in der Voranmeldung geltend gemacht.

Buchungssätze im Schadensfall

Abschreibung bis Schadenstag (anteilig):
Abschreibungen auf Sachanlagen 600 EUR an Fuhrpark 600 EUR
Abgang Fahrzeug (Restbuchwert):
Anlagenabgänge / außerordentlicher Aufwand 10.800 EUR an Fuhrpark 10.800 EUR
Versicherungsleistung (Schadensersatz):
Forderungen / Bank 14.500 EUR an Sonstige betriebliche Erträge 14.500 EUR
Wrackverkauf (Differenzbesteuerung, USt = 0):
Bank 1.200 EUR an Erlöse aus Anlageabgängen 1.200 EUR
Gutachterrechnung (650 EUR netto + 123,50 USt):
Kfz-Kosten 650 EUR + Vorsteuer 123,50 EUR an Verbindlichkeiten 773,50 EUR

Checkliste: Pflichten beim Schadensfall

Einkaufsbeleg des differenzbesteuerten Fahrzeugs aufbewahren (§ 25a Abs. 8 UStG; Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO: 10 Jahre)
Gutachterrechnung auf ordnungsgemäßen USt-Ausweis prüfen (§ 14 UStG)
Reparaturrechnungen separat erfassen; Vorsteuer in Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen
Versicherungsleistung als nicht steuerbaren Schadensersatz buchen (kein Umsatzsteuerausweis)
Beim Wrackverkauf: Differenzbesteuerung prüfen; negative Marge mit null ansetzen
Restbuchwert und Abgangsdatum in der Anlagenbuchhaltung dokumentieren
Ertragsteuerliche Auswirkung (außerordentlicher Ertrag/Verlust) im Jahresabschluss ausweisen
Bei Totalschaden: USt-Konsequenzen des Ersatzfahrzeugkaufs frühzeitig klären (erneute Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung?)

Möchten Sie wissen, wie sich solche Buchungsvorgänge in Ihrem Jahresabschluss auswirken? Unser Leitfaden zum Jahresabschluss der GmbH gibt Ihnen einen strukturierten Überblick.

Fazit: Differenzbesteuerung Gebrauchtwagen Reparaturkosten erfordert klare Abgrenzungen

Die Differenzbesteuerung Gebrauchtwagen Reparaturkosten ist im Schadensfall kein rein theoretisches Problem. GmbH-Geschäftsführer müssen drei Ebenen sauber trennen: erstens die Anschaffungsebene des Fahrzeugs (kein Vorsteuerabzug), zweitens die Betriebskostenebene (Vorsteuerabzug aus Reparaturrechnungen und Gutachten grundsätzlich möglich) und drittens die Schadensersatzebene (Versicherungsleistungen sind nicht steuerbar und berühren die Umsatzsteuer nicht).

Beim Totalschaden endet die Differenzbesteuerung für das vernichtete Fahrzeug. Der Wrackverkauf kann erneut der Differenzbesteuerung unterliegen, führt aber regelmäßig zu keiner Umsatzsteuer, da die Marge negativ ist. Das Ersatzfahrzeug beginnt seinen eigenen umsatzsteuerlichen Lebenszyklus – ob erneut differenzbesteuert oder regelbesteuert, hängt von der Bezugsquelle ab.

Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater, insbesondere wenn die Versicherung über die Höhe der Erstattung verhandelt oder das Fahrzeug im Rahmen eines gewerblichen Fuhrparks genutzt wird. Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um die ertragsteuerlichen Auswirkungen eines Fahrzeugschadens schnell zu kalkulieren, oder vereinbaren Sie direkt eine Demo unserer Plattform für die digitale GmbH-Buchführung.

§ 25a UStG

Rechtsgrundlage Differenzbesteuerung

19 %

Regelsteuersatz auf Reparatur- & Gutachterrechnungen

0 EUR USt

Wrackverkauf bei negativer Differenzmarge

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH Vorsteuer aus Reparaturrechnungen für ein differenzbesteuertes Fahrzeug abziehen?

Ja. Der Vorsteuerabzug aus Reparaturrechnungen richtet sich nach § 15 UStG und hängt von der unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs ab. Die Differenzbesteuerung beim Fahrzeugkauf selbst steht dem Vorsteuerabzug auf laufende Betriebskosten nicht entgegen.

Ist die Versicherungsleistung beim Totalschaden umsatzsteuerpflichtig?

Nein. Schadensersatzleistungen von Versicherungen sind nach § 1 UStG nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Sie werden ertragsteuerlich als Betriebseinnahme erfasst.

Fällt beim Wrackverkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs Umsatzsteuer an?

Nur wenn die Verkaufserlös den ursprünglichen Einkaufspreis übersteigt. Da der Wrackwert regelmäßig weit darunter liegt, beträgt die Marge null oder ist negativ – nach § 25a Abs. 3 Satz 2 UStG wird eine negative Marge mit null angesetzt, es fällt keine Umsatzsteuer an.

Kann eine GmbH die Vorsteuer aus dem Kfz-Gutachten nach einem Unfall abziehen?

Ja, sofern der Sachverständige ein regelbesteuerter Unternehmer ist und Umsatzsteuer offen ausweist. Das Gutachterhonorar ist eine eigenständige Eingangsleistung, bei der der Vorsteuerabzug unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung des Fahrzeugs selbst besteht.

Wie wirkt sich die Differenzbesteuerung auf die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung aus?

Da die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist, erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung nur Nettoreparaturkosten (ohne Umsatzsteuer). Bei differenzbesteuerten Gebrauchtwagen enthält der Wiederbeschaffungswert ohnehin keine offen ausgewiesene Umsatzsteuer, sodass der volle Marktwert erstattet wird.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: June 2026.

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