Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten

OnlineBilanzBlogDauerfristverlängerung beantragen: So geht's über ELSTER

Dauerfristverlängerung beantragen: So geht's über ELSTER

Veröffentlicht: 30.06.2026Aktualisiert: 30.06.2026Fachlich geprüft: 30.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer als GmbH oder UG monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibt, kennt den Druck der gesetzlichen Abgabefrist. Die Dauerfristverlängerung verschafft pauschal einen Monat mehr Zeit – sofern der Antrag korrekt und rechtzeitig über ELSTER gestellt wird. Dieser Artikel führt Geschäftsführer und deren steuerliche Berater exakt durch den Prozess.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Dauerfristverlängerung beantragen Sie über das ELSTER-Portal (Mein ELSTER oder Unternehmens-ELSTER) unter Formulare & Leistungen → Umsatzsteuer-Voranmeldung → Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung. Monatliche Voranmelder müssen gleichzeitig eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast entrichten; Quartalsvoranmelder zahlen keine Sondervorauszahlung. Der Antrag ist einmalig zu stellen und gilt bis auf Widerruf.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung ist ein dauerhaftes steuerliches Instrument, das die reguläre Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) um einen Kalendermonat verlängert. Ohne Fristverlängerung ist die UStVA für einen Voranmeldungszeitraum bis zum 10. des Folgemonats (zuzüglich etwaiger Wochenend-/Feiertagsverschiebung) elektronisch zu übermitteln und die Zahllast zu entrichten. Mit genehmigter Dauerfristverlängerung verschiebt sich dieser Termin auf den 10. des übernächsten Monats.

Hinweis

Die Dauerfristverlängerung gilt ausschließlich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, nicht für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die Körperschaftsteuer oder die Gewerbesteuer. Für den Jahresabschluss gelten eigene gesetzliche Fristen – mehr dazu in unserem Artikel zum Jahresabschluss.

Rechtsgrundlage: §§ 18 UStG und 46–48 UStDV

Die gesetzliche Basis der Dauerfristverlängerung bilden zwei Rechtsquellen:

  • § 18 Abs. 6 UStG: Ermächtigungsnorm, die das Bundesministerium der Finanzen berechtigt, durch Rechtsverordnung Fristen zu verlängern.
  • § 46 UStDV, § 47 UStDV und § 48 UStDV: Regelung der Dauerfristverlängerung, der Sondervorauszahlung und der Anrechnung im Detail.

§ 46 UStDV legt fest, dass das Finanzamt auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung und die Entrichtung der Vorauszahlung um jeweils einen Monat verlängert. § 47 UStDV verpflichtet monatliche Voranmelder zur Leistung einer Sondervorauszahlung, die nach § 48 UStDV auf die Jahressteuer angerechnet wird.

Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer, der zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, die Dauerfristverlängerung beantragen. In der Praxis sind dies vor allem:

Monatliche Voranmelder

GmbH/UG, deren Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug (ab Veranlagungszeitraum 2025 nach § 18 Abs. 2 UStG). Sie sind verpflichtet, monatlich Voranmeldungen abzugeben und müssen für die Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung leisten.

Quartalsvoranmelder

GmbH/UG, deren Zahllast im Vorjahr zwischen 2.000 € und 9.000 € lag. Sie melden vierteljährlich und können die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung beantragen.

Achtung

Unternehmer, deren Vorjahres-Zahllast unter 2.000 € lag, können vom Finanzamt von der Voranmeldepflicht befreit werden (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG). Für sie ist die Dauerfristverlängerung regelmäßig nicht relevant. Neu gegründete GmbH sind in den ersten beiden Jahren stets monatliche Voranmelder.

Die Sondervorauszahlung: Berechnung und Buchung

Monatliche Voranmelder müssen als Gegenleistung für die gewährte Fristverlängerung eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres entrichten. Maßgeblich ist die Summe aller im Vorjahr geleisteten Vorauszahlungen (nicht die Jahreszahllast), abzüglich etwaiger Erstattungen. Die Formel lautet:

Parameter Wert (Beispiel)
Summe Vorauszahlungen Vorjahr 88.000 €
÷ 11
= Sondervorauszahlung 8.000 €

Die Sondervorauszahlung wird im Februar des laufenden Jahres fällig (10. Februar, ggf. mit Wochenend-/Feiertagskorrektur) und am Jahresende – mit der letzten Voranmeldung für Dezember (fällig 10. Februar des Folgejahres) – angerechnet. In ELSTER tragen Sie die Sondervorauszahlung im Feld „Sondervorauszahlung (1/11)“ des Vordrucks ein.

Buchungssatz bei Zahlung der Sondervorauszahlung:

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (SKR04: 3820) 8.000 € an Bank 8.000 €

Bei der Anrechnung am Jahresende buchen Sie entsprechend zurück. Der Betrag erscheint in der Dezember-Voranmeldung als Abzugsposten.

Dauerfristverlängerung beantragen: Schritt für Schritt in ELSTER

Der Antrag erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Eine Papierbeantragung ist nicht mehr vorgesehen. Nachfolgend der vollständige Prozess:

Schritt 1: ELSTER-Zugang vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass Sie über ein aktives Mein ELSTER– oder Unternehmens-ELSTER-Konto verfügen. GmbH und UG benötigen ein Organisationszertifikat, das auf die Steuernummer der Gesellschaft ausgestellt ist. Steuerberater können alternativ über ihre Kanzlei-Software (DATEV, Addison, Simba etc.) übermitteln, die ebenfalls ELSTER-kompatibel sind.

Schritt 2: Formular aufrufen

  1. Melden Sie sich unter www.elster.de an.
  2. Navigieren Sie zu Formulare & Leistungen.
  3. Wählen Sie Alle Formulare und suchen Sie nach „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ oder direkt nach „Dauerfristverlängerung“.
  4. Klicken Sie auf „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“.

Tipp

Das Formular ist ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres verfügbar. In ELSTER finden Sie es unter dem offiziellen Formularkürzel USt 1 H. Viele ELSTER-Nutzer suchen fälschlicherweise unter „Fristverlängerung“ – das ist das allgemeine Antragsformular für andere Steuerarten.

Schritt 3: Stammdaten prüfen

ELSTER übernimmt automatisch Ihre Steuernummer und das zuständige Finanzamt aus Ihrem Benutzerprofil. Prüfen Sie:

  • Steuernummer der GmbH/UG korrekt?
  • Zuständiges Finanzamt korrekt (nach dem Sitz der Gesellschaft)?
  • Voranmeldungszeitraum korrekt (Jahr auswählen)?

Schritt 4: Art der Fristverlängerung wählen

Im Formular wählen Sie zwischen zwei Optionen:

  • Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung: für Quartalsvoranmelder.
  • Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung (1/11): für monatliche Voranmelder. Hier tragen Sie die berechnete Sondervorauszahlung ein.

Schritt 5: Sondervorauszahlung eintragen (nur monatliche Voranmelder)

Tragen Sie im Feld „Sondervorauszahlung (1/11 der Summe der Vorauszahlungen)“ den errechneten Betrag ein. ELSTER rundet automatisch auf volle Euro-Beträge. Der Betrag muss bis zum 10. Februar (Fälligkeitstag) auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Richten Sie daher die Überweisung rechtzeitig ein – idealerweise via SEPA-Lastschrift, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Schritt 6: Übermitteln und Bestätigung speichern

  1. Klicken Sie auf „Prüfen“ – ELSTER meldet Pflichtfeldverstöße sofort.
  2. Klicken Sie auf „Senden“ und authentifizieren Sie sich mit Ihrem Zertifikat (PIN-Eingabe oder Chipkarte).
  3. ELSTER generiert eine Transferticket-Nummer als Übermittlungsnachweis – speichern und archivieren Sie diese (GoBD-konform).
  4. Das Finanzamt bestätigt die Dauerfristverlängerung in der Regel stillschweigend; ein separater Bescheid ergeht nur bei Ablehnung.

Fristen und Terminsache 2025/2026

Die Dauerfristverlängerung muss grundsätzlich bis zum 10. Februar des Jahres beantragt werden, für das sie gelten soll. Fällt der 10. Februar auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Voranmeldezeitraum Reguläre Fälligkeit UStVA Mit Dauerfristverlängerung
Januar (monatlich) 10. Februar 10. März
Februar (monatlich) 10. März 10. April
Q1 (quartalsweise) 10. April 10. Mai
Dezember (monatlich) 10. Januar (Folgejahr) 10. Februar (Folgejahr) – Anrechnung SVZ

Wichtig für Neu-GmbH

Eine neu gegründete GmbH ist in den ersten beiden Jahren nach Gründung stets zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Antrag auf Dauerfristverlängerung kann auch noch im Gründungsjahr gestellt werden, die Sondervorauszahlung wird dann auf Basis der voraussichtlichen Jahresumsatzsteuer geschätzt.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Falsches Formular gewählt: Verwechslung mit dem allgemeinen Fristverlängerungsantrag. Achten Sie auf das Kürzel USt 1 H.
  • Sondervorauszahlung nicht oder zu spät überwiesen: Die Dauerfristverlängerung wird nicht wirksam, wenn die SVZ nicht fristgerecht eingeht. Das Finanzamt kann sie widerrufen.
  • Falsche Berechnungsbasis: Maßgeblich ist die Summe der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen des Vorjahres – nicht die festgesetzte Jahressteuer.
  • Antrag jährlich vergessen: Die Dauerfristverlängerung gilt bis auf Widerruf; ein erneuter Antrag ist grundsätzlich nicht nötig, wenn die Voranmelderpflicht fortbesteht und die Sondervorauszahlung jährlich neu angemeldet wird.
  • Zertifikat abgelaufen: ELSTER-Zertifikate haben eine begrenzte Laufzeit. Erneuern Sie das Organisationszertifikat rechtzeitig, damit die Übermittlung nicht scheitert.
  • Wechsel Voranmeldungszeitraum nicht beachtet: Wechselt die GmbH von monatlich auf quartalsweise (oder umgekehrt), muss die Dauerfristverlängerung neu beantragt werden.

Praxisbeispiel: GmbH mit monatlicher Voranmeldepflicht

Sachverhalt: Die Muster-GmbH (Sitz München) ist monatliche Voranmelderin. Im Vorjahr hat sie folgende Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geleistet:

Monat Vorauszahlung (€)
Januar–Oktober (je 7.000 €) 70.000
November 9.500
Dezember (nach Anrechnung SVZ) 2.500
Summe 82.000 €

Berechnung Sondervorauszahlung:

82.000 € ÷ 11 = 7.454,54 € → gerundet 7.455 €

Ablauf in ELSTER:

  1. Geschäftsführer Müller loggt sich bis zum 8. Februar in Mein ELSTER ein (Puffer vor dem 10. Februar).
  2. Er ruft USt 1 H auf, wählt „monatliche Voranmeldung“ und trägt 7.455 € als Sondervorauszahlung ein.
  3. Er übermittelt das Formular mit dem Organisationszertifikat der Muster-GmbH.
  4. Parallel richtet die Buchhaltung eine Überweisung von 7.455 € an das Finanzamt München (Steuerkonto der GmbH) mit Fälligkeit 10. Februar ein.
  5. Ab März gelten alle Voranmeldungen mit um einen Monat verlängerter Frist: Die Januar-UStVA ist erst am 10. März fällig.

Anrechnung im Dezember: In der Dezember-Voranmeldung (fällig 10. Februar des Folgejahres) wird die SVZ von 7.455 € automatisch als Abzugsposten in ELSTER angerechnet. Ist die Dezember-Zahllast z. B. 6.800 €, ergibt sich ein Erstattungsguthaben von 655 €.

Anrechnung SVZ: Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (3820) 7.455 € an Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten (3800) 7.455 €

Möchten Sie wissen, wie solche Positionen im Jahresabschluss Ihrer GmbH korrekt ausgewiesen werden? Unser Artikel zum Jahresabschluss gibt einen umfassenden Überblick über Gliederung und Pflichtangaben nach HGB.

Widerruf und Änderung der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung gilt bis auf Widerruf. Das Finanzamt kann sie widerrufen, wenn:

  • die Sondervorauszahlung nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet wird,
  • der Unternehmer in die Jahresanmeldung wechselt (Befreiung von der Voranmeldungspflicht),
  • das Unternehmen aufgelöst oder liquidiert wird.

Der Unternehmer selbst kann die Dauerfristverlängerung jederzeit schriftlich oder in Textform beim Finanzamt widerrufen. Der Widerruf wirkt ab dem nächsten Voranmeldungszeitraum. Mit dem Widerruf entfällt auch die Pflicht zur Sondervorauszahlung; bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder verrechnet.

Ändert sich die Voranmeldefrequenz (z. B. von monatlich auf quartalsweise), muss die bestehende Dauerfristverlängerung widerrufen und eine neue beantragt werden – andernfalls drohen Fehler bei der Fristberechnung und potenzielle Säumniszuschläge nach § 240 AO.

Praxis-Tipp für Holding-Strukturen

Bei GmbH-Holdingstrukturen mit umsatzsteuerlicher Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) stellt ausschließlich der Organträger den Antrag auf Dauerfristverlängerung – und zwar für die gesamte Organschaft. Organtöchter sind in die UStVA des Organträgers einbezogen und stellen keinen separaten Antrag.

Wenn Sie die gesamte Steuerkomplexität Ihrer GmbH professionell abbilden möchten – von der Umsatzsteuer über den Jahresabschluss bis zur Körperschaftsteuer – testen Sie die digitale Plattform von onlinebilanz.de: Jetzt kostenlose Demo starten oder den Kostenrechner nutzen.

Fazit

Die Dauerfristverlängerung beantragen ist über ELSTER ein klar strukturierter, vollständig digitaler Prozess. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die Disziplin bei den Fristen: Antrag und Sondervorauszahlung müssen bis zum 10. Februar des betreffenden Jahres vollständig beim Finanzamt eingegangen sein. Für monatliche Voranmelder wie die meisten operativ tätigen GmbH und UG bringt die Dauerfristverlängerung einen wertvollen organisatorischen Puffer – vorausgesetzt, die Sondervorauszahlung wird korrekt auf Basis der Vorjahres-Vorauszahlungen berechnet und termingerecht überwiesen. Einmal eingerichtet, läuft die Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf weiter; lediglich die jährliche Neuanmeldung der Sondervorauszahlung ist erforderlich.

1/11

Sondervorauszahlung (Anteil der Vorjahres-USt-Vorauszahlungen)

10. Februar

Antragsfrist für Dauerfristverlängerung und SVZ-Fälligkeit

9.000 €

Vorjahres-Zahllast-Schwelle für monatliche Voranmeldepflicht (ab 2025)

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Die Dauerfristverlängerung gilt bis auf Widerruf. Monatliche Voranmelder müssen jedoch jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung neu anmelden und entrichten. Ohne fristgerechte Sondervorauszahlung kann das Finanzamt die Fristverlängerung widerrufen.

Können Quartalsvoranmelder die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung bekommen?

Ja. Unternehmer, die quartalsweise Voranmeldungen abgeben, erhalten die Dauerfristverlängerung auf Antrag ohne Pflicht zur Sondervorauszahlung. Der Antrag ist ebenfalls bis zum 10. Februar über ELSTER zu stellen.

Was passiert, wenn ich die Sondervorauszahlung zu spät zahle?

Das Finanzamt kann die Dauerfristverlängerung widerrufen. Zusätzlich drohen Säumniszuschläge nach § 240 AO in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Betrags je angefangenen Monat.

Wie berechne ich die Sondervorauszahlung bei einer Neugründung?

Bei Neugründungen liegen keine Vorjahreswerte vor. Die Sondervorauszahlung wird auf Basis der voraussichtlichen Umsatzsteuer-Zahllast des laufenden Jahres geschätzt und in ELSTER entsprechend eingetragen.

Gilt die Dauerfristverlängerung auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

Nein. Die Dauerfristverlängerung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Für die Jahressteuererklärung gelten eigene gesetzliche Fristen nach § 149 AO, die durch einen separaten Antrag oder steuerberaterliche Abgabe verlängert werden können.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz