Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltungsservice Lübeck

Buchhaltungsservice Lübeck 2026: GmbH-Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Buchhaltungsservice in Lübeck übernimmt die laufende Finanzbuchhaltung – doch nur ein zugelassener Steuerberater darf den Jahresabschluss erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichten GmbHs 2026 erfüllen müssen, wie digitale Zusammenarbeit funktioniert und worauf Sie bei Buchhaltung und Jahresabschluss achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Buchhaltungsservice in Lübeck übernimmt die laufende Buchführung, darf jedoch keinen Jahresabschluss erstellen – das ist Steuerberatern vorbehalten (§ 6 StBerG). GmbHs müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag offenlegen (§ 325 HGB) und dabei strenge Feststellungs- und Offenlegungsfristen beachten. Digitale Buchhaltungsplattformen wie OnlineBilanz.de verbinden moderne Software mit Steuerberater-Kompetenz – rechtssicher und zu transparenten Festpreisen.

Was leistet ein Buchhaltungsservice in Lübeck für GmbHs?

Ein professioneller Buchhaltungsservice übernimmt für GmbHs in Lübeck die laufende Finanzbuchhaltung, bereitet die vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten vor und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG erfüllt werden. Dabei reicht das Leistungsspektrum von der monatlichen Kontierung über die Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Aufbereitung der Daten für den Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB.

Kernleistungen im Überblick

  • Laufende Finanzbuchhaltung: Kontierung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB (Buchführungspflicht)
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung: Verwaltung offener Posten, Zahlungsläufe
  • Umsatzsteuervoranmeldungen: Monatliche oder quartalsweise Abgabe nach § 18 UStG
  • Vorbereitende Lohnbuchhaltung: Koordination mit Steuerberatern oder externen Lohnbüros
  • Kassenbuchführung und Belegwesen: Digitale Archivierung gemäß GoBD
  • Reporting und BWA: Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen für die Geschäftsführung

Praxis-Hinweis

Viele GmbH-Geschäftsführer in Lübeck setzen auf eine bewährte Kombination: Die laufende Buchhaltung wird intern oder durch einen Buchhaltungsservice erledigt, während der Jahresabschluss von einem Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss erstellt und unterzeichnet wird. So bleiben Sie flexibel bei der Kostengestaltung und erfüllen trotzdem die gesetzlichen Anforderungen nach § 264 HGB für Kapitalgesellschaften.

Wichtig zu wissen: Ein reiner Buchhaltungsservice darf den Jahresabschluss nicht rechtsverbindlich erstellen oder unterzeichnen – das bleibt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Für GmbHs, die einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater mit digitaler Abwicklung und Festpreisen suchen, bietet OnlineBilanz.de eine transparente Lösung ohne langes Suchen nach lokalen Kanzleien.

Buchhaltungsservice vs. Steuerberater: Wo liegen die rechtlichen Unterschiede?

Die Abgrenzung zwischen Buchhaltungsservice und Steuerberater ist gesetzlich klar geregelt. Während ein Buchhaltungsservice die laufende Buchführung übernehmen darf, sind bestimmte steuerberatende Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach § 3 StBerG vorbehalten. Für GmbH-Geschäftsführer ist diese Unterscheidung entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Leistung Buchhaltungsservice Steuerberater
Laufende Finanzbuchhaltung ✓ Zulässig ✓ Zulässig
Umsatzsteuervoranmeldung (vorbereitend) ✓ Zulässig ✓ Zulässig
Jahresabschluss erstellen & unterzeichnen ✗ Nicht zulässig ✓ Zulässig
Steuererklärungen erstellen ✗ Nicht zulässig ✓ Zulässig
Steuerliche Beratung ✗ Nicht zulässig ✓ Zulässig
Vertretung vor Finanzamt ✗ Nicht zulässig ✓ Zulässig

Rechtliche Grenze beachten

Ein Buchhaltungsservice, der ohne Steuerberaterzulassung Jahresabschlüsse erstellt oder steuerliche Beratung anbietet, verstößt gegen § 5 StBerG. Dies kann zu Bußgeldern und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen. Für die GmbH bedeutet das: Ein nicht von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellter Jahresabschluss erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen nach § 264 HGB.

In der Praxis hat sich ein arbeitsteiliges Modell bewährt: Der Buchhaltungsservice bereitet die laufenden Daten vor, der Steuerberater erstellt darauf aufbauend den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und übernimmt die rechtsverbindliche Unterzeichnung. Wer diese Zusammenarbeit digital und ohne Medienbrüche organisieren möchte, findet bei OnlineBilanz.de eine Plattform, die Steuerberater-Qualität mit moderner Software verbindet.

Welche Jahresabschluss-Pflichten gelten für GmbHs in Lübeck?

Für GmbHs mit Sitz in Lübeck gelten bundesweit einheitliche Pflichten nach HGB und GmbHG. Der Jahresabschluss muss nach § 264 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehen. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, etwa die Pflicht zum Lagebericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Größenklassen und ihre Konsequenzen (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Lagebericht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden: Kleine GmbHs haben dafür 11 Monate, mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach dem Bilanzstichtag Zeit. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: kleine GmbHs bis 30.11.2026, mittelgroße/große bis 31.08.2026.

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister (nicht mehr über den Bundesanzeiger). Die Frist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 also bis 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitdruck zwischen Feststellung und Offenlegung. Wer den Jahresabschluss erst im November feststellt, hat nur noch wenige Wochen bis zur Offenlegungsfrist. Eine frühzeitige Koordination mit dem Steuerberater spart Stress und Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Buchhaltungsservice in Lübeck – und wann lohnt sich der Steuerberater?

Die Kosten für Buchhaltungsdienstleistungen in Lübeck variieren stark je nach Leistungsumfang, Beleganzahl und Anbietermodell. Während klassische Buchhaltungsservices oft nach Stundensätzen oder Belegpauschalen abrechnen, bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de transparente Festpreise für die Erstellung des Jahresabschlusses durch Steuerberater.

Typische Kostenmodelle im Vergleich

Buchhaltungsservice (laufend)

Monatliche Pauschalen ab 150–500 € je nach Beleganzahl. Inklusive Kontierung, Kontenabstimmung, UStVA-Vorbereitung. Achtung: Jahresabschluss kommt als separate Position hinzu und darf nicht vom Buchhaltungsservice unterzeichnet werden.

Steuerberater (Jahresabschluss)

Vergütung richtet sich nach StBVV. Jahresabschluss für kleine GmbH ca. 1.500–3.500 €, je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit. OnlineBilanz.de bietet Festpreise ab 1.990 € – digital, transparent, ohne Nachverhandlung.

Für viele GmbHs lohnt sich eine Kombination: Laufende Buchhaltung intern oder durch einen Servicedienstleister, Jahresabschluss durch einen Steuerberater. So nutzen Sie die Kostenvorteile der laufenden Buchhaltung und sichern die rechtskonforme Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater ab.

1.990 €

Festpreis Jahresabschluss klein (OnlineBilanz)

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Transparenz schafft Planbarkeit

Unklare Honorarabrechnungen nach StBVV führen oft zu Überraschungen. OnlineBilanz.de setzt auf Festpreise: Sie wissen vor Beauftragung, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Zuschläge oder nachträgliche Anpassungen. Das schafft Planungssicherheit für die GmbH-Geschäftsführung.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung und Steuerberater?

Moderne Buchhaltungssoftware und cloudbasierte Plattformen haben die Zusammenarbeit zwischen GmbH, Buchhaltungsservice und Steuerberater grundlegend verändert. Anstelle von Papierordnern und E-Mail-Ping-Pong ermöglichen digitale Schnittstellen einen durchgängigen Datenaustausch in Echtzeit – von der Belegerfassung bis zur Offenlegung im Unternehmensregister.

Der digitale Workflow im Detail

  1. Belegerfassung: Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden per App, E-Mail-Postfach oder Scanner digitalisiert und automatisch vorklassifiziert.
  2. Kontierung: Buchhaltungsservice oder interne Buchhaltung kontiert die Belege in der Finanzbuchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk).
  3. Datenexport: Nach Jahresende werden die konsolidierten Buchhaltungsdaten als DATEV-Export oder über API-Schnittstelle an den Steuerberater übermittelt.
  4. Jahresabschlusserstellung: Der Steuerberater erstellt auf Basis der Daten Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht nach § 264 HGB.
  5. Abstimmung & Freigabe: Rückfragen und Korrekturen erfolgen digital über die Plattform, ohne Medienbruch.
  6. Offenlegung: Der fertige Jahresabschluss wird elektronisch im Unternehmensregister eingereicht – OnlineBilanz.de übernimmt diese Schritte im Service.

„Die GoBD-konforme digitale Archivierung ist kein Nice-to-have mehr, sondern Pflicht. Wer heute noch mit Papierbelegen arbeitet, riskiert bei Betriebsprüfungen Ärger. Unsere Steuerberater prüfen die digitale Belegkette auf Vollständigkeit und Unveränderbarkeit – das gibt Rechtssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteile der digitalen Zusammenarbeit

  • Zeitersparnis: Keine Postversendung, kein Warten auf Rücklauf
  • Transparenz: Alle Beteiligten sehen den aktuellen Bearbeitungsstand
  • Weniger Fehler: Automatische Plausibilitätsprüfungen und Validierungen
  • GoBD-Konformität: Revisionssichere Archivierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
  • Kosteneffizienz: Reduzierter manueller Aufwand senkt die Bearbeitungszeit und damit die Kosten

OnlineBilanz.de verbindet die Vorteile digitaler Software mit der fachlichen Tiefe zugelassener Steuerberater. Mandanten laden ihre Buchhaltungsdaten hoch, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, und die Offenlegung erfolgt direkt aus der Plattform – alles aus einer Hand, ohne Schnittstellenprobleme.

Welche typischen Fehler sollten GmbHs bei Buchhaltung und Jahresabschluss vermeiden?

Auch erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter stolpern immer wieder über dieselben Fallstricke – von unvollständigen Belegen über verspätete Feststellung bis zu fehlerhafter Offenlegung. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Fehler lassen sich durch strukturierte Prozesse und rechtzeitige Einbindung eines Steuerberaters vermeiden.

Die häufigsten Stolpersteine

  • Unvollständige oder fehlende Belege: § 238 HGB fordert lückenlose Dokumentation. Fehlende Belege führen bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen.
  • Verspätete Feststellung: § 42a GmbHG setzt klare Fristen (11 bzw. 8 Monate). Wer diese versäumt, riskiert ordnungsrechtliche Konsequenzen und Haftungsansprüche.
  • Keine GoBD-konforme Archivierung: Digitale Belege müssen revisionssicher gespeichert werden – einfache PDF-Ordner genügen oft nicht.
  • Falsche Größenklasse: Die Schwellenwerte nach § 267 HGB werden an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten – viele GmbHs übersehen den Wechsel von klein zu mittelgroß.
  • Verspätete oder fehlerhafte Offenlegung: Seit DiRUG nur noch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Falsche Einreichung bedeutet: Frist nicht gewahrt.
  • Fehlende Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen – vergessene Rückstellungen verzerren das Bilanzbild.
  • Keine Abstimmung mit Steuerberater: Wer den Steuerberater erst nach der Feststellungsfrist kontaktiert, hat keine Möglichkeit mehr zur Korrektur.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter Offenlegung nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verzugsdauer. Auch nachträgliche Offenlegung hebt das Ordnungsgeld nicht auf – es wird lediglich die Höhe begrenzt.

Ein durchdachter Jahresabschluss-Fahrplan hilft, diese Fehler zu vermeiden: Festlegung interner Meilensteine, frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater, digitale Checklisten für Belege und Rückstellungen. Wer auf eine Plattform wie OnlineBilanz.de setzt, profitiert von strukturierten Workflows und automatischen Frist-Erinnerungen – so bleibt nichts liegen.

„Die meisten Mandanten kommen zu uns, wenn es bereits brennt – zwei Wochen vor Fristablauf. Dabei lässt sich mit drei Monaten Vorlauf fast jedes Problem entspannt lösen. Unser Rat: Jahresabschluss-Vorbereitung direkt nach Jahresende starten, nicht erst im November.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich OnlineBilanz.de für GmbHs aus Lübeck?

OnlineBilanz.de richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, die einen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater benötigen, aber auf langes Suchen, intransparente Honorare und Wartezeiten verzichten möchten. Die Plattform verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz – besonders interessant für GmbHs, die bereits digital arbeiten oder keine lokale Kanzlei-Bindung benötigen.

Für wen ist OnlineBilanz die richtige Lösung?

Kleine GmbHs ohne eigene Steuerberatung

Sie haben die laufende Buchhaltung selbst im Griff oder arbeiten mit einem Buchhaltungsservice, benötigen aber einen Steuerberater für die Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB.

Wechsel-Interessenten

Ihre bisherige Kanzlei in Lübeck ist überlastet, die Honorare steigen, oder Sie wünschen sich mehr Transparenz und digitale Prozesse. OnlineBilanz bietet Festpreise und klare Kommunikation.

Digital affine Geschäftsführer

Sie arbeiten bereits mit Cloud-Buchhaltung (DATEV, Lexware, sevDesk) und möchten auch den Jahresabschluss digital koordinieren – ohne Papierordner, ohne Postversand, ohne Medienbruch.

Was unterscheidet OnlineBilanz von lokalen Kanzleien?

  • Festpreise statt StBVV-Abrechnung: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet – keine Überraschungen nach Fertigstellung.
  • Digitale Abwicklung: Upload der Buchhaltungsdaten, Kommunikation über die Plattform, Offenlegung inklusive – alles online.
  • Zugelassene Steuerberater: Der Jahresabschluss wird von Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet, keine Hilfskräfte ohne Zulassung.
  • Keine Wartezeiten: Feste Bearbeitungsfristen, strukturierte Workflows, automatische Frist-Erinnerungen.
  • Transparente Kommunikation: Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team – klare Ansprechpartner, kurze Wege.

OnlineBilanz für Lübecker GmbHs

Auch wenn OnlineBilanz.de keine lokale Präsenz in Lübeck hat, spielt der Standort für die Jahresabschluss-Erstellung keine Rolle. Die gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG sind bundesweit identisch. Dank digitaler Prozesse arbeiten Sie genauso effizient zusammen wie mit einer Kanzlei vor Ort – nur schneller und transparenter.

OnlineBilanz.de ist keine Konkurrenz zu klassischen Steuerberatern, sondern eine Alternative für GmbHs, die Wert auf Digitalisierung, Festpreise und strukturierte Abläufe legen. Wer persönliche Vor-Ort-Termine bevorzugt oder eine umfassende steuerliche Betreuung über den Jahresabschluss hinaus sucht, ist bei einer lokalen Kanzlei in Lübeck besser aufgehoben. Für alle anderen bietet OnlineBilanz eine moderne, effiziente Lösung.

Checkliste: Jahresabschluss 2025/2026 für GmbHs rechtssicher vorbereiten

Ein rechtskonformer Jahresabschluss nach § 264 HGB erfordert sorgfältige Vorbereitung. Diese Checkliste hilft GmbH-Geschäftsführern und Buchhaltungsverantwortlichen, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten – vom Jahresende bis zur fristgerechten Offenlegung im Unternehmensregister.

Phase 1: Jahresende und Buchhaltungsabschluss (Dezember 2025 – Februar 2026)

  • Alle Belege vollständig erfasst und GoBD-konform archiviert
  • Offene Posten in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung abgestimmt
  • Kassen- und Bankkonten abgestimmt, Kontoauszüge vollständig
  • Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2025 abgegeben
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert (§ 240 HGB)
  • Anlagenbuchhaltung geprüft: Zugänge, Abgänge, AfA korrekt gebucht
  • Rückstellungen gebildet: Urlaub, Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen, Steuern

Phase 2: Jahresabschlusserstellung (März – Juni 2026)

  • Buchhaltungsdaten an Steuerberater übermittelt (DATEV-Export oder digitale Schnittstelle)
  • Größenklasse nach § 267 HGB geprüft (Schwellenwerte über zwei Jahre beachten)
  • Lagebericht erforderlich? (mittelgroße/große GmbH)
  • Bilanz und GuV vom Steuerberater erstellt
  • Anhang erstellt (Angabepflichten nach § 284 ff. HGB)
  • Gewinnverwendungsvorschlag vorbereitet
  • Rückfragen des Steuerberaters zeitnah beantwortet

Phase 3: Feststellung und Offenlegung (bis November/August 2026 bzw. Dezember 2026)

  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss festgestellt (§ 42a GmbHG: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große bis 31.08.2026)
  • Beschlussprotokoll erstellt und unterzeichnet
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB: Frist bis 31.12.2026)
  • Bestätigung der Offenlegung archiviert
  • Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

„Wer diese Checkliste konsequent abarbeitet, hat den Jahresabschluss im Griff. Unsere Erfahrung zeigt: Mandanten, die ihre Buchhaltung sauber führen und frühzeitig mit der Vorbereitung starten, sparen nicht nur Zeit, sondern auch Honorar – weniger Rückfragen bedeuten weniger Aufwand.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz.de unterstützt GmbHs mit strukturierten Workflows und automatischen Erinnerungen bei allen Schritten – von der Datenübermittlung bis zur Offenlegung. So behalten Sie die Fristen im Blick und vermeiden Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Buchhaltungsservice in Lübeck auch meine Steuererklärung erstellen?

Nein. Die Erstellung von Steuererklärungen ist ausschließlich zugelassenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern vorbehalten (§ 4 Nr. 11 StBerG). Ein Buchhaltungsservice darf lediglich vorbereitende Tätigkeiten übernehmen – etwa Belege sortieren, Zahlungen zuordnen oder Konten abstimmen. Die rechtsverbindliche Übermittlung an das Finanzamt muss jedoch durch einen Steuerberater erfolgen.

Welche Unterlagen braucht ein Buchhaltungsservice von mir?

Sie sollten alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Bankbelege), Kontoauszüge, Kassenbücher, Verträge (z. B. Miet-, Leasing-, Darlehensverträge) sowie Lohnabrechnungen bereitstellen. Bei digitaler Zusammenarbeit genügt in der Regel der Zugang zu Ihrem Online-Banking und die Übermittlung von Belegen per Upload. Je strukturierter Ihre Unterlagen, desto schneller und kostengünstiger wird die Verarbeitung.

Haftet ein Buchhaltungsservice für Fehler in der Buchführung?

Ja, Buchhaltungsservices haften für fehlerhafte Leistungen nach allgemeinem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Die Haftung ist jedoch meist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Steuerberater unterliegen hingegen einer strengen Berufshaftung (§ 67 StBerG) und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung vorhalten. Deshalb ist bei komplexen oder haftungskritischen Aufgaben ein Steuerberater die sicherere Wahl.

Muss ich als GmbH in Lübeck einen Steuerberater beauftragen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Sie können Buchhaltung und Jahresabschluss selbst erstellen – sofern Sie über die nötige Fachkenntnis verfügen und die gesetzlichen Anforderungen (§§ 238 ff. HGB, § 264 ff. HGB) erfüllen. In der Praxis beauftragen jedoch fast alle GmbHs einen Steuerberater, da dieser nicht nur den Jahresabschluss erstellt, sondern auch für steuerliche Beratung, Optimierung und rechtsverbindliche Unterzeichnung verantwortlich ist.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte und alle Buchungsbelege müssen gemäß § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Handelsbriefe und sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert steuerliche Schätzungen und Bußgelder.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz fordert die Geschäftsführung schriftlich auf und kann Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro verhängen – auch wiederholt. Zusätzlich haftet die Geschäftsführung persönlich für Schäden, die Dritten durch fehlende Offenlegung entstehen. Die Frist sollte daher unbedingt eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater