Buchführung Makler: Pflichten & Praxis 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Makler und Vermittler, die als GmbH organisiert sind, unterliegen der vollen Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Provisionserlöse, Provisionsvorauszahlungen, Haftpflichtversicherungen und Vermittlerverträge stellen die Buchhaltung im Maklerbereich vor besondere Herausforderungen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflichten für Makler-GmbHs gelten, welche Kontenrahmen und Software sich bewährt haben und wie Sie Jahresabschluss und Offenlegung rechtzeitig und fehlerfrei bewältigen.
Kurzantwort
Jede Makler-GmbH ist nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Typische Herausforderungen sind Provisionsabgrenzung, Vermittlerverträge und offene Posten gegenüber Versicherungen. Der Jahresabschluss muss je nach Größenklasse binnen 8 oder 11 Monaten festgestellt und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Viele Makler-GmbHs arbeiten mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um Fehler zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Wer als Makler buchführungspflichtig ist – gesetzliche Grundlagen
Die Buchführungspflicht für Makler richtet sich nach der gewählten Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verpflichtet sind, unterliegen Kapitalgesellschaften – insbesondere die GmbH – stets der vollumfänglichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB.
Buchführungspflicht nach Rechtsform
| Rechtsform | Buchführungspflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einzelunternehmer | Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn p.a. | § 141 AO |
| GbR (Maklergemeinschaft) | Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn p.a. | § 141 AO |
| GmbH (auch Makler-GmbH) | Immer, unabhängig von Größe | § 238 HGB, § 6 Abs. 1 HGB |
| UG (haftungsbeschränkt) | Immer, unabhängig von Größe | § 238 HGB, § 6 Abs. 1 HGB |
Für GmbH-Geschäftsführer im Maklerbereich bedeutet dies: Unabhängig vom Umsatz besteht ab Gründung die Pflicht zur doppelten Buchführung, zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) sowie zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Pflichten gelten seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.
Praxis-Hinweis: Makler-GmbH
Auch kleine Maklerbüros, die als GmbH organisiert sind, fallen unter die vollumfängliche HGB-Buchführungspflicht. Die Rechtsform entscheidet – nicht die Unternehmensgröße. Wer unsicher ist, ob die Schwellenwerte nach § 267 HGB für Erleichterungen greifen, sollte frühzeitig mit einem Steuerberater klären, welche Offenlegungspflichten konkret bestehen.
Besonderheiten der Buchhaltung für Makler und Vermittler
Die Maklerbuchhaltung unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen Dienstleistungsbranchen. Typisch sind Provisionserlöse, Treuhandkonten, Durchlaufposten, Vorauszahlungen und eine komplexe Debitorenbuchhaltung mit wechselnden Vertragspartnern. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies: Die Buchhaltung muss nicht nur steuerlich korrekt, sondern auch handelsrechtlich nachvollziehbar organisiert sein.
Typische Geschäftsvorfälle in der Maklerbuchhaltung
- Provisionserlöse: Erfassung nach Vereinnahmung (§ 11 EStG) oder nach Leistungszeitpunkt (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB bei Bilanzierung).
- Treuhandkonten: Kautionen, Mietvorauszahlungen oder Anzahlungen müssen bilanziell korrekt abgegrenzt werden (nicht als Ertrag).
- Durchlaufende Posten: Nebenkosten, Grundbuchgebühren oder Notarkosten, die im Namen des Auftraggebers gezahlt werden, sind durchlaufende Posten und mindern den Umsatz nicht.
- Anzahlungen und Abgrenzungen: Vorauszahlungen für längerfristige Vermittlungsverträge sind nach § 250 HGB abzugrenzen.
- Umsatzsteuer: Vermittlungsleistungen unterliegen i.d.R. der Umsatzsteuer (19 %), bei grenzüberschreitenden Geschäften gelten besondere Regelungen nach § 3a UStG.
„Makler haben oft mehrere Konten – Geschäftskonto, Treuhandkonto, ggf. separate Konten für verschiedene Auftraggeber. In der Buchhaltung muss klar erkennbar sein, welche Zahlungen durchlaufend sind und welche als Ertrag zu verbuchen sind. Das ist keine Kleinigkeit – falsch verbuchte Durchlaufposten können die Umsatzsteuer und den Gewinn erheblich verfälschen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Achtung: Treuhandgelder niemals als Betriebseinnahme verbuchen
Treuhandgelder (z. B. Kautionen oder Mietvorauszahlungen) sind keine Betriebseinnahmen. Sie müssen auf separaten Konten geführt und bilanziell als durchlaufende Posten oder Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Ein Verstoß kann steuerliche Nachforderungen und handelsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kontenrahmen und Software-Auswahl für Makler-GmbHs
Für die Buchhaltung von Makler-GmbHs eignet sich in der Regel der SKR 03 oder SKR 04 (Standard-Kontenrahmen), wie sie auch für andere Dienstleister verwendet werden. Wichtig ist, dass die gewählte Buchhaltungssoftware Provisionserlöse, Durchlaufposten und Treuhandkonten korrekt abbilden kann.
Anforderungen an die Buchhaltungssoftware
-
GoBD-Konformität (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
-
Mandantenfähigkeit (wichtig für Makler mit Treuhandkonten oder verschiedenen Auftraggebern)
-
DATEV-Schnittstelle (für nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberater)
-
Automatische Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 UStG)
-
Belegerfassung per OCR oder Foto-Upload
-
Bankkonto-Anbindung (automatischer Kontoauszug-Import)
-
Abgrenzungsfunktion für Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten
Gängige Softwarelösungen wie DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk oder BuchhaltungsButler erfüllen diese Anforderungen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte darauf achten, dass die Software eine DATEV-Schnittstelle oder eine vergleichbare Export-Funktion bietet.
Inhouse-Buchhaltung
- Volle Transparenz und Kontrolle
- Tagesaktuelle Auswertungen möglich
- Höherer Personalaufwand
- Risiko von Fehlern bei fehlendem Know-how
Buchhaltung durch Steuerberater
- Fachliche Sicherheit und Haftung
- Keine Personalkosten für Buchhaltung
- Regelmäßige Abstimmung erforderlich
- Festpreismodelle (z. B. bei OnlineBilanz) schaffen Planungssicherheit
Jahresabschluss für Makler-GmbHs: Bilanz, GuV und Anhang
Jede GmbH – auch eine kleine Makler-GmbH – muss nach § 242 HGB einen Jahresabschluss aufstellen. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften einem Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erstellung eines Anhangs absehen, müssen aber trotzdem bilanzieren.
Bestandteile des Jahresabschlusses
| Bestandteil | Pflicht für | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bilanz | Alle GmbHs | § 242, § 266 HGB |
| Gewinn- und Verlustrechnung | Alle GmbHs | § 242, § 275 HGB |
| Anhang | Kleine, mittelgroße und große GmbHs (nicht Kleinstkapitalgesellschaften) | § 264 Abs. 1 HGB |
| Lagebericht | Mittelgroße und große GmbHs | § 264 Abs. 1 HGB |
Für Makler-GmbHs gilt: Die meisten Maklerbüros fallen unter die Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Das bedeutet: Bilanz, GuV und Anhang sind Pflicht, ein Lagebericht entfällt. Die Feststellung des Jahresabschlusses muss innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung erfolgen (§ 42a Abs. 2 GmbHG, Stand 2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025).
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer. Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatz ≤ 15 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.
„Viele Makler-GmbHs unterschätzen den Aufwand für den Jahresabschluss. Es reicht nicht, die Buchhaltung sauber zu führen – Bilanz und GuV müssen nach HGB-Gliederung aufgestellt, Abgrenzungen geprüft und der Anhang verfasst werden. Wir erleben immer wieder, dass Geschäftsführer erst im November feststellen, dass die Frist abläuft. Dann wird es eng.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Offenlegungspflichten: Was Makler-GmbHs publizieren müssen
Jede GmbH ist nach § 325 HGB verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss im Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB).
Offenlegungsumfang nach Größenklasse
| Größenklasse | Offenlegungspflicht | Erleichterungen |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) | Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 4) | Kein Anhang, keine GuV |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) | Bilanz, Anhang (verkürzt), ggf. verkürzter Lagebericht | GuV nur intern |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht | Keine Erleichterungen |
| Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungsbericht | Pflichtprüfung nach § 316 HGB |
Für die meisten Makler-GmbHs gilt: Sie fallen unter die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft und müssen Bilanz und Anhang offenlegen. Die GuV bleibt intern. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister; dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Einreichung kann direkt oder über einen Steuerberater erfolgen.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wer die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und verschickt Mahnungen – auch an kleine Makler-GmbHs. Die Frist ist bindend, Kulanz gibt es nicht.
Geschäftsführer sollten die Offenlegung nicht auf die lange Bank schieben. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann die Offenlegung gleich mit beauftragen – das spart Zeit und verhindert Bußgelder. Plattformen wie OnlineBilanz bieten Jahresabschluss inklusive Offenlegung als Festpreis-Paket an.
Häufige Fehler in der Maklerbuchhaltung und wie Sie sie vermeiden
In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehlerquellen in der Buchhaltung von Makler-GmbHs. Viele davon sind vermeidbar, wenn die Buchhaltung von Anfang an sauber organisiert und regelmäßig gepflegt wird. Nachfolgend die häufigsten Probleme und konkrete Lösungsansätze.
Top 6 Fehlerquellen in der Maklerbuchhaltung
- Treuhandgelder als Betriebseinnahmen verbucht: Führt zu überhöhtem Umsatz, falscher Umsatzsteuer und verfälschtem Gewinn. Lösung: Separate Konten für Treuhandgelder, Buchung als durchlaufender Posten.
- Provisionen zum falschen Zeitpunkt erfasst: Bei Bilanzierung nach HGB gilt das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Provisionen dürfen erst gebucht werden, wenn die Leistung erbracht ist. Lösung: Klare Vereinbarungen mit Auftraggebern, Buchung nach Leistungszeitpunkt.
- Fehlende Abgrenzung von Anzahlungen: Anzahlungen für längerfristige Verträge müssen nach § 250 HGB abgegrenzt werden. Lösung: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten korrekt bilden.
- Durchlaufende Posten nicht korrekt gebucht: Notarkosten, Grundbuchgebühren etc. dürfen nicht als Betriebsausgaben verbucht werden, wenn sie im Namen des Auftraggebers gezahlt werden. Lösung: Durchlaufende Posten auf separaten Konten erfassen.
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften falsch: Bei Vermittlung im Ausland gelten besondere Regelungen nach § 3a UStG. Lösung: Reverse-Charge-Verfahren prüfen, Steuerberater einbinden.
- Verspätete oder fehlende Belege: GoBD verlangt vollständige, unveränderbare Belegführung. Lösung: Digitales Belegmanagement, zeitnahe Erfassung, automatisierte Belegarchivierung.
„Der größte Fehler ist, die Buchhaltung zu lange liegen zu lassen. Wenn die Belege sich stapeln und die Kontoauszüge nicht abgestimmt sind, wird die Aufarbeitung teuer – und fehleranfällig. Wer monatlich bucht, erkennt Probleme früh und kann gegensteuern. Wer erst im November anfängt, steht unter Zeitdruck und macht Fehler.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Praxis-Tipp: Monatliche Buchhaltung
Führen Sie die Buchhaltung monatlich – nicht erst zum Jahresende. Das erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich, verbessert die Liquiditätsplanung und reduziert das Fehlerrisiko. Digitale Tools wie DATEV oder Lexoffice ermöglichen automatisierte Prozesse und schaffen Transparenz.
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Was Makler-GmbHs wissen müssen
Viele Makler-GmbHs lagern die Buchhaltung und den Jahresabschluss an einen Steuerberater aus – aus guten Gründen: Steuerberater haften für ihre Arbeit, kennen die aktuellen Vorschriften und entlasten den Geschäftsführer. Doch auch bei externer Buchhaltung bleibt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beim Geschäftsführer (§ 43 Abs. 1 GmbHG).
Was der Steuerberater leistet – und was nicht
Leistungen des Steuerberaters
- Laufende Finanzbuchhaltung (auf Basis der eingereichten Belege)
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang
- Feststellung des Jahresabschlusses (beratend)
- Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Offenlegung beim Unternehmensregister
Aufgaben des Geschäftsführers
- Vollständige und zeitnahe Bereitstellung aller Belege
- Korrekte Zuordnung von Geschäftsvorfällen
- Klärung von Rückfragen durch den Steuerberater
- Prüfung und Freigabe der Buchhaltung
- Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung
- Verantwortung für Fristen und Offenlegung
Wichtig: Der Steuerberater kann nur so gut arbeiten, wie die Belege und Informationen sind, die er erhält. Unvollständige oder verspätete Unterlagen führen zu Verzögerungen, Rückfragen und höheren Kosten. Klare Absprachen über Fristen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege sind essentiell.
Digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative
Traditionelle Steuerberater arbeiten oft noch mit manuellen Prozessen, langen Wartezeiten und unklaren Kosten. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine moderne Alternative: Jahresabschluss und Buchhaltung werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, aber digital koordiniert – mit transparenten Festpreisen, klaren Fristen und ohne Wartezeiten. Der Geschäftsführer lädt Belege hoch, erhält regelmäßige Updates und kann jederzeit den Status einsehen.
Praxis-Hinweis: Festpreise schaffen Planungssicherheit
Viele Steuerberater rechnen nach Zeitaufwand ab – das macht die Kostenplanung schwierig. Festpreis-Modelle (z. B. bei OnlineBilanz) bieten volle Transparenz: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Zusatzkosten oder Überraschungen bei der Rechnung.
„Wir sehen bei vielen Mandanten, dass die größte Hürde nicht die Buchhaltung selbst ist, sondern die Koordination: Wann muss ich was einreichen? Welche Belege fehlen noch? Wann ist der Abschluss fertig? Digitale Plattformen lösen genau dieses Problem: Der Mandant behält jederzeit den Überblick und weiß, wo er steht.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Checkliste: Jahresabschluss für Makler-GmbHs rechtzeitig vorbereiten
Damit der Jahresabschluss fristgerecht fertiggestellt und offengelegt werden kann, sollten Geschäftsführer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen. Die folgende Checkliste hilft, alle notwendigen Schritte zu berücksichtigen und Fristen einzuhalten. Bilanzstichtag ist in der Regel der 31.12.2025, Feststellungsfrist 11 Monate (kleine GmbH), Offenlegungsfrist 12 Monate.
Checkliste: Vorbereitung Jahresabschluss 2025
-
Alle Bankauszüge vollständig (01.01.–31.12.2025)
-
Alle Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen erfasst
-
Offene Posten abgestimmt (Forderungen und Verbindlichkeiten)
-
Treuhandkonten separat abgestimmt
-
Anlagevermögen auf Abschreibungsbedarf geprüft
-
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet (z. B. Versicherungen, Miete)
-
Inventur durchgeführt (falls Warenbestand vorhanden)
-
Gesellschafterbeschlüsse und Verträge bereitgestellt
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungen vollständig abgegeben
-
Steuerberater beauftragt oder Termin für Jahresabschluss vereinbart
-
Feststellung des Jahresabschlusses in Gesellschafterversammlung (bis 30.11.2026)
-
Offenlegung beim Unternehmensregister (bis 31.12.2026)
11
Monate Feststellungsfrist für kleine GmbH (§ 42a GmbHG)
12
Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
500–25.000 €
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)
Geschäftsführer, die diese Checkliste systematisch abarbeiten, minimieren das Risiko von Verzögerungen, Fehlern und Ordnungsgeldern. Wer unsicher ist oder zeitlich eng getaktet ist, sollte frühzeitig einen Steuerberater einbinden – idealerweise bereits im ersten Quartal des neuen Jahres.
Praxis-Tipp: Jahresabschluss-Vorbereitung ab Januar starten
Warten Sie nicht bis November. Wer im Januar oder Februar mit der Vorbereitung beginnt, hat genug Zeit für Rückfragen, Korrekturen und die Abstimmung mit dem Steuerberater. Das reduziert Stress und vermeidet Fehler. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Prozesse und helfen, Fristen im Blick zu behalten.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Buchführungspflicht auch für Versicherungsmakler als Einzelunternehmer?
Einzelunternehmer sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn erzielen. Makler, die als GmbH organisiert sind, unterliegen dagegen unabhängig von Umsatz und Gewinn der vollen Buchführungspflicht.
Wie werden Provisionszahlungen von Versicherungen korrekt verbucht?
Provisionen werden in der Regel als Umsatzerlöse auf dem Konto 8400 (Erlöse aus Provisionen) erfasst. Eingehende Zahlungen werden auf das Bankkonto gebucht und offene Forderungen ausgeglichen. Provisionsvorauszahlungen oder Stornoreserven müssen als Verbindlichkeit bzw. Rückstellung passiviert werden.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Makler-GmbHs?
Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit Schluss des Kalenderjahres.
Sind Makler-GmbHs zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet?
Nur mittelgroße und große Makler-GmbHs müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Lagebericht erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften sind davon befreit. Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB und wird anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl bestimmt.
Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Die Pflicht zur Offenlegung bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bestehen.
Kann eine Makler-GmbH die Bilanzierung an einen Steuerberater delegieren?
Die rechtliche Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses trägt immer der Geschäftsführer der GmbH. Der Steuerberater erstellt und prüft den Jahresabschluss fachlich, entbindet den Geschäftsführer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Abstimmung sind daher unverzichtbar.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


