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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Excel-Vorlage

Bilanz Vorlage Excel kostenlos 2026: Risiken & Alternativen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer suchen nach einer kostenlosen Excel-Vorlage für die Bilanz, um Kosten zu sparen. Doch Bilanzerstellung unterliegt strengen handelsrechtlichen Pflichten nach § 242 ff. HGB – Fehler können zu Ordnungsgeldern und steuerlichen Risiken führen. Besonders für GmbHs gelten aufgrund der erweiterten Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten spezifische Anforderungen, die beim Einsatz von Excel-Vorlagen in der Buchhaltung häufig unterschätzt werden. Dieser Artikel zeigt, wo Excel-Vorlagen an ihre Grenzen stoßen und wann professionelle Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater sinnvoll ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Kostenlose Excel-Vorlagen für Bilanzen bieten eine einfache Struktur für Aktiva und Passiva, erfüllen jedoch nicht die komplexen handelsrechtlichen Anforderungen nach § 242 ff. HGB. Sie prüfen weder Bewertungsvorschriften noch Bilanzierungswahlrechte, Anhangpflichten oder größenklassenspezifische Gliederungen. Für buchführungspflichtige GmbH ist die Erstellung durch einen Steuerberater empfehlenswert, da dieser die rechtliche Verantwortung trägt und die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB sicherstellt.

Warum Excel-Vorlagen für Bilanzen rechtliche und fachliche Risiken bergen

Excel-Vorlagen für Bilanzen sind im Internet weit verbreitet und werden häufig als kostenlose Lösung für die Jahresabschlusserstellung angeboten. Für kapitalgesellschaftsrechtliche Bilanzen nach § 266 HGB ergeben sich jedoch erhebliche fachliche und rechtliche Risiken, die GmbH-Geschäftsführer kennen sollten. Eine Bilanz ist kein einfaches Rechenwerk, sondern ein gesetzlich normiertes Dokument mit klaren Gliederungsvorschriften, Bewertungsregeln und Offenlegungspflichten.

Gesetzliche Anforderungen an die Bilanzgliederung

Nach § 266 HGB muss die Bilanz einer Kapitalgesellschaft einem fest definierten Gliederungsschema folgen. Dieses Schema unterscheidet sich nach Größenklasse (§ 267 HGB) und umfasst vorgeschriebene Aktivposten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten) sowie Passivposten (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Eine Excel-Vorlage kann diese Anforderungen formal abbilden, jedoch nicht die dahinterstehenden Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB automatisch prüfen oder anwenden.

Achtung

Vorsicht bei Eigenentwicklungen: Selbst eine formal korrekte Excel-Gliederung schützt nicht vor Bewertungsfehlern, fehlenden Anhangangaben oder unzulässigen Bilanzierungswahlrechten. Diese Fehler fallen oft erst bei einer Betriebsprüfung oder im Haftungsfall auf.

  • Excel prüft nicht, ob Anschaffungskosten korrekt ermittelt wurden (§ 255 HGB)
  • Abschreibungsmethoden und -dauern werden nicht automatisch validiert
  • Rückstellungsbewertung nach § 253 Abs. 1 HGB erfordert Fachwissen, kein Tabellenblatt
  • Latente Steuern (§ 274 HGB) sind in Vorlagen meist gar nicht berücksichtigt

Rechtliche Pflichten bei der Bilanzerstellung für GmbH-Gesellschaften

Eine GmbH ist nach § 242 HGB zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Diese Pflicht wird durch das GmbH-Gesetz präzisiert: Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht) innerhalb bestimmter Fristen aufgestellt, festgestellt und offengelegt werden. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung 2026

Schritt Frist Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Unverzüglich nach Ende des Geschäftsjahrs § 243 Abs. 3 HGB
Feststellung (kleine GmbH) 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung (mittelgroße/große GmbH) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 1 GmbHG
Offenlegung 12 Monate nach Bilanzstichtag § 325 Abs. 1 HGB

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Eine kleine GmbH muss den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 feststellen und bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Mittelgroße und große GmbH müssen bereits bis zum 31.08.2026 feststellen. Bei Versäumung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch die Veröffentlichungsplattform, nicht mehr die Hinterlegungsstelle.

Typische Inhalte einer kostenlosen Bilanz-Vorlage in Excel

Kostenlose Excel-Vorlagen für Bilanzen enthalten in der Regel ein vorformatiertes Tabellenblatt mit der Gliederung nach § 266 HGB. Sie bieten Eingabefelder für Aktiv- und Passivposten sowie automatische Summenbildung. Manche Vorlagen enthalten zusätzlich ein GuV-Blatt (Gewinn- und Verlustrechnung) nach § 275 HGB, entweder im Gesamtkostenverfahren oder im Umsatzkostenverfahren.

Was gute Vorlagen enthalten (sollten)

  • Vollständige Gliederung nach § 266 HGB mit Anlagengitter (§ 268 Abs. 2 HGB)
  • Vorjahresvergleich (§ 265 Abs. 2 HGB)
  • Automatische Summierung und Saldierung
  • Hinweise auf Anhangangaben, die zu erstellen sind
  • Vorformatierung für Druckausgabe oder PDF-Export

Was Vorlagen typischerweise NICHT leisten

  • Automatische Bewertung von Vermögensgegenständen (Anschaffungskosten, Abschreibungen, Teilwerte)
  • Prüfung auf Bilanzierungsverbote oder -wahlrechte
  • Generierung eines gesetzeskonformen Anhangs (§ 284 ff. HGB)
  • Latente Steuern, Währungsumrechnung, Konsolidierung bei Konzernbilanzen
  • Rechtssichere Archivierung und GoBD-konforme Aufbewahrung

„Eine Excel-Vorlage kann die Struktur einer Bilanz abbilden, aber sie ersetzt nicht das Fachwissen bei der Bewertung und bei der Anwendung von Bilanzierungswahlrechten. Gerade bei Rückstellungen, Abschreibungen und latenten Steuern entstehen die meisten Fehler.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bewertungsvorschriften und Bilanzierungswahlrechte, die Excel nicht prüft

Die handelsrechtliche Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden folgt strengen Regeln (§§ 252–256 HGB). Excel kann Formeln berechnen, aber nicht beurteilen, ob die eingegebenen Werte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gerade bei Wahlrechten (z. B. Herstellungskostenermittlung nach § 255 Abs. 2 HGB, Abschreibungsmethoden nach § 253 Abs. 3 HGB, Rückstellungsbewertung) ist steuerliches und bilanzrechtliches Fachwissen unverzichtbar.

Zentrale Bewertungsvorschriften

Norm Inhalt Typische Fehlerquelle in Excel
§ 253 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten als Wertobergrenze Falsche Nebenkosten, fehlende Abzinsung bei langfristiger Zahlung
§ 253 Abs. 3 HGB Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer Fehlerhafte AfA-Tabellen, fehlende außerplanmäßige Abschreibung
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB Rückstellungen mit Erfüllungsbetrag ansetzen Fehlende Abzinsung bei Laufzeit > 1 Jahr (§ 253 Abs. 2 HGB)
§ 256a HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren (FIFO, LIFO, Durchschnitt) Unkorrekte Anwendung, fehlende Dokumentation

Auch das Stetigkeitsgebot (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) verlangt, dass Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel muss im Anhang begründet und quantifiziert werden – eine Excel-Vorlage kann dies weder prüfen noch automatisch dokumentieren.

Achtung

Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Fehlerhafte Bilanzen können zur persönlichen Haftung führen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Insbesondere bei Überschuldung oder Insolvenzgefahr sind korrekte Bewertungen existenziell. Excel-Vorlagen bieten hier keine Rechtssicherheit.

Anhang, Lagebericht und weitere Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB nicht nur aus Bilanz und GuV, sondern – je nach Größenklasse – auch aus Anhang und Lagebericht. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) dürfen den Anhang verkürzen (§ 288 HGB), sind aber nicht vollständig befreit. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen umfassende Angaben machen (§§ 284–285 HGB) und einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB).

Pflichtbestandteile nach Größenklasse (Stand 2026)

Kleine GmbH

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang verkürzt (§ 288 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich

Mittelgroße / Große GmbH

  • Bilanz mit vollständiger Gliederung
  • GuV mit Vorjahresvergleich
  • Anhang vollständig (§§ 284–285 HGB)
  • Lagebericht (§ 289 HGB)
  • Ggf. Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel (freiwillig oder nach DRS)

Excel-Vorlagen decken in der Regel nur Bilanz und GuV ab. Der Anhang muss jedoch individuell formuliert werden und enthält u. a. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Haftungsverhältnissen, Organbezügen und latenten Steuern. Diese Angaben lassen sich nicht automatisieren, sondern erfordern fachliche Beurteilung.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur Bilanz und GuV, sondern auch einen rechtssicheren Anhang sowie – bei Bedarf – den Lagebericht. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen, ohne lange Wartezeiten.

Digitale Buchhaltung und Bilanzsoftware vs. Excel-Vorlage

Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) generiert Bilanzen automatisch aus der laufenden Buchführung und prüft dabei viele formale Anforderungen. Eine Excel-Vorlage hingegen ist ein isoliertes Dokument: Werte müssen manuell eingetragen werden, es gibt keine Verbindung zur Finanzbuchhaltung, keine automatische Abstimmung von Hauptbuch, Nebenbüchern und Anlagenbuchhaltung.

Vorteile integrierter Buchhaltungssoftware

  • Automatische Übernahme von Salden aus der Fibu
  • Integriertes Anlageverzeichnis mit AfA-Berechnung
  • Prüfung auf Kontierungslogik und Plausibilität
  • GoBD-konforme Archivierung und Unveränderbarkeit
  • Export direkt ans Unternehmensregister (E-Bilanz, XBRL)

Nachteile von Excel-Vorlagen

  • Keine Anbindung an Buchhaltung – manuelle Übertragung fehleranfällig
  • Keine automatische Prüfung auf Vollständigkeit oder Konsistenz
  • Keine GoBD-Konformität ohne zusätzliche Versionierung und Archivierung
  • Kein Schutz vor versehentlichem Überschreiben oder Formelfehler
  • Keine E-Bilanz-Funktion (XBRL-Export für Finanzamt fehlt)

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Excel-Vorlagen bei der manuellen Datenübertragung Fehler produzieren – etwa durch vergessene Konten, Vorzeichenfehler oder fehlende Abgrenzungen. Eine direkte Anbindung an die Finanzbuchhaltung ist wesentlich sicherer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH, die ihre Buchhaltung selbst führen oder an einen Steuerberater auslagern, ist eine professionelle Buchhaltungssoftware die Basis. Die Bilanz entsteht dann als strukturierter Ausdruck der gesamten Finanzbuchhaltung – nicht als isoliertes Excel-Blatt.

Wann ein Steuerberater den Jahresabschluss erstellen sollte

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist keine bloße Rechenaufgabe, sondern erfordert fundiertes Wissen in Bilanzrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Für GmbH-Geschäftsführer besteht zudem eine persönliche Haftung bei fehlerhaften Abschlüssen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Insbesondere in folgenden Fällen ist die Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoll – oder sogar gesetzlich geboten:

  • Mittelgroße oder große GmbH mit erweiterten Offenlegungs- und Prüfungspflichten
  • Komplexe Bewertungsfragen (Rückstellungen, latente Steuern, Währungsumrechnung)
  • Gesellschafterwechsel, Verschmelzung, Umwandlung oder Liquidation
  • Betriebsprüfung oder steuerliche Außenprüfung anstehend
  • Kreditantrag oder Investorengespräche – Bilanz muss testiert oder zumindest plausibel sein
  • Fehlendes internes Know-how für Bilanzierung nach HGB

Ein Steuerberater erstellt nicht nur Bilanz und GuV, sondern auch den Anhang, prüft Wahlrechte und stimmt den Abschluss mit der Steuerbilanz ab. Zudem übernimmt er die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister und haftet für die fachliche Richtigkeit im Rahmen seiner Berufshaftpflicht.

Hinweis

OnlineBilanz verbindet die Qualität eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen einer digitalen Plattform: Festpreise, transparente Kommunikation und schnelle Bearbeitung. Der Jahresabschluss wird durch unser Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

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Offenlegungsfrist § 325 HGB

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Fazit: Excel-Vorlage oder professionelle Jahresabschlusserstellung?

Kostenlose Excel-Vorlagen für Bilanzen können als Orientierungshilfe oder für Übungszwecke nützlich sein. Für die rechtsverbindliche Erstellung eines Jahresabschlusses einer GmbH sind sie jedoch nicht geeignet. Sie bieten weder die notwendige fachliche Tiefe noch die Integration in die laufende Buchhaltung mit Excel, noch erfüllen sie die Anforderungen an GoBD-konforme Archivierung und rechtssichere Offenlegung.

Zusammenfassung der Risiken von Excel-Vorlagen

  • Keine automatische Prüfung von Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. HGB)
  • Kein Anhang, kein Lagebericht – nur Bilanz und GuV
  • Keine Anbindung an Finanzbuchhaltung, manuelle Fehleranfälligkeit hoch
  • Keine GoBD-Konformität ohne zusätzliche Versionierung
  • Keine E-Bilanz-Funktion, kein XBRL-Export für Finanzamt
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Fehlern (§ 43 Abs. 2 GmbHG)

Wann eine professionelle Lösung unumgänglich ist

Für GmbH, die gesetzlich zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung verpflichtet sind, ist die Beauftragung eines Steuerberaters die rechtssichere Lösung. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, prüft Wahlrechte, erstellt Anhang und Lagebericht und sorgt für die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister.

„Wer den Jahresabschluss mit Excel erstellt, spart an der falschen Stelle. Die Haftungsrisiken, mögliche Ordnungsgelder und der Zeitaufwand für Korrekturen übersteigen die Kosten einer professionellen Erstellung deutlich. Unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss digital, transparent und rechtssicher – zu Festpreisen ohne versteckte Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz.de bietet GmbH-Geschäftsführern die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen zu lassen – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Die Qualität und Haftung eines Steuerberaters, kombiniert mit der Effizienz moderner Software.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst mit Excel erstellen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen. Allerdings tragen Sie die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 43 Abs. 1 GmbHG. Bei Fehlern drohen persönliche Haftungsrisiken, steuerliche Nachteile und Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro. Eine fachkundige Prüfung durch einen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Welche Kosten entstehen bei einem Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (meist Bilanzsumme oder Jahresumsatz) ab. Bei OnlineBilanz.de erhalten Sie transparente Festpreise für die Jahresabschlusserstellung durch zugelassene Steuerberater – ohne versteckte Kosten und mit digitaler Abwicklung. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.

Kann ich eine Excel-Bilanz nachträglich vom Steuerberater prüfen lassen?

Ja, viele Steuerberater bieten eine nachträgliche Prüfung an. Allerdings ist der Aufwand oft höher als bei einer kompletten Neuerstellung, da alle Positionen, Bewertungsansätze und Bilanzierungswahlrechte einzeln nachvollzogen werden müssen. In der Praxis ist es meist effizienter und kostengünstiger, den Jahresabschluss von Anfang an durch einen Steuerberater erstellen zu lassen.

Welche Software-Alternativen gibt es zu Excel-Vorlagen für die Bilanz?

Professionelle Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexware, sevDesk oder lexoffice bietet integrierte Jahresabschlussfunktionen mit automatischer Kontenabstimmung, Plausibilitätsprüfungen und Export für Steuerberater. Diese Lösungen sind deutlich fehlerresistenter als Excel-Vorlagen und ermöglichen eine durchgängige digitale Buchhaltung. Viele Steuerberater, auch bei OnlineBilanz, arbeiten direkt mit diesen Systemen zusammen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für die Bilanz versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB an. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann die fehlende Offenlegung das Unternehmensimage schädigen und Geschäftspartner verunsichern. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Muss ich als Kleinunternehmer nach § 241a HGB überhaupt eine Bilanz erstellen?

Nein, Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit sein, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bestimmte Grenzen nicht überschreiten (600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Jahresüberschuss). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind jedoch immer buchführungs- und bilanzierungspflichtig nach § 238 HGB, unabhängig von Größe oder Umsatz.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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