Bilanz GmbH & Co. KG erstellen 2026: Pflichten & Fristen
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die GmbH & Co. KG unterliegt als Personengesellschaft besonderen bilanzrechtlichen Pflichten. Seit der Rechtsform Kombination aus Kommanditgesellschaft und GmbH als Komplementärin gelten sowohl handels- als auch steuerrechtliche Besonderheiten. Dieser Artikel erläutert, wann und wie Sie die Bilanz für eine GmbH & Co. KG erstellen müssen, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Kurzantwort
Eine GmbH & Co. KG muss als Formkaufmann nach § 6 HGB stets Bilanz erstellen, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), mit Besonderheiten beim Eigenkapital (Kapitalkonten der Gesellschafter). Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.
Inhaltsverzeichnis
- Wann muss eine GmbH & Co. KG eine Bilanz erstellen?
- Wer erstellt die Bilanz einer GmbH & Co. KG?
- Welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung einer GmbH & Co. KG?
- Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
- Was ist der Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und GmbH bei der Bilanzierung?
- Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?
- Welche Kosten entstehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
- Welche Vorteile bietet die digitale Erstellung des Jahresabschlusses?
Wann muss eine GmbH & Co. KG eine Bilanz erstellen?
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH ist. Trotz der personengesellschaftsrechtlichen Struktur unterliegt die GmbH & Co. KG handelsrechtlich denselben Buchführungs- und Bilanzierungspflichten wie eine Kapitalgesellschaft, sofern sie nach § 264a HGB als Kapitalgesellschaft & Co. gilt.
Bilanzierungspflicht nach § 264a HGB
§ 264a HGB regelt die Anwendung der Kapitalgesellschaftsvorschriften auf Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet. Das bedeutet: Ist die einzige Komplementärin eine GmbH (oder eine andere Kapitalgesellschaft), greift § 264a HGB. Die KG muss dann zwingend einen Jahresabschluss nach §§ 242, 264 ff. HGB erstellen – mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.
Hinweis
Praxis-Hinweis: Die Bilanzierungspflicht besteht unabhängig von der Größenklasse. Auch kleine GmbH & Co. KGs müssen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen, sofern keine natürliche Person persönlich haftet.
Größenklassen und Abschlusserweiterung
Die Größenklasse bestimmt sich nach § 267 HGB und entscheidet über den Umfang des Jahresabschlusses:
- Kleine GmbH & Co. KG: Bilanz, GuV, Anhang. Lagebericht entfällt nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB.
- Mittelgroße und große GmbH & Co. KG: Zusätzlich Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB). Große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss zudem prüfen lassen (§ 316 HGB).
Die Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026) lauten: Bilanzsumme bis 7 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 14 Mio. Euro, bis 50 Arbeitnehmer für kleine Gesellschaften. Mittelgroße Gesellschaften liegen darunter, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.
Wer erstellt die Bilanz einer GmbH & Co. KG?
Die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses trägt bei der GmbH & Co. KG grundsätzlich die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH. Diese handelt als gesetzliches Organ der KG und ist verpflichtet, den Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 1 HGB aufzustellen.
Aufstellungspflicht der Geschäftsführung
§ 264 Abs. 1 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter – hier die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH –, innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Diese Aufstellungsfrist gilt auch für die GmbH & Co. KG nach § 264a HGB.
Achtung
Achtung: Die Aufstellungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht der Geschäftsführung. Eine Delegation der Verantwortung ist nicht möglich – auch wenn die Erstellung faktisch durch Steuerberater oder Buchhaltungsdienstleister erfolgt.
Praktische Erstellung durch Steuerberater
In der Praxis wird der Jahresabschluss meist durch einen Steuerberater erstellt. Der Steuerberater übernimmt die fachliche Aufbereitung, Verbuchung der Geschäftsvorfälle, Erstellung der Bilanz, GuV und Anhang sowie die steuerliche Beratung. Die Geschäftsführung prüft den Entwurf und stellt den Jahresabschluss formell auf – oft durch Unterzeichnung.
„Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung, aber die fachliche Erstellung sollte durch einen Steuerberater erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass alle handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften korrekt eingehalten werden.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH & Co. KG digital organisieren möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne lange Wartezeiten und mit direkter Koordination durch unser Büroteam.
Welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung einer GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG vereint personengesellschaftsrechtliche und kapitalgesellschaftsrechtliche Elemente. Diese Hybridstruktur führt zu einigen bilanziellen Besonderheiten, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses beachtet werden müssen.
Eigenkapitalausweis nach § 264c HGB
§ 264c Abs. 1 HGB schreibt vor, dass das Eigenkapital der GmbH & Co. KG in der Bilanz gesondert auszuweisen ist. Es gliedert sich typischerweise in:
- Kapitalanteile der Komplementärin (GmbH): Diese werden in der Regel als feste Kapitalkonten geführt.
- Kapitalanteile der Kommanditisten: Getrennt nach festem Kapital, variablem Kapital (Rücklagen, Gewinne) und ggf. Verlustvortrag.
- Rücklagen: Gesetzliche Rücklage nach § 272 Abs. 4 HGB (sofern erforderlich) und andere Gewinnrücklagen.
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag: Ergebnis des Geschäftsjahres vor Ergebnisverwendung.
Der Ausweis erfolgt nach dem Muster in § 266 HGB, angepasst an die Struktur der Personengesellschaft. Im Anhang sind nach § 264c Abs. 2 HGB zusätzliche Angaben zu den Kapitalkonten und zur Ergebnisverwendung zu machen.
Gewinnverteilung und Entnahmerechte
Die Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag der KG. Anders als bei der GmbH gibt es keine feste Ausschüttungssystematik. Üblich ist eine Verteilung nach Kapitalanteilen oder individuellen Vereinbarungen. Entnahmen der Gesellschafter mindern das variable Kapital und sind entsprechend im Eigenkapital zu erfassen.
Haftungsverhältnisse und Anhangangaben
Im Anhang der GmbH & Co. KG ist darzustellen, dass keine natürliche Person persönlich haftet (§ 264a HGB). Zudem sind nach § 285 Nr. 3a HGB Angaben zu Haftungsverhältnissen, insbesondere zur Hafteinlage der Kommanditisten, zu machen. Diese Angaben sind für externe Bilanzleser wichtig, um die Haftungsstruktur der Gesellschaft zu verstehen.
Hinweis
Tipp: Die Darstellung der Kapitalkonten im Anhang sollte nachvollziehbar sein. Viele Prüfer achten besonders auf die Entwicklung der Kapitalanteile und die Ergebnisverwendung – klare, transparente Anhangangaben vermeiden Rückfragen.
Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
Für die GmbH & Co. KG gelten nach § 264a HGB dieselben Fristen wie für Kapitalgesellschaften. Diese Fristen sind gesetzlich zwingend und bei Nichteinhaltung drohen Ordnungsgelder.
Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB)
Die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: spätestens bis 31.03.2026.
Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG analog)
Nach § 42a GmbHG, der analog auf die GmbH & Co. KG angewendet wird, sind die Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses abhängig von der Größenklasse:
| Größenklasse | Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG | Beispiel (Stichtag 31.12.2025) |
|---|---|---|
| Kleine GmbH & Co. KG | 11 Monate nach Bilanzstichtag | bis 30.11.2026 |
| Mittelgroße und große GmbH & Co. KG | 8 Monate nach Bilanzstichtag | bis 31.08.2026 |
Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Erst nach Feststellung ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann offengelegt werden.
Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.
Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Offenlegungsfrist bis spätestens 31.12.2026.
Achtung
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro – unabhängig von Verschulden oder Unternehmensgröße. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.
„Viele Mandanten unterschätzen die Offenlegungsfrist. Selbst wenn der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt ist, muss er fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Wir koordinieren diese Schritte für unsere Mandanten digital und sorgen dafür, dass keine Frist versäumt wird.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Was ist der Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und GmbH bei der Bilanzierung?
Obwohl die GmbH & Co. KG nach § 264a HGB wie eine Kapitalgesellschaft bilanziert, bestehen wichtige Unterschiede zur reinen GmbH – vor allem bei Eigenkapitalstruktur, Gewinnverwendung und Haftung.
GmbH
Rechtsform: Kapitalgesellschaft (juristische Person) Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn/-verlust Gewinnverwendung: Beschluss durch Gesellschafterversammlung, Ausschüttung als Dividende Haftung: Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Organe: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat
GmbH & Co. KG
Rechtsform: Personengesellschaft (keine juristische Person) Eigenkapital: Kapitalkonten der Gesellschafter (Komplementär-GmbH, Kommanditisten), getrennt nach festem und variablem Kapital Gewinnverwendung: Nach Gesellschaftsvertrag, laufende Entnahmen möglich Haftung: GmbH haftet persönlich (beschränkt), Kommanditisten haften bis zur Hafteinlage Organe: Geschäftsführung der Komplementär-GmbH, Gesellschafterversammlung der KG
Bilanzstruktur im Vergleich
Die Bilanz der GmbH folgt streng dem Schema des § 266 HGB mit klar definiertem Eigenkapitalausweis. Die GmbH & Co. KG muss zwar ebenfalls nach § 266 HGB bilanzieren, passt jedoch den Eigenkapitalausweis nach § 264c HGB an die Personengesellschaftsstruktur an. Das bedeutet: Statt eines einheitlichen Stammkapitals werden die Kapitalanteile der einzelnen Gesellschafter ausgewiesen – oft mit erheblicher Komplexität bei mehreren Kommanditisten.
Steuerliche Behandlung
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Besteuerung: Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 1 KStG) und Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist steuerlich transparent – der Gewinn wird direkt den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen mit Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) oder Körperschaftsteuer (bei der Komplementär-GmbH) besteuert. Die KG selbst zahlt nur Gewerbesteuer, die aber bei natürlichen Gesellschaftern angerechnet werden kann.
Hinweis
Praxis-Hinweis: Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Für Fragen zur optimalen Struktur ist eine steuerliche Beratung unerlässlich – unser Steuerberater-Team auf OnlineBilanz.de unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer individuellen Situation.
Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?
Die Bilanzierung einer GmbH & Co. KG ist komplex. Aus der Praxis kennen wir typische Fehlerquellen, die zu Rückfragen bei Prüfungen, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen können.
Fehler 1: Unklare Kapitalkontenführung
Viele GmbH & Co. KGs führen die Kapitalkonten ihrer Gesellschafter nicht systematisch. Die Trennung zwischen festem Kapital (Hafteinlage), variablem Kapital (Rücklagen, Gewinne) und Entnahmen muss klar erkennbar sein. Fehlt diese Struktur, ist weder die Ergebnisverwendung noch die Haftungssituation nachvollziehbar. Im Anhang sind nach § 264c Abs. 2 HGB die Entwicklungen der Kapitalkonten darzustellen – ohne saubere Buchführung ist das kaum möglich.
Fehler 2: Versäumte Fristen
Die Feststellungs- und Offenlegungsfristen werden häufig unterschätzt. Besonders die 8-Monats-Frist für mittelgroße und große Gesellschaften (§ 42a GmbHG) ist eng bemessen, wenn die Buchhaltung nicht zeitnah erfolgt. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist zwar großzügiger, aber das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird konsequent verhängt – selbst bei kurzen Fristüberschreitungen.
-
Jahresabschluss bis 31.03. des Folgejahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB)
-
Feststellung durch Gesellschafterbeschluss (8 oder 11 Monate je nach Größe)
-
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
-
Vollständige Anhangangaben nach § 264c, § 285 HGB prüfen
-
Kapitalkonten der Gesellschafter korrekt fortführen und im Anhang darstellen
Fehler 3: Fehlende oder unvollständige Anhangangaben
Der Anhang der GmbH & Co. KG muss umfassende Angaben enthalten – von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB) über Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 3a HGB) bis zur Entwicklung der Kapitalkonten (§ 264c Abs. 2 HGB). In der Praxis wird der Anhang häufig stiefmütterlich behandelt. Das kann zu Beanstandungen bei Prüfungen oder zur Zurückweisung bei der Offenlegung führen.
Fehler 4: Falsche Offenlegungsstelle
Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger nimmt keine Einreichungen mehr entgegen. Trotzdem versuchen Unternehmen immer wieder, dort offenzulegen – was zur Fristversäumnis führt.
„Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten den Jahresabschluss rechtzeitig erstellt haben, aber die Offenlegung unterschätzen. Mit OnlineBilanz koordinieren wir alle Schritte digital – von der Buchhaltung über die Erstellung bis zur fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Kosten entstehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH & Co. KG hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Gesellschafter und ob eine Prüfungspflicht besteht.
Honorar des Steuerberaters
Steuerberater rechnen die Erstellung des Jahresabschlusses in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (meist Bilanzsumme oder Umsatz) und liegen typischerweise zwischen einer 10/10 und 40/10 Gebühr – je nach Aufwand und Komplexität. Für eine kleine GmbH & Co. KG mit überschaubaren Geschäftsvorfällen können Kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro entstehen, bei mittelgroßen oder komplexen Strukturen deutlich mehr.
Zusätzliche Kosten
- Buchführung: Laufende Finanzbuchhaltung wird meist separat abgerechnet, je nach Belegzahl und Aufwand.
- Jahresabschlussprüfung: Für große und teilweise mittelgroße GmbH & Co. KGs nach § 316 HGB verpflichtend. Prüfungskosten liegen oft im fünfstelligen Bereich.
- Offenlegung: Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister kostet je nach Größenklasse und Umfang zwischen 50 und 150 Euro an Gebühren.
- Registergebühren: Für die Hinterlegung beim Unternehmensregister fallen geringe Verwaltungsgebühren an.
Transparente Festpreise als Alternative
Viele Mandanten wünschen sich Planungssicherheit bei den Kosten. Deshalb bietet OnlineBilanz.de transparente Festpreise für die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater – ohne versteckte Gebühren und ohne lange Wartezeiten. Die digitale Koordination durch unser Büroteam sorgt für einen reibungslosen Ablauf von der Buchhaltung bis zur Offenlegung.
2.000–5.000 €
Typische Kosten kleine GmbH & Co. KG
8–11 Monate
Feststellungsfristen je nach Größe
500–25.000 €
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis (§ 335 HGB)
Welche Vorteile bietet die digitale Erstellung des Jahresabschlusses?
Die digitale Erstellung und Koordination des Jahresabschlusses spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und bietet Transparenz über den gesamten Prozess – von der laufenden Buchhaltung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.
Effiziente Datenübermittlung und Belegverwaltung
Durch digitale Buchhaltungsplattformen können Belege direkt fotografiert oder gescannt hochgeladen werden. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert, und die Daten werden direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen. Das spart Papieraufwand und minimiert Übertragungsfehler. Für die GmbH & Co. KG mit mehreren Gesellschaftern ist die zentrale, digitale Dokumentenablage besonders praktisch – alle Beteiligten haben jederzeit Zugriff auf die relevanten Unterlagen.
Transparente Festpreise statt unklarer Stundenhonorare
Viele Steuerberater rechnen nach Zeitaufwand oder variablen Gebühren ab. Das führt oft zu Unsicherheit bei den Kosten. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise für definierte Leistungen – von der Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Offenlegung. Mandanten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen.
Fristenkontrolle und automatische Erinnerungen
Digitale Plattformen überwachen automatisch die gesetzlichen Fristen für Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB). Mandanten und Steuerberater erhalten rechtzeitig Erinnerungen, sodass keine Frist versäumt wird. Das reduziert das Risiko von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB erheblich.
Zeit sparen
Automatisierte Belegerfassung, digitale Kommunikation und zentrale Dokumentenablage beschleunigen den gesamten Prozess – von der laufenden Buchhaltung bis zum fertigen Jahresabschluss.
Transparenz
Festpreise, klare Leistungsbeschreibungen und Echtzeit-Status zu jedem Arbeitsschritt geben Mandanten volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit.
Rechtssicherheit
Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen den Jahresabschluss. Automatische Fristenkontrolle schützt vor Ordnungsgeldern und sorgt für fristgerechte Offenlegung.
„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Der Jahresabschluss wird fachlich korrekt erstellt, aber der gesamte Prozess ist transparent, schnell und ohne Papierchaos organisiert.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer die Erstellung des Jahresabschlusses seiner GmbH & Co. KG digital, rechtssicher und zu transparenten Festpreisen organisieren möchte, findet auf OnlineBilanz.de das passende Angebot – koordiniert durch unser Büroteam in Stuttgart und erstellt durch zugelassene Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine GmbH & Co. KG zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wechseln?
Nein. Die GmbH & Co. KG ist als Formkaufmann nach § 6 HGB unabhängig von Umsatz oder Gewinn stets buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Ein Wechsel zur EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist ausgeschlossen, auch wenn die Umsatz- und Gewinngrenzen unterschritten werden.
Muss die Komplementär-GmbH einen eigenen Jahresabschluss erstellen?
Ja. Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige juristische Person und muss nach § 242 HGB sowie § 264 HGB einen eigenen Jahresabschluss erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen – unabhängig vom Jahresabschluss der GmbH & Co. KG.
Wie werden Entnahmen und Einlagen der Kommanditisten bilanziert?
Entnahmen und Einlagen der Kommanditisten werden direkt auf den jeweiligen Kapitalkonten (Kapitalkonto I für Pflichteinlagen, Kapitalkonto II für variable Anteile) gebucht. Sie mindern bzw. erhöhen das Eigenkapital, beeinflussen aber nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft.
Welche Rechtsfolgen drohen bei verspäteter Offenlegung?
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH persönlich in Anspruch genommen werden.
Ist eine Befreiung von der Offenlegungspflicht für Kleinstgesellschaften möglich?
Nein. Die Offenlegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 HGB gelten nicht für die GmbH & Co. KG, da sie keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264a HGB ist. Auch kleine GmbH & Co. KG müssen den Jahresabschluss offenlegen, können aber von Erleichterungen bei Umfang und Prüfungspflicht profitieren.
Wer haftet bei fehlerhafter Bilanzierung der GmbH & Co. KG?
Die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann die Haftung gegenüber der Gesellschaft und unter Umständen auch gegenüber Gläubigern greifen. Deshalb ist die Einbindung eines Steuerberaters zur rechtssicheren Erstellung dringend zu empfehlen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


