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Datum

Lesedauer

14–22 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Bremen

Bilanz erstellen Bremen 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in Bremen eine GmbH, UG oder andere Kapitalgesellschaft führt, muss jährlich eine Bilanz erstellen und offenlegen. Seit dem DiRUG 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – Verstöße führen zu Ordnungsgeld bis 25.000 Euro. Diese Pflichten gelten bundesweit für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen – so müssen beispielsweise auch Kapitalgesellschaften, die eine Bilanz in Rheine erstellen, dieselben Fristen und Größenklassen beachten. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Pflichten, Fristen und Größenklassen für das Jahr 2026 mit Blick auf den Standort Bremen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Bremen müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gemäß § 242 HGB eine Bilanz erstellen. Die Feststellungsfrist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach Geschäftsjahresende – ähnliche Regelungen gelten übrigens auch beim Bilanz erstellen in Witten, wo dieselben gesetzlichen Fristen und Pflichten für Kapitalgesellschaften Anwendung finden. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro.

Wer muss in Bremen eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nicht nach dem Sitz des Unternehmens, sondern nach der Rechtsform und Größe gemäß § 242 HGB. In Bremen ansässige Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zu erstellen – unabhängig von der Größenklasse. Einzelkaufleute und Personengesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatzerlöse > 800.000 Euro oder Gewinn > 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten die Größenklassen nach § 267 HGB in der aktuellen Fassung. Die Zuordnung zu klein, mittelgroß oder groß bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und die Fristen gemäß § 325 HGB. Wer als GmbH-Geschäftsführer in Bremen tätig ist, trägt die persönliche Verantwortung für die fristgerechte Erstellung und Offenlegung – Versäumnisse können gemäß § 335 HGB zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro führen.

Praxis-Tipp Bremen

In Bremen ansässige GmbHs profitieren von der digitalen Infrastruktur: Jahresabschlüsse können vollständig digital durch einen Steuerberater erstellen, prüfen und direkt ans Unternehmensregister übermittelt werden. OnlineBilanz bietet Bremer Unternehmen diese Steuerberater-Leistung zu transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten vor Ort.

Rechtsform Buchführungspflicht Jahresabschluss-Pflicht Offenlegungspflicht
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Ja, § 238 HGB Ja, § 264 HGB Ja, § 325 HGB
Einzelkaufmann (über Schwellenwerten) Ja, § 238 HGB Ja, § 242 HGB Nein
OHG, KG Ja, § 238 HGB Ja, § 242 HGB Nein (Ausnahme: KGaA)
Freiberufler, Kleingewerbe EÜR möglich Nein Nein

Welche Größenklassen und Fristen gelten 2026?

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch die internen Feststellungsfristen und die öffentliche Offenlegungsfrist. Nach § 267 HGB (Stand 2026) gilt eine Kapitalgesellschaft als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale zutreffen: Bilanzsumme bis 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 12 Mio. Euro, durchschnittlich bis 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße Gesellschaften liegen zwischen den Schwellenwerten von klein und groß; als groß gilt eine Gesellschaft, wenn mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden: Bilanzsumme > 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse > 40 Mio. Euro, durchschnittlich > 250 Arbeitnehmer.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden: Kleine GmbHs haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG elf Monate Zeit, also bis zum 30.11.2026. Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss bereits innerhalb von acht Monaten feststellen, also bis zum 31.08.2026. Diese Fristen sind gesetzlich verankert und gelten unabhängig vom Gesellschaftsvertrag.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen – für 2025 also bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (1. August 2022) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer diese Frist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

8 Mon.

Feststellung mittel/groß

12 Mon.

Offenlegung § 325 HGB

„Viele Bremer Mandanten unterschätzen, dass die Feststellungsfrist vor der Offenlegungsfrist liegt. Wer erst im Dezember den Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung feststellt, hat kaum noch Puffer für die Einreichung beim Unternehmensregister – und riskiert Ordnungsgeld. Wir empfehlen, die Bilanzerstellung im ersten Quartal zu starten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der handelsrechtliche Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus drei Teilen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB dürfen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten, sofern bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden. Mittelgroße und große GmbHs sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.

Bilanz und GuV: Aufbau nach HGB

Die Bilanz gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzung) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung). Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 275 HGB im Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beide Formate sind zulässig, müssen aber stetig angewandt werden (§ 265 Abs. 1 HGB). In der Praxis dominiert bei kleineren GmbHs das Gesamtkostenverfahren.

Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben

Der Anhang nach § 284 ff. HGB enthält alle Angaben, die zum Verständnis von Bilanz und GuV notwendig sind. Dazu zählen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Erläuterungen zu einzelnen Posten, Haftungsverhältnisse, Gewinnverwendungsvorschlag sowie – bei kleinen GmbHs – ggf. Ersatzangaben für den Lagebericht. Wer die Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (verkürzte Bilanz) oder § 276 HGB (verkürzte GuV) nutzt, muss dies im Anhang offenlegen.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit vollständiger Gliederung (oder verkürzt bei Kleinstkapitalgesellschaften)
  • GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB mit Pflichtangaben und Erläuterungen
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittelgroß/groß) oder Ersatzangaben im Anhang (klein)
  • Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Welche Bilanzierungsgrundsätze sind zu beachten?

Die handelsrechtliche Rechnungslegung folgt klaren Prinzipien, die in den §§ 238–263 HGB kodifiziert sind. Oberstes Gebot ist das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert sind (Realisationsprinzip). Daraus folgen das Imparitätsprinzip (Verluste antizipieren, Gewinne erst bei Realisierung) und das Niederstwertprinzip bei der Bewertung (§ 253 Abs. 3 und 4 HGB).

Ansatz, Bewertung und Ausweis

Beim Ansatz gilt: Vermögensgegenstände und Schulden sind zu bilanzieren, wenn sie am Bilanzstichtag rechtlich bestehen und wirtschaftlich dem Unternehmen zuzurechnen sind (§ 246 HGB). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB), abzüglich planmäßiger Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB) und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung. Der Ausweis richtet sich nach den Gliederungsschemata in § 266 (Bilanz) und § 275 HGB (GuV); Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (§ 265 HGB).

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

  • Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB)
  • Vollständigkeit und Richtigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB)
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Stetigkeit der Bewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Bewertungsprinzipien

  • Vorsichtsprinzip und Imparität (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Realisationsprinzip (Gewinne erst bei Verkauf)
  • Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3, 4 HGB)
  • Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Achtung: Bewertungswahlrechte dokumentieren

Das HGB lässt in bestimmten Bereichen Bewertungswahlrechte zu (z. B. Abschreibungsmethoden, Rückstellungsbewertung). Jede Wahl muss im Anhang erläutert und stetig angewandt werden (§ 265 Abs. 1 HGB). Willkürliche Wechsel führen zu Verstößen gegen die GoB und können im Extremfall die Nichtigkeit des Jahresabschlusses begründen.

Wie läuft die digitale Bilanzerstellung in Bremen ab?

Die digitale Bilanzerstellung ist kein bloßer Software-Prozess, sondern erfordert die fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch einen zugelassenen Steuerberater. In Bremen ansässige GmbHs können ihre Buchhaltungsdaten heute vollständig digital aufbereiten lassen – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Kontenabstimmung bis zur fertigen Bilanz, GuV und Anhang. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden diese digitale Koordination mit der fachlichen Expertise eines Steuerberater-Teams: Der Mandant erhält seinen Jahresabschluss zu einem transparenten Festpreis, ohne Wartezeiten in der Kanzlei vor Ort.

Ablauf: Von den Belegen bis zur Offenlegung

  1. Datenübergabe: Die laufende Buchhaltung (DATEV, lexoffice etc.) wird digital bereitgestellt oder durch das Steuerberater-Team ergänzt.
  2. Kontenabstimmung: Offene Posten, Rückstellungen, Abgrenzungen und Anlagenbuchhaltung werden geprüft und gebucht.
  3. Jahresabschluss-Erstellung: Bilanz, GuV und Anhang werden nach HGB erstellt; bei mittelgroßen/großen GmbHs kommt der Lagebericht hinzu.
  4. Steuerliche Überleitungsrechnung: Parallel entsteht die Steuerbilanz und die Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuererklärung.
  5. Feststellung: Der Entwurf wird dem Geschäftsführer vorgelegt; nach Freigabe erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG).
  6. Offenlegung: Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht (§ 325 HGB).

Durch den digitalen Workflow entfallen Medienbrüche: Belege werden gescannt oder direkt aus dem Bankkonto importiert, Buchungen erfolgen in Echtzeit, und der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich elektronisch signiert. Das spart Zeit und minimiert Fehlerquellen – ohne dass auf die fachliche Tiefe und Haftung eines Steuerberaters verzichtet werden muss.

„Die digitale Bilanzerstellung ersetzt nicht die Steuerberater-Verantwortung, sondern macht sie effizienter. Unsere Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss fachlich und unterzeichnen ihn rechtsverbindlich. Der Mandant spart sich lediglich Wartezeiten und erhält transparente Festpreise – ohne Kompromisse bei der Qualität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 1. August 2022 ist die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) vorzunehmen – der Bundesanzeiger ist seitdem keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format, je nach Größenklasse und gewähltem Offenlegungsumfang. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss die Offenlegung spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen (§ 325 Abs. 1 HGB).

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz sowie einen verkürzten Anhang offenlegen; die GuV kann entfallen. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) sind von der Offenlegung der GuV und des Lageberichts befreit und können die Bilanz in stark verkürzter Form einreichen. Mittelgroße und große GmbHs müssen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht vollständig offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB). Der Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers ist bei prüfungspflichtigen Gesellschaften ebenfalls einzureichen (§ 325 Abs. 1a HGB).

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) Verkürzt Befreit Verkürzt Befreit
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) Verkürzt möglich Befreit möglich Verkürzt möglich Befreit (mit Ersatzangaben)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Technische Einreichung und Gebühren

Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensregister-Portal mit elektronischer Signatur (qualifizierte elektronische Signatur gemäß eIDAS-Verordnung). Viele Steuerberater nutzen DATEV oder andere Schnittstellen, um den Jahresabschluss direkt aus der Kanzleisoftware zu übermitteln. Die Offenlegungsgebühren betragen je nach Umfang zwischen ca. 35 und 60 Euro; diese werden vom Unternehmensregister in Rechnung gestellt. Wer die Frist versäumt, erhält zunächst eine Erinnerung, danach leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

Praxis-Tipp: Offenlegung automatisch miterledigen

Wer den Jahresabschluss digital durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte die Offenlegung gleich mit beauftragen. Bei OnlineBilanz übernimmt das Steuerberater-Team die Einreichung beim Unternehmensregister im Anschluss an die Feststellung – so ist die Frist sicher eingehalten und der Prozess in einer Hand.

Was ist die steuerliche Überleitungsrechnung?

Die steuerliche Überleitungsrechnung ist die Brücke zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss (Handelsbilanz) und der steuerrechtlichen Gewinnermittlung (Steuerbilanz). Während die Handelsbilanz nach den Grundsätzen des HGB (§§ 238 ff.) erstellt wird, gelten für die Steuerbilanz die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (§ 5 Abs. 1 EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8 Abs. 1 KStG). In der Praxis weichen Handels- und Steuerbilanz in vielen Positionen voneinander ab – etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder der Bewertung von Wirtschaftsgütern.

Typische Mehr- und Weniger-Rechnungen

Ausgangspunkt der steuerlichen Überleitungsrechnung ist das handelsrechtliche Ergebnis (Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV). Dieses wird um außerbilanzielle Korrekturen angepasst: Hinzurechnungen erfolgen z. B. bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, z. B. Geschenke über 50 Euro, Bewirtungsaufwand zu 30 %, Geldbußen) oder bei Unterschieden in der Abschreibung (steuerlich kürzere Nutzungsdauer als handelsrechtlich). Kürzungen greifen etwa bei steuerfreien Erträgen (z. B. nach DBA) oder bei steuerlichen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, die handelsrechtlich nicht zulässig sind.

Handelsbilanz (HGB)

  • Vorsichtsprinzip (§ 252 HGB)
  • Wahlrechte bei Abschreibung und Rückstellungen
  • Niederstwertprinzip
  • Ansatzverbote (z. B. selbst geschaffene immaterielle VG)

Steuerbilanz (EStG/KStG)

  • Maßgeblichkeit der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG)
  • Abweichungen bei Abschreibung (AfA-Tabellen)
  • Nicht abzugsfähige BA (§ 4 Abs. 5 EStG)
  • Sonderabschreibungen (§ 7g EStG)

Überleitungsrechnung

  • Außerbilanzielle Hinzurechnungen
  • Außerbilanzielle Kürzungen
  • Ermittlung zu versteuerndes Einkommen
  • Grundlage für KSt/GewSt-Erklärung

Das Ergebnis der Überleitungsrechnung ist das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (15 % nach § 23 KStG) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde) dient. Für Bremer GmbHs liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz 2026 bei 460 % (Bremen Stadt); die effektive Gewerbesteuer-Belastung beträgt damit rund 16,1 % des Gewerbeertrags. Die korrekte Überleitungsrechnung ist essenziell, um Steuernachzahlungen und Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.

„Viele Mandanten erstellen die Handelsbilanz selbst oder mit einem Buchhalter, übersehen dabei aber steuerliche Besonderheiten. Die Überleitungsrechnung erfordert fundiertes Steuerrecht – von der Teilwertabschreibung über verdeckte Gewinnausschüttungen bis zu Organschaftsfragen. Wer hier Fehler macht, zahlt zu viel Steuern oder riskiert Nachforderungen. Deshalb sollte ein Steuerberater beide Bilanzen koordiniert erstellen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Folgen drohen bei verspäteter Bilanz?

Wer als Kapitalgesellschaft die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Frist und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen – bei beharrlicher Weigerung sind auch wiederholte Festsetzungen möglich. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Verzögerung und dem Verschulden.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Erinnerung: Nach Ablauf der Offenlegungsfrist erhält die GmbH eine Erinnerung des BfJ mit Nachfrist (in der Regel sechs Wochen).
  2. Androhung: Erfolgt keine Offenlegung, wird ein Ordnungsgeld angedroht und eine erneute Nachfrist gesetzt.
  3. Festsetzung: Bleibt die Offenlegung weiterhin aus, wird das Ordnungsgeld durch Bescheid festgesetzt. Dieser richtet sich gegen die Gesellschaft (nicht persönlich gegen den Geschäftsführer).
  4. Wiederholte Festsetzung: Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds kann das BfJ bei fortdauernder Nichtoffenlegung ein weiteres Ordnungsgeld festsetzen.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Neben dem Ordnungsgeld droht dem Geschäftsführer die persönliche Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn durch die verspätete oder unterlassene Bilanzerstellung ein Schaden entsteht – etwa weil Gläubiger oder Gesellschafter falsche Entscheidungen treffen. Zudem ist die verspätete Feststellung des Jahresabschlusses ein Verstoß gegen § 42a GmbHG, der zur Abberufung oder zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Im Insolvenzfall prüft der Insolvenzverwalter regelmäßig, ob Geschäftsführer ihre Pflichten verletzt haben (§ 15a InsO, Insolvenzverschleppung).

Vorsicht: Ordnungsgeld ist nicht steuerlich absetzbar

Ordnungsgelder nach § 335 HGB sind keine Betriebsausgaben und dürfen steuerlich nicht abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG). Das gilt auch für Bußgelder wegen verspäteter Offenlegung. Der Schaden ist also doppelt: Ordnungsgeld zahlen und keine steuerliche Entlastung.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Höchst-Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater?

Die Kosten für die Bilanzerstellung richten sich traditionell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die als Grundlage Gegenstandswerte und Zehntel-Gebühren vorsieht. In der Praxis variieren die Honorare erheblich – je nach Kanzlei, Region, Komplexität der Buchhaltung und Größe der GmbH. Für eine kleine GmbH in Bremen mit sauberer laufender Buchhaltung liegen die Kosten für den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, steuerliche Überleitungsrechnung, Steuererklärungen) typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Bei mittelgroßen oder komplexen Gesellschaften können die Honorare deutlich höher ausfallen.

Festpreis statt Stundensatz: Transparenz für Unternehmen

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für den Jahresabschluss – unabhängig von der Anzahl der Buchungen oder dem tatsächlichen Zeitaufwand. Der Mandant erhält vorab ein verbindliches Angebot und weiß genau, welche Leistungen enthalten sind: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, steuerliche Überleitungsrechnung, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, Beratung durch das Steuerberater-Team sowie die Offenlegung beim Unternehmensregister. Das vermeidet böse Überraschungen und ermöglicht eine verlässliche Budgetplanung.

Klassische Steuerberater-Honorierung

  • Abrechnung nach StBVV (Zehntel-Gebühren)
  • Gegenstandswert oft intransparent
  • Stundenhonorar für Zusatzleistungen
  • Endrechnung erst nach Abschluss

Festpreis-Modell (OnlineBilanz)

  • Transparentes Festpreisangebot vorab
  • Alle Leistungen inkludiert (Bilanz, Steuererklärungen, Offenlegung)
  • Digitale Koordination, ohne Wartezeiten
  • Steuerberater-Team prüft und unterzeichnet

Die Investition in einen professionellen Jahresabschluss durch einen Steuerberater lohnt sich: Fehler in der Bilanzierung können zu Steuernachzahlungen, Ordnungsgeldern oder Haftungsrisiken führen – und damit ein Vielfaches der Honorarkosten verursachen. Zudem sichert die Steuerberater-Haftpflichtversicherung den Mandanten ab, falls doch einmal ein Fehler passiert. Wer als Geschäftsführer in Bremen nach einer effizienten, rechtssicheren Lösung sucht, findet in der digitalen Steuerberater-Plattform OnlineBilanz eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort.

„Viele Bremer Mandanten schätzen die Kombination aus Festpreis und persönlichem Ansprechpartner. Ich koordiniere die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team – digital, ohne Terminzwänge, aber mit der vollen fachlichen Tiefe. So erhält der Geschäftsführer seinen Jahresabschluss pünktlich, rechtssicher und ohne versteckte Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Bremer GmbH freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten?

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG ist unabhängig von der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht. Eine GmbH ist nach § 242 HGB immer buchführungs- und bilanzierungspflichtig, auch wenn sie umsatzsteuerlich Kleinunternehmer ist. Ein Verzicht auf § 19 UStG ändert nichts an der Pflicht zur Bilanzerstellung.

Welche Rolle spielt die IHK Bremen bei der Bilanzerstellung?

Die Industrie- und Handelskammer Bremen führt keine eigene Prüfung oder Abnahme der Bilanz durch. Sie ist jedoch zuständig für die Registrierung von Unternehmen und kann bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht das Bundesamt für Justiz informieren. Die fachliche Prüfung und Erstellung obliegt dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Muss ich als Bremer Einzelunternehmer ebenfalls eine Bilanz erstellen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind nur dann zur Bilanzerstellung verpflichtet, wenn sie nach § 141 AO die Schwellenwerte überschreiten: mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Unterhalb dieser Grenzen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wie wirkt sich die Bilanzierung auf die Gewerbesteuer in Bremen aus?

Die Bilanz ist Grundlage für die Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG. Dieser wird um die steuerliche Überleitungsrechnung angepasst und bildet dann die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bremen beträgt 2026 rund 460 % (abhängig vom Stadtteil). Die Bilanz selbst löst keine Gewerbesteuer aus, ist aber notwendige Grundlage.

Kann ich die Bilanz nachträglich ändern, wenn mir Fehler auffallen?

Eine bereits festgestellte und offengelegte Bilanz kann nur durch einen Gesellschafterbeschluss korrigiert werden, wenn wesentliche Fehler festgestellt werden. Nach § 256 AktG bzw. analoger Anwendung bei der GmbH sind Berichtigungen im Rahmen einer Bilanzänderung oder durch Rückstellung in der Folgebilanz möglich. Eine bereits beim Unternehmensregister eingereichte Bilanz muss ggf. durch eine korrigierte Fassung ersetzt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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