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OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Wismar

Bilanz erstellen Wismar 2026: Fristen & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Wismar unterliegen denselben handelsrechtlichen Bilanzierungspflichten wie bundesweit. Kapitalgesellschaften und bilanzierungspflichtige Kaufleute müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen und fristgerecht offenlegen. Dieser Artikel erklärt, wer in Wismar eine Bilanz erstellen muss, welche Fristen 2026 gelten und wie OnlineBilanz.de Sie dabei mit Steuerberater-Expertise unterstützt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und den angeschlossenen Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss.

Kurzantwort

In Wismar müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Kaufleute nach § 238 HGB eine Bilanz erstellen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt 2026 eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.

Wer muss in Wismar eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung in Wismar richtet sich – wie bundesweit – nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB. Unternehmen, die als Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gelten, sind gemäß § 242 HGB zur Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ergibt sich diese Pflicht zusätzlich aus § 264 HGB, unabhängig von Größe und Umsatz.

In Wismar ansässige GmbHs müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 242 Abs. 1 HGB zum Ende jedes Geschäftsjahres aufstellen. Der Jahresabschluss umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Größere Gesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch die Offenlegungspflichten und mögliche Erleichterungen. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Aufbau und Bestandteile der Bilanz nach HGB

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel dem 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025. Sie muss gemäß § 266 HGB nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschema erstellt werden, das die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen sicherstellt.

Aktivseite: Vermögenswerte

Die Aktivseite zeigt, wie das Vermögen des Unternehmens verwendet wird. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen (langfristig gebundene Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (kurzfristig gebundene Vermögenswerte wie Vorräte, Forderungen, Bankguthaben).

Passivseite: Kapitalherkunft

Die Passivseite zeigt gemäß § 266 Abs. 3 HGB die Herkunft des Kapitals. Sie gliedert sich in Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag) und Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten identisch sein.

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Kassenbestand, Bankguthaben

„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der Bilanzgliederung nach § 266 HGB. Bereits bei der Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen oder der korrekten Rückstellungsbildung ist steuerberaterliche Expertise unverzichtbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Erstellung und Offenlegung in Wismar

Für GmbHs mit Sitz in Wismar gelten die bundeseinheitlichen Fristen des HGB und GmbHG. Die Einhaltung dieser Fristen ist keine Formalie, sondern rechtlich bindend – Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Bilanzstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt diese Frist 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG), für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das für kleine GmbHs eine Frist bis zum 30.11.2026, für größere Gesellschaften bis zum 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss und – soweit erforderlich – den Lagebericht spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

11

Monate Feststellungsfrist (kleine GmbH)

8

Monate Feststellungsfrist (mittel/groß)

12

Monate Offenlegungsfrist

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen – und dies wiederholt, bis die Offenlegung erfolgt.

Besonderheiten bei der Bilanzerstellung in Wismar

Wismar als Hansestadt in Mecklenburg-Vorpommern weist wirtschaftlich eine spezifische Branchenstruktur auf: Tourismus, maritime Wirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und zunehmend auch moderne Dienstleistungen prägen die Unternehmenslandschaft. Diese Branchenschwerpunkte können bei der Bilanzerstellung besondere Anforderungen mit sich bringen.

Tourismus und Saisonalität

Unternehmen im Tourismus- und Gastronomiebereich in Wismar unterliegen häufig starken saisonalen Schwankungen. Dies erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie eine fundierte Bewertung von Vorräten. Rückstellungen für Instandhaltungen oder saisonale Verpflichtungen müssen nach § 249 HGB korrekt gebildet werden.

Maritime Wirtschaft und Anlagenvermögen

Unternehmen der maritimen Wirtschaft verfügen oft über spezifisches Anlagevermögen (Schiffe, Hafenausrüstung, Spezialmaschinen). Die Abschreibung erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die Nutzungsdauer. Bei außerplanmäßigen Abschreibungen ist das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) zu beachten.

  • Saisonale Umsätze korrekt periodengerecht abgrenzen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
  • Rückstellungen für Instandhaltung/Wartung nach § 249 HGB bilden
  • Anlagevermögen korrekt bewerten und planmäßig abschreiben (§ 253 HGB)
  • Besondere Bewertungsfragen bei maritimen Vermögensgegenständen klären
  • Fördermittel für regionale Wirtschaftsförderung korrekt verbuchen

„In der Koordination mit den angeschlossenen Steuerberatern zeigt sich: Gerade bei branchen­spezifischen Besonderheiten – etwa in der maritimen Wirtschaft oder im Tourismus – ist die fachliche Einschätzung zur Bewertung und Rückstellungsbildung entscheidend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich ist eine GmbH nicht verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen zu lassen – außer bei prüfungspflichtigen Gesellschaften, die einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer einschalten müssen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die eigenständige Bilanzerstellung für Geschäftsführer mit erheblichen Risiken verbunden ist.

Risiken der Eigenerstellung

  • Fehlende Fachkenntnis: Bilanzierung ist hochkomplex. Fehlerhafte Bewertungen (§ 253 HGB), unvollständige Rückstellungen (§ 249 HGB) oder fehlerhafte Abgrenzungen führen zu materiell fehlerhaften Abschlüssen.
  • Haftungsrisiko: Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Verstöße können zu persönlicher Haftung nach § 43 GmbHG führen.
  • Zeitaufwand: Die korrekte Erstellung bindet erhebliche Ressourcen, die im operativen Geschäft fehlen.
  • Steuerliche Nachteile: Ohne steuerliche Optimierung verschenken Unternehmen oft legale Gestaltungsspielräume.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nicht nur formell korrekt nach HGB, sondern optimiert ihn zugleich steuerlich. Die Berufshaftpflicht des Steuerberaters schützt das Unternehmen zusätzlich. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen oder intransparente Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Eigenerstellung

  • Keine Steuerberater-Kosten
  • Volle Kontrolle über Prozess
  • Hohes Haftungsrisiko
  • Erheblicher Zeitaufwand
  • Fachliche Unsicherheiten

Steuerberater-Beauftragung

  • Fachliche Sicherheit und HGB-Konformität
  • Steuerliche Optimierung
  • Berufshaftpflicht-Schutz
  • Zeitersparnis für Geschäftsführung
  • Transparente Festpreise (z.B. OnlineBilanz)

Ablauf der Bilanzerstellung bei OnlineBilanz

OnlineBilanz verbindet die Qualität und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen digitaler Prozesse: transparente Festpreise, keine Wartezeiten und eine zentrale digitale Koordination. Für GmbHs in Wismar bedeutet das: professioneller Jahresabschluss ohne aufwändige Steuerberater-Suche vor Ort.

Schritt 1: Anfrage und Festpreis-Angebot

Nach Eingabe Ihrer Unternehmensdaten erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein transparentes Festpreis-Angebot. Die Preisgestaltung orientiert sich an Größenklasse, Geschäftsvorfällen und Komplexität – ohne versteckte Kosten oder nachträgliche Überraschungen.

Schritt 2: Unterlagen hochladen

Sie laden alle erforderlichen Unterlagen (Buchführung, Kontoauszüge, Belege, Verträge) digital über eine sichere Plattform hoch. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.

Schritt 3: Erstellung durch zugelassene Steuerberater

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss nach HGB, prüft ihn fachlich und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich. Sie erhalten einen vollständigen Jahresabschluss inklusive Bilanz, GuV und – je nach Größenklasse – Anhang.

Schritt 4: Prüfung und Freigabe

Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Prüfung. Eventuelle Rückfragen werden unmittelbar geklärt. Nach Ihrer Freigabe steht der Jahresabschluss für die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bereit.

Schritt 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – damit Sie die Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag sicher einhalten und Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermeiden.

Hinweis

Die digitale Koordination durch OnlineBilanz ermöglicht es GmbHs in Wismar, auf die Expertise zugelassener Steuerberater zuzugreifen, ohne vor Ort einen Steuerberater suchen zu müssen – mit voller Rechtssicherheit und Berufshaftpflicht.

Kosten der Bilanzerstellung in Wismar

Die Kosten für die Bilanzerstellung richten sich üblicherweise nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) und hängen vom Gegenstandswert, der Größenklasse und dem Umfang der Tätigkeiten ab. In Wismar bewegen sich die Honorare klassischer Steuerberater für eine kleine GmbH typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro, für mittelgroße Gesellschaften oft deutlich darüber.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Größenklasse nach § 267 HGB: Je größer die Gesellschaft, desto umfangreicher der Jahresabschluss (Anhang, Lagebericht).
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle: Mehr Buchungen bedeuten höheren Prüfungs- und Abstimmungsaufwand.
  • Qualität der Vorbuchhaltung: Saubere, vollständige Buchhaltung reduziert den Nachbearbeitungsaufwand erheblich.
  • Komplexität: Besondere Bewertungsfragen (z.B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Währungsumrechnung) erhöhen den fachlichen Aufwand.
  • Zusatzleistungen: Offenlegung, Erstellung der Steuererklärungen, steuerliche Beratung.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet Festpreise, die bereits vor Beginn der Arbeiten feststehen – keine Abrechnung nach Stundensätzen oder nachträgliche Anpassungen. Für eine kleine GmbH in Wismar beginnen die Festpreise bereits im unteren Segment klassischer Steuerberater-Honorare, bei gleichzeitig digitaler Effizienz und direkter Steuerberater-Qualität.

1.500–3.500 €

Typische Kosten kleine GmbH (klassischer StB)

Festpreis

Transparente Kalkulation bei OnlineBilanz

„Viele Mandanten schätzen, dass sie bei uns vorab genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Keine Überraschungen, keine nachträglichen Stundenabrechnungen – nur professionelle Steuerberater-Leistung zum transparenten Festpreis.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung und wie sie vermieden werden

Selbst erfahrene Buchhalter machen bei der Bilanzerstellung Fehler, die zu materiell fehlerhaften Abschlüssen, steuerlichen Nachteilen oder sogar zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer führen können. Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf.

Fehlerhafte Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung muss nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen. Fehler entstehen häufig bei der Ermittlung der Nutzungsdauer, bei der Aktivierung von Herstellungskosten oder bei der Anwendung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB).

Unvollständige oder fehlerhafte Rückstellungen

Rückstellungen müssen nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Viele Unternehmen vergessen Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusserstellung, Steuerberatungskosten oder Gewährleistungen.

Fehlerhafte Periodenabgrenzung

Das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) erfordert, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Klassische Fehler: nicht abgegrenzte Versicherungsprämien, Mieten oder Zinsen.

Fehlende oder verspätete Offenlegung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister wird häufig vergessen oder unterschätzt. Ohne fristgerechte Offenlegung nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB – mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro, die wiederholt verhängt werden können.

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten vollständig erfassen (§ 255 HGB)
  • Planmäßige Abschreibungen nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Alle erforderlichen Rückstellungen bilden (§ 249 HGB)
  • Periodengerechte Abgrenzung prüfen (§ 250 HGB)
  • Frist für Offenlegung beim Unternehmensregister beachten (§ 325 HGB)

Achtung

Fehlerhafte Bilanzen können neben steuerlichen Nachforderungen auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG führen. Die steuerberaterliche Prüfung schützt vor diesen Risiken und sorgt für HGB-Konformität.

Häufig gestellte Fragen

Können Einzelunternehmer in Wismar zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wechseln?

Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte des § 241a HGB nicht überschreiten (Umsatz ≤ 800.000 € und Gewinn ≤ 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren), dürfen zur EÜR wechseln. Bereits freiwillig ins Handelsregister eingetragene Kaufleute bleiben jedoch nach § 238 HGB bilanzierungspflichtig.

Was passiert, wenn die Bilanz in Wismar verspätet beim Unternehmensregister eingereicht wird?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Veröffentlichungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Muss eine Wismarer GmbH auch bei Verlust eine Bilanz erstellen?

Ja, die Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB besteht unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis. Auch bei Verlust müssen GmbHs ihren Jahresabschluss erstellen, feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Bei drohendem Insolvenztatbestand (§ 19 InsO) sind zusätzlich Sorgfaltspflichten zu beachten.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung in Wismar?

Der Steuerberater benötigt sämtliche Buchhaltungsbelege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbücher), Inventurlisten, Anlageverzeichnisse, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Lohnabrechnungen sowie die Vorjahresbilanz. Bei digitaler Zusammenarbeit über OnlineBilanz.de können diese Unterlagen unkompliziert hochgeladen werden.

Gilt für Freiberufler in Wismar ebenfalls eine Bilanzierungspflicht?

Freiberufler nach § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig und dürfen ihren Gewinn per EÜR ermitteln. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sie freiwillig ins Handelsregister eingetragen sind oder eine gewerbliche Tätigkeit zusätzlich ausüben, die zur Kaufmannseigenschaft führt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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