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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBerechnung Deckungsbeitrag

Berechnung Deckungsbeitrag 2026: Formel, Beispiele & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Berechnung des Deckungsbeitrags gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie zeigt, welchen Beitrag ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Geschäftsbereich zur Deckung der Fixkosten und zum Gewinn leistet. Um die Rentabilität eines Unternehmens vollständig zu beurteilen, empfiehlt es sich, diese Kennzahl ergänzend zur Umsatzrendite als Rentabilitätskennzahl zu betrachten. Dieser Artikel erklärt die Grundformel, mehrstufige Verfahren und typische Anwendungsfälle für GmbHs im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten. Er zeigt, wie viel ein Produkt oder eine Dienstleistung zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Deckungsbeitrag = Erlöse − variable Kosten. Für detaillierte Analysen wird die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung (DB II, DB III) eingesetzt, bei der produktspezifische, bereichsspezifische und unternehmensbezogene Fixkosten schrittweise abgezogen werden. Wird die Berechnung bis zum operativen Ergebnis fortgeführt, ergibt sich nach Abzug aller Fixkosten die Kennzahl EBIT berechnen, die das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern ausweist. Für eine noch umfassendere Ergebnisanalyse kann zusätzlich die EBITDA berechnen-Kennzahl herangezogen werden, die auch Abschreibungen berücksichtigt.

Was ist der Deckungsbeitrag und warum ist er für GmbHs wichtig?

Der Deckungsbeitrag ist eine zentrale Kennzahl der Kostenrechnung und des internen Controllings. Er zeigt, welcher Betrag nach Abzug der variablen Kosten von den Erlösen verbleibt, um die Fixkosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften. Während der Jahresabschluss nach § 242 HGB die externe Sicht auf das Unternehmen liefert, ermöglicht der Deckungsbeitrag die interne Steuerung von Produkten, Produktgruppen oder Unternehmensbereichen.

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Deckungsbeitragsrechnung unverzichtbar: Sie dient der Preiskalkulation, der Sortimentssteuerung, der Entscheidung über Make-or-Buy sowie der Beurteilung der Profitabilität einzelner Kunden oder Vertriebskanäle. Anders als die GuV nach § 275 HGB, die auf Vollkostenbasis arbeitet, trennt die Deckungsbeitragsrechnung variable von fixen Kosten – und schafft damit Transparenz über Deckungsbeiträge je Produkteinheit oder je Auftrag.

Praxishinweis

Die Deckungsbeitragsrechnung ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses nach HGB, sondern ein Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie ergänzt die handelsrechtliche Bilanzierung und unterstützt die operative Unternehmenssteuerung. Viele Steuerberater erstellen neben dem Jahresabschluss auch betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Deckungsbeitragsanalysen – insbesondere für GmbHs mit mehreren Produktlinien oder Standorten.

DB I

Umsatz – variable Kosten

DB II

DB I – produktfixe Kosten

DB III

DB II – bereichsfixe Kosten

Grundformel: So berechnen Sie den Deckungsbeitrag korrekt

Die Berechnung des Deckungsbeitrags basiert auf einer klar definierten Grundformel: Deckungsbeitrag = Erlöse – variable Kosten. Wer zunächst verstehen möchte, was hinter diesem Begriff steckt, findet eine fundierte Erklärung in der betriebswirtschaftlichen Definition des Deckungsbeitrags. Variable Kosten sind jene Kosten, die sich mit der Produktions- oder Absatzmenge verändern – dazu zählen etwa Material, Fremdleistungen, Provisionen, Frachtkosten oder Verpackung. Fixe Kosten hingegen, wie Miete, Gehälter oder Abschreibungen, bleiben bei kurzfristigen Mengenänderungen konstant.

Einstufiger Deckungsbeitrag (DB I)

Der einstufige Deckungsbeitrag ist die einfachste Form und wird häufig auf Produktebene berechnet. Er zeigt, wie viel ein Produkt zur Deckung der gesamten Fixkosten beiträgt. Die Formel lautet: DB I = Verkaufspreis (netto) – variable Stückkosten. Multipliziert mit der abgesetzten Menge ergibt sich der Gesamt-Deckungsbeitrag je Produkt.

Position Betrag (€) Erläuterung
Verkaufspreis (netto) 100,00 Erlös je Stück
Variable Materialkosten –35,00 Rohstoffe, Zukaufteile
Variable Fertigungskosten –15,00 Akkordlöhne, Energie
Variable Vertriebskosten –10,00 Provisionen, Fracht
Deckungsbeitrag I 40,00 DB I je Stück

Bei einer Absatzmenge von 1.000 Stück ergibt sich ein Gesamt-Deckungsbeitrag I von 40.000 Euro. Dieser Betrag steht zur Deckung der Fixkosten (z. B. 25.000 Euro) zur Verfügung; der verbleibende Betriebsgewinn beträgt 15.000 Euro.

Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung: DB II und DB III

In der Praxis arbeiten viele GmbHs mit einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung, die zwischen verschiedenen Fixkostenblöcken differenziert. Dies ist besonders sinnvoll bei mehreren Produktgruppen, Standorten oder Vertriebskanälen. Die mehrstufige Rechnung ermöglicht es, nicht nur den Deckungsbeitrag je Produkt (DB I), sondern auch je Produktgruppe (DB II) oder je Geschäftsbereich (DB III) zu ermitteln.

Deckungsbeitrag II: Produktgruppen- oder produktfixe Kosten

Nach Abzug der produktspezifischen Fixkosten (z. B. eigene Produktionsanlage, Werkzeugkosten, Lizenzgebühren für ein bestimmtes Produkt) vom DB I erhält man den Deckungsbeitrag II. Die Formel lautet: DB II = DB I – produktfixe Kosten. Diese Stufe zeigt, ob eine Produktgruppe nach Abzug aller ihr direkt zurechenbaren Kosten noch profitabel ist.

Deckungsbeitrag III: Bereichsfixe Kosten

Der Deckungsbeitrag III entsteht nach Abzug bereichsfixer Kosten (z. B. Gehalt des Bereichsleiters, Miete eines Standorts, bereichsspezifische Verwaltung). Die Formel lautet: DB III = DB II – bereichsfixe Kosten. Der DB III zeigt den Beitrag eines Geschäftsbereichs zum Gesamtergebnis vor Abzug der Unternehmens-Fixkosten (z. B. Geschäftsführergehälter, zentrale Verwaltung).

Stufe Formel Verwendungszweck
DB I Erlöse – variable Kosten Produktrentabilität, Preisuntergrenze
DB II DB I – produktfixe Kosten Produktgruppen-Profitabilität
DB III DB II – bereichsfixe Kosten Bereichs- oder Standort-Profitabilität
Betriebsergebnis DB III – Unternehmens-Fixkosten Gesamtergebnis vor Steuern

„Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung ist für GmbHs mit mehreren Geschäftsbereichen oder Produktlinien ein unverzichtbares Controlling-Instrument. Sie zeigt transparent, welche Bereiche profitabel sind und welche Produkte nur scheinbar rentabel erscheinen, weil Fixkosten nicht verursachungsgerecht zugeordnet werden. Unsere Steuerberater erstellen neben dem Jahresabschluss auf Wunsch auch detaillierte Deckungsbeitragsanalysen – digital, transparent und mit klaren Handlungsempfehlungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Variable und fixe Kosten: Korrekte Abgrenzung in der Praxis

Die korrekte Abgrenzung zwischen variablen und fixen Kosten ist das Fundament jeder Deckungsbeitragsrechnung. Variable Kosten verändern sich proportional zur Ausbringungsmenge, während Fixkosten unabhängig von der Produktionsmenge konstant bleiben. In der Praxis ist diese Abgrenzung nicht immer eindeutig – viele Kostenarten weisen Mischformen auf (sog. sprungfixe oder stufenweise variable Kosten).

Typische variable Kosten

  • Materialkosten: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, die direkt in die Produktion eingehen
  • Fertigungslöhne (Akkord): Löhne, die mengenabhängig gezahlt werden
  • Fremdleistungen: Externe Fertigung, Subunternehmer, die je Stück abrechnen
  • Vertriebsprovisionen: Provisionen, die umsatzabhängig gezahlt werden
  • Verpackungs- und Versandkosten: Je Stück oder je Auftrag
  • Energiekosten (anteilig): Strom, Gas für Produktionsanlagen (soweit mengenabhängig)

Typische Fixkosten

  • Miete und Pacht: Für Büro, Lager, Produktion
  • Gehälter: Festgehälter für Geschäftsführung, Verwaltung, Vertrieb (soweit nicht mengenabhängig)
  • Abschreibungen: Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen nach § 253 HGB
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Sachversicherung, D&O-Versicherung
  • Zinsen: Für Darlehen, Kontokorrent
  • Rechts- und Beratungskosten: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte

Achtung Mischkosten

Viele Kostenarten sind Mischkosten (teilweise fix, teilweise variabel). Beispiel: Stromkosten bestehen aus einem Grundpreis (fix) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (variabel). In der Deckungsbeitragsrechnung müssen Mischkosten aufgeteilt werden – z. B. über statistische Verfahren, Hochrechnung von Verbrauchsdaten oder Vergleich von Grenzkosten. Eine unsaubere Abgrenzung führt zu verzerrten Deckungsbeiträgen und falschen Preisentscheidungen.

Deckungsbeitragsquote und weitere Kennzahlen

Die Deckungsbeitragsquote (auch Deckungsbeitragssatz genannt) setzt den Deckungsbeitrag ins Verhältnis zum Umsatz. Sie zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung verbleiben. Die Formel lautet: Deckungsbeitragsquote (%) = (Deckungsbeitrag / Umsatz) × 100.

Beispiel: Ein Produkt erzielt einen Umsatz von 100.000 Euro und einen Deckungsbeitrag von 40.000 Euro. Die Deckungsbeitragsquote beträgt 40 %. Das bedeutet: 40 Cent von jedem Umsatz-Euro stehen zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung. Je höher die Deckungsbeitragsquote, desto größer der finanzielle Spielraum – und umso schneller ist die Break-even-Schwelle erreicht.

Break-even-Analyse: Gewinnschwelle ermitteln

Die Break-even-Analyse zeigt, ab welcher Absatzmenge die Fixkosten gedeckt sind und das Unternehmen in die Gewinnzone kommt. Die Berechnung des Break-Even-Points erfolgt dabei nach der Formel: Break-even-Menge = Fixkosten / Deckungsbeitrag je Stück. Liegt der tatsächliche Absatz über der Break-even-Menge, wird Gewinn erzielt; liegt er darunter, entsteht ein Verlust.

Kennzahl Formel Interpretation
Deckungsbeitragsquote (DB / Umsatz) × 100 Prozentualer Beitrag zur Fixkostendeckung
Break-even-Menge Fixkosten / DB je Stück Mindestabsatz für Gewinnschwelle
Break-even-Umsatz Fixkosten / Deckungsbeitragsquote Mindestumsatz für Gewinnschwelle
Sicherheitsmarge (Ist-Umsatz – Break-even-Umsatz) / Ist-Umsatz Puffer über der Gewinnschwelle

„In der Praxis sehen wir oft, dass GmbH-Geschäftsführer zwar die GuV nach § 275 HGB kennen, aber keine Deckungsbeitragsrechnung führen. Gerade bei Preisverhandlungen, Rabattentscheidungen oder der Frage, ob ein Auftrag noch lohnend ist, fehlt dann die Entscheidungsgrundlage. Wir empfehlen: Mindestens einmal jährlich eine Deckungsbeitragsanalyse durchführen – idealerweise parallel zum Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Anwendungsfälle: Preiskalkulation, Sortimentssteuerung, Make-or-Buy

Die Deckungsbeitragsrechnung liefert nicht nur eine Kennzahl, sondern ist Grundlage für zentrale unternehmerische Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Anwendungsfälle für GmbHs dargestellt.

1. Preiskalkulation und Preisuntergrenze

Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Stückkosten. Liegt der Verkaufspreis darunter, entsteht bei jedem verkauften Stück ein negativer Deckungsbeitrag – das Unternehmen verliert Geld. Die langfristige Preisuntergrenze muss auch die Fixkosten anteilig decken. Die Deckungsbeitragsrechnung zeigt, welcher Preis mindestens erzielt werden muss, um kostendeckend zu arbeiten, und welcher Preis notwendig ist, um eine Zielrendite zu erreichen.

2. Sortimentssteuerung: Welche Produkte sind profitabel?

Durch Vergleich der Deckungsbeiträge (absolut und relativ) lässt sich ermitteln, welche Produkte den größten Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten. Produkte mit negativem Deckungsbeitrag sollten aus dem Sortiment genommen oder zumindest neu kalkuliert werden. Produkte mit hohem Deckungsbeitrag verdienen besondere Aufmerksamkeit in Marketing und Vertrieb.

3. Make-or-Buy-Entscheidung

Soll ein Bauteil selbst gefertigt oder von einem Lieferanten bezogen werden? Die Deckungsbeitragsrechnung vergleicht die variablen Kosten der Eigenfertigung mit dem Einkaufspreis. Fixkosten (z. B. Abschreibung einer Maschine) bleiben kurzfristig unverändert und spielen für die Entscheidung keine Rolle – es sei denn, die Maschine kann abgebaut oder alternativ genutzt werden.

4. Zusatzaufträge und Sonderrabatte

Ein Kunde fragt nach einem Sonderrabatt oder einem Zusatzauftrag zu einem reduzierten Preis. Solange der angebotene Preis über den variablen Stückkosten liegt und freie Kapazitäten vorhanden sind, ist der Auftrag kurzfristig vorteilhaft – er trägt zur Fixkostendeckung bei. Langfristig darf diese Praxis nicht zum Regelfall werden, da sonst die Fixkosten nicht gedeckt werden.

  • Deckungsbeitrag je Produkt regelmäßig berechnen (mindestens quartalsweise)
  • Produkte mit negativem DB identifizieren und prüfen (Preiserhöhung, Kostensenkung, Auslauf)
  • Preisuntergrenzen (kurzfristig und langfristig) dokumentieren
  • Rabattanfragen anhand des Deckungsbeitrags beurteilen
  • Make-or-Buy-Entscheidungen auf Basis variabler Kosten treffen
  • Break-even-Punkt kennen und im Controlling überwachen

Deckungsbeitragsrechnung und Jahresabschluss nach HGB

Die Deckungsbeitragsrechnung ist kein Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach §§ 242 ff. HGB. Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) – folgt dem Vollkostenprinzip und ordnet sämtliche Kosten den Geschäftsjahren nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung zu. Die GuV nach § 275 HGB unterscheidet zwischen Umsatzerlösen, Herstellungskosten, Vertriebskosten und Verwaltungskosten – nicht jedoch zwischen variablen und fixen Kosten.

Dennoch ist die Deckungsbeitragsrechnung für die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und das interne Controlling unverzichtbar. Viele Steuerberater erstellen parallel zum Jahresabschluss eine Deckungsbeitragsanalyse, um dem Geschäftsführer Transparenz über die Profitabilität einzelner Geschäftsbereiche zu verschaffen. Diese Analyse ist nicht offenlegungspflichtig nach § 325 HGB, sondern dient ausschließlich internen Steuerungszwecken.

Jahresabschluss nach HGB

  • Vollkostenprinzip (alle Kosten werden periodengerecht erfasst)
  • GuV nach § 275 HGB (GKV oder UKV)
  • Offenlegungspflichtig beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Grundlage für Steuererklärung und Dividendenbeschluss
  • Erstellt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Deckungsbeitragsrechnung

  • Trennung variabler und fixer Kosten
  • Mehrstufige DB-Rechnung (DB I, DB II, DB III)
  • Nicht offenlegungspflichtig, rein interne Nutzung
  • Grundlage für Preiskalkulation, Sortimentsentscheidung, Controlling
  • Ergänzung zum Jahresabschluss, erstellt durch Steuerberater oder Controller

Praxishinweis für GmbHs

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte gleichzeitig eine Deckungsbeitragsanalyse anfragen – insbesondere bei mehreren Produktgruppen oder Standorten. OnlineBilanz.de bietet neben dem Jahresabschluss mit Festpreis auch betriebswirtschaftliche Auswertungen, die auf Basis der Finanzbuchhaltung erstellt werden. So erhalten Sie nicht nur die handelsrechtliche Pflicht-Dokumentation, sondern auch steuerungsrelevante Kennzahlen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Software und Digitalisierung: Deckungsbeitrag automatisiert berechnen

Die manuelle Berechnung des Deckungsbeitrags in Excel ist für kleinere GmbHs mit wenigen Produkten noch praktikabel. Sobald jedoch mehrere Produktgruppen, Standorte oder Vertriebskanäle hinzukommen, ist eine digitale Lösung unerlässlich. Moderne ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Controlling-Software ermöglichen die automatisierte Erfassung von Umsätzen und Kosten, die Zuordnung zu Kostenstellen und Kostenträgern sowie die Berechnung in Echtzeit. Ähnlich wie bei der Amortisationsrechnung profitieren Unternehmen dabei von aussagekräftigen Kennzahlen für fundierte Investitions- und Preisentscheidungen.

Typische Softwarelösungen für die Deckungsbeitragsrechnung

  • ERP-Systeme: SAP, Microsoft Dynamics, Sage, Lexware, DATEV Unternehmen online – mit integriertem Controlling-Modul
  • Spezialisierte Controlling-Software: Corporate Planning, Jedox, Board – für mehrdimensionale Analysen und Planung
  • Excel-basierte Lösungen: Für kleinere GmbHs, mit Vorlagen und Makros (flexibel, aber fehleranfällig)
  • Business-Intelligence-Tools: Power BI, Tableau, QlikView – für Visualisierung und Dashboard-Reporting

Integration in die Finanzbuchhaltung

Idealerweise ist die Deckungsbeitragsrechnung direkt mit der Finanzbuchhaltung verknüpft. Umsätze werden automatisch aus der Fakturierung übernommen, Materialkosten aus der Warenwirtschaft, Löhne aus der Lohnbuchhaltung. Die Software ordnet die Kosten automatisch als variabel oder fix ein (auf Basis hinterlegter Regeln) und berechnet die Deckungsbeiträge je Produkt, Produktgruppe oder Kunde. So entsteht ein aktuelles Controlling-Dashboard, das jederzeit Auskunft über die Profitabilität gibt.

„Viele unserer Mandanten arbeiten mit DATEV Unternehmen online oder Lexware. Beide Systeme ermöglichen die Zuordnung von Kosten zu Kostenstellen und Kostenträgern. Wir erstellen auf Basis dieser Daten quartalsweise oder jährlich eine Deckungsbeitragsauswertung – digital, übersichtlich und mit klaren Handlungsempfehlungen. So wird das Controlling nicht zur Belastung, sondern zum Steuerungsinstrument.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung Datenqualität

Die Qualität der Deckungsbeitragsrechnung hängt entscheidend von der Datenqualität in der Finanzbuchhaltung ab. Fehlerhafte Buchungen, fehlende Kostenzuordnungen oder unsaubere Stammdaten führen zu verzerrten Deckungsbeiträgen. Regelmäßige Abstimmungen zwischen Controlling und Buchhaltung sowie klare Prozesse für die Kostenerfassung sind unverzichtbar.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Deckungsbeitrag negativ sein?

Ja, ein negativer Deckungsbeitrag entsteht, wenn die variablen Kosten eines Produkts höher sind als die erzielten Erlöse. In diesem Fall trägt das Produkt nicht zur Deckung der Fixkosten bei, sondern erhöht den Verlust. Kurzfristig kann dies bei Markteintritten oder strategischen Überlegungen toleriert werden, langfristig sollten solche Produkte aus dem Sortiment genommen oder preislich angepasst werden.

Wie unterscheidet sich die Deckungsbeitragsrechnung von der Vollkostenrechnung?

Die Deckungsbeitragsrechnung ist eine Teilkostenrechnung, bei der nur variable Kosten den Produkten zugerechnet werden. Fixkosten werden zunächst nicht verteilt. Die Vollkostenrechnung hingegen verteilt alle Kosten (variable und fixe) auf die Kostenträger, oft nach Zuschlagsverfahren. Die Deckungsbeitragsrechnung eignet sich besser für kurzfristige Entscheidungen, da sie die Kostenverursachung genauer abbildet.

Welche Bedeutung hat der Break-Even-Point im Zusammenhang mit dem Deckungsbeitrag?

Der Break-Even-Point (Gewinnschwelle) ist die Absatzmenge, bei der der gesamte Deckungsbeitrag genau die Fixkosten deckt. Er wird berechnet als: Break-Even-Menge = Fixkosten ÷ Deckungsbeitrag pro Stück. Ab dieser Menge erwirtschaftet das Unternehmen Gewinn. Die Kenntnis des Break-Even-Points ist wichtig für die Planung und Risikobeurteilung.

Ist die Deckungsbeitragsrechnung für kleine GmbHs sinnvoll?

Ja, auch kleine GmbHs profitieren von der Deckungsbeitragsrechnung, insbesondere bei Preisentscheidungen, Sortimentsplanung und der Bewertung einzelner Aufträge. Die Methode ist einfach umzusetzen und liefert schnell verwertbare Erkenntnisse über die Profitabilität einzelner Produkte oder Dienstleistungen. Moderne Buchhaltungssoftware unterstützt die Berechnung auch bei begrenzten Ressourcen.

Welche Rolle spielt der relative Deckungsbeitrag bei Engpasssituationen?

Bei Engpässen (z. B. begrenzte Maschinenkapazität, Fachkräftemangel) ist nicht der absolute, sondern der relative Deckungsbeitrag pro Engpasseinheit entscheidend. Produkte mit dem höchsten relativen Deckungsbeitrag sollten bevorzugt produziert werden, um den Gesamtgewinn zu maximieren. Die Berechnung erfolgt: relativer DB = absoluter DB ÷ Engpassinanspruchnahme (z. B. Maschinenstunden pro Stück).

Muss die Deckungsbeitragsrechnung im Jahresabschluss offengelegt werden?

Nein, die Deckungsbeitragsrechnung ist ein internes Controllinginstrument und unterliegt keiner Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Der externe Jahresabschluss wird nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 HGB erstellt, unabhängig von der internen Kostenrechnung. Die Deckungsbeitragsrechnung dient ausschließlich der internen Steuerung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

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Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

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Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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