Architekturbüro Buchhaltung Software 2026: Ratgeber
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Architekturbüros haben besondere Anforderungen an ihre Buchhaltungs-Software: Projektbezogene Abrechnung, HOAI-Honorare, Fremdleistungen und die nahtlose Integration mit Steuerberatern erfordern spezielle Lösungen. Neben branchenspezifischen Anbietern bieten auch allgemeine Programme wie COACH Buchhaltung Software verschiedene Funktionen für die Finanzverwaltung. Dieser Ratgeber zeigt, welche handelsrechtlichen Pflichten für Architektur-GmbHs gelten, welche Funktionen die Software erfüllen muss und wie die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater gelingt.
Kurzantwort
Architekturbüros benötigen Buchhaltungs-Software mit projektbezogener Kostenrechnung, HOAI-Abrechnungsfunktionen und DATEV-Schnittstelle. Architektur-GmbHs unterliegen nach §§ 238 ff. HGB der Buchführungspflicht und müssen den Jahresabschluss nach § 325 HGB offenlegen. Die Software muss GoBD-konform sein, revisionssichere Archivierung bieten und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Architekturbüros besondere Anforderungen an die Buchhaltungs-Software stellen
- Handelsrechtliche Pflichten für Architektur-GmbHs: Buchführung und Jahresabschluss
- Welche Anforderungen muss eine Buchhaltungs-Software für Architekturbüros erfüllen?
- GoBD-Konformität und Revisionssicherheit: Was Architekturbüros beachten müssen
- Buchhaltungs-Software für Architekturbüros: Marktübersicht und Auswahlkriterien
- Schnittstelle zum Steuerberater: DATEV-Export und digitale Zusammenarbeit
- Kosten und Wirtschaftlichkeit: Was kostet professionelle Buchhaltungs-Software?
- Implementierung und Datenmigration: Wie gelingt der Software-Wechsel?
- Fazit: Die richtige Buchhaltungs-Software als Erfolgsfaktor für Architekturbüros
Warum Architekturbüros besondere Anforderungen an die Buchhaltungs-Software stellen
Architekturbüros – ob als GmbH, GmbH & Co. KG oder andere Rechtsform organisiert – unterscheiden sich in ihrer Buchführung erheblich von klassischen Handels- oder Produktionsunternehmen. Die Besonderheit liegt in der projektbezogenen Leistungserbringung nach HOAI, langen Projektlaufzeiten, Teilrechnungen über mehrere Geschäftsjahre und der notwendigen Abgrenzung unfertiger Leistungen nach § 266 Abs. 2 B.I.1 HGB. Eine spezialisierte Buchhaltungs-Software muss diese Anforderungen abbilden können, um sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Pflichten korrekt zu erfüllen.
Projektkalkulation, HOAI-Abrechnung und Umsatzrealisierung
Architekturbüros rechnen ihre Leistungen in der Regel nach Leistungsphasen gemäß HOAI ab. Die Software muss daher in der Lage sein, Teilleistungen projektbezogen zu erfassen, Anzahlungen korrekt zu verbuchen und die periodengerechte Umsatzrealisierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) sicherzustellen. Unfertigen Leistungen sind zum Bilanzstichtag als Forderungen aus unfertigen Leistungen oder als unfertige Erzeugnisse zu aktivieren.
Praxis-Hinweis
Viele Standard-Buchhaltungsprogramme stoßen bei der projektbezogenen Erfassung und periodengerechten Abgrenzung an ihre Grenzen. Eine Integration mit Projektmanagement-Tools oder spezialisierte Branchenlösungen ist für Architekturbüros oft unerlässlich.
- Erfassung von Teilrechnungen nach HOAI-Leistungsphasen (LP 1–9)
- Automatische Abgrenzung unfertiger Leistungen zum Bilanzstichtag
- Verknüpfung von Projektmanagement und Finanzbuchhaltung
- Korrekte Verbuchung von Anzahlungen und Abschlagsrechnungen gemäß § 13b UStG
Handelsrechtliche Pflichten für Architektur-GmbHs: Buchführung und Jahresabschluss
Jede Architektur-GmbH ist gemäß § 238 HGB zur ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet. Daraus folgt die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB gelten Erleichterungen bei der Gliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) und beim Anhang (§ 288 HGB). Die Buchhaltungs-Software muss die Daten so strukturieren, dass der Jahresabschluss ohne großen manuellen Aufwand erstellt werden kann.
Größenklassen und Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7 Mio. € | ≤ 14 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Die meisten Architekturbüros fallen unter die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft. Sie müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag feststellen (§ 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Fristversäumnis und Ordnungsgeld
Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025 → Offenlegung bis 31.12.2026) ist zwingend einzuhalten.
Welche Anforderungen muss eine Buchhaltungs-Software für Architekturbüros erfüllen?
Eine professionelle Buchhaltungs-Software für Architekturbüros muss weit mehr leisten als reine Belegerfassung. Sie muss die projektbezogene Kostenrechnung, die periodengerechte Abgrenzung und die Schnittstellen zu Projektmanagement- und Zeiterfassungs-Tools abbilden. Zudem muss sie GoBD-konform sein (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, BMF-Schreiben vom 28.11.2019).
Kernfunktionen für Architekturbüros
-
Projektbezogene Erfassung von Aufwängen und Erträgen
-
HOAI-konforme Rechnungsstellung mit Leistungsphasen
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Automatische Abgrenzung unfertiger Leistungen zum Bilanzstichtag
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Integration mit Zeiterfassung und Projektmanagement (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk, meinBüro)
-
GoBD-konforme Belegarchivierung und Revisionssicherheit
-
Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung (§ 18 UStG)
-
Export der Daten für Steuerberater (DATEV-Schnittstelle, CSV, etc.)
-
Konsolidierungsfähigkeit bei Holdingstrukturen
„Wir erleben regelmäßig, dass Architekturbüros mit Standard-Buchhaltungslösungen an ihre Grenzen stoßen, sobald mehrere Großprojekte parallel laufen. Die periodengerechte Abgrenzung und die korrekte Erfassung unfertiger Leistungen sind dann ohne Spezialisten kaum noch zu leisten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, mit abgestimmtem Bearbeitungszeitplan und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die speziell auf Kapitalgesellschaften zugeschnitten sind.
GoBD-Konformität und Revisionssicherheit: Was Architekturbüros beachten müssen
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind für alle buchführungspflichtigen Unternehmen verbindlich. Sie regeln die Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit elektronisch geführter Bücher und Belege. Die Buchhaltungs-Software muss sicherstellen, dass jede Buchung nachträglich nicht mehr verändert werden kann (Unveränderbarkeit) und dass alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst werden.
Zentrale GoBD-Anforderungen an die Software
- Unveränderbarkeit: Gebuchte Belege dürfen nicht nachträglich gelöscht oder verändert werden (ggf. Stornobuchung mit Verweis)
- Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst sein
- Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss nachvollziehbar sein (Belegprinzip nach § 238 Abs. 1 HGB, § 145 AO)
- Zeitgerechte Erfassung: Buchungen müssen zeitnah erfolgen (GoBD Tz. 45–47)
- Ordnung: Systematische Ablage und Archivierung (10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO)
- Verfügbarkeit: Daten müssen für Betriebsprüfungen jederzeit verfügbar sein (§ 147 Abs. 6 AO)
Praxis-Tipp: Verfahrensdokumentation
Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation (GoBD Tz. 151 ff.), die beschreibt, wie die Buchhaltungsprozesse organisiert sind. Diese Dokumentation sollte bei jeder Softwareeinführung oder -änderung aktualisiert werden.
Für Architekturbüros, die ihre Buchhaltung intern führen, ist die Einhaltung der GoBD eine zentrale Compliance-Anforderung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der die Prozesse prüft und die Verfahrensdokumentation erstellt.
Buchhaltungs-Software für Architekturbüros: Marktübersicht und Auswahlkriterien
Der Markt für Buchhaltungs-Software ist breit aufgestellt – von allgemeinen Cloud-Lösungen bis zu hochspezialisierten Branchenprogrammen. Für Architekturbüros sind vor allem Lösungen interessant, die sich nahtlos in Projektmanagement-Tools integrieren lassen und die HOAI-konforme Abrechnung unterstützen. Im Folgenden ein Überblick über gängige Kategorien.
Kategorien von Buchhaltungs-Software
Standard Cloud-Lösungen
- GoBD-konform, DATEV-Schnittstelle
- Begrenzte Projektfunktionen
- Gut für kleine Büros mit einfacher Struktur
Branchenlösungen Architektur
- HOAI-Integration, Projektabrechnung
- Oft höherer Preis, Schulungsaufwand
- Ideal für mittlere bis große Büros
ERP-Systeme
- Vollintegration: Fibu, Controlling, Projektmanagement
- Hoher Implementierungsaufwand
- Für große, strukturierte Büros oder Holdingstrukturen
Auswahlkriterien für Geschäftsführer
- Projektbezogene Kostenrechnung: Kann die Software Kosten und Erlöse projektscharf zuordnen?
- HOAI-Abrechnung: Unterstützt die Software Teilrechnungen nach Leistungsphasen?
- Integration: Gibt es Schnittstellen zu bestehenden Projektmanagement-Tools?
- DATEV-Export: Können Buchhaltungsdaten einfach an den Steuerberater übermittelt werden?
- GoBD-Konformität: Ist die Software zertifiziert oder dokumentiert revisionssicher?
- Skalierbarkeit: Wächst die Software mit dem Büro (Anzahl Projekte, Mitarbeiter, Standorte)?
- Support und Schulung: Bietet der Anbieter qualifizierten Support und Onboarding?
Schnittstelle zum Steuerberater: DATEV-Export und digitale Zusammenarbeit
Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV als führender Plattform für Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss. Für Architekturbüros, die ihren Jahresabschluss extern erstellen lassen, ist die Kompatibilität der eigenen Buchhaltungs-Software mit DATEV daher ein zentrales Auswahlkriterium. Eine funktionierende Schnittstelle spart Zeit, reduziert Übertragungsfehler und ermöglicht eine effiziente digitale Zusammenarbeit.
DATEV-Schnittstelle und Datenübertragung
Die meisten modernen Buchhaltungs-Programme bieten einen DATEV-Export im Format ASCII (DATEV-CSV) oder als XML-Datei. Der Steuerberater importiert diese Daten direkt in DATEV und kann so den Jahresabschluss auf Basis der Mandantenbuchhaltung erstellen. Wichtig ist, dass die Kontierung (SKR 03 oder SKR 04) bereits in der Mandantenbuchhaltung korrekt erfolgt, um Nacharbeiten zu vermeiden.
Vorteile digitaler Schnittstellen
- Automatisierter Datentransfer ohne Medienbrüche
- Reduzierung manueller Übertragungsfehler
- Zeitersparnis beim Steuerberater (= Kostenersparnis)
- Echtzeit-Zugriff auf Buchhaltungsdaten (DATEV Unternehmen online)
Voraussetzungen für reibungslosen Export
- Korrekte Kontierung nach SKR 03 oder SKR 04
- Vollständige Belegerfassung (GoBD)
- Abstimmung der Kostenstellenstruktur mit dem Steuerberater
- Regelmäßiger Datenabgleich (monatlich oder quartalsweise)
OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreis
Wer einen Jahresabschluss mit abgestimmtem Bearbeitungszeitplan und mit transparenten Festpreisen sucht, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen. Die kooperierenden Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart. Mandanten laden ihre Buchhaltungsdaten digital hoch – schnell, sicher, rechtsverbindlich.
Für Architekturbüros, die ihre Buchhaltung selbst führen, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater insbesondere bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB, der Offenlegung nach § 325 HGB und der steuerlichen Beratung unverzichtbar.
Kosten und Wirtschaftlichkeit: Was kostet professionelle Buchhaltungs-Software?
Die Kosten für Buchhaltungs-Software variieren stark je nach Funktionsumfang, Anzahl der Nutzer und Integrationsgrad. Für Architekturbüros ist entscheidend, nicht nur die reinen Lizenzkosten, sondern auch die Implementierungs-, Schulungs- und laufenden Betreuungskosten zu berücksichtigen. Eine wirtschaftliche Betrachtung sollte zudem die Zeitersparnis und Fehlerreduktion einbeziehen.
Kostenübersicht nach Softwarekategorie (Stand 2026)
| Kategorie | Lizenzkosten (Monat) | Einrichtung | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Standard Cloud (Lexoffice, sevDesk) | 15–50 € pro Nutzer | Gering (Self-Service) | Kleine Büros, 1–5 Mitarbeiter |
| DATEV Unternehmen online | 30–80 € pro Nutzer | Mittel (Steuerberater) | Kleine bis mittlere Büros |
| Branchenlösung Architektur | 100–300 € pro Nutzer | Hoch (1.000–5.000 €) | Mittlere bis große Büros |
| ERP-System (SAP, Dynamics) | 150–500 € pro Nutzer | Sehr hoch (10.000–50.000 €) | Große Büros, Holdingstrukturen |
Wirtschaftlichkeitsrechnung: Software vs. Externe Buchhaltung
Viele Architekturbüros stehen vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern mit eigener Software führen oder komplett an einen Steuerberater auslagern. Die interne Lösung erfordert qualifiziertes Personal, laufende Schulungen und Software-Wartung. Die externe Lösung (Steuerberater) bietet fachliche Sicherheit, ist aber bei hohem Belegaufkommen kostenintensiv. Eine Hybridlösung – interne Vorbuchhaltung mit Steuerberater für Jahresabschluss und Steuererklärungen – ist für viele GmbHs optimal.
500–2.500 €
Typische Kosten für Jahresabschluss kleine GmbH (Steuerberater)
1.200–3.600 €
Jährliche Softwarekosten (Standard Cloud-Lösung, 2 Nutzer)
10–20 Std.
Zeitersparnis pro Monat durch professionelle Software
Für GmbH-Geschäftsführer, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, bietet OnlineBilanz.de transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Die Buchhaltungsdaten können digital übermittelt werden – die zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und rechtsverbindlich.
Implementierung und Datenmigration: Wie gelingt der Software-Wechsel?
Der Wechsel von einer Buchhaltungs-Software zu einer anderen oder die Einführung einer neuen Lösung ist für Architekturbüros ein kritisches Projekt. Neben der technischen Migration der Daten (Stammdaten, Kontenpläne, offene Posten) muss auch die Verfahrensdokumentation nach GoBD angepasst werden. Eine sorgfältige Planung und Begleitung durch einen Steuerberater oder IT-Dienstleister ist dringend zu empfehlen.
Checkliste für die Software-Einführung
-
Anforderungsanalyse: Welche Funktionen werden benötigt? (Projektbuchhaltung, HOAI, DATEV-Export)
-
Auswahl und Test: Testversion mit realen Daten prüfen (z. B. 1 Monat)
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Datenmigration: Stammdaten, Kontenplan, offene Posten aus Altsystem exportieren
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Schnittstellentest: DATEV-Export testen, Abstimmung mit Steuerberater
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Schulung: Mitarbeiter in Buchhaltung und Projektleitung trainieren
-
Verfahrensdokumentation: GoBD-konforme Prozessbeschreibung erstellen/aktualisieren
-
Go-Live: Zum Jahreswechsel oder Beginn eines Quartals starten
-
Parallelbetrieb: Erste 1–2 Monate parallel zur Altsoftware buchen (Validierung)
Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht
Nach § 147 Abs. 3 AO müssen Bücher und Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahrt werden. Beim Software-Wechsel muss sichergestellt sein, dass die Daten aus der Altsoftware weiterhin verfügbar und lesbar bleiben. Ein Export als PDF oder in ein revisionssicheres Archiv ist zwingend erforderlich.
Für Architekturbüros, die Unterstützung bei der Implementierung oder beim Jahresabschluss benötigen, stehen die Steuerberater von OnlineBilanz.de zur Verfügung – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und mit abgestimmtem Bearbeitungszeitplan.
Fazit: Die richtige Buchhaltungs-Software als Erfolgsfaktor für Architekturbüros
Für Architekturbüros, die als GmbH organisiert sind, ist die Wahl der richtigen Buchhaltungs-Software eine strategische Entscheidung. Die Software muss nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach HGB, AO und GoBD erfüllen, sondern auch die branchenspezifischen Besonderheiten – projektbezogene Kostenrechnung, HOAI-Abrechnung, Abgrenzung unfertiger Leistungen – abbilden. Eine leistungsfähige Lösung schafft die Grundlage für einen reibungslosen Jahresabschluss, eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und eine fundierte Unternehmenssteuerung.
Handlungsempfehlungen für GmbH-Geschäftsführer
- Anforderungsprofil definieren: Welche Funktionen sind unverzichtbar? (Projektbuchhaltung, HOAI, DATEV-Schnittstelle, GoBD)
- Softwarekategorien vergleichen: Standard-Cloud, Branchenlösung oder ERP? – Abhängig von Größe und Komplexität
- Testphase einplanen: Mindestens 1 Monat Testbetrieb mit realen Daten und echten Projekten
- Steuerberater einbinden: Abstimmung der Schnittstellen, Kontenpläne und Kostenstellenstruktur von Anfang an
- Schulung und Dokumentation: Mitarbeiter trainieren, Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen
- Wirtschaftlichkeit prüfen: Gesamtkosten (Lizenz, Implementierung, Schulung, laufende Betreuung) realistisch kalkulieren
- Jahresabschluss professionell erstellen lassen: Auch mit bester Software ist die fachliche Expertise eines Steuerberaters für Jahresabschluss und Offenlegung unverzichtbar
OnlineBilanz: Ihr Partner für digitale Steuerberater-Leistungen
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Die richtige Buchhaltungs-Software ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug zur Erfüllung handelsrechtlicher Pflichten und zur Steuerung des Unternehmens. Architekturbüros, die in eine professionelle Lösung investieren und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater pflegen, legen den Grundstein für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Können Architekturbüros als Freiberufler auf eine kaufmännische Buchhaltungs-Software verzichten?
Freiberufliche Einzelarchitekten ohne Handelsregistereintrag unterliegen nicht der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, müssen aber nach § 4 Abs. 3 EStG eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Sobald das Büro als GmbH oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) firmiert oder die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 141 AO überschreitet, besteht Buchführungspflicht. Auch ohne gesetzliche Pflicht empfiehlt sich professionelle Software für projektbezogene Auswertungen und steuerliche Nachweise.
Wie lange müssen Architekturbüros Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?
Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten für buchführungspflichtige Architekturbüros Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und Rechnungen. Sonstige Geschäftsunterlagen wie Korrespondenz müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. GoBD-konforme Software gewährleistet die revisionssichere digitale Archivierung.
Ist eine Cloud-basierte Buchhaltungs-Software für Architekturbüros datenschutzrechtlich zulässig?
Ja, wenn der Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt: Serverstandort in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sowie verschlüsselte Datenübertragung. Architekturbüros sollten vor Vertragsabschluss prüfen, ob ein Zertifikat (z. B. ISO 27001) vorliegt und ob die Software für steuerrelevante Daten zugelassen ist. Die Finanzverwaltung akzeptiert Cloud-Lösungen, sofern GoBD-Anforderungen erfüllt sind.
Welche Rolle spielt die Kassenbuchführung bei Architekturbüros?
Viele Architekturbüros arbeiten nahezu bargeldlos und führen kein klassisches Kassenbuch. Sollten jedoch Bareinnahmen oder -ausgaben anfallen (z. B. Portoauslagen, Kleinbeträge), muss ein ordnungsgemäßes Kassenbuch nach § 146 AO geführt werden. Moderne Buchhaltungs-Software bietet Kassenbuch-Module mit täglicher Saldierung und revisionssicherer Archivierung. Bei elektronischen Kassensystemen gelten seit 2020 zusätzlich die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Kann die Buchhaltungs-Software auch die Lohnbuchhaltung für Architekturbüros abdecken?
Einige Buchhaltungs-Softwarelösungen bieten integrierte Lohnbuchhaltungs-Module oder Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen. Für Architekturbüros mit mehreren Angestellten empfiehlt sich jedoch oft die Auslagerung der Lohnbuchhaltung an den Steuerberater oder einen spezialisierten Dienstleister, da die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen komplex sind. Wichtig ist, dass die Finanzbuchhaltungs-Software Lohndaten aus DATEV Lohn und Gehalt importieren kann.
Was passiert, wenn ein Architekturbüro die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt?
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Frist beträgt zwölf Monate nach Bilanzstichtag. Architekturbüros sollten die Offenlegung rechtzeitig vorbereiten oder durch den Steuerberater vornehmen lassen, um Sanktionen zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 325 HGB – Offenlegung Jahresabschluss, GoBD – BMF-Schreiben (2019), § 147 AO – Aufbewahrungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.
Weiterführend: Architekturbüro Lohnabrechnung 2026: Ratgeber








