Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogAHK Bilanz

Anschaffungs- und Herstellungskosten Bilanz 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden die Bewertungsgrundlage für Vermögensgegenstände in der Bilanz nach § 253 HGB. Ihre korrekte Ermittlung ist entscheidend für die Bilanzierung, Abschreibung und steuerliche Bemessungsgrundlage. Dieser Artikel erläutert die handelsrechtlichen Vorgaben, Bestandteile, Sonderfälle und häufige Fehlerquellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen (§ 255 Abs. 1 HGB). Herstellungskosten entstehen bei eigener Fertigung und umfassen Materialkosten, Fertigungskosten sowie anteilige Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Beide bilden die Bewertungsobergrenze in der Bilanz und beeinflussen Abschreibungen sowie steuerliche Bemessungsgrundlagen unmittelbar.

Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nach HGB?

Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden die Bewertungsgrundlage für Vermögensgegenstände in der Bilanz. Sie bestimmen, mit welchem Wert Anlagegüter und Vorräte erstmals angesetzt werden – und damit auch die Basis für Abschreibungen und den Jahresüberschuss. Die gesetzlichen Definitionen finden sich in § 255 HGB und sind für alle bilanzierenden Unternehmen verbindlich.

Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Fracht, Zölle, Montagekosten und Notargebühren. Abzuziehen sind Anschaffungspreisminderungen wie Skonti, Rabatte und Boni.

Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB

Herstellungskosten entstehen, wenn ein Vermögensgegenstand selbst hergestellt wird. Sie umfassen Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Darüber hinaus können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Gemeinkosten, Abschreibungen auf Anlagevermögen, Verwaltungskosten und angemessene Teile der Kosten der sozialen Einrichtungen einbezogen werden. Die Aktivierungspflichten und -wahlrechte sind in § 255 Abs. 2 und 3 HGB detailliert geregelt.

Praxishinweis

Die korrekte Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten ist nicht nur bilanziell entscheidend, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Steuerlast aus. Werden Kosten fälschlicherweise sofort als Aufwand verbucht statt aktiviert, mindert das den Gewinn zu früh – mit entsprechenden Konsequenzen bei Betriebsprüfungen.

Welche Bestandteile gehören zu den Anschaffungskosten?

Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach einem festen Schema: Kaufpreis plus Anschaffungsnebenkosten minus Anschaffungspreisminderungen. Jede dieser Komponenten ist genau definiert und muss sorgfältig dokumentiert werden, um eine prüfungssichere Bilanzierung zu gewährleisten.

Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten

Zum Kaufpreis gehört der vereinbarte Nettokaufpreis des Vermögensgegenstands. Anschaffungsnebenkosten sind alle zusätzlichen Aufwendungen, die notwendig sind, um den Gegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen:

  • Transportkosten, Fracht und Verpackung
  • Einfuhrzölle und nicht abzugsfähige Vorsteuer
  • Montage-, Installations- und Inbetriebnahmekosten
  • Notarkosten, Grunderwerbsteuer bei Immobilien
  • Maklergebühren bei betrieblich veranlassten Anschaffungen
  • Kosten für Gutachten, Vermessung oder Abnahmeprüfungen

Anschaffungspreisminderungen

Von den Anschaffungskosten sind abzuziehen: Rabatte, Skonti, Boni, Umsatzvergütungen sowie sonstige Preisnachlässe, die unmittelbar mit dem Erwerb zusammenhängen. Auch nachträglich gewährte Rückvergütungen mindern die ursprünglichen Anschaffungskosten – sofern sie sich eindeutig auf den Erwerbsvorgang beziehen.

Kostenart Behandlung Rechtsgrundlage
Kaufpreis netto Aktivierungspflicht § 255 Abs. 1 HGB
Transportkosten Aktivierungspflicht § 255 Abs. 1 HGB
Skonto Minderung AK § 255 Abs. 1 HGB
Rabatt (sofort) Minderung AK § 255 Abs. 1 HGB
Finanzierungskosten Sofortaufwand / Wahlrecht § 255 Abs. 3 HGB

Wie werden Herstellungskosten ermittelt und abgegrenzt?

Die Ermittlung der Herstellungskosten ist komplexer als die der Anschaffungskosten, da sie zahlreiche Wahlrechte und Abgrenzungsfragen beinhaltet. § 255 Abs. 2 HGB unterscheidet zwischen Pflichtbestandteilen, Einbeziehungswahlrechten und Aktivierungsverboten.

Pflichtbestandteile der Herstellungskosten

Zu den Pflichtbestandteilen gehören alle Aufwendungen, die unmittelbar der Herstellung zuzurechnen sind:

  • Materialkosten: Fertigungsmaterial, Rohstoffe, Hilfsstoffe
  • Fertigungskosten: Löhne und Gehälter der direkt in der Produktion tätigen Mitarbeiter
  • Sonderkosten der Fertigung: z. B. Lizenzgebühren, Kosten für Spezialwerkzeuge, die nur für dieses Produkt verwendet werden
  • Fertigungsgemeinkosten: anteilige Abschreibungen auf Produktionsanlagen, Energiekosten der Fertigung

Wahlrechte bei Herstellungskosten

Nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB dürfen zusätzlich angemessene Teile folgender Kosten in die Herstellungskosten einbezogen werden:

  • Materialgemeinkosten (z. B. Einkaufsabteilung)
  • Verwaltungskosten (anteilig)
  • Soziale Aufwendungen (anteilig)
  • Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung

Aktivierungsverbot beachten

Vertriebskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB niemals in die Herstellungskosten einbezogen werden – auch nicht anteilig. Ebenso sind Forschungskosten, allgemeine Verwaltungskosten ohne Fertigungsbezug und Finanzierungskosten (mit Ausnahme des Wahlrechts nach § 255 Abs. 3 HGB) nicht aktivierungsfähig.

„Die Ausübung von Wahlrechten bei Herstellungskosten sollte im Unternehmen einheitlich und stetig erfolgen. Wer einmal Material­gemeinkosten aktiviert, sollte dies in Folgejahren beibehalten – Sprünge in der Bewertungsmethode erschweren die Vergleichbarkeit und können bei Prüfungen kritisch gesehen werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Auswirkungen haben Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Bilanz und Steuern?

Die korrekte Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten hat unmittelbare Folgen für die Höhe des Anlagevermögens, die Abschreibungsbasis, den Jahresüberschuss und damit auch für die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Fehler in der Bewertung führen zu falschen Bilanzansätzen und können bei Betriebsprüfungen teuer werden.

Auswirkungen auf die Bilanz

Aktivierung

Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf der Aktivseite der Bilanz als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie erhöhen das Vermögen und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (Anlagevermögen) oder bei Verbrauch/Verkauf gewinnmindernd ausgebucht (Umlaufvermögen).

Abschreibungen

Die Abschreibung erfolgt nach § 253 HGB über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Basis bilden die aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Höhere AK/HK bedeuten höhere jährliche Abschreibungen – und damit einen geringeren Gewinn in den Folgejahren.

Steuerliche Konsequenzen

Die Handelsbilanz ist nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) Ausgangspunkt für die Steuerbilanz. Eine zu niedrige Aktivierung (z. B. durch fälschliches Sofortabsetzen von Nebenkosten) führt zu einem zu niedrigen Gewinn und damit zu Steuernachforderungen. Umgekehrt kann eine zu hohe Aktivierung (z. B. durch Einbeziehung nicht aktivierungsfähiger Kosten) den Gewinn künstlich strecken und zu späteren Konflikten mit dem Finanzamt führen.

§ 255

HGB: Bewertungsmaßstab

§ 253

HGB: Folgebewertung/AfA

§ 5 Abs. 1

EStG: Maßgeblichkeit

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: Die Bewertung sollte von Anfang an rechtssicher erfolgen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, stellt sicher, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten korrekt ermittelt und dokumentiert werden. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne lange Wartezeiten.

Welche Sonderfälle und Praxisfragen sind bei der Ermittlung zu beachten?

In der Praxis ergeben sich regelmäßig Abgrenzungsfragen, die nicht auf den ersten Blick klar sind. Nachträgliche Anschaffungskosten, Großreparaturen, Finanzierungskosten, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände – all diese Themen verlangen eine präzise Einzelfallprüfung.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden nach der erstmaligen Aktivierung weitere Aufwendungen getätigt, die den Vermögensgegenstand wesentlich verbessern oder seine Nutzungsdauer verlängern, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese sind zu aktivieren und über die (Rest-)Nutzungsdauer abzuschreiben. Reine Instandhaltungskosten hingegen sind sofort als Aufwand zu verbuchen.

Finanzierungskosten nach § 255 Abs. 3 HGB

Seit dem BilMoG (2009) besteht ein Wahlrecht, Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, in die Herstellungskosten einzubeziehen – soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Dieses Wahlrecht gilt nur für Herstellungsvorgänge, nicht für Anschaffungen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Nach § 248 Abs. 2 HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. Software, Patente). Wird das Wahlrecht ausgeübt, müssen die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a HGB ermittelt werden – ohne Forschungskosten, aber einschließlich Entwicklungskosten.

  • Nachträgliche Kosten prüfen: Verbesserung oder Instandhaltung?
  • Finanzierungskosten dokumentieren und Wahlrecht bewusst ausüben
  • Bei selbst geschaffenen immateriellen VG: Forschung und Entwicklung trennen
  • Großreparaturen: Aktivierungspflicht prüfen (> Werterhöhung / Nutzungsdauerverlängerung)
  • Dokumentation aller Kostenbestandteile für Betriebsprüfungen sicherstellen

„In der Praxis scheitert die korrekte Bewertung oft nicht am Wissen, sondern an fehlenden Belegen. Wir raten Mandanten, alle Rechnungen, Verträge und Nachweise zu Nebenkosten und nachträglichen Aufwendungen lückenlos zu sammeln – idealerweise digital. So lässt sich die Wertermittlung jederzeit nachvollziehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehlerquellen bestehen und wie lassen sich Prüfungsrisiken minimieren?

Fehler bei der Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen. Sie führen zu Gewinnkorrekturen, Steuernachzahlungen und – im Extremfall – zu Zuschlägen wegen grober Fahrlässigkeit. Die gute Nachricht: Die meisten Fehler lassen sich durch saubere Prozesse und fachkundige Begleitung vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Nebenkosten vergessen: Transport, Montage oder Zölle werden nicht aktiviert, sondern als Aufwand verbucht
  • Skonti nicht abgezogen: Anschaffungspreisminderungen werden übersehen
  • Vertriebskosten aktiviert: Verstoß gegen das Aktivierungsverbot nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB
  • Wahlrechte nicht dokumentiert: Wechselnde Ausübung von Wahlrechten ohne Begründung
  • Nachträgliche AK/HK als Aufwand gebucht: Wesentliche Verbesserungen werden nicht aktiviert
  • Fehlende Trennungsrechnung: Bei Herstellungskosten werden Forschungs- und Entwicklungskosten nicht getrennt erfasst

So minimieren Sie Prüfungsrisiken

Die Grundlage für eine prüfungssichere Bilanzierung liegt in einer sauberen Dokumentation. Halten Sie alle Belege, Verträge und Kalkulationen vor. Dokumentieren Sie die Ausübung von Wahlrechten schriftlich – idealerweise im Anhang oder in einer internen Bewertungsrichtlinie. Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung die Systematik versteht und konsequent anwendet.

1. Belegsicherung

Alle Rechnungen, Frachtpapiere, Zollbelege, Gutachten digital und revisionssicher archivieren. Bei nachträglichen Kosten: Begründung der Aktivierung dokumentieren.

2. Bewertungsrichtlinie

Interne Richtlinie erstellen: Wie werden Nebenkosten behandelt? Welche Wahlrechte werden ausgeübt? Diese Richtlinie wird stetig angewendet und bei Änderungen begründet.

3. Steuerberater einbinden

Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen. Fachliche Prüfung, rechtsverbindliche Unterzeichnung und Absicherung gegen Fehler inklusive.

Tipp für GmbH-Geschäftsführer

Wer seinen Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt, minimiert Risiken und spart Zeit. OnlineBilanz verbindet die Qualität zugelassener Steuerberater mit digitaler Effizienz: Transparente Festpreise, keine Wartezeiten, rechtssichere Abschlüsse. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess – das Steuerberater-Team prüft und unterzeichnet.

Wie werden Anschaffungs- und Herstellungskosten konkret berechnet?

Theorie ist wichtig – Praxis ist entscheidend. Anhand konkreter Beispiele lässt sich die Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten am besten nachvollziehen. Die folgenden Fallbeispiele zeigen typische Situationen aus dem GmbH-Alltag.

Beispiel 1: Anschaffung einer Produktionsmaschine

Eine GmbH kauft eine Produktionsmaschine zum Listenpreis von 50.000 Euro netto. Der Lieferant gewährt 5 % Rabatt, zusätzlich wird bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto gezogen. Für Transport und Montage fallen 3.200 Euro an, die Inbetriebnahme durch einen Techniker kostet weitere 800 Euro.

Position Betrag (Euro) Anmerkung
Listenpreis netto 50.000,00 Ausgangspreis
./. Rabatt 5 % – 2.500,00 Anschaffungspreisminderung
./. Skonto 2 % – 950,00 Auf 47.500 Euro
+ Transport/Montage + 3.200,00 Anschaffungsnebenkosten
+ Inbetriebnahme + 800,00 Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungskosten 50.550,00 Aktivierungsbetrag

Die Maschine wird mit 50.550 Euro in der Bilanz aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (z. B. 10 Jahre) abgeschrieben.

Beispiel 2: Eigenherstellung einer Software

Eine GmbH entwickelt eine interne Softwarelösung. Die Entwicklungsphase dauert 8 Monate, es fallen folgende Kosten an: Personalkosten Entwicklung 60.000 Euro, externe Berater 15.000 Euro, Lizenzgebühren für Entwicklungstools 2.000 Euro. Forschungskosten im Vorfeld betrugen 8.000 Euro.

  • Forschungskosten (8.000 Euro): Aktivierungsverbot nach § 255 Abs. 2a HGB → Sofortaufwand
  • Personalkosten Entwicklung (60.000 Euro): Pflichtbestandteil der HK
  • Externe Berater (15.000 Euro): Pflichtbestandteil der HK
  • Lizenzgebühren (2.000 Euro): Sonderkosten der Fertigung, Pflichtbestandteil

Herstellungskosten der Software: 77.000 Euro. Die GmbH kann das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB ausüben und die Software aktivieren – oder auf die Aktivierung verzichten und die Kosten sofort als Aufwand verbuchen.

Beispiel 3: Nachträgliche Herstellungskosten bei Gebäude

Ein Unternehmen lässt an einem bestehenden Betriebsgebäude eine Wärmedämmung anbringen und die Heizungsanlage modernisieren. Kosten: 80.000 Euro. Die Maßnahme verlängert die Nutzungsdauer um 5 Jahre und senkt die Energiekosten erheblich.

Da die Maßnahme zu einer wesentlichen Verbesserung führt und die Nutzungsdauer verlängert, liegen nachträgliche Herstellungskosten vor. Die 80.000 Euro sind zu aktivieren und über die verlängerte Restnutzungsdauer abzuschreiben.

„In Zweifelsfällen gilt: Dokumentieren Sie die wirtschaftliche Begründung. Warum führt die Maßnahme zu einer Werterhöhung? Welche Nutzungsdauerverlängerung ergibt sich? Diese Begründung gehört in die Akte – und hilft später bei Prüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Warum ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Bewertung sinnvoll?

Die korrekte Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten nach HGB erfordert fundiertes Fachwissen, Erfahrung und einen Blick für Details. Fehler können teuer werden – durch Steuernachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall auch durch Vorwürfe der groben Fahrlässigkeit. Ein zugelassener Steuerberater stellt sicher, dass Bewertungen rechtssicher sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Was leistet ein Steuerberater?

  • Prüfung aller Kostenbestandteile: Welche Kosten sind aktivierungspflichtig, welche sofort abzugsfähig?
  • Ausübung von Wahlrechten: Fachliche Beratung, welche Wahlrechte im Einzelfall sinnvoll sind
  • Dokumentation: Erstellung einer prüfungssicheren Bewertungsunterlage
  • Rechtssichere Bilanzierung: Einhaltung aller HGB- und steuerrechtlichen Vorgaben
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen: Kommunikation mit dem Finanzamt, Erläuterung der Bewertungsansätze

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität, digital koordiniert

OnlineBilanz ist eine Plattform, die GmbH-Geschäftsführern den Zugang zu zugelassenen Steuerberatern erleichtert. Der Jahresabschluss wird von unserem Steuerberater-Team erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zu transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Transparente Festpreise

Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – unabhängig von der Komplexität der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Digitale Koordination

Belege hochladen, Rückfragen klären, Abschluss erhalten – alles digital. Servet Gündogan sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind und der Steuerberater zügig arbeiten kann.

Wer seinen Jahresabschluss durch OnlineBilanz erstellen lässt, spart Zeit, minimiert Risiken und profitiert von der Expertise zugelassener Steuerberater – ohne lange Suche, ohne Terminprobleme. Die Bewertung von Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgt fachlich fundiert, rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert.

Ihr Vorteil

Mit OnlineBilanz erhalten Sie nicht nur einen rechtssicheren Jahresabschluss, sondern auch die Gewissheit, dass alle Bewertungsansätze – von Anschaffungskosten über Abschreibungen bis hin zu Wahlrechten – fachlich korrekt und prüfungssicher dokumentiert sind. Das Steuerberater-Team trägt die volle fachliche Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Können nachträgliche Anschaffungskosten auch Jahre nach dem Erwerb aktiviert werden?

Ja, nachträgliche Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 S. 2 HGB sind zu aktivieren, wenn sie mit dem Erwerb oder der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand in unmittelbarem Zusammenhang stehen – unabhängig vom Zeitpunkt. Beispiele: nachträgliche Grunderwerbsteuer, Erschließungskosten oder Baugenehmigungsgebühren. Sie erhöhen die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbasis.

Wie sind Finanzierungskosten bei der Ermittlung der Anschaffungskosten zu behandeln?

Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für einen Kredit) gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB, sondern sind Aufwand der Periode. Eine Ausnahme besteht bei Herstellungskosten nach § 255 Abs. 3 HGB: Fremdkapitalzinsen während der Herstellungszeit dürfen wahlweise aktiviert werden, wenn es sich um qualifizierte Vermögensgegenstände handelt.

Was gilt bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (privat/betrieblich)?

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern sind die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln und anteilig dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Die Abschreibung erfolgt nur auf den betrieblich genutzten Anteil. Liegt die betriebliche Nutzung unter 10 %, entsteht kein Betriebsvermögen; liegt sie über 50 %, ist das Wirtschaftsgut notwendiges Betriebsvermögen.

Müssen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auch mit Anschaffungskosten bewertet werden?

Ja, auch GWG sind zunächst mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Nach § 6 Abs. 2 EStG können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 Euro (netto, Stand 2026) im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Alternativ kann ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet werden (801–1.000 Euro netto).

Wann sind Abrisskosten Teil der Anschaffungskosten eines Grundstücks?

Abrisskosten eines bestehenden Gebäudes gehören zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn das Grundstück mit der Absicht erworben wurde, das Gebäude abzureißen. Sie erhöhen nicht die Herstellungskosten des Neubaus, sondern die nicht abschreibbaren Anschaffungskosten des Grundstücks. Der Restbuchwert des alten Gebäudes ist ebenfalls dem Grund und Boden zuzuordnen.

Wie wirken sich Skonti und Boni auf die Anschaffungskosten aus?

Skonti, Rabatte und Boni mindern gemäß § 255 Abs. 1 S. 3 HGB die Anschaffungskosten. Sie sind vom Anschaffungspreis abzuziehen, unabhängig davon, ob sie sofort bei Kauf gewährt oder nachträglich gutgeschrieben werden. Kundenboni und Jahresboni sind ebenfalls anschaffungspreismindernd zu behandeln, sofern sie dem konkreten Vermögensgegenstand zugeordnet werden können.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 6 EStG – Bewertung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz