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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten

OnlineBilanzBlogAnhang Vorlage

Anhang Jahresabschluss Vorlage 2026: Sichere Nutzung & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer suchen nach einer rechtssicheren Vorlage für den Anhang zum Jahresabschluss, um Zeit zu sparen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Doch eine Vorlage ist nur ein Gerüst – die korrekte Anpassung an die individuelle Unternehmenssituation entscheidet über Rechtssicherheit und Akzeptanz. Neben dem Anhang sind auch Bilanz und GuV zentrale Bestandteile, die gemeinsam den Jahresabschluss nach HGB-Vorgaben bilden. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Anhang-Vorlagen nach HGB 2026 sicher nutzen, welche Pflichtangaben erforderlich sind und welche typischen Fehler Sie vermeiden müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Vorlage für den Anhang zum Jahresabschluss bietet Struktur und spart Zeit, muss aber zwingend an die individuelle Unternehmenssituation angepasst werden. Sie muss alle Pflichtangaben nach § 284, § 285 oder § 288 HGB enthalten und darf nicht ungeprüft übernommen werden. Um sicherzustellen, dass die Vorlage vollständig ist, sollte der Aufbau Anhang Jahresabschluss mit seinen Pflichtinhalten bekannt sein. Professionelle Vorlagen orientieren sich an der Unternehmensgröße und berücksichtigen aktuelle HGB-Anforderungen für 2026.

Warum eine Vorlage für den Anhang sinnvoll ist

Der Anhang ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Er ergänzt Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung um wesentliche Erläuterungen und macht die wirtschaftliche Lage des Unternehmens transparent.

Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand und die rechtliche Bedeutung des Anhangs. Eine professionelle Vorlage hilft, die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen und häufige Fehler zu vermeiden.

§ 264

HGB verpflichtet zur Erstellung

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß

Eine durchdachte Vorlage bietet Struktur, spart Zeit und stellt sicher, dass keine Pflichtangaben vergessen werden. Sie ist besonders wertvoll für Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung oder mit wenig Routine in der Jahresabschlusserstellung.

Hinweis

Wichtig: Eine Vorlage ist immer nur ein Ausgangspunkt. Sie muss zwingend an die individuelle Situation Ihres Unternehmens angepasst werden. Ungeprüftes Kopieren von Mustertexten kann zu rechtlichen Problemen führen.

Rechtliche Grundlagen für den Anhang 2026

Die gesetzlichen Anforderungen an den Anhang sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Welche Vorschriften gelten, hängt von der Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB ab.

Relevante Paragraphen

  • § 264 HGB: Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
  • § 284 HGB: Erläuterungspflichten für kleine Kapitalgesellschaften
  • § 285 HGB: Sonstige Pflichtangaben für mittelgroße und große Unternehmen
  • § 288 HGB: Zusätzliche Angaben für kleine Unternehmen bei Inanspruchnahme von Erleichterungen
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag)

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Achtung

Rechtsfolge bei Verstößen: Unvollständige oder nicht fristgerechte Offenlegung kann nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden.

Pflichtangaben im Anhang nach HGB

Der Umfang der Pflichtangaben richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens. Kleine Kapitalgesellschaften haben deutlich weniger Angabepflichten als mittelgroße oder große Unternehmen.

Pflichtangaben für kleine Kapitalgesellschaften (§ 284, § 288 HGB)

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB)
  • Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
  • Name und Sitz von Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss aufstellen

Zusätzliche Angaben für mittelgroße und große Unternehmen (§ 285 HGB)

  • Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten
  • Restlaufzeiten und Besicherung von Verbindlichkeiten
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten
  • Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung
  • Anzahl und Nennbeträge von Anteilen
  • Vorschlag zur Ergebnisverwendung
  • Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Hinweis

Praxis-Tipp: Eine gute Vorlage enthält alle möglichen Pflichtangaben als Checkliste. Sie streichen einfach die Punkte, die für Ihr Unternehmen nicht relevant sind, und ergänzen die individuellen Zahlen und Sachverhalte.

Aufbau und Struktur einer Anhang-Vorlage

Ein professionell strukturierter Anhang folgt einer klaren Gliederung, die alle Pflichtangaben systematisch abdeckt. Die Struktur sollte logisch aufgebaut und für Dritte (Banken, Geschäftspartner, Behörden) nachvollziehbar sein.

Empfohlene Gliederung

  1. Allgemeine Angaben: Firma, Sitz, Registergericht, Geschäftsjahr, Größenklasse
  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Grundsätze nach § 252 HGB, Abschreibungsmethoden, Bewertungsverfahren
  3. Erläuterungen zur Bilanz: Anlagevermögen (Anlagenspiegel), Forderungen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital
  4. Erläuterungen zur GuV: Umsatzerlöse, außerordentliche Posten, Steuern
  5. Sonstige Angaben: Mitarbeiterzahl, Haftungsverhältnisse, Organvergütung, Konzernzugehörigkeit
  6. Nachtragsbericht: Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag (falls vorhanden)

Die Gliederung kann unternehmensspezifisch angepasst werden, sollte aber alle relevanten HGB-Anforderungen abdecken.

  • Vollständige Firmenbezeichnung und Registerangaben
  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt angegeben
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dokumentiert
  • Alle wesentlichen Bilanzposten erläutert
  • Haftungsverhältnisse offengelegt
  • Mitarbeiterzahl (Jahresdurchschnitt) angegeben
  • Nachtragsbericht bei wesentlichen Ereignissen ergänzt

Muster-Vorlage für kleine Kapitalgesellschaften

Nachfolgend finden Sie ein Grundgerüst für den Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft. Diese Vorlage orientiert sich an den Mindestanforderungen nach § 264, § 284 und § 288 HGB.

1. Allgemeine Angaben

Firma: [Firmenbezeichnung] Sitz: [Ort] Registergericht: [z.B. Amtsgericht Stuttgart] Handelsregisternummer: [HRB xxxxx] Geschäftsjahr: 01.01.2025 – 31.12.2025 Größenklasse: Kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Es wurden die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 243 HGB sowie die Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB beachtet.

Anlagevermögen: Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Umlaufvermögen: Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen werden zum Nennwert angesetzt, soweit nicht einzelwertberichtigte Abschläge erforderlich sind.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen: Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Verbindlichkeiten: Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

4. Sonstige Angaben

Mitarbeiter: Im Geschäftsjahr 2025 waren durchschnittlich [Anzahl] Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse: Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB [alternativ: konkrete Angabe der Haftungsverhältnisse].

Achtung

Achtung: Dieses Muster ist stark vereinfacht und muss zwingend an Ihre Unternehmenssituation angepasst werden. Fehlende oder falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben.

Korrekte Anpassung der Vorlage an Ihr Unternehmen

Eine Vorlage ist nur dann rechtssicher nutzbar, wenn sie individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten wird. Pauschale Mustertexte ohne Anpassung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Größenklasse prüfen: Ermitteln Sie nach § 267 HGB, ob Ihr Unternehmen klein, mittelgroß oder groß ist. Davon hängt der Umfang der Pflichtangaben ab.
  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dokumentieren: Beschreiben Sie die tatsächlich angewandten Methoden (z.B. lineare Abschreibung, Bewertung der Vorräte).
  3. Zahlen und Sachverhalte eintragen: Ersetzen Sie Platzhalter durch konkrete Werte (Mitarbeiterzahl, Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse).
  4. Irrelevante Abschnitte streichen: Löschen Sie Textpassagen, die für Ihr Unternehmen nicht zutreffen.
  5. Unternehmensspezifische Besonderheiten ergänzen: Fügen Sie wichtige Sachverhalte hinzu, die in der Vorlage nicht enthalten sind.
  6. Fachliche Prüfung: Lassen Sie den fertigen Anhang von einem Steuerberater kontrollieren.

„Viele Unternehmer kopieren Muster ungeprüft aus dem Internet und passen nur die Firmendaten an. Das reicht nicht. Jeder Anhang muss die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens widerspiegeln – sonst ist er unvollständig und rechtlich angreifbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch sind unpassende Standardformulierungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, fehlende Angaben zu Haftungsverhältnissen oder unvollständige Erläuterungen zu wesentlichen Bilanzposten.

Typische Fehler beim Einsatz von Vorlagen

Auch erfahrene Unternehmer machen beim Einsatz von Anhang-Vorlagen häufig Fehler, die zu Rückfragen, Ordnungsgeldern oder Problemen bei der Kreditvergabe führen können.

Die häufigsten Fehlerquellen

Fehler Folge Vermeidung
Vorlage wird ungeprüft kopiert Falsche oder unvollständige Angaben Individuelle Anpassung und Prüfung
Größenklasse falsch eingeschätzt Fehlende Pflichtangaben § 267 HGB prüfen und korrekt zuordnen
Haftungsverhältnisse verschwiegen Verstoß gegen § 251 HGB Vollständige Offenlegung aller Haftungen
Bilanzierungsmethoden nicht dokumentiert Intransparenz, Rückfragen der Bank Tatsächlich angewandte Methoden beschreiben
Nachtragsbericht vergessen Unvollständiger Jahresabschluss Wesentliche Ereignisse nach Stichtag prüfen

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwendung veralteter Vorlagen, die noch auf alte Rechtsstände oder den Bundesanzeiger verweisen. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Rechtliche Konsequenz: Ein fehlerhafter oder unvollständiger Anhang kann die Nichtigkeit des gesamten Jahresabschlusses nach sich ziehen und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung auslösen.

  • Vorlage stammt aus aktueller, verlässlicher Quelle
  • Alle Platzhalter wurden ersetzt
  • Größenklasse korrekt ermittelt
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden passen zur Unternehmenspraxis
  • Haftungsverhältnisse vollständig offengelegt
  • Nachtragsbericht geprüft und ggf. ergänzt
  • Fachliche Kontrolle durch Steuerberater erfolgt

Unterschiede nach Größenklassen gemäß § 267 HGB

Der Umfang der Pflichtangaben im Anhang hängt maßgeblich von der Größenklasse des Unternehmens ab. Die Schwellenwerte sind in § 267 HGB definiert und gelten für das Geschäftsjahr 2025.

Größenklassen und Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Deutlich reduzierter Umfang der Pflichtangaben (§ 284, § 288 HGB)
  • Keine Aufgliederung der Umsatzerlöse erforderlich
  • Keine Angaben zu Organvergütungen notwendig
  • Erleichterungen bei Erläuterungen zu GuV-Posten
  • Verkürzter Anlagenspiegel möglich

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen umfangreichere Angaben machen, insbesondere zu Umsatzerlösen (§ 285 Nr. 4 HGB), Organvergütungen (§ 285 Nr. 9 HGB) und Finanzinstrumenten.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Wählen Sie eine Vorlage, die explizit für Ihre Größenklasse konzipiert ist. Vorlagen für große Unternehmen enthalten viele Angaben, die für kleine Unternehmen nicht erforderlich sind – und umgekehrt.

Prüfung und Qualitätssicherung

Auch wenn Sie eine professionelle Vorlage nutzen, sollte der fertige Anhang fachlich geprüft werden. Eine strukturierte Qualitätskontrolle verhindert Fehler und erhöht die Rechtssicherheit.

Checkliste zur Selbstprüfung

  • Firma, Sitz, Registergericht und HRB-Nummer korrekt angegeben
  • Größenklasse nach § 267 HGB zutreffend ermittelt
  • Alle Pflichtangaben nach § 284, § 285 oder § 288 HGB enthalten
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vollständig dokumentiert
  • Anlagenspiegel erstellt und als Anlage beigefügt
  • Haftungsverhältnisse vollständig offengelegt
  • Mitarbeiterzahl (Jahresdurchschnitt) angegeben
  • Nachtragsbericht bei wesentlichen Ereignissen ergänzt
  • Keine widersprüchlichen Angaben zu Bilanz und GuV
  • Sprache klar, verständlich und frei von Füllwörtern

Nach der Selbstprüfung sollte der Anhang einem Steuerberater vorgelegt werden. Dieser prüft nicht nur die formale Vollständigkeit, sondern auch die sachliche Richtigkeit und Plausibilität der Angaben.

„Ein gut vorbereiteter Anhang erleichtert die steuerliche Schlussprüfung erheblich. Unternehmer, die mit durchdachten Vorlagen arbeiten und diese sorgfältig anpassen, sparen Zeit und Kosten – und vermeiden Rückfragen vom Finanzamt oder der Bank.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Qualität des Anhangs beeinflusst auch die Außenwirkung: Banken, Investoren und Geschäftspartner bewerten die Professionalität und Transparenz eines Unternehmens unter anderem anhand der Jahresabschlussunterlagen.

Digitale Lösungen für Anhang und Jahresabschluss

Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten mehr als einfache Vorlagen: Sie führen durch den gesamten Erstellungsprozess, prüfen auf Vollständigkeit und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

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Automatische Plausibilitätsprüfung

Widersprüche zwischen Anhang, Bilanz und GuV werden automatisch erkannt und gemeldet.

OnlineBilanz.de kombiniert die Effizienz einer digitalen Vorlage mit der Sicherheit einer fachlichen Prüfung. Sie erstellen den Anhang selbst und profitieren gleichzeitig von der Expertise erfahrener Steuerberater.

Ablauf bei OnlineBilanz.de

  1. Upload der Buchhaltungsdaten (DATEV, CSV oder manuell)
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  3. Automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  4. Prüfung und Optimierung durch zuständigen Steuerberater
  5. Elektronische Übermittlung an Finanzamt und Unternehmensregister

Die Kombination aus Selbsterstellung und fachlicher Kontrolle spart Zeit, senkt Kosten und garantiert Rechtssicherheit – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung.

Hinweis

Fristeneinhaltung: OnlineBilanz.de erinnert automatisch an wichtige Fristen – Feststellung des Jahresabschlusses (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegung (12 Monate nach § 325 HGB).

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Anhang-Vorlage aus dem Internet einfach übernehmen?

Nein. Eine Vorlage ist immer nur ein Gerüst, das zwingend an Ihre individuelle Unternehmenssituation angepasst werden muss. Ungeprüftes Kopieren kann zu unvollständigen oder falschen Angaben führen, die gegen HGB-Vorschriften verstoßen. Sie müssen Platzhalter durch konkrete Zahlen ersetzen, irrelevante Abschnitte streichen und unternehmensspezifische Besonderheiten ergänzen. Eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater ist dringend empfohlen.

Welche Pflichtangaben muss der Anhang einer kleinen GmbH enthalten?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 284 und § 288 HGB folgende Angaben machen: angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von diesen Methoden mit Begründung, Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB, durchschnittliche Mitarbeiterzahl sowie Name und Sitz von Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss aufstellen. Bei Inanspruchnahme von Erleichterungen gelten zusätzliche Anforderungen.

Wo wird der Anhang 2026 offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Anhang-Vorlagen für kleine und große Unternehmen?

Der Umfang der Pflichtangaben hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleine Kapitalgesellschaften haben deutlich reduzierte Angabepflichten (§ 284, § 288 HGB) – keine Aufgliederung der Umsatzerlöse, keine Organvergütungen. Mittelgroße und große Unternehmen müssen nach § 285 HGB umfangreichere Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten, Umsatzaufgliederung, Geschäftsführervergütung und weiteren Sachverhalten machen. Wählen Sie immer eine Vorlage, die zu Ihrer Größenklasse passt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 284 HGB – Erläuterungen (kleine Kapitalgesellschaften), § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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