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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Vorlage

Jahresabschluss Vorlage 2026 – Muster für Bilanz, GuV & Anhang

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kostenlose Vorlagen und Muster für den Jahresabschluss 2026 nach HGB: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Feststellungsbeschluss. Die Bestandteile des HGB Jahresabschlusses sind mit rechtssicheren Formulierungen gemäß § 264 ff. HGB für GmbH, UG und AG aufbereitet. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Komponenten finden Sie im Beitrag Jahresabschluss Anhang Lagebericht 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Jahresabschluss-Vorlage umfasst nach § 264 HGB mindestens Bilanz, GuV und Anhang. Kleinst-Kapitalgesellschaften können den Anhang unter die Bilanz setzen (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB). Für die Erstellung des Anhangs bietet eine Anhang Jahresabschluss Vorlage eine strukturierte Grundlage. Zusätzlich benötigen Sie den Feststellungsbeschluss nach § 42a GmbHG. Alle Muster müssen auf Ihre individuelle Geschäftstätigkeit angepasst werden.

Was ist eine Jahresabschluss-Vorlage?

Eine Jahresabschluss-Vorlage ist ein strukturiertes Muster für die Erstellung der Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach Handelsgesetzbuch. Sie dient als Orientierungshilfe für die formelle Darstellung von Bilanz, GuV und Anhang.

Vorlagen müssen immer an die individuelle Geschäftstätigkeit, Größenklasse und Branche angepasst werden. Eine unveränderte Übernahme von Mustern ist rechtlich nicht zulässig und kann zu Fehlern bei der Offenlegung führen.

Hinweis

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Mindestbestandteile sind Bilanz und GuV, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich verpflichtend der Anhang.

Die Vorlagen orientieren sich an den Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB gelten unterschiedliche Erleichterungen bei Gliederungstiefe und Umfang.

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Pflichtbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang)

§ 264

HGB Rechtsgrundlage

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Gesetzliche Grundlagen für Jahresabschluss-Vorlagen

Die Struktur und der Mindestinhalt von Jahresabschluss-Vorlagen ergeben sich aus dem Dritten Buch des HGB. Maßgeblich sind die §§ 242 ff. HGB für alle Kaufleute sowie die §§ 264 ff. HGB speziell für Kapitalgesellschaften.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt Anwendungsbereich
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung Jahresabschluss Alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung für Kapitalgesellschaften GmbH, UG, AG
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz Kapitalgesellschaften
§ 275 HGB Gliederung der GuV (GKV/UKV) Kapitalgesellschaften
§ 284 HGB Pflichtangaben im Anhang Kapitalgesellschaften
§ 267 HGB Größenklassen und Erleichterungen Kapitalgesellschaften

Neben den HGB-Vorschriften sind auch die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu beachten: § 42a GmbHG regelt die Feststellungsfrist, § 325 HGB die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister.

„Viele Unternehmen nutzen veraltete Vorlagen, die noch Bundesanzeiger-Formulierungen enthalten. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – dieser Unterschied muss in aktuellen Mustern korrekt abgebildet sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich aus drei Pflichtbestandteilen. Diese müssen zusammen eine Einheit bilden und aufeinander abgestimmt sein.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Gliederung in Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 HGB mit erläuternden und ergänzenden Angaben
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Feststellungsbeschluss nach § 42a GmbHG (gesellschaftsrechtlich erforderlich)

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind von der Lageberichtspflicht befreit. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB den Anhang unter die Bilanz setzen.

Achtung

Der Feststellungsbeschluss ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses im handelsrechtlichen Sinne, aber gesellschaftsrechtlich zwingend erforderlich. Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss ist der Jahresabschluss nicht rechtskräftig.

Dokumentenformat und Aufbewahrung

Alle Bestandteile müssen schriftlich oder in elektronischer Form erstellt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 HGB zehn Jahre. Für die Offenlegung beim Unternehmensregister ist das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder PDF vorgeschrieben.

Vorlage Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist nach § 266 HGB in Kontoform aufzustellen. Auf der Aktivseite werden Vermögensgegenstände, auf der Passivseite Eigenkapital und Schulden ausgewiesen. Das Gliederungsschema ist gesetzlich vorgegeben.

Aktivseite der Bilanz

Die Aktivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen (A) und Umlaufvermögen (B) sowie Rechnungsabgrenzungsposten (C). Das Anlagevermögen umfasst immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Sie müssen nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten gesondert ausweisen.

Passivseite der Bilanz

Die Passivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital (A), Rückstellungen (B), Verbindlichkeiten (C) und Rechnungsabgrenzungsposten (D). Das Eigenkapital ist nach Kapitalbestandteilen aufzugliedern.

Eigenkapital (A)

  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Verbindlichkeiten (C)

  • 1. Anleihen
  • 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • 3. Erhaltene Anzahlungen
  • 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Bei den Verbindlichkeiten ist nach § 268 Abs. 5 HGB anzugeben, welche Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Für jede Verbindlichkeit sind auch die Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gesondert zu vermerken.

Vorlage GuV nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 275 HGB wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden. Die Wahl des Verfahrens ist im Anhang anzugeben und sollte stetig beibehalten werden.

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

Das Gesamtkostenverfahren stellt alle Erträge den gesamten Aufwendungen der Periode gegenüber. Es beginnt mit den Umsatzerlösen und berücksichtigt Bestandsveränderungen sowie aktivierte Eigenleistungen.

  • 1. Umsatzerlöse
  • 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • 3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  • 4. Sonstige betriebliche Erträge
  • 5. Materialaufwand
  • 6. Personalaufwand
  • 7. Abschreibungen
  • 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Das Umsatzkostenverfahren stellt den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenüber, die zur Erzielung dieser Umsätze angefallen sind. Es gliedert die Aufwendungen funktional nach Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Achtung

Ein Wechsel zwischen GKV und UKV ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss im Anhang erläutert werden (§ 265 Abs. 1 HGB – Grundsatz der Darstellungsstetigkeit).

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine verkürzte GuV aufstellen. Sie können die Posten 1 bis 5 (GKV) bzw. 1 bis 3 und 6 (UKV) zu einem Posten Rohergebnis zusammenfassen.

„In der Praxis nutzen die meisten deutschen GmbHs das Gesamtkostenverfahren, da es sich leichter aus der Finanzbuchhaltung ableiten lässt. Das Umsatzkostenverfahren erfordert eine funktionale Kostenstellenrechnung und ist aufwendiger in der Umsetzung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorlage Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ist ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung und Ergänzung von Bilanz und GuV. Er muss nach § 284 HGB bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

Die Pflichtangaben im Anhang variieren je nach Größenklasse. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen umfangreichere Angaben machen als kleine Gesellschaften.

Angabe Rechtsgrundlage Gilt für
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Alle
Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Alle
Angaben über Restlaufzeiten und Sicherheiten bei Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1, 2 HGB Kleine, mittelgroße, große
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen § 285 Nr. 3 HGB Kleine, mittelgroße, große
Angaben zur Gewinnverwendung § 285 Nr. 4 HGB Alle
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Kleine, mittelgroße, große
Organbezüge (Geschäftsführer, Aufsichtsrat) § 285 Nr. 9 HGB Mittelgroße, große

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von erheblichen Erleichterungen. Sie müssen nach § 288 HGB deutlich weniger Angaben im Anhang machen als mittelgroße oder große Gesellschaften.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang vollständig unter die Bilanz setzen (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB). Sie müssen nur sehr wenige Pflichtangaben machen und sind von der Offenlegung der GuV befreit.

Typischer Aufbau eines Anhangs

  • Allgemeine Angaben: Firmierung, Sitz, Registergericht, Geschäftsjahr
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Angewandte Methoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
  • Erläuterungen zur Bilanz: Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel), Eigenkapitalspiegel
  • Erläuterungen zur GuV: Aufgliederung der Umsatzerlöse, außerordentliche Erträge/Aufwendungen
  • Sonstige Angaben: Zahl der Arbeitnehmer, Haftungsverhältnisse, Organbezüge

Feststellungsbeschluss Muster nach § 42a GmbHG

Der Feststellungsbeschluss ist kein Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, aber gesellschaftsrechtlich zwingend erforderlich. Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen feststellen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften

Der Jahresabschluss ist in den ersten 11 Monaten des folgenden Geschäftsjahres von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG).

Mittelgroße und große Gesellschaften

Der Jahresabschluss ist in den ersten 8 Monaten des folgenden Geschäftsjahres von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG).

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Kleine GmbHs müssen bis spätestens 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis spätestens 31.08.2026.

Muster Feststellungsbeschluss

Der Feststellungsbeschluss wird in der Gesellschafterversammlung gefasst und protokolliert. Er sollte folgende Mindestinhalte aufweisen:

Hinweis

Muster Feststellungsbeschluss: Die Gesellschafterversammlung der [Firma] mit Sitz in [Ort] hat in ihrer Sitzung vom [Datum] einstimmig beschlossen: Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2025, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Höhe von [Betrag] EUR wird [Gewinnverwendung]. [Ort], [Datum] – [Unterschriften Gesellschafter]

Achtung

Der Feststellungsbeschluss muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden oder in einem notariell beglaubigten Protokoll dokumentiert sein. Bei Verstoß gegen die Feststellungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Ergebnisverwendung im Feststellungsbeschluss

Im Feststellungsbeschluss muss auch die Gewinnverwendung geregelt werden. Übliche Formulierungen sind: Vortrag auf neue Rechnung, Ausschüttung an die Gesellschafter, Einstellung in Gewinnrücklagen oder Kombinationen daraus.

Größenabhängige Erleichterungen bei Vorlagen

Das HGB differenziert nach § 267 HGB zwischen vier Größenklassen: Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a), kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Für jede Größenklasse gelten unterschiedliche Erleichterungen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

  • Anhang kann unter die Bilanz gesetzt werden (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB)
  • Keine Offenlegung der GuV erforderlich (§ 326 Abs. 1 S. 2 HGB)
  • Reduzierte Anhangangaben nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Vereinfachte Bilanzgliederung möglich

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz: nur Buchstaben und römische Ziffern (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Verkürzte GuV: Zusammenfassung zum Rohergebnis möglich (§ 275 Abs. 5 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB)
  • Reduzierte Anhangangaben nach § 288 HGB
  • Keine Offenlegung der GuV bei Hinterlegung beim Unternehmensregister (§ 326 Abs. 1 S. 1 HGB)

„Die meisten GmbHs in Deutschland sind kleine Kapitalgesellschaften und nutzen die Erleichterungen bei Gliederungstiefe und Anhangangaben. Wichtig: Die Erleichterungen gelten nur für die Offenlegung – intern kann eine detailliertere Aufstellung sinnvoll sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei Jahresabschluss-Vorlagen

Bei der Verwendung von Vorlagen und Mustern treten in der Praxis typische Fehler auf, die zur Ablehnung beim Unternehmensregister oder zu Ordnungsgeldern führen können.

Formelle Fehler

Achtung

Häufigster Fehler: Verwendung veralteter Vorlagen mit falschen Größenklassen-Schwellenwerten oder Bezügen zum Bundesanzeiger statt zum Unternehmensregister. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

  • Falsche oder unvollständige Gliederung nach §§ 266, 275 HGB
  • Fehlende Vorjahreswerte in Bilanz und GuV (§ 265 Abs. 2 HGB)
  • Vertauschung von GKV und UKV oder Vermischung beider Verfahren
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer auf Bilanz
  • Unstimmigkeiten zwischen Bilanz und GuV (z.B. Jahresüberschuss)

Inhaltliche Fehler

Viele Vorlagen enthalten Musterangaben, die nicht auf das konkrete Unternehmen angepasst wurden. Dies führt zu inhaltlich falschen oder unvollständigen Jahresabschlüssen.

  • Übernahme von Muster-Bilanzposten, die im eigenen Unternehmen nicht existieren
  • Fehlende oder unzureichende Anhangangaben nach § 284, 285 HGB
  • Falsche Angabe der Größenklasse und daraus resultierende falsche Erleichterungen
  • Fehlende Anpassung der Bewertungsmethoden an tatsächlich angewandte Methoden
  • Unstimmigkeiten zwischen Anlagenspiegel und Bilanzposten

Fehler beim Feststellungsbeschluss

Achtung

Der Feststellungsbeschluss wird oft vergessen oder verspätet gefasst. Bei Verstoß gegen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG kann das Registergericht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Häufige Fehler beim Feststellungsbeschluss: fehlende Unterschriften aller Gesellschafter, unklare oder fehlende Gewinnverwendung, fehlende Datumsangaben oder Verstoß gegen die Feststellungsfrist.

Fristen und Offenlegung 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende Fristen. Die Nichteinhaltung führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Feststellungsfristen 2026

Kleine GmbH

Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (11 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG)

Mittelgroße GmbH

Feststellung bis spätestens 31.08.2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG)

Große GmbH / AG

Feststellung bis spätestens 31.08.2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG)

Offenlegungsfrist 2026

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Frist bis 31.12.2026.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Sanktionen bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld fest. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld nach § 335 HGB

25.000 €

Maximal-Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Achtung

Das Ordnungsgeld wird nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – bei weiterer Säumnis können erneute Ordnungsgelder folgen.

Praxistipp: Zeitplanung 2026

  • Januar – März 2026: Aufstellung des Jahresabschlusses durch Steuerberater/Geschäftsführung
  • April – August/November 2026: Feststellung durch Gesellschafterversammlung (je nach Größenklasse)
  • Bis Dezember 2026: Offenlegung beim Unternehmensregister (12-Monats-Frist)
  • Dokumentation: Alle Unterlagen (Bilanz, GuV, Anhang, Feststellungsbeschluss) 10 Jahre aufbewahren

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss eine Jahresabschluss-Vorlage für GmbHs enthalten?

Eine Jahresabschluss-Vorlage für Kapitalgesellschaften muss nach § 264 HGB mindestens Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB) enthalten. Mittelgroße und große Gesellschaften benötigen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB. Gesellschaftsrechtlich ist außerdem ein Feststellungsbeschluss nach § 42a GmbHG erforderlich.

Kann ich eine kostenlose Jahresabschluss-Vorlage unverändert verwenden?

Nein. Jahresabschluss-Vorlagen sind nur Orientierungshilfen und müssen zwingend an Ihre individuelle Geschäftstätigkeit, Größenklasse und Branche angepasst werden. Eine unveränderte Übernahme führt zu formell oder inhaltlich falschen Jahresabschlüssen und kann zur Ablehnung beim Unternehmensregister oder zu Ordnungsgeldern führen. Insbesondere Bilanzposten, Anhangangaben und Bewertungsmethoden müssen individuell erstellt werden.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate nach § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate nach § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle Größenklassen bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB).

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Erleichterungen haben kleine Kapitalgesellschaften bei der Jahresabschluss-Vorlage?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz mit nur Buchstaben und römischen Ziffern aufstellen (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), die GuV zum Rohergebnis zusammenfassen (§ 275 Abs. 5 HGB) und müssen keinen Lagebericht erstellen. Im Anhang sind nach § 288 HGB deutlich weniger Angaben erforderlich. Kleinstkapitalgesellschaften können den Anhang sogar unter die Bilanz setzen (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 284 HGB – Pflichtangaben im Anhang, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater