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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlog Abschreibungen GWG 2025

Abschreibungen GWG 2025

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 2025 gelten unveränderte Grenzen wie seit 2018: Bis 250 € netto Sofortabschreibung ohne Verzeichnispflicht. 250,01–800 € netto wahlweise Sofortabschreibung mit GWG-Verzeichnis oder Poolabschreibung. 250,01–1.000 € netto Sammelposten über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG). Sonderregel: Computer-Hardware, Peripherie und Software sind seit 2021 im Anschaffungsjahr voll abschreibbar, unabhängig von der 800-€-Grenze (BMF-Schreiben 22.02.2022). Das Wachstumschancengesetz hätte die Grenzen erhöht, wurde aber im Vermittlungsausschuss gekippt. Die Wahl zwischen den Abschreibungsmethoden ist Teil der Gestaltungsspielräume in der Bilanzpolitik, da sie direkten Einfluss auf das Betriebsergebnis hat. Alle Beträge gelten netto (ohne USt) bei Vorsteuerabzugsberechtigten. Wichtig: Die GWG-Regelungen gelten für buchführungspflichtige Unternehmen; für Freiberufler gelten besondere Regelungen zur Aufzeichnungspflicht. OnlineBilanz übernimmt die gesamte Anlagenverwaltung und AfA-Berechnung im Jahresabschluss zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.

Die GWG-Abschreibung ist eine der häufigsten praktischen Steuerfragen im GmbH-Alltag: Ab welchem Betrag muss ich aktivieren? Was darf ich sofort absetzen? Wie funktioniert der Sammelposten? Dieser Leitfaden erklärt die aktuellen Grenzen für 2025, die Wahlrechte zwischen Sofort- und Poolabschreibung, die wichtige Sonderregel für Computer-Hardware sowie die Dokumentationspflichten — mit konkreten Buchungsbeispielen für SKR03 und SKR04. Die korrekte Behandlung von Anschaffungen ist nicht nur steuerlich, sondern auch im Rahmen der Bilanzierungspflicht der GmbH relevant. Wer die Grundlagen der Abschreibung und AfA noch einmal auffrischen möchte, findet dort eine kompakte Einführung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

800 €

Obergrenze Sofortabschreibung (netto)

1.000 €

Obergrenze Sammelposten (netto)

Seit 2018

Grenzen unverändert (auch 2025)

1. Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 6 Abs. 2 EStG (Sofortabschreibung) und § 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten/Poolabschreibung).

Ein Wirtschaftsgut gilt als GWG, wenn es drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

  • Beweglich: Der Gegenstand lässt sich physisch bewegen (Schreibtischstuhl ja, fest eingebaute Küche nein).
  • Abnutzbar: Verliert durch Gebrauch oder Zeitablauf an Wert (Laptop ja, Grundstück nein).
  • Selbstständig nutzbar: Funktioniert auch ohne andere Wirtschaftsgüter (Drucker streng genommen nein, Multifunktionsgerät ja).

Nicht-GWG-Beispiele

Nicht als GWG qualifizieren: Monitore ohne eigenständige Nutzbarkeit, Software-Module, die nur mit einem Hauptprogramm funktionieren, Einbauten in Gebäude, Fahrzeuge (immer AfA), Computer-Peripherie ohne Multifunktion. Diese müssen über die AfA-Tabelle regulär abgeschrieben werden — mit der wichtigen Ausnahme der Computer-Sonderregel (siehe Abschnitt 6).

2. Die GWG-Grenzen 2025 im Überblick

Die GWG-Grenzen in Deutschland sind seit 2018 unverändert und gelten auch für 2025 in gleicher Höhe. Drei Wertbereiche mit unterschiedlichen Abschreibungs-Wahlrechten:

Bereich 1

≤ 250 € netto

Sofortabschreibung
Keine Verzeichnispflicht

§ 6 Abs. 2 EStG

Bereich 2

250,01–800 € netto

Wahl: Sofortabschreibung
oder Poolabschreibung

§ 6 Abs. 2 / 2a EStG

Bereich 3

250,01–1.000 € netto

Sammelposten
Abschreibung über 5 Jahre

§ 6 Abs. 2a EStG

Wichtig: Netto-Beträge maßgeblich

Alle GWG-Grenzen beziehen sich auf den Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Eine GmbH darf also ein Wirtschaftsgut mit Brutto-Anschaffungspreis von 952 € (800 € netto + 19 % USt) noch sofort abschreiben. Kleinunternehmer nach § 19 UStG hingegen müssen den Brutto-Betrag als Bemessungsgrundlage nutzen — für GmbHs aber praktisch nie relevant, da GmbH im Regelfall regelbesteuert ist.

3. Bereich bis 250 € netto: Sofortabschreibung ohne Bürokratie

Für Wirtschaftsgüter bis 250 € netto gilt die einfachste Regel: Sofortabschreibung als Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr. Keine Aufnahme in ein GWG-Verzeichnis erforderlich (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Die Kosten werden direkt auf ein Aufwandskonto gebucht.

Beispiel: Büroausstattung bis 250 €

Eine GmbH kauft einen Schreibtisch-Stuhl für 240 € netto. Die Rechnung wird direkt als Betriebsausgabe gebucht — auf dem Konto 4855 (SKR03) oder 6815 (SKR04) für „Geringwertige Wirtschaftsgüter ≤ 250 €“. Kein Anlageverzeichnis, keine AfA über mehrere Jahre, keine bürokratische Dokumentation.

4. Bereich 250,01–800 € netto: Das Wahlrecht

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 800 € netto hat der Unternehmer ein Wahlrecht zwischen zwei Methoden:

Methode A: Sofortabschreibung

Vollständiger Abzug im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe. Aufnahme ins GWG-Verzeichnis erforderlich. Konto: 4857 (SKR03) / 6817 (SKR04). Vorteil: Volle Steuerersparnis im ersten Jahr.

Methode B: Poolabschreibung

Aufnahme in Sammelposten, Verteilung der Abschreibung über 5 Jahre (je 20 %). Konto: 0480 (SKR03) / 0670 (SKR04). Vorteil: Gleichmäßige Gewinnminderung über mehrere Jahre, bei mehreren GWG.

Wichtig: Jahrweise einheitliches Wahlrecht

Die Poolabschreibung ist ein wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht: Entscheidet man sich für den Sammelposten, müssen alle in diesem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG zwischen 250,01–1.000 € in den Sammelposten — keine Rosinenpickerei. Die Sofortabschreibung für GWG zwischen 250,01–800 € entfällt dann für dieses Jahr komplett.

5. Bereich 250,01–1.000 €: Der Sammelposten

Die Poolabschreibung (Sammelposten) nach § 6 Abs. 2a EStG erfasst alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000 € netto. Der Gesamtbetrag wird zu einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre mit je 20 % Gewinn-mindernd aufgelöst.

Rechenbeispiel Sammelposten

Eine Handwerks-GmbH schafft 2025 drei Geräte an: Schleifmaschine 400 € netto, Kreissäge 600 € netto, Akkubohrer 550 € netto. Summe: 1.550 € netto.

Die 1.550 € gehen in den Sammelposten 2025. Abschreibung: 310 € pro Jahr (20 % von 1.550) für die Jahre 2025–2029. Auch wenn ein Gerät 2026 verkauft oder verschrottet wird, läuft die Abschreibung des Sammelpostens unverändert weiter — der Sammelposten ist eine Einheit.

Geplante Reform war gestrichen

Das Wachstumschancengesetz hätte die Sammelposten-Grenze von 1.000 € auf 5.000 € angehoben und die Abschreibungsdauer von 5 auf 3 Jahre verkürzt. Diese Reform wurde aber im Vermittlungsausschuss (März 2024) gekippt. Die bisherigen Regeln (250,01–1.000 €, 5 Jahre) gelten unverändert weiter — auch für 2025.

6. Sonderregel: Computer, Peripherie und Software

Seit 2021 gilt eine wichtige Sonderregel für digitale Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 26.02.2021, aktualisiert 22.02.2022): Computer-Hardware und Software können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden — unabhängig von der 800-€-GWG-Grenze. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 1 Jahr festgelegt.

Was fällt unter die Computer-Sonderregel?

  • Computer-Hardware: Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Workstations, Server, Thin Clients
  • Peripherie: Monitore, Drucker, Scanner, externe Festplatten, Tastaturen, Mäuse, Webcams, Dockingstationen
  • Software: Betriebssysteme, Anwendungssoftware (auch als ERP, Buchhaltungssoftware, Grafikprogramme), individuell programmierte Software
  • Netzwerkkomponenten: Router, Switches, Firewalls, Access Points

Praxisbeispiel: Laptop für 1.800 € netto

Eine GmbH kauft 2025 einen hochwertigen Business-Laptop für 1.800 € netto (Brutto 2.142 €). Ohne Sonderregel: Aktivierung als Anlagevermögen, Abschreibung über 3 Jahre gemäß AfA-Tabelle = 600 € pro Jahr. Mit Computer-Sonderregel: Vollständige Abschreibung 2025 = 1.800 € Betriebsausgaben im Anschaffungsjahr. Steuerersparnis-Effekt: Bei 30 % Gesamtsteuerbelastung ca. 360 € mehr Steuerersparnis im ersten Jahr durch Liquiditätseffekt.

Wahlrecht, keine Pflicht

Die Computer-Sonderregel ist ein Wahlrecht, keine Verpflichtung. Unternehmen können weiterhin über die klassische 3-Jahre-Nutzungsdauer abschreiben — das kann steuerlich sinnvoll sein, wenn das aktuelle Jahr ohnehin hohen Verlust zeigt und die Abschreibung lieber auf Gewinnjahre verteilt werden soll. In der Praxis wird die Sonderregel aber fast immer genutzt, weil sie Liquidität vorwegnimmt.

7. Wachstumschancengesetz: Was war geplant, was gilt jetzt?

Das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) vom 27.03.2024 hatte ursprünglich umfassende GWG-Erleichterungen vorgesehen:

RegelungStand 2024 (und 2025)Geplant (gestrichen)
GWG-Obergrenze Sofortabschreibung800 € netto1.000 € netto
Sammelposten-Obergrenze1.000 € netto5.000 € netto
Sammelposten-Abschreibungsdauer5 Jahre3 Jahre

Warum die Änderungen gestrichen wurden

Im Vermittlungsausschuss (Bundesrat/Bundestag) wurden die geplanten GWG-Erhöhungen im März 2024 aus dem Gesetz gestrichen — primär aus haushalts-politischen Gründen. Die Länder fürchteten Steuerausfälle und gaben der Streichung ihre Zustimmung. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: Alte Grenzen bleiben gültig, auch für das Wirtschaftsjahr 2025.

8. Buchungsbeispiele (SKR03 und SKR04)

Die konkreten Buchungssätze für typische GWG-Anschaffungen:

Beispiel 1: Schreibtischstuhl 240 € netto (Sofortabschreibung)

BuchungssatzSKR03SKR04
Soll: GWG ≤ 250 € (Aufwand)48556815
Soll: Vorsteuer 19 %15761406
Haben: Bank12001800

Beispiel 2: Laptop 650 € netto (Sofortabschreibung nach Wahl)

BuchungssatzSKR03SKR04
Soll: GWG 250,01–800 € (Aufwand)48576817
Soll: Vorsteuer 19 %15761406
Haben: Bank / Verbindlichkeiten1200 / 16101800 / 3310

Beispiel 3: Akku-Schrauber 485 € netto (Sammelposten)

Bei Poolabschreibung erfolgt die Buchung zweistufig — Anschaffung auf Anlagekonto, dann Abschreibung am Jahresende:

Bei AnschaffungSKR03SKR04
Soll: Wirtschaftsgüter Sammelposten04850675
Soll: Vorsteuer 19 %15761406
Haben: Bank12001800
Jahres-AfA (1/5 des Sammelpostens)SKR03SKR04
Soll: Abschreibung Sammelposten48626264
Haben: Wirtschaftsgüter Sammelposten04850675

Kontenrahmen-Hinweis

Die hier genannten Konten entsprechen dem Standardkontenrahmen SKR03 (Prozessgliederung) und SKR04 (Abschlussgliederung). Individuelle Kontenpläne können abweichen. Bei Unsicherheit: OnlineBilanz oder Ihr Steuerberater helfen bei der korrekten Zuordnung.

9. Das GWG-Verzeichnis

Für die Sofortabschreibung von GWG zwischen 250,01–800 € netto ist ein GWG-Verzeichnis vorgeschrieben (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Das Verzeichnis muss enthalten:

  • Tag der Anschaffung oder Herstellung
  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten (netto)
  • Belegnummer oder Rechnungsreferenz

Wenn die Buchhaltung ausreicht

Das GWG-Verzeichnis ist nicht erforderlich, wenn die obigen Angaben bereits aus der Buchhaltung ersichtlich sind. Bei einer modernen Buchhaltungssoftware (Lexware, DATEV, sevdesk, Buchhaltungsbutler) mit vollständigen Buchungstexten und Belegnummern ist das in der Regel der Fall. Dann entfällt die separate Listenführung.

10. Typische Fehler bei GWG-Abschreibungen

Fehler: Brutto- statt Netto-Grenze

Wer die GWG-Grenze mit dem Brutto-Betrag vergleicht, liegt falsch. Maßgeblich ist der Netto-Betrag (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen). Lösung: Bei 800 € Nettogrenze ist der Brutto-Preis maximal 952 € (19 % USt).

Fehler: Monitor als GWG gebucht

Einzelne Peripheriegeräte ohne selbstständige Nutzbarkeit sind keine GWG im klassischen Sinne (§ 6 Abs. 2 EStG). Aber: Für Computer-Peripherie gilt die Computer-Sonderregel (siehe Abschnitt 6) — dadurch ist die Sofortabschreibung trotzdem möglich, nur auf Basis einer anderen Norm.

Fehler: Poolabschreibung nicht einheitlich gewählt

Die Poolabschreibung ist ein jahrweises einheitliches Wahlrecht. Es ist nicht möglich, einige GWG zwischen 250,01–800 € sofort abzuschreiben und andere im Pool zu verbuchen. Lösung: Vor Ende des Wirtschaftsjahres strategische Entscheidung treffen — Sofortabschreibung oder Poolabschreibung für das gesamte Jahr.

Fehler: GWG-Verzeichnis fehlt bei 250,01–800 €

Für GWG in diesem Bereich ist ein Verzeichnis Pflicht, wenn sofort abgeschrieben wird — es sei denn, die erforderlichen Angaben sind aus der Buchhaltung ersichtlich. Lösung: Belegnummer, Anschaffungsdatum und konkrete Bezeichnung im Buchungstext dokumentieren.

Fehler: Inventar-Abgang aus Sammelposten

Wird ein Gerät aus dem Sammelposten verkauft, verschrottet oder gestohlen, läuft die Abschreibung des Sammelpostens unverändert weiter. Der Sammelposten wird nicht reduziert. Lösung: Diese Besonderheit akzeptieren oder Sofortabschreibung wählen, wenn frühe Abgänge zu erwarten sind.

Fehler: Computer-Sonderregel nicht genutzt

Viele Unternehmen schreiben teure Laptops (über 800 €) noch über 3 Jahre ab — obwohl die Computer-Sonderregel seit 2021 die Vollabschreibung im ersten Jahr erlaubt. Lösung: Alle Computer-Hardware, Peripherie und Software im Anschaffungsjahr voll abschreiben, sofern dies steuerlich günstig ist.

„Die GWG-Abschreibung ist eine der häufigsten Baustellen bei unseren Lexware- und sevdesk-Mandanten. Der klassische Fehler: Ein Laptop für 1.200 € netto wird über 3 Jahre linear abgeschrieben — obwohl die Computer-Sonderregel seit 2021 die volle Abschreibung im ersten Jahr zulassen würde. Das kostet nicht Steuer, aber mehrere 100 € Liquiditätsvorteil. Ein Blick auf die richtige Regel spart real Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Buchhaltung einer GmbH: Grundlagen der GmbH-Buchhaltung — in der Anlagenverwaltung spielen GWG eine zentrale Rolle.
  • Buchhaltung UG: Für UG-Geschäftsführer mit Fokus auf günstige Anlagenbeschaffung.
  • Lexware Jahresabschluss-Export: Wie GWG-Daten korrekt an OnlineBilanz übergeben werden.
  • Verfahrensdokumentation Muster: GoBD-konforme Dokumentation der Anschaffungsprozesse.
  • GmbH Kosten pro Jahr: Gesamtkosten-Übersicht inkl. Anlagenbeschaffung und Abschreibungen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

11. Häufige Fragen

Haben sich die GWG-Grenzen für 2025 gegenüber 2024 geändert?

Nein. Die GWG-Grenzen sind seit 2018 unverändert und gelten auch für 2025 weiterhin: 250 €, 800 € und 1.000 € netto. Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung auf 1.000 € (Sofortabschreibung) und 5.000 € (Sammelposten) wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen. Eine neue Reform ist Stand April 2026 nicht konkret geplant.

Wann lohnt sich die Poolabschreibung gegenüber der Sofortabschreibung?

Die Poolabschreibung ist sinnvoll, wenn: (1) Viele größere GWG zwischen 800 und 1.000 € angeschafft werden — diese können nur über Pool sofort abgeschrieben werden. (2) Der Gewinn im Anschaffungsjahr ohnehin hoch ist und in Folgejahren voraussichtlich niedriger — gleichmäßige Verteilung ist dann steuerlich günstig. Bei reinem Liquiditätsfokus: Sofortabschreibung (wenn möglich) ist meist besser.

Gilt die GWG-Grenze brutto oder netto?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (GmbH, UG, normale Unternehmer): netto. Ein Laptop für 952 € brutto (800 € netto + 19 % USt) gilt noch als GWG. Nur für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und umsatzsteuerfreie Unternehmer (Ärzte etc.) ist der Brutto-Preis maßgeblich. Bei GmbHs praktisch immer netto.

Ist ein Monitor ein GWG?

Klassisch nein: Ein Monitor ist nicht selbstständig nutzbar, er braucht einen Computer. Aber: Für Computer-Peripherie gilt seit 2021 die Sonderregel mit 1-Jahres-Nutzungsdauer (BMF 22.02.2022). Dadurch ist der Monitor im Anschaffungsjahr voll abschreibbar — unabhängig vom Kaufpreis und unabhängig von den GWG-Grenzen.

Wie funktioniert die GWG-Abschreibung bei Gebrauchtgütern?

Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können als GWG behandelt werden, wenn Anschaffungskosten und die drei Voraussetzungen (beweglich, abnutzbar, selbstständig nutzbar) erfüllt sind. Wichtig: Für die Grenzwerte zählt der Anschaffungspreis des aktuellen Erwerbs, nicht der ursprüngliche Neupreis.

Was passiert, wenn ich ein GWG kurz nach der Anschaffung verkaufe?

Bei Sofortabschreibung: Der Verkaufserlös ist Betriebseinnahme und wird voll versteuert — der ehemals abgezogene GWG-Wert ist bereits verbraucht. Bei Sammelposten: Der Erlös ist ebenfalls Betriebseinnahme, der Sammelposten läuft unverändert weiter über 5 Jahre. Das kann zu nominell höheren Steuerbelastungen führen, wenn viele Pool-Güter früh ausscheiden.

Welche Dokumentation brauche ich für die GWG-Abschreibung?

Bei ≤ 250 €: Nichts zusätzliches, nur die normale Rechnung. Bei 250,01–800 € mit Sofortabschreibung: GWG-Verzeichnis mit Anschaffungsdatum, Bezeichnung, Netto-Kosten, Belegnummer — oft aus der Buchhaltung ersichtlich. Bei Sammelposten: Keine separate Dokumentation notwendig, da alles im Konto „Wirtschaftsgüter Sammelposten“ erfasst wird. Alle Belege nach § 147 AO 10 Jahre aufbewahren.

Wie rechnet OnlineBilanz GWG im Jahresabschluss ab?

OnlineBilanz prüft bei der Jahresabschluss-Erstellung Ihre laufenden Buchungen auf korrekte GWG-Zuordnung, optimiert ggf. zwischen Sofort- und Poolabschreibung, nutzt wo möglich die Computer-Sonderregel und erstellt den vollständigen Anlagespiegel. Im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, Offenlegung — inkl. aller Anlagen- und GWG-Berechnungen.

12. Fazit: GWG-Grenzen 2025 kennen und nutzen

Die GWG-Grenzen 2025 sind identisch mit denen seit 2018: 250 € (Sofortabschreibung ohne Verzeichnis), 800 € (Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Pool), 1.000 € (Sammelposten-Obergrenze). Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen.

Der größte Hebel für GmbHs in 2025 liegt nicht in den klassischen GWG-Regeln, sondern in der Computer-Sonderregel: Computer-Hardware, Peripherie und Software können unabhängig von der 800-€-Grenze im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Das betrifft Laptops, Monitore, Server, Software-Lizenzen und mehr. Viele GmbHs nutzen diese Regel noch immer nicht systematisch und lassen real Steuerersparnis liegen.

Für die Praxis: Bei Investitionsentscheidungen vor Jahresende den Netto-Wert, das gewählte Abschreibungsverfahren und die jeweilige steuerliche Wirkung prüfen. OnlineBilanz übernimmt die komplette Anlagenverwaltung und AfA-Berechnung im Rahmen des Jahresabschlusses zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.

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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die GWG-Abschreibungsregeln im Rechtsstand April 2026 für das Wirtschaftsjahr 2025. Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Individuelle Konstellationen (gemischte Nutzung, geringfügige Wirtschaftsgüter, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag) erfordern eine konkrete Prüfung. Rechtsgrundlagen: § 6 EStG, § 7 EStG, BMF-Schreiben 22.02.2022 (Computer-Sonderregel). Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

Weiterführend: Bilanzierungsverbote Bilanz 2026: HGB-Regeln & Praxis

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Dr. Martin Pilz
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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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