Finanzamt Bingen-Alzey: Zuständigkeit für GmbH & UG im Amtsbezirk
Wer eine GmbH oder UG in der Region Bingen oder Alzey führt, hat in steuerlichen Angelegenheiten einen klar definierten Ansprechpartner: das Finanzamt Bingen-Alzey (Bundesfinanzamtsnr. 2708, Rochusallee 10, 55411 Bingen). Der Amtsbezirk umfasst 67 Städte und Gemeinden – von Bingen am Rhein bis Alzey, von Ingelheim am Rhein bis Nieder-Olm. Dieser Artikel klärt, welche Gesellschaften dem Amt zugeordnet sind, was bei einer Sitzverlegung gilt, wie die Gewerbesteuer korrekt behandelt wird und welche Fristen Geschäftsführer 2025/2026 kennen müssen.
Mehr zu Dreiviertelmehrheit, Anzeigefrist und Zerlegung lesen Sie im Überblick zur Sitzverlegung der GmbH.
Kurzantwort
Für Unternehmen mit Sitz der Geschäftsleitung im Amtsbezirk ist das Finanzamt Bingen-Alzey (Rochusallee 10, 55411 Bingen) zuständig. Der Bezirk umfasst 67 Städte und Gemeinden rund um Bingen am Rhein und Alzey. Maßgeblich nach § 20 AO ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung – ein reiner Briefkastensitz begründet keine Zuständigkeit.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Bingen-Alzey | 2708 | Rochusallee 10, 55411 Bingen | 06721/7060 | 06721/70614080 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk: 67 Gemeinden im Überblick
- Zuständigkeit für GmbH & UG: Das Geschäftsleitungsprinzip
- Sitzverlegung innerhalb und außerhalb des Bezirks
- Steuernummer beantragen und ELSTER nutzen
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer
- Zahlungsverkehr: Landesfinanzkasse Idar-Oberstein
- Gewerbesteuer: Hebesatz-Mechanismus ohne Phantomzahlen
- Gewerbesteuer als Nicht-Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG)
- Praxisbeispiel: GmbH in Alzey
- Abgabefristen für Steuererklärungen
Amtsbezirk des Finanzamts Bingen-Alzey: 67 Städte und Gemeinden
Das Finanzamt Bingen-Alzey ist nicht nur für die namensgebenden Städte Bingen am Rhein und Alzey zuständig, sondern für einen erheblich größeren Bezirk. Laut dem GemFA-Datensatz des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) umfasst der Amtsbezirk insgesamt 67 Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Dazu zählen unter anderem:
Rheinfront und Nahegebiet
- Bingen am Rhein, Stadt
- Bacharach, Stadt
- Trechtingshausen
- Niederheimbach
- Oberheimbach
- Oberdiebach
- Manubach
- Weiler bei Bingen
- Waldalgesheim
- Münster-Sarmsheim
Rheinhessen – Kerngebiet
- Ingelheim am Rhein, Stadt
- Budenheim
- Nieder-Olm, Stadt
- Ober-Olm
- Essenheim
- Klein-Winternheim
- Zornheim
- Sörgenloch
- Stadecken-Elsheim
- Schwabenheim an der Selz
Gau-Algesheim und Umgebung
- Gau-Algesheim, Stadt
- Appenheim
- Ockenheim
- Engelstadt
- Bubenheim
- Nieder-Hilbersheim
- Ober-Hilbersheim
- Jugenheim in Rheinhessen
- Breitscheid
Alzey und Wonnegau
- Alzey, Stadt
- Albig
- Armsheim
- Bechenheim
- Bechtolsheim
- Bermersheim vor der Höhe
- Biebelnheim
- Bornheim
- Dintesheim
- Ensheim, Eppelsheim u. a. m.
Die vollständige Liste aller 67 Gemeinden ergibt sich verbindlich aus dem GemFA-Datensatz des BZSt. Für Geschäftsführer ist die entscheidende Frage nicht die Postleitzahl, sondern der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung – dazu mehr im folgenden Abschnitt.
Zuständigkeit für GmbH & UG: Das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO
Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts für Körperschaften richtet sich nach § 20 AO. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung, also der Ort, an dem die für die Gesellschaft wesentlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Erst wenn keine inländische Geschäftsleitung vorhanden ist, rückt der Satzungssitz (eingetragener Gesellschaftssitz laut Handelsregister) als subsidiäres Anknüpfungsmerkmal in den Vordergrund.
⚠ Achtung: Briefkastensitz
Ein reiner Briefkastensitz – also ein eingetragener Sitz ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit und ohne dort ansässige Entscheidungsträger – begründet keine Zuständigkeit des örtlichen Finanzamts. Wer den Geschäftsführer dauerhaft an einem anderen Ort tätig sieht, riskiert eine abweichende Zuständigkeitsfeststellung durch die Finanzbehörde.
Für eine GmbH Finanzamt Bingen-Situation bedeutet das konkret: Sitzt die Geschäftsführung dauerhaft in Ingelheim am Rhein oder in Nieder-Olm und werden dort Verträge abgeschlossen, Buchführung geführt und operative Entscheidungen getroffen, ist das Finanzamt Bingen-Alzey zuständig – unabhängig davon, ob der Handelsregistersitz formal in Alzey oder Bingen am Rhein eingetragen ist. Umgekehrt gilt: Hat eine Gesellschaft ihren Satzungssitz im Amtsbezirk, aber die Geschäftsleitung faktisch in Frankfurt, ist ein Frankfurter Finanzamt zuständig.
ℹ Praxishinweis für Holding-Strukturen
Bei einer GmbH & Co. KG oder einer Holdingstruktur kann der Ort der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft von dem der Tochter abweichen. Jede Gesellschaft ist steuerlich eigenständig zu betrachten; die Zuständigkeit wird für jede Ebene separat nach § 20 AO bestimmt.
Sitzverlegung innerhalb und außerhalb des Amtsbezirks
Eine Sitzverlegung hat unmittelbare steuerliche Konsequenzen für die Finanzamtszuständigkeit:
- Verlegung innerhalb des Amtsbezirks (z. B. von Bingen am Rhein nach Alzey oder von Ingelheim nach Nieder-Olm): Das Finanzamt Bingen-Alzey bleibt in der Regel zuständig. Eine neue Steuernummer ist in diesem Fall regelmäßig nicht erforderlich, jedoch sollte die Adressänderung dem Amt unverzüglich gemeldet werden.
- Verlegung außerhalb des Amtsbezirks (z. B. nach Mainz oder Wiesbaden): Die Zuständigkeit wechselt zum neuen Finanzamt. Das bisherige Finanzamt Bingen-Alzey gibt die Akten ab; eine neue Steuernummer beim aufnehmenden Finanzamt ist zu beantragen.
- Die Gesellschaft ist zur Anzeige der Adressänderung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Umschreibung im Handelsregister allein genügt nicht als steuerliche Mitteilung.
Für den Jahresabschluss relevant: Nach einer Zuständigkeitsänderung muss die neue Steuernummer auf Jahresabschluss, E-Bilanz-Übermittlung und allen laufenden Steuererklärungen aktualisiert werden. Ein DATEV-Export kompatibler Workflow ermöglicht es, diese Stammdaten zentral zu pflegen und Fehler bei der Übermittlung zu vermeiden.
Welche Angaben der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangt und welche Entscheidungen dabei über Liquidität und Vorauszahlungen bestimmen, zeigt der Überblick.
Steuernummer beantragen und Kontakt über ELSTER
Für Neugründungen im Amtsbezirk ist die steuerliche Erfassung beim Finanzamt Bingen-Alzey zwingend. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird seit Jahren bevorzugt elektronisch über „Mein ELSTER“ (elster.de) eingereicht. Die Plattform ermöglicht es Geschäftsführern außerdem, über das ELSTER-Kontaktformular Anfragen an das Finanzamt zu stellen.
ℹ Kontaktwege zum Finanzamt Bingen-Alzey
Der Kontakt zum Finanzamt Bingen-Alzey (Rochusallee 10, 55411 Bingen) erfolgt telefonisch über die auf der offiziellen Seite der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz veröffentlichten Rufnummern, per Post oder über „Mein ELSTER“ bzw. das ELSTER-Kontaktformular. Bitte beachten Sie: Dieser Artikel nennt bewusst keine weiteren Telefon-, Fax- oder E-Mail-Adressen – verlassen Sie sich ausschließlich auf die aktuellen Angaben der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Alle Finanzämter in Rheinland-Pfalz – einschließlich des Finanzamts Bingen-Alzey – sind dem Landesamt für Steuern (LfSt) mit Sitz in Koblenz unterstellt, das seinerseits dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz rechenschaftspflichtig ist. Diese zweistufige Aufsichtsstruktur ist für Geschäftsführer relevant, wenn es um Eingaben gegen Festsetzungen oder um Fachaufsichtsbeschwerden geht.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Steuerabzug bei Bauleistungen
Das örtliche Finanzamt Bingen-Alzey ist nicht für alle steuerlichen Sachverhalte zuständig, die sich auf dem Gebiet seines Amtsbezirks ereignen. Zwei wichtige Ausnahmen:
| Sachverhalt | Zuständiges Finanzamt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer ohne inländischen Sitz | Zentrales Finanzamt (gem. § 1 UStZustVO) | § 1 UStZustVO i. V. m. § 21 AO |
| Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer) | Finanzamt des Leistungsempfängers (zentralisiert) | § 48 EStG |
Ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das im Amtsbezirk Bingen-Alzey Leistungen erbringt, wendet sich für seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht an das Finanzamt Bingen-Alzey, sondern an das nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung bestimmte Zentralfinanzamt. Gleiches gilt für den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG: Hier besteht ebenfalls eine zentral geregelte Zuständigkeit, die von der allgemeinen örtlichen Zuständigkeit nach § 20 AO abweicht.
Zahlungsverkehr: Zentrale Abwicklung über die Landesfinanzkasse Idar-Oberstein
Ein in der Praxis häufig unterschätzter Punkt: In Rheinland-Pfalz läuft der Zahlungsverkehr aller Finanzämter zentral über das Finanzamt Idar-Oberstein als Landesfinanzkasse. Das bedeutet: Wer eine Steuerzahlung an das Finanzamt Bingen-Alzey leistet – sei es Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlung oder Kapitalertragsteuer –, verwendet nicht eine eigene Kontonummer des Finanzamts Bingen-Alzey, sondern die Bankverbindung der Landesfinanzkasse Idar-Oberstein.
⚠ Zahlungsfehler vermeiden
Überweisen Sie niemals auf eine selbst recherchierte oder vermeintlich bekannte Kontonummer eines rheinland-pfälzischen Finanzamts. Die aktuell gültige Bankverbindung der Landesfinanzkasse Idar-Oberstein entnehmen Sie dem jeweiligen Steuerbescheid oder der offiziellen Website der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz. Falsch adressierte Zahlungen können zu Säumniszuschlägen führen, auch wenn das Geld letztlich dem richtigen Steuerkonto zugeordnet wird.
Gewerbesteuer im Amtsbezirk Bingen-Alzey: Der Hebesatz-Mechanismus
Die Gewerbesteuer wird nach § 16 GewStG durch einen gemeindlichen Hebesatz festgelegt, den jede Gemeinde per Hebesatzsatzung eigenständig beschließt. Der Hebesatz kann jährlich geändert werden. Das Finanzamt Bingen-Alzey setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest (Rechtsgrundlage: §§ 8, 9 GewStG); die Erhebung der Gewerbesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde.
Die Berechnung folgt diesem Schema:
| Schritt | Formel |
|---|---|
| Gewerbeertrag (§§ 8, 9 GewStG) | Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen |
| Steuermesszahl | 3,5 % (einheitlich bundesweit) |
| Gewerbesteuermessbetrag | Gewerbeertrag × 3,5 % |
| Gewerbesteuer | Messbetrag × gemeindlicher Hebesatz |
⚠ Veraltete Hebesätze in Vergleichsportalen
Zahlreiche Online-Vergleichsportale nennen konkrete Hebesätze für Gemeinden – diese Angaben sind häufig veraltet oder vermischen irrtümlich Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze. Verlassen Sie sich ausschließlich auf die aktuelle Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde im Amtsbezirk Bingen-Alzey. Bei standortrelevanten Entscheidungen empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der Gemeindeverwaltung.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von bislang 200 % auf 280 %. Für Gemeinden, die heute unterhalb dieser Schwelle liegen, bedeutet das eine Anhebungspflicht – mit direkten Auswirkungen auf die Gewerbesteuerlast der dort ansässigen GmbHs und UGs.
Gewerbesteuer als Nicht-Betriebsausgabe: § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG
Ein für die Steuerplanung jeder GmbH fundamental wichtiger Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Missverständnissen führt: Die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. § 4 Abs. 5b EStG schließt den Betriebsausgabenabzug ausdrücklich aus; über die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG gilt diese Regelung vollumfänglich für Kapitalgesellschaften.
Das hat eine bedeutende rechnerische Konsequenz: Die Gewerbesteuer tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und mindert die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nicht. Beide Steuerarten belasten denselben Gewinn, ohne dass die eine die andere reduziert. Bei der Unternehmensplanung und Liquiditätssteuerung muss dieser Effekt konsequent einkalkuliert werden.
ℹ Gesamtsteuerbelastung der GmbH
Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) und Gewerbesteuer zusammen. Da die Gewerbesteuer die KSt-Basis nicht mindert, addieren sich die Belastungen im Wesentlichen linear. Eine exakte Ermittlung setzt den aktuellen Hebesatz der Sitzgemeinde voraus.
Praxisbeispiel: GmbH mit Sitz in Alzey
Die folgende Berechnung illustriert die steuerliche Grundstruktur einer GmbH im Amtsbezirk des Finanzamts Bingen-Alzey. Sämtliche verwendeten Zahlenwerte sind fiktive Beispielwerte und stellen keine Aussage über tatsächliche Hebesätze oder Ergebnisse dar.
| Position | Betrag (fiktiv) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (vor Steuern) | 200.000 € | Ausgangsgröße |
| Gewerbeertrag (nach §§ 8, 9 GewStG-Anpassungen) | 200.000 € (fiktiv) | Hinzurechnungen/Kürzungen hier vereinfacht = 0 |
| Steuermessbetrag (3,5 %) | 7.000 € | Bundeseinheitlich |
| Gewerbesteuer (fiktiver Hebesatz: 380 % – Beispielwert!) | 26.600 € | Messbetrag × fiktiver Hebesatz 380 % |
| Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage | 200.000 € | GewSt mindert KSt-Basis nicht (§ 4 Abs. 5b EStG) |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 30.000 € | |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) | 1.650 € | |
| Gesamtsteuerbelastung (fiktiv) | 58.250 € | GewSt + KSt + SolZ; alle Werte fiktiv |
Der Jahresabschluss der GmbH muss alle drei Steuerkomponenten gesondert ausweisen. Bei der E-Bilanz-Übermittlung über einen DATEV-Export kompatiblen Workflow werden die Rückstellungspositionen gemäß dem XBRL-Taxonomie-Anforderungsprofil befüllt.
Für eine valide Planung gilt: Den fiktiven Hebesatz von 380 % in diesem Beispiel keinesfalls als Tatsachenwert für Alzey oder eine andere Gemeinde im Amtsbezirk übernehmen. Der tatsächliche Hebesatz ist der aktuellen Hebesatzsatzung der Gemeinde Alzey zu entnehmen.
Abgabefristen für Steuererklärungen
Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärungen sind gegenüber dem Finanzamt Bingen-Alzey fristgerecht einzureichen. Grundlage ist § 149 AO, der zwischen der Erklärungspflicht ohne Steuerberater und mit Steuerberater differenziert:
- Ohne Steuerberater: Grundfrist endet am 31. Juli des Folgejahres (für den Veranlagungszeitraum 2024 also 31. Juli 2025).
- Mit Steuerberater: Verlängerte Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres (für VZ 2024: 28. Februar 2026), sofern kein Vorabanforderungsfall vorliegt.
- Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind quartalsweise fällig; Versäumnisse lösen automatisch Säumniszuschläge aus.
Ausführliche Erläuterungen zu allen relevanten Fristen für den Veranlagungszeitraum 2025 finden Sie in unserem Fachbeitrag zu den Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater.
ℹ OnlineBilanz für GmbH im Amtsbezirk Bingen-Alzey
Mit OnlineBilanz entstehen Entwürfe für Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen in einem DATEV-Export-kompatiblen Workflow (Prüfung und Einreichung durch den beauftragten Steuerberater) – ohne doppelte Dateneingabe und mit automatischer Plausibilitätsprüfung. Testen Sie die Plattform kostenfrei: Demo starten oder den Kostenrechner nutzen.
Fazit: Finanzamt Bingen-Alzey – Zuständigkeit kennen, Fehler vermeiden
Das Finanzamt Bingen-Alzey ist für 67 Städte und Gemeinden in Rheinhessen und am Mittelrhein zuständig. Für GmbH und UG entscheidet nach § 20 AO ausschließlich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung – kein Briefkastensitz, keine reine Eintragung im Handelsregister. Zahlungen laufen zentral über die Landesfinanzkasse Idar-Oberstein. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von jeder Gemeinde selbst festzusetzen und jährlich veränderbar; verlassen Sie sich auf die aktuelle Hebesatzsatzung, nicht auf Portalangaben. Und: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine Betriebsausgabe mehr und tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer. Wer diese Grundregeln kennt, vermeidet teure Fehler bei Zuständigkeit, Zahlungsverkehr und Steuerplanung.
67
Städte & Gemeinden im Amtsbezirk
3,5 %
Einheitliche Steuermesszahl (GewSt)
280 %
Mindesthebesatz ab 2027 (§ 16 GewStG)
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Ingelheim am Rhein zuständig?
Ingelheim am Rhein liegt im Amtsbezirk des Finanzamts Bingen-Alzey (Bundesfinanzamtsnr. 2708, Rochusallee 10, 55411 Bingen). Maßgeblich ist nach § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.
Was gilt bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks Bingen-Alzey?
Verlegt eine GmbH ihren Sitz von einer Gemeinde des Amtsbezirks in eine andere (z. B. von Alzey nach Nieder-Olm), bleibt das Finanzamt Bingen-Alzey in der Regel zuständig. Die Adressänderung ist dem Finanzamt jedoch unverzüglich anzuzeigen.
Mindert die Gewerbesteuer den körperschaftsteuerlichen Gewinn?
Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer.
An welche Bankverbindung zahle ich Steuern an das Finanzamt Bingen-Alzey?
In Rheinland-Pfalz läuft der Zahlungsverkehr aller Finanzämter zentral über die Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Die aktuelle Bankverbindung entnehmen Sie dem jeweiligen Steuerbescheid oder der offiziellen Website der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Gilt das Finanzamt Bingen-Alzey auch für ausländische Unternehmer?
Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer ohne inländischen Sitz gilt eine zentrale Zuständigkeit nach § 1 UStZustVO – nicht das örtliche Finanzamt Bingen-Alzey. Gleiches gilt für den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG.
Wie erfahre ich den aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz meiner Gemeinde?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde per Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG eigenständig festgelegt und kann jährlich geändert werden. Verlassen Sie sich ausschließlich auf die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde – Vergleichsportale nennen häufig veraltete oder falsche Werte.
Über Autor
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Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.







Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier