Finanzamt Donauwörth: Zuständigkeit für Unternehmen in Donauwörth
Das Finanzamt Donauwörth ist die zentrale steuerliche Anlaufstelle für Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Raum Donauwörth. Mit einer eigenen Bundesfinanzamtsnummer, einem klar abgegrenzten Amtsbezirk und einem breiten Aufgabenspektrum – von der Körperschaftsteuer bis zur Gewerbesteuermessbescheinigung – ist es für Geschäftsführer von GmbH und UG unerlässlich, die Zuständigkeitsregeln, Fristen und Besonderheiten dieses Amtes präzise zu kennen. Dieser Artikel liefert die fachliche Grundlage.
Mehr zu Dreiviertelmehrheit, Anzeigefrist und Zerlegung lesen Sie im Überblick zur Sitzverlegung der GmbH.
Kurzantwort
Für Unternehmen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in der Stadt Donauwörth oder den umliegenden Gemeinden des Amtsbezirks ist das Finanzamt Donauwörth (Bundesfinanzamtsnummer 9111, Sallingerstr. 2, 86609 Donauwörth) zuständig. Es ist ein eigenständiges Amt mit eigenem Amtsbezirk – nicht zu verwechseln mit dem Finanzamt Nördlingen, das eine separate Bundesfinanzamtsnummer und einen eigenen, getrennten Amtsbezirk hat.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Donauwörth | 9111 | Sallingerstr. 2, 86609 Donauwörth | 09081 215 – 0 | 09081 215 -2510 |
Inhaltsverzeichnis
- Das Finanzamt Donauwörth – Eigenständigkeit und Amtsbezirk
- Abgrenzung vom Finanzamt Nördlingen
- Zuständigkeit für GmbH und UG: Das Geschäftsleitungsprinzip (§ 20 AO)
- Steuernummer beantragen und ELSTER nutzen
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer und § 48 EStG
- Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und steuerliche Behandlung
- Praxisbeispiel: GmbH in Donauwörth
- Abgabefristen und Säumnisfolgen
- Jahresabschluss und digitale Übermittlung mit OnlineBilanz
- Fazit: Finanzamt Donauwörth als verlässliche Steuerbehörde kennen
Das Finanzamt Donauwörth – Eigenständigkeit und Amtsbezirk
Das Finanzamt Donauwörth ist eine eigenständige bayerische Finanzbehörde mit der Bundesfinanzamtsnummer 9111. Die Dienstanschrift lautet: Sallingerstraße 2, 86609 Donauwörth. Das Amt ist dem Bayerischen Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) unterstellt, das sämtliche bayerischen Finanzämter fachlich und organisatorisch beaufsichtigt.
Der Amtsbezirk des Finanzamts Donauwörth umfasst folgende Gemeinden vollständig:
Amtsbezirk Finanzamt Donauwörth (BFANr. 9111) – vollständig
Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Daiting, Donauwörth (GKSt), Genderkingen, Holzheim, Kaisheim (M), Marxheim, Mertingen, Monheim (St), Münster, Niederschönenfeld, Oberndorf a. Lech, Rain (St), Rögling, Tagmersheim, Tapfheim.
Diese Abgrenzung ist für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer gleichermaßen relevant: Liegt der Ort der Geschäftsleitung oder – bei fehlender inländischer Geschäftsleitung – der Satzungssitz in einer der genannten Gemeinden, ist ausschließlich das Finanzamt Donauwörth örtlich zuständig. Eine Übersicht der gesamten Gemeindestruktur und der Zuordnung zum Amtsbezirk ergibt sich aus dem GemFA-Datensatz des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Abgrenzung vom Finanzamt Nördlingen
Das Finanzamt Nördlingen hat eine eigene, von Donauwörth verschiedene Bundesfinanzamtsnummer und einen eigenen Amtsbezirk. Auch wenn beide Ämter in der Vergangenheit in der Fachliteratur oder verwaltungsinternen Dokumenten mitunter gemeinsam erwähnt wurden, handelt es sich um zwei rechtlich vollständig getrennte Behörden. Steuerpflichtige mit Sitz oder Geschäftsleitung in einer Gemeinde des Donauwörther Amtsbezirks dürfen ausschließlich das Finanzamt Donauwörth ansprechen – und umgekehrt.
Diese klare Trennung ist nicht nur administrativ relevant, sondern hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Ein bei der falschen Behörde eingereichter Einspruch kann als unzulässig verworfen werden; eine Steuernummer eines falschen Amtes führt zu Fehlleitungen beim elektronischen Datenaustausch. Geschäftsführer sollten daher stets die Bundesfinanzamtsnummer 9111 verwenden, wenn Formulare oder Schnittstellen nach der zuständigen Behörde fragen.
Mehr zu Fristen, Steuernummer, USt-IdNr und den drei wichtigsten Kreuzen lesen Sie im Überblick zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Zuständigkeit für GmbH und UG: Das Geschäftsleitungsprinzip (§ 20 AO)
Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften – also insbesondere für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) – richtet sich nach § 20 AO. Danach gilt folgende Prioritätenreihenfolge:
- Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO): Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, d. h. der Ort, an dem der Geschäftsführer die wesentlichen Entscheidungen tatsächlich trifft. Dies ist der primäre Anknüpfungspunkt.
- Satzungssitz (§ 11 AO): Erst wenn keine inländische Geschäftsleitung feststellbar ist, tritt der im Gesellschaftsvertrag genannte Sitz an die Stelle.
Achtung Briefkastensitz: Ein rein formaler Satzungssitz ohne tatsächliche Geschäftsleitungstätigkeit am Ort begründet keine örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Donauwörth. Wenn die Geschäftsführung faktisch von einem anderen Ort aus agiert, ist das dortige Finanzamt zuständig – unabhängig davon, welche Adresse im Handelsregister eingetragen ist.
Sitzverlegung: Wann wechselt das Finanzamt?
Verlegt eine GmbH ihren Sitz der Geschäftsleitung innerhalb des Amtsbezirks des Finanzamts Donauwörth – also etwa von der Kernstadt Donauwörth nach Mertingen oder Rain – bleibt in der Regel dasselbe Finanzamt zuständig; eine Ummeldung der Steuernummer ist nicht erforderlich. Anders verhält es sich bei einer Sitzverlegung in einen anderen Amtsbezirk (etwa nach Augsburg oder Nördlingen): Hier wechselt die örtliche Zuständigkeit, und eine neue Steuernummer beim aufnehmenden Finanzamt ist zu beantragen. Die bisherige Steuernummer verliert ihre Gültigkeit.
Für die gesellschaftsrechtliche Dimension einer Sitzverlegung – Handelsregistereintragung, Satzungsänderung, Gesellschafterbeschluss – sei auf die weiterführenden Ausführungen zum Jahresabschluss und den gesellschaftsrechtlichen Pflichten der GmbH verwiesen.
Steuernummer beantragen und ELSTER nutzen
Neu gegründete Gesellschaften erhalten nach ihrer Eintragung ins Handelsregister und der steuerlichen Erfassung durch das Finanzamt eine Steuernummer, die ausschließlich für den Amtsbezirk des Finanzamts Donauwörth gilt. Die erstmalige steuerliche Erfassung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der seit 2021 verpflichtend elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ (elster.de) einzureichen ist.
Alle laufenden Steuererklärungen – Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung – sind ebenfalls über ELSTER zu übermitteln. Eine Papiererklärung ist für Körperschaften grundsätzlich nicht zulässig. Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlicht für die erstmalige elektronische Kontaktaufnahme eine offizielle Poststellen-E-Mail-Adresse des Finanzamts Donauwörth; diese ist der behördlichen Website zu entnehmen.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Steuerabzug nach § 48 EStG
Zentrale Zuständigkeit – keine örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Donauwörth
Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer gilt gemäß § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit – in Bayern ist dies das Finanzamt München. Das Finanzamt Donauwörth ist insoweit nicht zuständig, auch wenn der ausländische Unternehmer Leistungen im Amtsbezirk erbringt.
Ebenso ist für den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG (Bauabzugsteuer) eine zentrale Zuständigkeit gegeben. Leistungsempfänger im Amtsbezirk Donauwörth, die Bauleistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern beziehen, haben den Steuerabzug nicht beim Finanzamt Donauwörth, sondern beim zentral zuständigen Finanzamt anzumelden.
Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und steuerliche Behandlung
Funktionsweise der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe sich aus zwei Elementen zusammensetzt: der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 GewStG) und dem gemeindlichen Hebesatz nach § 16 GewStG. Der Gewerbeertrag – also der nach den §§ 8 GewStG und 9 GewStG um Hinzurechnungen und Kürzungen modifizierte Gewinn – bildet die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt Donauwörth setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und übermittelt diesen der jeweiligen Gemeinde (Donauwörth, Rain, Mertingen etc.), die sodann auf Basis ihres Hebesatzes die Gewerbesteuer festsetzt.
Wichtig: Den konkreten Hebesatz legt jede Gemeinde im Amtsbezirk durch ihre Hebesatzsatzung eigenständig und jährlich neu fest (§ 16 Abs. 1 GewStG). Dieser kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Verbindliche Auskunft über den aktuell gültigen Hebesatz erteilt ausschließlich die jeweilige Gemeinde; Geschäftsführer sollten die aktuell gültige Hebesatzsatzung der Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet, direkt bei der Gemeindeverwaltung oder auf deren Website abrufen.
Mindesthebesatz ab 2027
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG in der ab 2027 geltenden Fassung steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 %. Gemeinden, die bislang einen Hebesatz unterhalb dieser Schwelle angewendet haben, sind ab dem Erhebungszeitraum 2027 verpflichtet, mindestens 280 % anzusetzen. Dies kann die Gewerbesteuerbelastung in bestimmten Gemeinden des Amtsbezirks erhöhen und sollte in der Steuerplanung frühzeitig berücksichtigt werden.
Gewerbesteuer als Betriebsausgabe – gesetzliches Abzugsverbot
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das Abzugsverbot ergibt sich aus § 4 Abs. 5b EStG, der gemäß § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt. Die Gewerbesteueraufwendungen sind zwar handelsrechtlich als Aufwand zu buchen (Ausweis unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nach § 275 HGB), mindern aber die steuerliche Bemessungsgrundlage für Körperschaft- und Einkommensteuer nicht. Dieses Abzugsverbot führt regelmäßig zu einer handelsrechtlich/steuerrechtlichen Buchungsdifferenz, die in der Steuerplanung und im Jahresabschluss korrekt abgebildet werden muss.
Praxisbeispiel: GmbH in Donauwörth
Das folgende Beispiel illustriert die Gewerbesteuerberechnung für eine im Amtsbezirk des Finanzamts Donauwörth ansässige GmbH. Alle verwendeten Werte – insbesondere der Hebesatz – sind fiktive Beispielwerte und stellen keine Aussage über tatsächlich gültige Hebesätze dar.
- Jahresüberschuss (HGB): 200.000 EUR
- Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: 10.000 EUR
- Kürzungen nach § 9 GewStG: 5.000 EUR
- Gewerbeertrag: 205.000 EUR
- Steuermesszahl: 3,5 % (gesetzlich)
- Steuermessbetrag: 7.175 EUR
- Hebesatz: 380 % (fiktiver Beispielwert)
- Gewerbesteuer: 7.175 EUR × 380 % (fiktiver Beispielwert) = 27.265 EUR
- Steuerlicher Abzug als Betriebsausgabe: nicht möglich (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG)
- Buchwert in der Handelsbilanz: Aufwand unter Steuern vom Ertrag
- Steuerliche Hinzurechnung bei KSt-Berechnung: voller Betrag
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden vom Finanzamt Donauwörth in der Regel auf Basis des zuletzt festgesetzten Messbetrags quartalsweise angepasst. Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn sich der Gewerbeertrag im laufenden Jahr voraussichtlich deutlich verändert.
Steuern vom Einkommen und Ertrag (GuV) an Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden: 27.265 EUR (fiktiver Beispielwert)
Abgabefristen und Säumnisfolgen
Die Abgabepflichten gegenüber dem Finanzamt Donauwörth richten sich nach den allgemeinen Regeln der § 149 AO. Für Steuerpflichtige ohne steuerliche Beratung gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabetermin für die Jahressteuererklärungen. Kapitalgesellschaften, die durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, profitieren von einer verlängerten Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungszeitraum – also faktisch bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.
Bei Fristversäumnis drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zinsen nach § 233a AO auf Steuernachzahlungen. Für eine detaillierte Übersicht aller relevanten Fristen und der Verlängerungsregelungen für steuerberatene Mandanten empfehlen wir unseren Fachbeitrag zu den Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater.
Jahresabschluss und digitale Übermittlung mit OnlineBilanz
Für GmbH und UG im Amtsbezirk des Finanzamts Donauwörth besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses im XBRL-Format (E-Bilanz) an das Finanzamt sowie zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Der Jahresabschluss bildet zugleich die Grundlage für die steuerlichen Erklärungen: Aus der Handelsbilanz wird die Steuerbilanz abgeleitet; Abweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Ergebnis – etwa durch das Abzugsverbot der Gewerbesteuer oder steuerliche Sonderabschreibungen – sind in der Mehr-Weniger-Rechnung zu dokumentieren.
OnlineBilanz unterstützt Geschäftsführer und Steuerberater dabei, den Jahresabschluss HGB-konform zu erstellen, die E-Bilanz zu generieren und die Daten im DATEV-Export kompatiblen Format bereitzustellen – für eine reibungslose Weiterverarbeitung in der Kanzlei. Die Plattform ist darauf ausgelegt, den gesamten Prozess von der Buchführung bis zur Übermittlung digital abzubilden, ohne dass Medienbrüche entstehen.
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Fazit: Finanzamt Donauwörth als verlässliche Steuerbehörde kennen
Das Finanzamt Donauwörth (BFANr. 9111, Sallingerstr. 2, 86609 Donauwörth) ist eine eigenständige Finanzbehörde mit einem klar definierten Amtsbezirk, der von Asbach-Bäumenheim im Norden bis Monheim im Süden reicht. Für GmbH und UG ist die Zuständigkeit nach dem Geschäftsleitungsprinzip des § 20 AO zu bestimmen – ein reiner Briefkastensitz genügt nicht. Innerhalb des Amtsbezirks bleibt das Finanzamt bei Sitzverlegungen in der Regel konstant; eine Verlegung nach außen zieht einen Behördenwechsel nach sich.
Zentrale steuerliche Mechanismen – Gewerbesteuer nach § 16 GewStG mit gemeindlichem Hebesatz (ab 2027 Mindesthebesatz 280 %), das Betriebsausgabenabzugsverbot der Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG und die zentrale Zuständigkeit für ausländische Unternehmer nach § 48 EStG – sind feste Bausteine der steuerlichen Compliance für jeden Geschäftsführer im Raum Donauwörth. Wer diese Regeln kennt und die Abgabefristen einhält, schafft die Grundlage für ein konfliktfreies Verhältnis zur Steuerbehörde.
9111
Bundesfinanzamtsnummer Finanzamt Donauwörth
3,5 %
Gewerbesteuer-Steuermesszahl (bundeseinheitlich)
280 %
Mindesthebesatz ab 2027 (§ 16 Abs. 4 GewStG)
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Donauwörth zuständig?
Für eine GmbH mit Sitz der Geschäftsleitung in Donauwörth oder einer Gemeinde des Amtsbezirks (z. B. Rain, Mertingen, Kaisheim) ist das Finanzamt Donauwörth (BFANr. 9111) zuständig. Maßgeblich ist nach § 20 AO der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung, nicht allein der Satzungssitz.
Ist das Finanzamt Donauwörth dasselbe wie das Finanzamt Nördlingen?
Nein. Beide Ämter sind rechtlich vollständig eigenständig, haben unterschiedliche Bundesfinanzamtsnummern und separate Amtsbezirke. Steuerpflichtige im Amtsbezirk Donauwörth dürfen ausschließlich das Finanzamt Donauwörth (BFANr. 9111) ansprechen.
Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Donauwörth?
Die steuerliche Erfassung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der verpflichtend elektronisch über „Mein ELSTER" einzureichen ist. Das Finanzamt Donauwörth vergibt danach eine Steuernummer für den eigenen Amtsbezirk.
Kann die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden?
Nein. Seit 2008 besteht ein gesetzliches Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG. Die Gewerbesteuer mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer nicht, obwohl sie handelsrechtlich als Aufwand zu buchen ist.
Was ändert sich beim Gewerbesteuer-Mindesthebesatz ab 2027?
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG steigt der gesetzliche Mindesthebesatz ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 %. Gemeinden mit bisher niedrigerem Hebesatz müssen zwingend auf mindestens 280 % anheben.
Ist das Finanzamt Donauwörth für ausländische Unternehmer zuständig?
Nein. Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer gilt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit. Ebenso gilt für den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG eine zentrale Zuständigkeit – nicht das örtliche Finanzamt Donauwörth.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.







Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier