Finanzamt Dillenburg: Zuständigkeit für GmbH und UG im Amtsbezirk
Welches Finanzamt ist für Ihre GmbH oder UG in Dillenburg und dem umliegenden Lahn-Dill-Kreis zuständig, wie nehmen Sie seit August 2026 korrekt Kontakt auf, und was gilt bei einer Sitzverlegung? Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen auf Basis der einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung, des Gewerbesteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes – praxisnah und ohne Vereinfachungen.
Wie eine GmbH ihren Sitz verlegt — Beschluss, Anmeldung nach § 13h HGB, Anzeige ans Finanzamt und neuer Hebesatz —, zeigt der Überblick zur Sitzverlegung.
Kurzantwort
Für Unternehmen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Dillenburg und den umliegenden Kommunen ist das Finanzamt Dillenburg (Wilhelmstraße 9, 35683 Dillenburg) zuständig. Der Amtsbezirk umfasst neben Dillenburg die Städte und Gemeinden Breitscheid, Dietzhölztal, Driedorf, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Herborn, Mittenaar, Siegbach und Sinn. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist nach § 20 AO der Ort der Geschäftsleitung – ein reiner Briefkastensitz begründet keine Zuständigkeit.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Dillenburg | Wilhelmstraße 9, 35683 Dillenburg | 069 2545 2545 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk und das Ein-Amt-Prinzip
- Sitzverlegung: Wann ändert sich das Finanzamt?
- Kontakt seit August 2026: Die neue zentrale Rufnummer
- Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO
- Steuernummer für eine neue GmbH beantragen
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer
- Gewerbesteuer-Mechanismus und Hebesatz
- Gewerbesteuer als Betriebsausgabe – ein Irrtum
- Praxisbeispiel: GmbH in Herborn
- Fristen und Abgabepflichten
Amtsbezirk und das Ein-Amt-Prinzip
Das Finanzamt Dillenburg ist die zuständige Finanzbehörde für einen klar abgegrenzten Amtsbezirk im Lahn-Dill-Kreis. Unternehmen und Selbstständige in diesem Bezirk haben stets nur ein zuständiges Finanzamt für die Ertragsteuern – unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten oder Niederlassungen innerhalb des Bezirks vorhanden sind. Diese Konzentration vereinfacht die Kommunikation und die Aktenführung erheblich.
Vollständiger Amtsbezirk des Finanzamts Dillenburg
Der Amtsbezirk umfasst folgende elf Städte und Gemeinden neben Dillenburg selbst:
- Breitscheid
- Dietzhölztal
- Driedorf
- Eschenburg
- Greifenstein
- Haiger, Stadt
- Herborn, Stadt
- Mittenaar
- Siegbach
- Sinn
Das Ein-Amt-Prinzip hat für Kapitalgesellschaften eine besondere praktische Bedeutung: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuermessbescheid und – soweit der Sitz der Geschäftsleitung maßgeblich ist – auch die Umsatzsteuer werden einheitlich durch dieses Amt bearbeitet. Nur wenige Ausnahmen, insbesondere für ausländische Unternehmer (dazu unten), durchbrechen dieses Prinzip.
Sitzverlegung: Wann ändert sich das Finanzamt?
Verlegt eine GmbH oder UG ihren Satzungssitz oder den Ort der Geschäftsleitung innerhalb des oben genannten Amtsbezirks – etwa von Herborn nach Dillenburg oder von Haiger nach Eschenburg –, bleibt das Finanzamt Dillenburg in der Regel zuständig. Eine Ummeldung beim Finanzamt ist zwar anzuzeigen, ein Zuständigkeitswechsel tritt jedoch nicht ein.
Achtung bei Sitzverlegung außerhalb des Amtsbezirks: Verlegt die Gesellschaft ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in eine Gemeinde, die einem anderen Finanzamt zugeordnet ist – etwa nach Wetzlar oder Marburg –, wechselt die Zuständigkeit vollständig. Alle laufenden Verfahren, offene Steuerbescheide und Akten werden in diesem Fall an das neu zuständige Finanzamt abgegeben. Die Gesellschaft erhält eine neue Steuernummer. Dies ist rechtzeitig einzuplanen, insbesondere wenn Dauerfristverlängerungen oder anhängige Rechtsmittelverfahren bestehen.
Bei einer Sitzverlegung ist die Änderung des Sitzes oder der Geschäftsanschrift dem Finanzamt zeitnah mitzuteilen. Für Kapitalgesellschaften empfiehlt sich die Mitteilung über das ELSTER-Portal, um Dokumentationslücken zu vermeiden.
Kontakt seit August 2026: Die neue zentrale Rufnummer
Seit dem 1. August 2026 gilt in Hessen eine grundlegende Neuregelung für die telefonische Erreichbarkeit aller Finanzämter: Sämtliche hessischen Finanzämter – und damit auch das Finanzamt Dillenburg – sind ausschließlich über eine landesweeit einheitliche Telefonnummer erreichbar: 069 2545 2545 (Montag bis Freitag, acht bis achtzehn Uhr). Die früheren individuellen Durchwahlnummern der einzelnen Ämter wurden durch diese zentrale Nummer abgelöst. Anrufe werden automatisch an den jeweils zuständigen Bereich weitergeleitet, unabhängig davon, welches Amt für den konkreten Steuerfall zuständig ist.
Das bedeutet in der Praxis: Es gibt keine eigene Telefonnummer speziell für das Finanzamt Dillenburg mehr. Auch individuelle Faxnummern oder eine allgemein veröffentlichte Amts-E-Mail-Adresse stellt das Land Hessen für seine Finanzämter nicht zur Verfügung. Schriftliche und elektronische Eingaben erfolgen über das ELSTER-Portal (Mein ELSTER) oder über die Amtswebsite unter www.Finanzamt-Dillenburg.de.
Steuerliche Erklärungen, Steueranmeldungen (zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldungen) und förmliche Anträge sind grundsätzlich über Mein ELSTER einzureichen. Dies gilt sowohl für GmbH und UG als auch für Holdinggesellschaften.
Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO: Kein Briefkastensitz
Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Dillenburg für Kapitalgesellschaften richtet sich nach § 20 AO. Danach ist bei Körperschaften grundsätzlich der Ort der Geschäftsleitung entscheidend. Erst wenn sich keine inländische Geschäftsleitung feststellen lässt, tritt subsidiär der Satzungssitz an diese Stelle.
Wichtiger Hinweis – Briefkastensitz genügt nicht: Ein rein formaler Satzungssitz in Dillenburg oder einer anderen Gemeinde des Amtsbezirks begründet keine Zuständigkeit des Finanzamts Dillenburg, wenn sich die tatsächliche Geschäftsleitung an einem anderen Ort befindet. Die Finanzverwaltung prüft den Ort der Geschäftsleitung anhand der tatsächlichen Verhältnisse: Wo werden die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen? Wo hält sich die Geschäftsführung regelmäßig auf? Ein Anschriftendienstleister oder eine Briefkastenadresse ohne substanzielle Geschäftstätigkeit erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Für Holdinggesellschaften ergibt sich eine zusätzliche Besonderheit: Hält eine Holding ihren Sitz formal in Dillenburg, führt die Geschäfte aber faktisch von einem anderen Standort aus, liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt jenes Ortes. Das ist gerade bei Holding-Strukturen oft unterschätzt – eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater und dem Finanzamt ist ratsam. Einen ausführlichen Überblick über Jahresabschluss und Publizitätspflichten von Holdinggesellschaften bietet der Bereich Jahresabschluss auf onlinebilanz.de.
Steuernummer für eine neue GmbH beantragen
Wird eine GmbH oder UG mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Amtsbezirk neu gegründet, muss sie beim Finanzamt Dillenburg steuerlich erfasst werden. Der Antrag auf steuerliche Erfassung erfolgt über Mein ELSTER mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt vergeben daraufhin eine individuelle Steuernummer.
Kleinunternehmerregelung, Ist-Versteuerung und realistische Gewinnprognose fasst die Seite zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kompakt zusammen.
Praxishinweis: Die Steuernummer wird für sämtliche Steuererklärungen, Steueranmeldungen und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt benötigt. Sie unterscheidet sich von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt wird. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind – sofern keine abweichende Regelung gilt – monatlich oder vierteljährlich über ELSTER zu übermitteln.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Bauleistungen
Nicht alle steuerlichen Angelegenheiten werden vom örtlich zuständigen Finanzamt bearbeitet. Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer gilt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit. Das Finanzamt Dillenburg ist in diesen Fällen nicht zuständig; die Bearbeitung erfolgt durch das hierfür bundesweit oder landesweit zentral bestimmte Finanzamt.
Eine weitere Ausnahme betrifft den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG: Unternehmen, die Bauleistungen von anderen Unternehmern beziehen (Leistungsempfänger), können unter bestimmten Voraussetzungen zur Einbehaltung und Abführung einer Abzugsteuer verpflichtet sein. Die Zuständigkeit für die Verwaltung dieser Abzugsteuer richtet sich nicht zwingend nach dem örtlichen Finanzamt des Leistungsempfängers, sondern nach den speziellen Zuständigkeitsregelungen. Auch hier sollten betroffene Unternehmen die Zuständigkeit vorab klären.
Gewerbesteuer-Mechanismus und Hebesatz
Die Gewerbesteuer wird nach einem zweistufigen Mechanismus berechnet: Zunächst ermittelt das Finanzamt Dillenburg auf Basis des Gewerbeertrags (nach Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG und Kürzungen gemäß § 9 GewStG) den Steuermessbetrag. Dieser ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Den Steuermessbetrag setzt das Finanzamt durch Gewerbesteuermessbescheid fest.
Im zweiten Schritt multipliziert die jeweilige Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz, der durch Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG festgelegt wird. Der Hebesatz ist eine kommunale Entscheidung – er kann jährlich geändert werden und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde innerhalb des Amtsbezirks. So kann der Hebesatz in Herborn, Haiger oder Dillenburg voneinander abweichen.
Warnung vor veralteten Hebesatzangaben: Vergleichsportale im Internet nennen häufig veraltete Hebesätze. In einigen Fällen werden dort auch Grundsteuer-Hebesätze mit Gewerbesteuer-Hebesätzen vermischt. Für den tagesaktuellen, rechtsverbindlichen Hebesatz ist ausschließlich die Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde maßgeblich. Wir nennen daher an dieser Stelle bewusst keinen konkreten Hebesatz als Tatsache.
Wichtig: Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher zweihundert Prozent auf zweihundertachtzig Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden mit einem bislang sehr niedrigen Hebesatz müssen diesen anpassen. Für Unternehmen, die Standortentscheidungen auf Basis des Gewerbesteuerhebesatzes treffen, ist dieser Anpassungsbedarf einzukalkulieren.
Gewerbesteuer als Betriebsausgabe – ein weit verbreiteter Irrtum
Ein in der Praxis häufig anzutreffender Irrtum betrifft die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer: Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und mindert den steuerlichen Gewinn der Körperschaft nicht. Das ist in § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich geregelt. Die Gewerbesteuer tritt damit vollständig neben die Körperschaftsteuer – beide Steuerarten belasten denselben Gewinn, ohne dass die eine die Bemessungsgrundlage der anderen mindert. Für die Steuerplanung einer GmbH oder UG ist dieser Effekt von erheblicher Bedeutung und bei der Kalkulation der Gesamtsteuerbelastung stets zu berücksichtigen.
Praxisbeispiel: GmbH in Herborn
Das folgende Rechenbeispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung des Berechnungsmechanismus. Der verwendete Hebesatz ist ein fiktiver Beispielwert und entspricht nicht zwingend dem tatsächlichen Hebesatz der Stadt Herborn.
| Rechenposition | Betrag / Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag (vereinfacht) | 200.000 EUR | Nach §§ 8, 9 GewStG bereinigt |
| Steuermesszahl | 3,5 % | Bundeseinheitlich |
| Steuermessbetrag | 7.000 EUR | Festsetzung durch FA Dillenburg |
| Hebesatz (fiktiver Beispielwert) | 380 % (fiktiv) | Nicht der tatsächliche Hebesatz; tagesaktuellen Wert in der Hebesatzsatzung prüfen |
| Gewerbesteuer | 26.600 EUR | 7.000 EUR × 3,80 (fiktiver Beispielwert) |
| Minderung des körperschaftsteuerlichen Gewinns? | Nein | § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG |
Der Hebesatz von dreihundertachtzig Prozent ist in diesem Beispiel ausdrücklich als fiktiver Beispielwert gewählt, um den Mechanismus zu illustrieren. Für den rechtsverbindlichen aktuellen Hebesatz der Stadt Herborn ist ausschließlich die Hebesatzsatzung der Gemeinde maßgeblich. Vergleichsportale können hierfür keinen verlässlichen Ersatz bieten.
Hinweis zur Buchführung: Für GmbH und UG ergibt sich aus dem Jahresabschluss die Grundlage für die Gewerbesteuererklärung. Eine sauber strukturierte, DATEV-Export-kompatible Buchführung erleichtert die Übermittlung der Daten erheblich. OnlineBilanz bietet hierfür eine DATEV-Export-kompatible Schnittstelle und Export-Funktion, sodass Steuerberater die aufbereiteten Daten direkt weiterverarbeiten können.
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Fristen und Abgabepflichten
Für GmbH und UG gelten gegenüber dem Finanzamt Dillenburg eine Reihe gesetzlicher Abgabefristen. Diese betreffen insbesondere die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuerjahreserklärung sowie – soweit relevant – die Kapitalertragsteueranmeldung.
Die genauen Abgabefristen für die Steuererklärungen – einschließlich der Auswirkungen einer steuerberaterlichen Vertretung nach § 149 AO – sind im Detail auf unserer Seite zu den Abgabefristen für Steuererklärungen mit Steuerberater erläutert.
Für den vollständigen Jahresabschluss Ihrer GmbH – von der Eröffnungsbilanz bis zur Publizitätspflicht – finden Sie eine strukturierte Übersicht im Bereich Jahresabschluss auf onlinebilanz.de. Dort werden auch die Anforderungen an die Buchführung, die Offenlegung und die Schnittstellen zu Ihrer Steuerberatung behandelt.
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Fazit: Finanzamt Dillenburg – kompetent für den gesamten Lahn-Dill-Bezirk
Das Finanzamt Dillenburg ist für Kapitalgesellschaften in einem klar definierten Amtsbezirk mit elf Städten und Gemeinden zuständig. Maßgeblich ist stets der Ort der Geschäftsleitung nach § 20 AO – ein reiner Briefkastensitz begründet keine Zuständigkeit. Seit August 2026 erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme ausschließlich über die landesweite hessische Zentrale unter 069 2545 2545; individuelle Amtsnummern existieren nicht mehr. Bei Sitzverlegungen innerhalb des Amtsbezirks bleibt das Finanzamt in der Regel zuständig; außerhalb wechselt es. Die Gewerbesteuer trifft GmbH und UG als eigenständige Steuerart neben der Körperschaftsteuer – ohne Betriebsausgabenabzug. Für die Planung der Gesamtsteuerbelastung ist der tatsächliche Hebesatz der jeweiligen Gemeinde entscheidend, der nur der aktuellen Hebesatzsatzung zu entnehmen ist.
11
Städte & Gemeinden im Amtsbezirk
3,5 %
Bundeseinheitliche Steuermesszahl
280 %
Mindesthebesatz ab 2027
Häufig gestellte Fragen
Welche Gemeinden gehören zum Amtsbezirk des Finanzamts Dillenburg?
Der Amtsbezirk umfasst Dillenburg sowie Breitscheid, Dietzhölztal, Driedorf, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Herborn, Mittenaar, Siegbach und Sinn – insgesamt elf weitere Städte und Gemeinden.
Wie erreiche ich das Finanzamt Dillenburg telefonisch?
Seit dem 1. August 2026 sind alle hessischen Finanzämter ausschließlich über die landesweite Nummer 069 2545 2545 erreichbar (Montag bis Freitag, acht bis achtzehn Uhr). Eine eigene Nummer für das Finanzamt Dillenburg gibt es nicht mehr.
Bleibt das Finanzamt Dillenburg bei einer Sitzverlegung innerhalb des Lahn-Dill-Kreises zuständig?
Das hängt davon ab, ob der neue Sitz oder Ort der Geschäftsleitung noch im Amtsbezirk liegt. Bei einem Wechsel innerhalb der genannten Gemeinden bleibt das Finanzamt Dillenburg in der Regel zuständig; bei einem Wechsel in eine andere Amtsbezirksregion ändert sich die Zuständigkeit.
Welcher Gewerbesteuer-Hebesatz gilt in Dillenburg?
Den rechtsverbindlichen Hebesatz legt die jeweilige Gemeinde durch Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG fest. Wir nennen keine konkrete Zahl, da sich Hebesätze jährlich ändern können. Bitte prüfen Sie die aktuelle Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
Ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH steuerlich absetzbar?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich keine Betriebsausgabe mehr und mindert den körperschaftsteuerlichen Gewinn nicht.
Muss eine neue GmbH in Dillenburg eine Steuernummer beantragen?
Ja. Der Antrag auf steuerliche Erfassung erfolgt über das ELSTER-Portal (Mein ELSTER) mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt Dillenburg vergibt daraufhin eine individuelle Steuernummer.
Ist das Finanzamt Dillenburg auch für ausländische Unternehmer zuständig?
Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer gilt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit; das Finanzamt Dillenburg ist in diesen Fällen nicht zuständig.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.





Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
