Finanzamt Singen: Zuständigkeit für Unternehmen in Singen und im Amtsbezirk
Welches Finanzamt ist für Ihre GmbH, UG oder Holding in Singen zuständig? Die Antwort ist eindeutig – aber die Details entscheiden: Wer am falschen Ort meldet, riskiert Zuständigkeitskonflikte, verspätete Steuernummern und im Extremfall die Unwirksamkeit von Bescheiden. Dieser Artikel erklärt das Ein-Amt-Prinzip des Finanzamt Singen, den vollständigen Amtsbezirk, das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO und alles, was Geschäftsführer zur Steuernummer-Beantragung, zu Fristen und zur Gewerbesteuer wissen müssen.
Einen kompakten Überblick, was bei einem Umzug in eine andere Gemeinde mit Finanzamt, Gewerbesteuer und Register passiert, finden Sie bei der Sitzverlegung.
Welche Angaben der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangt und welche Entscheidungen dabei über Liquidität und Vorauszahlungen bestimmen, zeigt der Überblick.
Kurzantwort
Für Unternehmen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Singen (Hohentwiel) und den umliegenden 22 Gemeinden des Amtsbezirks ist das Finanzamt Singen zuständig (Bundesfinanzamtsnr. 2818, Alpenstr. 9, 78224 Singen). Die Zuständigkeit für GmbH und UG richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO); ein reiner Briefkastensitz genügt nicht.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Singen | 2818 | Alpenstr. 9, 78224 Singen | 07731 823-0 | 07731 823-650 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk: 23 Städte und Gemeinden im Überblick
- Das Ein-Amt-Prinzip und Sitzverlegungs-Logik
- Zuständigkeit für GmbH und UG: Geschäftsleitungsprinzip (§ 20 AO)
- Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer und § 48 EStG
- Kontakt zum Finanzamt Singen: kein E-Mail, aber Kontaktformular
- Gewerbesteuer-Hebesatz: Mechanismus statt Tatsachenzahl
- Gewerbesteuer als Nicht-Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG)
- Praxisbeispiel: Gewerbesteuerberechnung für eine Singen-GmbH
- Abgabefristen 2025 / 2026
Amtsbezirk: 23 Städte und Gemeinden im Überblick
Das Finanzamt Singen ist nicht allein für die Stadt Singen (Hohentwiel) zuständig, sondern für einen großräumigen Amtsbezirk im Landkreis Konstanz und angrenzenden Gebieten. Der Bezirk umfasst insgesamt die folgenden Städte und Gemeinden:
Vollständiger Amtsbezirk des Finanzamt Singen
Aach, Stadt • Büsingen am Hochrhein • Eigeltingen • Engen, Stadt • Gaienhofen • Gailingen am Hochrhein • Gottmadingen • Hilzingen • Moos • Mühlingen • Öhningen • Radolfzell am Bodensee, Stadt • Singen (Hohentwiel), Stadt • Steißlingen • Stockach, Stadt • Tengen, Stadt • Volkertshausen • Hohenfels • Mühlhausen-Ehingen • Bodman-Ludwigshafen • Orsingen-Nenzingen • Rielasingen-Worblingen
Damit deckt das Finanzamt Singen insgesamt 22 weitere Städte und Gemeinden neben Singen selbst ab – vom Bodenseeufer (Radolfzell, Gaienhofen, Öhningen) über die Hegau-Gemeinden (Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen) bis hin zu Engen und Stockach im Norden sowie Büsingen am Hochrhein als deutsches Exklave-Gebiet. Diese Kenntnis ist für Geschäftsführer entscheidend, bevor sie über einen Standortwechsel nachdenken.
Das Ein-Amt-Prinzip und Sitzverlegungs-Logik
Das deutsche Steuerrecht folgt dem Grundsatz der örtlichen Zuständigkeit: Für jede GmbH oder UG gibt es genau ein zuständiges Finanzamt. Das ist keine Wahlmöglichkeit – die Zuständigkeit ergibt sich kraft Gesetzes aus dem Ort der Geschäftsleitung bzw. dem Satzungssitz (§ 20 AO). Das Finanzamt Singen ist damit für alle im oben genannten Amtsbezirk ansässigen Kapitalgesellschaften die allein zuständige Behörde: für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag, Umsatzsteuer (soweit kein Zentralamt greift) und Lohnsteuer.
Die aus Unternehmersicht wichtigste Konsequenz betrifft Sitzverlegungen. Verlegt eine GmbH ihren Sitz der Geschäftsleitung innerhalb des Amtsbezirks – etwa von Singen nach Gottmadingen oder von Radolfzell nach Stockach – bleibt das Finanzamt Singen in der Regel zuständig. Es gibt keinen behördeninternen Wechsel, keine neue Steuernummer und keinen administrativen Neustart. Anders verhält es sich, wenn der neue Sitz außerhalb des Amtsbezirks liegt, etwa in Konstanz oder Zürich: Dann wechselt die Zuständigkeit zum jeweils örtlich zuständigen Finanzamt, und das bisherige Amt gibt die Akten ab. Dies löst Übergangspflichten aus (Mitteilungspflicht, ggf. Anpassung steuerlicher Registrierungen).
Warnung bei Sitzverlegung ins Ausland: Verlegt eine GmbH ihren Satzungssitz oder Verwaltungssitz ins Ausland, entstehen neben dem Zuständigkeitswechsel erhebliche ertragsteuerliche Konsequenzen (Entstrickungsbesteuerung). Dies ist ein eigenständiges Thema und sollte vor jeder Entscheidung steuerlich geprüft werden.
Zuständigkeit für GmbH und UG: Geschäftsleitungsprinzip (§ 20 AO)
Für Körperschaften – also GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 AO. Maßgeblich ist danach der Ort der Geschäftsleitung, d. h. der Ort, an dem die wirtschaftlich und organisatorisch bedeutsamen Entscheidungen der Gesellschaft tatsächlich getroffen werden – regelmäßig also der Arbeitsort des Geschäftsführers. Ist kein inländischer Ort der Geschäftsleitung vorhanden, tritt subsidiär der Satzungssitz an dessen Stelle.
Wichtig: Kein Briefkastensitz. Ein rein postalischer Sitz – etwa eine Businessadresse ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit – genügt nicht, um die Zuständigkeit des Finanzamt Singen zu begründen und insbesondere nicht, um eine inländische Steuerpflicht zu vermeiden oder zu konstruieren. Finanzämter prüfen bei der steuerlichen Ersterfassung und im Rahmen späterer Betriebsprüfungen, ob am angegebenen Sitz tatsächlich Geschäftsleitung ausgeübt wird. Fehlen jegliche Substanzmerkmale (eigene Mitarbeiter, Büro, Meetings, Akten), stuft das Finanzamt den Sitz als Scheindomizil ein.
Für Holding-Strukturen gelten dieselben Grundsätze: Jede Gesellschaft der Gruppe hat ihr eigenes zuständiges Finanzamt. Operieren Mutter- und Tochtergesellschaft beide im Amtsbezirk Singen, ist jeweils das Finanzamt Singen zuständig – ohne dass es einer Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern bedarf. Das vereinfacht die laufende Kommunikation, ändert aber nichts daran, dass Jahresabschlüsse und steuerliche Erklärungen für jede juristische Person separat einzureichen sind. Für den Jahresabschluss gelten dabei die handelsrechtlichen Pflichten nach HGB ergänzend.
Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Eine neu gegründete GmbH oder UG erhält ihre Steuernummer nicht automatisch mit Eintragung ins Handelsregister. Der Geschäftsführer muss aktiv tätig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt einreichen – für Unternehmen im Amtsbezirk also beim Finanzamt Singen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ist dies verpflichtend über „Mein ELSTER“ (elster.de) zu erledigen. Eine Papiereinreichung ist für Kapitalgesellschaften nicht mehr vorgesehen.
Der Fragebogen enthält Angaben zu:
- Rechtsform, Satzungssitz und Ort der Geschäftsleitung
- Identität des Geschäftsführers und der Gesellschafter
- Voraussichtlichem Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr
- Beginn der unternehmerischen Tätigkeit
- Wahl der Umsatzsteuer-Voranmeldungsperiode
- Bankverbindung für steuerliche Zwecke
Das Finanzamt Singen vergibt auf dieser Basis die Steuernummer (elfstellig, Baden-Württemberg-Format: 28/XXX/XXXXX) sowie ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern. Bis zur Zuteilung der Steuernummer – was je nach Auslastung des Amtes mehrere Wochen dauern kann – sollten Ausgangsrechnungen einen entsprechenden Hinweis tragen.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und § 48 EStG
Nicht jede steuerliche Angelegenheit mit Bezug zum Raum Singen läuft über das örtliche Finanzamt Singen. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen:
Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Für Unternehmer ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland gilt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit – nicht das örtliche Finanzamt Singen. Ausländische Unternehmer mit umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland wenden sich an das jeweils bundesweit zuständige Zentralfinanzamt (z. B. Finanzamt Hannover-Nord für bestimmte EU-Länder).
Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG): Der Abzug an der Quelle bei Bauleistungen ist ebenfalls nicht zwingend beim örtlichen Finanzamt des Leistungsempfängers anzumelden. Auch hier greift eine besondere Zuständigkeitsregelung. Unternehmen, die Bauleistungen beauftragen oder erbringen, sollten die korrekte zuständige Stelle gesondert prüfen – ein Versehen kann zu Haftungsrisiken führen.
Merksatz
Das Finanzamt Singen ist die richtige Anlaufstelle für inländische GmbH und UG mit Geschäftsleitung im Amtsbezirk. Für ausländische Unternehmer (Umsatzsteuer) und Bauabzugsteuer (§ 48 EStG) gelten zentrale Zuständigkeiten.
Kontakt zum Finanzamt Singen: kein E-Mail, aber Kontaktformular
Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht für seine Finanzämter – und damit auch für das Finanzamt Singen – keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen. Wer eine E-Mail-Adresse des Finanzamt Singen sucht, wird keine offizielle finden. Das ist kein Versehen, sondern bewusste Landespolitik: Der Kontakt soll über gesicherte, datenschutzkonforme Kanäle erfolgen.
Für Geschäftsführer stehen folgende Wege zur Verfügung:
- „Mein ELSTER“ (elster.de): Steuerliche Erklärungen, Anträge, Einsprüche und Nachrichten an das Finanzamt laufen über dieses Portal. Es ist der Standardkanal für alle Kapitalgesellschaften.
- Kontaktformular: Für allgemeine Anfragen steht das offizielle Kontaktformular auf der Amtsseite unter finanzamt-bw.fv-bwl.de zur Verfügung.
- Telefon: Für dringende Anfragen ist der telefonische Kontakt möglich. Die Rufnummer ist auf der offiziellen Amtsseite veröffentlicht.
- Schriftlich / postalisch: Alpenstr. 9, 78224 Singen.
Das Finanzamt Singen ist wie alle Finanzämter in Baden-Württemberg der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD; bis zum 31. Dezember 2024 firmierte sie als „Oberfinanzdirektion Karlsruhe“, seit dem 1. Januar 2025 trägt sie die aktuelle Bezeichnung) unterstellt, die ihrerseits dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg nachgeordnet ist. Für den Geschäftsführer einer GmbH im Amtsbezirk Singen ist dieser Verwaltungsaufbau vor allem dann relevant, wenn es um Aufsichtsbeschwerden oder die Selbstbindung der Verwaltung durch OFD-Verfügungen geht.
Gewerbesteuer-Hebesatz: Mechanismus statt Tatsachenzahl
Eine der meistgesuchten Informationen für Unternehmen im Raum Singen ist der Gewerbesteuer-Hebesatz. Hier ist zunächst der rechtliche Mechanismus zu verstehen, bevor man konkrete Zahlen heranzieht.
Die Gewerbesteuer berechnet sich in zwei Stufen: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt (Gewinn nach § 7 GewStG zuzüglich Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, abzüglich Kürzungen nach § 9 GewStG). Daraus ergibt sich durch Multiplikation mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % der Steuermessbetrag. In einem zweiten Schritt multipliziert die Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz.
Der Hebesatz wird nicht bundesweit oder vom Land festgelegt. Er ist eine autonome kommunale Entscheidung: Der Gemeinderat beschließt ihn per Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG und kann ihn grundsätzlich jährlich ändern. Im Amtsbezirk des Finanzamt Singen haben also unterschiedliche Gemeinden (Singen, Radolfzell, Stockach, Engen, Gottmadingen usw.) jeweils eigene Hebesätze – und diese können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden.
Vorsicht bei Vergleichsportalen: Viele Online-Portale, die Gewerbesteuer-Hebesätze listen, arbeiten mit veralteten Daten. Besonders häufig werden dort auch Grundsteuer-Hebesätze angezeigt, die mit der Gewerbesteuer nichts zu tun haben. Für den tagesaktuellen und rechtsverbindlichen Hebesatz ist ausschließlich die Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde maßgeblich. Diese kann beim Gemeindeamt oder auf der offiziellen Gemeinde-Website eingesehen werden.
Zu beachten ist ferner: Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden, die bislang noch einen sehr niedrigen Hebesatz angewandt haben, müssen diesen spätestens dann anheben. Für die Standortplanung von Unternehmen im Amtsbezirk Singen ist dies ein zu berücksichtigender Faktor.
Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
Ein in der Praxis noch immer unterschätzter Punkt: Die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ausdrücklich keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, schließt den Abzug der Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung vollständig aus. Die Gewerbesteuer mindert weder den körperschaftsteuerlichen noch den gewerbesteuerlichen Gewinn.
Das bedeutet: Für eine GmbH im Amtsbezirk Singen tritt die Gewerbesteuer vollständig neben die Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag). Beide Steuerarten werden auf denselben (modifizierten) Unternehmensgewinn erhoben, ohne dass die eine die Bemessungsgrundlage der anderen mindert. Wer in der Finanzplanung noch mit dem alten Regime rechnet, unterschätzt die tatsächliche Steuerbelastung seiner Gesellschaft systematisch.
Praxisbeispiel: Gewerbesteuerberechnung für eine Singen-GmbH
Das folgende Beispiel verdeutlicht den Rechenweg. Alle Werte sind fiktiv und dienen ausschließlich der Illustration.
Ausgangsdaten (fiktiv)
| Position | Betrag (fiktiv) |
|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 200.000 EUR |
| Hinzurechnungen § 8 GewStG | 10.000 EUR |
| Kürzungen § 9 GewStG | 0 EUR |
| Gewerbeertrag | 210.000 EUR |
| Freibetrag (GmbH) | 0 EUR |
| Steuermesszahl | 3,5 % |
| Steuermessbetrag | 7.350 EUR |
| Hebesatz (fiktiver Beispielwert) | 380 % (fiktiv!) |
| Gewerbesteuer | 27.930 EUR |
Steuerbelastung (fiktiv)
| Steuerart | Betrag (fiktiv) |
|---|---|
| Körperschaftsteuer (15 %) | 30.000 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 1.650 EUR |
| Gewerbesteuer (fiktiver Hebesatz 380 %) | 27.930 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 59.580 EUR |
| Effektivquote auf Vorsteuergewinn | ca. 29,8 % |
Hinweis: Der Hebesatz von 380 % ist ein rein fiktiver Beispielwert. Der tatsächlich gültige Hebesatz der Stadt Singen oder einer anderen Gemeinde im Amtsbezirk ergibt sich ausschließlich aus der jeweils geltenden Hebesatzsatzung der Gemeinde. Bitte dort oder beim zuständigen Gemeindeamt nachfragen.
Das Beispiel verdeutlicht zudem das oben genannte Prinzip: Die Gewerbesteuer von fiktiv 27.930 EUR mindert die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer nicht. Beide Steuern werden auf Basis des Gewinns von 200.000 EUR berechnet, ohne gegenseitige Entlastung.
Für Unternehmen, die mehrere Standorte betreiben und damit Gewerbesteuer in verschiedenen Gemeinden zahlen, empfiehlt sich eine sorgfältige Zerlegung des Messbetrags. Die DATEV-Export-kompatible Aufbereitung der Buchführungsdaten über Plattformen wie OnlineBilanz erleichtert die korrekte Zuordnung. Testen Sie den Kostenrechner, um einen Überblick über die laufenden Kosten einer digitalen Buchführungslösung zu erhalten.
Abgabefristen 2025 / 2026
Das Finanzamt Singen bearbeitet Steuererklärungen nach den bundeseinheitlich geltenden Fristen gemäß § 149 AO. Für Kapitalgesellschaften gilt im Grundsatz:
- Ohne steuerlichen Berater: Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung sind grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen.
- Mit steuerlichem Berater: Die Frist verlängert sich – die genauen Fristen für 2025 und 2026 einschließlich möglicher pandemiebedingter oder gesetzlicher Sonderregelungen sind in unserem Detailartikel zu den Abgabefristen 2025 mit Steuerberater zusammengefasst.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Je nach zugewiesener Periode (monatlich oder vierteljährlich) bis zum zehnten des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung bis zum elften des übernächsten Monats – alles über „Mein ELSTER“.
- Lohnsteuer-Anmeldungen: Ebenfalls elektronisch über „Mein ELSTER“; Fälligkeit nach Anmeldezeitraum.
Verspätete Erklärungen können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen. Bei der Einreichung über DATEV-Export-kompatible Softwarelösungen – wie sie OnlineBilanz unterstützt – lässt sich die fristgerechte Übermittlung systemseitig überwachen. Eine Demoversion finden Sie unter login.onlinebilanz.de/demo.
Fazit: Finanzamt Singen – die wichtigsten Punkte
Das Finanzamt Singen (Bundesfinanzamtsnr. 2818, Alpenstr. 9, 78224 Singen) ist für 23 Städte und Gemeinden im Amtsbezirk zuständig. Die Zuständigkeit für GmbH und UG richtet sich nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (§ 20 AO) – ein Briefkastensitz genügt nicht. Sitzverlegungen innerhalb des Amtsbezirks ändern die Zuständigkeit nicht. Steuernummern werden über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in „Mein ELSTER“ beantragt. Eine Amts-E-Mail existiert nicht; Kontakt erfolgt über das offizielle Kontaktformular oder Telefon. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist durch den Gemeinderat per Hebesatzsatzung festzulegen und jährlich änderbar – konkrete Werte müssen bei der Gemeinde erfragt werden. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG) und tritt voll neben die Körperschaftsteuer.
22
Weitere Städte & Gemeinden im Amtsbezirk neben Singen
3,5 %
Bundeseinheitliche Steuermesszahl (GewStG)
280 %
Neuer Mindesthebesatz ab Erhebungszeitraum 2027
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Singen zuständig?
Für GmbH und UG mit Sitz der Geschäftsleitung in Singen (Hohentwiel) oder einer der 22 weiteren Gemeinden im Amtsbezirk ist das Finanzamt Singen zuständig (Bundesfinanzamtsnr. 2818, Alpenstr. 9, 78224 Singen). Maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach § 20 AO.
Wie erhalte ich die Steuernummer für meine neue GmbH beim Finanzamt Singen?
Die Steuernummer wird durch Einreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung über „Mein ELSTER" (elster.de) beantragt. Das Finanzamt Singen teilt die Steuernummer anschließend schriftlich mit. Eine Papiereinreichung ist für Kapitalgesellschaften nicht mehr vorgesehen.
Hat das Finanzamt Singen eine E-Mail-Adresse?
Nein. Baden-Württemberg veröffentlicht keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen. Kontakt erfolgt über das Kontaktformular auf der offiziellen Amtsseite (finanzamt-bw.fv-bwl.de), per Telefon oder über „Mein ELSTER".
Ändert sich das zuständige Finanzamt bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks?
Nein. Verlegt eine GmbH ihren Sitz innerhalb des Amtsbezirks (z. B. von Singen nach Radolfzell oder Stockach), bleibt das Finanzamt Singen in der Regel zuständig. Erst eine Verlegung außerhalb des Amtsbezirks begründet die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Singen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird durch den Gemeinderat per Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG) festgelegt und kann jährlich geändert werden. Es gibt keinen einheitlichen Wert für den gesamten Amtsbezirk. Den tagesaktuellen Hebesatz entnehmen Sie der Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde – Vergleichsportale enthalten häufig veraltete oder fehlerhafte Angaben.
Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH steuerlich abzugsfähig?
Nein. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich keine Betriebsausgabe mehr. Sie mindert den körperschaftsteuerlichen Gewinn nicht und tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.





Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
