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OnlineBilanzBlogFinanzamt Marburg: Zuständigkeit, Fusion & GmbH-Pflichten erklärt

Finanzamt Marburg: Zuständigkeit, Fusion & GmbH-Pflichten erklärt

Veröffentlicht: 12.08.2026Aktualisiert: 12.08.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wer heute nach dem Finanzamt Marburg sucht, stößt unweigerlich auf eine Behörde mit einem anderen Namen – und landet mitunter beim falschen Zahlungsempfänger auf dem Überweisungsträger. Dieser Artikel klärt, welche Behörde seit der Fusion tatsächlich für Unternehmen mit Sitz in Marburg zuständig ist, warum Überweisungen an das Finanzamt Schwalm-Eder gehen, wie GmbHs und UGs ihre steuerliche Erfassung beantragen und was Geschäftsführer zum Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Marburg wissen müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das eigenständige Finanzamt Marburg existiert nicht mehr. Zuständig ist das fusionierte Finanzamt Marburg-Biedenkopf; für Unternehmen mit Sitz in der Stadt Marburg ist die Verwaltungsstelle Marburg (Robert-Koch-Straße 7, 35037 Marburg, Bundesfinanzamtsnr. 2631) maßgeblich. Achtung: Zahlungen gehen nicht an Marburg-Biedenkopf, sondern an das Regionalkassenfinanzamt Schwalm-Eder – das steht so in jedem Steuerbescheid.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax E-Mail
Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Verwaltungsstelle Marburg 2631 Robert-Koch-Straße 7, 35037 Marburg 06421 698-0 06421 698-109 Poststelle@FA-MB.Hessen.de
Verwaltungsstelle Biedenkopf 2606 Im Feldchen 2, 35216 Biedenkopf 06421 698-0 Poststelle@FA-MB.Hessen.de

Als Zahlungsempfänger erscheint das Finanzamt Schwalm-Eder, das als Regionalkassenfinanzamt für Marburg-Biedenkopf zuständig ist.

Persönliche Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache; telefonisch erreichbar Mo–Fr. Quelle: finanzamt.hessen.de.

Von „Finanzamt Marburg“ zu Marburg-Biedenkopf – die Fusion und ihre Folgen

In Hessen wurden im Zuge der Verwaltungsreform zahlreiche Finanzämter zusammengelegt. Das frühere Finanzamt Marburg existiert als eigenständige Behörde nicht mehr. An seine Stelle trat das Finanzamt Marburg-Biedenkopf – ein fusioniertes Amt mit zwei Verwaltungsstellen, das seitdem die steuerlichen Angelegenheiten sowohl des Landkreises Marburg-Biedenkopf als auch der Universitätsstadt Marburg bündelt.

Für Steuerpflichtige, Geschäftsführer und deren Berater hat das konkrete Folgen: Offizielle Schreiben, Steuerbescheide und ELSTER-Formulare weisen die neue Behördenbezeichnung aus. Wer noch unter „Finanzamt Marburg“ sucht oder alte Briefköpfe verwendet, riskiert Kommunikationsprobleme und – noch gravierender – falsch adressierte Überweisungen. Suchmaschinen-Anfragen wie finanzamt marburg, finanzamt marburg-biedenkopf oder zuständiges finanzamt marburg führen heute alle zur selben Institution.

Behördenbezeichnung seit der Fusion

Die korrekte offizielle Bezeichnung lautet Finanzamt Marburg-Biedenkopf. „Finanzamt Marburg“ ist veraltet und sollte in Geschäftskorrespondenz, Steuererklärungen und Bankaufträgen nicht mehr verwendet werden.

Verwaltungsstelle Marburg vs. Biedenkopf – welche ist für Ihr Unternehmen zuständig?

Das fusionierte Amt gliedert sich in zwei räumlich getrennte Verwaltungsstellen. Für die Praxis ist entscheidend, welche der beiden Stellen für das jeweilige Unternehmen zuständig ist.

Verwaltungsstelle Marburg

Bundesfinanzamtsnr.: 2631
Robert-Koch-Straße 7
35037 Marburg
Postfach 14 69, 35004 Marburg

Zuständig u. a. für: Amöneburg, Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Kirchhain, Lahntal, Lohra, Marburg, Münchhausen, Neustadt (Hessen), Rauschenberg, Stadtallendorf, Weimar, Wetter, Wohratal

Verwaltungsstelle Biedenkopf

Bundesfinanzamtsnr.: 2606
Im Feldchen 2
35216 Biedenkopf

Zuständig für Gemeinden im nördlichen und westlichen Landkreisteil (Hinterland). Für Unternehmen mit Sitz in der Stadt Marburg ist diese Stelle nicht zuständig.

Praktisch relevant für GmbHs und UGs mit Sitz in Marburg: Die Verwaltungsstelle Marburg (Bundesfinanzamtsnr. 2631) ist die maßgebliche Stelle für die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Akte. Die korrekte Bundesfinanzamtsnummer muss u. a. bei der Vergabe der Steuernummer über ELSTER eingetragen werden.

Regionalkasse Schwalm-Eder: Warum Ihre Überweisung nicht an Marburg-Biedenkopf geht

Dieser Punkt verursacht in der Praxis regelmäßig Verwirrung – sowohl bei Geschäftsführern als auch gelegentlich bei Buchhaltungssoftware, die Zahlungsdaten automatisch befüllt.

Achtung bei Überweisungen: Das Finanzamt Marburg-Biedenkopf ist kein eigenständiges Kassenfinanzamt. Zahlungsempfänger auf Überweisungsträgern, Lastschriftmandaten und in Steuerbescheiden ist das Finanzamt Schwalm-Eder als zuständiges Regionalkassenfinanzamt. Überweisungen an „Finanzamt Marburg-Biedenkopf“ können fehlgeleitet werden oder verzögert ankommen.

Hessen hat sein Kassenwesen regionalisiert. Das Finanzamt Schwalm-Eder fungiert dabei als Regionalkassenfinanzamt für mehrere Finanzamtsbezirke, darunter:

  • Finanzamt Marburg-Biedenkopf
  • Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
  • Finanzamt Korbach-Frankenberg

Konkret bedeutet das: Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Zahlungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (soweit über das Finanzamt abgewickelt) und sonstige steuerliche Zahlungen werden auf das Konto des Finanzamts Schwalm-Eder überwiesen. Die Bankverbindung, der Verwendungszweck (in der Regel Steuernummer und Steuerart) sowie die IBAN sind dem jeweiligen Steuerbescheid zu entnehmen. Maßgeblich ist stets der aktuelle Bescheid – eigene Bankverbindungen sollten nicht ohne Abgleich mit dem Bescheid verwendet werden.

Steuerberater, die für ihre Mandanten Dauerfristverlängerungen oder SEPA-Lastschriftmandate einrichten, müssen die Bankverbindung des Finanzamts Schwalm-Eder hinterlegen, nicht die eines Marburger Kontos. DATEV-Kanzleisoftware bildet diesen Sachverhalt in der Regel korrekt ab, wenn die Bundesfinanzamtsnummer korrekt gepflegt ist.

Zuständigkeit für GmbH und UG: § 20 AO als Maßstab

Welches Finanzamt für eine Kapitalgesellschaft örtlich zuständig ist, regelt § 20 AO. Danach richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Ort der Geschäftsleitung.

Dieser Grundsatz ist für die Praxis weitreichend:

Der Satzungssitz der GmbH (Handelsregistereintrag) ist nicht allein maßgeblich.
Entscheidend ist, wo die tatsächliche Geschäftsleitung ausgeübt wird – also wo der Geschäftsführer die leitenden Entscheidungen trifft (Ort der Willensbildung der Gesellschaft).
Stimmen Satzungssitz und Ort der Geschäftsleitung überein (Regelfall), gilt das Finanzamt des Sitzorts – für eine Marburger GmbH also das Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Verwaltungsstelle Marburg.
Weichen Satzungssitz und tatsächlicher Ort der Geschäftsleitung ab (z. B. Holding-Konstellationen, Remote-Geschäftsführung), kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Eine Abstimmung zwischen den Finanzämtern ist dann erforderlich.
Bei Holding-Strukturen mit mehreren Gesellschaften ist jede Gesellschaft einzeln zu bewerten – eine Konzernzugehörigkeit begründet keine automatische gemeinsame Zuständigkeit.

Für GmbHs im Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt demnach: Liegt die Geschäftsleitung in der Stadt Marburg oder einer der der Verwaltungsstelle Marburg zugeordneten Gemeinden (s. o.), ist Marburg-Biedenkopf/Verwaltungsstelle Marburg das zuständige Finanzamt. Unsere Steuerberater in Marburg beraten Sie bei der Frage der korrekten Zuordnung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen.

Steuernummer für eine neue GmbH beantragen – Verfahren über ELSTER

Neu gegründete GmbHs und UGs erhalten ihre steuerliche Erfassungsnummer nicht automatisch vom Registergericht. Die steuerliche Anmeldung erfolgt gesondert. Das Verfahren läuft in Hessen elektronisch über ELSTER (das amtliche Steuerportal der Finanzverwaltung).

Der Ablauf in der Praxis:

  1. ELSTER-Organisationskonto anlegen: Die GmbH benötigt ein eigenes ELSTER-Konto als juristische Person (nicht das Privatkonto des Geschäftsführers).
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: ELSTER stellt den Erfassungsbogen für Kapitalgesellschaften bereit. Hier wird u. a. die Bundesfinanzamtsnummer des zuständigen Finanzamts eingetragen – für Unternehmen in Marburg: 2631.
  3. Angaben zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Satzungssitz, Ort der Geschäftsleitung, voraussichtlicher Umsatz, Beginn der unternehmerischen Tätigkeit, Bankverbindung der GmbH, Angaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
  4. Bearbeitungszeit: Das Finanzamt vergab in der Vergangenheit Steuernummern in der Regel innerhalb weniger Wochen nach vollständigem Eingang des Fragebogens. Für die Übergangszeit – etwa um Eingangsrechnungen mit Steuernummer versehen zu können – kann eine vorläufige Steuernummer beantragt werden.

Wichtig für GmbH-Gründer

Die Steuernummer der GmbH ist nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. wird separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen ist die USt-IdNr. zwingend erforderlich.

Erreichbarkeit, Terminpflicht und Anrufservice

Das Finanzamt Marburg-Biedenkopf ist – wie alle hessischen Finanzämter – auf digitale und telefonische Kommunikation ausgerichtet. Für persönliche Besuche gilt eine strikte Terminpflicht: Ein Erscheinen ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.

Persönliche Vorsprache: ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: montags bis freitags (konkrete Zeiten entnehmen Sie bitte der offiziellen Behördenseite).
Anrufservice: Hessen bietet einen Online-Anrufservice, über den ein Telefontermin gebucht werden kann – das Finanzamt ruft dann zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Schriftliche Kommunikation: Bevorzugter Kanal ist ELSTER (für Steuererklärungen und Anträge) sowie die offizielle E-Mail-Adresse des Amts (von Hessen veröffentlicht; zu finden über die offizielle Behördensuche).

Für Steuerberater und ihre Marburger Mandanten empfiehlt sich grundsätzlich die elektronische Kommunikation über ELSTER, da dort Eingangsbestätigungen dokumentiert werden und Fristen rechtssicher gewahrt werden können.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marburg: Mechanismus, Rechtsrahmen und aktuelle Entwicklungen

Die Gewerbesteuer ist für GmbHs und UGs eine der zentralen Steuerbelastungen. Ihr Hebesatz ist kommunal – und damit nicht bundesweit einheitlich. Für Unternehmen mit Sitz in Marburg gelten folgende rechtliche Grundlagen:

Rechtlicher Rahmen der Hebesatzfestsetzung

Gemäß § 16 GewStG wird der Hebesatz durch die hebeberechtigte Gemeinde – in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg – durch Hebesatzsatzung festgesetzt. Der Beschluss kann grundsätzlich jährlich geändert werden; er gilt für alle im Erhebungszeitraum im Gemeindegebiet belegenen Gewerbebetriebe. Den tagesaktuellen Hebesatz finden Sie ausschließlich in der gültigen Hebesatzsatzung der Stadt oder auf marburg.de.

Bundesrechtliche Parameter (unveränderliche Stellschrauben)

Parameter Wert / Regelung Rechtsgrundlage
Steuermesszahl 3,5 % § 11 GewStG
Mindesthebesatz bis 2026 200 % § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG
Mindesthebesatz ab EZ 2027 280 % (Anhebung durch Gesetzgeber) § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG
Gewerbesteuer als Betriebsausgabe Nicht abziehbar seit 2008 § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG

Der ab Erhebungszeitraum 2027 geltende Mindesthebesatz von 280 % ist für strukturschwächere Gemeinden relevant, die bislang niedrigere Hebesätze genutzt haben. Für Marburg als Universitätsstadt mit eigenem Haushaltsbedarf liegt der Hebesatz erfahrungsgemäß deutlich über dem Mindestsatz – die genaue Zahl entnehmen Sie bitte der aktuellen Hebesatzsatzung.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind neben dem Jahresüberschuss die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Zinsen) und die Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für grundstückshaltende Unternehmen) zu beachten. Diese bundesrechtlichen Korrekturen gelten unabhängig vom kommunalen Hebesatz.

Praxisbeispiel: Gewerbesteuerberechnung einer Marburger GmbH

Die folgende Berechnung illustriert den Mechanismus anhand eines fiktiven Hebesatzes von H % (Platzhalter). Den tatsächlichen Wert setzen Sie mit dem aktuellen Hebesatz aus der Marburger Hebesatzsatzung ein.

Fiktives Beispiel: Marburg-GmbH, Erhebungszeitraum 2025

Jahresüberschuss (vor GewSt): 200.000 EUR
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (vereinfacht): + 10.000 EUR
Kürzungen nach § 9 GewStG: – 0 EUR
Gewerbeertrag (gerundet auf volle 100 EUR): 210.000 EUR
Steuermessbetrag (3,5 %): 7.350 EUR
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz (H) / 100
Beispiel bei H = 400 %: 7.350 EUR × 4,0 = 29.400 EUR
Beispiel bei H = 420 %: 7.350 EUR × 4,2 = 30.870 EUR

Buchungssatz (Gewerbesteuer-Rückstellung, vereinfacht):
Soll: Gewerbesteueraufwand (SKR04: 7685) 29.400 EUR
Haben: Rückstellungen Gewerbesteuer (SKR04: 3060) 29.400 EUR

Hinweis: Da die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG seit dem Erhebungszeitraum 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, erhöht der Gewerbesteueraufwand die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage. Dieser Effekt muss in der Steuerplanung zwingend berücksichtigt werden.

Abgabefristen für Unternehmen – was gilt für Marburger GmbHs?

Die Abgabefristen für Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Erklärungen richten sich nach § 149 AO. Für Unternehmen, die einen Steuerberater beauftragen, gelten verlängerte Fristen.

Ohne Steuerberater: Abgabe der Jahressteuererklärungen grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres.
Mit Steuerberater: Verlängerte Frist, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ggf. abweichend nach Kontingentierungsregelungen).
Vorauszahlungen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden vierteljährlich fällig (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember).
Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich oder quartalsweise, abhängig von der Vorjahres-Zahllast.

Eine detaillierte Übersicht aller relevanten Fristen für den aktuellen Veranlagungszeitraum finden Sie in unserem Artikel zu den Abgabefristen 2025 mit Steuerberater.

Digitale Buchhaltung für Marburger Unternehmen: DATEV-kompatibler Export

Für GmbHs und UGs mit Sitz im Finanzamtsbezirk Marburg-Biedenkopf bietet OnlineBilanz eine vollständig digitale Buchhaltungslösung. Die Plattform ist kompatibel mit DATEV (Schnittstelle & Export): Buchungsdaten können im DATEV-Format exportiert und direkt von Ihrem steuerlichen Berater weiterverarbeitet werden – ohne Medienbruch, ohne manuelle Dateneingabe.

Das erleichtert insbesondere die Zusammenarbeit mit Steuerberatern in Marburg, die mit DATEV-Kanzleisoftware arbeiten. Neben dem DATEV-Export bietet OnlineBilanz:

Automatische Buchungsvorschläge auf Basis von Kontoauszügen (Bankimport)
Jahresabschluss-Vorbereitung nach HGB für GmbH und UG
Vorbereitende Buchhaltung mit Übergabe an den Steuerberater
Digitale Belegverwaltung (GoBD-konforme Archivierung)
Plausibilitätsprüfungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen

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Fazit: Finanzamt Marburg – was Geschäftsführer wissen müssen

Das Finanzamt Marburg heißt heute Finanzamt Marburg-Biedenkopf. Für Unternehmen in der Stadt Marburg ist die Verwaltungsstelle Marburg (Bundesfinanzamtsnr. 2631, Robert-Koch-Straße 7) zuständig. Zahlungen gehen an das Regionalkassenfinanzamt Schwalm-Eder – nicht an Marburg-Biedenkopf. Die örtliche Zuständigkeit für GmbHs richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO). Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird jährlich per Hebesatzsatzung der Stadtverordnetenversammlung festgesetzt; den aktuellen Wert finden Sie auf marburg.de. Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG). Ab Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG).

2631

Bundesfinanzamtsnr. Verwaltungsstelle Marburg

280 %

Neuer Mindesthebesatz GewSt ab EZ 2027

3,5 %

Bundeseinheitliche Steuermesszahl GewSt

Häufig gestellte Fragen

Gibt es noch ein eigenständiges Finanzamt Marburg?

Nein. Das frühere Finanzamt Marburg wurde zum Finanzamt Marburg-Biedenkopf fusioniert. Für Unternehmen in der Stadt Marburg ist die Verwaltungsstelle Marburg (Bundesfinanzamtsnr. 2631, Robert-Koch-Straße 7, 35037 Marburg) zuständig.

Warum erscheint auf meinem Steuerbescheid das Finanzamt Schwalm-Eder als Zahlungsempfänger?

Das Finanzamt Schwalm-Eder ist das Regionalkassenfinanzamt für Marburg-Biedenkopf. Alle steuerlichen Zahlungen – also Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Umsatzsteuer – werden auf das Konto des Finanzamts Schwalm-Eder überwiesen. Dies ist korrekt und kein Fehler im Bescheid.

Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Marburg zuständig?

Gemäß § 20 AO richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Geschäftsleitung. Liegt dieser in der Stadt Marburg oder einer der Verwaltungsstelle Marburg zugeordneten Gemeinde, ist das Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Verwaltungsstelle Marburg, zuständig.

Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neu gegründete GmbH in Marburg?

Die steuerliche Erfassung erfolgt über ELSTER. Die GmbH richtet ein Organisationskonto ein und übermittelt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften elektronisch an das Finanzamt Marburg-Biedenkopf (Bundesfinanzamtsnr. 2631).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Marburg?

Einen konkreten Hebesatz nennen wir hier nicht, da er jährlich durch die Stadtverordnetenversammlung per Hebesatzsatzung festgesetzt werden kann. Den tagesaktuell gültigen Hebesatz finden Sie in der Hebesatzsatzung der Stadt oder auf marburg.de.

Kann ich das Finanzamt Marburg-Biedenkopf ohne Termin aufsuchen?

Nein. Persönliche Besuche sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Alternativ kann über den Online-Anrufservice der hessischen Finanzverwaltung ein Telefontermin gebucht werden, zu dem das Amt zurückruft.

Ist die Gewerbesteuer für meine GmbH als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Nein. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Sie erhöht damit die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage.

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: August 2026.

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