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OnlineBilanzBlogFinanzamt Bergisch Gladbach für Unternehmen: Zuständigkeit und Hebesatz

Finanzamt Bergisch Gladbach für Unternehmen: Zuständigkeit und Hebesatz

Veröffentlicht: 10.08.2026Aktualisiert: 10.08.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer eine GmbH oder UG in Bergisch Gladbach betreibt oder dort gründet, hat es mit einem einzigen Finanzamt zu tun – dem Finanzamt Bergisch Gladbach. Doch welche Regeln bestimmen die örtliche Zuständigkeit, wie beantragen Sie eine Steuernummer für eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, und was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung für die tatsächliche Steuerbelastung? Dieser Artikel beantwortet alle praxisrelevanten Fragen auf Basis des aktuellen Rechtsstands 2025/2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Bergisch Gladbach (Bundesfinanzamtsnr. 5204, Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach) ist das einzige Finanzamt für die Kreisstadt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Für GmbH und UG gilt das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO: Maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht der Satzungssitz. Der Gewerbesteuer-Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung, was einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von rund 17,325 % entspricht. Kombiniert mit der Körperschaftsteuer ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung der Gewinne einer Bergisch Gladbacher GmbH von ca. 33,15 %.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax
Finanzamt Bergisch Gladbach 5204 Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach 02202 9342-0 0800 10092675204

Die NRW-Finanzämter veröffentlichen keine E-Mail-Adressen; telefonisch erreichbar über die zentrale Servicenummer 0211 1655-1655 (Mo–Do 8–18, Fr 8–16 Uhr), schriftlich per kostenfreiem Fax oder über das Kontaktformular des jeweiligen Amts auf finanzamt.nrw.de.

Das Ein-Amt-Prinzip: Finanzamt Bergisch Gladbach als alleinige Behörde

Bergisch Gladbach ist die Kreisstadt des Rheinisch-Bergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen. Für das gesamte Stadtgebiet besteht genau ein zuständiges Finanzamt: das Finanzamt Bergisch Gladbach mit der Bundesfinanzamtsnummer 5204, ansässig am Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach. Es gibt keine Aufteilung nach Stadtteilen, keine Zuständigkeitssplittung zwischen Körperschaft- und Gewerbesteuerabteilungen verschiedener Ämter – alle steuerlichen Vorgänge einer dort ansässigen GmbH oder UG laufen über diese eine Behörde.

Das vereinfacht die Kommunikation erheblich: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie die laufenden Voranmeldungen werden an ein und dieselbe Adresse übermittelt. Die Finanzkasse, die Rechtsbehelfsstelle und die Betriebsprüfung sind organisatorisch im selben Amt angesiedelt. Für Geschäftsführer, die das zuständige Finanzamt Bergisch Gladbach suchen, ist die Antwort daher eindeutig.

Behördendaten auf einen Blick

Finanzamt Bergisch Gladbach
Bundesfinanzamtsnr.: 5204
Adresse: Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach
Elektronischer Kontakt: ELSTER-Portal oder Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de
Zentrale NRW-Servicenummer: der zentralen Servicenummer (siehe Kontakttabelle)
Aktuelle Öffnungszeiten und Abteilungszuordnungen: finanzamt.nrw.de → Zuständigkeitssuche

Bitte beachten Sie: NRW-Finanzämter veröffentlichen keine allgemeinen E-Mail-Adressen. Der elektronische Schriftverkehr mit dem Finanzamt Bergisch Gladbach erfolgt ausschließlich über ELSTER (für authentifizierte Übermittlungen und Nachrichten) oder das Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de. Für Fragen zu Öffnungszeiten, Sprechstunden und konkreten Ansprechpartnern verweisen wir auf die offizielle Zuständigkeitssuche unter finanzamt.nrw.de.

Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO: Wer ist tatsächlich zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einer GmbH oder UG bestimmt sich nicht allein nach dem Satzungssitz, sondern nach dem Ort der Geschäftsleitung. § 20 Abs. 1 AO legt fest, dass für Körperschaften das Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Der Begriff der Geschäftsleitung wird in § 10 AO definiert als der Mittelpunkt der tatsächlichen geschäftlichen Oberleitung.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Eine GmbH, die ihren Satzungssitz in Köln hat, deren Geschäftsführer jedoch tatsächlich von Bergisch Gladbach aus die Gesellschaft leitet (Büro, Entscheidungen, Vertragsabschlüsse), wird beim Finanzamt Bergisch Gladbach veranlagt.
  • Umgekehrt gilt: Hat eine in Bergisch Gladbach eingetragene GmbH ihre tatsächliche Geschäftsleitung verlagert – etwa weil der alleinige Geschäftsführer dauerhaft aus einem Homeoffice in einer anderen Stadt arbeitet –, kann die Zuständigkeit auf das dortige Finanzamt übergehen.
  • Bei Holdingstrukturen, bei denen Geschäftsleitungsaufgaben zwischen mehreren Gesellschaften und Standorten aufgeteilt sind, ist eine sorgfältige Analyse der tatsächlichen Verhältnisse zwingend. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.

Achtung bei Homeoffice-Geschäftsführern: Seit der Pandemie ist die Frage des steuerlichen Ortes der Geschäftsleitung in den Fokus gerückt. Wenn ein Geschäftsführer dauerhaft und nahezu ausschließlich aus dem Homeoffice handelt, kann dieses als Ort der Geschäftsleitung qualifiziert werden – mit der Folge einer abweichenden Finanzamtszuständigkeit. Dokumentieren Sie deshalb klar, von welchem Ort aus die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.

Für eine neu gegründete GmbH in Bergisch Gladbach, die dort auch ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, ist die Zuständigkeit des Finanzamts Bergisch Gladbach klar und eindeutig. Zu den steuerlichen Grundlagen der GmbH-Gründung verweisen wir auch auf unsere Übersicht zum Jahresabschluss für GmbH und UG, der für die erste Körperschaftsteuererklärung die zentrale Rechengrundlage bildet.

Steuernummer für eine neue GmbH beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach Eintragung einer GmbH oder UG in das Handelsregister muss beim zuständigen Finanzamt umgehend eine steuerliche Erfassung erfolgen. Das Instrument dafür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (amtliches Formular). Seit der Digitalisierungsoffensive der Finanzverwaltung ist dieser Fragebogen für Kapitalgesellschaften verpflichtend über ELSTER einzureichen – eine Papiereinreichung ist nicht mehr vorgesehen.

Schritt-für-Schritt: Steuerliche Erfassung einer neuen GmbH

  1. Handelsregistereintragung abwarten (Voraussetzung für die steuerliche Erfassung als GmbH)
  2. ELSTER-Organisationskonto für die GmbH anlegen (nicht das private Konto des Geschäftsführers verwenden)
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften in ELSTER ausfüllen und authentifiziert übermitteln
  4. Angaben zur Geschäftstätigkeit, voraussichtlichem Umsatz, Eröffnungsbilanzstichtag und steuerlicher Vertretung machen
  5. Steuernummer des Finanzamts Bergisch Gladbach abwarten (Vergabe typischerweise binnen weniger Wochen nach vollständiger Übermittlung)
  6. Steuerliche Registrierung für Gewerbesteuer erfolgt durch das Finanzamt in Abstimmung mit der Gemeinde – keine separate Anmeldung erforderlich

Wichtig: Die Steuernummer des Finanzamts Bergisch Gladbach (Präfix 204 im NRW-internen Format) ist von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu unterscheiden. Letztere wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt und ist für den innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr erforderlich. Der Antrag kann ebenfalls über ELSTER gestellt werden.

Praxishinweis: Vorläufige Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Bereits vor Erteilung der endgültigen Steuernummer kann das Finanzamt eine vorläufige Nummer für die Umsatzsteuer vergeben, damit laufende Voranmeldungen übermittelt werden können. Sprechen Sie dies im Rahmen der Erfassung aktiv an, wenn die GmbH unmittelbar nach Gründung umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt.

Gewerbesteuer-Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung: Einordnung und Belastungsrechnung

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt 495 %. Dieser Wert ist die entscheidende kommunale Stellschraube für die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften, denn die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag – nach Abzug des Freibetrags (der für GmbH/UG jedoch nicht gilt) und Anwendung der gesetzlichen Steuermesszahl – erhoben.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG beträgt für Kapitalgesellschaften einheitlich 3,5 %. Die Gewerbesteuer ergibt sich dann aus:

Rechengröße Wert
Steuermesszahl (§ 11 GewStG) 3,5 %
Hebesatz Bergisch Gladbach 495 %
Effektive Gewerbesteuerbelastung 3,5 % × 4,95 = 17,325 %

Hinzu kommt die Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, was einer Körperschaftsteuergesamtbelastung von ca. 15,825 % entspricht. In der Summe ergibt sich für eine Bergisch Gladbacher GmbH eine kombinierte Steuerbelastung von rund 33,15 % auf den zu versteuernden Gewinn.

Praxisbeispiel: GmbH in Bergisch Gladbach mit 200.000 EUR Gewerbeertrag

Gewerbesteuer

Gewerbeertrag: 200.000 EUR
× Steuermesszahl 3,5 % = 7.000 EUR (Messbetrag)
× Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung = 34.650 EUR Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer inkl. SolZ

Zu versteuerndes Einkommen: 200.000 EUR
× 15 % KSt = 30.000 EUR
× 5,5 % SolZ auf KSt = 1.650 EUR
Summe: 31.650 EUR

Gesamtsteuerbelastung: 34.650 EUR (GewSt) + 31.650 EUR (KSt + SolZ) = 66.300 EUR bei einem Gewerbeertrag / zu versteuernden Einkommen von 200.000 EUR → Effektivbelastung: 33,15 %.

Kein Betriebsausgabenabzug für Gewerbesteuer: Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das obige Beispiel berücksichtigt dies: Die Gewerbesteuer mindert nicht die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

Einordnung des Hebesatzes im regionalen Vergleich

Ein Hebesatz gemäß aktueller Satzung liegt im oberen Mittelfeld der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden. Zum Vergleich: Köln erhebt 475 %, Leverkusen 490 %, Düsseldorf 440 %. Bergisch Gladbach liegt damit auf einem Niveau, das für die Standortentscheidung einer Kapitalgesellschaft durchaus relevant ist, aber im Umkreis keinen extremen Ausreißer darstellt.

Ausblick: Mindesthebesatz steigt 2027

Durch einen Kabinettsbeschluss vom Januar 2026 wurde beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz nach § 16 Abs. 4 S. 2 GewStG zum 1. Januar 2027 von bisher 200 % auf 280 % anzuheben. Für Bergisch Gladbach mit seinem Hebesatz gemäß aktueller Satzung hat diese Änderung keine unmittelbare Auswirkung – der dortige Hebesatz liegt weit oberhalb des neuen Mindestwerts. Relevant wird die Neuregelung primär für Gemeinden, die bisher Niedrigstätze unterhalb von 280 % angewendet haben. Dennoch sollten Geschäftsführer, die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten, die Konsequenzen für die gewerbesteuerliche Zerlegung nach § 29 GewStG prüfen.

Erklärungsfristen und wichtige Deadlines

Das Finanzamt Bergisch Gladbach erwartet die Steuererklärungen einer GmbH zu den gesetzlich und durch Verwaltungsanweisung festgelegten Terminen. Für das Veranlagungsjahr 2025 gelten folgende Eckdaten:

Erklärungsart Abgabefrist ohne StB Abgabefrist mit StB
Körperschaftsteuererklärung 2024 31.07.2025 30.04.2026 (mit Kontingentregelung)
Gewerbesteuererklärung 2024 31.07.2025 30.04.2026 (mit Kontingentregelung)
Umsatzsteuerjahreserklärung 2024 31.07.2025 30.04.2026 (mit Kontingentregelung)
Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich / quartalsweise zum 10. des Folgemonats identisch

Die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen (eine Verlängerung um einen Monat) muss gesondert beantragt werden und setzt in der Regel eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer voraus. Details zu allen Abgabefristen für das laufende Jahr und die Konsequenzen steuerlicher Vertretung finden Sie in unserem Beitrag zu den Abgabefristen der Steuererklärung 2025 mit Steuerberater.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 21 GewStG). Basis ist der zuletzt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag. Bei erheblichen Gewinnabweichungen kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt Bergisch Gladbach gestellt werden.

Für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Steuererklärungen ist ein rechtssicherer Jahresabschluss nach HGB die unabdingbare Grundlage. Dieser muss für eine GmbH nach § 242 HGB und den folgenden Vorschriften erstellt und nach § 325 HGB im Unternehmensregister offengelegt werden.

Kontakt und Erreichbarkeit: Digitale Wege zum Finanzamt Bergisch Gladbach

NRW-Finanzämter veröffentlichen – anders als manche Bundesbehörden – keine allgemeinen E-Mail-Adressen für den Schriftverkehr. Der elektronische Kommunikationsweg mit dem Finanzamt Bergisch Gladbach verläuft über zwei offizielle Kanäle:

  1. ELSTER (www.elster.de): Für authentifizierte Mitteilungen, Anträge, Steuererklärungen und den gesicherten Nachrichtenversand. GmbH und UG benötigen hierfür ein Organisationszertifikat, das auf die Gesellschaft – nicht auf den Geschäftsführer persönlich – ausgestellt ist.
  2. Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de: Für allgemeine Anfragen ohne Authentifizierungspflicht, z. B. Fragen zu Zuständigkeit oder Verfahrensstatus.

Für telefonische Anfragen steht die zentrale NRW-Servicenummer zur Verfügung, über die zu den üblichen Geschäftszeiten Auskünfte erteilt werden. Konkrete Öffnungszeiten, Ansprechpartner nach Sachgebiet und etwaige Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen entnehmen Sie bitte der aktuellen Seite des Finanzamts Bergisch Gladbach unter finanzamt.nrw.de → Zuständigkeitssuche.

Für Unternehmen, die eine verlässliche und effiziente Kommunikation mit dem Finanzamt sicherstellen wollen, empfiehlt sich der Einsatz einer Steuerberatungslösung, die ELSTER-Übermittlungen direkt aus der Buchführung heraus ermöglicht. Einen ersten Überblick über die Möglichkeiten digitaler Steuerbearbeitung erhalten Sie im kostenlosen Demo-Zugang von onlinebilanz.de.

Fazit: Finanzamt Bergisch Gladbach – kompakt und handlungssicher

Das Finanzamt Bergisch Gladbach (Bundesfinanzamtsnr. 5204, Refrather Weg 35) ist die alleinige Finanzbehörde für alle GmbH, UG und sonstigen Kapitalgesellschaften mit tatsächlicher Geschäftsleitung im Stadtgebiet. Die örtliche Zuständigkeit folgt dem Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO – maßgeblich ist nicht der Satzungssitz, sondern der Ort, von dem aus die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung führt zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 17,325 % und einer kombinierten Gesamtsteuerbelastung von ca. 33,15 %. Da die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr ist, wirkt sie in voller Höhe als Ertragsbelastung. Die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027 betrifft Bergisch Gladbach nicht direkt, ist aber für Unternehmen mit überregionalen Betriebsstätten zu beachten.

Für die steuerliche Erfassung einer neu gegründeten GmbH beim Finanzamt Bergisch Gladbach ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend über ELSTER einzureichen. Alle Fristen, Vorauszahlungen und Jahreserklärungen sollten sorgfältig überwacht werden – unterstützt durch einen rechtssicheren Jahresabschluss und eine digitale Steuerbearbeitungslösung. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihre GmbH-Finanzen effizienter gestalten können: Kostenrechner für Ihren individuellen Aufwand.

§ 16 GewStG

Hebesatz per Satzung, Bergisch Gladbach

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Bergisch Gladbach zuständig?

Zuständig ist das Finanzamt Bergisch Gladbach (Bundesfinanzamtsnr. 5204, Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach). Es ist die einzige Finanzbehörde für die Kreisstadt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist nach § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bergisch Gladbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung. In Verbindung mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 17,325 % auf den Gewerbeertrag.

Wie beantrage ich die Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Bergisch Gladbach?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nach Handelsregistereintragung über das ELSTER-Portal für die GmbH (Organisationskonto) einzureichen. Eine Papiereinreichung ist nicht mehr vorgesehen. Die Steuernummer wird nach Prüfung der Angaben durch das Finanzamt erteilt.

Gibt es eine E-Mail-Adresse für das Finanzamt Bergisch Gladbach?

NRW-Finanzämter veröffentlichen keine allgemeinen E-Mail-Adressen. Der elektronische Kontakt erfolgt über ELSTER oder das Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de.

Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH in Bergisch Gladbach als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie wirkt daher in voller Höhe als Ertragsbelastung.

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: August 2026.

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