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Befugnisse · § 6 StBerG

Steuerberater oder Buchhaltungsbüro
Ein Buchhaltungsbüro darf keinen Abschluss machen.

Die Grenze verläuft nicht bei der Qualität, sondern beim Gesetz — und viele Unternehmer kennen sie nicht.
digital+persönlich+bezahlbar

Ein Buchhaltungs­büro darf laufende Geschäfts­vorfälle buchen, Lohn­abrechnungen erstellen und Umsatzsteuer­voranmeldungen technisch vorbereiten. Was es nicht darf: den Jahres­abschluss aufstellen, Steuer­erklärungen erstellen oder steuerlich beraten. Das ist den nach § 3 StBerG befugten Berufs­trägern vorbehalten. Wer es trotzdem tut, handelt unbefugt — mit Folgen für beide Seiten.

Abschluss durch BerufsträgerBuchhaltung ab 41,66 € / MonatBeides aus einer Hand
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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01
Die Grenze

Was ein Buchhaltungsbüro darf — und was nicht.

Das Steuerberatungs­gesetz zieht eine klare Linie: Mechanische Tätigkeiten sind frei, wertende Tätigkeiten sind vorbehalten.

Erlaubt

Buchen und Abrechnen

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG sind Kontenpläne, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen unter Verantwortung einer entsprechend qualifizierten Person zulässig. Voraussetzung sind eine kaufmännische Abschlussprüfung oder gleichwertige Vorbildung sowie mindestens drei Jahre Buchhaltungspraxis mit mindestens 16 Wochenstunden.

Rechtsbasis§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG
Verboten

Abschluss und Erklärungen

Die Ausnahme für Buchhaltungsbüros umfasst weder das Aufstellen von Jahresabschlüssen für Dritte noch Steuererklärungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Kontenpläne und laufende Buchungen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG zulässig.

Rechtsbasis§ 3 · § 5 StBerG
Folge

Unbefugte Hilfeleistung

Unbefugte Hilfeleistung kann ein Bußgeld bis 50.000 € nach § 20 RDG auslösen (§ 5 Abs. 2 StBerG). Verträge über verbotene Leistungen können nach § 134 BGB nichtig sein.

Rechtsbasis§ 5 Abs. 2 StBerG · § 20 RDG · § 134 BGB
!
Kontieren ist keine mechanische Arbeit; die Befugnis hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Kontieren ist nach § 2 Abs. 3 StBerG keine mechanische Arbeit. Laufende Buchungen sind im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG unter qualifizierter Verantwortung möglich. Darüber hinausgehende steuerliche Einzelfallberatung, Abschlüsse und Steuererklärungen setzen eine entsprechende gesetzliche Befugnis voraus.

Kurz erklärt
Darf ein Buchhaltungsbüro den Jahresabschluss erstellen?

Nein. Das Aufstellen des Jahres­abschlusses ist eine vorbehaltene Tätigkeit nach § 3 StBerG und darf nur von Steuer­beratern, Wirtschafts­prüfern, Rechts­anwälten und vereidigten Buch­prüfern erbracht werden. Buchhaltungs­büros und Bilanz­buchhalter sind davon ausgenommen.

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erlaubt Kontenpläne, laufende Buchungen, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen unter Verantwortung einer Person mit den dort vorgeschriebenen Ausbildungs- und Praxisnachweisen. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind davon nicht umfasst.

§ 3
StBerGVorbehaltene Tätigkeiten — nur Berufsträger.
§ 6
StBerGAusnahmen für Buchhaltungsbüros.
50.000
EuroBußgeldrahmen bei unbefugter Hilfeleistung, § 20 RDG.
2
EbenenVerarbeitung und Beurteilung — sauber getrennt.
02
Gegenüberstellung

Wer was erbringen darf.

Acht Leistungen, klar zugeordnet. Bei drei davon endet die Befugnis des Buchhaltungs­büros.

LeistungBuchhaltungsbüroSteuerberaterFundstelle
Laufende BuchführungJa, unter qualifizierter VerantwortungJa§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG
Lohnkonto und LohnabrechnungJaJa§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG
Kontierung im EinzelfallIm Rahmen laufender Buchungen unter qualifizierter VerantwortungJa§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG
UmsatzsteuervoranmeldungNein, nicht von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG umfasstJa, vollständig§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG
Jahresabschluss aufstellenNeinJa§ 3 StBerG
SteuererklärungenNeinJa§ 3 StBerG
Steuerliche BeratungNeinJa§ 3 StBerG
Vertretung vor dem FinanzamtNeinJa§ 80 AO

Zu Zeile 4: Umsatzsteuer-Voranmeldungen fallen nicht unter die Ausnahme für Buchhaltungsbüros. Auch eine automatisierte Berechnung aus Buchhaltungsdaten begründet keine entsprechende Befugnis (BFH, II R 22/15). Das Unternehmen selbst darf seine eigene Voranmeldung erstellen und abgeben.

03
Die Risiken

Was bei einem Verstoß passiert.

Die Folgen treffen beide Seiten — auch den Auftraggeber.

FolgeWen es trifftUmfangFundstelle
BußgeldDas BuchhaltungsbüroBis 50.000 €§ 5 Abs. 2 StBerG; § 20 RDG
Nichtigkeit des VertragsBeideHonoraranspruch entfällt, Rückforderung möglich§ 134 BGB
Keine BerufshaftpflichtDer AuftraggeberVersicherungsschutz und Ausschlüsse im Einzelfall prüfen
Zurückweisung durch das FinanzamtDer AuftraggeberVerfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten können nach Mitteilung der Zurückweisung unwirksam sein§ 80 Abs. 7 AO
Keine FristverlängerungDer AuftraggeberDie verlängerte Frist des § 149 Abs. 3 AO gilt nicht§ 149 Abs. 3 AO

Die letzte Zeile ist finanziell oft die spürbarste: Die verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt nur, wenn ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt ist. Ein Buchhaltungs­büro löst sie nicht aus — die Erklärung ist dann bereits zum 31. Juli fällig.

04
Aus der Praxis

Vier Missverständnisse zum Bilanzbuchhalter.

Die Qualifikation ist anspruchsvoll — die Befugnis folgt daraus aber nicht.

×
Bilanzbuchhalter darf bilanzieren

Der Titel klingt danach, die Befugnis fehlt. Auch geprüfte Bilanzbuchhalter dürfen keinen Jahresabschluss aufstellen (§ 3 StBerG).

×
Günstiger ist automatisch besser

Ohne Berufsträger fehlen Berufshaftpflicht, Fristverlängerung und Vertretungsbefugnis — der Preisvorteil kann teuer werden.

×
Fristverlängerung angenommen

Die Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt nur mit Berufsträger. Sonst ist am 31. Juli Schluss.

×
Haftung nicht geprüft

Berufsträger haben eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht. Bei einem Buchhaltungsbüro ist das freiwillig — fragen Sie nach.

Bei uns ist die Trennung Teil des Modells: Die Software und unser Team übernehmen die Verarbeitung, ein namentlich benannter Berufsträger die Beurteilung und Freigabe. Deshalb steht auf jedem Dokument, wer es verantwortet.

05
Die Alternative

Vier Modelle im Vergleich.

Zwischen klassischer Kanzlei und reinem Buchhaltungs­büro gibt es Zwischenformen.

Modell 1

Klassische Kanzlei

Alles aus einer Hand, Abrechnung nach StBVV mit Gegenstandswert oder Zeitgebühr. Fachlich sicher, aber der Endpreis steht oft erst hinterher fest.

Ergebnis: StBVV
Modell 2

Reines Buchhaltungsbüro

Günstig für die laufende Buchführung, darf aber keinen Abschluss erstellen. Für Jahresabschluss und Erklärungen brauchen Sie zusätzlich einen Berufsträger.

Ergebnis: nur Buchhaltung
Modell 3

Büro plus Berufsträger

Das Büro bucht, ein Steuer­berater stellt auf und gibt frei. Funktioniert — bedeutet aber zwei Ansprechpartner und zwei Rechnungen.

Ergebnis: geteilt
Modell 4

Software plus Berufsträger

Unser Modell: Die Fleißarbeit übernimmt die Software, die Beurteilung und Freigabe ein namentlich benannter Berufsträger — zum Festpreis, aus einer Hand.

Ergebnis: unser Weg
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatSoftware plus Prüfung, monatlich kündbar
Jahresabschlussab 499,95 €Aufgestellt und freigegeben durch einen Berufsträger
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Lohnabrechnungab 14,95 € je MitarbeiterMonatlich, inklusive Meldungen
Vertretung vor dem Finanzamtim MandatDurch den Berufsträger, § 80 AO
Erstgespräch0 €Welches Modell zu Ihnen passt
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zu Befugnissen gefragt wird.

Darf ein Buchhaltungsbüro den Jahresabschluss erstellen?
Nein. Das Aufstellen des Jahresabschlusses ist eine vorbehaltene Tätigkeit nach § 3 StBerG und Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und vereidigten Buchprüfern vorbehalten. § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erlaubt bestimmte laufende Buchhaltungs- und Lohnarbeiten unter qualifizierter Verantwortung, jedoch keine Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen für Dritte.
Darf ein Bilanzbuchhalter bilanzieren?
Trotz des Titels: nein. Der geprüfte Bilanzbuchhalter ist eine anspruchsvolle Qualifikation, aber keine Befugnis im Sinne des § 3 StBerG. Auch er darf keinen Jahresabschluss aufstellen und keine Steuererklärungen erstellen.
Was passiert bei einem Verstoß?
Unbefugte Hilfeleistung kann zu einem Bußgeld bis 50.000 € (§ 20 RDG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StBerG), Vertragsnichtigkeit nach § 134 BGB und Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO führen. Versicherungsschutz ist im Einzelfall zu prüfen. Die Beauftragung eines bloßen Buchhaltungsbüros eröffnet keine Beraterfrist.
Bekomme ich mit einem Buchhaltungsbüro die Fristverlängerung?
Nein. Die verlängerte Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) setzt die Beauftragung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe voraus. Bei einem Buchhaltungsbüro bleibt es beim 31. Juli.
Ist ein Buchhaltungsbüro günstiger?
Für die laufende Buchführung oft ja. Für Abschluss und Erklärungen brauchen Sie ohnehin zusätzlich einen Berufsträger — dann haben Sie zwei Ansprechpartner und zwei Rechnungen. Rechnen Sie die Gesamtkosten, nicht den Stundensatz.
Wie funktioniert das bei OnlineBilanz?
Getrennt und transparent: Die Software und unser Team übernehmen die Verarbeitung, ein namentlich benannter Berufsträger die fachliche Beurteilung und Freigabe. Deshalb steht auf jedem Dokument, wer es verantwortet — und der Festpreis steht vorher fest.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 21.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Abschluss durch einen BerufsträgerAb 499,95 € netto · Buchhaltung ab 41,66 € / Monat
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