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Ordnungsgeld · § 335 HGB

Ordnungsgeld BfJ
Sechs Wochen. Die letzte Chance.

Nach der Androhung bleibt eine Nachfrist — wer sie nutzt, zahlt nur die Verfahrenskosten.
digital+persönlich+bezahlbar

Das Bundesamt für Justiz prüft von Amts wegen, ob Kapital­gesellschaften ihren Jahres­abschluss offengelegt haben. Fehlt er, folgt die Androhung mit einer sechswöchigen Nachfrist (§ 335 Abs. 3 HGB). Wer in dieser Zeit einreicht, zahlt nur die Verfahrenskosten von 103,50 € — sonst wird das Ordnungsgeld festgesetzt: ab 2.500 €, bei kleinen Gesellschaften 1.000 €, bei Kleinst­gesellschaften 500 €. Und das Verfahren wiederholt sich.

Reaktion binnen TagenNachfrist nutzenAb 99,95 € netto je Jahr
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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01
Die Nachfrist

Sechs Wochen — und was danach kommt.

Das Verfahren läuft in klaren Stufen ab. An genau einer Stelle lässt sich das Ordnungsgeld noch vollständig vermeiden.

Stufe 1

Androhung

Das Bundesamt droht Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Bereits jetzt fallen 103,50 € Verfahrenskosten an — auch wenn Sie fristgerecht nachreichen.

Kosten103,50 €
Stufe 2

Einreichung in der Nachfrist

Wird der Abschluss innerhalb der sechs Wochen eingereicht, entfällt das Ordnungsgeld. Es bleibt bei den Verfahrens­kosten. Das ist der Ausstieg — danach gibt es keinen mehr.

Kostennur 103,50 €
Stufe 3

Festsetzung und Wiederholung

Ohne Einreichung wird festgesetzt — und das Verfahren beginnt von vorn, mit erneuter Androhung und meist höherem Betrag. Es endet erst mit der Offenlegung.

Kostenab 500 € je Runde
!
Das Verfahren richtet sich auch gegen jeden Geschäftsführer persönlich.

Das Ordnungsgeld­verfahren wird gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied des vertretungs­berechtigten Organs geführt (§ 335 Abs. 1 HGB). Bei zwei Geschäfts­führern sind das drei Verfahren — je Jahrgang. Drei offene Jahre bei zwei Geschäfts­führern ergeben rechnerisch neun Verfahren. Deshalb ist die Reaktion auf die erste Androhung so viel wert.

Kurz erklärt
Was tun bei einer Ordnungsgeldandrohung?

Den Abschluss innerhalb der sechswöchigen Nachfrist einreichen. Dann entfällt das Ordnungsgeld vollständig; es bleibt bei den Verfahrens­kosten von 103,50 €, die mit der Androhung bereits entstanden sind (§ 335 Abs. 3 HGB).

Ist der Abschluss noch nicht fertig, zählt trotzdem jeder Tag: Wir stellen ihn priorisiert auf und reichen ihn ein. Reicht die Zeit nicht, teilen wir dem Bundesamt einen konkreten Termin mit — das verhindert die Festsetzung zwar nicht sicher, wirkt sich aber auf die Höhe und das weitere Verfahren aus.

6
WochenNachfrist ab Zustellung der Androhung.
103,50
EuroVerfahrenskosten — fallen immer an.
500
EuroMindestordnungsgeld bei Kleinstgesellschaften.
2.500
EuroRegelmäßiger Mindestbetrag, § 335 Abs. 1 HGB.
02
Sofort

Was jetzt passieren muss.

Vier Schritte. Der erste heute, der letzte innerhalb der Nachfrist.

1Zustellungsdatum feststellenDie sechs Wochen laufen ab Zustellung, nicht ab Ausstellung des Schreibens
2Prüfen, was fehltNur die Offenlegung oder auch der Abschluss selbst? Das entscheidet über den Zeitbedarf
3Abschluss priorisiert erstellenWenn er fehlt, wird dieses Jahr vorgezogen — andere Jahrgänge warten
4Beim Unternehmensregister einreichenIm gesetzlich geringstmöglichen Umfang, innerhalb der Nachfrist

Häufig liegt der Abschluss bereits vor und wurde nur nicht eingereicht. Dann ist die Sache in wenigen Tagen erledigt und das Ordnungsgeld sicher vermieden. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob der Abschluss existiert — das erspart Ihnen im günstigsten Fall die gesamte Aufarbeitung.

03
Beträge

Was es kostet.

Die Höhe richtet sich nach der Größen­klasse — und danach, wie oft das Verfahren schon gelaufen ist.

GrößenklasseMindestbetragBei Einreichung in der NachfristFundstelle
Kleinstkapitalgesellschaft500 €entfällt — nur 103,50 € Kosten§ 335 Abs. 4 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft1.000 €entfällt — nur 103,50 € Kosten§ 335 Abs. 4 HGB
Mittelgroß und groß2.500 €entfällt — nur 103,50 € Kosten§ 335 Abs. 1 HGB
Höchstbetrag25.000 €bei wiederholter Untätigkeit§ 335 Abs. 1 HGB
Je GeschäftsführerzusätzlichVerfahren gegen Gesellschaft und jedes Organmitglied§ 335 Abs. 1 HGB

Die ermäßigten Sätze für kleine und Kleinst­gesellschaften gelten nur, wenn die Größenklasse nachgewiesen ist und die Einreichung vor Festsetzung erfolgt. Wer erst nach dem Bescheid reagiert, zahlt den vollen Satz — auch als Kleinst­gesellschaft.

04
Aus der Praxis

Vier Fehler beim Ordnungsgeld.

Drei davon lassen sich mit einem einzigen Blick ins Schreiben vermeiden.

×
Nachfrist verstreichen lassen

Sechs Wochen sind die einzige Gelegenheit, das Ordnungsgeld vollständig zu vermeiden. Danach wird festgesetzt.

×
Gedacht, es sei das Finanzamt

Das Bundesamt für Justiz ist eine eigene Behörde mit eigenem Verfahren. Wer beim Finanzamt liefert, hat hier nichts erreicht.

×
Zu viel offengelegt

Kleine Gesellschaften müssen die GuV nicht offenlegen (§ 326 HGB). Wer sie mit einreicht, macht Zahlen öffentlich, die niemanden angehen.

×
Nach der Festsetzung aufgegeben

Das Verfahren wiederholt sich, bis eingereicht wird. Jede weitere Runde kostet erneut — nur die Einreichung beendet es.

Schicken Sie uns das Schreiben, sobald es da ist. Wir prüfen dieselbe Woche, ob der Abschluss existiert, und reichen ihn ein — oder stellen ihn priorisiert auf, damit die Nachfrist gehalten wird.

05
Sonderfälle

Vier Fälle, die oft vorkommen.

Nicht jede Androhung trifft eine aktive Gesellschaft mit fehlendem Abschluss.

Fall 1

Ruhende Gesellschaft

Kein Umsatz, kein Personal — die Offenlegungs­pflicht besteht trotzdem, solange die Gesellschaft eingetragen ist. Der Aufwand ist gering, das Versäumnis kostet gleich viel.

Rechtsbasis: § 325 HGB
Fall 2

Gesellschaft in Liquidation

Auch in der Abwicklung ist für jedes Liquidations­jahr offenzulegen. Das Ordnungsgeld­verfahren des Bundesamts für Justiz läuft bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister weiter.

Rechtsbasis: § 71 GmbHG · § 325 HGB
Fall 3

Mehrere Jahrgänge offen

Für jeden Jahrgang läuft ein eigenes Verfahren. Wir kommunizieren gebündelt und nennen einen Gesamtplan mit Terminen.

Rechtsbasis: § 335 HGB
Fall 4

Kleinstgesellschaft

Statt der Offenlegung ist die Hinterlegung möglich (§ 326 Abs. 2 HGB) — die Bilanz ist dann nur gegen Gebühr abrufbar, nicht frei einsehbar.

Rechtsbasis: § 326 Abs. 2 HGB
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Offenlegung je Jahrab 99,95 €Einreichung beim Unternehmensregister, geringstmöglicher Umfang
Jahresabschluss, falls er fehltab 499,95 €Priorisiert erstellt, damit die Nachfrist hält
Kommunikation mit dem Bundesamtim PreisTerminzusage, Rückfragen, Nachweise
Einspruch gegen Festsetzungab 199,95 €Bei Formfehler oder unverschuldeter Verspätung
Mehrere Jahrgängeab 99,95 € je JahrGebündelt eingereicht und kommuniziert
Prüfung des Schreibens0 €Frist, Umfang und was tatsächlich fehlt
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zum Ordnungsgeld gefragt wird.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld?
Regelmäßig mindestens 2.500 €, bei kleinen Kapitalgesellschaften 1.000 € und bei Kleinstgesellschaften 500 € (§ 335 HGB). Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 €. Hinzu kommen immer 103,50 € Verfahrenskosten, die schon mit der Androhung entstehen.
Kann ich das Ordnungsgeld noch vermeiden?
Ja, wenn Sie innerhalb der sechswöchigen Nachfrist einreichen (§ 335 Abs. 3 HGB). Dann entfällt das Ordnungsgeld vollständig und es bleibt bei den Verfahrenskosten von 103,50 €. Nach Ablauf der Nachfrist wird festgesetzt.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Das Ordnungsgeld wird festgesetzt und das Verfahren beginnt von vorn — mit erneuter Androhung und in der Regel höherem Betrag. Es wiederholt sich, bis der Abschluss eingereicht ist. Zudem richtet es sich gegen die Gesellschaft und gegen jeden Geschäftsführer persönlich.
Ist das dasselbe wie das Zwangsgeld vom Finanzamt?
Nein. Das Ordnungsgeld kommt vom Bundesamt für Justiz wegen fehlender Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 335 HGB). Das Zwangsgeld kommt vom Finanzamt wegen fehlender Steuererklärungen (§ 329 AO). Zwei Behörden, zwei getrennte Verfahren — beide müssen bedient werden.
Muss auch eine ruhende GmbH offenlegen?
Ja. Die Pflicht knüpft an die Eintragung im Handelsregister, nicht an die Geschäftstätigkeit. Eine GmbH ohne Umsatz und ohne Personal ist genauso offenlegungspflichtig — der Aufwand ist gering, das Versäumnis kostet dasselbe.
Was kostet die Offenlegung bei Ihnen?
Ab 99,95 € netto je Abschluss, einschließlich der Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz. Fehlt der Abschluss selbst, kommt er ab 499,95 € netto hinzu und wird priorisiert erstellt. Die Prüfung Ihres Schreibens kostet nichts.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO und keine Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäfts­führung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke, ohne stille Reserven von Gewicht und bei vollständig vorliegender Buchhaltung.
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 24.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Nachfrist läuft — Offenlegung ab 99,95 €Prüfung Ihres Schreibens kostenlos
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Ben
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