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E-Bilanz online übermitteln

eBilanz-OnlineJahresabschluss aus dem Export.

Online übermitteln ist der letzte Schritt. Die Arbeit liegt davor.
digital+persönlich+bezahlbar

Die E-Bilanz online zu übermitteln klingt nach einer Formalie — und ist es auch, wenn die Zahlen stimmen. Das Portal prüft nur die technische Struktur gegen die amtliche Taxonomie, nicht die fachliche Richtigkeit. Wir stellen Bilanz, GuV und Anhang auf, dokumentieren jede Position mit Paragraphen­bezug, übermitteln nach § 5b EStG und legen beim Unternehmens­register offen.

Saldenliste genügtÜbermittlung inklusiveOffenlegung mit erledigt
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Kann ich die E-Bilanz online selbst übermitteln?

Ja, technisch ist das möglich — es gibt Portale, über die sich der XBRL-Datensatz erzeugen und senden lässt. Geprüft wird dabei aber nur die technische Struktur gegen die amtliche Taxonomie: ob eine Position formal an der richtigen Stelle steht. Ob sie inhaltlich richtig bewertet ist, prüft kein Portal.

Und die Übermittlung ist nur eine von zwei Pflichten: Neben der E-Bilanz ans Finanzamt steht die Offenlegung beim Unternehmens­register nach § 325 HGB — mit eigener Frist von zwölf Monaten und Ordnungsgeld ab 2.500 € nach § 335 HGB. Beides erledigen wir in einem Auftrag.

2
PflichtenE-Bilanz ans Finanzamt und Offenlegung beim Unternehmensregister.
12
MonateOffenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1a HGB.
2.500
EuroOrdnungsgeld ab — bei versäumter Offenlegung, § 335 HGB.
0 €
ÜbermittlungIm Abschlusspreis enthalten.
01
Export

Die Übergabe aus eBilanz-Online — Schritt für Schritt.

Vier Schritte — und danach sind beide Pflichten erledigt, nicht nur eine.

1Saldenliste bereitstellenVollständiges Geschäftsjahr, mit Eröffnungsbilanzwerten
2Nebenlisten ergänzenAnlagenverzeichnis, offene Posten, Vorjahresabschluss
3Wir stellen auf und prüfenBilanz, GuV und Anhang, mit Überleitung zur Steuerbilanz
4Übermitteln und offenlegenE-Bilanz ans Finanzamt, Offenlegung beim Unternehmensregister

Die beiden Fristen laufen unabhängig voneinander: Die Steuererklärung samt E-Bilanz ist mit Berater bis Ende Februar des zweiten Folgejahres fällig (§ 149 Abs. 3 AO), die Offenlegung dagegen schon zwölf Monate nach dem Stichtag — und diese Frist verlängert sich durch die Beauftragung nicht.

02
Bleiben oder wechseln

Sie behalten eBilanz-Online — oder auch nicht.

Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.

Weg 1 · Empfohlen

eBilanz-Online behalten

Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.

Aufwand für SieEin Export
Weg 2 · Abgeben

Wir übernehmen die Buchhaltung

Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.

Aufwand für SieBelege hochladen
Weg 3 · Umstieg

Zum Jahreswechsel umziehen

Wenn eBilanz-Online nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.

Aufwand für SieEine Entscheidung
!
Ihre Daten gehören Ihnen — auch danach.

Wir liefern den Buchungs­stapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungs­frist, die einen späteren Wechsel erschwert.

03
Aus der Praxis

Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus eBilanz-Online.

Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.

×
Nur übermittelt, nicht offengelegt

Zwei getrennte Pflichten. § 325 HGB verlangt die Einreichung beim Unternehmensregister — sonst Ordnungsgeld.

×
Taxonomie formal richtig, inhaltlich falsch

Das Portal prüft die Struktur, nicht die Bewertung. Der Fehler fällt erst in der Prüfung auf.

×
Anhang nicht erstellt

Die E-Bilanz kennt ihn nicht, § 264 Abs. 1 HGB verlangt ihn. Ohne Anhang ist der Abschluss unvollständig.

×
Fristen verwechselt

Offenlegung zwölf Monate, Steuererklärung mit Berater länger. Die Beauftragung verlängert nur eine der beiden.

Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.

04
Kosten

Was es kostet.

Die Datenübernahme aus eBilanz-Online ist im Abschluss­preis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.

LeistungPreis nettoEnthalten
Datenübernahme aus eBilanz-Online0 €Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports
Jahresabschlussab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz
E-Bilanz per XBRLim AbschlusspreisErzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Offenlegungab 99,95 €Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nachbuchung fehlender Zeiträumeab 41,66 € / MonatWenn die Buchhaltung Lücken hat
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Kein SystemwechselSie behalten eBilanz-Online — wir passen uns an, nicht umgekehrt
Keine ZusatzlizenzFür die E-Bilanz brauchen Sie kein eigenes Übermittlungsmodul
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — kein Stundenhonorar
Format unklar? Wir prüfenBeispielexport schicken, Antwort innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen

Was zu eBilanz-Online gefragt wird.

Muss ich die E-Bilanz online übermitteln?
Ja. Nach § 5b EStG sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen zulässig. Wir übernehmen Erzeugung, Prüfung und Übermittlung im Rahmen des Abschlusses.
Ist die E-Bilanz dasselbe wie die Offenlegung?
Nein, es sind zwei getrennte Pflichten. Die E-Bilanz geht ans Finanzamt (§ 5b EStG), die Offenlegung ans Unternehmensregister (§ 325 HGB) — mit eigener Frist von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag und Ordnungsgeld ab 2.500 €, wenn sie versäumt wird.
Prüft das Übermittlungsportal meine Zahlen?
Nur technisch. Geprüft wird, ob der Datensatz der amtlichen Taxonomie entspricht — also ob Positionen formal an der richtigen Stelle stehen. Ob eine Rückstellung fehlt, ein Wirtschaftsgut falsch bewertet oder eine Abgrenzung vergessen wurde, erkennt kein Portal.
Was passiert, wenn ich falsche Werte übermittle?
Formal ist die Pflicht erfüllt, materiell nicht. Fällt der Fehler in einer Betriebsprüfung auf, wird für den gesamten Prüfungszeitraum korrigiert — mit Nachzahlung und Zinsen nach § 233a AO. Wiederkehrende Fehler wirken dabei über mehrere Jahre.
Was kostet die Übermittlung bei Ihnen?
Nichts extra: Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung der E-Bilanz sind im Jahresabschluss ab 499,95 € netto enthalten. Die Offenlegung kommt ab 99,95 € netto hinzu, die Steuererklärungen ab 249,95 € netto.

eBilanz-Online ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.

05
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
  • Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
  • Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
  • Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
E-Bilanz und Offenlegung in einem AuftragAbschluss ab 499,95 € netto · beide Pflichten erledigt
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