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Übermittlungsdienste im Vergleich

eBilanz PlusJahresabschluss aus dem Export.

Ein Übermittlungsdienst sendet Ihre Zahlen. Wir prüfen sie vorher.
digital+persönlich+bezahlbar

Dienste wie eBilanz Plus lösen den letzten Schritt: Sie machen aus Ihren Werten einen XBRL-Datensatz und senden ihn ans Finanzamt. Was davor liegt — Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung, Überleitung zur Steuerbilanz und der Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB — bleibt Ihre Verantwortung. Wir übernehmen genau diesen Teil und die Übermittlung gleich mit.

Saldenliste genügtÜbermittlung inklusivePrüfung durch Berufsträger
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Was kann ein Übermittlungsdienst — und was nicht?

Er überträgt. Sie geben Werte ein, er erzeugt daraus den XBRL-Datensatz nach der amtlichen Taxonomie und sendet ihn. Ob die Werte richtig sind, prüft er nicht: Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertung des Anlage­vermögens und die Überleitung von Handels- zur Steuerbilanz liegen vollständig bei Ihnen.

Und er ersetzt keinen Jahres­abschluss: Kapital­gesellschaften brauchen Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) sowie die Offenlegung nach § 325 HGB. Die E-Bilanz ist nur der steuerliche Teil davon. Wer nur überträgt, hat gegenüber dem Finanzamt geliefert — gegenüber dem Handels­recht nicht.

0 €
ÜbermittlungIm Abschlusspreis enthalten — kein eigener Dienst nötig.
3
BestandteileBilanz, GuV und Anhang — die E-Bilanz ist nur ein Teil.
§ 325
HGBOffenlegung kommt zur E-Bilanz hinzu.
14
WerktageAb vollständigen Unterlagen bis zur Freigabe.
01
Export

Die Übergabe aus eBilanz Plus — Schritt für Schritt.

Wenn Sie bisher selbst übermittelt haben, ändert sich für Sie wenig — außer, dass die fachliche Prüfung dazukommt.

1Saldenliste bereitstellenDieselbe Datei, die Sie bisher in den Dienst geladen haben
2Nebenlisten ergänzenAnlagenverzeichnis, offene Posten, Vorjahresabschluss
3Wir prüfen und stellen aufAbgrenzungen, Rückstellungen, Bewertung und Anhang, mit Paragraphenbezug
4Freigabe und ÜbermittlungSie geben frei, wir senden den XBRL-Datensatz und legen offen

Haben Sie in Vorjahren selbst übermittelt, sehen wir uns die Vorjahres­datensätze an. Einmal falsch zugeordnete Taxonomie­positionen schreiben sich Jahr für Jahr fort und fallen oft erst in der Betriebs­prüfung auf — dann für den gesamten Prüfungs­zeitraum.

02
Bleiben oder wechseln

Sie behalten eBilanz Plus — oder auch nicht.

Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.

Weg 1 · Empfohlen

eBilanz Plus behalten

Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.

Aufwand für SieEin Export
Weg 2 · Abgeben

Wir übernehmen die Buchhaltung

Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.

Aufwand für SieBelege hochladen
Weg 3 · Umstieg

Zum Jahreswechsel umziehen

Wenn eBilanz Plus nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.

Aufwand für SieEine Entscheidung
!
Ihre Daten gehören Ihnen — auch danach.

Wir liefern den Buchungs­stapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungs­frist, die einen späteren Wechsel erschwert.

03
Aus der Praxis

Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus eBilanz Plus.

Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.

×
Anhang fehlt

Die E-Bilanz kennt keinen Anhang, der Jahresabschluss schon. Nach § 264 Abs. 1 HGB ist er Pflicht.

×
Offenlegung vergessen

Die Übermittlung ans Finanzamt ersetzt sie nicht. § 325 HGB, sonst Ordnungsgeld ab 2.500 €.

×
Rückstellungen nicht gebildet

Urlaub, Tantiemen, Abschlusskosten. Nach § 249 HGB zu passivieren — sonst zahlen Sie zu viel Steuer.

×
Keine Überleitungsrechnung

Handels- und Steuerbilanz weichen fast immer ab. Ohne Überleitung stimmt der steuerliche Gewinn nicht.

Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.

04
Kosten

Was es kostet.

Die Datenübernahme aus eBilanz Plus ist im Abschluss­preis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.

LeistungPreis nettoEnthalten
Datenübernahme aus eBilanz Plus0 €Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports
Jahresabschlussab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz
E-Bilanz per XBRLim AbschlusspreisErzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Offenlegungab 99,95 €Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nachbuchung fehlender Zeiträumeab 41,66 € / MonatWenn die Buchhaltung Lücken hat
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Kein SystemwechselSie behalten eBilanz Plus — wir passen uns an, nicht umgekehrt
Keine ZusatzlizenzFür die E-Bilanz brauchen Sie kein eigenes Übermittlungsmodul
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — kein Stundenhonorar
Format unklar? Wir prüfenBeispielexport schicken, Antwort innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen

Was zu eBilanz Plus gefragt wird.

Reicht ein Übermittlungsdienst für die E-Bilanz?
Zum Senden ja, zum Bilanzieren nicht. Der Dienst überträgt, was Sie eingeben; er prüft nichts. Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung, Überleitungsrechnung und der Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB bleiben Ihre Verantwortung — und genau dort entstehen die Fehler, die später auffallen.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und Jahresabschluss?
Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV ans Finanzamt (§ 5b EStG). Der Jahresabschluss ist das handelsrechtliche Werk aus Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 HGB) und geht zusätzlich in die Offenlegung nach § 325 HGB. Wer nur überträgt, hat die handelsrechtliche Pflicht nicht erfüllt.
Ich habe bisher selbst übermittelt — können Sie übernehmen?
Ja. Sie geben uns dieselbe Saldenliste wie bisher, dazu Anlagenverzeichnis und Vorjahresabschluss. Wir prüfen die Vorjahresdatensätze mit, weil sich falsch zugeordnete Taxonomiepositionen sonst fortschreiben.
Brauche ich den Dienst dann noch?
Nein. Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung sind im Abschlusspreis enthalten. Behalten können Sie ihn natürlich — für die Zusammenarbeit ist er nicht nötig.
Was kostet das im Vergleich?
Der Jahresabschluss beginnt bei 499,95 € netto und enthält die Übermittlung. Ein reiner Übermittlungsdienst ist günstiger, deckt aber nur den letzten Schritt ab — die fachliche Arbeit und die Haftung bleiben bei Ihnen.

eBilanz Plus ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.

05
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
  • Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
  • Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
  • Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Abschluss und Übermittlung aus einer HandAb 499,95 € netto · E-Bilanz inklusive
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