DebitoorJahresabschluss aus dem Export.Bilanz und GuV nach HGB.E-Bilanz nach § 5b EStG.Steuererklärungen inklusive.
Debitoor wurde eingestellt — für Anwender heißt das zweierlei: Es braucht eine neue Lösung für die laufende Buchhaltung, und die alten Daten müssen gesichert bleiben. Nach § 147 AO sind Buchführungsunterlagen zehn Jahre aufzubewahren, und zwar maschinell auswertbar. Wir übernehmen Ihre bestehenden Daten, stellen die offenen Abschlüsse auf und begleiten den Umstieg.



Zuerst vollständig exportieren, solange das noch möglich ist: Rechnungen, Buchungen, Belege und Stammdaten. Nach § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden, und bei elektronisch geführten Büchern muss die maschinelle Auswertbarkeit erhalten bleiben — ein PDF-Stapel allein genügt der Finanzverwaltung nicht.
Danach stellt sich die Frage nach der Zukunft. Sie brauchen nicht zwingend eine neue Software: Wenn Sie die Buchhaltung ohnehin abgeben wollen, genügen uns Belege und Kontoauszüge. Wollen Sie selbst weiterbuchen, beraten wir beim Umstieg und übernehmen den Saldenvortrag.
Die Übergabe aus Debitoor — Schritt für Schritt.
Vier Schritte — der erste ist der dringendste, solange der Zugang noch besteht.
Fehlt der Zugang bereits, ist nicht alles verloren: Aus Kontoauszügen, Rechnungen und Steuerbescheiden lässt sich ein Geschäftsjahr rekonstruieren. Es dauert länger und kostet mehr als ein sauberer Export — machbar ist es.
Sie behalten Debitoor — oder auch nicht.
Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.
Debitoor behalten
Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.
Aufwand für SieEin ExportWir übernehmen die Buchhaltung
Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.
Aufwand für SieBelege hochladenZum Jahreswechsel umziehen
Wenn Debitoor nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.
Aufwand für SieEine EntscheidungWir liefern den Buchungsstapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungsfrist, die einen späteren Wechsel erschwert.
Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus Debitoor.
Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.
Die Finanzverwaltung verlangt maschinelle Auswertbarkeit. § 147 Abs. 6 AO gibt ihr ein Datenzugriffsrecht.
Nach Abschaltung ist der Zugang weg. Dann bleibt nur die Rekonstruktion aus Belegen.
Fehlende Abschlüsse laufen weiter. Ordnungsgeld ab 2.500 € nach § 335 HGB droht unabhängig davon.
Das neue System startet ohne Anschluss. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt die Bilanzidentität.
Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.
Was es kostet.
Die Datenübernahme aus Debitoor ist im Abschlusspreis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Datenübernahme aus Debitoor | 0 € | Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports |
| Jahresabschluss | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz |
| E-Bilanz per XBRL | im Abschlusspreis | Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG |
| Steuererklärungen | ab 249,95 € | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer |
| Offenlegung | ab 99,95 € | Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB |
| Nachbuchung fehlender Zeiträume | ab 41,66 € / Monat | Wenn die Buchhaltung Lücken hat |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Was zu Debitoor gefragt wird.
Debitoor ist eingestellt — was passiert mit meiner Aufbewahrungspflicht?
Brauche ich jetzt eine neue Buchhaltungssoftware?
Ich habe keinen Zugang mehr. Ist alles verloren?
Können Sie rückständige Abschlüsse nachholen?
Was kostet das?
Debitoor ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
- Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
- Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
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