SageJahresabschluss aus dem Export.Bilanz und GuV nach HGB.E-Bilanz nach § 5b EStG.Steuererklärungen inklusive.
Sage ist bei Handel und Produktion seit Jahren im Einsatz, häufig zusammen mit Warenwirtschaft und Lohn. Für den Abschluss genügt uns ein DATEV-Export oder eine Summen- und Saldenliste. Daraus entstehen Bilanz, GuV und Anhang, die E-Bilanz nach § 5b EStG und die Steuererklärungen — ohne dass Sie an Ihrer gewachsenen Installation etwas ändern.



Ja. Sage erzeugt einen DATEV-Export und eine Summen- und Saldenliste — beides genügt, damit wir Bilanz, GuV und Anhang aufstellen, die E-Bilanz nach § 5b EStG übermitteln und die Steuererklärungen abgeben. Ein Zugriff auf Ihre Installation ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie Sage auch für Warenwirtschaft oder Lohn, brauchen wir zusätzlich die Bestandsbewertung zum Stichtag und das Lohnjournal. Beides ist Grundlage für Vorratsbewertung und Rückstellungen — Positionen, die in selbst erstellten Abschlüssen regelmäßig fehlen.
Die Übergabe aus Sage — Schritt für Schritt.
Vier Schritte — bei Warenwirtschaft oder Lohn im selben System kommt je ein weiterer Export hinzu.
Bei mehreren Mandanten oder Betriebsstätten in einer Installation exportieren Sie bitte getrennt. Die Gewerbesteuerzerlegung setzt die Trennung ohnehin voraus, und zusammengeführte Exporte lassen sich nachträglich nur mit Aufwand auseinanderziehen.
Sie behalten Sage — oder auch nicht.
Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.
Sage behalten
Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.
Aufwand für SieEin ExportWir übernehmen die Buchhaltung
Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.
Aufwand für SieBelege hochladenZum Jahreswechsel umziehen
Wenn Sage nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.
Aufwand für SieEine EntscheidungWir liefern den Buchungsstapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungsfrist, die einen späteren Wechsel erschwert.
Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus Sage.
Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.
Ohne Inventurwert zum Stichtag lässt sich die Vorratsposition nicht bilanzieren. Rückwirkend ist sie kaum zu ermitteln.
Ohne Lohnjournal fehlen Urlaubs- und Tantiemerückstellungen. Nach § 249 HGB sind sie zu passivieren.
Die Gewerbesteuerzerlegung braucht die Trennung. Bitte je Betriebsstätte getrennt exportieren.
Ohne Vortragswerte fehlt der Anschluss ans Vorjahr. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt die Bilanzidentität.
Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.
Was es kostet.
Die Datenübernahme aus Sage ist im Abschlusspreis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Datenübernahme aus Sage | 0 € | Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports |
| Jahresabschluss | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz |
| E-Bilanz per XBRL | im Abschlusspreis | Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG |
| Steuererklärungen | ab 249,95 € | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer |
| Offenlegung | ab 99,95 € | Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB |
| Nachbuchung fehlender Zeiträume | ab 41,66 € / Monat | Wenn die Buchhaltung Lücken hat |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Was zu Sage gefragt wird.
Welchen Export brauchen Sie aus Sage?
Wir nutzen Sage mit Warenwirtschaft. Was ändert sich?
Können Sie auch mit der Sage Business Cloud arbeiten?
Brauche ich ein E-Bilanz-Modul in Sage?
Was kostet der Jahresabschluss mit Sage-Daten?
Sage ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
- Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
- Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
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