Offenlegung des Jahresabschlusses
Zwölf Monate, keine Verlängerung.
Kapitalgesellschaften müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 Abs. 1a HGB). Eine Fristverlängerung auf Antrag gibt es nicht — wohl aber eine sechswöchige Nachfrist, sobald das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld androht. Wir übernehmen die Einreichung im gesetzlich geringstmöglichen Umfang und, wenn es schon eng ist, die Kommunikation mit der Behörde.



Zwölf Monate ab Stichtag — und die zählen ab dem ersten Tag.
Die Offenlegungsfrist hängt weder an der Aufstellung noch an der Feststellung. Sie läuft ab dem Abschlussstichtag, unabhängig davon, wie weit Sie mit dem Abschluss sind.
Drei bis sechs Monate
Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten nach Geschäftsjahresende auf; kleine Gesellschaften haben sechs Monate, sofern es einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.
Rechtsbasis§ 264 Abs. 1 HGBAcht bis elf Monate
Die Gesellschafter stellen den Abschluss fest — bei der GmbH bis zum Ende des achten Monats, bei kleinen Gesellschaften bis zum Ende des elften Monats.
Rechtsbasis§ 42a Abs. 2 GmbHGZwölf Monate, harte Grenze
Einreichung beim Unternehmensregister spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026.
Rechtsbasis§ 325 Abs. 1a HGBIst der Abschluss zum Fristende noch nicht festgestellt, muss er trotzdem eingereicht werden — dann eben in der noch nicht festgestellten Fassung, mit entsprechendem Vermerk; die festgestellte Fassung folgt unverzüglich nach (§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB). Nichts einzureichen ist keine Alternative: Das Ordnungsgeldverfahren startet unabhängig davon, woran es gelegen hat.
Zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Gesellschaften — GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG — haben ihre Rechnungslegungsunterlagen bis dahin beim Unternehmensregister einzureichen (§ 325 Abs. 1a HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31. Dezember endet die Frist am 31. Dezember 2026.
Seit den Geschäftsjahren mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 läuft die Einreichung nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern unmittelbar über das Unternehmensregister. Kleinstkapitalgesellschaften können statt der Offenlegung die Hinterlegung der Bilanz wählen (§ 326 Abs. 2 HGB) — sie ist dann nur gegen Gebühr abrufbar.
Eine Verlängerung gibt es nicht — vier Wege gibt es doch.
Die Suche nach der „Fristverlängerung für die Offenlegung" führt in eine Sackgasse: Das HGB kennt keinen Verlängerungsantrag. Was es gibt, sind vier Handlungsmöglichkeiten — und alle vier wirken nur, wenn Sie sie rechtzeitig nutzen.
| Weg | Wirkung | Voraussetzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nachfrist nutzen | Sechs Wochen ab Zustellung der Androhung — reichen Sie in dieser Zeit ein, entfällt das Ordnungsgeld | Androhung durch das BfJ liegt vor | § 335 Abs. 3 HGB |
| Nicht festgestellte Fassung einreichen | Die Frist ist gewahrt; die festgestellte Fassung wird unverzüglich nachgereicht | Abschluss ist aufgestellt, aber noch nicht festgestellt | § 325 Abs. 1 S. 4 HGB |
| Wiedereinsetzung beantragen | Das Ordnungsgeld entfällt, wenn die Verspätung unverschuldet war | Nachweisbares Hindernis, Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall | § 335 Abs. 5 HGB |
| Einspruch einlegen | Überprüfung der Festsetzung, gegebenenfalls Herabsetzung | Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Ordnungsgeldbescheids | § 335 Abs. 3 S. 2 HGB |
| Kleinstgesellschaft: hinterlegen | Nur die Bilanz, nicht öffentlich einsehbar — geringerer Aufwand, gleiche Frist | Schwellen des § 267a HGB eingehalten | § 326 Abs. 2 HGB |
In der Praxis ist der zweite Weg der wichtigste und zugleich der unbekannteste: Die Frist wird durch die Einreichung gewahrt, nicht durch die Feststellung. Wer wartet, bis die Gesellschafterversammlung zustande kommt, verliert die Frist ohne Not — obwohl die Unterlagen längst fertig sind.
Was offengelegt werden muss — und was nicht.
Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet, wie viel öffentlich wird. Wir legen konsequent im gesetzlich geringstmöglichen Umfang offen — was nicht hinein muss, gehört auch nicht hinein.
| Größenklasse | Schwellen (zwei von drei) | Offenzulegen | Nicht offenzulegen |
|---|---|---|---|
| Kleinst | ≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 AN | Nur die Bilanz, verkürzt — Hinterlegung möglich | GuV, Anhang, Lagebericht |
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 AN | Verkürzte Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben | GuV und Lagebericht |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 AN | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Prüfungsvermerk | Erleichterungen bei einzelnen Posten |
| Groß | über den mittleren Schwellen | Vollständig, zzgl. Bestätigungsvermerk und Ergebnisverwendung | — |
Eine Gesellschaft wechselt die Größenklasse erst, wenn sie die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einzelnes starkes Jahr ändert also nichts — und ein einzelnes schwaches auch nicht.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht.
Das Bundesamt für Justiz prüft von Amts wegen. Es gibt keine Kulanzphase, keine Erinnerung und keine Nachsicht bei kleinen Gesellschaften — nur einen niedrigeren Betrag.
Das BfJ droht Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Die Verfahrenskosten von 103,50 € fallen bereits jetzt an — auch wenn Sie fristgerecht nachreichen.
Wird nicht nachgereicht, wird das Ordnungsgeld festgesetzt: 2.500 € bis 25.000 € (§ 335 Abs. 1 HGB). Kleine Gesellschaften zahlen 1.000 €, Kleinstgesellschaften 500 €.
Nach jeder erfolglosen Festsetzung folgt die nächste Androhung. Es endet erst mit der Einreichung — mehrere Jahrgänge summieren sich schnell in den fünfstelligen Bereich.
Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Organs — bei zwei Geschäftsführern also dreifach.
Gegen die Festsetzung ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich (§ 335 Abs. 3 S. 2 HGB). Danach ist der Bescheid bestandskräftig und wird vollstreckt.
Keine Umsätze, kein Personal, kein Geschäftsbetrieb: Die Offenlegungspflicht besteht trotzdem, solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.
Liegt bei Ihnen bereits eine Androhung vor: Wir stellen die fehlenden Abschlüsse auf, reichen sie innerhalb der Nachfrist ein und übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz — auch für mehrere Jahrgänge parallel.
Was die Offenlegung kostet.
Festpreis je Abschluss, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Auch für Jahrgänge, die längst hätten eingereicht sein müssen.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Offenlegung je Abschluss | ab 99,95 € | Aufbereitung und Einreichung beim Unternehmensregister im geringstmöglichen Umfang |
| Hinterlegung Kleinstgesellschaft | ab 99,95 € | Bilanz hinterlegen statt offenlegen, § 326 Abs. 2 HGB |
| Jahresabschluss erstellen | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang — Voraussetzung für die Offenlegung |
| Rückständige Jahrgänge | ab 499,95 € | Je offenes Geschäftsjahr, ab Jahrgang 2020 — auch mehrere parallel |
| Begleitung im Ordnungsgeldverfahren | ab 249,95 € | Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Justiz, Einspruch, Wiedereinsetzung |
| E-Bilanz an das Finanzamt | im Abschlusspreis | Übermittlung per XBRL nach § 5b EStG |
Was zur Offenlegung gefragt wird.
Wann ist die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss?
Gibt es eine Fristverlängerung für die Offenlegung?
Wo wird der Jahresabschluss offengelegt — Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
Was kostet es, wenn ich die Frist versäume?
Muss eine kleine GmbH die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?
Muss eine ruhende oder vermögenslose GmbH offenlegen?
Können Sie mehrere versäumte Jahrgänge auf einmal nachholen?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei Grundstücken im Betriebsvermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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