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Holding-Steuerrechner · § 8b KStG

Rechnet sich die Holding für Sie?

Mit und ohne Holding gegenübergestellt — laufend und beim Exit.

Nach § 8b KStG bleiben Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei — effektiv rund 1,5 % statt 26,375 %. Der Vorteil entsteht aber nur für den Teil des Gewinns, der im Verbund bleibt. Rechnen Sie Ihren Fall durch; die belastbare Rechnung erstellen wir danach mit Ihren echten Zahlen.

Anteilstausch und Sperrfristen begleitet (§ 21 UmwStG)Auch die ehrliche Antwort, wenn sie sich nicht lohnt
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Woran sich die Holding entscheidet.

Die Holding-GmbH hält die Anteile an Ihrer operativen Gesellschaft. Schüttet die Tochter aus, bleibt die Dividende nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei — effektiv rund 1,5 % statt 26,375 % beim Weg direkt aufs Privatkonto. Dasselbe gilt beim Verkauf der Tochter.

Der Vorteil ist ein Stundungseffekt: Er entsteht nur für Gewinne, die im Verbund bleiben und weiterarbeiten. Was Sie privat verbrauchen, kostet in beiden Strukturen dieselbe Abgeltungsteuer — plus die Kosten der zweiten Gesellschaft.

≈ 1,5 %
In die Holding95 % frei, 5 % Schachtelstrafe.
26,375 %
Aufs PrivatkontoAbgeltungsteuer samt Soli.
10 / 15 %
MindestquotenKörperschaft- und Gewerbesteuer.
7 Jahre
SperrfristNach Anteilstausch, § 22 UmwStG.
Interaktiver Rechner

Der Holding-Steuerrechner.

Gewinn, Hebesatz, Beteiligungsquote und Ausschüttung eintragen — verglichen wird die Holding-Struktur gegen die Direktbeteiligung, nach Kosten der zweiten Gesellschaft.

Gewinn der operativen GmbH
Gewerbesteuer-Hebesatz
%

Meist zwischen 250 % und 580 %; die Messzahl beträgt einheitlich 3,5 %.

Beteiligung der Holding an der Tochter

Maßgebend ist die Quote zu Beginn des Jahres. Für Veräußerungsgewinne gelten diese Grenzen nicht.

Privat entnommener Anteil60 %
0 % — alles in der GmbH50 %100 %

Der Anteil des Gewinns nach Körperschaft- und Gewerbesteuer, den die operative GmbH ausschüttet.

Davon privat entnommen (Rest wird reinvestiert)40 %
0 % — alles reinvestiert50 %100 %

Der Vorteil entsteht nur für den Teil, der im Verbund bleibt und weiterarbeitet.

Mehrkosten der Holding pro Jahr

Zweite Buchführung, Abschluss, Erklärungen und Offenlegung. Ohne einmalige Gründungskosten.

Geplanter Exit (optional)
Voraussichtlicher Verkaufspreis
Anschaffungskosten der Anteile

Meist das eingezahlte Stammkapital. Ohne Verkaufsabsicht den Preis auf 0 setzen.

Ihr Grenzsteuersatz45 %
14 %30 %45 %

Nur für den Verkauf ohne Holding: Teileinkünfteverfahren nach § 17 EStG, 60 % zum persönlichen Satz.

Ergebnis
Break-even der Holdingkosten:

Vereinfachtes Modell, keine Berechnung im Einzelfall. Gerechnet mit 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli und Gewerbesteuer aus Messzahl 3,5 % mal Hebesatz; Ausschüttungen an natürliche Personen mit 26,375 %. Die Freistellung nach § 8b KStG ist mit der 5 %-Pauschale abgebildet. Nicht enthalten sind Kirchensteuer, Verlustvorträge, Organschaft, Teileinkünfteverfahren auf Ausschüttungen, Zinsschranke, Grunderwerbsteuer und Sperrfristwirkungen.

!
Ziehen Sie den zweiten Regler auf 100 % — und der Vorteil verschwindet.

Wer alles privat entnimmt, zahlt mit Holding sogar minimal mehr und trägt zusätzlich die Kosten der zweiten Gesellschaft. Auf 0 % kippt das Bild vollständig: Aus 26,375 % werden rund 1,5 %, und das gesparte Kapital arbeitet weiter. Die Holding ist ein Reinvestitions- und Exit-Instrument, kein Konsumvehikel.

Die Mechanik

Warum 95 % steuerfrei bleiben — und 5 % nicht.

§ 8b KStG stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften frei, gegen Mehrfachbelastung in Beteiligungsketten — 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Derselbe EuroOhne Holding — direkt an SieMit Holding — reinvestiert
Erste EbeneKörperschaft- und Gewerbesteuer der operativen GmbH, rund 30 %unverändert rund 30 %
Zweite EbeneAbgeltungsteuer samt Soli auf die Ausschüttung, 26,375 %95 % außer Ansatz, nur die Schachtelstrafe wirkt: rund 1,5 %
Ergebnisrund 48 % Gesamtbelastung, reinvestiert wird aus versteuertem GeldKapital bleibt im Verbund und arbeitet vor der privaten Besteuerung weiter
§
So kommen die 1,5 % zustande.

Bei Hebesatz 400 % beträgt die Gewerbesteuer 14 %, die Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Soli — zusammen 29,825 %. Angewendet auf die Schachtelstrafe von 5 % ergibt das 1,49 %. Für Veräußerungsgewinne gilt dieselbe Freistellung, ohne Mindestbeteiligung und ohne Haltefrist (§ 8b Abs. 2 KStG); spiegelbildlich sind Verluste aus Anteilsverkäufen nicht abziehbar (§ 8b Abs. 3 KStG).

Die Schwellenwerte

Zwei Zahlen entscheiden: 10 % und 15 %.

Körperschaft- und Gewerbesteuer haben unterschiedliche Mindestquoten, und beide messen sie zu Beginn des Zeitraums. Wer unterjährig aufstockt, profitiert erst im Folgejahr.

Unter 10 % — Streubesitz

Keine Freistellung nach § 8b Abs. 4 KStG, dazu Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG. Die Dividende wird in der Holding voll besteuert.

Effektiv≈ 29,8 %

10 bis 14,9 % — halb begünstigt

Körperschaftsteuerlich sind 95 % steuerfrei, gewerbesteuerlich erfolgt jedoch volle Hinzurechnung, denn das Schachtelprivileg verlangt eine Mindestbeteiligung von 15 %.

Effektiv≈ 14,8 %

Ab 15 % — voll begünstigt

Freistellung nach § 8b KStG und Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG. Nur die Schachtelstrafe wird belastet — der Regelfall bei 100-%-Töchtern.

Effektiv≈ 1,5 %
Drei Typen

Nur eine Holding zieht Vorsteuer.

Ertragsteuerlich gilt § 8b für jede Holding. Umsatzsteuerlich zählt, was die Mutter tatsächlich tut — bei sechsstelligen Transaktionskosten geht es um fünfstellige Beträge.

Reine Finanzholding

Hält nur Anteile. Ertragsteuerlich voll begünstigt, aber ohne Vorsteuerabzug: Das bloße Halten von Beteiligungen ist keine unternehmerische Tätigkeit. Beratungs- und Gründungskosten bleiben brutto.

Geschäftsleitende Holding

Erbringt entgeltliche Leistungen an die Töchter, ist damit Unternehmerin (§ 2 UStG): voller Vorsteuerabzug, Organschaft möglich. Managementumlagen müssen fremdüblich sein.

Vermögensverwaltende Holding

Bei ausschließlicher Verwaltung eigenen Grundbesitzes greift die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG). Schon eine schädliche Nebentätigkeit lässt sie für das ganze Jahr entfallen.

Die Weiche steht früh

Wer die Holding als leere Hülle gründet und später Beratungskosten für einen Verkauf trägt, verliert die Vorsteuer endgültig — rückwirkend lässt sich die Unternehmereigenschaft nicht herstellen.

Struktur schon vorhanden?

Geht es nicht mehr um die Frage, ob sich die Holding rechnet, sondern um die laufende Betreuung beider Gesellschaften, finden Sie alles dazu auf der Seite Buchhaltung und Jahresabschluss der Holding.

Der Weg dorthin

Wie die Holding über Ihre GmbH kommt.

Wer neu anfängt, gründet zwei Gesellschaften. Beim Nachbau über eine bestehende GmbH sind die Anteile stille Reserven — ein Verkauf wäre nach § 17 EStG voll steuerpflichtig.

Qualifizierter Anteilstausch

Der Standardweg bei bestehender GmbH: Sie bringen Ihre Anteile in die Holding ein und erhalten neue Anteile, auf Antrag zu Buchwerten ohne Aufdeckung stiller Reserven (§ 21 UmwStG). Voraussetzung ist die Stimmrechtsmehrheit der Holding.

Preis7 Jahre Sperrfrist

Bargründung und Neuaufbau

Der saubere Weg, solange das operative Geschäft noch keine Werte trägt: zwei Bargründungen, keine Sperrfrist, keine Bewertungsgutachten. Dafür zweimal Stammkapital — eine UG als Holding ist möglich.

Preis2 × 25.000 €
!
Die Sperrfrist ist der häufigste Fehler.

Wer eine Holding baut, weil ein Verkauf ansteht, kommt oft zu spät: Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile binnen sieben Jahren, wird rückwirkend ein Einbringungsgewinn II besteuert, der sich je abgelaufenem Jahr um ein Siebtel mindert. Dazu die jährliche Nachweispflicht bis zum 31. Mai und die Grunderwerbsteuer, wenn die Gesellschaft Immobilien hält.

Verluste im Verbund

Die Organschaft — und warum sie nicht immer passt.

Holding und Tochter sind steuerlich getrennt. Nur die Organschaft führt das Ergebnis der Tochter beim Organträger zusammen — unter strengen Voraussetzungen.

§§ 14, 17 KStG
Voraussetzungen
Alle Punkte müssen erfüllt sein; ein Formfehler kippt die Organschaft rückwirkend.
  • Finanzielle Eingliederung: Stimmrechtsmehrheit ab Beginn des Wirtschaftsjahres.
  • Gewinnabführungsvertrag: mindestens fünf Jahre, mit Eintragung im Handelsregister.
  • Tatsächliche Durchführung: über die gesamte Laufzeit hinweg gelebt.
  • Verlustübernahme: Verweis auf § 302 AktG ist zwingend.
Die Kehrseite
Was dagegen spricht
Die Ergebniszusammenführung hat einen Preis, und der ist nicht nur formaler Natur.
  • Freistellung entfällt: abgeführte Gewinne sind kein § 8b-Fall mehr.
  • Verlustübernahmepflicht: schwächt die Abschirmwirkung der Holding.
  • Fünf Jahre Bindung: vorzeitige Beendigung lässt sie von Anfang an scheitern.
  • Hoher Formalismus: Fehler werden in der Betriebsprüfung teuer.
!
Unsere Faustregel.

Eine Holding über einer stabil profitablen Tochter braucht keine Organschaft — die Freistellung ist der bessere Weg. Sinnvoll wird sie, wenn dauerhaft Verluste in der einen und Gewinne in der anderen Gesellschaft anfallen oder die Holding erhebliche Finanzierungskosten trägt.

Über den Rechner hinaus

Vier Themen, die die Struktur später entscheiden.

Der Rechner zeigt die laufende Steuerlast. Über den Erfolg einer Holding entscheiden meist andere Fragen — diese vier prüfen wir bei jeder Struktur.

Steuerliches Einlagekonto

Einlagen über dem Stammkapital können ohne Kapitalertragsteuer zurückfließen. Es gilt eine feste Verwendungsreihenfolge, und ohne rechtzeitige Steuerbescheinigung ist die Verwendung unwiderruflich verloren (§ 27 KStG).

Ausschüttung
Nachfolge und Verwaltungsvermögen

Übersteigt das Verwaltungsvermögen 90 % des gesamten Unternehmenswerts, entfällt die erbschaftsteuerliche Verschonung vollständig und rückwirkend — genau das passiert einer Holding, in der überschüssige Liquidität geparkt wurde (§§ 13a, 13b ErbStG).

Erbschaftsteuer
Verlustuntergang

Werden mehr als 50 % der Anteile binnen fünf Jahren an einen Erwerber übertragen, gehen Verlust- und Zinsvorträge unter. Der fortführungsgebundene Verlustvortrag hilft nur auf fristgebundenen Antrag (§ 8c, § 8d KStG).

Anteilsübertragung
Betriebsaufspaltung

Wer eine wesentliche Betriebsgrundlage an die eigene GmbH verpachtet und beide Unternehmen beherrscht, macht aus der Vermietung einen Gewerbebetrieb — mit Aufdeckung stiller Reserven, wenn die Verflechtung endet.

Richterrecht
Die Grenzen

Wo die Holding nicht hilft.

Die Struktur ist ein Werkzeug, kein Allheilmittel. Diese Fälle prüfen wir, bevor wir eine Holding empfehlen.

SituationOhne HoldingMit Holding
Gewinn wird privat verbrauchtbesserKosten ohne Nutzen
Gewinn wird reinvestiert26,375 %≈ 1,5 %
Verkauf in ein bis drei Jahrenmeist besserSperrfrist § 22 UmwStG
Verkauf in sieben Jahren oder später≈ 28,5 %≈ 1,5 %
Beteiligung unter 10 %26,375 %≈ 29,8 %
Dauerhafte Verlusteflexiblernur mit Organschaft
Immobilie in der GmbHkein RisikoGrunderwerbsteuer prüfen (§ 1 GrEStG)
Wegzug ins Ausland geplant§ 6 AStG greift ebensostille Reserven gelten als realisiert
Struktur ehrlich prüfen lassen
Vereinfachte Orientierung bei Hebesatz 400 %. Welche Zeile auf Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch — wir sagen Ihnen auch, wenn die Holding nur Kosten verursacht.
So läuft es ab

Von der Vorteilsrechnung zur fertigen Struktur.

Ihr Aufwand: Zahlen, Ziele und Wünsche einmal nennen. Den Rest übernehmen wir vollständig für Sie.

Start
1

Ist-Aufnahme

Wir erfassen Beteiligungsverhältnisse, Gewinne, Entnahmebedarf und Ihre Pläne für Reinvestition oder Verkauf.

kostenlosvertraulich
Rechnung
2

Vorteilsrechnung

Wir rechnen mit und ohne Holding über mehrere Jahre, inklusive Exit-Szenario, Kosten und Break-even.

§ 8b KStGModell
Entscheidung
3

Weg festlegen

Anteilstausch, Bargründung oder bewusst keine Holding — mit Blick auf Sperrfristen, Grunderwerbsteuer und Ihre Zeitachse.

§ 21 UmwStGEmpfehlung
Umsetzung
4

Struktur bauen

Gründung, Einbringungsvertrag, Notartermin, Handelsregister, steuerliche Anträge und die Buchwertfortführung.

NotarRegister
Laufend
5

Betreuung beider Gesellschaften

Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Erklärungen, Offenlegung und die jährlichen Sperrfrist-Nachweise zum Festpreis.

Festpreis§ 22 Abs. 3
Häufige Fragen

Was zur Holding gefragt wird.

Wie viel Steuern spart eine Holding wirklich?
Auf dem Weg von der Tochter in die Holding bleiben 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG); effektiv verbleiben rund 1,5 % statt 26,375 % Abgeltungsteuer beim direkten Zufluss an Sie privat. Aber Vorsicht vor der Schlagzeile: Das ist eine Steuerstundung. Sobald Sie das Geld aus der Holding privat entnehmen, fällt die Abgeltungsteuer nach. Der echte Vorteil entsteht nur für Beträge, die reinvestiert werden — oder beim Verkauf der Tochter.
Ab welcher Beteiligungsquote greift die Steuerfreiheit?
Für Dividenden gelten zwei Schwellen: körperschaftsteuerlich mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres (§ 8b Abs. 4 KStG), gewerbesteuerlich mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG). Wer darunter liegt, zahlt teilweise oder voll. Für Veräußerungsgewinne gibt es keine Mindestquote — dort sind 95 % immer steuerfrei. Ein unterjähriger Erwerb von mindestens 10 % gilt als zu Beginn des Jahres erfolgt.
Was ist die 5-Prozent-Schachtelstrafe?
§ 8b Abs. 5 KStG (für Dividenden) und § 8b Abs. 3 KStG (für Veräußerungsgewinne) unterstellen pauschal, dass 5 % der steuerfreien Beträge als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Dieser Betrag erhöht das zu versteuernde Einkommen und den Gewerbeertrag — unabhängig davon, ob tatsächlich Aufwand angefallen ist. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 5 % × 29,825 % = 1,49 % Effektivbelastung.
Kann ich eine Holding über meine bestehende GmbH setzen?
Ja — üblicherweise über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Sie gründen eine neue Holding-GmbH und bringen Ihre Anteile an der operativen GmbH gegen Gewährung neuer Anteile ein. Auf Antrag wird der Buchwert fortgeführt, sodass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Voraussetzung: Die Holding erhält die Stimmrechtsmehrheit. Der Vorgang ist notariell zu beurkunden.
Was bedeutet die 7-Jahres-Sperrfrist?
Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach dem Anteilstausch, wird rückwirkend im Einbringungsjahr ein Einbringungsgewinn II versteuert (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Er mindert sich für jedes abgelaufene Zeitjahr um ein Siebtel — nach vier Jahren sind also noch drei Siebtel steuerpflichtig. Zusätzlich müssen Sie bis zum 31. Mai jedes Jahres nachweisen, dass die Anteile noch gehalten werden (§ 22 Abs. 3 UmwStG).
Lohnt sich eine Holding auch bei kleinen Gewinnen?
Meistens nicht. Die zweite Gesellschaft kostet laufend Buchhaltung, Jahresabschluss, drei Steuererklärungen und die Offenlegung — realistisch 1.500 bis 3.500 € im Jahr, dazu einmalig Notar- und Gründungskosten. Diesem Aufwand muss ein Steuervorteil gegenüberstehen, und der entsteht nur auf reinvestierten Gewinnen. Wer alles privat entnimmt, spart nichts. Der Rechner oben zeigt Ihnen den Break-even für Ihre Zahlen.
Kann die Holding Verluste der Tochter nutzen?
Nur mit einer körperschaftsteuerlichen Organschaft: finanzielle Eingliederung mit Stimmrechtsmehrheit plus ein auf mindestens fünf Jahre abgeschlossener und tatsächlich durchgeführter Gewinnabführungsvertrag (§§ 14, 17 KStG). Der Preis: Die 95 %-Freistellung entfällt für abgeführte Gewinne und die Holding muss Verluste ausgleichen. Ohne Organschaft bleibt jede Gesellschaft steuerlich für sich.
Was passiert beim Verkauf der operativen GmbH?
Hier zeigt die Struktur ihre größte Wirkung. Verkauft die Holding, bleiben 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei — effektiv rund 1,5 %. Verkaufen Sie privat und halten mindestens 1 %, greift § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns zum persönlichen Satz, effektiv rund 28,5 %. Bei einem Gewinn von 2 Mio. € ist das ein Unterschied von über einer halben Million. Aber: Der Kaufpreis liegt danach in der Holding — private Entnahme kostet erneut 26,375 %.
Was kostet Aufbau und Betreuung bei OnlineBilanz?
Ein erstes Gespräch mit grober Einordnung ist kostenlos. Für die Vorteilsrechnung, das Strukturkonzept und die Begleitung der Einbringung vereinbaren wir einen transparenten Festpreis, ohne Stundensatz; Notar- und Registerkosten kommen als Fremdkosten hinzu. Die laufende Betreuung beider Gesellschaften — Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Erklärungen, Offenlegung und Sperrfrist-Nachweise — übernehmen wir anschließend ebenfalls zum Festpreis.
Ihre Berufsträger

Ihre Struktur, persönlich verantwortet.

Kein anonymer Rechner: Hinter jeder Strukturempfehlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bewertung und Einbringung: die Buchwertfortführung nach § 21 UmwStG, die Bewertung der eingebrachten Anteile und die Abschlüsse beider Gesellschaften.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Rechnet die Vorteilsrechnung mit Ihren echten Zahlen — § 8b-Behandlung, Beteiligungsquoten, Organschaft, Exit-Szenario und die laufenden Erklärungen beider Gesellschaften.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Einbringungs- und Gesellschaftsverträge, Gewinnabführungsvertrag, Nachfolgeregelungen und die Gestaltung der Leistungsbeziehungen im Verbund.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Holdingbesteuerung steht.

Freistellung, Beteiligungsquoten, steuerneutrale Einbringung und umsatzsteuerliche Organschaft im amtlichen Volltext.

Stand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Quoten und Verwaltungsanweisungen ändern sich; die genannten Werte sind vereinfachte Richtgrößen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Struktur klären wir persönlich.

Holding — rechnet sie sich?Vorteilsrechnung mit Ihren Zahlen · Festpreis · ehrliche Antwort
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