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Abschlussprüfung · Bestätigungsvermerk

Wirtschaftsprüfung —
unabhängig geprüft, testiert, vertraut.

Jahres- und Konzernabschluss nach §§ 316 ff. HGB — risikoorientiert und digital.

Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Abschluss IDW-konform und erteilen den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — das Testat, das Ihren Zahlen nach außen Gewicht gibt. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist, unter Wahrung der Unabhängigkeit nach § 319 HGB.

Bestellter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer PersonPrüfung weitgehend digital, ohne Vor-Ort-Wochen
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Wirtschaftsprüfung leistet.

Im Kern ist die Wirtschaftsprüfung die unabhängige Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses. Ein bestellter Wirtschaftsprüfer prüft, ob Abschluss und Lagebericht Gesetz, Satzung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen — ob sie also ein zutreffendes Bild der Lage vermitteln (§§ 316 ff. HGB).

Pflicht ist die Prüfung ab der Größenklasse mittelgroß: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen prüfen lassen, kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit, können aber freiwillig prüfen (§ 316, § 267 HGB). Am Ende steht in jedem Fall der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — das Testat, an dem Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss messen.

§§ 316–324a
RechtsgrundPflicht, Gegenstand, Bericht und Testat im Handelsgesetzbuch.
§ 267 HGB
GrößenklasseBilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmer nach der 2-von-3-Regel.
§ 322 HGB
ErgebnisDer Bestätigungsvermerk — uneingeschränkt bis Nichtabgabe.
IDW PS · ISA
StandardsRisikoorientierter Prüfungsansatz nach IDW und ISA (DE).
Die Abgrenzung

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?

Die Begriffe werden oft verwechselt, der Unterschied ist grundlegend: Nur der Wirtschaftsprüfer darf einen Abschluss mit Wirkung nach außen prüfen und testieren.

AufgabeWirtschaftsprüfer — prüft & testiertSteuerberater — erstellt & berät
Abschluss erstellenmöglich, dann aber keine Prüfung desselben AbschlussesKernaufgabe — Buchführung, Abschluss, Erklärungen
Abschluss prüfen und testierenVorbehaltsaufgabe — Bestätigungsvermerk nach § 322 HGBnicht zulässig
Unabhängigkeit gefordertja — § 319 HGB, keine Eigenprüfungnein, er berät im Interesse des Mandanten
Vertretung beim Finanzamtmöglich, sofern zugleich Steuerberaterja, einschließlich Betriebsprüfung
Sonderprüfungen & Bewertungja — Gründung, Umwandlung, IDW S1, Due Diligencenur im steuerlichen Rahmen
BerufsaufsichtWirtschaftsprüferkammer, WPO, externe QualitätskontrolleSteuerberaterkammer, StBerG
§
Beides in einer Person — mit sauberer Trennung.

Fabian Klement ist bestellter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zugleich. Bilanzverständnis und Prüfungskompetenz kommen damit aus einer Hand, und wir achten auf die Trennung, die § 319 HGB verlangt: Entwerfen wir Ihren Abschluss, prüft ihn ein unabhängiger Kollege; brauchen Sie eine Prüfung, bleibt die Erstellung außen vor.

Schritt für Schritt

So läuft eine Abschlussprüfung ab.

Die moderne Prüfung ist risikoorientiert: Wir konzentrieren uns, wo Fehlerrisiken liegen — nach IDW und ISA. Vier Phasen von Planung bis Testat.

Phase 1
1

Planung & Risikoanalyse

Auftragsannahme, Unabhängigkeitsprüfung, Geschäftsverständnis, Fehlerrisiken und Wesentlichkeit — steuert Umfang und Tiefe der Prüfung.

Wir · PlanungIDW PS 261
Phase 2
2

System- & Aufbauprüfung

Wir beurteilen Ihr internes Kontrollsystem und die IT-gestützten Prozesse. Wo Kontrollen wirksam sind, sinkt der Umfang der Einzelfallprüfung.

Wir · IKS§ 317 HGB
Phase 3
3

Aussagebezogene Prüfung

Analytische und Einzelfallprüfungen von Beständen und Vorfällen: Belege, Salden, Bewertung, Abgrenzung — digital über den Datenzugriff.

Wir · SubstanzISA (DE)
Phase 4
4

Bericht & Bestätigungsvermerk

Der Prüfungsbericht an die Vertreter (§ 321 HGB), die Erörterung der Feststellungen und der Bestätigungsvermerk — Ihr Testat.

Wir · Testat§ 321 · § 322
Das Ergebnis · § 322 HGB

Der Bestätigungsvermerk — vier mögliche Urteile.

Am Ende jeder Prüfung steht das Prüfungsurteil. Es entscheidet, wie Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss lesen — diese vier Formen kennt § 322 HGB.

Positives Urteil
Uneingeschränkt oder eingeschränkt
In beiden Fällen liegt ein Urteil vor — der Unterschied liegt in der Reichweite der Einwendungen.
  • Uneingeschränkt: keine wesentlichen Einwendungen, zutreffendes Bild der Lage.
  • Regelfall: das stärkste Signal für Bank, Investor und Gesellschafter.
  • Eingeschränkt: Beanstandungen, die abgrenzbar sind und nicht den ganzen Abschluss erfassen.
Negatives oder kein Urteil
Versagt oder Nichtabgabe
Beide Formen sind für Adressaten ein deutliches Warnsignal — und in der Praxis vermeidbar.
  • Versagt: so gewichtige Mängel, dass ein positives Urteil nicht möglich ist.
  • Nichtabgabe: der Prüfer konnte sich kein Urteil bilden.
  • Ursachen: fehlende Nachweise, Prüfungshemmnisse, verweigerte Auskünfte (§ 320 HGB).
Das übernehmen wir

Prüfung — über die Pflichtprüfung hinaus.

Die gesetzliche Abschlussprüfung ist der Kern. Ein Wirtschaftsprüfer kann mehr: freiwillige Prüfung, Durchsicht, Sonderprüfungen, Bewertung, Nachhaltigkeitsbericht.

Gesetzliche Abschlussprüfung · §§ 316 ff. HGB

Pflichtprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses mittelgroßer und großer Gesellschaften — mit Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk.

Freiwillige Prüfung · für Bank & Investor

Prüfung ohne gesetzliche Pflicht: schafft Vertrauen bei Kreditgebern, Investoren und Gesellschaftern. Umfang und Tiefe sind flexibel vereinbar.

Prüferische Durchsicht · IDW PS 900

Reduzierte Untersuchung mit begrenzter Sicherheit — günstiger und schneller, ideal für Zwischenabschlüsse und laufendes Reporting.

Sonder- & Gründungsprüfungen · AktG · UmwG

Gesellschaftsrechtliche Prüfungen: Gründung, Sacheinlagen, Verschmelzung, Nachgründung und weitere gesetzliche Anlässe.

Bewertung & Due Diligence · IDW S1

Objektivierte Unternehmensbewertung für Kauf, Verkauf, Nachfolge und Abfindung — sowie Financial Due Diligence bei Transaktionen.

Nachhaltigkeitsprüfung · CSRD · § 324b HGB

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach den ESRS für erfasste Unternehmen — die neue, eigenständige Prüfungsaufgabe neben dem Finanzabschluss.

Das Fundament

Warum Unabhängigkeit alles trägt.

Ein Testat ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit dessen, der es erteilt — der Grund, warum Dritte einem geprüften Abschluss vertrauen.

Keine Eigenprüfung

Wer über die Prüfung hinaus an der Erstellung mitgewirkt hat, darf ihn nicht prüfen. Wir trennen Erstellung und Prüfung sauber.

Norm§ 319 Abs. 3 HGB

Keine finanzielle Nähe

Beteiligungen, wirtschaftliche Abhängigkeit oder zu enge Bindungen zum geprüften Unternehmen schließen als Prüfer aus.

GrundBefangenheit

Berufsaufsicht & Qualität

Wirtschaftsprüfer unterliegen der Kammer, den Berufspflichten und der Qualitätskontrolle — verpflichtend, nicht freiwillig.

GrundlageWPO · WPK
§
Zu Mandatsbeginn transparent geklärt.

Bei uns ist derselbe Berufsträger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, klären wir zu Beginn jedes Mandats offen, welche Rolle wir übernehmen: Erstellung oder Prüfung. Braucht Ihr geprüfter Abschluss zusätzlich die steuerliche Erstellung, organisieren wir die Aufgaben so, dass § 319 HGB jederzeit gewahrt ist.

Häufige Fragen

Was Sie zur Wirtschaftsprüfung wissen sollten.

Was ist eine Wirtschaftsprüfung?
Im Kern die Jahresabschlussprüfung: die unabhängige Prüfung von Jahres- oder Konzernabschluss und Lagebericht durch einen bestellten Wirtschaftsprüfer nach den §§ 316–324a HGB. Geprüft wird, ob der Abschluss den Vorschriften und der Satzung entspricht und ein zutreffendes Bild der Lage vermittelt. Das Ergebnis ist der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB.
Welche Unternehmen sind zur Prüfung verpflichtet?
Nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB. Kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit. Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB — Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl nach der 2-von-3-Regel. Die Schwellenwerte betragen für kleine Gesellschaften 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz und 50 Arbeitnehmer, für mittelgroße 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmer.
Was ist der Unterschied zwischen WP und Steuerberater?
Der Steuerberater erstellt Buchführung, Abschlüsse und Erklärungen und berät steuerlich. Der Wirtschaftsprüfer darf zusätzlich Abschlüsse mit Wirkung nach außen prüfen und testieren — eine Vorbehaltsaufgabe nach WPO und § 319 HGB. Bei uns ist Fabian Klement beides. Mehr unter Die Abgrenzung.
Was ist ein Bestätigungsvermerk?
Das schriftliche Gesamturteil des Prüfers nach § 322 HGB. Es kann uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder als Nichtabgabe ergehen. Für Banken, Investoren und Gesellschafter ist es das zentrale Vertrauenssignal. Mehr unter Bestätigungsvermerk.
Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab?
Risikoorientiert in vier Phasen: Planung und Risikoanalyse mit Festlegung der Wesentlichkeit, Beurteilung des internen Kontrollsystems, aussagebezogene Prüfungshandlungen analytisch und im Einzelfall, schließlich die Berichterstattung mit Prüfungsbericht (§ 321) und Bestätigungsvermerk (§ 322). Bei uns weitgehend digital. Mehr unter Ablauf.
Lohnt sich eine freiwillige Prüfung?
Oft ja — immer dann, wenn Dritte Ihren Zahlen vertrauen müssen: Banken bei Finanzierungen und Covenants, Investoren und Käufer, Gesellschafter oder Zuwendungsgeber. Der Bestätigungsvermerk wirkt gleich glaubwürdig wie bei einer Pflichtprüfung, Umfang und Tiefe sind flexibel — bis hin zur prüferischen Durchsicht.
Was ist eine prüferische Durchsicht?
Eine gegenüber der Vollprüfung reduzierte Untersuchung nach IDW PS 900, gestützt auf Befragungen und analytische Beurteilungen. Sie gibt eine Aussage mit begrenzter Sicherheit, ist günstiger und schneller und eignet sich für Zwischenabschlüsse und Reporting.
Muss der Wirtschaftsprüfer unabhängig sein?
Ja, die Unabhängigkeit nach § 319 HGB ist das Fundament. Ein Wirtschaftsprüfer darf nicht prüfen, wenn Befangenheit vorliegt: finanzielle Nähe, zu enge Bindungen oder die Eigenprüfung eines selbst erstellten Abschlusses. Deshalb trennen wir Erstellung und Prüfung sauber und besprechen das transparent zu Mandatsbeginn. Mehr unter Unabhängigkeit.
Unsere Berufsträger

Ihre Prüfung, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Ihr Testat trägt die Verantwortung eines bestellten Wirtschaftsprüfers — flankiert von Steuerberatung und Recht, alles unter einem Dach.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Abschlussprüfung und erteilt den Bestätigungsvermerk: Prüfungsplanung, Wesentlichkeit, Bewertungsfragen und die Berichterstattung nach §§ 321, 322 HGB.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Bringt Buchhaltung und Abschluss in prüfungsfähigen Zustand: Belegkette, Abgrenzungen und die Aufbereitung der Unterlagen für den Datenzugriff des Prüfers.

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Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Deckt die gesellschaftsrechtliche Seite ab: Bestellung des Prüfers, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses sowie Streitfragen um Bilanz und Ordnungsgeld.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich die Prüfung stützt.

Die Wirtschaftsprüfung ist eng geregelt — vom Prüfungsauftrag über die Unabhängigkeit bis zum Testat. Die relevanten Grundlagen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, Dipl.-Kfm.
Bestellter Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Größenklassen nach § 267 und § 267a HGB in der ab dem Geschäftsjahr 2024 geltenden Fassung. Keine verbindliche Prüfungs- oder Rechtsauskunft im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.

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