Abschlussprüfung · Bestätigungsvermerk

Wirtschaftsprüfung — unabhängig geprüft, testiert, vertraut.

Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Jahres- oder Konzernabschluss nach den §§ 316 ff. HGB — risikoorientiert, IDW-konform und vollständig digital. Am Ende steht der Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB), das Testat, das Ihren Zahlen nach außen Gewicht gibt. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist — Bilanz- und Prüfungskompetenz aus einer Hand, unter Wahrung der Unabhängigkeit nach § 319 HGB.

Bestellter Wirtschaftsprüfer Unabhängig · IDW-konform · digital
§§ 316 ff.HGB — Abschlussprüfung
§ 322Bestätigungsvermerk
§ 319Unabhängigkeit
Bestellter WP & StB in einer Person
Unabhängig · IDW-konform · digital
Kurz erklärt

Die Wirtschaftsprüfung — in drei Sätzen.

Im Kern ist die Wirtschaftsprüfung die unabhängige Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Drei Dinge sollten Sie verstehen:

01 · Was Unabhängige Prüfung Ein bestellter WP prüft, ob Ihr Abschluss & Lagebericht Gesetz, Satzung & GoB entsprechen — ein „true and fair view“. §§ 316 ff. HGB
02 · Wer Ab mittelgroß Pflicht Prüfungspflichtig sind mittelgroße & große Kapitalgesellschaften — kleine sind befreit, können aber freiwillig prüfen. § 316 / § 267 HGB
03 · Ergebnis Der Bestätigungsvermerk Das Testat fasst das Prüfungsurteil zusammen — das Vertrauenssignal für Bank, Investor & Gesellschafter. § 322 HGB
Rechtsgrund
§§ 316–324a HGB
Größenklasse
§ 267 HGB
Ergebnis
§ 322 HGB
Standards
IDW PS · ISA
Interaktiver Rechner

Ist Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig?

Die gesetzliche Prüfungspflicht hängt an Ihrer Größenklasse nach § 267 HGB — bemessen an Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Tragen Sie Ihre Werte ein. Maßgeblich ist die 2-von-3-Regel: Eine Klasse gilt, wenn mindestens zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen ein- bzw. überschritten werden.

Bilanzsumme

Summe der Aktiva (nach Abzug eines Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB).

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse der letzten 12 Monate vor dem Bilanzstichtag.

Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
MA

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr.

Gesetzliche Prüfungspflicht (§ 316 HGB)
Prüfungspflichtig
Kleinst§ 267a
Klein§ 267 I
Mittelgroß§ 267 II
Groß§ 267 III
Schwellenwerte § 267 / § 267a HGB (ab GJ 2024)
ObergrenzeBilanzsummeUmsatzMA
Grundlage: § 267 & § 267a HGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie handelsrechtlicher Vorschriften (v. 16.4.2024), verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024, auf Wunsch rückwirkend ab 2023 (Art. 90 EGHGB). Die Einstufung setzt voraus, dass die Werte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden — der Rechner betrachtet einen Stichtag und ist daher eine Orientierung. Für haftungsbeschränkte Personengesellschaften (§ 264a HGB, z. B. GmbH & Co. KG) gelten die Regeln entsprechend. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (§ 264d HGB) gelten stets als groß. Keine verbindliche Auskunft im Einzelfall.

Nicht pflichtig heißt nicht wertlos. Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, kann eine freiwillige Abschlussprüfung sinnvoll sein — etwa, wenn eine Bank sie im Kreditvertrag verlangt, ein Investor einsteigt oder Gesellschafter Sicherheit über die Zahlen wollen. Der Bestätigungsvermerk wirkt in beiden Fällen gleich glaubwürdig. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Prüfungstiefe Ihr Zweck wirklich braucht.

Wenn die Pflichtprüfung fehlt, wird es teuer. Ist Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig, darf der Jahresabschluss ohne Prüfung nicht festgestellt werden — er ist nichtig (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB). Wird der Abschluss nicht fristgerecht offengelegt, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest (§ 335 HGB), das sich bei fortdauernder Säumnis wiederholt. Auch die Bestellung des Prüfers hat ihre Ordnung: Nach § 318 HGB wählen die Gesellschafter bzw. die Hauptversammlung den Abschlussprüfer — sinnvollerweise vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahrs. Sprechen Sie uns rechtzeitig an.

Die Abgrenzung

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?

Die Begriffe werden oft verwechselt. Der Unterschied ist grundlegend — und für Ihre Prüfung entscheidend: Nur der Wirtschaftsprüfer darf einen Abschluss mit Wirkung nach außen prüfen und testieren.

Wirtschaftsprüfer (WP)

prüft & testiert

Vorbehaltsaufgabe · WPO · § 319 HGB

  • Prüft Jahres- & Konzernabschlüsse und erteilt den Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) — eine gesetzlich vorbehaltene Aufgabe.
  • Muss unabhängig sein und darf einen selbst erstellten Abschluss grundsätzlich nicht prüfen.
  • Übernimmt auch Sonderprüfungen, Unternehmensbewertung & Due Diligence.

Steuerberater (StB)

erstellt & berät

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

  • Erstellt Buchführung, Jahresabschlüsse & Steuererklärungen und berät in allen Steuerfragen.
  • Vertritt Sie gegenüber Finanzamt & in der Betriebsprüfung.
  • Darf einen Abschluss nicht mit Rechtswirkung testieren — das bleibt dem WP vorbehalten.
Beides in einer Person. Fabian Klement ist bestellter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zugleich. Das heißt: Bilanzverständnis und Prüfungskompetenz kommen aus einer Hand — und wir achten sauber auf die Trennung, die § 319 HGB verlangt. Erstellt unsere Kanzlei Ihren Abschluss, prüft ihn ein unabhängiger Kollege; brauchen Sie eine Prüfung, bleibt die Erstellung außen vor.
Schritt für Schritt

So läuft eine Abschlussprüfung ab.

Die moderne Prüfung ist risikoorientiert: Wir konzentrieren uns dort, wo Fehlerrisiken wirklich liegen — nach den IDW-Prüfungsstandards und den ISA. Vier Phasen von der Planung bis zum Testat:

1

Planung & Risikoanalyse

Auftragsannahme (inkl. Unabhängigkeitsprüfung), Verständnis Ihres Geschäfts, Analyse der Fehlerrisiken und Festlegung der Wesentlichkeit — sie steuert Umfang und Tiefe der Prüfung.

IDW PS 261
2

System- & Aufbauprüfung

Wir beurteilen Ihr internes Kontrollsystem (IKS) und die IT-gestützten Prozesse: Wo Kontrollen wirksam sind, kann der Umfang der Einzelfallprüfung sinken.

IKS
3

Aussagebezogene Prüfung

Analytische Prüfungen und Einzelfallprüfungen von Beständen und Geschäftsvorfällen — Belege, Salden, Bewertung, Abgrenzung. Weitgehend digital über den Datenzugriff.

Substanz
4

Bericht & Bestätigungsvermerk

Der Prüfungsbericht (§ 321 HGB) an die gesetzlichen Vertreter, die Erörterung der Feststellungen und schließlich der Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) — Ihr Testat.

§ 321/322
Digital statt Aktenordner. Weil wir vollständig digital arbeiten, läuft der Großteil der Prüfung über unser Mandanten-Portal und den elektronischen Datenzugriff auf Ihre Buchhaltung. Sie stellen die Unterlagen einmal digital bereit — Rückfragen, Prüfungshandlungen und die Berichterstattung erledigen wir laufend, ohne dass jemand bei Ihnen vor Ort sitzen muss.
Das Ergebnis — § 322 HGB

Der Bestätigungsvermerk — vier mögliche Urteile.

Am Ende jeder Prüfung steht das Prüfungsurteil. Es entscheidet, wie Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss lesen. Diese vier Formen gibt es nach § 322 HGB:

Uneingeschränkt

Regelfall

keine wesentlichen Einwendungen

  • Der Abschluss entspricht den Vorschriften und vermittelt ein zutreffendes Bild der Lage — das stärkste Signal.

Eingeschränkt

mit Einwendung

Einwendungen, aber nicht umfassend

  • Es gibt Beanstandungen, die aber abgrenzbar sind und nicht den gesamten Abschluss erfassen.

Versagt

negativ

wesentliche Beanstandungen

  • Der Abschluss weist so gewichtige Mängel auf, dass ein positives Urteil nicht möglich ist.

Nichtabgabe

kein Urteil

Prüfung nicht abschließbar

  • Der Prüfer konnte sich kein Urteil bilden — etwa bei fehlenden Nachweisen oder Prüfungshemmnissen.

Ein sauberes Testat entsteht nicht erst in der Prüfung. Ob am Ende ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk steht, entscheidet sich in der laufenden Buchführung: nachvollziehbare Belegkette, saubere Bewertung, dokumentiertes Kontrollsystem. Deshalb prüfen wir nicht nur — wir sagen Ihnen frühzeitig, wo es hakt, damit die kritischen Punkte vor dem Stichtag geklärt sind.

Das übernehmen wir

Prüfung — über die Pflichtprüfung hinaus.

Die gesetzliche Abschlussprüfung ist der Kern. Aber ein Wirtschaftsprüfer kann mehr: von der freiwilligen Prüfung über die prüferische Durchsicht bis zu Sonderprüfungen und Bewertung.

Gesetzliche Abschlussprüfung
§§ 316 ff. HGB

Pflichtprüfung des Jahres- & Konzernabschlusses mittelgroßer und großer Gesellschaften — mit Prüfungsbericht & Bestätigungsvermerk.

Freiwillige Prüfung
für Bank & Investor

Prüfung ohne gesetzliche Pflicht — schafft Vertrauen bei Kreditgebern, Investoren & Gesellschaftern. Umfang flexibel vereinbar.

Prüferische Durchsicht
Review · IDW PS 900

Reduzierte Untersuchung mit begrenzter Sicherheit — günstiger & schneller, ideal für Zwischenabschlüsse & Reporting.

Sonder- & Gründungsprüfungen
AktG · UmwG

Gesellschaftsrechtliche Prüfungen: Gründung, Sacheinlagen, Verschmelzung, Nachgründung & weitere gesetzliche Anlässe.

Unternehmensbewertung
IDW S1

Objektivierte Bewertung nach IDW-Standard — für Kauf, Verkauf, Nachfolge, Abfindung & gesellschaftsrechtliche Anlässe.

Due Diligence
Transaktion

Financial Due Diligence beim Kauf oder Verkauf: Wir prüfen die Zahlen des Zielunternehmens auf Herz & Nieren.

Nachhaltigkeitsprüfung
CSRD · ESRS · § 324b HGB

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts für erfasste Unternehmen — die neue, eigenständige Prüfungsaufgabe neben dem Finanzabschluss.

WP, StB & RA unter einem Dach. Prüfung, Steuer und Recht greifen ineinander — bei einer Transaktion ebenso wie bei einem Streit über die Bilanz. Bei uns arbeiten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin zusammen: Das Testat, die steuerliche Gestaltung und die rechtliche Absicherung kommen aus einer Hand.
Das Fundament

Warum Unabhängigkeit alles trägt.

Ein Testat ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit dessen, der es erteilt. Deshalb ist die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gesetzlich streng geschützt — sie ist kein Formalismus, sondern der Grund, warum Dritte einem geprüften Abschluss überhaupt vertrauen.

Keine Eigenprüfung
§ 319 Abs. 3 HGB

Wer über die Prüfung hinaus an der Erstellung des Abschlusses mitgewirkt hat, darf ihn nicht prüfen. Wir trennen Erstellung und Prüfung sauber.

Keine finanzielle Nähe
Befangenheit

Beteiligungen, wirtschaftliche Abhängigkeit oder zu enge Bindungen zum geprüften Unternehmen schließen als Prüfer aus.

Berufsaufsicht & Qualität
WPO · WPK

Wirtschaftsprüfer unterliegen der Wirtschaftsprüferkammer, Berufspflichten und externer Qualitätskontrolle — verpflichtend, nicht freiwillig.

Transparent zu Beginn geklärt. Bei uns ist derselbe Berufsträger WP und StB. Damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, klären wir zu Beginn jedes Mandats offen, welche Rolle wir übernehmen: Erstellung oder Prüfung. Braucht Ihr geprüfter Abschluss zusätzlich die steuerliche Erstellung, organisieren wir die Aufgaben so, dass § 319 HGB jederzeit gewahrt ist.

Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich die Prüfung stützt.

Die Wirtschaftsprüfung ist eng geregelt — vom Prüfungsauftrag über die Unabhängigkeit bis zum Testat. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§ 316 HGB

Pflicht zur Prüfung

Jahres- & Konzernabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

§ 317 HGB

Gegenstand & Umfang

Bestimmt, was zu prüfen ist — Buchführung, Abschluss & Lagebericht — und dass die Prüfung risikoorientiert erfolgt.

§ 319 HGB

Unabhängigkeit

Wer als Abschlussprüfer ausgeschlossen ist — Befangenheit, Eigenprüfung & finanzielle Nähe verbieten die Prüfung.

§ 320 HGB

Vorlagepflicht

Die gesetzlichen Vertreter müssen dem Prüfer alle Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen.

§ 321 HGB

Prüfungsbericht

Der schriftliche Bericht an die gesetzlichen Vertreter über Art, Umfang & Ergebnis der Prüfung.

§ 322 HGB

Bestätigungsvermerk

Das Testat: uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder Nichtabgabe — das Gesamturteil des Prüfers.

§ 323 HGB

Verantwortlichkeit

Pflicht zu Gewissenhaftigkeit & Verschwiegenheit sowie die Haftung des Abschlussprüfers.

§ 324a HGB

Anwendung auf § 264a

Erstreckt die Prüfungsvorschriften auf haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG).

§ 267 HGB

Größenklassen

Klein / mittelgroß / groß nach Bilanzsumme, Umsatz & Arbeitnehmern — entscheidet über die Prüfungspflicht.

§ 267a HGB

Kleinstgesellschaften

Eigene, noch niedrigere Schwellen (450.000 € / 900.000 € / 10 MA) mit besonderen Erleichterungen.

§ 264a HGB

Personenhandelsges.

Kapitalgesellschafts-Regeln gelten für haftungsbeschränkte Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.

§ 264d HGB

Kapitalmarktorientiert

Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten stets als groß — unabhängig von den Schwellenwerten.

§ 316a HGB

Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse

Besondere Anforderungen an die Prüfung sog. PIE (public interest entities).

§ 316 Abs. 2 HGB

Konzernabschlussprüfung

Prüfungspflichtige Mutterunternehmen müssen auch den Konzernabschluss und Konzernlagebericht prüfen lassen.

§ 318 HGB

Bestellung des Prüfers

Die Gesellschafter bzw. die Hauptversammlung wählen den Abschlussprüfer — vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahrs.

§ 321 Abs. 1 HGB

Redepflicht

Der Prüfer muss bestandsgefährdende Risiken und schwerwiegende Verstöße unaufgefordert im Bericht darstellen.

§ 335 HGB

Ordnungsgeld & Folgen

Bei unterlassener Offenlegung droht Ordnungsgeld; fehlt die Pflichtprüfung, ist der Abschluss nichtig (§ 316 Abs. 1 S. 2).

CSRD / § 324b HGB

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (ESRS) wird für erfasste Unternehmen zur eigenständigen Prüfungsaufgabe.

§ 53 GenG

Genossenschaftsprüfung

Genossenschaften unterliegen der gesetzlichen Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband — eine Sonderform.

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

Regelt Bestellung, Berufspflichten & Aufsicht der Wirtschaftsprüfer — Grundlage der Vorbehaltsaufgabe.

IDW PS 261

Risikoorientierter Prüfungsansatz

Feststellung & Beurteilung der Fehlerrisiken als Grundlage der Prüfungsplanung.

IDW PS 900

Prüferische Durchsicht

Standard für die Review — Untersuchung mit begrenzter (negativer) Sicherheit.

IDW S1

Unternehmensbewertung

Grundsätze zur Durchführung objektivierter Unternehmensbewertungen.

ISA (DE)

Internationale Prüfungsstandards

Die für Deutschland angenommenen International Standards on Auditing als Prüfungsmethodik.

§ 325 HGB

Offenlegung

Pflicht zur Offenlegung des (geprüften) Abschlusses samt Bestätigungsvermerk im Unternehmensregister.

Art. 90 EGHGB

Anwendung der neuen Schwellen

Übergangsregel zu den erhöhten Schwellenwerten 2024 — verpflichtend ab GJ 2024, rückwirkend ab 2023 möglich.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Größenklassen nach § 267 / § 267a HGB in der ab dem Geschäftsjahr 2024 geltenden Fassung. Keine verbindliche Prüfungs- oder Rechtsauskunft im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Ihr Team

Ihre Prüfung, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Ihr Testat trägt die Verantwortung eines bestellten Wirtschaftsprüfers — flankiert von Steuerberatung und Recht, alles unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Wirtschaftsprüfer. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die Prüfungs- und Testatsverantwortung tragen ausschließlich die Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet die Abschlussprüfung und das Testat: risikoorientierte Prüfung nach IDW-Standards, Prüfungsbericht & Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — unabhängig nach § 319 HGB.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Verantwortet die Erstellung der Abschlüsse und die steuerliche Aufbereitung — sauber getrennt von der Prüfung, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: gesellschaftsrechtliche Fragen rund um Prüfung & Offenlegung, Transaktionen und die vertragliche Absicherung bei Bewertung & Due Diligence.

Kostenloses Erstgespräch

Prüfung nötig oder gewünscht? Sprechen wir darüber.

Ob gesetzliche Prüfungspflicht, freiwillige Prüfung für die Bank oder eine anstehende Transaktion: Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihren Bedarf und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Wirtschaftsprüfer.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Wirtschaftsprüfung.

Persönlich, vertraulich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob und in welcher Form eine Prüfung sinnvoll ist — und wie wir sie umsetzen.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klärung Ihrer Prüfungspflicht & des Bedarfs
  • Auch freiwillige Prüfung & Transaktionen
Prüfung eilt (z. B. Frist der Bank)? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
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Häufige Fragen

Was Sie zur Wirtschaftsprüfung wissen sollten.

Von der Prüfungspflicht über den Bestätigungsvermerk bis zur Unabhängigkeit. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Wirtschaftsprüfung? +
Im Kern die Jahresabschlussprüfung: die unabhängige Prüfung von Jahres- oder Konzernabschluss und Lagebericht durch einen bestellten Wirtschaftsprüfer nach den §§ 316–324a HGB. Geprüft wird, ob der Abschluss den Vorschriften & der Satzung entspricht und ein zutreffendes Bild der Lage vermittelt. Das Ergebnis ist der Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB). Mehr unter Kurz erklärt.
Welche Unternehmen sind zur Prüfung verpflichtet? +
Nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB). Kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit. Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer, 2-von-3-Regel). Schätzen Sie Ihre Pflicht mit dem Prüfungspflicht-Rechner.
Was ist der Unterschied zwischen WP und Steuerberater? +
Der Steuerberater erstellt Buchführung, Abschlüsse & Erklärungen und berät steuerlich. Der Wirtschaftsprüfer darf zusätzlich Abschlüsse mit Wirkung nach außen prüfen und testieren — eine Vorbehaltsaufgabe (§ 319 HGB, WPO). Bei uns ist Fabian Klement beides. Mehr unter Die Abgrenzung.
Was ist ein Bestätigungsvermerk (Testat)? +
Das schriftliche Gesamturteil des Prüfers nach § 322 HGB. Es kann uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder als Nichtabgabe ergehen. Für Banken, Investoren & Gesellschafter ist es das zentrale Vertrauenssignal. Mehr unter Bestätigungsvermerk.
Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab? +
Risikoorientiert in vier Phasen: Planung & Risikoanalyse (Wesentlichkeit), Beurteilung des internen Kontrollsystems, aussagebezogene Prüfungshandlungen (analytisch & Einzelfall) und die Berichterstattung mit Prüfungsbericht (§ 321) & Bestätigungsvermerk (§ 322). Bei uns weitgehend digital. Mehr unter Ablauf.
Lohnt sich eine freiwillige Prüfung? +
Oft ja — immer dann, wenn Dritte Ihren Zahlen vertrauen müssen: Banken bei Finanzierungen & Covenants, Investoren & Käufer, Gesellschafter oder Zuwendungsgeber. Der Bestätigungsvermerk wirkt gleich glaubwürdig wie bei einer Pflichtprüfung. Umfang & Tiefe sind flexibel — bis hin zur prüferischen Durchsicht. Mehr unter Leistungen.
Was ist eine prüferische Durchsicht (Review)? +
Eine gegenüber der Vollprüfung reduzierte Untersuchung (IDW PS 900), gestützt auf Befragungen & analytische Beurteilungen. Sie gibt eine Aussage mit begrenzter Sicherheit, ist günstiger & schneller und eignet sich für Zwischenabschlüsse & Reporting. Mehr unter Leistungen.
Muss der Wirtschaftsprüfer unabhängig sein? +
Ja — die Unabhängigkeit (§ 319 HGB) ist das Fundament. Ein WP darf nicht prüfen, wenn Befangenheit vorliegt: finanzielle Nähe, zu enge Bindungen oder Eigenprüfung eines selbst erstellten Abschlusses. Deshalb trennen wir Erstellung & Prüfung sauber und besprechen das transparent zu Mandatsbeginn. Mehr unter Unabhängigkeit.
Abschlussprüfung · Bestätigungsvermerk

Wirtschaftsprüfung — unabhängig, testiert, vertraut.

Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Jahres- oder Konzernabschluss nach §§ 316 ff. HGB — risikoorientiert, IDW-konform und digital — und erteilen den Bestätigungsvermerk. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist.

§§ 316 ff. HGB — Abschlussprüfung
§ 322 Bestätigungsvermerk
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