Wirtschaftsprüfung —
unabhängig geprüft, testiert, vertraut.
Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Abschluss IDW-konform und erteilen den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — das Testat, das Ihren Zahlen nach außen Gewicht gibt. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist, unter Wahrung der Unabhängigkeit nach § 319 HGB.
Was die Wirtschaftsprüfung leistet.
Im Kern ist die Wirtschaftsprüfung die unabhängige Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses. Ein bestellter Wirtschaftsprüfer prüft, ob Abschluss und Lagebericht Gesetz, Satzung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen — ob sie also ein zutreffendes Bild der Lage vermitteln (§§ 316 ff. HGB).
Pflicht ist die Prüfung ab der Größenklasse mittelgroß: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen prüfen lassen, kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit, können aber freiwillig prüfen (§ 316, § 267 HGB). Am Ende steht in jedem Fall der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — das Testat, an dem Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss messen.
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?
Die Begriffe werden oft verwechselt, der Unterschied ist grundlegend: Nur der Wirtschaftsprüfer darf einen Abschluss mit Wirkung nach außen prüfen und testieren.
| Aufgabe | Wirtschaftsprüfer — prüft & testiert | Steuerberater — erstellt & berät |
|---|---|---|
| Abschluss erstellen | möglich, dann aber keine Prüfung desselben Abschlusses | Kernaufgabe — Buchführung, Abschluss, Erklärungen |
| Abschluss prüfen und testieren | Vorbehaltsaufgabe — Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB | nicht zulässig |
| Unabhängigkeit gefordert | ja — § 319 HGB, keine Eigenprüfung | nein, er berät im Interesse des Mandanten |
| Vertretung beim Finanzamt | möglich, sofern zugleich Steuerberater | ja, einschließlich Betriebsprüfung |
| Sonderprüfungen & Bewertung | ja — Gründung, Umwandlung, IDW S1, Due Diligence | nur im steuerlichen Rahmen |
| Berufsaufsicht | Wirtschaftsprüferkammer, WPO, externe Qualitätskontrolle | Steuerberaterkammer, StBerG |
Fabian Klement ist bestellter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zugleich. Bilanzverständnis und Prüfungskompetenz kommen damit aus einer Hand, und wir achten auf die Trennung, die § 319 HGB verlangt: Entwerfen wir Ihren Abschluss, prüft ihn ein unabhängiger Kollege; brauchen Sie eine Prüfung, bleibt die Erstellung außen vor.
So läuft eine Abschlussprüfung ab.
Die moderne Prüfung ist risikoorientiert: Wir konzentrieren uns, wo Fehlerrisiken liegen — nach IDW und ISA. Vier Phasen von Planung bis Testat.
Planung & Risikoanalyse
Auftragsannahme, Unabhängigkeitsprüfung, Geschäftsverständnis, Fehlerrisiken und Wesentlichkeit — steuert Umfang und Tiefe der Prüfung.
System- & Aufbauprüfung
Wir beurteilen Ihr internes Kontrollsystem und die IT-gestützten Prozesse. Wo Kontrollen wirksam sind, sinkt der Umfang der Einzelfallprüfung.
Aussagebezogene Prüfung
Analytische und Einzelfallprüfungen von Beständen und Vorfällen: Belege, Salden, Bewertung, Abgrenzung — digital über den Datenzugriff.
Bericht & Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht an die Vertreter (§ 321 HGB), die Erörterung der Feststellungen und der Bestätigungsvermerk — Ihr Testat.
Der Bestätigungsvermerk — vier mögliche Urteile.
Am Ende jeder Prüfung steht das Prüfungsurteil. Es entscheidet, wie Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss lesen — diese vier Formen kennt § 322 HGB.
- Uneingeschränkt: keine wesentlichen Einwendungen, zutreffendes Bild der Lage.
- Regelfall: das stärkste Signal für Bank, Investor und Gesellschafter.
- Eingeschränkt: Beanstandungen, die abgrenzbar sind und nicht den ganzen Abschluss erfassen.
- Versagt: so gewichtige Mängel, dass ein positives Urteil nicht möglich ist.
- Nichtabgabe: der Prüfer konnte sich kein Urteil bilden.
- Ursachen: fehlende Nachweise, Prüfungshemmnisse, verweigerte Auskünfte (§ 320 HGB).
Prüfung — über die Pflichtprüfung hinaus.
Die gesetzliche Abschlussprüfung ist der Kern. Ein Wirtschaftsprüfer kann mehr: freiwillige Prüfung, Durchsicht, Sonderprüfungen, Bewertung, Nachhaltigkeitsbericht.
Gesetzliche Abschlussprüfung · §§ 316 ff. HGB
Pflichtprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses mittelgroßer und großer Gesellschaften — mit Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk.
Freiwillige Prüfung · für Bank & Investor
Prüfung ohne gesetzliche Pflicht: schafft Vertrauen bei Kreditgebern, Investoren und Gesellschaftern. Umfang und Tiefe sind flexibel vereinbar.
Prüferische Durchsicht · IDW PS 900
Reduzierte Untersuchung mit begrenzter Sicherheit — günstiger und schneller, ideal für Zwischenabschlüsse und laufendes Reporting.
Sonder- & Gründungsprüfungen · AktG · UmwG
Gesellschaftsrechtliche Prüfungen: Gründung, Sacheinlagen, Verschmelzung, Nachgründung und weitere gesetzliche Anlässe.
Bewertung & Due Diligence · IDW S1
Objektivierte Unternehmensbewertung für Kauf, Verkauf, Nachfolge und Abfindung — sowie Financial Due Diligence bei Transaktionen.
Nachhaltigkeitsprüfung · CSRD · § 324b HGB
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach den ESRS für erfasste Unternehmen — die neue, eigenständige Prüfungsaufgabe neben dem Finanzabschluss.
Warum Unabhängigkeit alles trägt.
Ein Testat ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit dessen, der es erteilt — der Grund, warum Dritte einem geprüften Abschluss vertrauen.
Keine Eigenprüfung
Wer über die Prüfung hinaus an der Erstellung mitgewirkt hat, darf ihn nicht prüfen. Wir trennen Erstellung und Prüfung sauber.
Norm§ 319 Abs. 3 HGBKeine finanzielle Nähe
Beteiligungen, wirtschaftliche Abhängigkeit oder zu enge Bindungen zum geprüften Unternehmen schließen als Prüfer aus.
GrundBefangenheitBerufsaufsicht & Qualität
Wirtschaftsprüfer unterliegen der Kammer, den Berufspflichten und der Qualitätskontrolle — verpflichtend, nicht freiwillig.
GrundlageWPO · WPKBei uns ist derselbe Berufsträger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, klären wir zu Beginn jedes Mandats offen, welche Rolle wir übernehmen: Erstellung oder Prüfung. Braucht Ihr geprüfter Abschluss zusätzlich die steuerliche Erstellung, organisieren wir die Aufgaben so, dass § 319 HGB jederzeit gewahrt ist.
Was Sie zur Wirtschaftsprüfung wissen sollten.
Was ist eine Wirtschaftsprüfung?
Welche Unternehmen sind zur Prüfung verpflichtet?
Was ist der Unterschied zwischen WP und Steuerberater?
Was ist ein Bestätigungsvermerk?
Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab?
Lohnt sich eine freiwillige Prüfung?
Was ist eine prüferische Durchsicht?
Muss der Wirtschaftsprüfer unabhängig sein?
Ihre Prüfung, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Ihr Testat trägt die Verantwortung eines bestellten Wirtschaftsprüfers — flankiert von Steuerberatung und Recht, alles unter einem Dach.
Verantwortet die Abschlussprüfung und erteilt den Bestätigungsvermerk: Prüfungsplanung, Wesentlichkeit, Bewertungsfragen und die Berichterstattung nach §§ 321, 322 HGB.
fabian.klement@onlinebilanz.deBringt Buchhaltung und Abschluss in prüfungsfähigen Zustand: Belegkette, Abgrenzungen und die Aufbereitung der Unterlagen für den Datenzugriff des Prüfers.
jakob.roess@onlinebilanz.deDeckt die gesellschaftsrechtliche Seite ab: Bestellung des Prüfers, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses sowie Streitfragen um Bilanz und Ordnungsgeld.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich die Prüfung stützt.
Die Wirtschaftsprüfung ist eng geregelt — vom Prüfungsauftrag über die Unabhängigkeit bis zum Testat. Die relevanten Grundlagen im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Größenklassen nach § 267 und § 267a HGB in der ab dem Geschäftsjahr 2024 geltenden Fassung. Keine verbindliche Prüfungs- oder Rechtsauskunft im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.





