Steuervorauszahlungen der GmbH & UG: Warum, wann und wie viel Sie vorauszahlen müssen
Jedes Quartal fordert das Finanzamt Geld, bevor der Jahresabschluss überhaupt fertig ist. Was zunächst willkürlich wirkt, folgt einem präzisen gesetzlichen System: Steuervorauszahlungen sichern dem Fiskus einen kontinuierlichen Liquiditätszufluss und verteilen die Steuerlast des laufenden Jahres auf vier Termine. Wer die Mechanik dahinter kennt, vermeidet Überraschungen – und spart bares Geld, wenn sich der Gewinn unerwartet verändert.
Kurzantwort
Eine Steuervorauszahlung ist eine unterjährige Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Für GmbH und UG betrifft das die Körperschaftsteuer (§ 31 KStG i.V.m. § 37 EStG) inklusive Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer (§ 19 GewStG). Die Höhe orientiert sich an der zuletzt festgesetzten Jahressteuer; Fälligkeitstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Zu viel gezahlte Beträge werden nach der Veranlagung verrechnet oder erstattet.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Steuervorauszahlungen?
- Rechtsgrundlagen: KSt, Soli, GewSt
- Welche Steuern betrifft die Vorauszahlung?
- Wie berechnet das Finanzamt die Höhe?
- Fälligkeitstermine auf einen Blick
- Praxisbeispiel: GmbH mit 150.000 € Gewinn
- Gewinnrückgang oder -anstieg: Was tun?
- Sonderfall: ESt-Vorauszahlung des Geschäftsführers
- Was passiert, wenn Sie nicht oder zu spät zahlen?
- Verrechnung und Erstattung nach der Veranlagung
- Häufige Fragen zur Steuervorauszahlung
Was sind Steuervorauszahlungen?
Der Begriff Steuervorauszahlung bezeichnet eine gesetzlich vorgeschriebene Vorauszahlung auf eine noch nicht endgültig festgesetzte Jahressteuerschuld. Das Finanzamt will nicht bis zur Abgabe des Jahresabschlusses warten, sondern holt sich die voraussichtliche Steuerschuld bereits im laufenden Wirtschaftsjahr quartalsweise ab. Die Vorauszahlungspflicht entsteht kraft Gesetzes, sobald die voraussichtliche Jahressteuer einen Mindestbetrag übersteigt – unabhängig davon, ob die Gesellschaft gerade liquide ist oder nicht.
Für eine GmbH oder UG spielen im Wesentlichen drei Steuerarten eine Rolle: die Körperschaftsteuer (KSt) nebst Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer (GewSt) und – als eigenständige Steuerpflicht des Geschäftsführers – die Einkommensteuer auf das Gehalt. Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung folgt eigenen Regeln und wird in einem gesonderten Artikel behandelt.
Rechtsgrundlagen: § 31 KStG, § 37 EStG, § 19 GewStG
Die Vorauszahlungspflicht für Kapitalgesellschaften beruht auf drei zentralen Normen:
- § 31 KStG i.V.m. § 37 EStG: Das Körperschaftsteuergesetz verweist für die Vorauszahlungsmodalitäten vollständig auf das EStG. § 37 EStG regelt Fälligkeit, Mindestbeträge und das Festsetzungsverfahren. Eine GmbH ist danach zur Vorauszahlung verpflichtet, sobald die voraussichtliche KSt 400 € im Jahr übersteigt.
- § 19 GewStG: Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungspflicht ist eigenständig geregelt. Vorauszahlungen entstehen, sobald der Gewerbeertrag positiv ist; der Hebesatz der Gemeinde bestimmt die absolute Höhe.
- § 37 Abs. 3 EStG: Das Finanzamt kann Vorauszahlungen anpassen, wenn absehbar ist, dass die tatsächliche Jahressteuerschuld erheblich von der bisherigen Festsetzung abweicht.
Hinweis: Mindestbetrag für KSt-Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen nur fest, wenn die voraussichtliche Jahres-KSt mehr als 400 € beträgt und der einzelne Vorauszahlungsbetrag mindestens 100 € pro Quartal erreicht (§ 37 Abs. 5 EStG i.V.m. § 31 KStG). Unterhalb dieser Grenzen entfällt die Pflicht.
Welche Steuern betrifft die Vorauszahlung konkret?
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der KSt, der für Kapitalgesellschaften – anders als für natürliche Personen – unverändert weiter erhoben wird. Auf die KSt von 15.000 € fallen also zusätzlich 825 € Soli an.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt. Die Steuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Bei einem typischen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 14 %. Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG). Vorauszahlungen werden vom Finanzamt festgesetzt; die Zahlungen fließen an das zuständige Finanzamt, das sie an die Gemeinde weiterleitet.
Solidaritätszuschlag auf die Gewerbesteuer?
Nein. Der Solidaritätszuschlag wird ausschließlich auf die Körperschaftsteuer, nicht auf die Gewerbesteuer erhoben.
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (nur Hinweis)
Bei Dauerfristverlängerung ist im Februar eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung fällig. Da diese eigenen Mechanismen folgt, behandelt ein gesonderter Artikel auf onlinebilanz.de dieses Thema ausführlich.
Wie berechnet das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen?
Das Finanzamt orientiert sich bei der Festsetzung am zuletzt ergangenen Steuerbescheid. Es teilt die dort festgesetzte Jahressteuer durch vier und setzt diesen Betrag für jedes Quartal des laufenden Jahres fest. Liegt noch kein Bescheid vor – etwa bei einer Neugründung –, schätzt das Finanzamt auf Basis der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 149 AO).
Basis: letzte festgesetzte KSt ÷ 4
Fälligkeit: 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Rechtsgrundlage: § 31 KStG i.V.m. § 37 EStG
Basis: letzter GewSt-Bescheid ÷ 4
Fälligkeit: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Rechtsgrundlage: § 19 GewStG
Achtung: Abweichende Fälligkeitstermine bei der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig – nicht am 10. des Monats wie KSt und Soli. Verwechslungen führen zu Säumniszuschlägen.
Fälligkeitstermine im Überblick
| Steuerart | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer + Soli | 10.03. | 10.06. | 10.09. | 10.12. |
| Gewerbesteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Eine dreitägige Zahlungsschonfrist gilt für Überweisungen (§ 240 Abs. 3 AO); für Lastschriftmandate entfällt die Schonfrist, weil das Finanzamt selbst einzieht.
Praxisbeispiel: GmbH mit 150.000 € zu versteuerndem Einkommen
Die Muster-GmbH hat im Vorjahr ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 € erzielt. Das Finanzamt hat folgende Jahressteuern festgesetzt:
| Steuerart | Berechnung | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 150.000 € × 15 % | 22.500 € |
| Solidaritätszuschlag | 22.500 € × 5,5 % | 1.237,50 € |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) | 150.000 € × 3,5 % × 400 % | 21.000 € |
| Gesamt | 44.737,50 € |
Daraus ergeben sich folgende quartalsweise Vorauszahlungen für das laufende Jahr:
| Steuerart | Pro Quartal | Fälligkeiten |
|---|---|---|
| KSt + Soli | 5.934,38 € | 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12. |
| Gewerbesteuer | 5.250,00 € | 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. |
| Gesamt pro Quartal | 11.184,38 € |
Soll: Steuervorauszahlungen KSt (SKR 03: 1800 / SKR 04: 7600) 5.934,38 €
Haben: Bank 5.934,38 €
Gewinnrückgang oder -anstieg: Was tun?
Läuft das laufende Geschäftsjahr deutlich schlechter als das Vorjahr – oder deutlich besser –, basieren die Vorauszahlungen auf einem falschen Fundament. Das Gesetz erlaubt die Anpassung: Auf Antrag des Steuerpflichtigen oder von Amts wegen kann das Finanzamt die Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG (KSt) bzw. § 19 Abs. 3 GewStG herauf- oder herabsetzen.
Eine Herabsetzung schont die Liquidität erheblich, birgt aber das Risiko einer Nachzahlung plus Verzinsung nach § 233a AO, wenn die tatsächliche Jahressteuer die (zu niedrig angepassten) Vorauszahlungen übersteigt. Alles zur praktischen Durchführung, zu den erforderlichen Unterlagen und zu den Zinsen bei Nachzahlungen lesen Sie im Detailartikel Anpassung der Steuervorauszahlungen.
Nachzahlungszinsen ab 15 Monate nach Jahresende
Wer Vorauszahlungen zu stark herabsetzen lässt und am Jahresende eine Nachzahlung schuldet, zahlt ab dem 1. April des Folgejahres (15 Monate nach Beginn des Kalenderjahres) Zinsen nach § 233a AO. Der Zinssatz beträgt seit 2023 1,8 % pro Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Das macht eine realistische Planung unverzichtbar.
Sonderfall: Einkommensteuer-Vorauszahlung des Geschäftsführers
Bezieht der Geschäftsführer ausschließlich ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt von der GmbH, ist die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug abgegolten – Vorauszahlungen entfallen regelmäßig. Anders verhält es sich, wenn der Geschäftsführer:
- verdeckte Gewinnausschüttungen oder Tantiemen erhält, auf die noch keine Steuer einbehalten wurde,
- Einkünfte aus einer Beteiligung (Dividenden, § 20 EStG) erzielt, oder
- neben dem GmbH-Gehalt weitere Einkunftsarten hat (Vermietung, Gewerbebetrieb, etc.).
In diesen Fällen setzt das Finanzamt ESt-Vorauszahlungen auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids fest – ebenfalls zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Rechtsnorm ist unmittelbar § 37 EStG.
Was passiert, wenn Sie nicht oder zu spät zahlen?
Nicht fristgerecht geleistete Vorauszahlungen lösen automatisch einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat aus (§ 240 Abs. 1 AO). Bei einer Vorauszahlung von 10.000 € und zwei Monaten Rückstand entstehen bereits 200 € Säumniszuschlag – ohne dass das Finanzamt eine gesonderte Mahnung aussprechen muss.
Zusätzlich kann das Finanzamt die ausstehenden Beträge vollstrecken (§§ 249 ff. AO): Kontopfändung, Sachpfändung oder die Eintragung einer Sicherungshypothek sind zulässige Mittel. Liquiditätsprobleme sollten daher frühzeitig mit dem Steuerberater und dem Finanzamt kommuniziert werden; Stundungsanträge nach § 222 AO oder Erlassanträge nach § 227 AO sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Verrechnung und Erstattung nach der Veranlagung
Geleistete Vorauszahlungen sind keine endgültige Steuerzahlung, sondern Abschläge. Nach Einreichung der Steuererklärung und Erlass des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheids werden die Vorauszahlungen mit der festgesetzten Jahressteuer verrechnet:
- Vorauszahlungen > Jahressteuer: Das Finanzamt erstattet den Überschuss. Die Erstattung erfolgt auf das bei der GmbH hinterlegte Konto, sobald der Bescheid bestandskräftig ist.
- Vorauszahlungen < Jahressteuer: Es entsteht eine Nachzahlung. Liegt der Veranlagungszeitpunkt mehr als 15 Monate nach dem Ende des Veranlagungszeitraums, fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an.
Eine sorgfältige unterjährige Gewinnplanung ist damit nicht nur steuerrechtlich geboten, sondern auch ein wesentliches Instrument der Liquiditätssteuerung. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre aktuellen Vorauszahlungen zur Prognose passen, können Sie unseren Steuer-Kostenrechner nutzen.
Häufige Fragen zur Steuervorauszahlung
Die nachfolgenden FAQ bündeln die meistgestellten Fragen von Geschäftsführern zum Thema.
15 %
KSt-Steuersatz für GmbH/UG
1,8 % p.a.
Nachzahlungszinsen ab 2023 (§ 238 AO)
Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich als GmbH Steuervorauszahlungen leisten?
Das Finanzamt verteilt die voraussichtliche Jahressteuerschuld auf vier Quartale, um einen kontinuierlichen Steuereingang zu sichern. Die Pflicht ergibt sich aus § 31 KStG i.V.m. § 37 EStG (KSt/Soli) und § 19 GewStG (GewSt). Sie sind keine Sonderbelastung, sondern eine unterjährige Vorauszahlung auf die Jahressteuer.
Wann sind die Steuervorauszahlungen fällig?
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen hingegen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Fällt ein Termin auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Wer muss Steuervorauszahlungen leisten?
Jede GmbH und UG, bei der die voraussichtliche Körperschaftsteuer mehr als 400 € im Jahr beträgt und jede Quartalsrate mindestens 100 € erreicht. Für die Gewerbesteuer gibt es keinen gesetzlichen Mindestbetrag; praktisch setzt das Finanzamt ab einem positiven Gewerbeertrag Vorauszahlungen fest.
Was passiert, wenn ich die Steuervorauszahlung nicht bezahle?
Es entsteht automatisch ein Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands pro angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 AO). Das Finanzamt kann ohne weitere Mahnung vollstrecken. Im Liquiditätsengpass sollte frühzeitig ein Stundungsantrag nach § 222 AO gestellt werden.
Werden Steuervorauszahlungen mit der Jahressteuer verrechnet?
Ja, vollständig. Nach Erlass des Jahressteuerbescheids werden alle geleisteten Vorauszahlungen angerechnet. Ein Überschuss wird erstattet, ein Fehlbetrag ist als Nachzahlung fällig – ggf. mit Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.
Was tun, wenn meine Steuervorauszahlungen zu hoch sind?
Stellen Sie einen Anpassungsantrag beim Finanzamt. Legen Sie eine aktuelle Gewinnprognose (BWA, Planrechnung) bei. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen für künftige Termine herabsetzen. Details dazu finden Sie im Artikel zur Anpassung der Steuervorauszahlungen auf onlinebilanz.de.
Muss der Geschäftsführer persönlich Steuervorauszahlungen leisten?
Nur wenn neben dem lohnsteuerpflichtigen Gehalt weitere Einkünfte vorhanden sind (Dividenden, Tantiemen, Vermietung etc.) oder der Lohnsteuerabzug die ESt nicht vollständig abdeckt. In diesen Fällen setzt das Finanzamt ESt-Vorauszahlungen auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids fest.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.





