Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogZwischenabschluss: Abgrenzung zur Zwischenbilanz, HGB-Anforderungen und Praxis

Zwischenabschluss: Abgrenzung zur Zwischenbilanz, HGB-Anforderungen und Praxis

Veröffentlicht: 15.07.2026Aktualisiert: 15.07.2026Fachlich geprüft: 15.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ob für eine Umwandlung, einen Bankkredit oder einen Gesellschafterwechsel – der Begriff Zwischenabschluss taucht in der GmbH-Praxis regelmäßig auf, wird aber erstaunlich oft mit der schlankeren Zwischenbilanz oder der buchhaltungsinternen BWA gleichgesetzt. Diese Verwechslung kann teuer werden: Wer statt eines vollständigen Zwischenabschlusses nur eine Rohbilanz einreicht, riskiert Verzögerungen bei Bankverhandlungen, Fehler im Umwandlungsverfahren oder rechtliche Angriffsflächen beim Gesellschafterstreit. Dieser Artikel schärft die Begriffe, erklärt die HGB-Anforderungen und zeigt, wann ein voller Zwischenabschluss zwingend erforderlich ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Zwischenabschluss ist ein vollständiges Zahlenwerk – bestehend mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. ergänzt um einen Anhang – das zu einem Stichtag außerhalb des regulären Geschäftsjahresendes aufgestellt wird. Er unterliegt denselben Bewertungsgrundsätzen wie ein Jahresabschluss nach § 242 HGB. Die Zwischenbilanz ist lediglich die Bilanzkomponente ohne GuV; die BWA ist eine interne Buchhaltungsauswertung ohne Abschlussqualität.

Zwischenabschluss, Zwischenbilanz, BWA – saubere Abgrenzung

In der Praxis kursieren drei Begriffe, die inhaltlich weit auseinanderliegen, aber häufig synonym verwendet werden. Eine klare Abgrenzung ist Grundvoraussetzung für rechtssichere Entscheidungen.

Merkmal BWA Zwischenbilanz Zwischenabschluss
Bestandteile Auswertung aus laufender Buchhaltung (Ertrags-/Aufwandssalden) Nur Bilanz (Aktiva/Passiva) zu einem Stichtag Bilanz + GuV, ggf. Anhang und Lagebericht
Bewertungsqualität Keine Abschlussqualität; keine Rückstellungen, keine Abgrenzungen zwingend Abschlussqualität für den Bilanzteil; GoB-Bewertung erforderlich Vollständige GoB-Bewertung wie Jahresabschluss
GuV enthalten? Ersatz (Betriebsergebnisrechnung), keine normierte GuV Nein Ja, zwingend
Rechtliche Basis Keine gesetzliche Pflichtform Z. B. § 57i GmbHG (Kapitalerhöhung), gesellschaftsvertraglich §§ 242 ff. HGB analog; § 17 UmwG, Bankauflagen
Prüfbarkeit Nicht prüfbar im Abschlusssinn Beschränkte Prüfung möglich Prüferische Durchsicht (IDW PS 900) oder Vollprüfung möglich
Typische Anlässe Interne Steuerung, monatliches Reporting Kapitalerhöhung, Sacheinlage, bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge Umwandlung, Kreditvergabe, Gesellschafterwechsel, Insolvenzprüfung

Die Zwischenbilanz ist begrifflich der Oberbegriff für jeden unterjährigen Bilanzschnitt – sie enthält jedoch keine Gewinn- und Verlustrechnung und ist damit kein vollständiger Abschluss. Ausführlich dazu: Zwischenbilanz – Aufstellung, Bewertung und gesellschaftsrechtliche Anforderungen.

Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ist eine interne Buchhaltungsauswertung aus dem Buchführungssystem. Sie enthält weder vollständig abgegrenzte Aufwendungen und Erträge noch bewertete Rückstellungen oder Wertberichtigungen. Als Entscheidungsgrundlage für Dritte (Banken, Gerichte, Vertragsparteien) ist sie nicht geeignet, sofern Abschlussqualität verlangt wird.

Definition Zwischenabschluss (HGB-Kontext)

Ein Zwischenabschluss im Sinne dieses Artikels ist ein nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufgestelltes Zahlenwerk – bestehend aus Bilanz und GuV, ggf. Anhang – zu einem Stichtag innerhalb des laufenden Geschäftsjahres. Er hat dieselbe Bewertungsqualität wie ein Jahresabschluss, löst jedoch grundsätzlich keine handelsrechtliche Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger aus.

Wann ein Zwischenabschluss erforderlich ist

1. Umwandlungsfälle nach UmwG

Nach § 17 Abs. 2 UmwG muss dem Verschmelzungsvertrag eine Bilanz beigefügt werden; diese darf nicht älter als acht Monate sein. In der Praxis handelt es sich dabei regelmäßig um einen vollständigen Zwischenabschluss, weil die bloße Bilanz ohne GuV selten den Informationsbedürfnissen der Gesellschafter und des Registergerichts genügt und weil die Bewertung des übertragenden Rechtsträgers ohne GuV-Zusammenhang fehleranfällig ist. Der Zwischenabschluss bildet dann die Grundlage für den Verschmelzungsbericht und ggf. die Verschmelzungsprüfung. Details zur steuerlichen Umwandlungsbilanz finden Sie in unserem Artikel zur Umwandlungsbilanz.

Auch bei Spaltungen (§§ 123 ff. UmwG) und beim Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG) ist in der Praxis regelmäßig ein aktuelles Zahlenwerk erforderlich, das über eine bloße Zwischenbilanz hinausgeht.

2. Bankanforderungen und Kreditvergabe

Kreditinstitute verlangen nach § 18 KWG laufende Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers. Bei größeren Finanzierungen oder signifikanter Zeitspanne seit dem letzten Jahresabschluss fordern Banken typischerweise einen Zwischenabschluss – nicht eine BWA und nicht nur eine Rohbilanz. Hintergrund: Nur ein vollständiger Abschluss mit GuV erlaubt eine belastbare Analyse von EBITDA, Zinsdeckungsgrad und Eigenkapitalentwicklung. Die bloße BWA genügt den Anforderungen für eine Rating-konforme Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel nicht.

3. Gesellschaftsrechtliche Anlässe

  • Gesellschafterwechsel / Anteilsübertragung: Beim Kauf oder Verkauf von GmbH-Anteilen bildet ein Zwischenabschluss die Basis für die Kaufpreisfindung. Er ermöglicht eine stichtagsgenaue Ermittlung des Substanz- oder Ertragswerts.
  • Gewinnausschüttung außerhalb des Jahresabschlusses: Vorabausschüttungen setzen nach herrschender Meinung voraus, dass ein ausschüttungsfähiger Gewinn festgestellt werden kann – was einen aktuellen Zwischenabschluss erfordert.
  • Kapitalmaßnahmen: Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 57c ff. GmbHG) ist eine Bilanz Voraussetzung; bei komplexen Kapitalerhöhungen gegen Einlagen mit Aufgeld ist ein Zwischenabschluss das sicherere Instrument.
  • Insolvenzrechtliche Prüfung: Die Prüfung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach § 19 InsO erfordert eine stichtagsbezogene Vermögensübersicht – in der Praxis ein Zwischenabschluss auf Liquidationswertbasis.

Achtung – Konzernbereich ausdrücklich ausgeklammert: Der Zwischenabschluss zum Zweck der Erstkonsolidierung nach § 301 HGB (Kapitalkonsolidierung im Konzernabschluss) ist ein eigenständiges Thema und wird in diesem Artikel nicht behandelt. Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Kapitalkonsolidierung.

Bewertungsgrundsätze: wie ein Jahresabschluss

Der Zwischenabschluss folgt denselben Bewertungsgrundsätzen wie der Jahresabschluss nach § 252 HGB. Das bedeutet im Einzelnen:

Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Bewertungsmethoden aus dem letzten Jahresabschluss sind beizubehalten. Ein Methodenwechsel im Zwischenabschluss ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und im Anhang zu erläutern.

Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht abzugrenzen. Transitorische und antizipative Posten (aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten) sind auch im Zwischenabschluss vollständig anzusetzen.

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Unterjährig entstehende Rückstellungen – etwa für Urlaub, Jahresabschlusskosten, Gewährleistungen oder Steuern – sind nach dem Stichtagsprinzip zeitanteilig oder vollständig zu bilden. Eine BWA enthält diese Positionen typischerweise nicht.

Niederstwertprinzip / Wertberichtigungen

Forderungen sind einzeln auf Werthaltigkeit zu prüfen; Vorräte sind ggf. auf den niedrigeren Marktpreis abzuschreiben. Auch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen sind zeitanteilig zu erfassen.

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Geschäftsführer legen Banken eine „aufgehübschte“ BWA vor, in der Rückstellungen und Abgrenzungen fehlen, und bezeichnen sie als Zwischenabschluss. Das ist nicht nur irreführend, sondern kann im Einzelfall haftungsrelevant sein (§ 43 GmbHG, § 265b StGB bei Kreditbetrug).

Prüferische Durchsicht vs. Vollprüfung

Ein Zwischenabschluss muss gesetzlich grundsätzlich nicht geprüft werden – es sei denn, eine spezifische Norm oder eine vertragliche Vereinbarung schreibt dies vor. In der Praxis bieten sich zwei Stufen externer Qualitätssicherung an:

Prüferische Durchsicht (Review)

Die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen richtet sich für Wirtschaftsprüfer nach IDW PS 900 (in der jeweils geltenden Fassung). Sie ist keine Prüfung im Sinne des § 316 HGB, sondern eine analytische Beurteilung auf Plausibilität. Der Wirtschaftsprüfer erlangt eine eingeschränkte Sicherheit (negative assurance): Er bestätigt, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die eine wesentliche Falschdarstellung begründen. Banken und M&A-Prozesse akzeptieren dies häufig als ausreichend.

Vollprüfung

Eine vollständige Abschlussprüfung nach § 317 HGB analog erbringt hinreichende Sicherheit (positive assurance). Sie ist aufwändiger und teurer, aber bei strittigen Sachverhalten, Insolvenzgefahr oder Transaktionen mit hohem Volumen das Instrument der Wahl. Bei Umwandlungen, die einer Verschmelzungsprüfung nach § 9 UmwG bedürfen, wird der Zwischenabschluss häufig in die Prüfung einbezogen.

Prüferische Durchsicht: geringerer Aufwand, eingeschränkte Sicherheit, für Bankgespräche oft ausreichend
Vollprüfung: höhere Sicherheit, erforderlich bei Umwandlungsprüfungen oder hohem Streitwert
Keine externe Qualitätssicherung: zulässig, aber für Dritte risikoreich – ausdrücklich kennzeichnen

Praxisbeispiel: Zwischenabschluss einer GmbH zum 30. September

Die Muster GmbH (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) plant zum 1. November eine Verschmelzung auf die Dach GmbH. Das Registergericht fordert eine Bilanz, die nicht älter als acht Monate ist. Der letzte Jahresabschluss datiert vom 31. Dezember des Vorjahres – er ist damit zum geplanten Eintragungsdatum bereits mehr als zehn Monate alt. Die Muster GmbH muss einen Zwischenabschluss zum 30. September aufstellen.

Korrekturbuchungen gegenüber der laufenden Buchhaltung (Auszug):

Urlaubsrückstellung (zeitanteilig 9/12): Personalaufwand 18.000 € an Rückstellungen 18.000 €
Abschreibung Anlagevermögen (Januar–September): Abschreibungen 12.750 € an kumulierte Abschreibungen 12.750 €
Aktive Rechnungsabgrenzung (vorausbezahlte Versicherungsprämie Okt–Dez): ARAP 3.200 € an Versicherungsaufwand 3.200 €
Einzelwertberichtigung Forderung (Kunde insolvent): Abschreibung Forderungen 8.500 € an EWB Forderungen 8.500 €

Nach diesen Abschlussbuchungen beträgt das vorläufige Eigenkapital der Muster GmbH laut Zwischenabschluss 380.000 €. Ohne die Korrekturbuchungen hätte die BWA ein um ca. 42.450 € zu hohes Ergebnis ausgewiesen – eine für den Verschmelzungsvertrag und die Wertermittlung wesentliche Differenz.

Der Zwischenabschluss besteht aus:

  • Bilanz zum 30. September (nach § 266 HGB-Gliederung)
  • Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 30. September (Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB)
  • Kurzanhang mit Angaben zu Bewertungsmethoden und wesentlichen Schätzungen

Zwischenabschluss erstellen: DATEV und digitale Tools

In der steuerberatenden Praxis wird der Zwischenabschluss häufig mit DATEV Jahresabschluss oder vergleichbaren Abschlusswerkzeugen erstellt. Das Vorgehen entspricht der Jahresabschlusserstellung – mit dem Unterschied, dass der Auswertungszeitraum manuell auf den Zwischenstichtag begrenzt wird. Zu beachten:

  • Abschlussbuchungen müssen in einem separaten Buchungskreis (Stapel) geführt werden, um die laufende Finanzbuchhaltung nicht zu beeinträchtigen.
  • Die Jahres-Abschlussbuchungen (z. B. Körperschaftsteuer-Rückstellungen) sind zeitanteilig zu schätzen; eine exakte Berechnung ist erst nach Jahresende möglich.
  • Der Zwischenabschluss sollte als solcher ausdrücklich bezeichnet und von einem regulären Jahresabschluss abgegrenzt werden – um Missverständnisse beim Adressaten zu vermeiden.

Für GmbH und UG, die ihre Bilanzierung digital und ohne eigene DATEV-Infrastruktur abwickeln möchten, bietet onlinebilanz.de eine mandantengerechte Lösung. Sie können die Demo kostenlos testen oder mit dem Kostenrechner prüfen, welches Paket zu Ihrem Aufwand passt.

Unterjähriger Jahresabschluss – Synonym und Abgrenzung

Der Begriff „unterjähriger Jahresabschluss“ wird in der Praxis und in der Fachliteratur als Synonym für den Zwischenabschluss verwendet. Er betont, dass das Zahlenwerk dieselbe Qualität wie ein Jahresabschluss hat – nur eben nicht zum Ende des Geschäftsjahres, sondern zu einem Stichtag innerhalb des Jahres aufgestellt wird.

Davon zu unterscheiden ist der Rumpfgeschäftsjahresabschluss: Wird das Geschäftsjahr einer GmbH verändert (z. B. bei Gründung, Liquidation oder Umwandlung), entsteht ein verkürztes Geschäftsjahr. Dessen Abschluss ist zwar ebenfalls kürzer als zwölf Monate, ist aber ein vollwertiger Jahresabschluss mit regulärer Offenlegungspflicht – kein Zwischenabschluss im hier beschriebenen Sinn.

Hinweis: IFRS / IAS 34

Im internationalen Rechnungslegungsumfeld regelt IAS 34 (Zwischenberichterstattung) die Anforderungen an Zwischenabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen. Für nicht-kapitalmarktorientierte GmbH und UG in Deutschland ist IAS 34 ohne Bedeutung. Dieser Artikel beschränkt sich bewusst auf das HGB-Recht. Eine IFRS-spezifische Darstellung würde den Rahmen sprengen und ist für die Zielgruppe dieses Portals nicht praxisrelevant.

Fazit: Zwischenabschluss richtig einordnen und einsetzen

Der Zwischenabschluss ist mehr als eine Momentaufnahme der Buchhaltung – er ist ein vollständiges, nach GoB bewertetes Zahlenwerk mit Bilanz und GuV, das in rechtlich und wirtschaftlich bedeutsamen Situationen nicht durch eine BWA oder eine bloße Zwischenbilanz ersetzt werden kann. Die Abgrenzung ist klar: Die BWA hat keine Abschlussqualität, die Zwischenbilanz enthält keine GuV, der Zwischenabschluss vereint beides unter vollständiger Bewertung nach § 252 HGB.

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG gilt: Wann immer Dritte – Banken, Registergerichte, Vertragspartner – ein aktuelles Bild der wirtschaftlichen Lage benötigen, ist der Zwischenabschluss das rechtssichere Instrument. Die Erstellung folgt denselben Abschlussbuchungen wie am Jahresende; wer dies intern nicht leisten kann oder will, sollte die Aufstellung einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übertragen – und dabei von vornherein klären, ob eine prüferische Durchsicht nach IDW PS 900 oder eine Vollprüfung erforderlich ist.

8 Monate

Maximales Alter der Bilanz nach § 17 Abs. 2 UmwG

4 Komponenten

Bilanz, GuV, ggf. Anhang, ggf. Lagebericht im vollständigen Zwischenabschluss

2 Prüfstufen

Prüferische Durchsicht (IDW PS 900) vs. Vollprüfung (§ 317 HGB analog)

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zwischenabschluss und Zwischenbilanz?

Die Zwischenbilanz enthält nur den Bilanzteil (Aktiva/Passiva) zu einem Stichtag innerhalb des Geschäftsjahres. Der Zwischenabschluss ist vollständiger: Er umfasst zwingend auch eine Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. einen Anhang. Beide werden nach GoB bewertet; die BWA hingegen hat keine Abschlussqualität.

Wann ist ein Zwischenabschluss gesetzlich vorgeschrieben?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Zwischenabschluss besteht u. a. bei Umwandlungen nach § 17 Abs. 2 UmwG (Beilagepflicht einer nicht älter als acht Monate alten Bilanz). In der Praxis fordern auch Banken nach § 18 KWG sowie gesellschaftsrechtliche Anlässe (Anteilsverkauf, Vorabausschüttung) einen vollständigen Zwischenabschluss.

Gilt für den Zwischenabschluss eine Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger?

Nein. Ein unterjähriger Zwischenabschluss löst grundsätzlich keine gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB aus. Nur der reguläre Jahresabschluss – auch ein Rumpfgeschäftsjahresabschluss – unterliegt der Einreichungspflicht beim Bundesanzeiger.

Was ist eine prüferische Durchsicht eines Zwischenabschlusses?

Die prüferische Durchsicht (Review) nach IDW PS 900 ist eine analytische Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer mit eingeschränkter Sicherheit (negative assurance). Sie ist kein Audit, aber für viele Bankgespräche und M&A-Prozesse ausreichend. Eine Vollprüfung nach § 317 HGB analog liefert höhere Sicherheit, ist aber aufwändiger.

Kann eine BWA einen Zwischenabschluss ersetzen?

Nein. Die BWA ist eine interne Buchhaltungsauswertung ohne vollständige Abgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen. Sie hat keine Abschlussqualität und ist für Dritte (Banken, Gerichte, Vertragspartner) kein gleichwertiger Ersatz für einen Zwischenabschluss nach HGB-Bewertungsmaßstäben.

Wie wird ein Zwischenabschluss in DATEV erstellt?

Technisch entspricht die Erstellung einem Jahresabschluss: Der Auswertungszeitraum wird auf den Zwischenstichtag begrenzt, Abschlussbuchungen (Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen) werden in einem separaten Buchungsstapel erfasst, um die laufende Buchhaltung nicht zu beeinflussen. Der Abschluss ist ausdrücklich als Zwischenabschluss zu bezeichnen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz