Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogVerfahrensdokumentation nach GoBD: Pflicht, Aufbau und Muster für Ihr Unternehmen

Verfahrensdokumentation nach GoBD: Pflicht, Aufbau und Muster für Ihr Unternehmen

Veröffentlicht: 15.07.2026Aktualisiert: 15.07.2026Fachlich geprüft: 15.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Jede buchführungspflichtige Kapitalgesellschaft muss laut GoBD dokumentieren, wie ihre Buchhaltungsprozesse ablaufen – nicht nur was gebucht wird. Die Verfahrensdokumentation ist kein bürokratisches Anhängsel, sondern ein zentrales Prüfungsobjekt bei jeder Betriebsprüfung. Fehlt sie oder ist sie veraltet, riskiert die GmbH formelle Buchführungsmängel mit konkretem Schätzungsrisiko. Dieser Artikel zeigt Geschäftsführern, wer konkret verpflichtet ist, wie die vier Bausteine aufgebaut werden und wo geprüfte Muster zu finden sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Verfahrensdokumentation ist für jede buchführungspflichtige GmbH, UG oder Holding nach den GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) verpflichtend. Sie besteht aus vier Bausteinen: allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und Betriebsorganisation/IKS. Fehlt die Dokumentation bei einer Betriebsprüfung, liegt ein formeller Buchführungsmangel vor, der das Finanzamt zur Schätzung nach § 162 AO berechtigt.

Wer ist zur Verfahrensdokumentation verpflichtet?

Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation ergibt sich unmittelbar aus den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), zuletzt gefasst im BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl. I 2019, S. 1269). Die GoBD konkretisieren die handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten aus § 238 HGB, § 239 HGB sowie § 145 AO und § 146 AO.

Verpflichtet ist grundsätzlich jeder, der nach Handels- oder Steuerrecht buchführungspflichtig ist. Für Kapitalgesellschaften bedeutet das:

  • GmbH (§ 13 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 238 HGB): stets buchführungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
  • UG (haftungsbeschränkt): als Unterform der GmbH gleichermaßen erfasst.
  • Holdinggesellschaften: auch wenn sie selbst keine operativen Umsätze erzielen, sind sie handelsrechtlich buchführungspflichtig und müssen ihre Buchführungsverfahren dokumentieren.
  • GmbH & Co. KG: ebenfalls erfasst, da die GmbH als Komplementärin buchführungspflichtig ist.

Hinweis: Umfang skaliert mit Komplexität

Die GoBD fordern keine einheitliche Dokumentationstiefe. Bei einer Einmann-GmbH ohne Lagerverwaltung genügen wenige Seiten. Eine mittelständische GmbH mit ERP-System, Warenwirtschaft und mehreren Buchungskreisen benötigt deutlich mehr Substanz. Der Maßstab ist stets: Kann ein sachverständiger Dritter die Buchführung in angemessener Zeit nachvollziehen?

Die Verfahrensdokumentation ist dabei keine Einmaldokumentation. Sie muss bei jeder wesentlichen Änderung des IT-Systems, des Workflows oder der Organisationsstruktur aktualisiert und versioniert werden. Veraltete Dokumente ohne Versionshistorie erfüllen die Anforderungen nicht.

Die 4 Bausteine der Verfahrensdokumentation im Detail

Die GoBD (Rz. 154 ff.) gliedern die Verfahrensdokumentation in vier inhaltliche Komponenten. Nachfolgend werden diese praxisnah erläutert:

Baustein 1: Allgemeine Beschreibung

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Unternehmen, die eingesetzten Systeme und die Buchführungsorganisation. Typische Inhalte:

  • Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Branche, Größenklasse nach § 267 HGB
  • Organisationsstruktur (Organigramm, Zuständigkeiten im Rechnungswesen)
  • Übersicht der eingesetzten Software (Buchhaltung, ERP, Kassensystem, Zeiterfassung)
  • Schnittstellen zwischen den Systemen (z. B. Warenwirtschaft → DATEV)
  • Aufbewahrungsfristen und -orte (physisch und digital)

Baustein 2: Anwenderdokumentation

Die Anwenderdokumentation beschreibt, wie Mitarbeiter die Systeme im Alltag nutzen. Sie ist prozessorientiert und enthält:

  • Prozessbeschreibungen für Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Zahlungsverkehr, Lohnbuchhaltung
  • Ablaufdiagramme (Flowcharts) für kritische Buchungsprozesse
  • Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen
  • Schulungsnachweise und Berechtigungskonzepte
  • Beschreibung manueller Eingriffsmöglichkeiten und deren Protokollierung

Baustein 3: Technische Systemdokumentation

Hier werden die eingesetzten IT-Systeme technisch beschrieben. Besonders wichtig sind:

  • Softwareversionen, Release-Stände, Lizenzmodelle
  • Datenbankstruktur und Datenformate (relevant für den Datenzugriff nach § 147 AO)
  • Datensicherungskonzept (Backup-Zyklen, Aufbewahrungsorte, Recovery-Tests)
  • Zugriffsschutz und Benutzerrollen
  • Archivierungssystem (revisionssichere Archivierung, unveränderliche Ablage)

Achtung bei SaaS-/Cloud-Lösungen: Nutzt die GmbH cloudbasierte Buchhaltungssoftware, muss die Verfahrensdokumentation klären, wer Auftragsverarbeiter ist, wo die Daten gespeichert werden und wie die Unveränderlichkeit sichergestellt wird. Ein Hinweis auf „Cloud“ ohne weitere Substanz reicht nicht.

Baustein 4: Betriebsorganisation und Internes Kontrollsystem (IKS)

Das IKS ist das anspruchsvollste Kapitel. Es beschreibt die Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass Buchführungsdaten vollständig, richtig und zeitgerecht erfasst werden:

  • Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben
  • Abstimmungsroutinen (Bank-Kontoauszüge vs. gebuchte Belege)
  • Plausibilitätsprüfungen im System
  • Regelungen zur Fehlerkorrektur (kein Überschreiben von Buchungen)
  • Zugriffsprotokollierung und Änderungshistorien

Praxishinweis: Das IKS muss nicht perfekt sein – es muss beschrieben und tatsächlich gelebt werden. Eine ausführliche Dokumentation, die in der Praxis nicht umgesetzt wird, ist im Zweifel schädlicher als eine schlanke, aber konsistente Beschreibung.

Spezialmodule: Belegablage, ersetzendes Scannen und Kasse

Neben den vier Grundbausteinen verlangen bestimmte Prozesse eigene Kapitel in der Verfahrensdokumentation.

Modul Belegablage

Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare, geordnete Belegablage. Die Verfahrensdokumentation muss beschreiben:

  • Welche Belege in welcher Form aufbewahrt werden (Papier, Scan, Original-PDF)
  • Wie die Verknüpfung zwischen Beleg und Buchung sichergestellt wird (Belegnummer, Buchungsreferenz)
  • Wo Belege abgelegt werden (lokales Verzeichnis, DMS, Cloud) und wer Zugriffsrechte hat
  • Wie die Aufbewahrungsfristen überwacht werden (§ 147 AO: 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe)

Modul ersetzendes Scannen

Werden Papierbelege eingescannt und anschließend vernichtet (ersetzendes Scannen), ist ein eigenes Kapitel in der Verfahrensdokumentation zwingend. Die GoBD (Rz. 130 ff.) verlangen eine Scan-Anweisung, die mindestens regelt:

Zeitpunkt des Scannens (unmittelbar nach Eingang oder nach Freigabe?)
Technische Parameter (Auflösung mindestens 200 dpi, Farbtiefe, Dateiformat)
Qualitätssicherung (Lesbarkeit, Vollständigkeit der Seiten prüfen)
Indexierung und Verknüpfung mit dem Buchungssatz
Zeitpunkt der Vernichtung des Originals (erst nach Qualitätsprüfung und Verbuchung)
Ausnahmen: Dokumente mit Beweisfunktion (z. B. Originale für gerichtliche Verfahren) bleiben im Original erhalten

Modul Kasse

Die elektronische Kasse ist seit der Kassengesetz-Reform und der KassenSichV ein Bereich mit besonderer Prüfungsintensität. Die Verfahrensdokumentation muss das eingesetzte Kassensystem, die TSE-Anbindung (Technische Sicherheitseinrichtung), den Tagesabschluss-Prozess und die Übergabe der Kassendaten in die Buchhaltung beschreiben. Details zur korrekten Kassenführung im Steuerrecht behandeln wir gesondert – sprechen Sie uns gerne an. Hinweis: Für die technischen Einzelheiten der Kassenführung verweisen wir auf unseren gesonderten Fachartikel zu diesem Thema.

Muster & Vorlagen: BStBK, AWV, DFKA

Musterdokumentationen erleichtern den Einstieg erheblich. Folgende Quellen sind fachlich anerkannt und werden von Betriebsprüfern als Orientierungsrahmen akzeptiert:

Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Die BStBK stellt ihren Mitgliedern eine mehrstufige Mustervorlage bereit, die branchenneutral gehalten ist und direkt angepasst werden kann. Abrufbar über die Mandantenbeziehung zum Steuerberater oder direkt unter www.bstbk.de. Besonders nützlich: Die BStBK-Vorlage enthält bereits Platzhalter für das IKS-Kapitel.
AWV – Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung
Die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.) hat praxisnahe Leitfäden zur Verfahrensdokumentation und zum ersetzenden Scannen veröffentlicht. Der Leitfaden „Ersetzendes Scannen“ ist frei verfügbar unter www.awv-net.de und gilt als Branchenstandard für Scan-Anweisungen.
DFKA – Deutsches Fiskalkassen-Kompetenzzentrum
Der DFKA stellt speziell für das Kassenmodul Musterdokumentationen bereit, die die Anforderungen der KassenSichV und der GoBD zusammenführen. Relevant für alle GmbHs mit Bargeschäften. Abrufbar unter www.dfka.net.
DATEV eG
DATEV stellt für ihre Softwareprodukte systemspezifische Dokumentationsbausteine bereit, die in eine individuelle Verfahrensdokumentation eingearbeitet werden können. Diese sind über DATEV Online oder den Steuerberater zugänglich und beschleunigen insbesondere die technische Systemdokumentation erheblich.

Praxishinweis: Muster sind Ausgangspunkte, keine Fertiglösungen

Betriebsprüfer erkennen unverändert übernommene Musterdokumentationen sofort. Eine „Blaupause“ ohne Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens ist wertlos und kann im Extremfall als fehlendes Bemühen gewertet werden. Jede Vorlage muss mit den konkreten Systemen, Prozessen und Zuständigkeiten der GmbH befüllt werden.

Folgen einer fehlenden Verfahrensdokumentation bei der Betriebsprüfung

Das Fehlen oder die inhaltliche Unvollständigkeit der Verfahrensdokumentation hat im Rahmen einer Betriebsprüfung konkrete rechtliche Konsequenzen, die in der Praxis häufig unterschätzt werden.

Formeller Buchführungsmangel

Die GoBD stufen eine fehlende Verfahrensdokumentation als formellen Mangel der Buchführung ein. Dieser Mangel allein berechtigt das Finanzamt noch nicht zwingend zur Schätzung – er erschüttert aber die Beweiskraft der Buchführung. Liegen weitere Mängel vor (fehlende Kassenberichte, Differenzen im Wareneingang, unklare Buchungsbelege), summieren sich formelle und materielle Mängel zu einem Gesamtbild, das zur Schätzung nach § 162 AO berechtigt.

Praxisbeispiel: Schätzungsrisiko bei fehlender Verfahrensdokumentation

Sachverhalt Bewertung durch BP Konsequenz
Keine Verfahrensdokumentation vorhanden Formeller Mangel (GoBD Rz. 154) Beweiskraft der Buchführung erschüttert
Verfahrensdokumentation vorhanden, aber 5 Jahre alt und nicht aktualisiert Formeller Mangel (fehlende Versionierung) Gleichgestellt mit fehlender Doku
Scan-Anweisung fehlt, Papieroriginale vernichtet Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht Nachschätzung möglich, ggf. Zuschlag
Vollständige, aktuelle, gelebte Doku vorhanden Ordnungsmäßige Buchführung i. S. d. GoBD Schutz vor Schätzung erhöht

Konkret: Eine Gastronomie-GmbH mit einem Jahresumsatz von 800.000 EUR hatte keine Verfahrensdokumentation und keine Scan-Anweisung. Der Prüfer stellte zusätzlich Differenzen im Wareneinsatz fest. Er schätzte einen Sicherheitszuschlag von 8 % auf den Umsatz (64.000 EUR), was zu einer Körperschaftsteuernachzahlung von ca. 10.000 EUR plus Gewerbesteuer und Zinsen führte – ein Betrag, der die Kosten einer ordentlichen Verfahrensdokumentation bei weitem übersteigt. Die steuerlichen Folgen von Hinzuschätzungen behandeln wir detailliert in einem gesonderten Artikel.

Datenzugriffsrecht des Prüfers

Nach § 147 Abs. 6 AO hat das Finanzamt das Recht auf Datenzugriff (unmittelbar, mittelbar oder durch Datenträgerüberlassung). Fehlt die technische Systemdokumentation, kann die GmbH die Anforderungen des Prüfers an Datenformate und Auswertungsstrukturen nicht erfüllen – was als weiterer Mangel gewertet wird.

Verfahrensdokumentation erstellen lassen oder selbst erstellen?

Diese Frage stellt sich praktisch jeder Geschäftsführer. Die Antwort hängt von der Unternehmensgröße, der IT-Komplexität und den internen Ressourcen ab.

Selbst erstellen – sinnvoll wenn:

  • Einfache Buchführungsstruktur (Dienstleistungs-GmbH ohne Lager)
  • Standardsoftware (DATEV, Lexware, sevDesk) mit vorhandenen Systemdokumentationen
  • Keine Bargeschäfte, kein ersetzendes Scannen
  • Verfügbare Mustervorlagen (BStBK) als Basis

Kosten: Zeitaufwand 8–20 Stunden intern

Erstellen lassen – sinnvoll wenn:

  • ERP-System mit mehreren Modulen und Schnittstellen
  • Bargeschäfte, Kassensysteme mit TSE
  • Ersetzendes Scannen im Einsatz
  • Betriebsprüfung angekündigt oder bevorstehend
  • Mehrere Buchungskreise oder Konsolidierungsstruktur (Holding)

Kosten: Typisch 800–3.000 EUR (StB-Honorar), je nach Umfang

Wichtig: Die Verfahrensdokumentation kann der Steuerberater inhaltlich unterstützen und strukturieren – die inhaltliche Verantwortung und Freigabe liegt beim Geschäftsführer. Die GmbH kann diese Pflicht nicht auf den Steuerberater auslagern. Unterschrieben werden muss die Dokumentation vom Geschäftsführer.

Typische Kostentreiber beim Erstellen lassen:

  • Komplexität des eingesetzten ERP-Systems
  • Anzahl der Schnittstellen (Shop-System, Warenwirtschaft, Lohnbuchhaltung)
  • Notwendigkeit einer Scan-Anweisung
  • Anzahl der Kassenstandorte

Tipp für den Einstieg

Nutzen Sie zunächst den onlinebilanz.de-Kostenrechner, um den Betreuungsumfang Ihrer GmbH einzuschätzen – oder testen Sie die Plattform direkt mit einer kostenlosen Demo. Eine strukturierte digitale Buchhaltungsumgebung reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich, weil viele technische Parameter bereits systemintern dokumentiert sind.

Fazit: Verfahrensdokumentation als Managementaufgabe

Die Verfahrensdokumentation ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht für jede buchführungspflichtige GmbH, UG und Holding. Sie schützt das Unternehmen im Prüfungsfall, stärkt die Beweiskraft der Buchführung und ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsmäßige digitale Buchführung nach GoBD. Die vier Bausteine – allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und IKS – bilden das Gerüst; Spezialmodule für Belegablage, ersetzendes Scannen und Kasse ergänzen es bedarfsgerecht.

Geprüfte Muster von BStBK, AWV und DFKA erleichtern die Erstellung, ersetzen aber nie die unternehmensindividuelle Anpassung. Wer die Dokumentation einmalig sauber aufsetzt, versioniert und bei Systemänderungen aktualisiert, hat bei der nächsten Betriebsprüfung einen entscheidenden Vorteil: Er kann dem Prüfer sofort nachweisen, dass seine Buchführung nachvollziehbar, vollständig und manipulationssicher ist – und vermeidet so das Schätzungsrisiko nach § 162 AO.

800 EUR

Mindestkosten Erstellung durch StB

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht Buchführungsunterlagen (§ 147 AO)

8–20 Std.

Zeitaufwand Selbsterstellung (einfache GmbH)

Häufig gestellte Fragen

Ist die Verfahrensdokumentation gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Pflicht ergibt sich aus den GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019), die die handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten nach § 238 HGB und § 145 AO konkretisieren. Für jede buchführungspflichtige GmbH, UG oder Holding ist sie verpflichtend.

Was passiert, wenn die Verfahrensdokumentation bei einer Betriebsprüfung fehlt?

Das Finanzamt wertet das Fehlen als formellen Buchführungsmangel. Kommen weitere Mängel hinzu, kann der Prüfer die Buchführung verwerfen und nach § 162 AO schätzen, was regelmäßig zu Steuernachzahlungen plus Zinsen führt.

Wie oft muss die Verfahrensdokumentation aktualisiert werden?

Bei jeder wesentlichen Änderung des IT-Systems, der Buchführungsorganisation oder der Softwareversionen. Die GoBD verlangen eine Versionierung mit Datumsangabe. Eine veraltete, nicht angepasste Dokumentation ist einem Fehlen gleichgestellt.

Kann der Steuerberater die Verfahrensdokumentation übernehmen?

Der Steuerberater kann die Erstellung unterstützen und strukturieren, aber die inhaltliche Verantwortung und die Freigabe liegen beim Geschäftsführer der GmbH. Die Pflicht ist nicht delegierbar.

Was kostet eine professionell erstellte Verfahrensdokumentation?

Bei einfachen Strukturen sind 800–1.500 EUR realistisch; bei komplexen ERP-Systemen, Kassensystemen und ersetzendem Scannen können 2.000–3.000 EUR anfallen. Selbsterstellung mit Mustervorlagen ist bei einfachen GmbHs in 8–20 Stunden möglich.

Reicht ein unverändertes Muster von BStBK oder AWV?

Nein. Betriebsprüfer erkennen unveränderte Musterdokumentationen. Die Vorlagen müssen zwingend auf die tatsächlichen Systeme, Prozesse und Zuständigkeiten der GmbH angepasst werden, sonst sind sie wertlos.

Was ist beim ersetzenden Scannen besonders zu beachten?

Die GoBD verlangen eine eigene Scan-Anweisung als Bestandteil der Verfahrensdokumentation. Diese muss Zeitpunkt, technische Parameter, Qualitätssicherung, Indexierung und Vernichtungsregelung für Papieroriginale festlegen. Ohne diese Anweisung dürfen Papierbelege nicht vernichtet werden.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz