Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogPassive latente Steuern: Ansatzpflicht, typische Fälle und Buchung

Passive latente Steuern: Ansatzpflicht, typische Fälle und Buchung

Veröffentlicht: 13.07.2026Aktualisiert: 13.07.2026Fachlich geprüft: 13.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss unterschreibt, trägt die volle Verantwortung für einen der technisch anspruchsvollsten Posten der Bilanz: passive latente Steuern. Anders als ihr aktives Gegenstück unterliegen sie einer strikten Ansatzpflicht – ein Fehler hier ist kein Ermessensspielraum, sondern ein Verstoß gegen § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieser Deep-Dive-Artikel zeigt, wann passive latente Steuern entstehen, welche Fälle in der GmbH-Praxis dominieren und wie Sie korrekt buchen und auflösen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Passive latente Steuern entstehen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz eines Vermögensgegenstands höher ist als der steuerliche – die Differenz führt in künftigen Perioden zu höherer Steuerbelastung. Nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht für diese Steuern eine Ansatzpflicht (kein Wahlrecht). Sie werden als eigenständiger Sonderposten zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, mit dem anzuwendenden Steuersatz bewertet und aufgelöst, sobald sich die Differenz umkehrt.

Entstehung: Warum ein höherer HB-Ansatz künftige Steuern erzeugt

Das Grundkonzept latenter Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Den übergreifenden Einstieg dazu finden Sie im Hauptartikel zum Jahresabschluss; hier konzentrieren wir uns ausschließlich auf den passiven Fall.

Eine passive latente Steuer entsteht immer dann, wenn ein Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz höher bewertet ist als in der Steuerbilanz – oder wenn eine Verbindlichkeit/Rückstellung handelsrechtlich niedriger angesetzt wird als steuerrechtlich zulässig. Die Logik: Der steuerliche Gewinn wird in späteren Perioden höher ausfallen als der handelsbilanzielle, weil der Vermögenszuwachs dann steuerlich nachgeholt wird. Das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) verlangt, diese künftige Mehrbelastung bereits heute zu passivieren.

Merksatz

Handelsbilanz-Wert > Steuerbilanz-Wert → künftig höhere Steuer → passive latente Steuer (Ansatzpflicht). Handelsbilanz-Wert < Steuerbilanz-Wert → künftig niedrigere Steuer → aktive latente Steuer (Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Ansatzpflicht nach § 274 HGB – kein Wahlrecht

§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eindeutig: Bestehen zum Abschlussstichtag Differenzen, die in späteren Geschäftsjahren zu einer Steuerbelastung führen, ist eine passive latente Steuer anzusetzen. Das Verb „ist“ lässt keinen Ermessensspielraum. Die Regelung gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften (§ 264a HGB).

Maßgeblich für die Bewertung ist der unternehmensindividuelle Steuersatz, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenz gelten wird. In der GmbH-Praxis 2025/2026 setzt sich dieser regelmäßig aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt = 0,825 %) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz, typisch 14–17 %) zusammen – in der Summe meist 28–32 %. Viele Unternehmen vereinfachen mit einem pauschalen Konzernsteuersatz, sofern dieser hinreichend dokumentiert ist.

Achtung: Permanente Differenzen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 10 KStG) lösen keine latenten Steuern aus, weil sie sich nie umkehren. Latente Steuern entstehen ausschließlich aus temporären Differenzen.

Typische Fälle mit Zahlenbeispielen

Fall 1 – Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (der Lehrbuchfall)

Handelsrechtlich räumt § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein (z. B. selbst entwickelte Software, Patente). Steuerrechtlich greift hingegen das strikte Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG: Aufwendungen für die Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen steuerlich nicht aktiviert werden, sondern sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Übt die GmbH das HGB-Wahlrecht aus, entsteht zwingend eine passive latente Steuer:

Position Handelsbilanz Steuerbilanz Differenz
Selbst geschaffener immaterieller VG (Software) 300.000 € 0 € 300.000 €
Passive latente Steuer (30 % Steuersatz) 90.000 €

Die GmbH hat Entwicklungskosten von 300.000 € handelsrechtlich aktiviert. Steuerlich wurden diese sofort als Aufwand erfasst, mindern dort also bereits den Gewinn. Wenn die Software später handelsrechtlich abgeschrieben wird, ist steuerlich kein Abzug mehr möglich – der steuerpflichtige Gewinn liegt dann regelmäßig über dem handelsbilanziellen. Passive latente Steuer: 300.000 € × 30 % = 90.000 €.

Fall 2 – Degressive oder Sonderabschreibung in der Steuerbilanz bei linearer AfA in der Handelsbilanz

Durch den Investitionsbooster (§ 7 Abs. 2 EStG in der ab 2024 wieder zugelassenen Fassung) ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zurück – ein klassischer Treiber passiver latenter Steuern. Details zur degressiven Abschreibung finden Sie im gesonderten Artikel auf onlinebilanz.de.

Beispiel: Eine GmbH kauft eine Maschine für 200.000 € (Nutzungsdauer 5 Jahre, lineare AfA in der HB = 40.000 €/Jahr). Steuerlich wird degressive AfA mit 25 % gewählt.

Ende Jahr Buchwert HB (linear) Buchwert StB (degressiv 25 %) Differenz (HB > StB) Pass. lat. Steuer (30 %)
1 160.000 € 150.000 € 10.000 € 3.000 €
2 120.000 € 112.500 € 7.500 € 2.250 €
3 80.000 € 84.375 € – 4.375 € Umkehrung → aktiv

Ab Jahr 3 übersteigt der Steuerbilanzwert den Handelsbilanzwert – die passive latente Steuer kehrt sich um. Was vorher passiv war, wird zum aktiven Posten (oder löst sich auf, soweit er zuvor gebildet wurde). Dies verdeutlicht den temporären Charakter perfekt.

Fall 3 – Aktivierte Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten

Nach § 255 Abs. 3 HGB dürfen Fremdkapitalzinsen, die auf den Herstellungszeitraum eines Vermögensgegenstands entfallen, wahlweise in die handelsrechtlichen Herstellungskosten einbezogen werden. Steuerrechtlich sind Zinsen grundsätzlich sofort abziehbarer Aufwand (abgesehen von der Zinsschranke nach § 4h EStG). Aktiviert die GmbH 50.000 € Zinsen in die HB-Herstellungskosten, entsteht eine Differenz von 50.000 € → passive latente Steuer: 15.000 € (bei 30 %).

Buchungssatz und Bilanzausweis

Passive latente Steuern werden in der Bilanz als eigenständiger Sonderposten zwischen Rückstellungen (§ 249 HGB) und Verbindlichkeiten ausgewiesen – gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB. In der GuV erscheint der Aufwand unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“.

Bildung der passiven latenten Steuer (Beispiel: 90.000 €):

Bildung:
Soll: Steueraufwand (latent) 90.000 €
Haben: Passive latente Steuern (Sonderposten) 90.000 €

Auflösung (anteilig, z. B. 30.000 €):
Soll: Passive latente Steuern (Sonderposten) 30.000 €
Haben: Steuerertrag (latent) 30.000 €

Im Anhang ist nach § 285 Nr. 29 HGB die Gesamtbetrag der latenten Steuern sowie der zugrundeliegende Steuersatz zu erläutern.

Auflösung über drei Jahre – Tabellenbeispiel

Die GmbH hat im Jahr 01 für aktivierte Entwicklungskosten (Nutzungsdauer 3 Jahre) eine passive latente Steuer von 90.000 € gebildet. Die handelsrechtliche Abschreibung beträgt 100.000 € p. a.; steuerlich Null (da Sofortabzug bereits erfolgt). Die Differenz baut sich jährlich um 100.000 € ab:

Jahr HB-Buchwert StB-Buchwert Temporäre Differenz Pass. lat. Steuer kumuliert Veränderung (GuV)
01 (Bildung) 300.000 € 0 € 300.000 € 90.000 € – 90.000 € (Aufwand)
02 200.000 € 0 € 200.000 € 60.000 € + 30.000 € (Ertrag)
03 100.000 € 0 € 100.000 € 30.000 € + 30.000 € (Ertrag)
04 (vollständig abgeschrieben) 0 € 0 € 0 € 0 € + 30.000 € (Ertrag)

Mit jeder handelsrechtlichen Abschreibung schmilzt die Differenz – und die passive latente Steuer löst sich auf. Am Ende ist der Sonderposten vollständig aufgelöst; über alle vier Jahre saldieren sich Aufwand und Erträge auf null.

Praxishinweis

Ändern sich Steuersätze zwischen Bildung und Auflösung, ist der Sonderposten nach § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB zum neuen Steuersatz anzupassen. Die Differenz aus der Neubewertung geht ebenfalls in den Steueraufwand/-ertrag der GuV ein.

Abgrenzung zur Steuerrückstellung – häufige Verwechslung

In der GmbH-Praxis werden passive latente Steuern und laufende Steuerrückstellungen regelmäßig verwechselt. Die Unterschiede sind grundlegend:

Steuerrückstellung (§ 249 HGB)

  • Betrifft die laufende Steuerperiode
  • Steuer ist wirtschaftlich verursacht, aber noch nicht festgesetzt
  • Klassischer Fall: KSt/GewSt für das laufende Geschäftsjahr, Bescheid noch nicht ergangen
  • Ausweis unter Rückstellungen
  • Kein Bezug zu Buchwertdifferenzen
Passive latente Steuer (§ 274 HGB)

  • Betrifft künftige Steuerperioden
  • Steuer entsteht erst, wenn sich temporäre Differenz umkehrt
  • Kein konkreter Steuerbescheid, keine Zahlungspflicht heute
  • Ausweis im eigenständigen Sonderposten
  • Zwingend aus Buchwertdifferenzen HB/StB ableitbar

Kurz gefasst: Die Steuerrückstellung deckt die bekannte heutige Schuld, die passive latente Steuer die antizipierende künftige Belastung. Beide dürfen keinesfalls vermischt oder gegeneinander saldiert werden.

Saldierung mit aktiven latenten Steuern

§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB erlaubt (und das IDW empfiehlt) eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern, wenn die Gesellschaft ein Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern ausgeübt hat. Dabei gilt:

  • Saldierung nur innerhalb derselben Steuersubjekte (keine Mischung konzerninterner Posten auf Einzelabschluss-Ebene).
  • Überwiegen die passiven latenten Steuern nach Saldierung, ist der Nettobetrag als Sonderposten auszuweisen.
  • Überwiegen die aktiven latenten Steuern, wird der Nettobetrag auf der Aktivseite unter „Aktive latente Steuern“ ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 D HGB).
  • Im Anhang sind Gesamtbetrag der aktiven und passiven latenten Steuern vor Saldierung stets zu nennen (§ 285 Nr. 29 HGB).

Der separate Artikel zu aktiven latenten Steuern auf onlinebilanz.de beleuchtet die Wahlrechtsfragen und Bewertungsrisiken auf der Aktivseite im Detail.

Kleine GmbH und § 274a HGB – Befreiung mit Restpflicht

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB (latente Steuern) befreit. Das klingt nach Erleichterung – birgt aber eine wichtige Folgepflicht:

Restpflicht für kleine GmbH: Auch wenn § 274 HGB nicht angewendet wird, bleibt die Verpflichtung bestehen, für konkret absehbare künftige Steuerbelastungen aus temporären Differenzen nach dem allgemeinen Rückstellungsgebot des § 249 Abs. 1 HGB eine Rückstellung zu bilden – sofern die Inanspruchnahme wahrscheinlich und betraglich schätzbar ist. Die Befreiung schützt also nicht vor jeder latenten Steuerthematik, sondern nur vor dem systematischen Differenzierungsansatz des § 274 HGB.

In der Praxis empfehlen viele Steuerberater auch kleinen GmbH, zumindest intern eine latente-Steuer-Rechnung zu führen, um den Jahresabschluss konsistent zu dokumentieren und Überraschungen bei späterer Größenklassenwechsel zu vermeiden.

Checkliste: Passive latente Steuern richtig erfassen

  • Alle temporären Differenzen zwischen HB- und StB-Buchwerten zum Stichtag auflisten.
  • Prüfen: Handelsbilanzwert > Steuerbilanzwert? → passive latente Steuer zwingend.
  • Unternehmensindividuellen Steuersatz dokumentieren (KSt + SolZ + GewSt).
  • Permanente Differenzen (z. B. Geschenke über 50 €, § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) ausscheiden.
  • Saldierungsmöglichkeit mit aktiven latenten Steuern prüfen.
  • Anhangangaben nach § 285 Nr. 29 HGB vorbereiten.
  • Größenklasse prüfen: Kleine GmbH → Befreiung nach § 274a HGB, aber § 249 HGB beachten.

Wenn Sie die Komplexität der latenten Steuern nicht manuell abbilden möchten, können Sie sich im Demo-Zugang von onlinebilanz.de einen ersten Eindruck verschaffen, wie digitale Bilanzerstellung diese Posten strukturiert erfasst. Eine individuelle Kalkulation ermöglicht der Kostenrechner.

Fazit: Passive latente Steuern konsequent ansetzen

Passive latente Steuern sind kein bilanzpolitisches Instrument, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer als GmbH-Geschäftsführer oder Steuerberater das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zieht, degressive Steuer-AfA nutzt oder Fremdkapitalzinsen handelsbilanzrechtlich aktiviert, muss die korrespondierende passive latente Steuer zwingend bilden. Die saubere Abgrenzung zur laufenden Steuerrückstellung, die korrekte Auflösung über die Nutzungsdauer und die Anhangangaben nach § 285 Nr. 29 HGB sind dabei ebenso verpflichtend wie der Erstansatz selbst. Kleine GmbH genießen zwar die Befreiung nach § 274a HGB, sollten aber das Rückstellungsgebot des § 249 HGB für absehbare Steuerlasten nicht übersehen.

90.000 €

Passive latente Steuer im Lehrbuchfall (Entwicklungskosten 300.000 €, Steuersatz 30 %)

28–32 %

Typischer GmbH-Gesamtsteuersatz für Bewertung latenter Steuern (KSt + SolZ + GewSt)

Häufig gestellte Fragen

Wann entsteht eine passive latente Steuer?

Immer dann, wenn ein Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz höher bewertet ist als in der Steuerbilanz (oder eine Schuld handelsrechtlich niedriger), weil die Differenz in späteren Perioden zu höherer steuerlicher Belastung führt.

Ist der Ansatz passiver latenter Steuern ein Wahlrecht?

Nein. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt den Ansatz zwingend vor. Nur für aktive latente Steuern besteht ein Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Wie unterscheiden sich passive latente Steuern und Steuerrückstellungen?

Steuerrückstellungen betreffen die laufende, noch nicht festgesetzte Steuer des aktuellen Geschäftsjahrs. Passive latente Steuern betreffen künftige Steuerlasten aus temporären Buchwertdifferenzen – es besteht heute noch keine Zahlungspflicht.

Welchen Steuersatz verwendet man für passive latente Steuern?

Den unternehmensindividuellen Steuersatz, der zum Zeitpunkt der Differenzumkehr voraussichtlich gilt – in der GmbH-Praxis regelmäßig 28–32 % (KSt 15 % + SolZ 0,825 % + GewSt je nach Hebesatz).

Müssen kleine GmbH passive latente Steuern bilden?

Kleine GmbH sind nach § 274a Nr. 4 HGB von § 274 HGB befreit. Für konkret absehbare künftige Steuerbelastungen bleibt jedoch die allgemeine Rückstellungspflicht nach § 249 Abs. 1 HGB bestehen.

Wie wird die Auflösung gebucht?

Die Auflösung erfolgt durch Belastung des Sonderpostens „Passive latente Steuern" und Gegenbuchung als latenter Steuerertrag in der GuV unter „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag".

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz