Ihre Steuerbilanz — aus der Handelsbilanz abgeleitet, korrekt fürs Finanzamt.
Die Steuerbilanz ermittelt Ihren steuerpflichtigen Gewinn nach dem EStG. Sie entsteht über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5) aus der Handelsbilanz — als eigenständige Bilanz oder als Überleitungsrechnung (§ 60 EStDV). Wir bewerten steuerlich richtig (§ 6), nutzen Abschreibungen & § 7g (IAB, Sonder-AfA), rechnen latente Steuern und übermitteln alles als E-Bilanz (§ 5b) — GoBD-konform und von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern verantwortet. Fehlen Jahre? Wir holen sie rückwirkend nach.
Was ist eine Steuerbilanz?
Die Steuerbilanz ist die nach Steuerrecht aufgestellte Bilanz. Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG). Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsgrundlage
- EStG · § 5
- Zweck
- steuerpflichtiger Gewinn
- Übermittlung
- E-Bilanz (§ 5b)
- Unser Part
- ableiten & verantworten
Wie die Steuerbilanz entsteht — Maßgeblichkeit & Überleitung.
Die Steuerbilanz wird nicht bei null begonnen, sondern aus der Handelsbilanz abgeleitet. Das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG) verbindet beide; nur wo das Steuerrecht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird angepasst. Für diese Anpassung gibt es zwei Wege:
Maßgeblichkeit
Der handelsrechtliche Wertansatz gilt grundsätzlich auch steuerlich. Die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt — die Steuerbilanz übernimmt, was nicht abweichen muss.
Eigenständige Steuerbilanz
Eine separate Bilanz nach steuerlichen Ansätzen. Sinnvoll bei vielen Abweichungen — die Zahlen stehen unmittelbar in steuerlich zutreffender Höhe.
Überleitungsrechnung
Die Handelsbilanz wird eingereicht und die abweichenden Posten per Überleitung angepasst. Meist der effizientere Weg — nur die Unterschiede werden dargestellt.
Wo Handels- und Steuerbilanz in der Praxis auseinanderlaufen — die vier häufigsten Punkte:
Drohverlustrückstellungen
Handelsrechtlich Pflicht, steuerlich verboten: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden.
Rückstellungen & Abzinsung
Rückstellungen sind steuerlich abzuzinsen und teils anders zu bewerten als handelsrechtlich — das führt regelmäßig zu einer abweichenden Höhe.
Selbst geschaffenes Immaterielles
Handelsrechtlich besteht ein Aktivierungswahlrecht, steuerlich ein klares Aktivierungsverbot — selbst geschaffene immaterielle Werte bleiben in der Steuerbilanz außen vor.
Abschreibungen & Teilwert
Abweichende Nutzungsdauern, Methoden und Teilwertabschreibungen (nur bei dauernder Wertminderung) trennen die steuerliche von der handelsrechtlichen Bewertung.
Zwei Bilanzen, ein sauberes Ergebnis. Wir stimmen sie ab.
Ob Einheitsbilanz, eigenständige Steuerbilanz oder Überleitung — wir bewerten handels- und steuerrechtlich korrekt, dokumentieren jede Abweichung nachvollziehbar und übermitteln die E-Bilanz. So passt Ihr Abschluss zugleich für Gesellschafter, Bank und Finanzamt — und hält der Betriebsprüfung stand.
Bewertung, Abschreibung & § 7g — die Stellschrauben.
In der Steuerbilanz entscheidet sich, wie viel Gewinn das Finanzamt sieht — und damit Ihre Steuerlast. Die wichtigsten legalen Stellschrauben, die wir für Sie prüfen und nutzen:
AfA — lineare & degressive
Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben — linear oder, soweit gesetzlich zugelassen, degressiv. Wir wählen die für Sie günstigste Methode.
Investitionsabzugsbetrag
Bei einem Vorjahresgewinn bis 200.000 € lassen sich bis zu 50 % geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd abziehen — Steuer wird in die Zukunft verschoben.
Sonderabschreibung
Zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren (für Anschaffungen nach dem 31.12.2023) — flexibel verteilbar.
GWG & Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben oder im Sammelposten bündeln — kleine Beträge steuerlich effizient behandeln.
Teilwertabschreibung
Bei dauernder Wertminderung darf auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden — wir prüfen die Voraussetzungen sauber, damit es hält.
Bewertungsstetigkeit & Wahlrechte
Steuerliche Wahlrechte sind bewusst und dokumentiert auszuüben — wir setzen sie konsequent ein, statt Potenziale liegen zu lassen.
Wichtig: Abschreibungsregeln — gerade die degressive AfA und § 7g — werden regelmäßig durch neue Gesetze geändert und sind teils befristet. Genau deshalb lohnt der Blick eines Beraters: Wir wenden den jeweils aktuellen Stand an und holen für Sie heraus, was legal möglich ist.
Die Steuerbilanz kommt als E-Bilanz an.
Die Steuerbilanz wird nicht auf Papier eingereicht: Nach § 5b EStG ist der Inhalt von Bilanz und GuV elektronisch im XBRL-Format ans Finanzamt zu übermitteln — die E-Bilanz. Übermittelt wird der steuerliche Datensatz: entweder die Steuerbilanz selbst oder die Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitung.
Pflicht & Format
Für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Übermittelt wird ein strukturierter XBRL-Datensatz nach amtlicher Taxonomie — nicht als PDF, sondern maschinenlesbar.
Direkt aus dem Abschluss
Wir erzeugen die E-Bilanz direkt aus Ihrer Steuerbilanz — inklusive der Überleitungspositionen. Kein doppeltes Erfassen, keine abweichenden Zahlen.
Brauchen Sie überhaupt eine Steuerbilanz?
Nicht jeder muss bilanzieren. Ob eine Steuerbilanz nötig ist oder die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt, hängt von Rechtsform und Größe ab. Die Faustregel: Kapitalgesellschaften bilanzieren immer; Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst ab bestimmten Schwellen (§ 141 AO); Freiberufler nie verpflichtend. Wir ordnen Ihren Fall im Erstgespräch ein — und wechseln bei Bedarf sauber von der EÜR zur Bilanz.
- Immer bilanzpflichtig — alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Handelsgesellschaften, unabhängig von der Größe.
- Ab Schwelle bilanzpflichtig — Einzelunternehmer & Personengesellschaften bei über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO).
- EÜR genügt — Freiberufler unabhängig von der Höhe sowie kleine Gewerbetreibende unterhalb der Schwellen.
Eine Steuerbilanz ist nur so gut wie die Buchhaltung dahinter.
Die Steuerbilanz wird aus der laufenden Buchführung abgeleitet — und muss der Betriebsprüfung standhalten. Deshalb ist die Basis entscheidend: Nur eine GoBD-konforme Buchführung — nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt (§ 147 AO), mit Beweiskraft nach § 158 AO — trägt eine belastbare Steuerbilanz. Ist die Buchführung formell oder materiell mangelhaft, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO) — meist zu Ihren Lasten.
- Festschreibung & revisionssichere Belege — Buchungen unveränderbar, Belege digital und vollständig archiviert. Die Basis jeder prüfungsfesten Steuerbilanz.
- Eine Datenbasis für alles — aus derselben Buchhaltung entstehen Handels-, Steuerbilanz und E-Bilanz widerspruchsfrei.
- Berufsträger-Freigabe — jede Steuerbilanz wird von Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und gezeichnet, bevor sie ans Finanzamt geht.
Steuerbilanzen offen? Schätzbescheid da? Wir holen es auf.
Keine Steuerbilanz seit zwei Jahren, das Finanzamt hat bereits geschätzt, der Steuerberater ist weg — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir übernehmen Ihre Zahlen in jedem Zustand: Wir holen die Unterlagen (auf Wunsch von der bisherigen Kanzlei), arbeiten offene Jahre rückwirkend auf — Buchführung rekonstruieren oder plausibilisieren — und erstellen die Steuerbilanzen samt E-Bilanz und Steuererklärungen. Ein Schätzbescheid lässt sich so per Einspruch meist deutlich nach unten korrigieren (§ 162 AO). Danach betreuen wir Sie laufend GoBD-konform.
- Nahtloser Wechsel — wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht.
- Offene Jahre aufgeholt — fehlende Steuerbilanzen, E-Bilanzen und Erklärungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach.
- Schätzbescheide abgeräumt — erst Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung.
Drei Eckwerte, die jede Steuerbilanz prägen.
Maßgeblichkeit, Investitionsförderung, Bilanzpflicht — alle drei behalten wir für Sie im Griff, von der Buchung bis zur E-Bilanz.
Von Ihren Belegen zur fertigen Steuerbilanz — in fünf Schritten.
So erstellen wir Ihre Steuerbilanz — Ihr Aufwand: Belege liefern, Zugang geben. Den Rest machen wir:
Belege & Buchhaltung
Belege digital ins Mandantenportal — daraus führen wir Ihre GoBD-konforme Finanzbuchhaltung als Grundlage.
Sie · Belege GoBDHandelsbilanz nach HGB
Zuerst die Handelsbilanz als Ausgangspunkt — vorsichtig bewertet nach §§ 252 ff., Basis der Maßgeblichkeit.
Wir · HGB AusgangspunktSteuerbilanz ableiten
Steuerliche Anpassungen (§ 5, § 6, § 7g) — als eigenständige Steuerbilanz oder Überleitung nach § 60 EStDV.
Wir · § 5 EStG § 60 EStDVPrüfung & Zeichnung
Der Abschluss wird vom Berufsträger geprüft und gezeichnet — latente Steuern und Wahlrechte inklusive.
Wir · WP/StB § 274 HGBE-Bilanz & Erklärungen
E-Bilanz (§ 5b) ans Finanzamt und die zugehörigen Steuererklärungen — fristgerecht, alles überwacht.
Wir · § 5b EStG FinanzamtAlles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Handelsbilanz, Steuerbilanz und E-Bilanz bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Finanzamt, Register und Bank.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Steuerbilanz-Fehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die Handels- und Steuerbilanz gemeinsam denkt — genau das ist unser Job.
Ein fester Preis — für Handels- & Steuerbilanz zusammen.
Ihre Steuerbilanz, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jeder Bilanz stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.
Verantwortet Bilanz und Prüfung: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern und die schwierigen Überleitungsfragen — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften die Abschlussprüfung.
Steuert Steuerbilanz, § 7g & E-Bilanz — die Überleitung, die Nutzung von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
Übernimmt die rechtliche Seite: Einsprüche gegen Steuerbescheide, Begleitung der Betriebsprüfung und steuerrechtliche Streitfragen bis zur Klage vor dem Finanzgericht.
Steuerbilanz erstellen lassen? Sprechen wir.
Ob laufender Jahresabschluss, Wechsel der Kanzlei oder offene Jahre — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, sichtet Ihre Situation und sagt Ihnen, was zu tun ist — und was es zum Festpreis kostet.
Ihr Erstgespräch zur Steuerbilanz.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Rechtsform, Bilanzpflicht und Umfang — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Bilanzpflicht, § 7g & Festpreis
- Auch bei offenen Jahren — wir holen es nach
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die Steuerbilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Ableitung, Bewertung, Abschreibung und Übermittlung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Gewinnermittlung & Maßgeblichkeit
Betriebsvermögensvergleich und Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz.
Immaterielles
Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Drohverlust
Verbot der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Steuerbilanz.
Bewertung
Steuerliche Bewertung von Wirtschaftsgütern, Teilwert und geringwertige Wirtschaftsgüter.
AfA & Förderung
Abschreibungen sowie Investitionsabzugsbetrag (bis 50 %) und Sonderabschreibung (bis 40 %).
E-Bilanz
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanz und GuV im XBRL-Format ans Finanzamt.
Überleitungsrechnung
Anpassung der handelsrechtlichen Ansätze auf die steuerlich zutreffenden Werte.
Bilanzpflicht & Ordnungsmäßigkeit
Schwellen der Buchführungspflicht; GoBD (§ 147/§ 158 AO) als Grundlage einer belastbaren Bilanz.
Was Sie zur Steuerbilanz wissen sollten.
Von der Ableitung bis zur E-Bilanz. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine Steuerbilanz? +
Worin unterscheiden sich Steuer- und Handelsbilanz? +
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip? +
Eigene Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung? +
Wo weichen Handels- und Steuerbilanz ab? +
Was bringt § 7g (IAB & Sonderabschreibung)? +
Was hat die Steuerbilanz mit der E-Bilanz zu tun? +
Wer muss überhaupt eine Steuerbilanz erstellen? +
Welche Rolle spielen die GoBD? +
Erstellen Sie die Steuerbilanz auch rückwirkend? +
Was kostet die Erstellung? +
Ihre Steuerbilanz — korrekt, optimiert, termingerecht.
Steuerbilanz nach EStG, sauber aus der Handelsbilanz abgeleitet, mit § 7g und E-Bilanz — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ob laufend, gestaltend oder rückwirkend: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.

