Die E-Bilanz. Getaggt. GoBD‑fest. Übermittelt.
Bilanz und GuV gehören elektronisch ans Finanzamt — im XBRL-Format, nach amtlicher Taxonomie, nach § 5b EStG. Wir mappen Ihren Kontenrahmen (SKR 03/04) auf den Mindestumfang, erstellen die Überleitungsrechnung und übermitteln über ELSTER/ERiC — GoBD-konform aufgesetzt und von WP & Steuerberatern verantwortet. Und wenn Jahre offen sind: Wir übermitteln rückwirkend nach.
Was ist die E-Bilanz?
Die E-Bilanz ist Bilanz und GuV in Datenform — nicht als PDF, sondern als strukturierter Datensatz, den das Finanzamt maschinell auswertet. § 5b EStG schreibt vor: Wer bilanziert, übermittelt den Inhalt seines Abschlusses elektronisch. Drei Dinge muss man verstehen:
- Rechtsgrundlage
- § 5b EStG
- Format
- XBRL über ERiC/ELSTER
- Datensatz
- GCD- + GAAP-Modul
- Ihr Festpreis
- in 2 Min. im Portal
Wer eine E-Bilanz abgeben muss — und wer nicht.
Die E-Bilanz trifft jeden, der bilanziert — also den Gewinn per Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Wer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht, ist außen vor (aber gibt die Anlage EÜR ab). Die drei Gruppen:
Kapitalgesellschaften
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG — kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig (§ 238 HGB). E-Bilanz ist hier ausnahmslos Pflicht, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Eingetragene Kaufleute & Personenhandelsgesellschaften
e.K., OHG, KG und andere Kaufleute nach § 238 HGB. Bei Personengesellschaften kommen ggf. Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze hinzu.
Gewerbetreibende über den § 141-Grenzen
Wer keine Kaufmannseigenschaft hat, wird buchführungspflichtig ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO, Werte seit 2024) — ab dann E-Bilanz statt EÜR.
Und wenn ich eine EÜR mache?
Dann keine E-Bilanz — Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unterhalb der § 141-Grenzen ermitteln den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und übermitteln die Anlage EÜR. Steht ein Wechsel zur Bilanzierung an (Wachstum, Rechtsformwechsel, GmbH-Gründung), begleiten wir den Übergang — inklusive Eröffnungsbilanz.
Die Taxonomie — das Kontenraster des Finanzamts.
Die E-Bilanz folgt keinem freien Layout, sondern einem amtlich vorgeschriebenen Datenschema: der Taxonomie. Sie bestimmt, welche Positionen es gibt, welche zwingend zu füllen sind und wie Ihr Abschluss aufgebaut sein muss. Klicken Sie sich durch die drei Ebenen — und wie wir jede davon erfüllen:
Kerntaxonomie & Module
Das BMF veröffentlicht die Taxonomie jährlich: die Kerntaxonomie für die meisten Unternehmen, dazu Spezialtaxonomien (Banken, Versicherungen). Der Datensatz teilt sich in GCD-Modul (Stammdaten) und GAAP-Modul (Bilanz- und GuV-Werte).
Mindestumfang & Mussfelder
Nicht jedes Feld ist frei: Der Mindestumfang definiert Mussfelder, die belegt sein müssen. Fehlt eine Angabe in der Buchführung, sind an bestimmten Stellen Auffangpositionen zulässig — der saubere Weg ist trotzdem die feine Kontierung.
Überleitung Handels- → Steuerbilanz
Das Finanzamt will steuerliche Werte. Entweder Sie übermitteln eine Steuerbilanz, oder die Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung, die Abweichungen (Abschreibung, Rückstellungen) auf die Steuerwerte überleitet.
Was kostet die E-Bilanz? Festpreis im Portal.
Kein Stundensatz: Die E-Bilanz ist Teil unseres Jahresabschluss-Festpreises — Rechtsform und Umfang wählen, in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Preis. Einrichtung, Taxonomie-Mapping und Datenübernahme sind inklusive.
Was sich gerade ändert — und was ab 2028 kommt.
Die E-Bilanz wird schrittweise umfangreicher. Das Jahressteuergesetz 2024 (in Kraft seit 02.12.2024) erweitert den Pflicht-Datensatz, und die neue Taxonomie 6.9 (BMF-Schreiben vom 10.06.2025) setzt das technisch um. Der Fahrplan im Überblick — wir haben ihn für Sie im Griff:
Start der E-Bilanz
Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV nach § 5b EStG Pflicht — die Abgabe in Papierform ist ausgeschlossen.
Unverdichtete Kontennachweise
Für Wirtschaftsjahre ab 2025 gehören unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zum Pflicht-Datensatz (JStG 2024: § 5b Abs. 1, § 52 Abs. 11 EStG).
Neue Taxonomie ab WJ 2026
Datenschema 6.9 (BMF 10.06.2025): verbindlich für WJ ab 2026 (für 2025 nicht beanstandet), Echtfälle ab Mai 2026. Enthält die Kontennachweis-Felder samt Härtefallregelung.
Weitere Unterlagen
Für WJ ab 2028 kommen hinzu: Anlagenspiegel & Anlagenverzeichnis sowie — soweit vorhanden — Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und Verzeichnisse (§ 5 Abs. 1 S. 2, § 5a Abs. 4 EStG).
Was heißt „unverdichtet“?
Für jede werthaltig übermittelte Position von Bilanz und GuV ist ein Kontennachweis zu liefern (außer Oberpositionen mit werthaltigen Unterpositionen) — mit Positionsname, Kontonummer, Kontobeschreibung und Saldo:
Genau hier zahlt sich ein sauber gemappter Kontenrahmen aus — wir richten ihn einmalig so ein, dass alle Nachweise automatisch mitlaufen.
Die Härtefallregelung — und warum Sie sie nicht brauchen.
Für die Umstellung auf Taxonomie 6.9 gilt eine Erleichterung: Klappt die Kontennachweis-Übermittlung wegen einer Softwareumstellung noch nicht, wird es nicht beanstandet, wenn Sie so vorgehen:
Bei uns entsteht dieser Fall gar nicht erst: Unser Portal unterstützt die aktuelle Taxonomie, das Mapping steht — Kontennachweise gehen von Anfang an vollständig mit.
Was wir bei Ihrer E-Bilanz übernehmen.
Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis — vom Kontenrahmen bis zum Übertragungsprotokoll:
Taxonomie-Mapping
Wir ordnen Ihre Konten (SKR 03/04, DATEV-Bestand) der amtlichen Kerntaxonomie zu — einmalig sauber, damit alle Folgejahre reibungslos laufen.
Mindestumfang prüfen
Alle Mussfelder belegt? Wir prüfen jede Pflichtposition, verfeinern die Kontierung wo nötig und setzen Auffangpositionen nur, wo sie zulässig sind.
Überleitungsrechnung
Handelsbilanz auf steuerliche Werte übergeleitet (§ 60 EStDV) — Abschreibungen, Rückstellungen, Drohverluste — oder eigenständige Steuerbilanz, je nach Fall.
GCD-Stammdaten
Unternehmens- und Dokumentdaten im GCD-Modul korrekt gesetzt: Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Bilanzart, Konsolidierungs- und Sonderfälle.
Validierung & Übermittlung
Technische ERiC-Validierung vor dem Senden, dann Übermittlung per ELSTER — inklusive Protokoll und revisionssicherer Archivierung.
Kontennachweise & alle Bilanzarten
Ab WJ 2025 Pflicht: unverdichtete Kontennachweise gehen automatisch mit. Auch Eröffnungs-, Umwandlungs-, Liquidations-, Sonder- & Ergänzungsbilanzen übermitteln wir korrekt — als eigene Datensätze.
Korrektur & rückwirkend
Offene Jahre nachübermittelt, fehlerhafte E-Bilanzen berichtigt nach § 153 AO — inklusive Aufarbeitung der zugrunde liegenden Buchführung.
Abschluss-Integration
Die E-Bilanz entsteht direkt aus Ihrem Jahresabschluss — dieselben Daten, dieselben Leute. Auch Offenlegung im Bundesanzeiger auf Wunsch.
Ohne GoBD keine saubere E-Bilanz.
Die E-Bilanz ist nur der letzte Schritt — sie ist immer nur so gut wie die Buchführung darunter. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) sind der Maßstab jeder Prüfung: Sie verlangen eine Buchführung, die nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar ist. Nur aus solchen Daten lässt sich ein korrekter, prüfungssicherer XBRL-Datensatz ableiten — wir setzen beides aus einer Hand auf.
- Festschreibung statt Excel — Buchungen werden unveränderbar (Korrektur nur per Storno), spätestens zur UStVA. Veränderbare Listen sind formell mangelhaft.
- Revisionssicheres Archiv — Belege 8, Bücher und Abschlüsse 10 Jahre (§ 147 AO), maschinell auswertbar — genau das, was die E-Bilanz-Daten stützt.
- Verfahrensdokumentation — beschreibt, wie Belege entstehen, gebucht und archiviert werden. Bei uns inklusive: Muster-Doku für den Portal-Workflow, auf Ihren Betrieb angepasst.
Offene Jahre? Wir übermitteln nach.
Eine E-Bilanz ist keine einmalige Aktion, sondern ein jährlicher Pflichttermin — und manchmal ist einer davon liegen geblieben: Berater gewechselt, Abschluss verspätet, Schätzungsbescheid im Briefkasten. Unsere Antwort ist unaufgeregt: Wir arbeiten die offenen Jahre auf — Buchführung rekonstruieren, Abschluss erstellen, auf die für das jeweilige Jahr gültige Taxonomie mappen und die E-Bilanz nachträglich übermitteln. Danach läuft sie wiederkehrend Jahr für Jahr automatisch mit Ihrem Abschluss mit.
- Richtige Taxonomie je Jahr — jedes Wirtschaftsjahr wird mit der damals gültigen Taxonomie-Version übermittelt, nicht mit der aktuellen.
- Berichtigung sauber erklärt — bereits übermittelte, aber fehlerhafte E-Bilanzen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf wird.
- Schätzungsbescheide abgeräumt — erst Abschluss & E-Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).
Drei Eckwerte, die jede E-Bilanz bestimmen.
Rechtsgrundlage, Schwelle, Schema — alle drei halten wir im Blick, Jahr für Jahr.
Von den Zahlen zur Übermittlung — in fünf Schritten.
So läuft eine E-Bilanz bei uns ab — Ihr Aufwand: Zugang geben. Den Rest erledigen wir:
Daten & Zugang
DATEV-Bestand, Kontenrahmen (SKR 03/04), Vorjahresabschluss — wir übernehmen alles und richten das Portal ein. Kein Nachtippen.
Sie · Minuten Datenübernahme · 0 €Mapping & Mindestumfang
Konten auf die Taxonomie gemappt, alle Mussfelder geprüft, Kontierung verfeinert wo nötig — einmal sauber für alle Folgejahre.
Wir · Taxonomie KerntaxonomieBilanz & Überleitung
Jahresabschluss erstellt, Handels- auf Steuerwerte übergeleitet (§ 60 EStDV) oder Steuerbilanz — Abweichungen dokumentiert.
Wir · Berufsträger HB → StBValidieren & freigeben
ERiC-Validierung technisch bestanden, inhaltliche Endkontrolle durch StB/WP — Sie sehen den fertigen Datensatz vor dem Senden.
Wir · WP/StB ERiC · FreigabeÜbermitteln & archivieren
Übermittlung per ELSTER mit der Steuererklärung, Protokoll archiviert — revisionssicher, GoBD-konform, prüfungsfertig.
Wir · ELSTER § 5b EStGUnd im nächsten Jahr? Das Mapping steht, die Prozesse laufen: Die E-Bilanz entsteht wiederkehrend direkt aus Ihrem Abschluss — dieselben Daten, dieselben Leute, derselbe Festpreis-Grundsatz. Auch laufende Buchhaltung, Lohn und Offenlegung laufen im selben Portal.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software mappt schneller — Verantwortung tragen trotzdem Menschen:
Sie sehen den fertigen Datensatz vor dem Senden — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten E-Bilanz-Fehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: sauberes, einmaliges Mapping und versionsechte Übermittlung — genau das ist unser Standard.
Unsere Festpreis-Garantie — die E-Bilanz ist im Abschluss enthalten.
Ihre E-Bilanz, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Hinter jeder Übermittlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.
Verantwortet Bilanzierung und Prüfungssicherheit: Überleitungsrechnung, steuerliche Wertansätze, Taxonomie-Konformität — und die Endkontrolle jeder E-Bilanz vor der Übermittlung.
Führt Abschluss und Taxonomie-Mapping — und ist der Mann für die Aufarbeitung: offene Jahre, versionsechte Übermittlung, Berichtigungen nach § 153 AO.
Übernimmt die Rechtsfragen rund um die Abgabe: Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeld-Verfahren und Fristfragen bei verspäteter oder rückwirkender Übermittlung.
Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.
Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — Taxonomie, Überleitung, offene Jahre, Wechsel — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.
Ihr Erstgespräch zur E-Bilanz.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Kontenrahmen, Taxonomie-Mapping und offene Jahre — und zeigt Ihnen Portal und Rechner, wenn Sie mögen.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
- Klarheit über Taxonomie, Überleitung & offene Jahre
- Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die E-Bilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Form und Inhalt der elektronischen Bilanz. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie und jede Betriebsprüfung.
Elektronische Übermittlung
Inhalt von Bilanz und GuV ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln — die Kernvorschrift der E-Bilanz.
Taxonomie-Ermächtigung
Ermächtigung für das BMF, den amtlichen Datensatz (Taxonomie) festzulegen — zuletzt Version 6.9, BMF v. 10.06.2025, verbindlich ab WJ 2026.
Buchführungspflicht
Jeder Kaufmann führt Bücher und stellt einen Jahresabschluss auf (§ 242 HGB) — die handelsrechtliche Basis der Bilanz.
Steuerliche Pflicht
Abgeleitete und originäre Buchführungspflicht; § 141 AO nennt die Grenzen (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn, seit 2024).
Überleitung / Steuerbilanz
Wahl zwischen eigenständiger Steuerbilanz und Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung auf die steuerlichen Werte.
Ordnungsmäßigkeit
Festschreibung, revisionssicheres Archiv, Verfahrensdokumentation — das Fundament, aus dem eine korrekte E-Bilanz entsteht.
Erweiterter Datensatz
Seit WJ 2025 sind unverdichtete Kontennachweise Pflicht; ab WJ 2028 zusätzlich Anlagenspiegel, -verzeichnis, Anhang, Lage- & Prüfungsbericht.
Berichtigung & Zwang
Fehler sind zu berichtigen (§ 153); fehlt die Abgabe, drohen Schätzung (§ 162) und Zwangsgeld (§§ 328 ff.). Beides managen wir.
Was Sie zur E-Bilanz wissen sollten.
Von § 5b EStG bis zur rückwirkenden Übermittlung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.
Was ist die E-Bilanz — in einem Satz? +
Wer muss eine E-Bilanz abgeben — und wer nicht? +
Was sind Taxonomie und Mindestumfang? +
Was ist eine Überleitungsrechnung — und brauche ich sie? +
Wie wird die E-Bilanz übermittelt? +
Bis wann muss die E-Bilanz abgegeben werden? +
Muss die Eröffnungsbilanz auch elektronisch übermittelt werden? +
Was hat die E-Bilanz mit den GoBD zu tun? +
Können Sie die E-Bilanz rückwirkend übermitteln? +
Was passiert, wenn ich keine E-Bilanz abgebe? +
Arbeiten Sie mit meinem Kontenrahmen (SKR 03/04)? +
Was kostet die E-Bilanz? +
Bilanz und GuV ans Finanzamt — elektronisch, geprüft, erledigt.
Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal — für das laufende Jahr oder inklusive offener Jahre. XBRL-konform, GoBD‑fest, von Berufsträgern verantwortet.

