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Finanzbuchhaltung · laufend & rückwirkend

Die Finanzbuchhaltung
Tagfertig. GoBD-fest. Abgegeben.

Belege, Bank, offene Posten, Umsatzsteuer und BWA — laufend im Portal geführt.

Belege laden Sie per App oder Mail hoch, Bankumsätze fließen täglich ein. Wir buchen laufend statt im Jahresstau, stimmen Bank und Kasse zum Monatswechsel ab, melden die Umsatzsteuer fristgerecht und schreiben jede Periode fest. Wenige Tage nach Monatsende liegt Ihre BWA im Portal. Ist etwas liegen geblieben, arbeiten wir es rückwirkend auf — zum Festpreis nach Buchungsvolumen, nicht nach Stunden.

Fester Buchhalter statt wechselnder BearbeiterRückstände? Buchen wir nach, ohne Vorwürfe
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Finanzbuchhaltung wirklich ist.

Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, belegt und ausgewertet. Daraus entstehen Voranmeldung, monatliche BWA und die Grundlage für Abschluss oder EÜR. Buchen muss, wer Kaufmann ist (§§ 238 ff. HGB) oder wen die Abgabenordnung dazu verpflichtet (§§ 140–141 AO).

Entscheidend sind Takt und Form: unbare Vorfälle binnen zehn Tagen, Kasseneinnahmen täglich (§ 146 AO) — und Buchungen unveränderbar, festgeschrieben, revisionssicher archiviert.

10 Tage
ZeitgerechtUnbare Vorfälle binnen rund zehn Tagen, Kasse täglich (§ 146 AO).
bis UStVA
FestschreibungBuchungen der Periode werden unveränderbar, Korrektur nur per Storno.
8–10 Jahre
AufbewahrungBelege acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).
ab 25 €
Pro MonatFestpreis nach Buchungsstaffel; Selbstbucher zahlen 0 €.
Die Spielregeln

Die GoBD — was das Finanzamt wirklich verlangt.

Vier zentrale Ebenen entscheiden gemeinsam darüber, ob Ihre Buchführung einer strengen Prüfung wirklich standhält.

1Sechs Grundsätze an jede BuchungNachvollziehbar, vollständig, unveränderbar — daran scheitern Excel-Listen regelmäßig.
2Zeitgerecht erfassen und festschreibenUnbare Vorfälle binnen zehn Tagen, Kasse täglich (§ 146 AO) — danach nur Storno.
3Archiv und VerfahrensdokumentationBelege acht, Bücher zehn Jahre revisionssicher — Scannen in der Verfahrensdoku geregelt.
4Datenzugriff bei der PrüfungZ1 bis Z3 — wir liefern prüfungsfertig und begleiten bis zur Schlussbesprechung.
VorgangFristUnser Takt im Portal
Kasseneinnahmen & -ausgabentäglichKassenbuch-Prüfung inklusive TSE-Daten (§ 146a AO)
Unbare Geschäftsvorfällerund 10 TageBankumsätze fließen täglich per Schnittstelle ein
Kontierung & BuchungFolgemonatLaufend gebucht statt im Jahresstau
Festschreibung der Buchungenbis zur UStVAAutomatisch je Periode, dokumentiert
Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung10. + 1 MonatFristgerecht per ELSTER übermittelt
Aufbewahrung8 / 10 / 6 JahreBelege 8, Bücher 10, Handelsbriefe 6 Jahre (§ 147 AO)
Alles aus einer Hand

Was Ihre Buchhaltung bei uns alles kann.

Acht Bausteine, ein Portal, ein transparenter Festpreis — vom ersten Beleg bis zur vollständig prüfungsfertigen Auswertung.

Belegbuchhaltung

Upload per App, Mail oder Schnittstelle, vorkontiert und von Ihrem Buchhalter geprüft. Der Beleg bleibt fest am Buchungssatz.

Bank & Kasse

Täglicher Umsatzabruf und Abstimmung von Saldo und Auszug, dazu die Kassenprüfung samt TSE-Daten (§ 146a AO).

Offene Posten

Debitoren und Kreditoren immer aktuell, mit Fälligkeitslisten für Mahnläufe, Zahlläufe und Liquiditätsplanung.

Umsatzsteuer & Meldungen

Voranmeldung per ELSTER, Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung — auch § 13b-Fälle.

BWA & Auswertungen

Monatliche BWA wenige Tage nach Monatsende, mit Vorjahresvergleich, Summen- und Saldenliste sowie Offene-Posten-Übersicht.

Archiv & Verfahrensdokumentation

Belegarchiv über acht und zehn Jahre, Festschreibung je Periode, dazu die Muster-Verfahrensdokumentation.

Schnittstellen & E-Rechnung

Shop, Kartenterminal, PayPal und Kasse liefern automatisch an; E-Rechnungen validiert und im Originalformat archiviert.

Abschluss- & Prüfungsreife

Nahtlos in Abschluss oder EÜR. Bei einer Prüfung liefern wir den Datenzugriff Z1 bis Z3 prüfungsfertig und begleiten bis zur Schlussbesprechung.

Aus der Praxis

Die vier teuersten Buchhaltungs-Fehler.

Alle vier Probleme lösen sich mit demselben einfachen Mittel: laufend gebucht, sauber festgeschrieben, vollständig belegt.

Was Prüfer finden
Die vier häufigsten Mängel
Jeder dieser Punkte kann die formelle Ordnungsmäßigkeit kippen — und damit die Beweiskraft der gesamten Buchführung.
  • Excel statt Festschreibung: veränderbare Aufzeichnungen sind formell mangelhaft.
  • Kasse nicht täglich geführt: der sichere Weg zur Verwerfung der Kassenführung.
  • Belege fehlen: ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug, Eigenbelege retten nur die Ausgabe.
  • Privat und Geschäft vermischt: Barentnahmen ohne Beleg sind Lieblingsthema jeder Prüfung.
Was dagegen hilft
Unser Standard
Wir setzen nicht auf Nacharbeit im Dezember, sondern auf einen Takt, in dem diese Mängel gar nicht erst entstehen.
  • Festschreibung je Periode: automatisch dokumentiert, Korrektur nur per Storno.
  • Kassenbuch-Prüfung: täglich geführt, TSE-Daten nach § 146a AO abgeglichen.
  • Belegpflicht im Portal: das System erinnert, solange ein Beleg fehlt.
  • Getrennte Konten: Privatentnahmen sauber gebucht statt nachträglich erklärt.
So läuft Ihr Monat

Der Buchhaltungs-Monat — ohne Ihr Zutun getaktet.

Ihr Aufwand: die Belege einfach und bequem ins Portal hochladen. Den gesamten Rest erledigt zuverlässig der eingespielte Takt.

laufend
1

Belege einwerfen

Foto per App, Weiterleitung per Mail oder automatisch per Schnittstelle — das Portal erinnert, wenn etwas fehlt. Bankumsätze fließen täglich ein.

Sie · MinutenApp · Mail · API
laufend
2

Buchen & kontrollieren

Die Software kontiert vor, Buchhalter prüfen und buchen — laufend, nicht im Jahresstau. Rückfragen stellt das Portal gebündelt statt als Mail-Flut.

Wir · GoBD-festBelegprinzip
Monatsende
3

Abstimmen

Bank gleich Auszug, Kasse geprüft, offene Posten aktuell — Differenzen werden geklärt, solange sie klein sind, nicht erst im Dezember.

Wir · AbgleichOPOS
bis 10.
4

Voranmeldung & Festschreibung

Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später, und die Buchungen der Periode werden festgeschrieben.

Wir · ELSTER§ 18 UStG
danach
5

BWA & Blick nach vorn

Die BWA mit Vorjahresvergleich liegt im Portal, Auffälligkeiten kommentiert — die Daten stehen für Abschluss, Bank und Planung bereit.

Wir · monatlichBWA · SuSa
Auch rückwirkend · ohne Vorwürfe

Liegen geblieben? Wir buchen nach.

Rückstände entstehen schneller als gedacht. Wir rekonstruieren die Buchhaltung Monat für Monat aus Kontoauszügen, Rechnungen und Shop-Daten — ohne Vorwürfe.

Kostenlose Sichtung vorab

Wir sagen Ihnen konkret, welche Monate und Unterlagen fehlen — und was jedes offene Jahr als Festpreis kostet.

Berichtigungen sauber erklärt

Falsche oder unterlassene Voranmeldungen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf gegen Sie wird.

Schätzungsbescheide abgeräumt

Erst aufarbeiten, dann Einspruch: Meist sinkt die tatsächliche Steuer deutlich unter die Schätzung nach § 162 AO.

Wie weit zurück? So weit, wie Unterlagen beschaffbar sind.
Kontoauszüge liefern Banken meist bis zu zehn Jahre rückwirkend; steuerlich relevant sind vor allem die noch offenen, nicht festsetzungsverjährten Jahre. Den Festpreis je Rückstandsmonat nennen wir vorab — abhängig vom Buchungsvolumen, nicht von Stunden.
Kosten

Was es kostet.

Festpreis nach Buchungsvolumen statt Stundensatz — im Portal-Rechner in zwei Minuten berechnet.

Laufende Finanzbuchhaltung
ab 25 €pro Monat, netto — gestaffelt nach Buchungsvolumen
  • Selbstbucher: wer im Portal selbst bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung 0 €.
  • Lohnbuchhaltung: eigenes Modul, 14,95 € je Mitarbeiter und Monat.
  • Rückstände: Festpreis je offenem Monat, nach kostenloser Sichtung.
Festpreis-Garantie — nach Buchungen, nicht nach Stunden.
Ihr Preis kommt aus dem Portal-Rechner und wird verbindlich fixiert. Was dort steht, gilt: Rückfragen, Abstimmungen und die zweite Runde mit dem Finanzamt sind eingeschlossen.
Einrichtung
0 € — inklusive Datenübernahme
Datenübernahme
DATEV-Bestände, SKR 03/04, Anlagenverzeichnis
Archiv
inklusive — 8 und 10 Jahre revisionssicher
Verfahrensdokumentation
inklusive — Muster, auf Ihren Betrieb angepasst
Häufige Fragen

Was zur Finanzbuchhaltung gefragt wird.

Was umfasst die Finanzbuchhaltung — und was nicht?
Alles, was Geschäftsvorfälle erfasst und auswertbar macht: Belege, Bank, Kasse, offene Posten und Anlagenzugänge. Daraus entstehen Voranmeldung, BWA und die Grundlage für den Abschluss. Nicht enthalten sind die Lohnbuchhaltung als eigenes Modul und der Jahresabschluss selbst — beides läuft im selben Portal aus denselben Daten.
Was heißt GoBD-konform — in einem Satz?
Jede Buchung ist belegt, vollständig, richtig, zeitgerecht erfasst, geordnet und unveränderbar — und der gesamte Prozess ist in einer Verfahrensdokumentation beschrieben. Praktisch bedeutet das Festschreibung statt editierbarer Listen, Storno statt Löschen und ein revisionssicheres Archiv statt Ordner im Keller.
Was ist die Festschreibung — und warum ist Excel ein Problem?
Die Festschreibung macht Buchungen unveränderbar; Korrekturen laufen ab dann als dokumentiertes Storno. Die GoBD erwarten sie spätestens zur Voranmeldung des Monats. Excel-Listen sind beliebig änderbar und gelten deshalb als formell mangelhaft — im Prüfungsfall der Einstieg in die Hinzuschätzung nach § 162 AO. Unser Portal schreibt automatisch je Periode fest.
Was gilt bei der E-Rechnung — bin ich schon betroffen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD im B2B empfangen und im Originalformat archivieren können. Selbst ausstellen müssen Sie gestaffelt: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle. Unser Portal empfängt, validiert und archiviert E-Rechnungen bereits.
Meine Buchhaltung liegt Monate oder Jahre zurück — was jetzt?
Genau dafür gibt es unseren Rückstandsprozess: zunächst die kostenlose Sichtung, dann die Rekonstruktion aus Kontoauszügen, Rechnungen und Zahlungsdienstleisterdaten, ältester Monat zuerst. Unterlassene oder falsche Voranmeldungen berichtigen wir nach § 153 AO, Schätzungsbescheide räumen wir per Einspruch ab. Danach geht es nahtlos in die laufende Betreuung.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Der Prüfer hat drei Zugriffswege auf Ihre Daten: Einsicht ins System, Auswertung durch uns und Datenträgerüberlassung. Eine festgeschriebene Buchführung mit Journal, Belegverknüpfung und Verfahrensdokumentation übersteht das formell. Wir stellen die Daten prüfungsfertig bereit und begleiten die gesamte Prüfung einschließlich Schlussbesprechung.
Was kostet die Finanzbuchhaltung?
Festpreis nach Buchungsvolumen, nicht nach Stunden: im Portal-Rechner in zwei Minuten berechnet, ab 25 € pro Monat. Wer selbst im Portal bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung nichts. Archiv und Verfahrensdokumentation sind inklusive, Einrichtung und Datenübernahme kosten 0 €.
Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Steuerberater?
Unaufgeregt: Sie kündigen, wir übernehmen DATEV-Bestände, Kontenrahmen SKR 03 oder 04, offene Posten und Anlagenverzeichnis — Ihr bisheriger Berater ist zur Datenherausgabe verpflichtet. Der Wechsel klappt zum Monatswechsel, kostet nichts extra, und die Konten laufen nahtlos weiter. Bei Streit um die Herausgabe hilft unsere Rechtsanwältin.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine saubere Buchhaltung.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Ordnungsmäßigkeit und Recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Ordnungsmäßigkeit und Prüfungssicherheit: GoBD-Prozesse, Verfahrensdokumentation, Datenzugriff — und die Begleitung jeder Betriebsprüfung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt die laufende Finanzbuchhaltung und ist der Mann für die Aufarbeitung: offene Monate und Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen, Berichtigungen nach § 153 AO.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen rund um die Buchführung: Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeldverfahren sowie Auskunfts- und Herausgabefragen beim Beraterwechsel.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften Ihre Buchhaltung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Erfassung, Form und Aufbewahrung — im amtlichen Volltext nachlesbar.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Fristen und Verwaltungsanweisungen ändern sich. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.

Buchhaltung abgeben — oder aufholen?Ab 25 € / Monat · Festpreis in 2 Minuten · Rückstände willkommen
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KI-Assistenz