Finanzbuchhaltung · laufend & rückwirkend

Die Fibu. Tagfertig. GoBD‑fest. Abgegeben.

Belege, Bank, offene Posten, Umsatzsteuer-Voranmeldung, BWA: Wir führen Ihre Buchhaltung laufend im PortalGoBD-konform mit Festschreibung, revisionssicherem Archiv und Verfahrensdokumentation, kontrolliert von Buchhaltern und verantwortet von WP & Steuerberatern. Und wenn etwas liegen geblieben ist: Wir arbeiten Monate und ganze Jahre rückwirkend auf.

Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert Rückstände? Offene Monate & Jahre buchen wir nach
GoBDFestschreibung & Verfahrensdoku
BWAwenige Tage nach Monatsende
2 Min.bis zum Festpreis im Portal
WP & StB verantworten jede Abgabe
Festpreis — in 2 Minuten im Portal
Kurz erklärt

Was ist die Finanzbuchhaltung?

Das Herz jeder Firma: Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, belegt und ausgewertet — daraus entstehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, BWA und am Jahresende der Abschluss. Drei Dinge muss man verstehen:

01 · Die Pflicht Wer buchen muss Kaufleute nach §§ 238 ff. HGB, alle weiteren nach §§ 140–141 AO — und auch EÜR-Rechner brauchen vollständige, geordnete Aufzeichnungen. Keine Buchung ohne Beleg, kein Beleg ohne Aufbewahrung. § 238 HGB · §§ 140 ff. AO
02 · Der Takt Was laufend passiert Belege erfassen und kontieren, Bank und Kasse abstimmen, offene Posten führen, UStVA melden, BWA auswerten — Monat für Monat. Die GoBD verlangen das zeitgerecht: unbar binnen ~10 Tagen, Kasse täglich. GoBD · § 146 AO
03 · Die Form Wie gebucht werden muss Unveränderbar (Festschreibung, Storno statt Löschen), nachvollziehbar (Journal, Kontierung), revisionssicher archiviert — Buchungsbelege 8, Bücher 10 Jahre — und dokumentiert in der Verfahrensdokumentation. GoBD · § 147 AO
Erfassung
unbar ~10 Tage · Kasse täglich
Festschreibung
spätestens zur UStVA
Aufbewahrung
Belege 8 J. · Bücher 10 J.
Ihr Festpreis
in 2 Min. im Portal
Die Spielregeln

Die GoBD — was das Finanzamt wirklich verlangt.

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ sind der Maßstab jeder Prüfung. Klicken Sie sich durch die drei Ebenen — und wie wir jede davon erfüllen:

1
Ebene 1 · die Grundsätze

Sechs Anforderungen an jede Buchung

Nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, unveränderbar — die sechs Kernanforderungen der GoBD. Klingt selbstverständlich, scheitert in der Praxis aber an Excel-Listen, gelöschten Buchungen und fehlenden Belegen.

2
Ebene 2 · die Fristen

Zeitgerecht erfassen & festschreiben

Unbare Geschäftsvorfälle sollen binnen etwa 10 Tagen erfasst sein, Kasseneinnahmen täglich (§ 146 AO). Spätestens mit der UStVA werden Buchungen festgeschrieben — ab dann gilt: Korrektur nur per Storno.

3
Ebene 3 · Archiv & Doku

Aufbewahrung & Verfahrensdokumentation

Revisionssicheres Archiv (Belege 8, Bücher 10 Jahre), ersetzendes Scannen sauber geregelt, E-Rechnungen strukturiert archiviert — und alles beschrieben in der Verfahrensdokumentation, die der Prüfer zuerst sehen will.

Die sechs Grundsätze
GoBD Rz. 26 ff. · und was sie praktisch heißen
GoBD
Grundsatzheißt
Nachvollziehbarkeit — keine Buchung ohne BelegBelegprinzip
Vollständigkeit — jeder Vorfall, einzelnlückenlos
Richtigkeit — Konten, Steuer, Periodekorrekt
Ordnung — systematisch, auffindbarIndex
Zeitgerecht + unveränderbar→ Tab 2
So setzen wir es umPortal
Beleg am Buchungssatz verknüpft
Bankanbindung: kein Umsatz geht verloren
Buchhalter-Kontrolle nach KI-Vorkontierung
Journal & Kontenblätter jederzeit exportierbar
Korrekturen nur als StornoGoBD‑fest
Warum das zählt: Formell mangelhafte Buchführung darf das Finanzamt verwerfen und hinzuschätzen (§ 162 AO) — der teuerste Satz einer Betriebsprüfung beginnt mit „Die Buchführung war nicht ordnungsgemäß …“.
Fristen & Festschreibung
zeitgerechte Erfassung · § 146 AO + GoBD
§ 146 AO
VorgangFrist
Kasseneinnahmen & -ausgabentäglich
Unbare Geschäftsvorfälle (Erfassung)~ 10 Tage
Kontierung & Buchung (Monatsbuchhaltung)Folgemonat
Festschreibung der Buchungenbis UStVA
UStVA (mit Dauerfristverlängerung)10. + 1 Monat
Unser TaktPortal
Belege: Upload-Erinnerung automatisch
Bankumsätze fließen täglich einAPI
Buchung laufend, nicht im Jahres-Stau
Festschreibung dokumentiert je Periode
UStVA fristgerecht per ELSTER
Der Klassiker unter den Mängeln: Buchhaltung „einmal im Jahr für den Abschluss“ — das verletzt die zeitgerechte Erfassung und macht jede Kassenführung angreifbar. Laufend buchen ist keine Kür, sondern Vorschrift.
Aufbewahrung & Verfahrensdokumentation
§ 147 AO · ersetzendes Scannen · E-Rechnung
§ 147 AO
UnterlageFrist
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse10 Jahre
Buchungsbelege (seit 2025 verkürzt)8 Jahre
Handels- & Geschäftsbriefe6 Jahre
E-Rechnungen: strukturiertes Format im OriginalXML
Alles digital = zulässig, wenn dokumentiert
Verfahrensdoku — BestandteileGoBD
Allgemeine Beschreibung des Prozesses
Anwenderdokumentation (wer macht was)
Technische Systemdokumentation
Internes Kontrollsystem (IKS)
Muster-Doku fürs Portal: von unsinkl.
Ersetzendes Scannen heißt: Papier darf nach sauberer Digitalisierung vernichtet werden — wenn der Prozess in der Verfahrensdokumentation steht. Wir liefern die Muster-Doku für den Portal-Workflow mit und passen sie auf Ihren Betrieb an.

Was kostet das? Der Rechner wohnt im Portal.

Buchungsvolumen einstellen — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis: ab 25 €/Monat, ohne Stundensätze. Wer selbst bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung nichts und nutzt Portal & Jahrespaket.

Festpreis-Garantie — keine Nachberechnung Selbstbucher: 0 € — wir prüfen im Jahrespaket Einrichtung & Datenübernahme 0 €
Festpreis jetzt berechnen ≈ 2 Minuten · unverbindlich · ohne Anmeldung
Alles aus einer Hand

Was Ihre Buchhaltung bei uns alles kann.

Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis — vom Beleg bis zur prüfungsfertigen Auswertung:

01

Belegbuchhaltung

Upload per App, Mail oder Schnittstelle — KI-Vorkontierung, Buchhalter-Kontrolle, Beleg fest am Buchungssatz. Eingangs- wie Ausgangsrechnungen, Reisekosten, Kreditkarten.

02

Bank & Kasse

Bankanbindung mit täglichem Umsatzabruf, Abstimmung Saldo = Auszug, Kassenbuch-Prüfung inklusive TSE-Daten (§ 146a AO) — die Kasse ist Prüfungs-Schwerpunkt Nr. 1.

03

Offene Posten

Debitoren und Kreditoren immer aktuell: wer schuldet Ihnen was, wem schulden Sie — mit Fälligkeitslisten als Basis für Mahnläufe und Liquiditätsplanung.

04

UStVA & Meldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht per ELSTER, Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung bei EU-Umsätzen, OSS-Daten — inklusive § 13b-Fällen.

05

BWA & Auswertungen

Monatliche BWA wenige Tage nach Monatsende, Vorjahres- und Planvergleich, Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter — Zahlen, mit denen Sie steuern können.

06

GoBD-Archiv & Verfahrensdoku

Revisionssicheres Belegarchiv (8/10 Jahre), Festschreibung je Periode, ersetzendes Scannen geregelt — und die Muster-Verfahrensdokumentation für Ihren Betrieb.

07

Schnittstellen & E-Rechnung

Shop, Kartenterminal, PayPal, Kassensystem — Umsätze fließen automatisch ein. E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen, validiert und im Originalformat archiviert.

08

Abschluss- & Prüfungsreife

Die Buchhaltung mündet nahtlos in Abschluss oder EÜR — und bei der Betriebsprüfung liefern wir den Datenzugriff (Z1–Z3) prüfungsfertig und begleiten das Verfahren.

Auch rückwirkend · ohne Vorwürfe

Liegen geblieben? Wir buchen nach.

Krankheit, Wachstum, Buchhalter weg, Vorberater überlastet — Rückstände entstehen schneller, als man denkt, und sie wachsen nicht von allein weg: UStVA-Schätzungen, Mahnungen, am Ende Zwangsgelder. Unsere Antwort ist unaufgeregt: Wir rekonstruieren die Buchhaltung rückwirkend — aus Kontoauszügen, Rechnungen, Shop- und Zahlungsdienstleister-Daten — Monat für Monat, Jahr für Jahr, bis alles wieder stimmt. Danach geht es nahtlos in die laufende Betreuung über.

  • Kostenlose Sichtung vorab — wir sagen Ihnen konkret, welche Monate und Unterlagen wirklich fehlen, bevor irgendetwas kostet.
  • Berichtigungen sauber erklärt — falsche oder unterlassene Voranmeldungen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf wird.
  • Schätzungsbescheide abgeräumt — erst aufarbeiten, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).
So arbeiten wir auf
SchrittErgebnis
1 · SichtungUnterlagen & Lücken prüfenkostenlos
2 · RekonstruktionKontoauszüge, Belege, Portaleje Monat gebucht
3 · MeldungenUStVA nachholen / berichtigen§ 153 AO
4 · Übergangnahtlos in die laufende Fibutagfertig
Festpreis je Rückstands-Monat bzw. -Jahr vorab — abhängig vom Buchungsvolumen, nicht von Stunden. Kontoauszüge liefern Banken meist bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Die Uhren der GoBD

Drei Fristen takten jede Buchhaltung.

Erfassen, festschreiben, aufbewahren — wir halten alle drei, automatisch und dokumentiert.

10 Tage
Zeitgerechte Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle — die Orientierungsfrist der GoBD; Kasseneinnahmen sogar täglich (§ 146 AO).
1 UStVA
Festschreibung spätestens zur Voranmeldung — ab dann sind Buchungen unveränderbar; Korrekturen laufen als dokumentiertes Storno.
8–10 Jahre
Aufbewahrung — Buchungsbelege 8 Jahre (seit 2025), Bücher und Abschlüsse 10 Jahre, revisionssicher und maschinell auswertbar (§ 147 AO).
GoBD — BMF-Schreiben v. 28.11.2019, zuletzt geändert 11.03.2024 · § 146 AO — Ordnungsvorschriften · § 147 AO — Aufbewahrung Verkürzung der Belegaufbewahrung auf 8 Jahre: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, für Belege ab 2025
So läuft Ihr Monat

Der Buchhaltungs-Monat — ohne Ihr Zutun getaktet.

So sieht ein Monat Finanzbuchhaltung bei uns aus — Ihr Aufwand: Belege hochladen. Den Rest erledigt der Takt:

laufend

Belege einwerfen

Foto per App, Mail-Weiterleitung oder automatisch per Schnittstelle — das Portal erinnert, wenn etwas fehlt. Bankumsätze fließen täglich ein.

Sie · Minuten App · Mail · API
laufend

Buchen & kontrollieren

KI kontiert vor, Buchhalter prüfen und buchen — laufend, nicht im Jahres-Stau. Rückfragen stellt das Portal gebündelt, nicht als Mail-Flut.

Wir · GoBD‑fest Belegprinzip · Journal
Monatsende

Abstimmen

Bank = Auszug, Kasse geprüft, offene Posten aktuell — Differenzen werden geklärt, solange sie klein sind, nicht im Dezember.

Wir · Abstimmung OPOS · Saldenabgleich
bis 10. Folgemonat

UStVA & Festschreibung

Voranmeldung per ELSTER (mit Dauerfristverlängerung +1 Monat), Buchungen der Periode festgeschrieben — dokumentiert und unveränderbar.

Wir · ELSTER § 18 UStG · GoBD
danach

BWA & Blick nach vorn

BWA mit Vorjahresvergleich im Portal, Auffälligkeiten kommentiert — und die Daten stehen für Abschluss, Bank und Planung bereit.

Wir · Auswertung BWA · SuSa

Und am Jahresende? Kein Karton, keine Pendelordner: Die Buchhaltung mündet nahtlos in EÜR oder Jahresabschluss — dieselben Daten, dieselben Leute, derselbe Festpreis-Grundsatz. Auch die Lohnbuchhaltung läuft im selben Portal.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software bucht schneller — Verantwortung tragen trotzdem Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Buchhalter kennt Ihren Betrieb, Ihre Konten und Ihre Eigenheiten. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirBerufsträger-Kontrolle — jede UStVA und jeder Abschluss wird von Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer freigegeben, mit Berufshaftpflicht dahinter.
03WirKI als Werkzeug, nicht als Ausrede — Vorkontierung beschleunigt, aber gebucht wird erst nach menschlicher Prüfung.

Und wenn Sie lieber selbst buchen: Das Portal steht Ihnen offen — Selbstbucher zahlen für die laufende Buchhaltung nichts, wir prüfen im Rahmen des Jahrespakets.

Die vier teuersten Buchhaltungs-Fehler.

Was Betriebsprüfer am häufigsten finden — alle vermeidbar:

Excel statt Festschreibung — veränderbare Aufzeichnungen sind formell mangelhaft; das öffnet der Hinzuschätzung die Tür (§ 162 AO).
Kasse nicht täglich geführt — bei bargeldintensiven Betrieben der sichere Weg zur Verwerfung der Kassenführung.
Belege weg, Vorsteuer weg — ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug; Eigenbelege retten nur den Betriebsausgabenabzug, nicht die USt.
Privat und Geschäft vermischt — Privatkonto im Betrieb, Barentnahmen ohne Beleg: das Lieblingsthema jeder Prüfung.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: laufende, festgeschriebene Buchhaltung mit Belegpflicht — genau das ist unser Standard.

Unsere Festpreis-Garantie — nach Buchungen, nicht nach Stunden.

Selbst berechnet, verbindlich fixiertIhr Preis kommt aus dem Portal-Rechner — nach Buchungsvolumen gestaffelt, ab 25 €/Monat. Was dort steht, gilt.
Kein Aufwand wird nachberechnetRückfragen, Abstimmungen, die zweite Runde mit dem Finanzamt — alles im Preis. GoBD-Archiv und Verfahrensdoku inklusive.
Einrichtung & Übernahme 0 €DATEV-Bestände, Kontenrahmen, offene Posten, Anlagenverzeichnis — der Wechsel zu uns kostet nichts extra.
Ihr Team

Ihre Buchhaltung, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Hinter jeder Buchung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Ordnungsmäßigkeit und Prüfungssicherheit: GoBD-Prozesse, Verfahrensdokumentation, Datenzugriff — und die Begleitung jeder Betriebsprüfung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt die laufende Finanzbuchhaltung — und ist der Mann für die Aufarbeitung: offene Monate und Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen, Berichtigungen nach § 153 AO.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen rund um die Buchführung: Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeld-Verfahren, Auskunfts- und Herausgabefragen beim Beraterwechsel.

Kostenloses Erstgespräch

Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.

Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — Rückstände, GoBD, Wechsel — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Finanzbuchhaltung.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Belegwege, Schnittstellen und Rückstände — und zeigt Ihnen Portal und Rechner, wenn Sie mögen.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
  • Klarheit über Belegwege, GoBD & Rückstände
  • Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Lieber direkt anrufen?0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften Ihre Buchhaltung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Erfassung, Form und Aufbewahrung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie und jede Betriebsprüfung.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§§ 238 ff. HGB

Buchführungspflicht

Jeder Kaufmann führt Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung — die handelsrechtliche Basis.

§§ 140–141 AO

Steuerliche Pflicht

Abgeleitete und originäre Buchführungspflicht — wer nicht nach HGB muss, kann es nach AO müssen.

§ 146 AO

Ordnungsvorschriften

Vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet — Kasseneinnahmen täglich; Verstöße gefährden die gesamte Buchführung.

§ 146a AO

Kassensicherung

Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte TSE — deren Daten gehören mit ins Archiv.

§ 147 AO

Aufbewahrung

Bücher 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre (seit 2025), Briefe 6 Jahre — revisionssicher und maschinell auswertbar.

GoBD 2019/2024

Das BMF-Schreiben

Der Maßstab für digitale Buchführung: Festschreibung, Verfahrensdokumentation, ersetzendes Scannen, Datenzugriff.

§ 14 UStG

E-Rechnung

Seit 2025 Empfangspflicht für strukturierte Rechnungen im B2B — Ausstellungspflicht folgt 2027/2028.

§§ 153, 162 AO

Schätzung & Berichtigung

Mangelhafte Buchführung erlaubt Hinzuschätzungen — erkannte Fehler sind unverzüglich zu berichtigen. Beides managen wir.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Finanzbuchhaltung wissen sollten.

Von GoBD bis Rückstand. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.

Was umfasst die Finanzbuchhaltung — und was nicht? +
Alles, was Geschäftsvorfälle erfasst und auswertbar macht: Belege, Bank, Kasse, offene Posten, Anlagenzugänge — daraus entstehen UStVA, BWA und die Grundlage für den Abschluss. Nicht enthalten sind Lohnbuchhaltung (eigenes Modul, 14,95 € je Mitarbeiter) und der Jahresabschluss selbst — beides läuft im selben Portal, aus denselben Daten.
Was heißt GoBD-konform — in einem Satz? +
Jede Buchung ist belegt, vollständig, richtig, zeitgerecht erfasst, geordnet und unveränderbar — und der ganze Prozess ist in einer Verfahrensdokumentation beschrieben. Praktisch heißt das: Festschreibung statt editierbarer Listen, Storno statt Löschen, revisionssicheres Archiv statt Ordner im Keller. Details im GoBD-Abschnitt oben.
Was ist die Festschreibung — und warum ist Excel ein Problem? +
Festschreibung macht Buchungen unveränderbar — Korrekturen laufen ab dann als dokumentiertes Storno. Die GoBD erwarten sie spätestens zur UStVA des Monats. Excel-Listen sind beliebig änderbar und gelten deshalb als formell mangelhaft — im Prüfungsfall der Einstieg in die Hinzuschätzung (§ 162 AO). Unser Portal schreibt automatisch je Periode fest.
Brauche ich wirklich eine Verfahrensdokumentation? +
Ja — die GoBD verlangen sie von jedem buchführungspflichtigen Betrieb: allgemeine Prozessbeschreibung, Anwender- und Systemdokumentation, internes Kontrollsystem. Fehlt sie, ist das ein formeller Mangel, der die Beweiskraft der Buchführung schwächt. Bei uns inklusive: Wir stellen die Muster-Doku für den Portal-Workflow und passen sie auf Ihren Betrieb an.
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen? +
Grundsätzlich ja — ersetzendes Scannen ist zulässig, wenn bildlich vollständig digitalisiert, revisionssicher archiviert und der Prozess in der Verfahrensdokumentation beschrieben ist. Ausnahmen wie Urkunden oder Zollpapiere bleiben im Original. Die Fristen gelten digital weiter: Buchungsbelege 8 Jahre (seit 2025), Bücher und Abschlüsse 10 Jahre (§ 147 AO).
Was gilt bei der E-Rechnung — bin ich schon betroffen? +
Ja: Seit 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) im B2B empfangen und im Originalformat archivieren können. Selbst ausstellen müssen Sie gestaffelt: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle. Unser Portal empfängt, validiert und archiviert E-Rechnungen bereits — und erstellt sie, wenn Ihre Pflicht beginnt.
Meine Buchhaltung liegt Monate oder Jahre zurück — was jetzt? +
Genau dafür gibt es unseren Rückstands-Prozess: kostenlose Sichtung, dann Rekonstruktion aus Kontoauszügen, Rechnungen und Zahlungsdienstleister-Daten — ältester Monat zuerst. Unterlassene oder falsche Voranmeldungen berichtigen wir nach § 153 AO, Schätzungsbescheide räumen wir per Einspruch ab. Danach nahtlos in die laufende Betreuung. Details im Abschnitt Rückstände.
Wie weit zurück können Sie aufarbeiten? +
So weit, wie Unterlagen beschaffbar sind — Banken liefern Kontoauszüge meist bis zu 10 Jahre rückwirkend. Steuerlich relevant sind vor allem die noch offenen Jahre. Wir sagen Ihnen nach der kostenlosen Sichtung konkret, welche Jahre wirklich aufgearbeitet werden müssen — und was jedes davon als Festpreis kostet.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung? +
Der Prüfer hat drei Zugriffswege auf Ihre Daten (Z1: Einsicht ins System, Z2: Auswertung durch uns, Z3: Datenträgerüberlassung). Eine festgeschriebene Buchführung mit Journal, Belegverknüpfung und Verfahrensdoku übersteht das formell — wir stellen die Daten prüfungsfertig bereit und begleiten die gesamte Prüfung, inklusive Schlussbesprechung.
Wie schnell ist meine Buchhaltung bei Ihnen aktuell? +
Laufend statt im Jahres-Stau: Belege werden fortlaufend gebucht, Bankumsätze fließen täglich ein, zum Monatswechsel sind Bank und offene Posten abgestimmt, und die BWA liegt wenige Tage nach Monatsende im Portal. Einzige Voraussetzung: Die Belege kommen zeitnah — daran erinnert das Portal automatisch.
Was kostet die Finanzbuchhaltung? +
Festpreis nach Buchungsvolumen, nicht nach Stunden: im Portal-Rechner in 2 Minuten berechnet — ab 25 €/Monat. Wer selbst im Portal bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung nichts. GoBD-Archiv und Verfahrensdoku sind inklusive; Einrichtung und Datenübernahme kosten 0 €.
Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Steuerberater? +
Unaufgeregt: Sie kündigen, wir übernehmen DATEV-Bestände, Kontenrahmen (SKR 03/04), offene Posten und Anlagenverzeichnis — Ihr Vorberater ist zur Datenherausgabe verpflichtet. Der Wechsel klappt zum Monatswechsel, kostet nichts extra, und die Konten laufen nahtlos weiter. Bei Streit um die Herausgabe hilft unsere Rechtsanwältin.
Finanzbuchhaltung · zum Festpreis

Geben Sie die Buchhaltung ab — und den Stau gleich mit.

Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal — für die laufende Buchhaltung oder inklusive Aufarbeitung. GoBD‑fest, tagfertig, von Berufsträgern verantwortet.

2 Min. bis zum Festpreis
0 € Einrichtung & Übernahme
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Rückstände? Kostenlose Sichtung zuerst — dann ein Festpreis je offenem Monat oder Jahr.
Festschreibung, Archiv & Verfahrensdoku inklusive Jede Abgabe von einem Berufsträger endkontrolliert Rückwirkend: Monate & Jahre arbeiten wir auf
Ben
Ben
KI-Assistenz