Insolvenzberatung · Sanierung & Restrukturierung

Insolvenz vermeiden. Oder rechtzeitig anmelden.

Zahlungsengpass, Mahnungen, Konto am Limit? Wir prüfen binnen einer Woche, wo Ihr Unternehmen wirklich steht (§§ 17–19 InsO) — und steuern dann: Reorganisation und Schuldenstrukturierung ohne Insolvenz, wo es geht. Und wo nicht: der geordnete Antrag binnen der Frist des § 15a InsO, bevor Haftung entsteht. Vertraulich, zum Festpreis, verantwortet von Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater.

Absolut vertraulich — gesetzliche Verschwiegenheitspflicht Ehrliche Empfehlung — auch wenn sie „Antrag stellen“ lautet
0 €vertrauliches Krisengespräch
13 WochenLiquiditäts-Vorschau
§ 15a InsOFristen gewahrt
RA · WP · StB — Krise aus einer Hand
Festpreis statt 250–400 €/Stunde
Der Insolvenz-Check

Muss ich einen Insolvenzantrag stellen? Sechs Fragen, sofortige Orientierung.

Die Antragspflicht hängt an zwei Begriffen: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Beantworten Sie die Fragen so, wie es heute in Ihrem Unternehmen aussieht — anonym, ohne Daten zu hinterlassen:

01
Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?die Antragspflicht des § 15a InsO trifft haftungsbeschränkte Gesellschaften
02
Zahlen Sie alle fälligen Rechnungen pünktlich?Löhne, Miete, Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung
03
Fehlen mehr als 10 % der fälligen Verbindlichkeiten — länger als 3 Wochen?die BGH-Schwelle zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit
04
Übersteigen die Schulden rechnerisch das Vermögen?negatives Eigenkapital in der letzten Bilanz oder BWA
05
Reichen die Mittel voraussichtlich für die nächsten 12 Monate?Aufträge, Zuflüsse, Kreditlinien — die Fortbestehensprognose
06
Gibt es Vollstreckungen, geplatzte Lastschriften oder Kündigungen der Bank?Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher, Kreditkündigung, Kontopfändung
Anonym & unverbindlich. Der Check ersetzt keine Prüfung im Einzelfall — die Insolvenzreife stellen wir belastbar mit Liquiditätsstatus und Prognose fest.
Insolvenz-Check · Ergebnis
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie die sechs Fragen links — Sie sehen sofort, ob Handlungspflichten bestehen und welches Zeitfenster Sie haben.
Vertrauliches Krisengespräch
0 / 6 Fragen beantwortet
Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob Sanierung, StaRUG oder Antrag der richtige Weg ist, klären Berufsträger persönlich mit Ihnen — noch heute, wenn es eilt.
Diskretion ist Teil des Mandats. Berufsträger unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht — Kunden, Mitarbeiter und Wettbewerber erfahren von einer außergerichtlichen Sanierung nichts.
Der Kostenrechner

Was kostet die Rettung? Weniger als das Zögern.

Krisenberatung wird klassisch nach Stunden abgerechnet — ausgerechnet dann, wenn jeder Euro zählt. Bei uns wählen Sie ein Modul zum Festpreis. Der Einstieg ist immer derselbe: wissen, wo Sie stehen.

01Was ist Ihre Situation?der Insolvenzreife-Check ist immer die Basis
02Mit wie vielen Gläubigern verhandeln wir?Lieferanten, Banken, Finanzamt, Krankenkassen
12Gläubiger
bis 10 inkl. · danach je 49,95 €
115304560
Mehr als 60 Gläubiger? Dann sprechen wir über einen StaRUG-Plan oder ein Verfahren — im Krisengespräch klären.
03Was trifft zusätzlich zu?Mehrfachauswahl — alles im Festpreis berücksichtigt

Basis für alles ist eine aktuelle Zahlenlage. Fehlt die Buchhaltung, holen wir sie im Schnellverfahren nach (individuelles Festpreisangebot) — erst dann sind Liquiditätsstatus und Prognose belastbar. Laufen Löhne, ist die Insolvenzgeld-Beratung inklusive.

Ihr Festpreis — vor Beauftragung fixiert
Sanierung ohne Insolvenz · 12 Gläubiger
2.599,85
einmalig, netto zzgl. USt · keine Stundensätze, kein Zeithonorar
Insolvenzreife-Prüfung nach §§ 17–19 InsO, dokumentiert
13-Wochen-Liquiditätsplan mit Maßnahmenwirkung
Anwaltliche Verantwortung — Fristen & Haftung im Blick
Fester Ansprechpartner, erreichbar auch kurzfristig
Krisengespräch vereinbaren
★★★★★ 5,00 · 72 Bewertungen Festpreis-Garantie
Unverbindliche Orientierung. Ihr verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Krisengespräch — erst nach Ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.

Hinweis: Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Der Gläubiger-Preis gilt für die außergerichtliche Schuldenstrukturierung; StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung und Schutzschirm werden nach Sichtung individuell zum Festpreis angeboten. Steuerliche Leistungen erbringen ausschließlich zugelassene Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), rechtliche Leistungen — Verhandlungsführung, Antrag, Verfahrensbegleitung — unsere Rechtsanwältin. Gerichtskosten und Kosten eines Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters sind gesetzlich geregelt und nicht Teil unseres Honorars.

Insolvenzrecht ist Fristenrecht

Wer früh handelt, hat die Wahl. Wer wartet, haftet.

Die InsO belohnt frühes Handeln mit Optionen — Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG — und bestraft Zögern mit persönlicher Haftung. Drei Zahlen, die jeder Geschäftsführer kennen muss:

3 / 6 Wochen
Höchstfrist für den Antrag nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (§ 15a InsO) — danach beginnt die Verschleppung.
10 %
Die BGH-Schwelle: Fehlen dauerhaft 10 % oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten, ist es keine Zahlungsstockung mehr — sondern Zahlungsunfähigkeit.
3 Monate
Insolvenzgeld: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Netto-Löhne für bis zu drei Monate — richtig getimt hält das den Betrieb am Laufen.
§ 15a InsO — Antragspflicht · § 17–19 InsO — Insolvenzgründe · BGH IX ZR 123/04 — 10-%-Schwelle §§ 165 ff. SGB III — Insolvenzgeld · Prognosezeitraum § 18 InsO: i. d. R. 24 Monate
Kurz erklärt

Die drei Insolvenzgründe — und was sie auslösen.

Ob Sie handeln dürfen, sollten oder müssen, entscheidet sich an drei gesetzlichen Begriffen. Genau deshalb beginnt jedes Mandat mit der sauberen Feststellung, welcher davon vorliegt:

§ 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit Die Mittel reichen voraussichtlich nicht für die nächsten (i. d. R. 24) Monate. Keine Pflicht — aber das beste Fenster: Jetzt sind außergerichtliche Sanierung, StaRUG und Schutzschirm möglich. Antragsrecht · volle Gestaltungsfreiheit
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit Fällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werden — Faustregel: Lücke ≥ 10 %, länger als drei Wochen. Löst für GmbH, UG & AG die Antragspflicht aus: maximal 3 Wochen. Antragspflicht · Frist max. 3 Wochen
§ 19 InsO Überschuldung Schulden übersteigen das Vermögen und es fehlt die positive Fortbestehensprognose (12 Monate). Ein qualifizierter Rangrücktritt der Gesellschafter kann sie beseitigen. Frist: maximal 6 Wochen. Antragspflicht · Frist max. 6 Wochen
Pflicht trifft
GmbH · UG · AG (§ 15a InsO)
Fristen
3 Wochen ZU · 6 Wochen ÜS
Bei Verstoß
Strafbarkeit + private Haftung
Unser Einstieg
Check in 1 Woche · 999,95 €
Die drei Wege

Vermeiden, restrukturieren — oder geordnet anmelden.

Es gibt nicht „die“ Lösung, sondern eine Reihenfolge: erst die stille Sanierung, dann der Plan mit gerichtlicher Kraft, zuletzt das geordnete Verfahren. Klicken Sie sich durch — Sie sehen jeweils, was konkret passiert:

1
Weg 1 · still & außergerichtlich

Reorganisation & Schuldenstrukturierung

Kostenstruktur straffen, Liquidität steuern und mit den Gläubigern verhandeln: Stundung, Ratenplan, Vergleich mit Quote, Rangrücktritt. Kein Gericht, kein Register, keine Öffentlichkeit — nur Ergebnisse.

2
Weg 2 · Plan mit gerichtlicher Kraft

StaRUG-Restrukturierung

Blockiert eine Minderheit den Vergleich? Der Restrukturierungsplan nach StaRUG bindet sie: 75 % Summenmehrheit je Gruppe genügen, das Gericht bestätigt — ohne Insolvenzverfahren.

3
Weg 3 · geordnet & fristgerecht

Die geordnete Insolvenz

Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, zählt Tempo: Antrag binnen der Frist, Insolvenzgeld für die Löhne, Eigenverwaltung statt Kontrollverlust — die Insolvenz als Werkzeug, nicht als Niederlage.

Stille Sanierung · Beispiel
Handwerksbetrieb · 14 Gläubiger · Musterwerte
vertraulich
MaßnahmeStatus
Stundung Finanzamt (§ 222 AO)
Ratenplan Krankenkassen
Vergleich Lieferanten · Quote 55 %
Rangrücktritt Gesellschafterdarlehen
Überschuldung beseitigt
Wirkungsofort
Liquidität entlastet
Kein Gericht, kein Register
Kunden erfahren nichts
Zustimmung jedes Gläubigers nötig!
Fortführung gesichert
Die Grenze: Der stille Vergleich braucht die Zustimmung jedes Gläubigers. Blockieren einzelne, ist das kein Scheitern — sondern der Übergang zu Weg 2.
Restrukturierungsplan · Mechanik
StaRUG · seit 2021
§ 18 InsO
Plan-MechanikSchritt
Gläubiger in Gruppen einteilen1
Abstimmung: 75 % je Gruppe2
Gerichtliche Planbestätigung3
Überstimmen von Blockierern möglich
Plan bindet alle
VoraussetzungenStatus
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18)
Noch nicht zahlungsunfähig!
Anzeige beim Restrukturierungsgericht
Geschäftsführung bleibt im Amt
Insolvenz vermieden
Deshalb zählt der Zeitpunkt: StaRUG steht nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit droht — ist sie eingetreten, bleibt nur noch Weg 3. Wer früh kommt, hat dieses Werkzeug noch.
Geordnetes Verfahren · Ablauf
Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung
§ 15a gewahrt
VerfahrenPhase
Antrag beim InsolvenzgerichtTag 1
Vorläufiges Verfahren · Betrieb läuft2–3 M.
Insolvenzgeld: Netto-Löhne3 M.
Eröffnung & Berichtstermin
Fortführung oder Plan
Optionenwenn früh
Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
Schutzschirm (§ 270d InsO)
Insolvenzplan: Erhalt & Entschuldung
Übertragende Sanierung möglich
Neustart geordnet
Rechtzeitig heißt: mehr Masse, mehr Optionen, keine Haftung. Wer die Frist wahrt, kann in Eigenverwaltung selbst am Steuer bleiben — wer verschleppt, verliert Verfahren und Vermögen.
Falls es Weg 3 wird

Das Insolvenzverfahren — Schritt für Schritt.

Keine Blackbox: So läuft ein Unternehmensinsolvenzverfahren wirklich ab — und an jedem Punkt stehen wir neben Ihnen.

01

Antrag & vorläufiges Verfahren

Wir stellen den Antrag vollständig (Gläubiger- und Vermögensverzeichnis inklusive). Das Gericht bestellt einen vorläufigen Verwalter oder Sachwalter — der Betrieb läuft weiter, das Insolvenzgeld sichert die Löhne.

02

Eröffnung

Nach 2–3 Monaten eröffnet das Gericht das Verfahren. Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an; in der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, überwacht vom Sachwalter.

03

Berichts- & Prüfungstermin

Die Gläubigerversammlung entscheidet über den Kurs: Fortführung, Insolvenzplan oder Verwertung. Ein guter Plan entschuldet das Unternehmen und erhält es — das ist der Kern der Sanierung im Verfahren.

04

Plan oder Verteilung — und danach

Wird der Plan bestätigt, startet das Unternehmen entschuldet neu. Andernfalls wird verwertet und verteilt; die leere Gesellschaft wird gelöscht — auch dieses Ende begleiten wir geordnet.

Der Zeitplan

Die ersten Wochen entscheiden — so nutzen wir sie.

Ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läuft die 3-Wochen-Höchstfrist des § 15a InsO. Unser Fahrplan ist darauf gebaut, vor dieser Linie Klarheit und Handlung zu schaffen:

Tag 0

Krisengespräch — heute

Vertraulich, kostenlos, ohne Unterlagen-Vorlauf: Lage, Mahnstand, Konten — und die erste Einschätzung, wie eilig es wirklich ist.

Sie · 30 Minuten 0 € · Verschwiegenheitspflicht
Woche 1

Liquiditätsstatus & Insolvenzreife

Stichtagsgenauer Liquiditätsstatus, 13-Wochen-Vorschau, Prüfung nach §§ 17–19 InsO — dokumentiert und belastbar, auch als Nachweis Ihrer GF-Sorgfalt.

Wir · WP/StB + RA §§ 17–19 InsO
Woche 2–3

Entscheidung — in der Frist

Sanierung, StaRUG oder Antrag: Die Empfehlung kommt rechtzeitig vor Ablauf der 3-Wochen-Linie. Falls Antrag: Er geht vollständig und fristgerecht raus.

Wir · Empfehlung schriftlich § 15a InsO · Frist gewahrt
Woche 3–12

Umsetzung

Gläubiger verhandeln, Stundungen und Vergleiche schließen, Maßnahmen umsetzen — oder das Verfahren strukturiert begleiten (Insolvenzgeld, Eigenverwaltung).

Wir · verhandeln & begleiten § 222 AO · §§ 270a, 270d InsO
Monat 3–6

Stabilisiert — oder geordnet neu

Saniert weiterführen mit Liquiditätsüberwachung — oder entschuldet neu starten. In beiden Fällen: Zahlen, Steuern und Recht bleiben aus einer Hand.

Wir · dauerhaft Buchhaltung · Monitoring

Wichtig: Die 3- bzw. 6-Wochen-Frist ist eine Höchstfrist — sie darf nur ausgeschöpft werden, solange eine realistische Sanierungschance besteht. Genau das dokumentiert unser Insolvenzreife-Check laufend mit.

Der Vergleich

Drei Reaktionen auf die Krise. Nur eine behält das Steuer.

Aussitzen, stundenweise beraten lassen oder strukturiert zum Festpreis — sehen Sie, wie die drei Wege durch dieselben Wochen laufen.

Ihre Mitarbeiter? Das Insolvenzgeld schützt sie.

Die größte Angst ist meist die Belegschaft — dabei ist genau hier das Netz am stärksten:

01NetzInsolvenzgeld: Die Agentur für Arbeit zahlt die Netto-Löhne für bis zu 3 Monate vor Eröffnung (§§ 165 ff. SGB III).
02WirTiming & Vorfinanzierung planen wir so, dass keine Lohnlücke entsteht — der Betrieb läuft, das Team bleibt.
03SieKommunikation mit Plan: Wer wann was erfährt, legen wir gemeinsam fest — Gerüchte sind der teuerste Gläubiger.

Auch in der stillen Sanierung gilt: Löhne und SV-Beiträge haben immer Vorrang — das schützt Sie persönlich (§ 266a StGB).

Rückstände beim Finanzamt? Verhandelbar — mit System.

Finanzamt und Krankenkassen sind oft die größten Gläubiger — und die am besten verhandelbaren:

Stundung & Ratenzahlung (§ 222 AO) — mit belastbarem Liquiditätsplan regelmäßig erreichbar.
Vollstreckungsaufschub statt Kontopfändung — wir sprechen mit der Vollstreckungsstelle, bevor sie handelt.
Arbeitnehmeranteile zuerst: SV-Beiträge der Mitarbeiter werden immer vorrangig bedient — Ihre persönliche Haftung endet hier.

Ihre Buchhaltung ist nicht aktuell? Wir holen sie im Schnellverfahren nach — ohne Zahlen verhandelt niemand.

Unsere Klartext-Garantie — Sie hören die Wahrheit, nicht das Wunschbild.

Ehrliche Empfehlung — auch wenn sie „Antrag“ lautetWir verkaufen keine Hoffnung. Ist die Sanierung unrealistisch, sagen wir es sofort — denn dann schützt nur noch der fristgerechte Antrag Ihr Privatvermögen.
Festpreis in der KriseKeine Stundensätze, wenn jeder Euro zählt: Der Preis steht vor der Beauftragung — Rückfragen, Gläubigertelefonate und zweite Verhandlungsrunden inklusive.
Dokumentiert für Ihre EntlastungLiquiditätsstatus, Prognose und Empfehlung werden schriftlich dokumentiert — der Nachweis, dass Sie als Geschäftsführer sorgfältig gehandelt haben.
Die Warnsignale

Drei Situationen, in denen Sie diese Woche anrufen sollten.

Krisen kündigen sich an — fast immer an denselben Stellen. Je früher Sie eine davon erkennen, desto mehr Wege stehen noch offen:

01

Sie schieben Rechnungen

Lieferanten warten, die USt-Voranmeldung wird „gestreckt“, Löhne gehen vor allem anderen raus. Das ist keine Episode — das ist eine Liquiditätslücke, und ab 10 % zählt sie rechtlich.

§ 17 InsO · 10-%-Schwelle
02

FA oder Krankenkasse vollstrecken

Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Kontopfändung: Öffentliche Gläubiger eskalieren automatisiert — und geplatzte SV-Beiträge treffen Sie persönlich (§ 266a StGB). Hier zählt jede Woche.

§ 222 AO · § 266a StGB
03

Die Bank wird nervös

Linie gekürzt, Nachbesicherung gefordert, Kredit gekündigt: Ohne Bank kippt die Prognose — und mit ihr die Fortbestehensprognose des § 19 InsO. Ein 13-Wochen-Plan holt die Bank zurück an den Tisch.

§ 18 · § 19 InsO
So läuft es ab

In fünf Schritten durch die Krise.

Vom vertraulichen Erstkontakt bis zum stabilisierten Unternehmen — mit klaren Verantwortlichkeiten und dokumentierten Entscheidungen.

01

Vertrauliches Krisengespräch

Lage, Mahnstand, Konten, Fristen — in 30 Minuten wissen Sie, wie eilig es ist und was der nächste Schritt kostet. Kostenlos, auch kurzfristig am selben Tag.

Tag 0Sie · 0 €
02

Insolvenzreife-Check & 13-Wochen-Plan

Liquiditätsstatus zum Stichtag, 13-Wochen-Vorschau, Prüfung von §§ 17–19 InsO und Fortbestehensprognose — schriftlich dokumentiert, als Basis jeder Entscheidung.

Woche 1Wir · 999,95 €
03

Entscheidung binnen der Frist

Sanierung, StaRUG oder Antrag — die Empfehlung kommt rechtzeitig vor der 3- bzw. 6-Wochen-Linie des § 15a InsO, mit Festpreis für den gewählten Weg.

Woche 2–3Wir · RA + WP/StB
04

Umsetzung: verhandeln oder anmelden

Stundungen, Ratenpläne und Vergleiche mit jedem Gläubiger — oder der vollständige Antrag samt Verzeichnissen und Begleitung durch das vorläufige Verfahren (Insolvenzgeld inklusive).

Woche 3–12Wir · Festpreis
05

Stabilisieren & überwachen

Liquiditäts-Monitoring, laufende Buchhaltung und Frühwarn-Schwellen — damit dieselbe Krise nicht zweimal kommt. Auf Wunsch übernehmen wir Buchhaltung und Lohn dauerhaft.

danachWir · optional
Ihr Team

Ihre Krise, persönlich verantwortet.

Sanierung braucht drei Disziplinen an einem Tisch: Recht, Zahlen und Steuern. Bei uns sitzen sie unter einem Dach — ohne Reibungsverluste, ohne doppelte Honorare.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Führt Gläubigerverhandlungen und Verfahren: Vergleiche, StaRUG, Insolvenzantrag — und prüft § 15a-Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsführung.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Liquiditätsstatus und Fortbestehensprognose — die Zahlen, an denen Antragspflicht, Bankgespräch und Sanierungsplan hängen.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Bringt die Zahlenbasis auf Stand: Buchhaltung im Schnellverfahren, BWA und Rückstände — ohne aktuelle Zahlen verhandelt kein Gläubiger.

Vertrauliches Krisengespräch

Reden hilft — heute noch, wenn es sein muss.

In 30 Minuten bespricht Raphael Diener mit Ihnen Lage, Fristen und die nächsten Schritte — absolut vertraulich. Bei akuten Fällen rufen Sie direkt an: wir priorisieren nach Dringlichkeit.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Krisengespräch — kostenlos & vertraulich

Persönlich, ohne Callcenter, ohne Wertung. Raphael Diener nimmt Ihre Situation auf — die Ersteinschätzung kommt von Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüfer.

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  • Kostenlos & vertraulich — Verschwiegenheitspflicht
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Akut? Direkt anrufen:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihre Entscheidung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Pflichten, Fristen und Werkzeuge in der Krise. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar dokumentiert.

Dr. Jeannine Dinnebier
✓ Fachlich geprüft von Dr. Jeannine Dinnebier Rechtsanwältin (Dr. iur.)
§ 15a InsO

Antragspflicht

Antrag ohne schuldhaftes Zögern — spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung.

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

Fällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werden — BGH-Faustregel: Lücke ≥ 10 % länger als 3 Wochen.

§ 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Prognosezeitraum i. d. R. 24 Monate — das Eintrittstor zu StaRUG und Schutzschirm, ohne Antragspflicht.

§ 19 InsO

Überschuldung

Negatives Reinvermögen ohne positive Fortbestehensprognose (12 Monate) — Rangrücktritt kann sie beseitigen.

§ 15b InsO

Zahlungen nach Insolvenzreife

Wer nach Insolvenzreife noch zahlt, haftet persönlich — mit engen Ausnahmen für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang.

§§ 270a, 270d InsO

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Die Geschäftsführung bleibt am Steuer, überwacht vom Sachwalter — der Schutzschirm gibt bis zu 3 Monate Raum für den Plan.

StaRUG

Restrukturierungsplan

Gerichtlich bestätigter Sanierungsplan außerhalb der Insolvenz — 75 % je Gruppe binden auch widersprechende Gläubiger.

§ 266a StGB · §§ 34, 69 AO

Persönliche Haftung

Nicht abgeführte Arbeitnehmer-SV-Beiträge und Steuern treffen den Geschäftsführer privat — unsere erste Ordnungsaufgabe.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich und vertraulich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Geschäftsführer in der Krise wissen müssen.

Die Fragen, die uns zur Insolvenzberatung am häufigsten gestellt werden — offen beantwortet. Für alles Weitere: das vertrauliche Krisengespräch.

Was kostet die Insolvenzberatung — wirklich? +
Das Krisengespräch ist kostenlos und vertraulich. Der Insolvenzreife-Check mit 13-Wochen-Plan kostet 999,95 € Festpreis. Danach wählen Sie: Schuldenstrukturierung 1.499,95 € (inkl. 10 Gläubiger, je weiterer 49,95 €) oder Antragsbegleitung 1.499,95 €. Alle Preise netto, fixiert vor Beauftragung — der Rechner zeigt Ihre Summe.
Muss jede Krise in die Insolvenz führen? +
Nein — die Insolvenz ist der letzte von drei Wegen. Solange keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sanieren wir meist außergerichtlich: Kosten strukturieren, Stundungen, Ratenpläne, Vergleiche mit Quote, Rangrücktritte. Blockieren einzelne Gläubiger, bindet sie ein StaRUG-Plan mit 75-%-Mehrheit. Erst wenn § 17 oder § 19 InsO erfüllt sind, führt am Antrag kein Weg vorbei — dann aber geordnet und fristgerecht.
Wann bin ich zahlungsunfähig — und wann ist es nur eine Stockung? +
Zahlungsunfähig ist, wer fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (§ 17 InsO). Die BGH-Faustregel: Fehlen 10 % oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten und lässt sich die Lücke nicht binnen 3 Wochen schließen, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Darunter ist es eine Zahlungsstockung — noch keine Antragspflicht, aber ein deutliches Warnsignal. Unser Liquiditätsstatus stellt das stichtagsgenau fest.
Was bedeutet Überschuldung — und was bringt ein Rangrücktritt? +
Überschuldet ist eine Gesellschaft, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und die Fortführung in den nächsten 12 Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Eine positive Fortbestehensprognose beseitigt die Überschuldung im Rechtssinn; bei Gesellschafterdarlehen hilft oft ein qualifizierter Rangrücktritt — beides erstellen bzw. gestalten wir.
Welche Fristen gelten für den Antrag? +
GmbH-, UG- und AG-Geschäftsleiter müssen den Antrag ohne schuldhaftes Zögern stellen — spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung (§ 15a InsO). Wichtig: Das sind Höchstfristen. Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine realistische Sanierungschance besteht — genau das dokumentiert unser Check.
Was droht mir bei Insolvenzverschleppung? +
Vier Dinge: Strafbarkeit (§ 15a Abs. 4 InsO, bis zu drei Jahre), persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO), Haftung für SV-Beiträge (§ 266a StGB) und Steuern (§§ 34, 69 AO) — dazu ein mögliches Geschäftsführungsverbot. Der beste Schutz ist ein dokumentierter, rechtzeitiger Entscheidungsprozess. Genau den liefern wir.
Was ist ein StaRUG-Restrukturierungsplan? +
Ein gerichtlich bestätigter Sanierungsplan außerhalb der Insolvenz (seit 2021). Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab; 75 % Summenmehrheit je Gruppe genügen — Blockierer können überstimmt werden. Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO). Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, ist StaRUG gesperrt — deshalb entscheidet der Zeitpunkt.
Schutzschirm, Eigenverwaltung, Regelinsolvenz — was ist was? +
Regelinsolvenz: Ein Insolvenzverwalter übernimmt. Eigenverwaltung (§ 270a InsO): Die Geschäftsführung bleibt am Steuer, ein Sachwalter überwacht. Schutzschirm (§ 270d InsO): Eigenverwaltung plus bis zu 3 Monate Vollstreckungsschutz zur Vorbereitung eines Insolvenzplans — nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung möglich. Früh handeln heißt: die besseren Verfahren stehen noch offen.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern? +
Die Agentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld: die Netto-Löhne für bis zu 3 Monate vor Verfahrenseröffnung (§§ 165 ff. SGB III). Richtig getimt — oft mit Vorfinanzierung — entsteht keine Lohnlücke, der Betrieb läuft weiter und das Team bleibt. Kündigungen sind keine Automatik; in Plan- und Eigenverwaltungsverfahren ist der Erhalt der Arbeitsplätze regelmäßig das Ziel.
Ich habe Rückstände beim Finanzamt und den Krankenkassen — was nun? +
Beide sind verhandelbar: Stundung und Ratenzahlung (§ 222 AO) erreichen wir mit einem belastbaren Liquiditätsplan regelmäßig, ebenso Vollstreckungsaufschub. Eiserne Regel dabei: Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden immer zuerst bedient — sonst haften Sie persönlich (§ 266a StGB). Diese Reihenfolge stellen wir am ersten Tag sicher.
Erfährt jemand von der Beratung? +
Nein. Berufsträger unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht; die außergerichtliche Sanierung ist nicht öffentlich — kein Register, keine Bekanntmachung. Erst ein eröffnetes Insolvenzverfahren wird veröffentlicht. Auch dann steuern wir Zeitpunkt und Kommunikation gegenüber Kunden, Lieferanten und Team.
Gilt das alles auch für Einzelunternehmer und GbR? +
Die Antragspflicht des § 15a InsO gilt für Sie nicht — dafür haften Sie persönlich und unbeschränkt, auch mit Privatvermögen. Umso wichtiger ist frühes Gegensteuern: außergerichtlicher Vergleich, Schuldenstrukturierung oder die Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Wir beraten beide Konstellationen — mit demselben Festpreis-Einstieg.
Wie schnell können Sie starten — und arbeiten Sie bundesweit? +
Sofort und bundesweit. Das Krisengespräch ist bei akuten Fällen noch am selben Tag möglich; der Insolvenzreife-Check steht in der Regel binnen einer Woche — vorausgesetzt, wir bekommen Kontoauszüge und die letzte BWA. Alles läuft digital über unser Portal, unabhängig von Ihrem Standort und dem zuständigen Gericht.
Insolvenzberatung · vertraulich

Je früher Sie anrufen, desto mehr ist zu retten.

Ob GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Mit einem vertraulichen Gespräch wissen Sie, wo Sie stehen — Insolvenzreife, Fristen, Optionen und Ihr Festpreis. Von Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

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