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OnlineBilanzBlogE-Rechnung erstellen: Pflichtfelder, Tools und häufige Fehler für Unternehmen

E-Rechnung erstellen: Pflichtfelder, Tools und häufige Fehler für Unternehmen

Veröffentlicht: 30.06.2026Aktualisiert: 30.06.2026Fachlich geprüft: 30.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ab 2025 gilt für den B2B-Bereich in Deutschland die stufenweise Pflicht zur elektronischen Rechnung. Wer als GmbH oder UG eine E-Rechnung erstellen muss, steht vor konkreten Fragen: Welches Format ist zulässig? Welche Pflichtfelder darf man nicht vergessen? Und welche Software hilft tatsächlich weiter? Dieser Artikel liefert eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung – inklusive Rechenbeispiel, Tool-Vergleich und den häufigsten Fehlern, die Rechnungsprüfer und Finanzbehörden aufdecken.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Um eine E-Rechnung zu erstellen, wählen Sie ein nach EN 16931 konformes Format (ZUGFeRD oder XRechnung), befüllen alle gesetzlichen Pflichtfelder gemäß § 14 UStG und § 14a UStG, validieren die Datei mit einem geeigneten Tool und versenden sie strukturiert-maschinell lesbar. Eine bloße PDF-Rechnung erfüllt ab den gesetzlichen Stichtagen die Anforderungen nicht mehr.

Rechtlicher Rahmen & Stichtage

Die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht im unternehmerischen Verkehr findet sich primär in § 14 UStG sowie der ergänzenden § 14a UStG. Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) die europäische Richtlinie 2014/55/EU national umgesetzt und dabei eine stufenweise Einführung für den B2B-Bereich verankert.

Stufenplan E-Rechnungspflicht (B2B, inländische Umsätze)

Zeitraum Pflicht
Ab 01.01.2025 Empfangspflicht für alle Unternehmen; Ausstellungspflicht zunächst für Großunternehmen (Vorjahresumsatz > 800.000 EUR)
Ab 01.01.2027 Ausstellungspflicht für alle B2B-Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 EUR; kleinere Unternehmen mit Opt-in
Ab 01.01.2028 Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen ohne Umsatzgrenze

Für öffentliche Auftraggeber (B2G) gilt bereits seit 2020 eine Empfangspflicht, seit 2022 weitgehend auch eine Ausstellungspflicht nach der E-Rechnungs-Verordnung (ERechV). Wichtig: B2C-Rechnungen sowie steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG sind von der Pflicht ausgenommen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV) unterliegen Vereinfachungen.

Zulässige Formate: XRechnung & ZUGFeRD

Eine E-Rechnung im Sinne des novellierten § 14 UStG muss in einem strukturierten, maschinell lesbaren Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine einfache PDF-Datei – selbst wenn sie per E-Mail versandt wird – ist kein zulässiges E-Rechnungsformat.

XRechnung

Rein XML-basiertes Format (UBL oder CII), vollständig maschinenlesbar, kein visueller Lesemodus. Standard für öffentliche Auftraggeber in Deutschland (PEPPOL-Netzwerk). Empfehlenswert, wenn der Empfänger ausschließlich automatisierte Verarbeitung benötigt.

ZUGFeRD (ab v2.1 / Factur-X)

Hybridformat: PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML. Menschlich lesbar und maschinell verarbeitbar. Ab Profil „EN 16931″ normkonform. Empfehlenswert für KMU, die eine lesbare Rechnung für Kunden und strukturierte Daten für die Buchhaltung kombinieren wollen.

Andere nationale Formate (z. B. österreichische ebInterface, EDIFACT) können vereinbart werden, solange sie EN-16931-konform sind. Für den deutschen Markt sind XRechnung und ZUGFeRD die praktischen Standards.

Achtung: ZUGFeRD-Profile „MINIMUM“ und „BASIC WL“ erfüllen nicht den vollen EN-16931-Standard und sind als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG n.F. nicht ausreichend. Verwenden Sie mindestens das Profil „EN 16931″ oder „XRECHNUNG“.

Pflichtfelder im Detail

§ 14 Abs. 4 UStG definiert die Mindestangaben jeder Rechnung. Bei der E-Rechnung müssen diese Angaben zudem im strukturierten XML-Teil korrekt gemappt sein – eine Diskrepanz zwischen PDF-Sichtansicht und XML-Inhalt gilt als Fehler. Besondere Pflichtangaben gelten etwa bei Rechnungen mit Reverse-Charge-Verfahren, die ebenfalls elektronisch übermittelt werden können.

Pflichtfeld Rechtsgrundlage Hinweis
Vollständiger Name und Anschrift Aussteller § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG Muss mit Handelsregistereintrag übereinstimmen
Vollständiger Name und Anschrift Empfänger § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG Bei abweichender Lieferadresse: beide angeben
Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG USt-IdNr. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwingend
Ausstellungsdatum § 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG ISO-8601-Format (YYYY-MM-DD) im XML
Fortlaufende Rechnungsnummer § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG Lückenlose Nummerierung; Nummernkreise dokumentieren
Menge und Art der Leistung § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG Handelsübliche Bezeichnung reicht; Eigenname nicht ausreichend
Zeitpunkt/Zeitraum der Leistung § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG Auch bei Anzahlungsrechnungen relevant
Nettobetrag je Position § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG In XML: Betrag und Währung (EUR) separat
Steuersatz und Steuerbetrag § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG Aufgliederung nach Steuersätzen (19 %, 7 %, 0 %)
Bruttobetrag (Gesamtbetrag) § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG Muss mit Summe aller Positionsbeträge rechnerisch übereinstimmen
Ggf. Leitweg-ID (nur B2G) ERechV § 5 16-stellige Nummer des öffentlichen Auftraggebers

Schritt-für-Schritt: E-Rechnung erstellen

1. Stammdaten pflegen

Bevor die erste E-Rechnung ausgestellt wird, müssen alle Stammdaten systemseitig hinterlegt sein: Firmenname exakt wie im Handelsregister, USt-IdNr., Bankverbindung (IBAN/BIC), Steuernummer. Fehlerhafte Stammdaten propagieren sich in jede einzelne Rechnung.

2. Format und Profil wählen

Für den B2B-Versand an Unternehmen empfiehlt sich ZUGFeRD Profil „EN 16931″ als pragmatischer Einstieg. Für öffentliche Auftraggeber ist XRechnung über das PEPPOL-Netzwerk oder das zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes (OZG-RE) zu verwenden.

3. Rechnungsdaten erfassen

Alle Pflichtfelder gemäß § 14 Abs. 4 UStG sind vollständig und korrekt zu befüllen. Besondere Sorgfalt gilt beim Leistungsdatum: Es muss nicht mit dem Ausstellungsdatum identisch sein und ist für den Vorsteuerabzug des Empfängers maßgeblich.

4. XML-Validierung durchführen

Vor dem Versand ist die erzeugte Datei mit einem Validator zu prüfen. Der Kostenlose Validator der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) prüft XRechnung-Dateien auf Schema- und Schematron-Konformität. Für ZUGFeRD steht der Mustang-Validator (Open Source) zur Verfügung.

5. Versand und Archivierung

Der Versand kann per E-Mail, PEPPOL, EDI oder über Kundenportale erfolgen. Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) schreiben eine revisionssichere Archivierung für 10 Jahre vor (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO). Das XML darf dabei nicht verändert werden; Konvertierungen sind zu protokollieren.

Praxisbeispiel: GmbH stellt E-Rechnung aus

Die Müller Consulting GmbH (Berlin, USt-IdNr. DE123456789) stellt ihrer Kundin, der Schmidt Handel GmbH (Hamburg), eine Rechnung für Beratungsleistungen aus.

Beispielrechnung (ZUGFeRD EN 16931)

Position Beschreibung Menge EP netto Gesamt netto
1 Strategieberatung (5 Tagessätze) 5 Tage 1.800,00 EUR 9.000,00 EUR
2 Reisekosten (pauschal) 1 Pauschale 350,00 EUR 350,00 EUR
Summenblock Betrag
Nettosumme 9.350,00 EUR
USt 19 % 1.776,50 EUR
Rechnungsbetrag (brutto) 11.126,50 EUR
Zahlungsziel 30 Tage netto (Fälligkeitsdatum im XML: DueDate)

Im XML-Teil der ZUGFeRD-Datei sind u. a. folgende Elemente zu befüllen:

  • ram:SellerTradeParty → Müller Consulting GmbH mit Adresse, USt-IdNr.
  • ram:BuyerTradeParty → Schmidt Handel GmbH
  • ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation → Netto, Steuer, Brutto
  • ram:ApplicableTradeTax → Steuersatz 19 %, Steuerbetrag 1.776,50 EUR
Buchungssatz beim Aussteller (Müller Consulting GmbH):
Forderungen aus L&L 11.126,50 EUR an Umsatzerlöse 9.350,00 EUR / Umsatzsteuer 1.776,50 EUR

Software & Tools im Vergleich

Die Marktauswahl ist groß. Entscheidend sind EN-16931-Konformität, DATEV-Schnittstelle und GoBD-konforme Archivierung.

Kostenfreie / Open-Source-Tools

  • Mustang Project (Java-Bibliothek): Erzeugt und validiert ZUGFeRD/XRechnung, für Entwickler geeignet
  • KoSIT Validator: Offizielle Validierung für XRechnung (CLI & Weboberfläche)
  • Gefaktura / Invoice Portal: Webbasierte Erstellung ohne Installation, für Einzelrechnungen

Kommerzielle Lösungen

  • DATEV Unternehmen online: Tief integriert mit Steuerberatung, GoBD-Archiv
  • lexoffice / sevDesk: SaaS, einfache Bedienung, ZUGFeRD-Export, DATEV-Export
  • SAP / Microsoft Dynamics: Enterprise-Lösungen mit nativen E-Rechnungsmodulen
  • onlinebilanz.de: Integrierter Workflow von Belegerfassung bis Jahresabschluss, E-Rechnungsempfang und -verarbeitung – kostenlose Demo starten

Auswahlkriterien für E-Rechnungs-Software

  • Unterstützt ZUGFeRD ≥ 2.1 Profil „EN 16931″ und/oder XRechnung 3.x
  • Integrierter Validator (Schema + Schematron)
  • DATEV-Export oder direkte Steuerberater-Schnittstelle
  • GoBD-konforme, unveränderliche Archivierung
  • Unterstützung von PEPPOL-Versand (für B2G und internationale Partner)
  • Mandantenfähigkeit (relevant für Holdingstrukturen)

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Falsches ZUGFeRD-Profil

Viele Buchhaltungsprogramme exportieren standardmäßig das Profil „MINIMUM“ oder „BASIC WL“. Diese Profile enthalten nicht alle Pflichtfelder der EN 16931 und sind damit umsatzsteuerrechtlich unvollständig. Lösung: Profil in den Einstellungen explizit auf „EN 16931″ oder „XRECHNUNG“ setzen.

Fehler 2: Diskrepanz zwischen PDF-Sichtansicht und XML

Bei ZUGFeRD ist der XML-Inhalt maßgeblich. Wenn die PDF-Sichtansicht einen Nettobetrag von 9.350 EUR zeigt, das XML aber 9.300 EUR enthält, liegt ein Fehler vor, der den Vorsteuerabzug beim Empfänger gefährdet. Lösung: Nach jeder Änderung erneut validieren, nie manuell in den XML-Bereich eingreifen.

Fehler 3: Fehlendes oder falsches Leistungsdatum

Das Leistungsdatum (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG) fehlt in erstaunlich vielen automatisch erstellten Rechnungen oder wird mit dem Ausstellungsdatum gleichgesetzt. Für den Vorsteuerabzug des Empfängers ist das tatsächliche Leistungsdatum entscheidend. Lösung: Leistungszeitraum immer separat erfassen und im XML-Element ram:ActualDeliverySupplyChainEvent korrekt mappen.

Fehler 4: Ungültige oder fehlende Rechnungsnummer

Lücken in der Rechnungsnummerierung sind ein klassisches Prüffeld bei Betriebsprüfungen (§ 200 AO). Werden E-Rechnungen parallel zu PDF-Rechnungen oder in mehreren Systemen erstellt, entstehen leicht Doppelungen oder Lücken. Lösung: Zentrales Nummernkreissystem mit dokumentierter Logik; im besten Fall nur ein ausstellendes System.

Fehler 5: Archivierung der Sichtansicht statt des XML

Manche Unternehmen speichern nur das PDF der ZUGFeRD-Rechnung und übersehen, dass damit das eingebettete XML verloren gehen kann, wenn nicht auf PDF/A-3-Basis archiviert wird. Lösung: Original-ZUGFeRD-Datei (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) unveränderlich archivieren; bei XRechnung die XML-Originaldatei sichern.

Vorsicht bei nachträglichen Korrekturen: Eine einmal versandte E-Rechnung darf nicht einfach überschrieben werden. Korrekturen erfordern eine Stornorechnung (Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne, § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG) mit eindeutiger Referenz auf die Originalrechnungsnummer.

Fehler 6: Fehlende Leitweg-ID bei B2G-Rechnungen

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist die 16-stellige Leitweg-ID des Auftraggebers im XML-Element ram:BuyerReference zwingend. Fehlt sie, wird die Rechnung vom Empfangsportal automatisch abgewiesen – mit entsprechenden Zahlungsverzögerungen.

Verbindung zum Jahresabschluss

Die korrekte Ausstellung und Archivierung von E-Rechnungen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Fehlerhaft erfasste Ausgangsrechnungen führen zu Differenzen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und können im schlimmsten Fall die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach § 238 HGB gefährden. Für den Jahresabschluss der GmbH bedeutet das konkret: Vollständig digitalisierte und validierte E-Rechnungen vereinfachen die Abstimmung offener Posten, die Bewertung von Forderungen und die Vorbereitung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erheblich. Wer heute einen sauberen E-Rechnungs-Workflow einrichtet, legt damit auch die Grundlage für einen effizienten, fehlerarmen Jahresabschluss.

Übrigens: Unternehmen mit komplexeren Strukturen (Holding mit Tochtergesellschaften) sollten prüfen, ob eine konzernweite Lösung mit einheitlichem Nummernkreis und mandantenfähiger Archivierung sinnvoll ist. Die Kosten dafür lassen sich mit dem onlinebilanz-Kostenrechner schnell abschätzen.

Fazit

Eine E-Rechnung erstellen bedeutet weit mehr als das Speichern einer PDF-Datei unter neuem Namen. Es erfordert die bewusste Wahl eines EN-16931-konformen Formats (XRechnung oder ZUGFeRD ≥ Profil „EN 16931″), die sorgfältige Befüllung aller Pflichtfelder nach § 14 UStG, eine konsequente XML-Validierung vor dem Versand und eine GoBD-konforme Langzeitarchivierung. Wer diese vier Schritte systematisch umsetzt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern profitiert auch von schnelleren Zahlungseingängen, reduzierten Rückfragen und einem reibungsloseren Jahresabschluss-Prozess. Die Investition in geeignete Software rechnet sich bereits nach wenigen Monaten – besonders wenn manuelle Nacharbeiten bei fehlerhaften Rechnungen entfallen.

250 EUR

Kleinbetragsrechnungsgrenze (§ 33 UStDV)

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist E-Rechnung (§ 147 AO)

Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail noch zulässig?

Ab den gesetzlichen Stichtagen (stufenweise ab 2025) erfüllt eine einfache PDF-Rechnung die Anforderungen an eine E-Rechnung im B2B-Bereich nicht mehr. Zulässig sind nur strukturiert-maschinell lesbare Formate nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil „EN 16931".

Welches ZUGFeRD-Profil ist für B2B-Rechnungen korrekt?

Für die gesetzeskonforme E-Rechnung nach § 14 UStG n.F. muss mindestens das ZUGFeRD-Profil „EN 16931" verwendet werden. Die Profile „MINIMUM" und „BASIC WL" sind nicht ausreichend.

Was passiert, wenn ich eine fehlerhafte E-Rechnung versende?

Eine fehlerhafte Rechnung kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden. Korrekturen sind nur über eine formelle Stornorechnung (Gutschrift) mit Referenz auf die Originalrechnung möglich, nicht durch nachträgliche Änderung der Datei.

Muss ich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) E-Rechnungen ausstellen?

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerausweisung befreit, unterliegen aber grundsätzlich ebenfalls den stufenweisen Pflichten zur E-Rechnungsausstellung im B2B-Bereich. Sie stellen dann eine E-Rechnung ohne ausgewiesene USt aus.

Wie lange muss ich E-Rechnungen archivieren?

E-Rechnungen (Ausgangs- und Eingangsrechnungen) sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 257 HGB zehn Jahre lang unveränderlich und geordnet aufzubewahren. Das XML-Original darf dabei nicht verändert oder in ein verlustbehaftetes Format konvertiert werden.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: June 2026.

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