Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogPrüfung durch Finanzamt Gewerbetreibende: Ablauf & optimale Vorbereitung

Prüfung durch Finanzamt Gewerbetreibende: Ablauf & optimale Vorbereitung

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine Betriebsprüfung trifft Gewerbetreibende häufig unvorbereitet – obwohl das Finanzamt klare Verfahrensregeln einhalten muss und Unternehmer konkrete Mitwirkungsrechte besitzen. Wer den Ablauf kennt, Unterlagen strukturiert vorhält und steuerliche Risiken frühzeitig bewertet, verringert Nachzahlungsrisiken erheblich. Besonders bei Steuervorauszahlungen in der Gründungsphase sollten Gewerbetreibende präzise kalkulieren, um spätere Korrekturen durch das Finanzamt zu vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Prüfung durch das Finanzamt bei Gewerbetreibenden (Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO) folgt einem gesetzlich geregelten Ablauf: Prüfungsanordnung, Beginn der Prüfung, Schlussbesprechung und Prüfungsbericht. Neben der umfassenden Außenprüfung können Gewerbetreibende auch mit der unangekündigten Kassennachschau nach §146b AO konfrontiert werden, die speziell die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung prüft. Gewerbetreibende sind zur Mitwirkung verpflichtet, können aber Verfahrensrechte aktiv nutzen – etwa Fristverlängerungen, Hinzuziehung eines Beraters oder Selbstanzeige vor Prüfungsbeginn. Gezielte Vorbereitung, vollständige Buchführung und ein lückenloser Jahresabschluss sind die wichtigsten Schutzinstrumente.

Was ist eine Betriebsprüfung beim Gewerbetreibenden?

Die Betriebsprüfung – amtlich Außenprüfung – ist das schärfste Ermittlungsinstrument der Finanzverwaltung. Sie erlaubt dem Finanzamt, Buchführung, Belege, Verträge und sonstige steuerrelevante Unterlagen eines Unternehmens für mehrere Veranlagungszeiträume gleichzeitig zu prüfen. Betroffen sind grundsätzlich alle Gewerbetreibenden – von der Einzelunternehmerin im Handwerk über die GmbH bis zur Holdingstruktur. Im Gegensatz zur schlichten Beleganforderung im Veranlagungsverfahren findet die Außenprüfung in der Regel beim Steuerpflichtigen selbst oder in den Räumen des Steuerberaters statt.

Abgrenzung: Außenprüfung ≠ Lohnsteuer-Außenprüfung ≠ USt-Sonderprüfung

Neben der allgemeinen Außenprüfung (§§ 193–207 AO) gibt es die Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Ergänzend ermöglicht die Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG dem Finanzamt kurzfristige, unangekündigte Kontrollen. Alle diese Prüfungsarten können zeitlich zusammentreffen, werden aber formal getrennt angeordnet. Dieser Artikel behandelt die allgemeine Betriebsprüfung als Kern der Prüfung durch das Finanzamt bei Gewerbetreibenden.

Rechtsgrundlagen der Außenprüfung

Die zentrale Ermächtigungsgrundlage ist § 193 AO. Danach ist die Außenprüfung bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind. Eine besondere Verdachtslage ist nicht erforderlich – die Finanzverwaltung handelt anlassunabhängig.

Weitere relevante Normen im Überblick:

Norm Inhalt
§ 194 AO Umfang der Außenprüfung; Prüfung mehrerer Steuerarten möglich
§ 196 AO Prüfungsanordnung als Verwaltungsakt
§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung; angemessene Ankündigungsfrist
§ 200 AO Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
§ 201 AO Schlussbesprechung
§ 202 AO Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts
§ 147 AO Aufbewahrungspflichten (10 Jahre Bücher, 6 Jahre sonstige Unterlagen)

Steuerlich relevante Änderungen können außerdem die Festsetzungsverjährung hemmen: Gemäß § 171 Abs. 4 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, solange eine begonnene Außenprüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Prüfungsturnus und Auswahl durch das Finanzamt

Das Finanzamt wählt Prüfungsfälle nach Betriebsgröße, Risikoparametern und statistischen Quoten aus. Die Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) klassifiziert Betriebe in vier Größenklassen (Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe), wobei die aktuellen Abgrenzungswerte regelmäßig durch BMF-Schreiben angepasst werden.

Großbetriebe

Werden nahezu lückenlos geprüft – oft Anschlussprüfung direkt an den Vorprüfungszeitraum. Prüfungsabstand: faktisch null.

Klein- & Kleinstbetriebe

Prüfungsabstand kann 10–20 Jahre betragen. Auswahl erfolgt häufig risikobasiert (z. B. auffällige Kennzahlen, Hinweise Dritter, Branchenvergleich).

Neben der Betriebsgröße spielen folgende Auslöser eine Rolle: hohe Barumsätze, stark schwankende Rohgewinnmargen, Verlustvorträge über mehrere Jahre, Auffälligkeiten in der elektronischen Datenanalyse (IDEA-Auswertung) sowie Mitteilungen anderer Behörden oder Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Geschäftspartnern.

Ablauf der Prüfung durch das Finanzamt Schritt für Schritt

1. Prüfungsanordnung

Die Betriebsprüfung beginnt formal mit der Prüfungsanordnung als Verwaltungsakt nach § 196 AO. Sie muss den Prüfungszeitraum, die zu prüfenden Steuerarten, das zuständige Finanzamt und den voraussichtlichen Prüfungsbeginn enthalten. Gewerbetreibende haben das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen (§ 355 AO) – dabei ist eine rechtssichere Begründung des Einspruchs entscheidend für den Erfolg – oder eine Verlegung des Prüfungsbeginns zu beantragen.

Achtung: Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) ist nur möglich, solange die Prüfungsanordnung noch nicht bekannt gegeben wurde. Nach Bekanntgabe ist der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO einschlägig. Wer Unregelmäßigkeiten vermutet, muss sofort handeln.

2. Vorgespräch und Prüfungsbeginn

Nach Ankündigung – in der Regel mindestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn – findet ein Auftaktgespräch statt. Der Betriebsprüfer verschafft sich einen Überblick über das Unternehmen, die Buchführungsorganisation und die eingesetzten IT-Systeme. Seit Einführung des GoBD-Rahmens (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) hat der Prüfer das Recht auf digitalen Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO in drei Varianten: unmittelbarer Datenzugriff, mittelbarer Datenzugriff oder Datenträgerüberlassung.

3. Eigentliche Prüfungshandlungen

Der Prüfer analysiert Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Kassenbücher, Verträge und betriebliche E-Mails. Er nimmt Verprobungen vor (Chi-Quadrat-Test, Benford’s Law, Zeitreihenvergleich) und vergleicht Kennzahlen mit Branchendurchschnittswerten. Stellt er formelle Buchführungsmängel fest, kann er die Buchführung verwerfen und zur Schätzung nach § 162 AO übergehen – mit erheblichen Nachzahlungsrisiken.

4. Schlussbesprechung

Vor Erlass geänderter Bescheide ist nach § 201 AO eine Schlussbesprechung anzubieten. Hier werden die Prüfungsfeststellungen erörtert. Der Gewerbetreibende kann Einwände vorbringen, Sachverhalte richtigstellen und tatsächliche Verständigungen anstreben. Eine tatsächliche Verständigung (BMF-Schreiben vom 30.07.2008) ist ein rechtlich bindender Kompromiss über schwierige Sachverhalte – nicht über Rechtsfragen.

5. Prüfungsbericht und geänderte Bescheide

Nach § 202 AO ergeht ein schriftlicher Prüfungsbericht; geänderte Steuerbescheide folgen auf Basis der Feststellungen. Ab diesem Punkt laufen reguläre Einspruchs- und Klagefristen.

Mitwirkungs- und Verfahrensrechte des Gewerbetreibenden

§ 200 AO begründet umfangreiche Mitwirkungspflichten: Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen vorlegen, Betriebsräume zugänglich machen. Gleichzeitig bestehen wichtige Verfahrensrechte:

  • Hinzuziehung eines Steuerberaters: Jederzeit möglich; der Prüfer muss dies akzeptieren.
  • Akteneinsicht: Im Einspruchs- und Klageverfahren nach § 364 AO bzw. FGO möglich.
  • Verlegung des Prüfungsbeginns: Bei sachlichem Grund (z. B. Krankheit, laufende Jahresabschlussarbeiten) auf Antrag.
  • Verweigerung von Selbstbelastung: Das steuerliche Mitwirkungsrecht verdrängt nicht das strafrechtliche Schweigerecht, wenn parallel ein Strafverfahren läuft.
  • Einspruch gegen Prüfungsanordnung: § 355 AO; aufschiebende Wirkung besteht grundsätzlich nicht, kann aber nach § 361 AO beantragt werden.

Praxisbeispiel: Betriebsprüfung einer GmbH

Ausgangssachverhalt

Die Muster-GmbH (Metallhandel, Umsatz ca. 3 Mio. €, Mittelbetrieb) erhält eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2021–2023. Geprüft werden Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Der Prüfer stellt fest, dass Bewirtungsbelege in Höhe von 12.000 € je Jahr ohne vollständige Angabe des Anlasses (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG i. V. m. § 8b Abs. 3 KStG) verbucht wurden und der nicht abzugsfähige Anteil (30 %) nicht korrekt hinzugerechnet wurde.

Steuerliche Auswirkung (vereinfacht, je Prüfungsjahr):

Position Betrag
Bewirtungskosten gesamt (nicht abzugsfähig 30 %) 3.600 € je Jahr
Hinzurechnung über 3 Jahre 10.800 €
Körperschaftsteuer-Nachzahlung (15 % KSt + 5,5 % SolZ, ≈ 15,825 %) ca. 1.709 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, Messzahl 3,5 % = 14 %) ca. 1.512 €
Nachzahlungszinsen § 233a AO (1,8 % p. a. ab 15. Monat) ca. 590 € (geschätzt)
Gesamtbelastung (Körperschaft + GewSt + Zinsen) ca. 3.811 €

Hinzu kommt: Fehlen die Bewirtungsbelege formal (kein Nachweis des Geschäftsanlasses, keine Namensliste der Teilnehmer), kann der Prüfer den gesamten Betrag als nicht abzugsfähig behandeln – nicht nur die 30 %. Die Mehrbelastung würde sich dann auf das ca. 3,3-Fache erhöhen.

Ein ordentlich geführter Jahresabschluss mit vollständiger Belegsystematik hätte dieses Risiko eliminiert. Bereits in der laufenden Buchführung muss jede Bewirtung mit Anlass, Teilnehmern und Geschäftszweck dokumentiert sein – die Prüfung deckt auf, was in der Buchführung versäumt wurde.

Korrekte Buchung (Anteil nicht abzugsfähig):
Bewirtungskosten (abzugsfähig 70 %) an Bank 8.400 €
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben an Bank 3.600 €

Optimale Vorbereitung – Checkliste für Gewerbetreibende

Prüfungsanordnung sofort dem Steuerberater weiterleiten und Prüfungszeitraum notieren
Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Bescheide der Prüfungsjahre griffbereit halten
Kassenbuch/-system auf formelle Ordnungsmäßigkeit prüfen (keine Kassenfehlbeträge, tägliche Abschlüsse)
GoBD-konforme Archivierung digitaler Belege sicherstellen; Verfahrensdokumentation aktualisieren
Bewirtungs- und Reisekostenbelege auf Vollständigkeit (Anlass, Teilnehmer, Datum, Betrag) überprüfen
Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen auf Fremdvergleich und Satzungskonformität prüfen
Verrechnungspreisdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO) bei grenzüberschreitenden Transaktionen vorlegen können
Anlagevermögen: Inventarlisten, Aktivierungsnachweise und AfA-Tabellen vollständig archivieren
Verträge mit nahestehenden Personen (Miete, Darlehen, Dienstleistungen) auf Schriftform und Fremdvergleich überprüfen
Steuerbefreiungen und Sondertatbestände (z. B. § 8b KStG, Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG) mit Verwendungsnachweisen dokumentieren
Mitarbeiter benennen, die dem Prüfer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen – und briefen
Keine unkontrollierten Auskünfte durch Mitarbeiter ohne Steuerberater; Prüfer freundlich, aber professionell empfangen

Häufige Prüfungsschwerpunkte und Risikobereiche

Erfahrungsgemäß konzentriert sich die Prüfung durch das Finanzamt bei Gewerbetreibenden auf folgende Bereiche:

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen ohne Gelangensnachweis, Ist-/Soll-Besteuerungsabgrenzung, Eigenverbrauch.

Kassensysteme & Bargeld

Kassenmanipulation, Kassenfehlbeträge, fehlende TSE-Zertifizierung (§ 146a AO), unvollständige Tagesendsummenbons (Z-Bons).

Gesellschafter-Geschäftsführer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG): unangemessene Geschäftsführervergütung, private Kfz-Nutzung ohne Versteuerung, Darlehen zu nicht marktüblichen Konditionen.

Investitionsabzugsbetrag & Sonderabschreibung

§ 7g EStG: Verwendungsnachweis für begünstigte Wirtschaftsgüter; wird das Wirtschaftsgut nicht fristgerecht angeschafft oder falsch genutzt, kommt es zur Rückgängigmachung mit Verzinsung.

Besondere Vorsicht gilt bei Verrechnungspreisen in Konzernsachverhalten: Seit dem Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz und der Neufassung des § 90 Abs. 3 AO sind Dokumentationspflichten erheblich verschärft. Verstöße führen zur Schätzungsbefugnis mit Zuschlag von mindestens 5 % auf den Mehrbetrag.

TSE-Pflicht seit 2023 vollständig durchgesetzt: Kassenaufzeichnungen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gelten als formell nicht ordnungsgemäß. Das Finanzamt kann sofort zur Schätzung übergehen – auch ohne weitere Mängel. Nachrüstung sollte bei älteren Systemen vor einer Prüfung zwingend erfolgt sein.

Wer seinen digitalen Jahresabschluss systematisch aufbereitet und mandantenseitig vollständig dokumentiert, schafft die beste Ausgangsbasis für eine reibungslose Außenprüfung. Unsere Plattform unterstützt Sie dabei – testen Sie onlinebilanz.de kostenlos oder nutzen Sie direkt den Kostenrechner für Ihren Jahresabschluss.

Fazit

Die Prüfung durch das Finanzamt bei Gewerbetreibenden ist kein Zufallsereignis, sondern ein planmäßiges, rechtlich strukturiertes Verfahren. Wer die Abfolge von Prüfungsanordnung, Prüfungshandlungen, Schlussbesprechung und Prüfungsbericht kennt, seine Buchführung GoBD-konform führt und kritische Sachverhalte – insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen, Kassenführung und Bewirtungskosten – proaktiv dokumentiert, reduziert sein Risiko erheblich. Steuerliche Lücken vor Prüfungsbeginn über eine Selbstanzeige zu schließen ist möglich, aber zeitkritisch. Entscheidend ist in jedem Fall: Ein vollständiger, revisionssicherer Jahresabschluss bildet das Fundament jeder erfolgreichen Betriebsprüfungsabwehr.

§ 193 AO

Zentrale Ermächtigungsgrundlage für Außenprüfung

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht für Bücher und Jahresabschlüsse

30 %

Nicht abzugsfähiger Anteil bei Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Häufig gestellte Fragen

Muss das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigen?

Ja. Nach § 197 AO muss die Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen mit angemessenem Vorlauf – in der Regel mindestens zwei Wochen – vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben werden. Bei Kleinstbetrieben kann der Vorlauf kürzer sein; bei begründetem Verdacht auf Verdunkelung kann ausnahmsweise überraschend geprüft werden.

Wie weit kann das Finanzamt in die Vergangenheit prüfen?

Die reguläre Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre (§§ 169, 170 AO). Die Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. In der Praxis werden bei Großbetrieben oft drei bis fünf aufeinanderfolgende Jahre geprüft.

Was passiert, wenn die Buchführung verworfen wird?

Stellt der Prüfer schwerwiegende formelle oder materielle Mängel fest, kann er die Buchführung verwerfen und nach § 162 AO schätzen. Schätzungen fallen regelmäßig höher aus als die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen, da das Finanzamt Sicherheitszuschläge ansetzt. Dagegen ist Einspruch möglich, aber die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.

Kann ich während der Prüfung noch eine Selbstanzeige stellen?

Nein. Sobald dem Steuerpflichtigen die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, ist die Selbstanzeige gesperrt (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige muss vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vollständig eingereicht werden.

Was ist eine tatsächliche Verständigung und wann ist sie sinnvoll?

Eine tatsächliche Verständigung ist eine bindende Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem über schwierig aufklärbare Sachverhalte (z. B. Schätzung von Privatanteilen). Sie ist sinnvoll, wenn eine vollständige Sachverhaltsaufklärung unverhältnismäßig aufwendig ist und beide Seiten Rechtssicherheit anstreben. Sie kann nur in der Schlussbesprechung oder im Einspruchsverfahren geschlossen werden und bindet beide Seiten rechtlich.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz