Eröffnungsbilanz DATEV: Anlegen, buchen und elektronisch übermitteln
Die Eröffnungsbilanz in DATEV ist der erste buchhalterische Akt eines neuen Geschäftsjahres oder einer neu gegründeten GmbH – und gleichzeitig die Grundlage für jede spätere Jahresabschlussprüfung. Ähnliche Anforderungen gelten auch für Personengesellschaften wie GbR und OHG, bei denen die Eröffnungsbilanz ebenfalls rechtssicher aufgestellt werden muss. Wer die Saldenvorträge falsch bucht, den Buchungsschlüssel verwechselt oder die E-Bilanz-Übermittlung verpasst, riskiert Rückfragen vom Finanzamt, fehlerhafte GuV-Auswertungen und im schlimmsten Fall Verzögerungen bei der Körperschaftsteuerfestsetzung.
Kurzantwort
Die Eröffnungsbilanz DATEV wird in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (KRW) über die Funktion Buchen → Saldenvortragsjournal bzw. den automatischen Saldenvortrag (SBK 9999) aus dem Vorjahr erzeugt. Bei Neugründung einer GmbH legen Sie zunächst den Mandanten an, erfassen die Stammkapitaleinlage als Eröffnungsbuchung und erzeugen anschließend über Jahresabschluss → E-Bilanz die elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Das Eröffnungsbilanzdatum entspricht dem ersten Tag des Wirtschaftsjahres; eine nachträgliche Datumsänderung ist nur über den DATEV-Support oder das Mandantenstammdaten-Tool möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlage & DATEV-Kontext
- Mandanten in DATEV anlegen & Wirtschaftsjahr konfigurieren
- Saldenvortrag (SBK) buchen: Schritt für Schritt
- Eröffnungsbilanz mit Null erstellen (Neugründung GmbH)
- Praxisbeispiel: GmbH-Gründung mit Sacheinlagen
- Eröffnungsbilanzdatum ändern & häufige Fehlerquellen
- Wechsel der Gewinnermittlungsart in DATEV
- Eröffnungsbilanz elektronisch übermitteln (E-Bilanz)
- Eröffnungsbilanz ausgeben & anzeigen
- Fazit
Rechtliche Grundlage & DATEV-Kontext
Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellende Bilanz aufzustellen. Für die GmbH konkretisiert § 264 HGB diese Pflicht: Die Gesellschaft muss den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und innerhalb der gesetzlichen Offenlegungsfristen beim Bundesanzeiger einreichen.
Die steuerliche Seite regelt § 148 AO (Bewilligung von Fristverlängerungen) im Zusammenspiel mit der E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG. Danach sind Bilanz sowie GuV grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (KRW) bildet diesen gesamten Workflow ab – von der ersten Eröffnungsbuchung bis zur E-Bilanz-Übermittlung via ELSTER-Schnittstelle.
Hinweis
Ausführliche Grundlagen zur handels- und steuerrechtlichen Eröffnungsbilanz finden Sie im Übersichtsartikel Eröffnungsbilanz: Pflichten, Fristen und Inhalt für GmbH & UG. Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf die technische Umsetzung in DATEV.
Mandanten in DATEV anlegen & Wirtschaftsjahr konfigurieren
Bevor die erste Buchung möglich ist, muss der Mandant in DATEV KRW vollständig konfiguriert sein. Folgende Stammdaten sind für die Eröffnungsbilanz besonders relevant:
- Beginn des Wirtschaftsjahres: In den Mandantenstammdaten unter Jahresabschluss → Wirtschaftsjahr hinterlegen Sie das Gründungsdatum (z. B. 01.07.2025 bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr). Dieses Datum bestimmt automatisch das Eröffnungsbilanzdatum.
- Kontenrahmen: Für GmbH empfiehlt sich SKR 03 oder SKR 04; bei Holdingstrukturen ist SKR 04 wegen der aktivseitigen Gliederung oft vorzuziehen.
- Rechtsform und Steuernummer: Notwendig für die korrekte Taxonomie-Auswahl bei der E-Bilanz.
- Bilanzierungsart: Handels- oder Steuerbilanz; bei abweichenden Wertansätzen ist eine Überleitungsrechnung nötig.
Achtung: Das Wirtschaftsjahresbeginn-Datum lässt sich nach dem ersten Buchungsdatensatz nur noch eingeschränkt ändern. Prüfen Sie daher die Konfiguration vor dem ersten Speichern sorgfältig.
Saldenvortrag (SBK) buchen: Schritt für Schritt
Beim laufenden Jahreswechsel übernimmt DATEV die Schlussbilanzsalden des Vorjahres automatisch als Eröffnungsbilanzsalden des neuen Jahres. Technisch geschieht dies über das interne Sammelkonto SBK 9999 (Saldenvortragssammelkonto). Der Prozess läuft wie folgt ab:
- Öffnen Sie das neue Wirtschaftsjahr in DATEV KRW.
- Rufen Sie Extras → Jahreswechsel → Saldenvorträge erzeugen auf.
- DATEV schlägt alle Bilanzkonten-Schlusssalden des Vorjahres als Eröffnungssalden vor.
- Prüfen Sie die Vorschlagsliste – insbesondere aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) und passive RAP (PRAP) sowie Rückstellungen.
- Bestätigen Sie mit Saldenvorträge buchen. DATEV erzeugt automatisch Buchungssätze mit dem Buchungsdatum 01.01. (bzw. dem ersten Tag des Wirtschaftsjahres).
Konto 1000 (Kasse) 5.000 EUR an SBK 9999 | Datum: 01.01.2026 | Bu-Text: „SV EB 2026″
Nach der Erzeugung aller Saldenvorträge muss das SBK 9999 einen Saldo von 0,00 EUR aufweisen. Ein verbleibender Saldo deutet auf fehlende Gegenbuchungen oder auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten hin.
Manuelle Korrekturbuchungen im SBK
Werden nachträglich Jahresabschlussbuchungen im Vorjahr geändert (z. B. durch eine BP-Feststellung), müssen die Saldenvorträge im neuen Jahr manuell angepasst werden. Buchen Sie die Differenz direkt auf das betroffene Bilanzkonto gegen SBK 9999 und dokumentieren Sie den Anlass im Buchungstext.
Eröffnungsbilanz mit Null erstellen (Neugründung GmbH)
Bei einer frisch gegründeten GmbH existiert kein Vorjahr – die DATEV-Funktion „Saldenvorträge erzeugen“ bleibt daher leer. Die Eröffnungsbilanz entsteht ausschließlich durch manuelle Eröffnungsbuchungen. Typische Konstellationen:
Stammkapital 25.000 EUR, davon mindestens 12.500 EUR eingezahlt. Buchung: Bank/Kasse an Gezeichnetes Kapital.
Eingebrachtes Anlagevermögen wird mit dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Wert aktiviert. Buchung: Anlagekonto an Gezeichnetes Kapital.
Solange ausschließlich Eröffnungsbuchungen vorliegen und das SBK 9999 auf Null saldiert, spricht man von einer „Eröffnungsbilanz mit Null“ im DATEV-Sprachgebrauch – also einer Ausgangsbilanz ohne vorherige Aktivitäten. Das ist der Regelfall bei Neugründungen.
Praxisbeispiel: GmbH-Gründung mit Sacheinlagen
Die Mustermann Verwaltungs-GmbH wird am 15. März 2025 gegründet. Wirtschaftsjahr: 15.03.2025 – 31.12.2025. Stammkapital: 25.000 EUR, davon 12.500 EUR als Bareinlage und 12.500 EUR als Sacheinlage (Pkw, Zeitwert laut Sachverständigengutachten 12.500 EUR).
| Buchungsdatum | Soll-Konto (SKR 04) | Haben-Konto (SKR 04) | Betrag EUR | Buchungstext |
|---|---|---|---|---|
| 15.03.2025 | 1200 – Bank | 2900 – Gezeichnetes Kapital | 12.500 | Bareinlage Gründung |
| 15.03.2025 | 0320 – Pkw | 2900 – Gezeichnetes Kapital | 12.500 | Sacheinlage Pkw lt. Gutachten |
| 15.03.2025 | SBK 9999 | – | 0,00 | Saldo SBK = 0 ✓ |
Ergebnis: Die Eröffnungsbilanz weist auf der Aktivseite Bankguthaben 12.500 EUR und Fahrzeuge 12.500 EUR aus; auf der Passivseite steht das gezeichnete Kapital mit 25.000 EUR. Das SBK 9999 saldiert auf Null.
Praxistipp
Hinterlegen Sie das Sachverständigengutachten direkt als DMS-Beleg in DATEV Unternehmen online, damit der Prüfer beim Jahresabschluss sofortigen Zugriff hat. Die Anforderungen an die Bewertung von Sacheinlagen regelt § 5 Abs. 4 GmbHG.
Eröffnungsbilanzdatum ändern & häufige Fehlerquellen
Das Eröffnungsbilanzdatum ändern ist in DATEV KRW nach dem ersten gebuchten Datensatz nicht mehr einfach über die Oberfläche möglich. Es gibt drei Wege:
- Vor der ersten Buchung: Mandantenstammdaten → Wirtschaftsjahr → Beginndatum anpassen. Danach neu starten.
- Nach ersten Buchungen (selber Mandant): Alle Buchungssätze exportieren (DATEV-Buchungsstapel), Mandanten neu anlegen mit korrektem Datum, Buchungsstapel reimportieren.
- DATEV-Support: In begründeten Ausnahmefällen (z. B. rückwirkende Eintragung ins Handelsregister) kann der DATEV-Kundenservice eine Datumskorrektur im Backend vornehmen.
Typische Fehler bei der Eröffnungsbilanz in DATEV
Wechsel der Gewinnermittlungsart in DATEV
Wechselt ein Unternehmen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung (z. B. durch Überschreiten der Schwellenwerte nach § 141 AO oder freiwillig), entsteht ein besonderer Eröffnungsbilanz-Bedarf in DATEV. Das Verfahren:
- Legen Sie in DATEV KRW ein neues Wirtschaftsjahr an – nicht mit automatischem Saldenvortrag aus dem EÜR-Mandanten.
- Erfassen Sie zum Übergangsstichtag alle bilanzierbaren Vermögensgegenstände und Schulden als Eröffnungsbuchungen (Wertzusammensetzung nach § 253 HGB).
- Beachten Sie den steuerlichen Übergangsgewinn/-verlust nach R 4.6 EStR – dieser ist im Jahr des Wechsels zu erfassen.
- In DATEV muss die Buchungsart auf „Bilanzbuchführung“ umgestellt werden; die bisherige EÜR-Erfassung bleibt im Archivmandanten erhalten.
Wichtig beim Wechsel der Gewinnermittlungsart: Doppelerfassungen (z. B. bereits verausgabte, aber noch nicht abgeschriebene Wirtschaftsgüter) müssen durch Übergangsposten neutralisiert werden. Stimmen Sie die Eröffnungsbilanzwerte zwingend mit dem Finanzamt ab, bevor Sie die E-Bilanz übermitteln.
Eröffnungsbilanz elektronisch übermitteln (E-Bilanz)
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG gilt auch für Eröffnungsbilanzen bei Neugründung. In DATEV KRW gehen Sie wie folgt vor:
- E-Bilanz-Modul öffnen: Jahresabschluss → E-Bilanz → Neue E-Bilanz anlegen
- Berichtsbestandteile wählen: Für die Eröffnungsbilanz wählen Sie „Bilanz“ (ohne GuV, da kein Geschäftsjahr abgelaufen ist). Bei Neugründung im laufenden Jahr wird häufig eine kombinierte Übermittlung am Jahresende gewählt.
- Taxonomie-Version prüfen: Ab Wirtschaftsjahren 2025 ist die XBRL-Taxonomie Version 6.8 (Stand BMF-Schreiben) maßgeblich. DATEV aktualisiert die Taxonomie automatisch via Online-Update.
- Mapping kontrollieren: DATEV ordnet Sachkonten automatisch Taxonomie-Positionen zu. Prüfen Sie unter Mapping-Assistent, ob alle Konten korrekt zugeordnet sind – nicht zugeordnete Konten erscheinen rot.
- Validierung durchführen: E-Bilanz → Plausibilität prüfen. Fehler (z. B. Bilanzsumme Aktiva ≠ Passiva) werden detailliert ausgegeben.
- Übermitteln: E-Bilanz → An Finanzamt übermitteln via ELSTER-Zertifikat des Steuerberaters oder der GmbH. Nach erfolgreicher Übermittlung erzeugt DATEV einen Übertragungsprotokoll-PDF.
Frist
Eine eigenständige gesetzliche Frist nur für die Eröffnungsbilanz existiert nicht. Praktisch wird die Eröffnungsbilanz gemeinsam mit dem ersten Jahresabschluss übermittelt. Bei der Körperschaftsteuererklärung ist die E-Bilanz zwingend beizufügen; ohne sie ist die Erklärung unvollständig (vgl. § 150 Abs. 4 AO).
Eröffnungsbilanz ausgeben & anzeigen
Neben der elektronischen Übermittlung benötigen Geschäftsführer und Gesellschafter häufig einen ausdruckbaren Bericht. DATEV bietet mehrere Ausgabewege:
Unter Auswertungen → Bilanz/GuV → Bilanz wählen Sie den Stichtag 01.01. (bzw. Gründungsdatum) und den Bilanzzeitraum „1 Tag“. DATEV zeigt die Eröffnungsbilanzsalden in HGB-Gliederung.
Unter Auswertungen → Journal filtern Sie auf Konto 9999 und den ersten Buchungstag. So sehen Sie alle Saldenvorträge auf einen Blick – ideal zur Vieraugenkontrolle.
Für den Jahresabschluss-Report im Rahmen der Offenlegung nach § 325 HGB erstellen Sie den vollständigen Jahresabschluss über DATEV Jahresabschluss (separates Modul). Die Eröffnungsbilanz erscheint dort als Vorjahresspalte des ersten regulären Jahresabschlusses.
Eröffnungsbilanz anzeigen ohne Jahresabschluss-Modul
Haben Sie keinen Zugriff auf DATEV Jahresabschluss, können Sie alternativ über DATEV Unternehmen online → Auswertungen → Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eine Bilanzübersicht zum Stichtag aufrufen. Diese ist jedoch keine HGB-konforme Bilanz und dient nur internen Zwecken.
Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer Ihre Buchhaltung effizienter gestalten möchten, erhalten Sie mit unserem kostenlosen Demo-Zugang einen Überblick über den vollständigen DATEV-gestützten Workflow – von der Eröffnungsbilanz bis zur E-Bilanz-Übermittlung. Für eine individuelle Aufwandsschätzung steht der Kostenrechner bereit.
Fazit
Die Eröffnungsbilanz DATEV ist kein einmaliger Klick, sondern ein strukturierter Prozess: Mandantenstammdaten korrekt anlegen, Saldenvorträge über SBK 9999 sauber buchen, das Mapping für die E-Bilanz-Taxonomie prüfen und anschließend fristgerecht via ELSTER übermitteln. Besondere Sorgfalt ist bei Neugründungen mit Sacheinlagen, beim Wechsel der Gewinnermittlungsart und bei nachträglichen Datumsänderungen geboten. Wer diese Schritte beherrscht, legt den Grundstein für einen reibungslosen Jahresabschluss und vermeidet kostspielige Rückfragen von Finanzamt und Wirtschaftsprüfer. Weiterführende rechtliche Hintergründe zur handels- und steuerrechtlichen Einordnung finden Sie im Hauptartikel Eröffnungsbilanz für GmbH & UG.
25.000 EUR
Mindest-Stammkapital GmbH (§ 5 GmbHG)
6.8
Aktuelle XBRL-Taxonomieversion E-Bilanz (ab WJ 2025)
Häufig gestellte Fragen
Wie buche ich die Eröffnungsbilanz in DATEV bei einer Neugründung?
Bei einer Neugründung gibt es keine Vorjahresdaten. Sie erfassen alle Anfangsbestände (z. B. Bankguthaben, Gezeichnetes Kapital) manuell als Eröffnungsbuchungen gegen das Sammelkonto SBK 9999. Nach allen Buchungen muss SBK 9999 auf Null saldieren.
Kann ich das Eröffnungsbilanzdatum in DATEV nachträglich ändern?
Vor der ersten Buchung ja, einfach über die Mandantenstammdaten. Nach gebuchten Datensätzen ist eine Änderung nur über einen Mandanten-Neuanlauf mit Datenimport oder über den DATEV-Support möglich.
Muss ich eine Eröffnungsbilanz ans Finanzamt übermitteln?
Ja, bei buchführungspflichtigen Kapitalgesellschaften ist die Eröffnungsbilanz Teil der E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG. Sie wird in der Praxis meist gemeinsam mit dem ersten Jahresabschluss elektronisch über DATEV übermittelt.
Was passiert, wenn SBK 9999 nicht auf Null saldiert?
Ein verbleibender Saldo auf SBK 9999 zeigt fehlende Gegenbuchungen oder Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten an. Die Bilanz schließt nicht aus, und die E-Bilanz-Validierung in DATEV gibt einen Fehler aus.
Wie erstelle ich in DATEV eine Eröffnungsbilanz mit Null?
Eine „Nullbilanz" entsteht, wenn ausschließlich Eröffnungsbuchungen vorliegen und das SBK 9999 exakt auf 0,00 EUR saldiert. Bei einer GmbH-Neugründung ohne Vorjahr ist das der Standardfall: nur Stammkapitaleinlage (Bar- oder Sacheinlage) auf der Aktiv- und Passivseite.
Welche XBRL-Taxonomieversion gilt für die E-Bilanz in DATEV ab 2025?
Ab Wirtschaftsjahren 2025 ist die XBRL-Taxonomieversion 6.8 (gemäß aktuellem BMF-Schreiben) maßgeblich. DATEV KRW aktualisiert die Taxonomie automatisch über das Online-Update-System.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.


