Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

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Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
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Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
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Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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sevDeskverbunden
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Kontoauszug_KW42.pdf
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogAll-in-One-Steuerberater online

All-in-One-Steuerberater sofort online 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Steuerberater-Leistungen digital, sofort und zum Festpreis: Das All-in-One-Modell verbindet zugelassene Steuerberater mit moderner Software und transparenten Prozessen. Geschäftsführer erhalten Jahresabschluss, Steuererklärung und Offenlegung ohne lange Suche und Wartezeiten. OnlineBilanz zeigt, wie das in der Praxis funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

All-in-One-Steuerberater sofort online bedeutet: Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreis, Mandantenportal und sofortiger Verfügbarkeit – ohne Terminsuche oder lange Wartezeiten. Zugelassene Steuerberater erstellen Jahresabschluss und Steuererklärung rechtsverbindlich, koordiniert durch digitale Plattformen. Für GmbH, UG und Einzelunternehmen ab 2026 besonders wirtschaftlich und rechtssicher.

Was bedeutet All-in-One-Steuerberater sofort online?

Der Begriff All-in-One-Steuerberater sofort online bezeichnet die Verbindung klassischer Steuerberater-Leistungen mit digitaler Abwicklung: Jahresabschluss, Steuererklärung und Offenlegung aus einer Hand, ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und rechtssicherer Bearbeitung durch zugelassene Steuerberater. Anders als reine Software-Lösungen oder Buchhaltungstools übernehmen solche Plattformen die vollständige steuerrechtliche Verantwortung – vom Buchungssatz bis zur Unterschrift nach § 245 HGB.

Für GmbH- und UG-Geschäftsführer entsteht dadurch eine Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort: Die Mandanten-Kommunikation erfolgt digital über ein Portal, Dokumente werden sicher übermittelt, und die Bearbeitung beginnt unmittelbar nach Auftragseingang – ohne Terminsuche, ohne Anfahrtswege, ohne unkalkulierbare Stundensätze.

Die drei Säulen des All-in-One-Modells

  • Steuerberater-Qualität: Alle Unterlagen werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet (§ 46 StBerG).
  • Digitale Infrastruktur: Mandanten-Portal für Upload, Übersicht und Kommunikation; Datenschutz nach DSGVO; automatische Fristenkontrolle.
  • Festpreis-Transparenz: Statt StBVV-Gebührenrahmen werden fixe Pakete angeboten – kalkulierbar, ohne versteckte Positionen.

Hinweis

Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass hinter der Online-Plattform tatsächlich zugelassene Steuerberater stehen. Reine Software-Anbieter dürfen nach § 3 StBerG keine Jahresabschlüsse erstellen oder Steuererklärungen fertigen – das ist unerlaubte Steuerberatung.

Für wen eignet sich das Online-Steuerberater-Modell?

Das digitale All-in-One-Modell richtet sich primär an kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, gelegentlich auch GmbH & Co. KG), die ihre Buchhaltung selbst führen oder an einen externen Dienstleister ausgelagert haben und für den Jahresabschluss sowie die Steuererklärungen steuerberaterliche Unterstützung benötigen. Typische Mandanten sind Gesellschaften mit klarer Geschäftsstruktur, wenigen Sonderfällen und überschaubarer Komplexität.

Typische Mandanten-Profile

Kleinere GmbH / UG

Ein- bis Drei-Personen-Gesellschaften, Dienstleister, E-Commerce, Handwerksbetriebe. Buchführung oft selbst in DATEV, lexoffice oder sevDesk geführt.

Wachstumsunternehmen

Start-ups nach der Gründungsphase, die den Jahresabschluss nicht mehr ad-hoc erledigen wollen und feste Prozesse, Fristen und Kosten brauchen.

Weniger geeignet ist das Modell für Konzerne, internationale Holdingstrukturen oder Gesellschaften mit komplexen Umwandlungen, Organschaften oder umfassender Steuergestaltung – hier bleibt die klassische Beratungskanzlei mit individueller Betreuung oft die bessere Wahl.

„Unsere Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Sie wissen am Tag eins, was der Jahresabschluss kostet, wann er fertig ist und wer ihr Ansprechpartner ist. Gerade bei kleineren GmbHs entfällt damit das Rätselraten über Honorare.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie funktioniert der digitale Ablauf in der Praxis?

Der typische Ablauf bei einem All-in-One-Steuerberater gliedert sich in fünf Schritte: Auftragserteilung, Datenübermittlung, Bearbeitung durch den Steuerberater, Freigabe durch den Mandanten und abschließende Offenlegung beim Unternehmensregister. Jeder Schritt ist digital abgebildet, nachvollziehbar und dokumentiert.

Schritt für Schritt: Vom Auftrag zur Offenlegung

  1. Beauftragung: Online-Formular oder Kostenrechner ausfüllen, Festpreis-Angebot erhalten, Mandat digital unterzeichnen (qualifizierte elektronische Signatur möglich).
  2. Dokumenten-Upload: Buchhaltungsdaten (DATEV-Export, CSV), Belege, Bankkonten, Verträge, Vorjahresabschlüsse – alles über verschlüsseltes Portal hochladen.
  3. Bearbeitung: Der zuständige Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz und Steuererklärungen nach § 264 HGB, § 266, § 275 HGB sowie § 5b EStG. Rückfragen erfolgen digital.
  4. Freigabe: Entwurf wird im Portal bereitgestellt; Mandant prüft, kommentiert, gibt frei. Erst dann unterzeichnet der Steuerberater rechtsverbindlich.
  5. Offenlegung: Jahresabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB), Steuererklärungen an das Finanzamt übermittelt. Mandant erhält Nachweis und finale PDFs.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Der Steuerberater kann die Offenlegung mit Vollmacht direkt übernehmen.

Festpreis versus StBVV-Gebührenrahmen: Was ist wirtschaftlicher?

Klassische Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für Jahresabschlüsse sieht § 35 Abs. 1 StBVV einen Rahmen von 10/10 bis 40/10 der Tabellenwerte vor – je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung. Bei einem Gegenstandswert von 200.000 Euro (Bilanzsumme plus Umsatzerlöse geteilt durch 2) liegt die volle Gebühr zwischen rund 750 Euro und 3.000 Euro – ohne Steuererklärungen, ohne Offenlegung, ohne Nebenkosten.

All-in-One-Steuerberater bieten dagegen Festpreise, die alle Leistungen abdecken: Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, E-Bilanz, Offenlegung. Der Mandant kennt die Kosten vorab und kann diese in seine Liquiditätsplanung einbeziehen. Gerade bei kleineren GmbHs (Bilanzsumme unter 1 Mio. Euro) ist das Festpreis-Modell oft günstiger – bei transparenter Kalkulation und ohne Überraschungen bei der Rechnung.

Beispielrechnung: Kleine GmbH, Bilanzsumme 500.000 €, Umsatz 600.000 €

Position StBVV (ca.) Festpreis Online-StB
Jahresabschluss (§ 35 StBVV, 25/10) 1.200 €
KSt-Erklärung (§ 24 StBVV) 350 €
GewSt-Erklärung (§ 24 StBVV) 250 €
E-Bilanz (§ 24 StBVV) 150 €
Offenlegung (Aufwand) 100 €
Gesamt (klassisch) 2.050 €
All-in-One-Festpreis 1.490 € (Beispiel)

Die Ersparnis liegt nicht nur im Preis, sondern auch in der Vorhersehbarkeit: Keine Diskussionen über Zeitaufwand, keine Nachforderungen, keine unklaren Gebührensätze. Wer als Geschäftsführer kalkulieren will, bevorzugt oft das Festpreis-Modell.

Rechtssicherheit, Haftung und Berufspflichten beim Online-Steuerberater

Ein häufiges Missverständnis: Online bedeutet nicht weniger Rechtssicherheit. Im Gegenteil – zugelassene Steuerberater unterliegen denselben Berufspflichten, unabhängig davon, ob sie in einer Kanzlei vor Ort oder auf einer digitalen Plattform tätig sind. Sie haften nach § 67 StBerG für Pflichtverletzungen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 StBerG) und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 250.000 Euro pro Schadensfall (§ 67 Abs. 3 StBerG) unterhalten.

Zentrale Pflichten des Steuerberaters (auch online)

  • Sorgfaltspflicht: Jahresabschluss muss den GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und den gesetzlichen Vorschriften (§§ 238 ff., 264 ff. HGB) entsprechen.
  • Prüfung der Unterlagen: Der Steuerberater muss die Buchhaltung auf Plausibilität, Vollständigkeit und formelle Richtigkeit prüfen (§ 6 StBerG).
  • Verschwiegenheit: Alle Mandantendaten unterliegen dem Berufsgeheimnis nach § 57 StBerG – auch in Cloud-Systemen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, ISO 27001).
  • Dokumentationspflicht: Alle Arbeitsschritte, Rückfragen und Freigaben müssen nachvollziehbar dokumentiert werden (§ 66 StBerG).
  • Unterschrift: Der Jahresabschluss muss von einem Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet werden (§ 245 HGB i. V. m. § 33 StBerG).

„Mandanten können sich darauf verlassen, dass wir dieselben Prüfungsstandards anwenden wie jede klassische Kanzlei. Der einzige Unterschied: Wir arbeiten digital, schneller und mit festen Preisen – aber niemals auf Kosten der Qualität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung

Achtung vor Pseudo-Steuerberatern: Plattformen, die lediglich Software bereitstellen und keine zugelassenen Steuerberater beschäftigen, dürfen keinen Jahresabschluss erstellen. Das wäre unerlaubte Steuerberatung nach § 5 StBerG – strafbar und für den Mandanten riskant (z. B. bei Betriebsprüfung oder Insolvenz).

Fristen, Offenlegung und Ordnungsgeld: Was Geschäftsführer beachten müssen

Die gesetzlichen Pflichten rund um den Jahresabschluss sind klar geregelt – und die Sanktionen bei Verstoß empfindlich. Für eine GmbH oder UG gelten nach § 42a GmbHG Feststellungsfristen für die Gesellschafterversammlung: Bei kleinen Kapitalgesellschaften 11 Monate, bei mittelgroßen und großen 8 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Bilanzen zum 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung spätestens am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden – für Abschlüsse zum 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026. Wird diese Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein: mindestens 500 Euro, bis zu 25.000 Euro – gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer.

Fristen-Übersicht für Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Rechtsgrundlage Frist endet am Was muss passieren
§ 42a GmbHG (klein) 30.11.2026 Feststellung durch Gesellschafterversammlung
§ 42a GmbHG (mittel/groß) 31.08.2026 Feststellung durch Gesellschafterversammlung
§ 325 HGB 31.12.2026 Offenlegung beim Unternehmensregister
§ 149 Abs. 2 AO (KSt) 31.07.2027 Abgabe Körperschaftsteuererklärung (mit Beratervollmacht)

Hinweis

Praxis-Hinweis: Wer den Jahresabschluss erst im November 2026 fertigstellen lässt, riskiert nicht nur Ordnungsgeld, sondern auch Liquiditätsprobleme bei Banken oder Investoren – viele Kreditverträge verlangen aktuelle Jahresabschlüsse als Covenant. Ein digitaler Steuerberater mit Festpreis-Modell kann hier helfen, die Fristen rechtzeitig einzuhalten.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100 %

Online-Offenlegung seit DiRUG

Datenschutz und Datensicherheit in der Cloud: Was garantiert werden muss

Die Übermittlung von Buchhaltungsdaten, Verträgen und Gesellschafterunterlagen an einen Online-Steuerberater erfordert höchste Sicherheitsstandards. Nach DSGVO (Art. 32) und den berufsrechtlichen Vorgaben der Steuerberaterkammer muss der Steuerberater technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die Übertragung als auch die Speicherung und Verarbeitung.

Mindestanforderungen an eine sichere Online-Plattform

  • Verschlüsselung: TLS 1.2 oder höher für die Übertragung; AES-256 für die Speicherung in der Cloud.
  • Zugriffskontrolle: Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für Mandanten und Steuerberater; rollenbasierte Berechtigungen.
  • Hosting in der EU: Server-Standort in Deutschland oder EU-Raum (DSGVO-konform); Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
  • Protokollierung: Lückenlose Logs über Zugriffe, Änderungen und Downloads – revisionssicher, unveränderbar.
  • Backup und Notfallplan: Tägliche Backups, getrennte Aufbewahrung, Wiederherstellungsplan bei Systemausfall.
  • Datenlöschung: Automatische Löschung nach Ende der Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO: 10 Jahre für Jahresabschlüsse).

Seriöse Plattformen arbeiten mit ISO 27001-Zertifizierung, regelmäßigen Penetrationstests und externen Audits. Mandanten sollten im Mandatsvertrag prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen wird – dieser regelt die Verantwortlichkeiten klar und schützt beide Seiten.

„Datenschutz ist für uns kein Marketing-Thema, sondern Berufspflicht. Wir arbeiten ausschließlich mit deutschen Rechenzentren, verschlüsseln Ende-zu-Ende und lassen unsere Systeme jährlich extern auditieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich der Wechsel zur Online-Lösung?

Der Wechsel von einer klassischen Kanzlei zu einem All-in-One-Steuerberater lohnt sich vor allem dann, wenn Kosten, Fristen und Kommunikation in der bisherigen Zusammenarbeit problematisch sind. Typische Auslöser: unklare Honorarrechnungen, lange Wartezeiten auf Rückrufe oder den fertigen Jahresabschluss, fehlende digitale Anbindung oder schlicht die Suche nach mehr Transparenz.

Checkliste: Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

  • Die Honorarrechnung überrascht regelmäßig – Sie wissen vorher nie, was der Jahresabschluss kosten wird.
  • Ihr Steuerberater ist schwer erreichbar; Antworten dauern Tage oder Wochen.
  • Der Jahresabschluss kommt regelmäßig spät – Sie sind nah an der Offenlegungsfrist oder haben bereits Ordnungsgeld erhalten.
  • Sie möchten digital arbeiten: Dokumente hochladen, Status einsehen, ohne Termine oder Papier-Post.
  • Sie benötigen keine komplexe Steuergestaltung, sondern zuverlässige Standard-Leistungen: Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung.
  • Sie wollen einen festen Ansprechpartner, aber ohne lokale Bindung – bundesweit, digital, flexibel.

Umgekehrt sollten Sie bei der klassischen Kanzlei bleiben, wenn Sie individuelle Steuergestaltung, internationale Strukturen oder komplexe Umwandlungen benötigen – hier sind persönliche Beratungsgespräche und individuelle Konzepte oft unverzichtbar. Das Online-Modell ist kein Ersatz für Strategieberatung, sondern für Routine-Compliance.

Hinweis

Gut zu wissen: Der Wechsel ist rechtlich unkompliziert. Nach § 627 BGB können Steuerberater-Mandate jederzeit gekündigt werden. Der neue Steuerberater fordert die Unterlagen beim bisherigen an – Sie als Mandant müssen lediglich zustimmen und die Vollmacht erteilen.

„Viele unserer Mandanten kommen nach einem Ordnungsgeldverfahren zu uns – weil die alte Kanzlei den Jahresabschluss nicht rechtzeitig fertig hatte. Mit unserem Festpreis-Modell und der digitalen Fristenkontrolle passiert das nicht mehr.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz: Festpreis, Mandantenportal und transparenter Ablauf

OnlineBilanz verbindet die Qualität klassischer Steuerberatung mit den Vorteilen digitaler Plattformen. Das Modell richtet sich an GmbH- und UG-Geschäftsführer, die ihren Jahresabschluss von zugelassenen Steuerberatern erstellen lassen möchten – ohne lange Suche, ohne Überraschungen, ohne Wartezeiten. Alle Leistungen werden zu transparenten Festpreisen angeboten, die Kommunikation erfolgt über ein sicheres Mandanten-Portal, und die Bearbeitung beginnt sofort nach Auftragseingang.

Was OnlineBilanz bietet

  • Jahresabschluss durch Steuerberater: Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB – geprüft, unterzeichnet, rechtssicher.
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung: inkl. E-Bilanz nach § 5b EStG, Übermittlung ans Finanzamt.
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: nach § 325 HGB, fristgerecht, mit Nachweis.
  • Festpreis-Kalkulation: Kostenrechner auf der Website – Preis nach wenigen Klicks bekannt, ohne Angebotsprozess.
  • Mandanten-Portal: Upload, Status-Tracking, Kommunikation mit dem Steuerberater-Team – alles zentral, verschlüsselt, DSGVO-konform.
  • Ansprechpartner: Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart) koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team – persönlich, verbindlich, erreichbar.

Das OnlineBilanz-Modell eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften, die eine klare, digitale Lösung für ihre jährliche Compliance suchen. Die Steuerberater im Team arbeiten nach denselben Standards wie jede klassische Kanzlei – mit dem Unterschied, dass Prozesse digitalisiert, Preise transparent und Fristen verbindlich sind.

Transparenz

Festpreis vorab bekannt, keine Nachforderungen, keine StBVV-Gebührenschätzung.

Geschwindigkeit

Bearbeitung beginnt sofort nach Upload; keine Wartezeiten auf Termine oder Rückrufe.

Rechtssicherheit

Zugelassene Steuerberater, Berufshaftpflicht nach § 67 StBerG, revisionssichere Dokumentation.

Hinweis

So geht’s konkret: Auf OnlineBilanz.de finden Sie einen Kostenrechner – einfach Rechtsform, Bilanzsumme und Umsatz eingeben, Festpreis wird sofort angezeigt. Nach Beauftragung erhalten Sie Zugang zum Mandanten-Portal, laden Ihre Buchhaltungsdaten hoch, und das Steuerberater-Team beginnt mit der Bearbeitung. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess und ist Ihr direkter Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Online-Steuerberater auch bei Betriebsprüfungen vertreten?

Ja. Zugelassene Steuerberater haben bundesweit Vertretungsbefugnis nach § 3 StBerG, unabhängig davon, ob die Mandatsbetreuung digital oder vor Ort erfolgt. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt können Online-Steuerberater Sie vollumfänglich vertreten, Unterlagen vorlegen und Verhandlungen führen. Die Kommunikation läuft dabei digital oder – bei Bedarf – auch persönlich.

Wie schnell kann ich mit einem Online-Steuerberater starten?

In der Regel sofort. Nach Registrierung und Upload der erforderlichen Unterlagen (z. B. Buchhaltungsdaten, Vorjahresabschluss) können zugelassene Steuerberater direkt mit der Bearbeitung beginnen. Anders als bei klassischen Kanzleien entfällt die Wartezeit auf einen Ersttermin. Bei OnlineBilanz erfolgt die Mandatsannahme innerhalb von 24 Stunden.

Was passiert, wenn ich die Buchhaltung nicht selbst führe?

Viele Online-Steuerberater bieten auch Finanzbuchhaltung als Zusatzleistung an – meist ebenfalls digital und zum Festpreis. Sie laden Belege über ein Mandantenportal hoch, der Steuerberater bucht laufend. Alternativ können Sie die Buchhaltung durch einen externen Dienstleister oder Buchhalter führen lassen und nur den Jahresabschluss online erstellen lassen.

Gibt es eine Kündigungsfrist bei Online-Steuerberater-Mandaten?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Online-Plattformen arbeiten ohne langfristige Bindung – Sie beauftragen jährlich den Jahresabschluss oder die Steuererklärung. Daueraufträge (z. B. laufende Buchhaltung) haben meist Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten. OnlineBilanz arbeitet projektbasiert: Sie beauftragen nur, was Sie benötigen.

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten und nur Teilleistungen online beziehen?

Grundsätzlich ja – allerdings sind Steuerberater nach § 57 StBerG zur vollständigen Übernahme oder Ablehnung eines Mandats verpflichtet, sofern Interessenkonflikte drohen. In der Praxis ist es möglich, etwa die Lohnbuchhaltung beim lokalen Steuerberater zu belassen und den Jahresabschluss online erstellen zu lassen – solange beide Berater informiert sind und keine Doppelbearbeitung entsteht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
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3
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Dr. Martin Pilz
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Fabian Klement
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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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