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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuererklärung Duisburg

Gewerbesteuererklärung Duisburg 2026: Fristen & Hebesatz

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in Duisburg ein Gewerbe betreibt, muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben und den örtlichen Hebesatz beachten. Die Stadt Duisburg erhebt Gewerbesteuer auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Dieser Artikel erklärt die Pflichten, Fristen, den Hebesatz 2026 und die Besonderheiten bei der Zerlegung für Betriebsstätten außerhalb Duisburgs.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Duisburg unterliegen alle Gewerbetreibenden der Gewerbesteuerpflicht. Der Hebesatz beträgt 2026 voraussichtlich 540 %. Die Gewerbesteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) bzw. bis Ende Februar 2027 (mit Steuerberater) beim zuständigen Finanzamt Duisburg eingereicht werden. Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt eine Zerlegung nach § 28 ff. GewStG.

Gewerbesteuerpflicht in Duisburg: Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

In Duisburg unterliegen alle gewerblichen Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 GewStG. Das betrifft insbesondere GmbHs, aber auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) sowie Zweigniederlassungen. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Stadt Duisburg bestimmt wird. Für 2025/2026 beträgt der Hebesatz in Duisburg 510 % – einer der höheren Sätze im Ruhrgebiet.

Jede GmbH mit Sitz oder Betriebsstätte in Duisburg ist verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) beim Finanzamt Duisburg-Süd oder -West einzureichen, auch wenn der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Die Abgabepflicht entsteht unabhängig von der tatsächlichen Steuerlast.

Praxis-Hinweis

Viele GmbH-Geschäftsführer gehen fälschlicherweise davon aus, dass bei geringem Gewinn keine Gewerbesteuererklärung nötig ist. Tatsächlich ist die Erklärung aber stets abgabepflichtig – unabhängig davon, ob Gewerbesteuer festgesetzt wird oder nicht.

Welche Unternehmen sind in Duisburg gewerbesteuerpflichtig?

  • GmbH: Immer gewerbesteuerpflichtig, unabhängig von der Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 GewStG).
  • UG (haftungsbeschränkt): Ebenfalls immer gewerbesteuerpflichtig, da rechtlich eine GmbH.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Nur bei gewerblicher Tätigkeit; Freiberufler sind gewerbesteuerfrei.
  • Betriebsstätten: Auch auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätte in Duisburg müssen anteilig Gewerbesteuer in Duisburg erklären und zahlen.

Hebesatz in Duisburg 2026: Wie hoch ist die Gewerbesteuerbelastung?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag nach § 7 GewStG, der durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) modifiziert wird. Auf den Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Der daraus resultierende Steuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Stadt Duisburg multipliziert.

510 %

Hebesatz Duisburg 2026

24.500 €

Freibetrag (Personengesellschaften)

3,5 %

Steuermesszahl

Rechenbeispiel für eine GmbH in Duisburg

Eine GmbH erzielt 2025 einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:

  1. Gewerbeertrag: 100.000 €
  2. Steuermessbetrag: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 €
  3. Gewerbesteuer: 3.500 € × 510 % = 17.850 €

Die effektive Gewerbesteuerbelastung beträgt somit 17,85 % des Gewerbeertrags. Zum Vergleich: In Nachbargemeinden wie Ratingen (460 %) oder Mülheim an der Ruhr (475 %) liegt die Belastung niedriger. Wer den Standort für eine Betriebsstätte plant, sollte die kommunalen Hebesätze daher im Vorfeld vergleichen.

„Viele Mandanten unterschätzen den Einfluss des Hebesatzes auf die Gesamtsteuerbelastung. Bei einem Hebesatz von 510 % in Duisburg kann die Gewerbesteuer schnell zu einem erheblichen Kostenfaktor werden – gerade für wachsende GmbHs. Eine sorgfältige Planung der Gewerbesteuer gehört daher zur Jahresabschlussarbeit zwingend dazu.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für die Gewerbesteuererklärung 2025 in Duisburg

Die Gewerbesteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt in Duisburg eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. Februar 2027 bzw. bei elektronischer Übermittlung auf den 31. Mai 2027 (§ 149 Abs. 3 AO in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung).

Fristversäumnis

Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO von mindestens 25 Euro pro Monat, bei höheren Steuerbeträgen bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat. Zusätzlich kann das Finanzamt Zwangsgeld nach § 328 AO festsetzen.

Übersicht: Fristen für die Gewerbesteuererklärung 2025

Konstellation Abgabefrist
Ohne Steuerberater 31. Juli 2026
Mit Steuerberater (Papier) 28. Februar 2027
Mit Steuerberater (ELSTER) 31. Mai 2027
Fristverlängerung möglich? Ja, auf Antrag beim Finanzamt

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – inklusive fristgerechter Einreichung der Gewerbesteuererklärung.

Wie wird die Gewerbesteuererklärung in Duisburg erstellt?

Die Gewerbesteuererklärung basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der GmbH und der Körperschaftsteuererklärung. Ausgangspunkt ist das steuerliche Ergebnis (Einkommen nach § 7 KStG), das durch gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Gewerbeertrag modifiziert wird.

Schritte zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 ff. HGB erstellen.
  2. Körperschaftsteuerliches Einkommen ermitteln: Handelsbilanzgewinn wird steuerlich korrigiert (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben).
  3. Hinzurechnungen vornehmen: Nach § 8 GewStG werden u. a. Zinsaufwendungen, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Lizenzzahlungen anteilig hinzugerechnet.
  4. Kürzungen vornehmen: Nach § 9 GewStG können u. a. Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften sowie bestimmte Grundstückserträge gekürzt werden.
  5. Gewerbeertrag und Steuermessbetrag berechnen: Auf den Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet.
  6. Formular GewSt 1 A ausfüllen: Elektronisch über ELSTER einreichen.

Praxis-Tipp

Die Gewerbesteuererklärung ist eng mit der Körperschaftsteuererklärung verzahnt. Fehler in der Körperschaftsteuer wirken sich direkt auf die Gewerbesteuer aus. Daher empfiehlt es sich, beide Erklärungen von einem Steuerberater prüfen und erstellen zu lassen.

Wichtige Positionen bei Hinzurechnungen und Kürzungen

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

  • 25 % der Zinsaufwendungen (ab 200.000 € Freigrenze)
  • 25 % der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter (ab 200.000 € Freigrenze)
  • 25 % von Lizenzgebühren (ab 200.000 € Freigrenze)
  • Gewinnanteile stiller Gesellschafter

Kürzungen (§ 9 GewStG)

  • 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes
  • Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften
  • Gewinnanteile aus ausländischen Betriebsstätten
  • Dividenden und Veräußerungsgewinne (unter bestimmten Voraussetzungen)

Welches Finanzamt ist in Duisburg für die Gewerbesteuererklärung zuständig?

In Duisburg gibt es zwei Finanzämter: Finanzamt Duisburg-Süd und Finanzamt Duisburg-West. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft, also der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsadresse. Die Gewerbesteuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen, das anschließend den Gewerbesteuermessbetrag feststellt. Dieser Messbetrag wird dann an die Stadt Duisburg weitergeleitet, die auf Basis des Hebesatzes die tatsächliche Gewerbesteuer festsetzt und erhebt.

Zuständigkeit der Finanzämter in Duisburg

Finanzamt Zuständige Stadtteile Adresse
Finanzamt Duisburg-Süd Mitte, Süd, Rheinhausen Schifferstraße 103–107, 47059 Duisburg
Finanzamt Duisburg-West Nord, West, Homberg, Walsum Wörthstraße 32, 47226 Duisburg

Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Eine Papierform wird seit 2021 nicht mehr akzeptiert (§ 31 Abs. 1a GewStG). Steuerberater übernehmen die elektronische Übermittlung im Rahmen ihrer Mandatsarbeit.

„In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Geschäftsführer unsicher sind, welches Finanzamt zuständig ist – besonders bei mehreren Betriebsstätten. Grundregel: Das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung ist zuständig. Wer eine Betriebsstätte in einer anderen Gemeinde unterhält, muss dort eine Zerlegungserklärung abgeben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewerbesteuer-Zerlegung: Was gilt bei mehreren Betriebsstätten?

Hat eine GmbH neben dem Sitz in Duisburg weitere Betriebsstätten in anderen Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag nach § 28 ff. GewStG auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Maßstab für die Zerlegung sind die in den jeweiligen Gemeinden gezahlten Arbeitslöhne (§ 29 Abs. 1 GewStG). Die Zerlegung erfolgt durch das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung (Betriebsfinanzamt).

Wann ist eine Zerlegungserklärung nötig?

  • Die GmbH hat ihren Sitz in Duisburg, aber eine Betriebsstätte in einer anderen Stadt (z. B. Essen, Düsseldorf).
  • In beiden Betriebsstätten werden Arbeitnehmer beschäftigt und Löhne gezahlt.
  • Der Gewerbeertrag liegt über dem Freibetrag von 24.500 Euro.

Die Zerlegungserklärung ist zusammen mit der Gewerbesteuererklärung beim Betriebsfinanzamt einzureichen. Das Finanzamt teilt den Steuermessbetrag entsprechend den Lohnanteilen auf und informiert die beteiligten Gemeinden. Jede Gemeinde setzt dann ihre Gewerbesteuer mit dem jeweiligen Hebesatz fest.

Rechenbeispiel: Zerlegung bei zwei Betriebsstätten

Position Duisburg Essen Gesamt
Arbeitslöhne 300.000 € 200.000 € 500.000 €
Anteil 60 % 40 % 100 %
Steuermessbetrag (Gesamt: 10.000 €) 6.000 € 4.000 € 10.000 €
Hebesatz 510 % 490 %
Gewerbesteuer 30.600 € 19.600 € 50.200 €

Wichtig

Die Zerlegung erfolgt ausschließlich nach Arbeitslöhnen. Umsatz, Fläche oder Mitarbeiterzahl spielen keine Rolle. Wer die Zerlegungserklärung vergisst, riskiert eine fehlerhafte Festsetzung und nachträgliche Korrekturen durch mehrere Gemeinden.

Häufige Fehler bei der Gewerbesteuererklärung in Duisburg

Die Gewerbesteuererklärung ist komplex und fehleranfällig. Viele Fehler entstehen durch Unkenntnis der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen oder durch fehlerhafte Übernahme von Daten aus der Körperschaftsteuererklärung. Nachfolgend eine Übersicht der häufigsten Fehlerquellen aus der Beratungspraxis.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Hinzurechnungen vergessen: Zins-, Miet- und Lizenzaufwendungen werden nicht oder nur teilweise hinzugerechnet (§ 8 GewStG).
  • Freibeträge nicht berücksichtigt: Die Freigrenze von 200.000 Euro bei Hinzurechnungen wird nicht korrekt angewendet.
  • Kürzungen falsch berechnet: Gewinnanteile aus Beteiligungen werden nicht oder doppelt gekürzt.
  • Zerlegung vergessen: Bei mehreren Betriebsstätten wird keine Zerlegungserklärung abgegeben.
  • Verlustvortrag nicht beantragt: Gewerbesteuerliche Verlustvorträge aus Vorjahren werden nicht geltend gemacht.
  • Frist versäumt: Die Gewerbesteuererklärung wird zu spät eingereicht, Verspätungszuschläge entstehen.

Fehler in der Gewerbesteuererklärung können zu Nachforderungen, Strafzuschlägen oder langwierigen Abstimmungen mit dem Finanzamt führen. Im schlimmsten Fall droht ein Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO. Daher empfiehlt es sich, die Erklärung von einem Steuerberater erstellen und prüfen zu lassen.

„Die Gewerbesteuer ist eine der fehleranfälligsten Steuerarten. Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der Hinzurechnungen und Kürzungen. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, zahlt am Ende zu viel Steuer – oder bekommt Post vom Finanzamt mit einer Nachforderung. Eine professionelle Prüfung durch einen Steuerberater rechnet sich fast immer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie lassen sich Fehler vermeiden?

  • Jahresabschluss und Steuererklärungen von einem Steuerberater erstellen lassen.
  • Regelmäßige Abstimmung zwischen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen sicherstellen.
  • Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden frühzeitig die Zerlegung klären.
  • Verlustvorträge aus Vorjahren dokumentieren und in der aktuellen Erklärung berücksichtigen.
  • ELSTER-Plausibilitätsprüfungen beachten und nacharbeiten.

Gewerbesteuererklärung durch Steuerberater: Vorteile für GmbHs in Duisburg

Die Gewerbesteuererklärung erfordert fundierte Kenntnisse des Gewerbesteuergesetzes, der Körperschaftsteuer und des Handelsrechts. Viele GmbH-Geschäftsführer lassen die Erklärung daher von einem Steuerberater erstellen – nicht nur, um Fehler zu vermeiden, sondern auch, um Steueroptimierungsmöglichkeiten zu nutzen und die Fristen automatisch zu verlängern.

Vorteile der Erstellung durch einen Steuerberater

Rechtssicherheit & Fachexpertise

  • Korrekte Anwendung von § 8 und § 9 GewStG (Hinzurechnungen, Kürzungen)
  • Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
  • Vermeidung von Fehlern und Nachforderungen
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassenen Steuerberater

Zeitersparnis & Fristmanagement

  • Automatische Fristverlängerung bis 31. Mai 2027
  • Kein eigenes Einarbeiten in ELSTER und Formulare nötig
  • Koordination mit Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung
  • Steuerberater übernimmt Kommunikation mit Finanzamt

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Lösung: Festpreise, digitale Koordination durch Servet Gündogan (Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart) und fachliche Prüfung durch unser zugelassenes Steuerberater-Team. Die Gewerbesteuererklärung wird fristgerecht über ELSTER eingereicht – Sie behalten den Überblick, wir übernehmen die Facharbeit.

Was kostet ein Steuerberater für die Gewerbesteuererklärung?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gewerbeertrag ab. Orientierungswerte für eine GmbH in Duisburg:

Gewerbeertrag Gebühr (1/10 bis 6/10) Orientierungswert
50.000 € 118 € – 708 € ca. 350 €
100.000 € 194 € – 1.164 € ca. 550 €
250.000 € 368 € – 2.208 € ca. 1.000 €
500.000 € 659 € – 3.954 € ca. 1.800 €

Bei OnlineBilanz arbeiten wir mit transparenten Festpreisen, die im Vorfeld klar kommuniziert werden – ohne versteckte Zuschläge oder Überraschungen. Der Jahresabschluss und alle zugehörigen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) werden als Gesamtpaket angeboten.

„Viele Geschäftsführer scheuen die Kosten für einen Steuerberater – dabei rechnet sich die Investition fast immer. Allein durch die korrekte Anwendung der Hinzurechnungen und Kürzungen lassen sich oft mehrere Tausend Euro Gewerbesteuer sparen. Von der Zeitersparnis und Rechtssicherheit ganz zu schweigen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer in Duisburg von der Gewerbesteuer befreit werden?

Ja, nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG bleibt der Gewerbeertrag bis 24.500 Euro steuerfrei (Freibetrag). Liegt Ihr Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Erklärungspflicht bleibt jedoch bestehen – Sie müssen die Gewerbesteuererklärung trotzdem einreichen, auch wenn letztlich keine Zahlung erfolgt.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Duisburg zu spät einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Duisburg einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen (0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro). Zudem können Säumniszuschläge nach § 240 AO anfallen, wenn die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet werden. In hartnäckigen Fällen droht ein Zwangsgeld.

Muss ich für eine GmbH in Duisburg Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Ja, das Finanzamt setzt nach § 19 GewStG quartalsweise Vorauszahlungen fest (fällig jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.). Die Höhe orientiert sich am zuletzt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt eine endgültige Veranlagung, und etwaige Überzahlungen werden erstattet oder Nachzahlungen fällig.

Gilt der Hebesatz von Duisburg auch für Online-Händler ohne physische Betriebsstätte vor Ort?

Der Hebesatz der Gemeinde gilt grundsätzlich dort, wo die Geschäftsleitung bzw. die Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO liegt. Für einen reinen Online-Händler ohne Büro, Lager oder Mitarbeiter in Duisburg ist in der Regel nicht Duisburg, sondern der tatsächliche Sitz der Geschäftsleitung (z. B. Home-Office-Standort) maßgeblich. Bei Unklarheiten entscheidet das Finanzamt über die Betriebsstättenzuordnung.

Kann ich die Gewerbesteuer in Duisburg als Betriebsausgabe absetzen?

Nein, nach § 4 Abs. 5b EStG ist die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) können die Gewerbesteuer dennoch als Aufwand in der Handelsbilanz erfassen (§ 275 HGB). Personenunternehmen und Einzelunternehmer können einen Teil der Gewerbesteuer über die Anrechnung nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer mindern (bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags).

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuererklärung und Gewerbesteuer-Messbescheid?

Die Gewerbesteuererklärung (Formular GewSt 1 A) reichen Sie beim Finanzamt ein. Das Finanzamt ermittelt daraus den Gewerbesteuermessbetrag (§ 14 GewStG) und erlässt einen Messbescheid. Dieser Messbescheid wird anschließend an die Stadt Duisburg übermittelt, die den kommunalen Hebesatz anwendet und die endgültige Gewerbesteuerschuld festsetzt. Sie erhalten also zwei Bescheide: einen vom Finanzamt (Messbetrag) und einen von der Stadt (Steuerbetrag).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Abgabenordnung (AO), Stadt Duisburg – Offizielle Website. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

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Welche Daten muss ich bereitstellen?

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Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

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Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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