Gehalt buchen SKR04 2026: Leitfaden & Buchungssätze
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die korrekte Verbuchung von Gehältern nach SKR04 gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der laufenden Buchhaltung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen systematisch alle erforderlichen Buchungssätze für Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Nettolohn-Auszahlung. Mit konkreten Kontenbezeichnungen nach SKR04 und praktischen Beispielen für den Jahresabschluss 2026.
Kurzantwort
Die Gehaltsbuchung nach SKR04 erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird der Bruttolohn auf die Konten 4100–4199 (Löhne und Gehälter) gebucht. Anschließend werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer auf separaten Verbindlichkeitskonten erfasst. Abschließend wird der verbleibende Nettolohn auf das Bankkonto des Mitarbeiters ausgezahlt. Jede Gehaltszahlung erfordert mehrere präzise Buchungssätze, um handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Gehaltsbuchung nach SKR04
- Der korrekte Buchungssatz für Bruttolohn nach SKR04
- Sozialversicherung und Lohnsteuer richtig verbuchen
- Auszahlung des Nettolohns korrekt verbuchen
- Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen buchen
- Personalkosten im Jahresabschluss nach HGB
- Häufige Fehlerquellen bei der Gehaltsbuchung vermeiden
- Digitale Tools und Schnittstellen für die Lohnbuchhaltung
Grundlagen der Gehaltsbuchung nach SKR04
Die Buchung von Gehältern nach dem Kontenrahmen SKR04 gehört zu den monatlich wiederkehrenden Geschäftsvorfällen in jedem Unternehmen. Der SKR04 (Standard-Kontenrahmen 04) ist ein nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgebauter Kontenrahmen, der sich am Schema der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB orientiert. Für die Lohn- und Gehaltsbuchungen stehen im SKR04 die Kontenklassen 6 (Betriebliche Aufwendungen) sowie 4 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zur Verfügung.
Die Gehaltsbuchung erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten: Zunächst wird die Bruttolohnbuchung vorgenommen, bei der der gesamte Aufwand erfasst wird. Anschließend erfolgt die Auszahlungsbuchung, bei der das Nettolohn an den Arbeitnehmer überwiesen wird. Dabei werden die verschiedenen Abzüge (Sozialversicherung, Lohnsteuer) auf Verbindlichkeitskonten gebucht, bis sie an die entsprechenden Stellen abgeführt werden.
Kontenstruktur im SKR04 für Gehaltsbuchungen
| Kontenbereich | Konto SKR04 | Bezeichnung |
|---|---|---|
| Aufwandskonten | 6010–6090 | Löhne und Gehälter (brutto) |
| Aufwandskonten | 6110–6150 | Gesetzliche soziale Aufwendungen (AG-Anteil) |
| Verbindlichkeiten | 4100–4130 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
| Verbindlichkeiten | 4140 | Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt (Lohnsteuer) |
| Verbindlichkeiten | 4150–4180 | Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern |
Praxis-Hinweis
Der SKR04 unterscheidet sich vom SKR03 durch seine Gliederung: Während SKR03 nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut ist, folgt SKR04 der Struktur der HGB-Bilanz und GuV. Für die Gehaltsbuchung bedeutet dies, dass die Kontonummern systematisch der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet sind.
Der korrekte Buchungssatz für Bruttolohn nach SKR04
Die Bruttolohnbuchung erfasst den gesamten Personalaufwand des Unternehmens. Dabei wird zwischen verschiedenen Personalgruppen unterschieden: Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Gehälter für Angestellte und gegebenenfalls Geschäftsführergehälter. Im SKR04 werden diese auf unterschiedlichen Konten der Kontenklasse 6 erfasst.
Standardbuchungssatz für Gehälter
Der grundlegende Buchungssatz für die Verbuchung von Gehältern lautet:
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6020 Gehälter | 4100 Verb. aus Lohn und Gehalt | Nettolohn |
| 6020 Gehälter | 4140 Verb. Lohnsteuer | Lohnsteuer |
| 6020 Gehälter | 4150 Verb. Sozialversicherung | AN-Anteil SV |
| 6110 Gesetzliche soziale Aufw. | 4150 Verb. Sozialversicherung | AG-Anteil SV |
Konkret bedeutet dies: Das Bruttogehalt wird vollständig als Aufwand im Soll auf Konto 6020 gebucht. Im Haben werden die verschiedenen Komponenten aufgesplittet: Der Nettolohn wird auf das Verbindlichkeitskonto 4100 gebucht, die Lohnsteuer auf Konto 4140 und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung auf Konto 4150. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird als zusätzlicher Aufwand auf Konto 6110 im Soll gebucht und erhöht ebenfalls die Verbindlichkeit auf Konto 4150.
„In der Praxis sehen wir häufig Unklarheiten bei der Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Dieser ist ein eigenständiger Aufwand und darf nicht mit dem Bruttogehalt vermischt werden. Die saubere Trennung ist wichtig für die korrekte Darstellung der Personalkosten in der GuV nach § 275 HGB.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Besonderheiten bei Geschäftsführergehältern
Gehälter von GmbH-Geschäftsführern werden auf einem separaten Konto erfasst (üblicherweise 6030 oder 6040), da sie in der GuV häufig gesondert auszuweisen sind und für steuerliche Zwecke (z.B. verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG) besonders geprüft werden. Die Buchungslogik bleibt jedoch identisch.
Sozialversicherung und Lohnsteuer richtig verbuchen
Die Abzüge vom Bruttogehalt sind gesetzlich geregelt und umfassen sowohl Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) als auch die Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für 2026 gelten die im Sozialgesetzbuch sowie im Einkommensteuergesetz festgelegten Sätze.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Arbeitnehmeranteil
Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttogehalt einbehalten und auf Konto 4150 (Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern) gebucht. Die Beiträge umfassen Renten- (9,3%), Kranken- (7,3% + Zusatzbeitrag), Pflege- (1,7% bzw. 2,0%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%).
Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil ist ein zusätzlicher Aufwand des Unternehmens und wird auf Konto 6110 (Gesetzliche soziale Aufwendungen) gebucht. Die Sätze entsprechen weitgehend den Arbeitnehmeranteilen. Auch dieser Betrag wird auf Konto 4150 als Verbindlichkeit erfasst.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach den Lohnsteuerklassen und -tabellen des Einkommensteuergesetzes (§ 38ff EStG) berechnet. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und auf Konto 4140 (Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt) gebucht. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird jedoch ab 2021 nur noch bei höheren Einkommen fällig. Die Kirchensteuer (8% oder 9% je nach Bundesland) wird für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer ebenfalls einbehalten.
| Abzug | Konto SKR04 | Buchungsseite |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 4140 | Haben |
| Solidaritätszuschlag | 4141 | Haben |
| Kirchensteuer | 4145 | Haben |
| SV-Beiträge AN-Anteil | 4150 | Haben |
| SV-Beiträge AG-Anteil | 4150 | Haben |
Wichtig: Abführungsfristen beachten
Die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge müssen fristgerecht an das Finanzamt bzw. die Krankenkasse (als einzugsstelle) abgeführt werden. Bei verspäteter Zahlung drohen Säumniszuschläge nach § 240 AO (1% pro Monat bei Steuern) sowie Beitragserhöhungen bei der Sozialversicherung.
Auszahlung des Nettolohns korrekt verbuchen
Nach der Bruttolohnbuchung erfolgt die tatsächliche Auszahlung des Nettolohns an die Arbeitnehmer. Diese wird als eigenständiger Buchungsvorgang erfasst und führt zur Auflösung der zuvor gebuchten Verbindlichkeit auf Konto 4100.
Buchungssatz für die Gehaltszahlung
Der Buchungssatz für die Überweisung des Nettolohns lautet:
| Soll | Haben | Erläuterung |
|---|---|---|
| 4100 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 2800 Bank | Überweisung Nettolohn |
Durch diese Buchung wird die Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer ausgeglichen und das Bankkonto entsprechend belastet. In der Praxis erfolgt diese Buchung zeitnah zur Lohnabrechnung, üblicherweise am Ende oder Anfang des Monats.
Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Die einbehaltenen Beträge für Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen separat an die zuständigen Stellen abgeführt werden. Die Buchungssätze lauten:
- Lohnsteuerabführung: Soll 4140 (Verbindlichkeiten Lohnsteuer) an Haben 2800 (Bank)
- Sozialversicherungsabführung: Soll 4150 (Verbindlichkeiten Sozialversicherung) an Haben 2800 (Bank)
Praxis-Tipp: Sammelüberweisung
Viele Unternehmen nutzen Sammelüberweisungen für die Gehaltszahlung. Buchalterisch wird trotzdem zunächst die Gesamtverbindlichkeit auf Konto 4100 erfasst und dann in einer Summe ausgeglichen. Die Einzelzuordnung erfolgt über die Lohnbuchhaltungssoftware, die detaillierte Nachweise führt.
Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen buchen
Neben den laufenden Gehältern sind häufig Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni zu verbuchen. Auch vermögenswirksame Leistungen (VL) nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) sowie Zuschüsse zur Direktversicherung oder betrieblichen Altersversorgung erfordern eine spezifische Buchungslogik im SKR04.
Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Sonderzahlungen werden grundsätzlich wie das laufende Gehalt behandelt: Sie erhöhen den Personalaufwand und unterliegen vollständig der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Buchung erfolgt auf denselben Konten (6020 für Gehälter), kann aber zur besseren Nachvollziehbarkeit auf Unterkonten erfolgen (z.B. 6021 Weihnachtsgeld, 6022 Urlaubsgeld).
Buchungssatz Weihnachtsgeld: Soll 6021 (Weihnachtsgeld) an Haben 4100 (Netto), 4140 (Lohnsteuer), 4150 (SV-Beiträge). Zusätzlich wird der AG-Anteil gebucht: Soll 6110 an Haben 4150.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die der Vermögensbildung der Arbeitnehmer dienen. Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro monatlich steuerfrei gewähren (§ 3 Nr. 39 EStG). Diese Beträge werden auf ein VL-Sparkonto oder in einen Fonds eingezahlt.
| Soll | Haben | Erläuterung |
|---|---|---|
| 6090 Sonstige freiwillige soziale Aufw. | 4170 Verb. aus VL | VL-Aufwand des AG |
| 4170 Verb. aus VL | 2800 Bank | Überweisung an VL-Institut |
„Vermögenswirksame Leistungen werden steuerlich begünstigt, unterliegen aber dennoch der Sozialversicherung. Die korrekte Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Lohnbestandteilen ist für den Jahresabschluss und die Lohnsteueranmeldung essentiell.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Betriebliche Altersversorgung
Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse) werden je nach Durchführungsweg unterschiedlich behandelt. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind bis zu den Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die Buchung erfolgt auf Konto 6091 (Aufwendungen für Altersversorgung) an Haben 4180 (Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen) bzw. direkt an Bank.
Personalkosten im Jahresabschluss nach HGB
Im Jahresabschluss werden die Personalkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB ausgewiesen. Dabei sind die Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben getrennt darzustellen. Der SKR04 ist so aufgebaut, dass die Konten direkt den GuV-Positionen zugeordnet werden können.
GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB
Nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) sind die Personalaufwendungen in Ziffer 6 auszuweisen:
- 6. a) Löhne und Gehälter – erfasst alle Bruttobezüge (Konten 6010–6090 im SKR04)
- 6. b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung – umfasst gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen (Konten 6110–6190 im SKR04)
Diese Gliederung ist für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. GmbHs müssen nach §§ 264ff HGB einen Jahresabschluss aufstellen, der diese Vorgaben erfüllt. Die korrekte Zuordnung der Konten ist daher bereits während des laufenden Geschäftsjahres wichtig.
Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Jahresprämien
Zum Bilanzstichtag sind Verpflichtungen für noch nicht genommenen Urlaub sowie zugesagte Jahresprämien zu erfassen. Nach § 249 Abs. 1 HGB sind hierfür Rückstellungen zu bilden. Die Buchung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen:
| Soll | Haben | Zweck |
|---|---|---|
| 6020 Gehälter | 990 Rückstellung für Urlaub | Urlaubsrückstellung |
| 6020 Gehälter | 991 Rückstellung für Prämien | Bonusrückstellung |
Die Rückstellungen müssen sachgerecht bewertet werden. Bei Urlaubsansprüchen ist der volle Bruttolohn inkl. AG-Anteil Sozialversicherung anzusetzen. Diese Rückstellungen werden im Folgejahr aufgelöst, wenn die Urlaubstage genommen oder Prämien ausgezahlt werden.
Digitale Steuerberater-Unterstützung
Die korrekte Bildung von Personalrückstellungen und die Zuordnung zu den GuV-Posten ist für einen HGB-konformen Jahresabschluss unverzichtbar. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Buchführungsprüfung bis zum fertigen Jahresabschluss.
Häufige Fehlerquellen bei der Gehaltsbuchung vermeiden
In der Praxis treten bei der Gehaltsbuchung immer wieder typische Fehler auf, die zu Unstimmigkeiten in der Buchhaltung, Problemen bei der Lohnsteueranmeldung oder Beanstandungen bei Betriebsprüfungen führen können. Die frühzeitige Kenntnis dieser Fehlerquellen hilft, diese systematisch zu vermeiden.
Fehler 1: Verwechslung von Brutto- und Nettobeträgen
Ein häufiger Anfängerfehler ist die Buchung des Nettolohns als Aufwand statt des Bruttobetrags. Der Personalaufwand in der GuV muss stets die Bruttobeträge ausweisen. Das Netto ist lediglich eine Verbindlichkeit, keine Aufwandsgröße.
Fehler 2: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung vergessen
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist ein eigenständiger Aufwand und muss zusätzlich zum Bruttogehalt gebucht werden. Wird dieser vergessen, sind die Personalkosten unterbewertet und die Verbindlichkeiten stimmen nicht mit den tatsächlichen Zahlungen überein.
Fehler 3: Fehlende Abstimmung mit Lohnsteueranmeldung
Die Summen aus der Buchhaltung (Konten 4140, 4150) müssen mit den Beträgen in der Lohnsteueranmeldung nach § 41a EStG übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen des Finanzamts und können auf systematische Fehler hindeuten.
-
Bruttogehalt vollständig als Aufwand auf Konto 6020 buchen
-
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung zusätzlich auf Konto 6110 erfassen
-
Verbindlichkeiten auf separaten Konten (4100, 4140, 4150) nachhalten
-
Regelmäßige Abstimmung mit Lohnbuchhaltungssoftware durchführen
-
Rückstellungen für Urlaub und Sonderzahlungen zum Bilanzstichtag bilden
-
Zahlungseingänge auf Verbindlichkeitskonten zeitnah ausbuchen
Achtung: Betriebsprüfung
Bei Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden oder Rentenversicherungsträger (§ 28p SGB IV) wird die Lohnbuchhaltung detailliert geprüft. Fehler in der Verbuchung können zu Nachforderungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt wurden.
„Wir sehen in der Koordination mit Mandanten oft, dass gerade bei wachsenden Unternehmen die Komplexität der Lohnbuchhaltung unterschätzt wird. Eine saubere Systematik von Anfang an spart später viel Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung und vermeidet teure Korrekturen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Digitale Tools und Schnittstellen für die Lohnbuchhaltung
Moderne Unternehmen nutzen digitale Lohnbuchhaltungssoftware, die automatisch Lohnabrechnungen erstellt und Buchungssätze nach SKR03 oder SKR04 generiert. Die Integration zwischen Lohnprogramm und Finanzbuchhaltung ist entscheidend für effiziente Prozesse und fehlerfreie Buchungen.
DATEV-Schnittstelle und automatisierte Buchung
DATEV Lohn und Gehalt ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Software für die Lohnabrechnung. Sie erzeugt automatisch Buchungsdaten im DATEV-Format, die direkt in die Finanzbuchhaltung (DATEV Rechnungswesen) importiert werden können. Dabei werden alle relevanten Konten nach SKR04 korrekt angesteuert.
Lohnabrechnung
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen gesetzlichen Abzügen und Arbeitgeberanteilen.
Buchungssatz-Export
Automatische Generierung der Buchungssätze nach SKR04 mit korrekter Zuordnung auf Aufwands- und Verbindlichkeitskonten.
FIBU-Import
Direkter Import in die Finanzbuchhaltung ohne manuelle Erfassung, inklusive Kontrollfunktionen und Plausibilitätsprüfungen.
Vorteil für GmbH-Geschäftsführer
Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet die Digitalisierung der Lohnbuchhaltung eine erhebliche Arbeitserleichterung. Statt manueller Verbuchung werden alle Gehaltsdaten automatisch übernommen. Die Fehlerquote sinkt deutlich, und die Transparenz über Personalkosten steigt. Moderne Cloud-Lösungen ermöglichen zudem den jederzeitigen Zugriff auf aktuelle Daten.
Steuerberater wie das Team von OnlineBilanz arbeiten standardmäßig mit digitalen Schnittstellen und können Lohndaten direkt verarbeiten. Dies beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses und reduziert Rückfragen.
Empfehlung
Setzen Sie auf eine integrierte Lösung aus Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung mit standardisierten Schnittstellen. Dies ist besonders wichtig für die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses nach §§ 264, 325 HGB und die rechtzeitige Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Gehaltsbuchung auch ohne Steuerberater durchführen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Gehaltsbuchung selbst vornehmen, sofern Sie über die notwendigen Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht verfügen. Allerdings ist die Lohnbuchhaltung komplex und fehleranfällig – Fehler können zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und Haftungsrisiken führen. Viele Unternehmen lagern deshalb die Lohnbuchhaltung an spezialisierte Dienstleister oder Steuerberater aus, die über aktuelle Software und Rechtskenntnisse verfügen.
Welche Fristen muss ich bei der Lohnsteuer-Anmeldung beachten?
Die Lohnsteuer-Anmeldung muss grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht werden. Je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer kann die Anmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen. Bei monatlicher Abgabe gilt der 10. des Folgemonats, bei quartalsweiser Abgabe der 10. des auf das Quartal folgenden Monats. Verspätete Abgaben können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen und Buchungsbelege aufbewahren?
Lohnabrechnungen und sämtliche Buchungsbelege zur Gehaltsbuchhaltung unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäß § 147 Abs. 1 AO. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Für Lohnkonten beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 41 Abs. 1 EStG ebenfalls mindestens 6 Jahre, empfohlen werden jedoch 10 Jahre.
Was passiert, wenn ich Sozialversicherungsbeiträge zu spät abführe?
Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht fristgerecht an die Krankenkassen abgeführt, entstehen Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV in Höhe von 1 % der rückständigen Beiträge pro Monat. Zudem kann die Einzugsstelle Verzugszinsen fordern. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabführung drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen), die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.
Muss ich für Minijobber dieselben Buchungen vornehmen wie für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter?
Nein, für geringfügig Beschäftigte (Minijobber bis 538 Euro pro Monat in 2026) gelten vereinfachte Regelungen. Sie zahlen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Lohnsteuer von 2 %, die der Arbeitgeber trägt. Die Buchung erfolgt auf separaten Konten (z. B. 4140 für Löhne geringfügig Beschäftigte nach SKR04), und die Abführung erfolgt an die Minijob-Zentrale. Die Meldepflichten sind deutlich reduziert gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 41 EStG – Lohnsteuerabzug, § 147 AO – Aufbewahrungspflichten. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


