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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogFortbildung absetzen

Fortbildung von der Steuer absetzen 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Fortbildungskosten können Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer steuerlich geltend machen – sofern ein klarer beruflicher Zusammenhang nachgewiesen wird. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Fortbildung (Betriebsausgaben/Werbungskosten) und Erstausbildung. Dieser Beitrag zeigt, welche Kosten absetzbar sind, wie sie korrekt gebucht werden und was bei Jahresabschluss und Offenlegung zu beachten ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar, wenn sie der Erhaltung oder Verbesserung beruflicher Kenntnisse dienen. Dazu zählen Seminargebühren, Fachliteratur, Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben ab, Arbeitnehmer als Werbungskosten. Voraussetzung ist der Nachweis des beruflichen Bezugs und ordnungsgemäße Dokumentation für die Betriebsprüfung.

Welche Fortbildungen sind steuerlich absetzbar?

Fortbildungskosten gehören zu den Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG, wenn sie beruflich veranlasst sind. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Fortbildung (steuerlich absetzbar) und Ausbildung (nur eingeschränkt absetzbar). Fortbildung liegt vor, wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit steht und dazu dient, berufliche Kenntnisse zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Typische absetzbare Fortbildungen für GmbH-Geschäftsführer

  • Fachseminare zu Bilanzierung, Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht
  • Weiterbildungen im Bereich Unternehmensführung, Controlling oder Compliance
  • Branchen-spezifische Schulungen (z. B. IT-Sicherheit, Datenschutz nach DSGVO)
  • Sprachkurse, sofern unmittelbarer beruflicher Bezug nachweisbar ist
  • Zertifizierungslehrgänge (z. B. Certified Controller, IHK-Lehrgänge)

Hinweis

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie den beruflichen Zusammenhang der Fortbildung schriftlich (z. B. durch Teilnahmebestätigung, Programm, Rechnung mit inhaltlicher Beschreibung). Dies erleichtert die Anerkennung bei einer Betriebsprüfung und die korrekte Verbuchung im Jahresabschluss.

Abgrenzung zwischen Fortbildung und Ausbildung: Wann greift der Betriebsausgabenabzug?

Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um Fortbildungs- oder Ausbildungskosten handelt. Während Fortbildungskosten ohne Begrenzung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, unterliegen Ausbildungskosten strengeren Regelungen.

Definition nach BFH-Rechtsprechung

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine Fortbildung vor, wenn die Maßnahme auf die Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bereits ausgeübten Beruf gerichtet ist. Eine Ausbildung liegt dagegen vor, wenn die Kenntnisse für einen neuen, noch nicht ausgeübten Beruf erworben werden. Auch ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung gilt grundsätzlich als Ausbildung und kann nur bis 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

<strong>Fortbildung (voll absetzbar)</strong>

  • Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf
  • Anpassungsqualifizierung
  • Erwerb von Zusatzqualifikationen im angestammten Bereich
  • Voll als Betriebsausgaben abzugsfähig

<strong>Ausbildung (eingeschränkt)</strong>

  • Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung
  • Umschulung auf einen neuen Beruf
  • Erstmalige Berufsausbildung
  • Nur 6.000 € p.a. als Sonderausgaben

„In der Praxis erleben wir häufig Unsicherheiten bei der Abgrenzung. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit: Ein Geschäftsführer, der ein MBA-Programm absolviert, kann dies meist als Fortbildung ansetzen, da es die Führungskompetenz im bereits ausgeübten Beruf stärkt. Ein Controller, der ein Erststudium BWL nachholt, hat es dagegen schwerer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Kosten können im Rahmen der Fortbildung abgesetzt werden?

Der steuerliche Abzug umfasst nicht nur die reinen Seminargebühren, sondern sämtliche mit der Fortbildung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen. Eine vollständige Erfassung aller abzugsfähigen Positionen optimiert die Steuerlast erheblich.

Übersicht absetzbarer Kostenpositionen

Kostenart Umfang der Absetzbarkeit Wichtige Hinweise
Seminargebühren, Lehrgangskosten 100 % abzugsfähig Rechnungen auf GmbH ausstellen lassen
Fahrtkosten 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten Bei Firmenwagen: 0,002 % des Listenpreises je km
Übernachtungskosten Tatsächliche Kosten oder Pauschalen Belege erforderlich, keine Luxus-Grenze
Verpflegungsmehraufwand Nach Pauschalen § 9 Abs. 4a EStG 14/28 € je nach Abwesenheitsdauer
Fachliteratur, Arbeitsmittel 100 % abzugsfähig Auch digitale Medien, E-Books, Software
Prüfungsgebühren 100 % abzugsfähig Einschließlich Wiederholungsprüfungen
Arbeitszimmer-Anteil Anteilig bei häuslichem Studium Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG bzw. Neuregelung

Achtung

Achtung bei Verpflegungspauschalen: Seit 2020 gelten angepasste Pauschbeträge: 14 Euro bei Abwesenheit von 8–24 Stunden, 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit (über 24 Stunden). Bei mehrtägigen Fortbildungen mit Verpflegung durch den Veranstalter müssen die Pauschalen entsprechend gekürzt werden.

Wie werden Fortbildungskosten korrekt als Betriebsausgabe gebucht?

Die ordnungsgemäße Verbuchung von Fortbildungskosten ist sowohl für die laufende Finanzbuchhaltung als auch für den Jahresabschluss nach § 242 HGB relevant. Die Kosten mindern als Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn und beeinflussen damit die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerlast der GmbH.

Buchungskonten nach SKR 03/04

In der Praxis werden Fortbildungskosten üblicherweise auf folgenden Konten erfasst:

  • SKR 03: Konto 4945 (Fortbildungskosten) oder 4946 (Fortbildung des Unternehmers)
  • SKR 04: Konto 6825 (Fortbildungskosten) oder 6826 (Fortbildung des Unternehmers)
  • Reisekosten: Separate Konten für Fahrt (4670/6650), Übernachtung (4676/6656), Verpflegung (4677/6657)

Praxisbeispiel: Buchungssatz für Seminar mit Reisekosten

Ein Geschäftsführer nimmt an einem dreitägigen Bilanzierungsseminar teil. Die GmbH trägt folgende Kosten: Seminargebühr 1.800 € zzgl. 342 € USt, Hotelübernachtung 300 € zzgl. 19 € USt, Bahnfahrt 150 € zzgl. 28,50 € USt, Verpflegungspauschale 56 € (2 × 28 €).

Hinweis

Buchungssätze (SKR 03): 4945 Fortbildungskosten 1.800,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 342,00 € an 1200 Bank 2.142,00 € 4676 Übernachtungskosten 300,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 € an 1200 Bank 319,00 € 4670 Reisekosten Fahrt 150,00 € 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % 28,50 € an 1200 Bank 178,50 € 4677 Verpflegungsmehraufwand 56,00 € an 1800 Privat / 1200 Bank 56,00 €

Umsatzsteuerliche Behandlung: Vorsteuerabzug bei Fortbildungen

Der Vorsteuerabzug aus Fortbildungskosten richtet sich nach § 15 UStG. Grundsätzlich ist die Vorsteuer aus den Fortbildungskosten abziehbar, wenn die Fortbildung für das Unternehmen erfolgt und die formellen Voraussetzungen (ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG) erfüllt sind.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Die Fortbildung steht im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 UStG)
  • Rechnung erfüllt Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG (insbesondere: gesonderter USt-Ausweis)
  • Rechnung ist auf die GmbH als Leistungsempfänger ausgestellt
  • Aufwendung erfolgt für das Unternehmen, nicht für private Zwecke
  • Keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG beim Leistungserbringer (z. B. bei bestimmten Bildungsleistungen)

Achtung

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG: Viele Bildungseinrichtungen erbringen umsatzsteuerfreie Leistungen. In diesen Fällen enthält die Rechnung keine ausgewiesene Umsatzsteuer und es besteht kein Vorsteuerabzug. Dies ist kein Nachteil, da auch keine Mehrbelastung entsteht – prüfen Sie aber die Rechnungen sorgfältig.

„Bei der Koordination der Buchhaltung sehen wir oft, dass Rechnungen auf den Geschäftsführer privat ausgestellt werden. Das verhindert den Vorsteuerabzug und erschwert die steuerliche Anerkennung. Achten Sie darauf, dass Fortbildungsrechnungen immer auf die GmbH lauten – das ist organisatorisch einfach, aber steuerlich entscheidend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Dokumentation und Nachweispflichten für die Betriebsprüfung

Die Anerkennung von Fortbildungskosten als Betriebsausgaben setzt eine ordnungsgemäße Dokumentation voraus. Bei Betriebsprüfungen nach § 193 AO prüft das Finanzamt die berufliche Veranlassung und die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Eine lückenlose Dokumentation sichert den Abzug und vermeidet Hinzuschätzungen.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

  • Rechnungen und Zahlungsbelege: Ordnungsgemäße Rechnungen nach § 14 UStG mit vollständigen Pflichtangaben
  • Seminarprogramm / Veranstaltungshinweis: Nachweis des Inhalts und des beruflichen Bezugs
  • Teilnahmebescheinigung: Bestätigung der tatsächlichen Teilnahme
  • Fahrtenbuch oder Einzelnachweis: Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug (Kilometernachweis)
  • Reisekostenabrechnung: Übersichtliche Aufstellung aller Positionen inkl. Verpflegungspauschalen
  • Begründung der beruflichen Veranlassung: Kurze schriftliche Dokumentation, warum die Fortbildung für die Tätigkeit erforderlich ist

Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO

Belege zu Fortbildungskosten unterliegen der allgemeinen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Dokument erfolgt ist. Für Belege aus dem Jahr 2025 gilt die Aufbewahrungspflicht daher bis Ende 2035. Digitale Speicherung ist nach GoBD zulässig, sofern Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.

Hinweis

Praxis-Tipp für Dokumentation: Legen Sie für jede Fortbildung einen eigenen Ordner (physisch oder digital) an, der alle Unterlagen gebündelt enthält: Rechnung, Programm, Teilnahmebestätigung, Reisekostenabrechnung, Begründung. Dies erleichtert die Arbeit des Steuerberaters beim Jahresabschluss und die Prüfung durch das Finanzamt erheblich.

Fortbildung für Geschäftsführer vs. Arbeitnehmer: Unterschiede in der steuerlichen Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Fortbildungskosten unterscheidet sich je nachdem, ob die Fortbildung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder durch einen angestellten Arbeitnehmer erfolgt. Beide Varianten sind zulässig, haben aber unterschiedliche Auswirkungen auf die Gewinnermittlung, die Sozialversicherung und die lohnsteuerliche Behandlung.

Fortbildung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Trägt die GmbH die Fortbildungskosten für den Gesellschafter-Geschäftsführer, sind diese als Betriebsausgaben der GmbH abzugsfähig. Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn die Fortbildung im überwiegenden betrieblichen Interesse der GmbH erfolgt (R 19.7 LStR). Das betriebliche Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Fortbildung die Qualifikation des Geschäftsführers für seine Tätigkeit erhält oder verbessert.

Fortbildung von Arbeitnehmern

Auch bei angestellten Mitarbeitern sind Fortbildungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Soweit die Fortbildung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG, R 19.7 LStR). Dies ist insbesondere der Fall bei Pflichtfortbildungen, Anpassungsfortbildungen oder Schulungen zur Einführung neuer Arbeitsmethoden. Eine private Mitveranlassung ist unschädlich, solange sie von untergeordneter Bedeutung ist.

<strong>Gesellschafter-Geschäftsführer</strong>

  • Betriebsausgaben der GmbH (§ 4 Abs. 4 EStG)
  • Kein Arbeitslohn bei betrieblichem Interesse
  • Keine SV-Pflicht auf Fortbildungskosten
  • Rechnung auf GmbH ausstellen

<strong>Angestellte Arbeitnehmer</strong>

  • Betriebsausgaben der GmbH (§ 4 Abs. 4 EStG)
  • Kein Arbeitslohn bei überwiegendem betrieblichem Interesse
  • Keine SV-Pflicht bei betrieblicher Veranlassung
  • Lohnsteuerfreie Erstattung möglich

„In der steuerlichen Praxis ist die klare Dokumentation des betrieblichen Interesses entscheidend. Wir empfehlen, im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung oder einen Gesellschafterbeschluss zu dokumentieren, aus dem hervorgeht, dass die Fortbildung im Interesse der GmbH erfolgt. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert die Argumentation bei Rückfragen des Finanzamts.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Auswirkungen auf Jahresabschluss und Offenlegung nach § 325 HGB

Fortbildungskosten beeinflussen den Jahresabschluss der GmbH unmittelbar als Aufwandsposition in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Sie mindern das Ergebnis und damit die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die korrekte Erfassung und Dokumentation ist daher nicht nur steuerlich, sondern auch handelsrechtlich relevant.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Fortbildungskosten werden in der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) in der Regel unter Position 6 (sonstige betriebliche Aufwendungen) oder Position 5 (Personalaufwand) ausgewiesen, je nach interner Gliederung und Wesentlichkeit. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3 HGB) können die Kosten anteilig den Funktionsbereichen (z. B. Verwaltungskosten) zugeordnet werden.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Feststellungsfrist beachten: Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss förmlich festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Für kleine GmbHs gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach Bilanzstichtag. Eine verspätete Offenlegung kann ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB nach sich ziehen.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss rechtssicher erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen – vollständig digital koordiniert.

Häufige Fehler bei der Absetzung von Fortbildungskosten vermeiden

In der Praxis treten bei der steuerlichen Geltendmachung von Fortbildungskosten immer wieder typische Fehler auf, die zu Versagungen des Betriebsausgabenabzugs, Nachzahlungen oder Ordnungsgeld bei der Betriebsprüfung führen können. Die folgenden Punkte helfen, die häufigsten Stolperfallen zu vermeiden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Fehler Folge Richtige Vorgehensweise
Rechnung auf Privatperson statt GmbH Kein Betriebsausgabenabzug, kein Vorsteuerabzug Rechnung immer auf die GmbH ausstellen lassen
Fehlende Dokumentation des beruflichen Bezugs Finanzamt versagt Anerkennung Seminarprogramm, Teilnahmebescheinigung und Begründung archivieren
Verwechslung Fortbildung / Ausbildung Nur 6.000 € Sonderausgabenabzug statt voller Betriebsausgabenabzug Abgrenzung prüfen: Bezug zur ausgeübten Tätigkeit?
Verpflegungspauschalen falsch berechnet Zu hohe oder zu niedrige Ansätze, Nachforderungen Aktuelle Pauschalen (14 / 28 €) und Kürzungsregeln beachten
Keine oder unvollständige Fahrtdokumentation Finanzamt kürzt Fahrtkostenabzug Kilometernachweis oder Fahrtenbuch führen
Private Mitveranlassung nicht geprüft Anteilige Kürzung bei erkennbarem Privatanteil Bei gemischter Veranlassung nur beruflichen Anteil ansetzen

Hinweis

Checkliste vor Fortbildungsbeginn: 1. Rechnung auf GmbH ausstellen lassen. 2. Beruflichen Bezug schriftlich festhalten (z. B. E-Mail, Gesellschafterbeschluss). 3. Programm und Unterlagen sichern. 4. Reisekostenabrechnung vorbereiten (Kilometernachweis, Übernachtungsbelege). 5. Alle Belege digital und revisionssicher archivieren.

„Die meisten Probleme entstehen nicht durch fachliche Unsicherheit, sondern durch organisatorische Lücken: fehlende Belege, Rechnungen auf Privatpersonen, keine Begründung. Wenn Sie von Anfang an systematisch dokumentieren, ist die steuerliche Anerkennung in der Regel unproblematisch – und der Steuerberater kann die Fortbildungskosten im Jahresabschluss rechtssicher verarbeiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Können auch Sprachkurse steuerlich abgesetzt werden?

Ja, Sprachkurse sind absetzbar, wenn sie einen konkreten beruflichen Bezug haben. Ein allgemeiner Englischkurs zur privaten Weiterbildung wird meist nicht anerkannt. Anders verhält es sich bei Fachsprachkursen (z. B. Wirtschaftsenglisch, technisches Französisch) oder wenn die Fremdsprache für die aktuelle Tätigkeit oder eine angestrebte Position im Unternehmen nachweislich erforderlich ist.

Was gilt für Fortbildungen im Ausland steuerlich?

Fortbildungen im Ausland sind grundsätzlich absetzbar, wenn der berufliche Anlass im Vordergrund steht. Das Finanzamt prüft hier besonders kritisch, ob nicht private Urlaubsinteressen überwiegen. Entscheidend sind eine klare Dokumentation (Programm, Teilnahmebescheinigung), ein überwiegend berufliches Programm und angemessene Reise- und Aufenthaltskosten. Bei gemischten Reisen muss eine Aufteilung in berufliche und private Anteile erfolgen.

Wie wirken sich Fortbildungskosten auf die Gewerbesteuer aus?

Fortbildungskosten mindern als Betriebsausgaben den Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer nach § 7 GewStG. Sie verringern den Gewerbeertrag direkt, ohne dass eine Hinzurechnung oder Kürzung nach §§ 8, 9 GewStG erfolgt. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt zusätzlich der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.

Kann ich Fortbildungen auch rückwirkend geltend machen?

Ja, Fortbildungskosten können bis zu vier Jahre rückwirkend in der Einkommensteuererklärung bzw. im Jahresabschluss nachgetragen werden, sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach § 169 Abs. 2 AO beträgt die reguläre Festsetzungsfrist vier Jahre. Voraussetzung ist, dass Sie über vollständige Belege und Nachweise verfügen. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden ist eine Korrektur nur noch in Ausnahmefällen (z. B. § 173 AO) möglich.

Werden Fortbildungskosten bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sofort berücksichtigt?

Ja, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die Fortbildung unternehmerisch veranlasst ist, können Sie die Vorsteuer aus Fortbildungsrechnungen bereits in der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 UStG geltend machen. Die Vorsteuer mindert sofort Ihre Umsatzsteuerzahllast. Wichtig: Die Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten, insbesondere gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.

Gibt es Höchstgrenzen für absetzbare Fortbildungskosten?

Nein, für Fortbildungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gibt es keine betragsmäßige Obergrenze. Entscheidend ist allein, dass die Kosten betrieblich bzw. beruflich veranlasst, notwendig und angemessen sind. Das Finanzamt prüft jedoch die Verhältnismäßigkeit: Unverhältnismäßig hohe Kosten (z. B. Luxushotel statt Mittelklasse) können teilweise als nicht abziehbare Lebenshaltungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG eingestuft werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

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Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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