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Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogDisagio Bilanz Beispiel

Disagio Bilanz Beispiel 2026: Bilanzierung & Rechnung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Disagio (Damnum) entsteht, wenn ein Darlehen unter dem Rückzahlungsbetrag ausgezahlt wird. Die handelsrechtliche Bilanzierung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten und die planmäßige Auflösung über die Laufzeit sind nach § 250 Abs. 3 HGB geregelt – und betreffen damit ausschließlich Unternehmen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind oder diese freiwillig wählen. Wer noch unsicher ist, ob für seinen Betrieb überhaupt eine Bilanz oder die einfachere Einnahmenüberschussrechnung in Frage kommt, findet dazu eine strukturierte Entscheidungshilfe für Bilanz und EÜR. Dieser Artikel zeigt anhand konkreter Beispielrechnungen, wie GmbH das Disagio in Bilanz und GuV korrekt darstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Ein Disagio (Damnum) ist die Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Nach § 250 Abs. 3 HGB wird es als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Darlehenslaufzeit planmäßig aufgelöst. Die jährliche Auflösung mindert als Zinsaufwand das Ergebnis in der GuV. Steuerlich ist das Disagio als Betriebsausgabe über die Laufzeit oder sofort abzugsfähig, wenn es maximal 5 % beträgt.

Was ist ein Disagio und wie entsteht es?

Ein Disagio (auch Damnum oder Abgeld genannt) ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem höheren Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Der Darlehensnehmer erhält beispielsweise nur 95.000 Euro ausgezahlt, muss aber 100.000 Euro zurückzahlen. Die Differenz von 5.000 Euro (= 5 %) ist das Disagio. Es dient faktisch als vorausgezahlter Zins oder als Bearbeitungsgebühr und reduziert die laufenden Zinszahlungen.

Wirtschaftliche Funktion und Abgrenzung

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt das Disagio einen Finanzierungsaufwand dar, der über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden muss. Im Gegensatz zu laufenden Zinsen fällt es bereits bei Auszahlung an. Handelsrechtlich ist daher zu klären, ob das Disagio sofort als Aufwand verbucht oder als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und planmäßig aufgelöst wird. Die korrekte Behandlung richtet sich nach § 250 Abs. 3 HGB.

  • Disagio = Auszahlungsbetrag < Rückzahlungsbetrag
  • Wirtschaftlich: Vorausgezahlter Zins oder Bearbeitungsgebühr
  • Handelsrechtlich: Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 3 HGB
  • Steuerrechtlich: Besondere Verteilungsregeln nach § 5 Abs. 5 EStG

Praxis-Hinweis

In der Praxis liegt das Disagio meist zwischen 1 % und 10 % des Darlehensbetrags. Liegt es deutlich höher, prüfen Finanzbehörden oft, ob es sich nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen oder unangemessene Konditionen handelt.

Wie wird das Disagio nach HGB bilanziert?

Nach § 250 Abs. 3 HGB sind Disagien als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Wer dabei auf eine strukturierte HGB-konforme Bilanzvorlage zurückgreift, kann die korrekte Einordnung auf der Aktivseite leichter sicherstellen. Die Auflösung des Disagios erfolgt ratierlich über die Laufzeit des Darlehens durch planmäßige Aufwandsbuchungen, sodass der Betrag gleichmäßig auf die gesamte Kreditlaufzeit verteilt wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Aktivierungspflicht und Auflösung

Das Disagio ist zwingend zu aktivieren und darf nicht sofort als Aufwand gebucht werden. Die Auflösung erfolgt entweder linear über die Darlehenslaufzeit oder nach der Effektivzinsmethode. In der Praxis wird meist die lineare Methode gewählt, da sie einfacher ist. Die jährliche Auflösungsrate beträgt dann: Disagiobetrag ÷ Laufzeit in Jahren.

Buchungsfall Soll Haben
Bei Darlehensauszahlung Bank (Auszahlungsbetrag) Rechnungsabgrenzung (Disagio) Verbindlichkeiten (Rückzahlungsbetrag)
Jährliche Auflösung Zinsaufwand Rechnungsabgrenzung
Am Ende der Laufzeit Verbindlichkeiten Bank (Rückzahlung)

„Das Disagio wird in der Praxis häufig linear aufgelöst, weil sich dies einfach buchen lässt. Wichtig ist, dass die Auflösung bereits im ersten Jahr nach Darlehensauszahlung beginnt, nicht erst im Folgejahr.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Disagio in der Bilanz: Konkrete Beispielrechnung

Ein mittelständisches Unternehmen nimmt am 01.01.2025 ein Darlehen über 100.000 Euro auf. Das Disagio beträgt 5 %, die Auszahlung erfolgt mit 95.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre, Rückzahlung in einem Betrag am 31.12.2029. Der nominale Zinssatz beträgt 3 % p.a. auf 100.000 Euro.

Buchung bei Darlehensauszahlung (01.01.2025)

Konto Soll Haben
Bank 95.000 €
Rechnungsabgrenzung Disagio (Aktiva) 5.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000 €

Jährliche Auflösung des Disagios

Das Disagio von 5.000 Euro wird linear über 5 Jahre aufgelöst. Pro Jahr ergibt sich ein Auflösungsbetrag von 1.000 Euro. Zusätzlich fallen jährlich Zinsen von 3.000 Euro (3 % auf 100.000 Euro) an.

Jahr Disagio-Auflösung Laufende Zinsen Gesamt-Zinsaufwand RAP-Bestand
2025 1.000 € 3.000 € 4.000 € 4.000 €
2026 1.000 € 3.000 € 4.000 € 3.000 €
2027 1.000 € 3.000 € 4.000 € 2.000 €
2028 1.000 € 3.000 € 4.000 € 1.000 €
2029 1.000 € 3.000 € 4.000 € 0 €

Die Buchung am 31.12. jeden Jahres lautet:

Konto Soll Haben
Zinsaufwand 1.000 €
Rechnungsabgrenzung Disagio 1.000 €

Bilanzausweis

In der Bilanz zum 31.12.2025 erscheint das Disagio mit 4.000 Euro auf der Aktivseite unter Rechnungsabgrenzungsposten. Die Verbindlichkeit bleibt mit 100.000 Euro auf der Passivseite stehen.

Wie wird das Disagio steuerlich behandelt?

Steuerrechtlich gelten für das Disagio besondere Regelungen nach § 5 Abs. 5 EStG. Grundsätzlich ist das Disagio über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sofortabzugsrecht, wenn das Disagio marktüblich ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Darlehen steht. Die Finanzverwaltung akzeptiert ein Disagio bis zu 5 % in der Regel als marktüblich.

Voraussetzungen für den Sofortabzug

  • Das Disagio beträgt maximal 5 % des Darlehensbetrags
  • Es liegt ein übliches Marktdisagio vor (keine verdeckte Gewinnausschüttung)
  • Das Darlehen wird betrieblich verwendet
  • Die Laufzeit ist angemessen (meist mindestens 5 Jahre)

Vorsicht bei überhöhtem Disagio

Übersteigt das Disagio 5 % oder ist es wirtschaftlich nicht begründbar, kann die Finanzverwaltung den Sofortabzug versagen. Bei Gesellschafter-Darlehen droht zudem die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG.

Handelsrechtliche vs. steuerrechtliche Behandlung

Handelsrechtlich besteht stets eine Aktivierungspflicht nach § 250 Abs. 3 HGB mit planmäßiger Auflösung. Steuerrechtlich kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Sofortabzug erfolgen. Dies führt zu temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die nach § 274 HGB latente Steuern auslösen können.

„In der Praxis empfehlen wir meist die Verteilung auch in der Steuerbilanz, um Komplexität zu vermeiden. Der Liquiditätsvorteil durch Sofortabzug ist oft geringer als der Mehraufwand bei der Abweichungsberechnung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie wirkt sich das Disagio auf die GuV aus?

Die Auflösung des Disagios erfolgt erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung. Der jährliche Auflösungsbetrag wird dem Zinsaufwand zugeordnet und erscheint im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 10 HGB. Dadurch erhöht sich der ausgewiesene Finanzaufwand gleichmäßig über die Laufzeit.

Ausweis in der GuV nach Gesamtkostenverfahren

Position Betrag (Beispiel 2025)
10. Zinsen und ähnliche Erträge 500 €
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.000 €
davon: Laufende Zinsen 3.000 €
davon: Disagio-Auflösung 1.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Die Auflösung wird meist nicht gesondert ausgewiesen, sondern mit den laufenden Zinsen zusammengefasst. In der Praxis kann es jedoch sinnvoll sein, das Disagio im Anhang zu erläutern, insbesondere bei wesentlichen Beträgen oder bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

Anhangangabe

Nach § 285 Nr. 3 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, die Grundlagen für die Umrechnung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden anzugeben. Bei wesentlichen Disagien sollte die Auflösungsmethode (linear oder Effektivzinsmethode) im Anhang dokumentiert werden.

Was passiert mit dem Disagio bei vorzeitiger Rückzahlung?

Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, stellt sich die Frage, wie mit dem noch nicht aufgelösten Disagio zu verfahren ist. Handelsrechtlich ist der Restbetrag des Rechnungsabgrenzungspostens im Jahr der Rückzahlung vollständig erfolgswirksam aufzulösen. Eine Aktivierung über das Ende der tatsächlichen Darlehenslaufzeit hinaus ist nicht zulässig.

Beispiel: Vorzeitige Rückzahlung nach 3 Jahren

Ausgehend vom bisherigen Beispiel (Disagio 5.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre) wird das Darlehen bereits am 31.12.2027 vollständig zurückgezahlt. Bis dahin wurden 3 × 1.000 Euro = 3.000 Euro aufgelöst. Der verbleibende RAP-Bestand beträgt 2.000 Euro.

Buchungsfall Soll Haben
Vorzeitige Rückzahlung Darlehen Verbindlichkeiten: 100.000 € Bank: 100.000 €
Sofortauflösung Restdisagio Zinsaufwand: 2.000 € Rechnungsabgrenzung: 2.000 €

Im Jahr 2027 ergibt sich dadurch ein erhöhter Zinsaufwand von insgesamt 5.000 Euro (3.000 Euro laufende Zinsen + 1.000 Euro planmäßige Auflösung + 2.000 Euro Restauflösung).

Vorfälligkeitsentschädigung

Zusätzlich zur Disagio-Auflösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist separat als sonstiger betrieblicher Aufwand oder als Zinsaufwand zu erfassen, nicht als Teil des Disagios.

„Bei vorzeitiger Tilgung sollte geprüft werden, ob die Bank das Disagio erstattet oder ob es zu einer Neuverhandlung kommt. In der Buchhaltung ist der Restbetrag des RAP sofort aufzulösen, unabhängig von der vertraglichen Regelung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Disagio vs. Agio: Was ist der Unterschied?

Während das Disagio (Abgeld) einen Abschlag vom Nennwert darstellt, ist das Agio (Aufgeld) ein Zuschlag. Beim Agio erhält der Darlehensnehmer mehr ausgezahlt, als er zurückzahlen muss, oder er zahlt bei Emission von Wertpapieren mehr als den Nennwert. In der Praxis sind Agios bei Darlehen selten, kommen aber bei Anleihen oder Kapitalerhöhungen vor.

Merkmal Disagio (Abgeld) Agio (Aufgeld)
Auszahlung < Rückzahlung > Nennwert (bei Anleihen)
Wirtschaftliche Bedeutung Vorausgezahlter Zins Zusätzliche Einnahme
Bilanzierung Aktiver RAP (§ 250 Abs. 3 HGB) Kapitalrücklage (bei Kapitalerhöhung)
Auflösung Erfolgswirksam über Laufzeit Keine Auflösung (bleibt in Rücklage)

Bei einer Kapitalerhöhung wird ein Agio, das über den Nennwert der Anteile hinausgeht, in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Es darf nicht erfolgswirksam aufgelöst werden und erhöht dauerhaft das Eigenkapital.

  • Disagio: Aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten, erfolgt bei Darlehen, wird aufgelöst
  • Agio: Kapitalrücklage (bei Kapitalerhöhung) oder passiver RAP (bei Anleihen), keine Auflösung
  • Gemeinsam: Beide stellen Differenzen zwischen Nominal- und Auszahlungsbetrag dar

Disagio im Jahresabschluss: Praktische Hinweise für GmbH

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist die korrekte Behandlung des Disagios im Jahresabschluss essentiell, um handelsrechtliche und steuerrechtliche Compliance sicherzustellen. Der Jahresabschluss muss gem. § 264 Abs. 1 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Eine fehlerhafte Disagio-Bilanzierung kann dieses Bild verzerren.

Checkliste für die Jahresabschlusserstellung

  • Disagio bei Darlehensauszahlung als aktiver RAP nach § 250 Abs. 3 HGB aktiviert
  • Planmäßige Auflösung über Darlehenslaufzeit dokumentiert (linear oder Effektivzinsmethode)
  • Jährliche Auflösungsbuchung im Zinsaufwand erfasst
  • RAP-Bestand in der Bilanz korrekt ausgewiesen
  • Bei wesentlichen Beträgen: Erläuterung im Anhang nach § 285 Nr. 3 HGB
  • Steuerrechtliche Behandlung geprüft (Verteilung vs. Sofortabzug nach § 5 Abs. 5 EStG)
  • Bei vorzeitiger Rückzahlung: Sofortauflösung des Restbetrags gebucht

Häufige Fehlerquellen

  • Sofortaufwand statt Aktivierung als RAP (Verstoß gegen § 250 Abs. 3 HGB)
  • Keine oder unregelmäßige Auflösung des Disagios
  • Verwechslung von Disagio und Bearbeitungsgebühren (letztere sind sofort Aufwand)
  • Fehlende Anhangangaben bei wesentlichen Beträgen
  • Falsche Zuordnung in der GuV (z. B. sonstige Aufwendungen statt Zinsaufwand)

„Wir sehen in der Praxis oft, dass Disagien bei kleineren Darlehen vergessen oder falsch gebucht werden. Gerade bei erstmaliger Finanzierung sollte die Buchhaltung eng mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Auf OnlineBilanz.de koordinieren wir genau solche Fragen zwischen Mandant und unserem Steuerberater-Team.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die fachliche Prüfung, Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses – abgestimmt auf Größenklasse, Rechtsform und individuelle Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Disagio auch bei Anleihen oder Schuldverschreibungen entstehen?

Ja, ein Disagio entsteht nicht nur bei klassischen Bankdarlehen, sondern auch bei Anleihen und Schuldverschreibungen, wenn der Emissionspreis unter dem Rückzahlungsbetrag liegt. Die bilanzielle Behandlung erfolgt analog: Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten und planmäßige Auflösung über die Laufzeit gemäß § 250 Abs. 3 HGB.

Muss ein Disagio im Anhang der GmbH erläutert werden?

Nach § 285 Nr. 2 HGB sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Anhang zu erläutern, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei wesentlichen Disagio-Beträgen sollten Sie daher Art, Höhe und Restlaufzeit der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten angeben. Kleine Kapitalgesellschaften können von dieser Pflicht befreit sein.

Wirkt sich ein Disagio auf die Liquiditätsplanung aus?

Ja, erheblich. Das Disagio mindert den tatsächlich zur Verfügung stehenden Kreditbetrag, während die Rückzahlung zum Nominalbetrag erfolgt. In der Liquiditätsplanung muss daher berücksichtigt werden, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ist als die Darlehensverbindlichkeit in der Bilanz. Die GuV-Belastung durch die Auflösung ist hingegen nicht zahlungswirksam.

Kann ein Disagio nachträglich angepasst oder korrigiert werden?

Nein, das Disagio ist bei Vertragsabschluss fest vereinbart und kann nicht nachträglich angepasst werden. Eine Korrektur der Bilanzierung ist nur bei fehlerhafter Erstverbuchung möglich. Bei Vertragsänderungen (z. B. Prolongation, Umschuldung) kann ein neues Disagio vereinbart werden, das dann als eigenständiger Vorgang zu behandeln ist.

Welche Rolle spielt das Disagio bei der Bonitätsprüfung durch Banken?

Banken berücksichtigen das Disagio bei der Bonitätsprüfung, da es die effektive Zinsbelastung erhöht und somit die Ertragslage beeinflusst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten mindert das bilanzielle Eigenkapital nicht direkt, erhöht aber die Gesamtkapitalkosten. Rating-Analysen rechnen das Disagio oft in den Effektivzins ein, um die tatsächliche Zinsbelastung zu ermitteln.

Gibt es Höchstgrenzen für die Vereinbarung eines Disagios?

Handels- und steuerrechtlich gibt es keine festen Höchstgrenzen für die Vereinbarung eines Disagios. Allerdings gilt steuerlich die 5-%-Grenze für den Sofortabzug. Überhöhte Disagien können bei nahestehenden Personen oder verdeckter Gewinnausschüttung kritisch geprüft werden. Marktüblich sind Disagien zwischen 2 % und 10 % des Darlehensbetrags, abhängig von Laufzeit und Zinsbindung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 250 HGB (Rechnungsabgrenzungsposten), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 285 HGB (Sonstige Pflichtangaben), § 5 EStG (Gewinnermittlung bei Bilanzierung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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