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Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBetriebsprüfung Vorbereitung GmbH

Betriebsprüfung Vorbereitung GmbH 2026: Checkliste

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Betriebsprüfung bei der GmbH erfordert sorgfältige Vorbereitung: Von der vollständigen Buchhaltung über GoBD-konforme Digitalisierung bis zu kritischen Prüfungsfeldern wie Geschäftsführer-Gehalt oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Eine strukturierte Betriebsprüfung Vorbereitung mit Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Unterlagen bereitzustellen, typische Fehler zu vermeiden und den Ablauf gemeinsam mit Ihrem Steuerberater optimal zu gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Betriebsprüfung bei der GmbH prüft die steuerliche Korrektheit von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen über mehrere Jahre. Die steuerliche Betriebsprüfung Vorbereitung umfasst vollständige, GoBD-konforme Unterlagen, Dokumentation aller kritischen Sachverhalte (Geschäftsführer-Gehalt, Gesellschafterverträge, Darlehen) sowie die frühzeitige Einbindung des Steuerberaters. Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich Nachforderungen und Ordnungsgelder vermeiden.

Was ist eine Betriebsprüfung bei der GmbH?

Eine Betriebsprüfung (auch Außenprüfung genannt) ist die systematische Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse einer GmbH durch das Finanzamt. Die Rechtsgrundlage bildet § 193 AO (Abgabenordnung). Dabei prüfen Betriebsprüfer die ordnungsgemäße Erfassung, Verbuchung und Versteuerung aller Geschäftsvorfälle für einen bestimmten Prüfungszeitraum – in der Regel drei bis fünf Geschäftsjahre.

Bei einer GmbH werden typischerweise geprüft: Körperschaftsteuer (§ 23 KStG), Gewerbesteuer (§ 7 GewStG), Umsatzsteuer (§ 18 UStG) sowie die Lohnsteuer-Anmeldungen. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in den Geschäftsräumen der GmbH, kann aber nach § 200 Abs. 2 AO auch in den Räumen des Steuerberaters stattfinden.

Anlässe für eine Betriebsprüfung

  • Turnusmäßige Prüfung nach Umsatzgröße und Branche (§ 193 Abs. 1 AO)
  • Auffälligkeiten in Steuererklärungen oder ungewöhnliche Abweichungen
  • Anlassprüfungen bei konkreten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten
  • Kontrollmitteilungen von anderen Finanzämtern oder Behörden
  • Zufallsauswahl im Rahmen der Prüfungsquote

Hinweis

GmbHs mit einem Umsatz über 500.000 Euro oder Gewinn über 50.000 Euro werden statistisch deutlich häufiger geprüft. Bei mittleren und größeren Kapitalgesellschaften liegt die Prüfungsquote bei nahezu 100 % – die Frage ist nicht ob, sondern wann die nächste Prüfung kommt.

Wann und wie wird eine Betriebsprüfung angekündigt?

Nach § 196 AO muss eine Außenprüfung grundsätzlich schriftlich angekündigt werden. Die Prüfungsanordnung wird in der Regel vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Prüfungsbeginn zugestellt. Sie enthält die zu prüfenden Steuerarten, den Prüfungszeitraum, den Namen des Prüfers sowie den voraussichtlichen Prüfungsbeginn.

In Ausnahmefällen sind nach § 196 AO auch unangekündigte Betriebsprüfungen zulässig – etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, Bargeldgeschäften in Risikobranchen oder wenn eine vorherige Ankündigung den Prüfungszweck gefährden würde. Bei GmbHs mit ordnungsgemäßer Buchführung ist dies jedoch selten.

Verschiebung des Prüfungsbeginns

Die GmbH kann eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen – etwa bei Krankheit des Geschäftsführers, dringenden Geschäftsterminen oder wenn der Steuerberater urlaubsbedingt nicht verfügbar ist. Das Finanzamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber sachlich begründete Anträge werden meist berücksichtigt.

Achtung

Nutzen Sie die Ankündigungsfrist gezielt: Sofort nach Erhalt der Prüfungsanordnung sollten Sie Ihren Steuerberater informieren und eine interne Vorabprüfung der Unterlagen anstoßen. Jeder Tag zählt, um kritische Sachverhalte zu klären und Unterlagen systematisch vorzubereiten.

Welche Unterlagen müssen bei einer Betriebsprüfung bereitgestellt werden?

Nach § 200 Abs. 1 AO ist die GmbH verpflichtet, dem Betriebsprüfer Einblick in alle Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und sonstigen Urkunden zu gewähren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Diese Mitwirkungspflicht ist umfassend und gilt für den gesamten Prüfungszeitraum.

Kernunterlagen für die Betriebsprüfung

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV) inkl. Anlagen nach § 264 ff. HGB
  • Buchführungsunterlagen (FiBu-Journal, Hauptbuch, Kontenblätter)
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen (Belegsammlung)
  • Kassenbücher und Kassenberichte (bei Bargeschäften)
  • Lohnkonten und Lohnsteueranmeldungen nach § 41 EStG
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen
  • Verträge (Gesellschafterverträge, Miet-, Darlehens-, Geschäftsführerverträge)
  • Inventurlisten und Wareneingangsbücher
  • Protokolle der Gesellschafterversammlungen
  • Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) der Prüfungsjahre
  • DATEV-Datenträger oder digitale Buchführungsdaten (GDPdU / GoBD)

Seit Inkrafttreten der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) müssen digitale Daten in einem auswertbaren Format bereitgestellt werden. Das Finanzamt kann nach § 147 Abs. 6 AO einen Datenträger oder Datenfernübertragung verlangen.

„Die meisten Stolpersteine entstehen nicht durch falsche Zahlen, sondern durch unvollständige oder schlecht strukturierte Unterlagen. Eine durchdachte digitale Ablage – etwa nach Geschäftsjahren und Belegarten sortiert – spart in der Prüfung enorm Zeit und signalisiert Zuverlässigkeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie bereitet man die Buchhaltung optimal auf die Betriebsprüfung vor?

Die Qualität der Buchführung ist das Fundament jeder erfolgreichen Betriebsprüfung. Nach § 238 HGB und § 140 ff. AO muss die Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) werden bei jeder Prüfung kritisch hinterfragt.

Vollständigkeitsprüfung durchführen

Prüfen Sie systematisch, ob alle Geschäftsvorfälle erfasst sind. Besonders kritisch: fehlende Belege, Lücken in der Rechnungsnummerierung, nicht verbuchte Bankbewegungen oder unversteuerte Privatentnahmen. Der Betriebsprüfer wird Kontrollrechnungen (z. B. Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung nach § 162 AO) anwenden, um Vollständigkeit zu verifizieren.

Kontierung und Belege nachprüfen

  • Alle Belege auf formelle Ordnungsmäßigkeit nach § 14 UStG prüfen (Pflichtangaben bei Rechnungen)
  • Buchungen auf Sachkonten stichprobenartig kontrollieren (häufige Fehlerquelle: Verwechslung von Konto 4920 vs. 4930)
  • Private Kfz-Nutzung korrekt versteuert (1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder Fahrtenbuch)?
  • Geschäftsführergehalt angemessen und vertraglich dokumentiert (§ 8 Abs. 3 KStG – verdeckte Gewinnausschüttung)?
  • Bewirtungsbelege mit vollständigen Angaben (Anlass, Teilnehmer, Datum) nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
  • Abschreibungen korrekt nach § 7 EStG (AfA-Tabellen, Nutzungsdauer, Sonder-AfA prüfen)

Digitale Belegablage

GoBD-konforme digitale Archivierung (unveränderbar, maschinell auswertbar, mit Zeitstempel). DATEV Unternehmen Online oder vergleichbare Systeme erfüllen die Anforderungen nach § 147 Abs. 2 AO.

Papierbelege

Chronologische oder sachliche Ordnung (z. B. nach Belegnummer oder Sachkonto). Belegstapel sollten mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis versehen sein. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO.

Hinweis

Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von einer laufenden Plausibilitätsprüfung der Buchführung. Auf OnlineBilanz.de koordinieren wir die Erstellung durch zugelassene Steuerberater – mit Festpreisen und digitaler Dokumentenablage, die im Ernstfall prüfungssicher ist.

Welche Prüfungsfelder sind bei der GmbH besonders kritisch?

Betriebsprüfer konzentrieren sich erfahrungsgemäß auf Bereiche mit hohem Risiko für Steuernachforderungen. Bei der GmbH stehen dabei insbesondere die Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern im Fokus – Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den ein Dritter unter gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Klassische Fälle: unangemessen hohes Geschäftsführergehalt, verbilligte Vermietung von Gesellschaftsimmobilien an die GmbH, unverzinsliche Gesellschafterdarlehen oder private Nutzung von Firmenvermögen ohne angemessenes Entgelt.

Prüfungsfeld Typische Fehler Rechtsgrundlage
Geschäftsführergehalt Keine schriftliche Vereinbarung, Angemessenheit nicht dokumentiert, nachträgliche Gehaltserhöhungen § 8 Abs. 3 KStG, R 8.5 KStR
Gesellschafterdarlehen Fehlende oder zu niedrige Verzinsung, keine klare Tilgungsvereinbarung § 8 Abs. 3 KStG, BFH IV R 14/20
Pkw-Nutzung Private Nutzung nicht versteuert, fehlendes Fahrtenbuch, pauschale Privatanteile § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG
Vermietung GmbH ↔ Gesellschafter Miete unter oder über Marktüblichkeit, keine Fremdvergleichsprüfung § 8 Abs. 3 KStG, BFH I R 48/14
Bewirtung/Geschenke Fehlende Belege, unvollständige Dokumentation, überhöhte Beträge § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, § 37b EStG

Umsatzsteuer-Risiken

  • Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit formellen Mängeln (§ 14 Abs. 4 UStG, § 15 Abs. 1 UStG)
  • Nicht oder falsch versteuerte Sachentnahmen und unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b, 9a UStG)
  • Fehlerhafte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen (§ 13b UStG)
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen ohne ordnungsgemäßen Belegnachweis (§ 17a UStDV)
  • Unzutreffende Kleinunternehmerregelung oder Ist-Versteuerung (§ 19, § 20 UStG)

„Verdeckte Gewinnausschüttungen sind der häufigste Grund für hohe Nachforderungen bei GmbH-Prüfungen. Entscheidend ist der Fremdvergleich: Würde ein Dritter unter gleichen Bedingungen diesen Vorteil erhalten? Wenn nein, liegt eine vGA vor – mit Doppelbesteuerung auf Ebene der GmbH und des Gesellschafters.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was bedeutet die digitale Betriebsprüfung nach GoBD?

Seit Inkrafttreten der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) im Jahr 2015 – aktualisiert 2019 – hat sich die Betriebsprüfung fundamental verändert. Das Finanzamt kann nach § 147 Abs. 6 AO Datenzugriff in drei Formen verlangen.

Z1 – Unmittelbarer Zugriff

Der Prüfer erhält direkten Lesezugriff auf das Buchhaltungssystem der GmbH (sehr selten, setzt Einwilligung voraus).

Z2 – Mittelbarer Zugriff

Der Prüfer nutzt die Hard- und Software der GmbH, um selbst Auswertungen zu erstellen (häufigste Form bei digitaler Prüfung).

Z3 – Datenträgerüberlassung

Die GmbH stellt Daten in einem auswertbaren Format (z. B. GDPdU, IDEA, DATEV-Export) zur Verfügung. Der Prüfer wertet am eigenen Arbeitsplatz aus.

GoBD-Anforderungen im Überblick

  • Unveränderbarkeit: Buchungen dürfen nachträglich nicht ohne Protokollierung geändert werden (§ 146 Abs. 4 AO)
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss von der Entstehung bis zur Ablage lückenlos dokumentiert sein
  • Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Daten müssen erfasst und aufbewahrt werden
  • Richtigkeit: Inhaltliche Korrektheit der Daten (Stammdaten, Buchungen, Belege)
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung innerhalb von 10 Tagen (Kassengeschäfte täglich)
  • Ordnung: Systematische Ablage nach nachvollziehbaren Kriterien
  • Aufbewahrung: 10 Jahre digital, unveränderbar, maschinell auswertbar (§ 147 Abs. 2, 3 AO)

Achtung

Bei Verstößen gegen die GoBD kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Gewinne schätzen (§ 162 AO). Die Beweislast für die Ordnungsmäßigkeit liegt bei der GmbH. Eine Verfahrensdokumentation – also eine schriftliche Beschreibung der internen Prozesse von Belegerfassung bis Archivierung – ist deshalb Pflicht.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Betriebsprüfung?

Der Steuerberater ist nach § 80 AO zur Vertretung in Steuersachen befugt und übernimmt bei der Betriebsprüfung eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen GmbH und Finanzamt. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der GmbH fachlich zu vertreten, die Prüfung zu begleiten und kritische Sachverhalte rechtlich einzuordnen.

Aufgaben des Steuerberaters während der Prüfung

  • Vorbesprechung mit dem Geschäftsführer: Identifikation kritischer Sachverhalte, Strategieabstimmung
  • Bereitstellung und Strukturierung der Unterlagen in Abstimmung mit der GmbH
  • Teilnahme an Vorbesprechung und Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer
  • Beantwortung fachlicher Rückfragen und Erläuterung komplexer Sachverhalte
  • Prüfung von Prüferfeststellungen auf rechtliche Tragfähigkeit
  • Ausarbeitung von Einwendungen gegen den Prüfungsbericht (§ 202 AO)
  • Vertretung im anschließenden Einspruchsverfahren (§ 347 ff. AO) oder Finanzgerichtsverfahren

Die Prüfung kann nach § 200 Abs. 2 AO auch in den Räumen des Steuerberaters stattfinden, wenn die GmbH zustimmt. Dies ist häufig sinnvoll, da der Steuerberater direkten Zugriff auf die digitale Buchführung hat und die laufende Geschäftstätigkeit der GmbH nicht gestört wird.

80–90 %

der GmbHs lassen sich bei Betriebsprüfungen steuerlich vertreten

30–40 %

Reduktion der Nachforderungen durch professionelle Vertretung (Schätzwert Praxis)

„Die Betriebsprüfung ist kein kollegiales Gespräch, sondern ein Verwaltungsverfahren mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Ein Steuerberater kennt die Argumentationslinien der Prüfer, weiß, wo Ermessensspielräume bestehen, und kann verhindern, dass aus Unwissenheit Rechte verschenkt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer noch keinen festen Steuerberater hat oder mit der bisherigen Betreuung unzufrieden ist, findet auf OnlineBilanz.de spezialisierte Steuerberater für GmbH und UG – mit digitaler Zusammenarbeit, transparenten Festpreisen und schneller Verfügbarkeit auch bei kurzfristigen Prüfungsankündigungen.

Wie läuft eine Betriebsprüfung bei der GmbH konkret ab?

Eine Betriebsprüfung folgt einem strukturierten Ablauf, der gesetzlich in §§ 193 ff. AO geregelt ist. Die Kenntnis der einzelnen Phasen hilft, Handlungsspielräume zu erkennen und taktisch klug zu agieren.

Phase 1: Prüfungsanordnung und Vorbereitung

Die schriftliche Prüfungsanordnung nach § 196 AO wird meist vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn zugestellt. Sie enthält Prüfungszeitraum, Steuerarten und den Namen des zuständigen Prüfers. Jetzt beginnt die heiße Phase: Sofortiger Kontakt zum Steuerberater, interne Vorabprüfung der Unterlagen, Klärung offener Sachverhalte.

Phase 2: Vorbesprechung

Zu Beginn der Prüfung findet eine Vorbesprechung statt. Der Betriebsprüfer stellt sich vor, erläutert den groben Prüfungsplan und fragt nach besonderen Geschäftsvorfällen (z. B. Unternehmenskauf, außergewöhnliche Investitionen, Gesellschafterwechsel). Hier sollte der Steuerberater anwesend sein, um den Rahmen abzustecken und übermäßige Auskunftsbegehren zu kanalisieren.

Phase 3: Prüfung vor Ort

Der Prüfer sichtet Unterlagen, führt Datenanalysen durch (z. B. mit IDEA-Software), prüft Belege stichprobenartig und stellt Fragen. Die GmbH muss nach § 200 Abs. 1 AO Auskünfte erteilen – aber nur zu steuerlich relevanten Sachverhalten. Allgemeine Ausforschungsfragen dürfen höflich, aber bestimmt zurückgewiesen werden. Die Prüfung dauert je nach Unternehmensgröße zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten.

Phase 4: Schlussbesprechung

Am Ende der Prüfung lädt der Prüfer zur Schlussbesprechung ein. Er erläutert seine Feststellungen und deren steuerliche Auswirkungen. Dies ist der letzte Zeitpunkt, um fachlich zu argumentieren, Sachverhalte richtigzustellen oder Kompromisse auszuloten. Ein Protokoll der Schlussbesprechung wird angefertigt – auf Wunsch kann die GmbH Einwendungen zu Protokoll geben.

Phase 5: Prüfungsbericht (§ 202 AO)

Der Betriebsprüfer erstellt einen schriftlichen Bericht, der alle Feststellungen, Änderungen und deren rechtliche Würdigung enthält. Die GmbH hat nach Zustellung vier Wochen Zeit, schriftlich Einwendungen zu erheben (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO). Danach erlässt das Finanzamt geänderte Steuerbescheide.

Phase 6: Einspruch und weitere Rechtsbehelfe

Gegen die geänderten Bescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden (§ 355 AO). Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt die Sach- und Rechtslage erneut. Bleibt der Einspruch erfolglos, kann Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden (§ 40 FGO).

Hinweis

Die Qualität der Vorbereitung entscheidet über den Prüfungsverlauf. Wer frühzeitig den Steuerberater einbindet, Unterlagen strukturiert und kritische Sachverhalte vorab klärt, reduziert Nachforderungen signifikant – und vermeidet unnötige Eskalationen.

Welche typischen Fehler sollten bei der Vorbereitung vermieden werden?

Viele Nachforderungen bei Betriebsprüfungen sind vermeidbar. Sie resultieren nicht aus vorsätzlichen Verstößen, sondern aus mangelnder Dokumentation, fehlenden Verfahrensanweisungen oder schlicht aus Unwissenheit über steuerliche Feinheiten. Die häufigsten Fehler lassen sich in drei Kategorien einteilen.

1. Organisatorische Fehler

  • Unvollständige oder chaotische Belegablage (fehlende Belege, keine systematische Ordnung)
  • Keine Verfahrensdokumentation nach GoBD (Prozesse nicht schriftlich fixiert)
  • Verspätete oder fehlende Reaktion auf Prüfungsanordnung (verpasste Verschiebungsoptionen)
  • Geschäftsführer versucht, die Prüfung ohne steuerliche Beratung zu bewältigen
  • Übermäßige Kooperationsbereitschaft: Dokumente oder Auskünfte ohne Prüfung der Relevanz herausgeben

2. Formelle Mängel in der Buchführung

  • Rechnungen ohne Pflichtangaben nach § 14 UStG (fehlende Steuernummer, unvollständige Leistungsbeschreibung)
  • Nachträgliche Änderungen in der Buchhaltungssoftware ohne Änderungsprotokoll (Verstoß gegen § 146 Abs. 4 AO)
  • Kassenführung ohne ordnungsgemäße tägliche Erfassung (Verstoß gegen § 146 Abs. 1 AO)
  • Fehlende oder lückenhafte Kassenbücher bei Bargeldgeschäften
  • Digitale Belege ohne revisionssichere Archivierung (GoBD-Verstoß)

3. Materielle steuerliche Fehler

Fehlertyp Risiko Vermeidungsstrategie
Geschäftsführervertrag mündlich oder unvollständig vGA-Gefahr, Nachversteuerung + Zinsen Schriftlicher Vertrag vor Tätigkeitsbeginn, Fremdvergleich dokumentieren
Private Pkw-Nutzung nicht versteuert Nachforderung ESt + LSt, ggf. Hinterziehungszinsen 1%-Regelung anwenden oder ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen
Keine Verzinsung von Gesellschafterdarlehen vGA wegen fehlender Fremdüblichkeit Marktüblichen Zinssatz vereinbaren und zahlen (mind. 3–5 % p. a.)
Bewirtungsaufwendungen ohne Nachweis Nichtabzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG Bewirtungsbeleg mit Anlass, Datum, Teilnehmern; Rechnung mit Einzelpositionen
Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen > 250 € ohne vollständige Angaben Vorsteuerkürzung nach § 15 Abs. 1 UStG Rechnungsprüfung vor Zahlung; keine Zahlung ohne ordnungsgemäße Rechnung

Achtung

Ein besonders teurer Fehler: Gesellschafterbeschlüsse oder Vertragsänderungen rückwirkend zu datieren. Betriebsprüfer haben geschulte Blicke für nachträgliche Dokumentationen. Im Zweifelsfall wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt – mit Doppelbesteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.

„Wir sehen in der Praxis immer wieder: GmbHs mit sauberer, laufend gepflegter Buchhaltung kommen deutlich glimpflicher durch Prüfungen als solche, die erst nach Prüfungsankündigung hektisch nacharbeiten. Kontinuität schlägt Aktionismus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: So bereiten Sie Ihre GmbH optimal auf die Betriebsprüfung vor

Eine strukturierte Vorbereitung reduziert Stress, Nachforderungen und Prüfungsdauer. Die folgende Checkliste fasst alle wesentlichen Schritte zusammen – idealerweise beginnen Sie damit nicht erst bei Prüfungsankündigung, sondern etablieren diese Punkte als laufende Routine.

Sofortmaßnahmen nach Prüfungsanordnung (Woche 1–2)

  • Prüfungsanordnung sofort an Steuerberater weiterleiten
  • Internen Krisenplan aktivieren: Wer ist verantwortlich? Welche Ressourcen sind verfügbar?
  • Bei wichtigen Gründen: Verschiebungsantrag beim Finanzamt stellen
  • Prüfungszeitraum ermitteln und alle relevanten Geschäftsjahre identifizieren
  • Vollständigkeit der digitalen Buchhaltung prüfen (DATEV-Export möglich?)
  • Liste kritischer Sachverhalte erstellen (Gesellschaftergeschäfte, außergewöhnliche Vorfälle)
  • Besprechungstermin mit Steuerberater vereinbaren

Unterlagenvorbereitung (Woche 2–4)

  • Alle Jahresabschlüsse des Prüfungszeitraums komplett (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
  • Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) mit Bescheiden bereitstellen
  • Buchführungsunterlagen digital aufbereiten (FiBu-Daten, Kontenblätter, Journal)
  • Belegordner systematisch sortieren (nach Jahr, Monat, Belegart)
  • Verträge prüfen: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Miet-, Darlehensverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse chronologisch ablegen
  • Lohnkonten und Lohnsteueranmeldungen vollständig zusammenstellen
  • Kassenberichte und Kassenbücher (falls relevant) prüfen
  • Verfahrensdokumentation GoBD erstellen oder aktualisieren

Inhaltliche Vorabprüfung mit Steuerberater (Woche 3–5)

  • Geschäftsführergehalt: Angemessenheit, schriftliche Vereinbarung, Fremdvergleich
  • Gesellschafterdarlehen: Verzinsung, Tilgungsplan, Besicherung
  • Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung korrekt angewendet?
  • Bewirtungsaufwendungen: Belege vollständig, Anlass dokumentiert?
  • Vorsteuerabzug: Rechnungen formal korrekt nach § 14 UStG?
  • Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle: steuerliche Behandlung korrekt dokumentiert?
  • Rückstellungen: Bewertung nachvollziehbar, rechtlich haltbar?
  • Abschreibungen: AfA-Tabellen korrekt angewendet, Sonder-AfA dokumentiert?

Während der Prüfung

  • Prüfer höflich, professionell, aber zurückhaltend empfangen – keine private Atmosphäre
  • Nur die angefragten Unterlagen bereitstellen (keine vorauseilende Compliance)
  • Fragen notieren und erst nach Rücksprache mit Steuerberater beantworten
  • Keine Spekulationen oder Vermutungen äußern – nur gesicherte Fakten
  • Steuerberater zu allen wichtigen Gesprächen hinzuziehen
  • Protokoll der Schlussbesprechung genau prüfen, ggf. Einwendungen formulieren

Nach der Prüfung

  • Prüfungsbericht sorgfältig mit Steuerberater analysieren
  • Einwendungen gegen unzutreffende Feststellungen fristgerecht einreichen (4 Wochen)
  • Nachforderungen kalkulieren, Liquidität sicherstellen
  • Bei Bedarf: Einspruch gegen geänderte Bescheide vorbereiten
  • Lessons learned: Welche Prozesse müssen dauerhaft verbessert werden?

Hinweis

Diese Checkliste können Sie als Grundlage für Ihre interne Dokumentation nutzen. Wer seine GmbH-Buchführung von Anfang an durch einen Steuerberater begleiten lässt, hat viele dieser Punkte automatisch im Griff – und spart im Ernstfall wertvolle Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung bei einer GmbH durchschnittlich?

Die Dauer hängt von Größe und Komplexität der GmbH ab. Bei kleineren GmbH mit einfacher Struktur kann eine Betriebsprüfung wenige Tage bis zwei Wochen dauern. Bei mittelgroßen bis großen Gesellschaften mit mehreren Prüfungsjahren, internationalen Verflechtungen oder komplexen Sachverhalten erstreckt sich die Prüfung oft über mehrere Wochen bis Monate. Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung: Vollständige, gut strukturierte Unterlagen beschleunigen die Prüfung erheblich.

Kann man eine Betriebsprüfung ablehnen oder verschieben?

Nein, eine Betriebsprüfung nach § 193 AO ist eine hoheitliche Maßnahme und kann nicht abgelehnt werden. Die Finanzverwaltung hat das Recht, Bücher, Aufzeichnungen und Belege einzusehen. Eine Verschiebung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerer Erkrankung des Geschäftsführers oder bei technischen Problemen mit dem Zugriff auf digitale Daten. Solche Anträge müssen unverzüglich schriftlich begründet und mit Nachweisen versehen werden.

Was passiert, wenn bei der Betriebsprüfung Fehler gefunden werden?

Fehler führen in der Regel zu Steuernachforderungen mit Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat, Stand 2026). Bei leichtfertiger Steuerverkürzung kann ein Zuschlag von bis zu 10 % der hinterzogenen Steuer nach § 378 Abs. 3 AO erhoben werden. Schwerwiegende oder vorsätzliche Verstöße können ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO auslösen. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung und die Einbindung des Steuerberaters essentiell, um Fehler bereits im Vorfeld zu korrigieren.

Müssen alle Gesellschafter bei der Betriebsprüfung anwesend sein?

Nein, die Gesellschafter müssen bei der Betriebsprüfung nicht anwesend sein. Der Prüfer kommuniziert in der Regel mit dem Geschäftsführer als gesetzlichem Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) und dem Steuerberater. Gesellschafter werden nur dann einbezogen, wenn ihre persönlichen steuerlichen Verhältnisse betroffen sind, etwa bei verdeckten Gewinnausschüttungen, Gesellschafter-Darlehen oder Nutzung von Gesellschaftsvermögen. Der Geschäftsführer sollte jedoch den Gesellschafterkreis über den Prüfungsverlauf informieren.

Welche Kosten entstehen durch eine Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung selbst ist kostenfrei, die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren. Kosten entstehen aber durch die Vorbereitung und Begleitung durch den Steuerberater, dessen Honorar sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) richtet. Je besser die laufende Buchhaltung geführt ist, desto geringer der Aufwand. Hinzu kommen eventuelle Nachforderungen mit Zinsen sowie bei schwerwiegenden Fehlern Bußgelder oder Zuschläge. Eine strukturierte Vorbereitung minimiert diese Folgekosten erheblich.

Gibt es Verjährungsfristen bei Steuernachforderungen aus Betriebsprüfungen?

Ja, nach § 169 AO beträgt die reguläre Festsetzungsfrist vier Jahre, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sich die Frist auf fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO), bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die Frist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, spätestens aber drei Jahre nach Entstehung der Steuer. Diese Fristen sind bei der Prüfungsvorbereitung zu beachten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesministerium der Finanzen – GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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