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Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogEST 2026 Frist

EST 2026 Frist Steuerberater: Termine & Abgabe

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einkommensteuererklärung 2026 für das Steuerjahr 2025 muss fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden – andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Wer einen Steuerberater mandatiert, erhält automatisch eine verlängerte Abgabefrist bis 30. April 2027. Neben der Einkommensteuererklärung sind Unternehmer auch zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Frist 2026 sowie der Gewerbesteuererklärung Frist 2026 verpflichtet. Dieser Artikel erklärt alle Fristen, den Ablauf mit Steuerberater und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Einkommensteuererklärung 2026 (Steuerjahr 2025) gilt ohne Steuerberater eine Abgabefrist bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2027. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat. Ein Steuerberater übernimmt die fachgerechte Erstellung, prüft alle Optimierungsmöglichkeiten und reicht die Erklärung fristgerecht elektronisch über ELSTER ein.

Was ist die EST 2026 Frist beim Steuerberater?

Die Abkürzung EST 2026 steht für die Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025, die im Jahr 2026 fällig wird. Für GmbH-Geschäftsführer ist diese Frist besonders relevant, weil sie nicht isoliert betrachtet werden darf: Die Einkommensteuer des Gesellschafter-Geschäftsführers hängt unmittelbar mit dem Jahresabschluss der GmbH zusammen. Erst wenn der Jahresabschluss nach § 264 HGB sowie die Körperschaftsteuererklärung der GmbH fertiggestellt sind, können Gesellschafter-Geschäftsführer ihre persönliche Einkommensteuererklärung final erstellen lassen.

Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet für Steuerpflichtige ohne steuerlichen Berater am 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung). Diese Fristverlängerung ist einer der Hauptgründe, warum die Mandatierung eines Steuerberaters für GmbH-Geschäftsführer so entlastend wirkt.

Wichtig: Jahresabschluss und Steuererklärungen greifen ineinander

Die Einkommensteuer-Erklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers kann erst final erstellt werden, wenn der Jahresabschluss der GmbH festgestellt ist. Deshalb ist eine abgestimmte Planung zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer essenziell.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Verzahnung: Ohne fertigen Jahresabschluss der GmbH fehlen die Grundlagen für die persönliche Einkommensteuererklärung. Wir koordinieren beides parallel, um Fristen sicher einzuhalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen-Überblick 2026 für das Steuerjahr 2025

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist 2026 das Jahr, in dem alle Abschluss- und Erklärungspflichten für das Geschäftsjahr 2025 fällig werden. Die Fristen sind gesetzlich gestaffelt und müssen strikt beachtet werden, um Verspätungszuschläge nach § 152 AO oder Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (ohne StB) Frist (mit StB)
Jahresabschluss feststellen (kleine GmbH) § 42a GmbHG 30.11.2026 30.11.2026
Jahresabschluss feststellen (mittelgroße/große GmbH) § 42a GmbHG 31.08.2026 31.08.2026
Jahresabschluss offenlegen § 325 HGB 31.12.2026 31.12.2026
Körperschaftsteuererklärung § 149 AO 31.07.2026 28.02.2027
Gewerbesteuererklärung § 149 AO 31.07.2026 28.02.2027
Einkommensteuererklärung (Geschäftsführer) § 149 AO 31.07.2026 28.02.2027

Entscheidend ist: Die Steuerberater-Fristverlängerung gilt nur für die steuerlichen Erklärungen (KSt, GewSt, ESt), nicht aber für die handelsrechtlichen Pflichten (Feststellung und Offenlegung nach HGB/GmbHG). Wer seinen Jahresabschluss erst im Februar 2027 fertigstellt, riskiert also ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB – selbst wenn die Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt eingehen.

Achtung: Handelsrechtliche Fristen laufen unabhängig

Die Steuerberater-Fristverlängerung gilt nicht für die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG) und die Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB). Diese Fristen bleiben fix – auch mit Steuerberater.

Warum ein Steuerberater für die EST 2026 sinnvoll ist

Die Einkommensteuererklärung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ist selten trivial. Sie umfasst typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Geschäftsführer-Gehalt), oft auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Gewinnausschüttungen), gegebenenfalls Vermietung oder andere Einkunftsarten. Hinzu kommen steuerliche Gestaltungsfragen: Ist die Geschäftsführervergütung angemessen? Sind Pensionszusagen korrekt dotiert? Welche Werbungskosten sind absetzbar?

Die wichtigsten Vorteile der Steuerberater-Mandatierung

  • Fristverlängerung bis 28. Februar 2027: Mehr Zeit für Klärung, Belege und Abstimmung mit dem Jahresabschluss der GmbH.
  • Fachliche Prüfung: Steuerberater erkennen Gestaltungsspielräume (z. B. bei Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen).
  • Verzahnung mit Körperschaftsteuer: Der Steuerberater koordiniert GmbH- und persönliche Steuererklärung, vermeidet Widersprüche und Rückfragen.
  • Haftungsschutz: Steuerberater tragen Berufshaftung – bei Fehlern greift die Berufshaftpflichtversicherung.
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen: Durch professionelle Fristenkontrolle und rechtzeitige Fristverlängerungsanträge.

Wer den Jahresabschluss seiner GmbH ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auch die persönliche Einkommensteuererklärung im selben Mandat mitführen lassen. Das vermeidet Doppelarbeit, spart Zeit und sichert eine konsistente steuerliche Darstellung. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten beides aus einer Hand: Jahresabschluss der GmbH und persönliche Steuererklärung durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen.

„Die Einkommensteuer des Geschäftsführers ist kein isoliertes Thema. Erst die abgestimmte Betrachtung mit der GmbH-Besteuerung bringt steuerliche Sicherheit und vermeidet Rückfragen durch das Finanzamt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft die EST-Erstellung 2026 mit einem Steuerberater ab?

Der typische Ablauf der Einkommensteuererklärung 2025 (EST 2026) im Steuerberater-Mandat folgt einem strukturierten Prozess, der parallel zur Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH läuft. Die Qualität der Erklärung steht und fällt mit der Vollständigkeit der Unterlagen und der rechtzeitigen Koordination.

1. Mandatierung und Fristverlängerungsantrag

Sobald das Mandat erteilt ist, stellt der Steuerberater beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung nach § 109 AO. Damit verschiebt sich die Abgabefrist von Ende Juli 2026 auf Ende Februar 2027. Dieser Schritt erfolgt meist automatisch und erfordert keine Zustimmung des Mandanten.

2. Belegsammlung und Datenerfassung

Der Mandant stellt alle relevanten Unterlagen bereit: Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise über Kapitalerträge, Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Spenden), Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerrechnungen, etc. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Upload-Portale, in denen Belege strukturiert hochgeladen werden können.

3. Abstimmung mit dem Jahresabschluss der GmbH

Parallel wird der Jahresabschluss der GmbH erstellt. Erst wenn dieser feststeht, können finale Werte (z. B. Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Pensionsrückstellungen) in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Diese Verzahnung ist zentral – sie erfordert eine enge Abstimmung zwischen GmbH- und Privatbesteuerung.

4. Erstellung, Plausibilisierung und Übermittlung

Der Steuerberater erstellt die Einkommensteuererklärung, prüft Plausibilität, optimiert steuerliche Ansätze und übermittelt die Erklärung elektronisch per ELSTER an das Finanzamt. Der Mandant erhält eine Kopie zur Kenntnis und Freigabe.

  • Mandat erteilen und Fristverlängerung sicherstellen
  • Alle Belege digital oder postalisch an den Steuerberater übermitteln
  • Jahresabschluss der GmbH zeitnah erstellen lassen
  • Einkommensteuererklärung prüfen und freigeben
  • Steuerbescheid prüfen lassen – bei Bedarf Einspruch einlegen

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die EST 2026?

Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet über die Qualität und Geschwindigkeit der Einkommensteuer-Erstellung. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Belegsammlung umfangreicher als für Angestellte, da mehrere Einkunftsarten und steuerliche Gestaltungsfragen zusammenkommen.

Standardunterlagen für alle Steuerpflichtigen

  • Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch vom Arbeitgeber/GmbH)
  • Bescheinigungen über Kapitalerträge (Banken, Depots)
  • Rentenbescheide, Rentenbezugsmitteilungen
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Spendenquittungen, Kirchensteuer-Nachweise
  • Belege über Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Belege für außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, etc.)

Zusätzliche Unterlagen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Jahresabschluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Gesellschafterbeschluss über Gewinnverwendung/Ausschüttung
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und Gehaltsvereinbarungen
  • Pensionszusage, Pensionsrückstellungen (falls vorhanden)
  • Nachweise über verdeckte Gewinnausschüttungen (falls vom Finanzamt beanstandet)
  • Darlehensverträge zwischen GmbH und Gesellschafter (Fremdvergleich!)
  • Nachweise über Werbungskosten (z. B. Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitszimmer)

Praxis-Tipp: Digitale Belegsammlung nutzen

Viele Steuerberater bieten heute digitale Mandantenportale an. Belege können dort chronologisch hochgeladen werden – das beschleunigt die Bearbeitung erheblich und vermeidet Nachfragen.

Je früher die Unterlagen vollständig vorliegen, desto schneller kann der Steuerberater arbeiten. Wer seinen Jahresabschluss und die Einkommensteuererklärung durch denselben Steuerberater erstellen lässt, profitiert von automatischen Datenübernahmen und reduziertem Abstimmungsaufwand.

Was kostet ein Steuerberater für die EST 2026?

Die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Vergütung ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am Gegenstandswert – vereinfacht gesagt: der Höhe der Einkünfte.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Einkommensteuererklärung sieht die StBVV eine Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr vor (§ 24 StBVV). Die volle Gebühr richtet sich nach Anlage 3 zur StBVV und steigt mit dem Gegenstandswert. Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro (= Summe der positiven Einkünfte) liegt die volle Gebühr bei ca. 960 Euro. Bei 3/10-Satz wären das rund 288 Euro, bei 5/10-Satz rund 480 Euro – zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Gegenstandswert (Einkünfte) Volle Gebühr (ca.) 3/10-Satz 5/10-Satz
30.000 € 650 € 195 € 325 €
50.000 € 960 € 288 € 480 €
75.000 € 1.270 € 381 € 635 €
100.000 € 1.580 € 474 € 790 €
150.000 € 2.150 € 645 € 1.075 €

Die Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens hängt von der Komplexität ab: Anzahl der Einkunftsarten, Anzahl der Anlagen, Beratungsumfang, Abstimmungsaufwand mit der GmbH-Besteuerung. GmbH-Geschäftsführer mit Kapitalerträgen, Vermietungseinkünften und Pensionszusagen liegen typischerweise im oberen Gebührenbereich.

„Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen, die wir vorab mitteilen. Der Mandant weiß von Anfang an, was die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen kostet – ohne versteckte Gebührenüberraschungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig: Die Kosten für den Steuerberater sind als Werbungskosten (bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder als Sonderausgaben (für die allgemeine Steuerberatung) absetzbar – sie mindern also die Steuerlast im Folgejahr.

Wie vermeidet man Verzögerungen und Sanktionen bei der EST 2026?

Wer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung versäumt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung – bei höheren Steuernachzahlungen kann der Verspätungszuschlag auf 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat steigen, maximal jedoch 25.000 Euro.

Verspätungszuschlag droht auch bei Steuererstattung

Auch wenn Sie eine Steuererstattung erwarten, kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen. Fristverletzung ist keine Bagatelle.

Strategien zur fristgerechten Abgabe

  1. Frühzeitig Steuerberater mandatieren: Wer bis spätestens März/April 2026 ein Mandat erteilt, sichert sich die Fristverlängerung und ausreichend Bearbeitungszeit.
  2. Belege laufend sammeln: Nicht erst im Sommer 2026 mit der Belegsuche beginnen. Digitale Ordner anlegen, Belege monatlich ablegen.
  3. Jahresabschluss parallel erstellen lassen: Die Einkommensteuererklärung wartet auf den Jahresabschluss der GmbH – beide Prozesse sollten koordiniert laufen.
  4. Regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater: Offene Punkte zeitnah klären, Rückfragen schnell beantworten.
  5. Notfalls Fristverlängerung beantragen: Bei außergewöhnlichen Verzögerungen (Krankheit, fehlende Drittbelege) kann der Steuerberater eine weitere Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Die handelsrechtlichen Fristen (Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegung nach § 325 HGB) laufen unabhängig von der steuerlichen Fristverlängerung. Wer sich ausschließlich auf die Steuerberater-Fristverlängerung verlässt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), wenn der Jahresabschluss nicht rechtzeitig offengelegt wird.

28.02.2027

Abgabefrist EST 2026 mit Steuerberater

31.12.2026

Offenlegungsfrist Jahresabschluss 2025

25 €/Monat

Mind. Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Was ist der Unterschied zwischen EST und Jahresabschluss der GmbH?

Viele GmbH-Geschäftsführer verwechseln die Einkommensteuererklärung (EST) mit dem Jahresabschluss der GmbH. Beide hängen zwar zusammen, sind aber rechtlich und inhaltlich unterschiedliche Pflichten mit unterschiedlichen Fristen und Adressaten.

Jahresabschluss der GmbH (handels- und körperschaftsteuerrechtlich)

  • Rechtsgrundlage: §§ 242, 264 HGB, § 42a GmbHG
  • Adressat: Gesellschafterversammlung (Feststellung), Unternehmensregister (Offenlegung), Finanzamt (KSt, GewSt)
  • Inhalt: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, ggf. Lagebericht
  • Frist Feststellung: 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag
  • Frist Offenlegung: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Sanktion bei Verstoß: Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 €)

Einkommensteuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • Rechtsgrundlage: § 25 EStG, § 149 AO
  • Adressat: Finanzamt (persönliche Besteuerung)
  • Inhalt: Einkünfte aus allen Einkunftsarten (nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung etc.)
  • Frist ohne StB: 31. Juli 2026
  • Frist mit StB: 28. Februar 2027
  • Sanktion bei Verstoß: Verspätungszuschlag nach § 152 AO (mind. 25 €/Monat)

Jahresabschluss GmbH

Betrifft die GmbH als juristische Person. Pflicht nach Handelsrecht und Körperschaftsteuerrecht. Grundlage für Gewinnverwendung, Ausschüttung und Körperschaftsteuer.

Einkommensteuererklärung

Betrifft den Gesellschafter-Geschäftsführer als natürliche Person. Pflicht nach Einkommensteuerrecht. Umfasst alle persönlichen Einkünfte, inklusive Gehalt und Ausschüttungen aus der GmbH.

Die beiden Ebenen greifen ineinander: Der Jahresabschluss der GmbH liefert die Daten für die Körperschaftsteuererklärung und die Gewinnverwendung. Erst wenn klar ist, welcher Gewinn ausgeschüttet wird, kann die Einkommensteuererklärung des Gesellschafters final erstellt werden. Deshalb sollten beide Prozesse beim selben Steuerberater liegen – das sichert Konsistenz und vermeidet Rückfragen durch das Finanzamt.

Fazit: Warum die EST 2026 professionell erstellen lassen?

Die Einkommensteuererklärung 2025 (EST 2026) ist für GmbH-Geschäftsführer keine Routine-Aufgabe. Sie erfordert fundiertes Steuerrecht-Wissen, die Abstimmung mit dem Jahresabschluss der GmbH und die Einhaltung komplexer Fristen. Wer die Erklärung selbst erstellt, spart kurzfristig Geld – riskiert aber Fehler, Verspätungszuschläge und verschenkte Gestaltungsspielräume.

Die wichtigsten Vorteile der Steuerberater-Mandatierung im Überblick

  • Fristverlängerung bis 28. Februar 2027 statt 31. Juli 2026
  • Fachliche Prüfung und Optimierung der Steuerlast
  • Verzahnung mit Körperschaftsteuer und Jahresabschluss der GmbH
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen und Rückfragen
  • Haftungsschutz durch Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters
  • Absetzbarkeit der Steuerberater-Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben

GmbH-Geschäftsführer, die ihren Jahresabschluss ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lassen, sollten die Einkommensteuererklärung im selben Mandat mitführen lassen. Das spart Abstimmungsaufwand, sichert konsistente Daten und ermöglicht eine integrierte Steuerplanung. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten genau das: Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand, durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert und mit transparenten Festpreisen.

„Die EST 2026 ist der Schlusspunkt eines umfassenden Prozesses aus Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Wer alle Ebenen aus einer Hand koordinieren lässt, arbeitet effizienter, sicherer und rechtskonform.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die EST 2026 auch ohne Steuerberater einreichen?

Ja, Sie können die Einkommensteuererklärung 2026 selbst über ELSTER einreichen. Die Abgabefrist endet dann am 31. Juli 2026. Bei komplexen Sachverhalten (Einkünfte aus mehreren Quellen, Gewerbebetrieb, Vermietung etc.) ist jedoch ein Steuerberater empfehlenswert, um alle steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die EST 2026 gar nicht abgebe?

Wer keine Einkommensteuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO (mindestens 25 Euro pro Monat) sowie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt nach § 162 AO. Im Extremfall kann eine vorsätzliche Nichtabgabe als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gewertet werden.

Gilt die verlängerte Frist auch, wenn ich den Steuerberater erst im Juni 2026 beauftrage?

Ja, grundsätzlich gilt die verlängerte Abgabefrist bis 30. April 2027, sobald ein Steuerberater mandatiert ist. Allerdings sollten Sie den Steuerberater rechtzeitig beauftragen, damit dieser ausreichend Zeit für die Erstellung hat. Wer erst kurz vor Fristablauf mandatiert, riskiert, dass der Steuerberater keine freien Kapazitäten mehr hat oder eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden muss.

Kann der Steuerberater für mich auch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Ja, der Steuerberater prüft den Einkommensteuerbescheid 2026 nach Erhalt und kann bei fehlerhaften oder nachteiligen Festsetzungen binnen eines Monats Einspruch nach § 347 AO einlegen. Dies ist häufig Teil der laufenden Betreuung und wird nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zusätzlich vergütet.

Muss ich als GmbH-Gesellschafter auch eine EST 2026 abgeben?

Ja, als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhalten Sie in der Regel Gehalt (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG) und möglicherweise Gewinnausschüttungen (Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG). Sie sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, auch wenn die GmbH selbst der Körperschaftsteuer unterliegt. Die GmbH muss zudem Jahresabschluss und ggf. Körperschaftsteuererklärung einreichen.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die EST 2026 noch nicht abgegeben ist?

Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass der neue Steuerberater rechtzeitig alle Unterlagen und Vorarbeiten vom bisherigen Steuerberater erhält. Der alte Steuerberater ist nach § 66 StBerG zur Herausgabe der Handakten verpflichtet, darf aber ggf. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis offene Honorare beglichen sind. Achten Sie darauf, dass die Frist nicht gefährdet wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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