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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

18–27 Minuten

OnlineBilanzBlogDigitale Steuerberatung Oldenburg

Digitale Steuerberatung Oldenburg 2026 – GmbH-Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Digitale Steuerberatung verbindet fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen Online-Prozessen. Für GmbHs in Oldenburg bedeutet das: Jahresabschluss, Offenlegung und steuerliche Beratung ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und digitaler Zusammenarbeit. Dieser Artikel erklärt, wie digitale Steuerberatung funktioniert, welche Pflichten GmbHs erfüllen müssen und worauf bei der Auswahl zu achten ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Digitale Steuerberatung in Oldenburg ermöglicht GmbHs die Erstellung ihres Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater – vollständig online, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG werden erfüllt, die Kommunikation erfolgt digital über moderne Plattformen. Die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz spart Zeit und Kosten bei gleichbleibend hoher fachlicher Qualität.

Was ist digitale Steuerberatung und wie unterscheidet sie sich von klassischer Beratung?

Digitale Steuerberatung bezeichnet die Erbringung steuerberatender Leistungen durch zugelassene Steuerberater unter Einsatz moderner Technologie. Der wesentliche Unterschied zur klassischen Steuerberatung liegt nicht in der fachlichen Qualität – beide Modelle unterliegen denselben gesetzlichen Anforderungen nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) – sondern in der Art der Kommunikation, Dokumentenübermittlung und Prozessgestaltung.

Während klassische Steuerberatungskanzleien in Oldenburg häufig auf persönliche Termine, Papierordner und E-Mail-Verkehr setzen, erfolgt die digitale Steuerberatung über cloudbasierte Plattformen mit automatisierten Workflows. Mandanten laden Belege digital hoch, der Steuerberater bearbeitet diese in der Software, und der fertige Jahresabschluss wird elektronisch bereitgestellt. Die rechtliche Verantwortung und Unterschriftspflicht nach § 43 Abs. 3 StBerG bleiben vollständig beim zugelassenen Steuerberater.

Kernmerkmale digitaler Steuerberatung

  • Ortsunabhängigkeit: Keine Bindung an Oldenburg – der Steuerberater kann bundesweit tätig sein
  • Transparente Preismodelle: Festpreise statt unklarer Honorarvereinbarungen nach StBVV
  • Schnellere Prozesse: Automatisierte Datenübernahme aus DATEV oder anderen Buchhaltungssystemen
  • Digitale Kommunikation: Videocalls, Chat, sichere Dokumentenplattformen statt Bürobesuche
  • Gleiche Rechtsverbindlichkeit: Unterschriebener Jahresabschluss nach § 245 HGB, § 264 Abs. 1 HGB

Praxis-Hinweis

Auch bei digitaler Steuerberatung muss der Jahresabschluss von einem zugelassenen Steuerberater unterzeichnet werden. Reine Software-Lösungen ohne StB-Mandat erfüllen diese Anforderung nicht und sind für GmbHs nicht zulässig, wenn eine externe Erstellung nach § 264 Abs. 1 HGB vorgeschrieben ist.

Welche Vorteile bietet digitale Steuerberatung für GmbHs in Oldenburg?

Für GmbH-Geschäftsführer in Oldenburg ergeben sich durch digitale Steuerberatung mehrere konkrete Vorteile, die sich direkt auf die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und die betriebliche Effizienz auswirken. Die GmbH unterliegt nach § 264 Abs. 1 HGB der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Versäumnisse können nach § 335 HGB zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro führen.

Fristensicherheit durch digitale Prozesse

Die digitale Steuerberatung ermöglicht eine lückenlose Dokumentation aller Schritte. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG innerhalb von acht Monaten (mittelgroße und große GmbH) bzw. elf Monaten (kleine GmbH), Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag. Digitale Plattformen versenden automatische Erinnerungen und protokollieren jeden Arbeitsschritt.

Klassische Steuerberatung Oldenburg

  • Terminfindung vor Ort erforderlich
  • Belege per Post oder persönliche Übergabe
  • Wartezeiten durch ausgelastete Kanzleien
  • Intransparente Preisgestaltung (StBVV)
  • Kein Echtzeit-Statusüberblick

Digitale Steuerberatung

  • Sofortiger Start ohne Terminsuche
  • Upload digitaler Belege rund um die Uhr
  • Klare Bearbeitungszeiten, keine Warteschlangen
  • Transparente Festpreise vorab bekannt
  • Dashboard mit Echtzeit-Fortschritt

„Viele Geschäftsführer in Oldenburg kontaktieren uns, weil ihre bisherige Kanzlei überlastet ist oder kurzfristig absagt. Mit digitaler Steuerberatung entfällt die Wartezeit – der Jahresabschluss startet, sobald die Unterlagen vollständig sind. Das schützt vor Fristversäumnissen und Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostentransparenz und Planungssicherheit

Digitale Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit Festpreisen, die sich an der Größenklasse nach § 267 HGB orientieren. Für eine kleine GmbH in Oldenburg (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. Euro, ≤ 50 Arbeitnehmer) sind die Kosten transparent kalkulierbar. Klassische Kanzleien berechnen nach StBVV mit Mittelgebühr und häufig nicht transparent kommunizierten Zuschlägen.

Welche gesetzlichen Pflichten hat eine GmbH beim Jahresabschluss?

Die GmbH unterliegt umfassenden handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Pflichten bei der Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob die Steuerberatung vor Ort in Oldenburg oder digital erfolgt. Verstöße können erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Geschäftsführer ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen. Für mittelgroße und große GmbHs kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts hinzu. Die Aufstellung muss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres erfolgen – für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026.

Der Jahresabschluss muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachten, klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB) und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB). Die rechtsverbindliche Unterschrift des Geschäftsführers ist nach § 245 HGB zwingend erforderlich.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG

Nach Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt nach § 42a GmbHG:

  • Elf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres für kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB)
  • Acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres für mittelgroße und große GmbHs (§ 267 Abs. 2, 3 HGB)

Für eine mittelgroße GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung spätestens bis 31.08.2026 erfolgen. Die Feststellung ist Voraussetzung für die anschließende Offenlegung.

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, den Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters einzureichen. Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Fristversäumnis und Ordnungsgeld

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro fest. Das Ordnungsgeld kann auch gegen die Gesellschaft verhängt werden. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Größenklasse Feststellungsfrist § 42a GmbHG Offenlegungsfrist § 325 HGB Erweiterter Anhang/Lagebericht
Kleine GmbH 11 Monate 12 Monate Nein (Erleichterungen § 266, 276)
Mittelgroße GmbH 8 Monate 12 Monate Ja (Lagebericht § 264 Abs. 1)
Große GmbH 8 Monate 12 Monate Ja (erweiterte Berichtspflichten)

Worauf sollten GmbHs bei der Auswahl einer digitalen Steuerberatung achten?

Nicht jede digitale Plattform bietet echte Steuerberatungsleistungen. Der Markt unterscheidet zwischen reinen Buchhaltungs-Softwarelösungen (ohne StB-Mandat), digitalen Vermittlungsplattformen und vollwertigen digitalen Steuerberatungskanzleien. Für GmbHs in Oldenburg, die ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 264 HGB nachkommen müssen, ist diese Unterscheidung entscheidend.

Zulassung und rechtliche Verantwortung

Prüfen Sie, ob die digitale Steuerberatung durch einen oder mehrere zugelassene Steuerberater erbracht wird. Nach § 3 StBerG dürfen geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen nur von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern erbracht werden. Der Jahresabschluss muss von einem Steuerberater unterzeichnet werden – reine Software erfüllt diese Anforderung nicht.

  • Ist ein zugelassener Steuerberater namentlich genannt und für die Mandatsbetreuung verantwortlich?
  • Wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich durch den Steuerberater unterschrieben (§ 245 HGB)?
  • Ist die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters transparent dokumentiert?
  • Gibt es klare Ansprechpartner (z. B. Büroleiter, StB-Team) für Rückfragen?
  • Erfolgt die Kommunikation über sichere, DSGVO-konforme Kanäle?

Preistransparenz und Leistungsumfang

Digitale Steuerberatungsplattformen sollten ihre Preise transparent und im Voraus kommunizieren. Achten Sie darauf, dass der Festpreis alle notwendigen Leistungen umfasst: Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang (bei mittelgroßen/großen GmbHs ggf. Lagebericht), Steuerberechnungen, Offenlegung beim Unternehmensregister. Versteckte Zuschläge oder nachträgliche Gebührenerhöhungen sprechen gegen Seriosität.

„Eine seriöse digitale Steuerberatung nennt den Festpreis vorab und kalkuliert anhand der Größenklasse nach § 267 HGB. Wenn eine Plattform nur unverbindliche Schätzungen oder nachträgliche Abrechnungen anbietet, fehlt die Kostentransparenz. OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen – der Mandant weiß vor Auftragsvergabe exakt, welche Kosten entstehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristenmanagement und Offenlegung

Prüfen Sie, ob die Plattform aktives Fristenmanagement bietet. Die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten nach § 325 HGB ist zwingend. Eine gute digitale Steuerberatung übernimmt nicht nur die Erstellung, sondern auch die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister und dokumentiert den Nachweis. Fragen Sie explizit, ob die Offenlegung im Leistungsumfang enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird.

Praxis-Tipp

Lassen Sie sich vor Mandatserteilung eine schriftliche Leistungsbeschreibung geben: Welche Dokumente werden erstellt? Wer unterschreibt den Jahresabschluss? Bis wann erfolgt die Offenlegung? Ist eine Beratung zu Bilanzierungsfragen enthalten? Seriöse Anbieter beantworten diese Fragen transparent.

Wie läuft die Erstellung eines Jahresabschlusses über digitale Steuerberatung ab?

Der Ablauf einer digitalen Jahresabschlusserstellung unterscheidet sich in der Methodik von klassischen Kanzleien in Oldenburg, folgt aber denselben fachlichen und rechtlichen Standards. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 sieht der Prozess typischerweise wie folgt aus:

Schritt 1: Anfrage und Angebotserstellung

Der Geschäftsführer füllt ein Online-Formular aus, in dem die wichtigsten Eckdaten der GmbH abgefragt werden: Größenklasse nach § 267 HGB, Bilanzstichtag, Anzahl der Buchungssätze, Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk). Anhand dieser Daten erstellt die Plattform ein verbindliches Festpreisangebot. Bei OnlineBilanz erfolgt die Angebotsstellung in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Schritt 2: Mandatserteilung und Datenübermittlung

Nach Annahme des Angebots wird ein Mandatsvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Der Mandant erhält Zugang zu einer sicheren Plattform, über die er folgende Unterlagen hochlädt:

  • Vollständige Buchhaltungsdaten (Export aus DATEV, Lexware, etc.)
  • Bankauszüge und Kontoauszüge zum Bilanzstichtag
  • Nachweise zu Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Verträge (Darlehen, Leasing, Miet- und Pachtverträge)
  • Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle zur Gewinnverwendung
  • Unterlagen zu Rückstellungen, Abgrenzungen, besonderen Geschäftsvorfällen

Die Plattform prüft automatisch die Vollständigkeit und meldet fehlende Unterlagen zurück. Dieser Schritt reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Schritt 3: Erstellung durch zugelassene Steuerberater

Die zugelassenen Steuerberater der Plattform erstellen Bilanz, GuV und Anhang unter Beachtung der §§ 264 ff. HGB. Dabei werden alle Positionen geprüft: Aktivierungsfähigkeit, Bewertungsvorschriften nach § 253 HGB, Rückstellungsbildung nach § 249 HGB, Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB. Bei mittelgroßen und großen GmbHs wird zusätzlich der Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt.

Der Mandant erhält über die Plattform Einsicht in den Entwurf und kann Rückfragen stellen. Nach finaler Abstimmung unterzeichnet der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich nach § 245 HGB.

Schritt 4: Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Der Geschäftsführer legt den vom Steuerberater unterzeichneten Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor. Die Plattform stellt hierfür Musterbeschlüsse und Protokollvorlagen bereit. Nach Feststellung innerhalb der Frist des § 42a GmbHG (acht bzw. elf Monate) ist der Jahresabschluss rechtskräftig.

Schritt 5: Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Die digitale Steuerberatung übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Daten werden im XBRL- oder PDF-Format übermittelt. Der Mandant erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Offenlegung – das schützt vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB. Die Frist endet zwölf Monate nach Bilanzstichtag, für 31.12.2025 also am 31.12.2026.

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Werktage bis Angebotserstellung

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Was kostet digitale Steuerberatung für eine GmbH?

Die Kosten für digitale Steuerberatung orientieren sich an der Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB und am Umfang der Leistungen. Im Gegensatz zu klassischen Steuerberatungskanzleien, die nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) abrechnen und häufig Zuschläge vornehmen, arbeiten digitale Plattformen mit transparenten Festpreisen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Kosten hängen wesentlich von der Größenklasse ab, da diese den Umfang der Offenlegungspflichten und die Komplexität des Jahresabschlusses bestimmt:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Besondere Pflichten
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Erleichterungen § 266, 276 HGB
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Lagebericht § 264 Abs. 1
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Erweiterte Berichtspflichten

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Festpreise vs. StBVV-Abrechnung

Klassische Steuerberatungskanzleien in Oldenburg rechnen nach der StBVV ab. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme) und wird mit einem Gebührensatz zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr multipliziert. Hinzu kommen häufig Zuschläge für Besonderheiten, Besprechungen, Reisekosten. Das Ergebnis ist für Mandanten oft schwer kalkulierbar.

Digitale Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise, die vorab bekannt sind. Der Preis umfasst in der Regel:

  • Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht)
  • Steuerliche Berechnungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Unterzeichnung durch zugelassenen Steuerberater
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Dokumentation und Nachweisführung

Kostenbeispiel kleine GmbH

Eine kleine GmbH in Oldenburg mit Bilanzsumme 2 Mio. Euro und 800 Buchungssätzen zahlt bei OnlineBilanz einen transparenten Festpreis für den kompletten Jahresabschluss inklusive Offenlegung. Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Zuschläge. Der Preis wird vor Mandatserteilung verbindlich kommuniziert.

Zusätzliche Kosten bei besonderen Anforderungen

Zusätzliche Kosten können entstehen bei:

  • Nachträglicher Korrektur unvollständiger Buchhaltung
  • Komplexen Sonderbilanzierungen (z. B. Bewertung von Beteiligungen, Rückstellungen für Altersteilzeit)
  • Freiwilliger Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer (nicht Teil der Steuerberatung)
  • Beratung zu Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Umwandlungen nach UmwG

Seriöse Plattformen weisen auf solche Zusatzkosten vorab hin und erstellen ein angepasstes Angebot.

„Festpreise schaffen Planungssicherheit. Eine GmbH in Oldenburg weiß bei Mandatserteilung exakt, welche Kosten für den Jahresabschluss anfallen – ohne nachträgliche Überraschungen. Das ist besonders wichtig für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Budget genau kalkulieren müssen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberatung oder klassische Kanzlei in Oldenburg – was passt besser?

Die Wahl zwischen einer digitalen Steuerberatung und einer klassischen Präsenzkanzlei in Oldenburg hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität der GmbH, persönliche Präferenzen des Geschäftsführers, Verfügbarkeit lokaler Kanzleien, Kosten- und Zeitbudget. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, welches Modell die gesetzlichen Pflichten nach § 264 HGB, § 42a GmbHG und § 325 HGB zuverlässig erfüllt.

Wann ist eine klassische Kanzlei in Oldenburg sinnvoll?

Klassische Steuerberatungskanzleien vor Ort bieten sich an, wenn:

  • Die GmbH eine langjährige, vertrauensvolle Beziehung zu einem Steuerberater pflegt
  • Regelmäßige persönliche Besprechungen zu komplexen Bilanzierungsfragen gewünscht sind
  • Die GmbH sehr spezielle Branchen-Expertise benötigt (z. B. Schifffahrt, Versicherungen)
  • Der Geschäftsführer digitale Prozesse ablehnt und Papier-Dokumentation bevorzugt
  • Die Kanzlei verfügbar ist und Fristen zuverlässig einhält

Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Kanzleien in Oldenburg – wie bundesweit – mit Kapazitätsengpässen kämpfen. Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit, und gerade zum Jahresende häufen sich Absagen oder Verschiebungen. Das gefährdet die Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB.

Wann ist digitale Steuerberatung die bessere Wahl?

Digitale Steuerberatung eignet sich besonders für GmbHs, die:

  • Schnellen Start ohne Terminsuche und Wartezeiten benötigen
  • Transparente Festpreise und Kostensicherheit bevorzugen
  • Bereits digital arbeiten (Cloud-Buchhaltung, digitale Belege)
  • Ortsunabhängigkeit schätzen und nicht an Oldenburg gebunden sein möchten
  • Wert auf klare Prozesse, Echtzeit-Status und automatisches Fristenmanagement legen

Kriterium

  • Verfügbarkeit
  • Preistransparenz
  • Ortsabhängigkeit
  • Fristenmanagement
  • Digitalisierungsgrad

Klassische Kanzlei Oldenburg

  • Oft Wartezeiten
  • StBVV, teils unklar
  • Ja (Büro-Termine)
  • Manuell, teils fehleranfällig
  • Unterschiedlich

Digitale Steuerberatung

  • Sofort verfügbar
  • Festpreis vorab
  • Nein (bundesweit)
  • Automatisch, transparent
  • Voll digitalisiert

Kann digitale Steuerberatung eine lokale Kanzlei vollständig ersetzen?

Ja, aus rechtlicher Sicht kann digitale Steuerberatung eine klassische Kanzlei vollständig ersetzen. Die gesetzlichen Anforderungen an den Jahresabschluss – Aufstellung nach § 264 HGB, Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegung nach § 325 HGB – sind ortsunabhängig. Entscheidend ist die Zulassung des Steuerberaters nach § 3 StBerG und die rechtskonforme Erstellung.

Digitale Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz beschäftigen zugelassene Steuerberater, die bundesweit tätig sind. Der Jahresabschluss wird von diesen Steuerberatern rechtsverbindlich unterzeichnet, die Offenlegung erfolgt elektronisch beim Unternehmensregister. Die Qualität entspricht einer klassischen Kanzlei – oft sogar mit höherer Prozesssicherheit durch automatisierte Workflows und Fristenüberwachung.

Achtung bei reinen Software-Lösungen

Nicht alle digitalen Anbieter sind Steuerberatungskanzleien. Reine Buchhaltungs-Software (z. B. Lexware, sevDesk) erstellt keinen rechtsverbindlichen Jahresabschluss. GmbHs müssen darauf achten, dass der Jahresabschluss von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet wird – andernfalls ist die Pflicht nach § 264 HGB nicht erfüllt.

Welche Fehler sollten GmbHs bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden?

Bei der Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses unterlaufen GmbHs in Oldenburg – wie bundesweit – immer wieder typische Fehler, die zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB, steuerlichen Nachteilen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater, ob digital oder klassisch, hilft diese Risiken zu vermeiden.

Fehler 1: Versäumte Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB

Der häufigste Fehler ist das Versäumen der gesetzlichen Fristen. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für mittelgroße und große GmbHs acht Monate, für kleine GmbHs elf Monate. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet zwölf Monate nach Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

  • Feststellung (mittelgroß/groß): bis 31.08.2026
  • Feststellung (klein): bis 30.11.2026
  • Offenlegung: bis 31.12.2026

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, verhängt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen.

Fehler 2: Offenlegung an falscher Stelle (Bundesanzeiger statt Unternehmensregister)

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger reicht nicht mehr aus. Einige GmbHs nutzen noch alte Prozesse und reichen die Unterlagen beim Bundesanzeiger ein – das erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht und kann zu Ordnungsgeldern führen.

Fehler 3: Fehlende oder fehlerhafte Unterzeichnung nach § 245 HGB

Nach § 245 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss unterzeichnen. Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen (bei elektronischer Einreichung als qualifizierte elektronische Signatur). Fehlt die Unterschrift, ist der Jahresabschluss formell mangelhaft und kann nicht festgestellt werden. Digitale Steuerberatungsplattformen stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Fehler 4: Unvollständige oder fehlerhafte Bilanzierung

Typische inhaltliche Fehler sind:

  • Falsche Aktivierung oder Passivierung (z. B. nicht aktivierbare selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB)
  • Fehlerhafte Bewertung (z. B. unterlassene Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB)
  • Unzulässige Rückstellungsbildung (z. B. für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ohne rechtliche Grundlage)
  • Fehlende Angaben im Anhang (z. B. zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB)
  • Verletzung des Vollständigkeitsgebots nach § 246 Abs. 1 HGB

Solche Fehler können bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt zu Nachforderungen führen. Ein erfahrener Steuerberater kennt die Bilanzierungsvorschriften und vermeidet diese Risiken.

„Viele Fehler entstehen durch Zeitdruck oder unvollständige Unterlagen. Wer die Buchhaltung das ganze Jahr über sauber führt und frühzeitig mit der Jahresabschlusserstellung beginnt, vermeidet Hektik und Fehler. Digitale Steuerberatung unterstützt durch automatisierte Plausibilitätsprüfungen und klare Checklisten – das reduziert Fehlerquellen erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fehler 5: Keine oder unzureichende Dokumentation

Die GmbH muss nach § 257 HGB alle Unterlagen, die für die Bilanzierung relevant sind, aufbewahren: Buchungsbelege (zehn Jahre), Jahresabschlüsse (zehn Jahre), Handelsbriefe (sechs Jahre). Bei Betriebsprüfungen muss die GmbH nachweisen können, wie einzelne Bilanzpositionen zustande gekommen sind. Digitale Plattformen archivieren alle Unterlagen automatisch und DSGVO-konform – das erleichtert die Nachweisführung erheblich.

  • Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB im Kalender vermerken
  • Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger)
  • Jahresabschluss von allen Geschäftsführern unterzeichnen lassen (§ 245 HGB)
  • Bilanzierung durch zugelassenen Steuerberater prüfen lassen
  • Vollständige Dokumentation und Belegarchivierung nach § 257 HGB sicherstellen

Wie unterstützt OnlineBilanz GmbHs in Oldenburg bei Jahresabschluss und Offenlegung?

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbHs in Oldenburg und bundesweit bei der rechtssicheren Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses unterstützt. Das Besondere: OnlineBilanz ist keine reine Software, sondern verbindet digitale Prozesse mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Der Jahresabschluss wird von Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – wie bei einer klassischen Kanzlei, aber mit den Vorteilen digitaler Abläufe.

Transparente Festpreise und schnelle Verfügbarkeit

GmbH-Geschäftsführer in Oldenburg erhalten bei OnlineBilanz ein verbindliches Festpreisangebot, das vor Mandatserteilung klar kommuniziert wird. Der Preis richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB und umfasst alle notwendigen Leistungen: Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang (bei mittelgroßen/großen GmbHs inklusive Lagebericht), Steuerberechnungen, rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater, elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Zuschläge.

Im Gegensatz zu vielen klassischen Kanzleien in Oldenburg, die mit Auslastung kämpfen, ist OnlineBilanz sofort verfügbar. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen beginnt die Bearbeitung ohne Wartezeit. Das schützt vor Fristversäumnissen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung).

Professionelle Betreuung durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team

Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist erster Ansprechpartner für Mandanten. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen GmbH und den zugelassenen Steuerberatern, prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und beantwortet organisatorische Fragen. Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, prüft alle Bilanzpositionen, beantwortet fachliche Rückfragen und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Diese klare Aufgabenteilung sorgt dafür, dass Mandanten immer den richtigen Ansprechpartner haben: organisatorische Fragen an Servet Gündogan, steuerliche und bilanzielle Fragen an das Steuerberater-Team.

Automatisches Fristenmanagement und rechtssichere Offenlegung

OnlineBilanz überwacht automatisch alle relevanten Fristen. Mandanten erhalten Erinnerungen für die Feststellung nach § 42a GmbHG und die Offenlegung nach § 325 HGB. Die Plattform übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister (nicht beim Bundesanzeiger – die korrekte Stelle seit DiRUG vom 01.08.2022) und dokumentiert den Nachweis. Das schützt vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Beispiel: GmbH in Oldenburg, Bilanzstichtag 31.12.2025

Eine mittelgroße GmbH in Oldenburg mit Bilanzstichtag 31.12.2025 kontaktiert OnlineBilanz im Januar 2026. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erstellt das Steuerberater-Team Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss im Juli 2026 fest (Frist: 31.08.2026 nach § 42a GmbHG). OnlineBilanz reicht den Jahresabschluss im August 2026 elektronisch beim Unternehmensregister ein (Frist: 31.12.2026 nach § 325 HGB). Alle Fristen eingehalten, kein Ordnungsgeld.

Digitale Prozesse, Steuerberater-Qualität

OnlineBilanz kombiniert die Vorteile digitaler Abläufe (schnelle Verfügbarkeit, transparente Preise, automatisierte Workflows, ortsunabhängige Kommunikation) mit der fachlichen Qualität einer klassischen Steuerberatungskanzlei. Der Jahresabschluss entspricht allen gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG, wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und unterzeichnet und kann rechtssicher beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Für GmbHs in Oldenburg, die auf der Suche nach einem zuverlässigen, schnellen und transparenten Steuerberater sind, bietet OnlineBilanz eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort – ohne Qualitätsverlust, ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten.

„Viele Mandanten aus Oldenburg schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung. Sie können jederzeit Fragen stellen, erhalten schnelle Rückmeldungen und wissen genau, wo ihr Jahresabschluss steht. Gleichzeitig profitieren sie von der fachlichen Expertise unserer zugelassenen Steuerberater – das Beste aus beiden Welten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Ist digitale Steuerberatung auch für kleine GmbHs in Oldenburg sinnvoll?

Ja, gerade kleine GmbHs profitieren von digitaler Steuerberatung. Die Festpreise sind oft günstiger als klassische Kanzleien, die nach Stundensätzen abrechnen. Zudem entfallen Anfahrtswege und Wartezeiten. Alle gesetzlichen Pflichten nach § 325 HGB (Offenlegung) und § 42a GmbHG (Feststellung) werden vollständig erfüllt – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Können GmbHs aus Oldenburg mit digitalen Steuerberatern aus ganz Deutschland arbeiten?

Ja, digitale Steuerberatung ist ortsunabhängig. Entscheidend ist die Zulassung des Steuerberaters bei der Steuerberaterkammer – nicht der Standort. GmbHs aus Oldenburg können daher deutschlandweit mit zugelassenen Steuerberatern zusammenarbeiten, solange die Kommunikation und Datenübermittlung sicher und DSGVO-konform erfolgen.

Wie sicher ist die digitale Übermittlung von Finanzdaten an einen Online-Steuerberater?

Seriöse digitale Steuerberatungsplattformen nutzen verschlüsselte Verbindungen (SSL/TLS), DSGVO-konforme Server in Deutschland und Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Datensicherheit entspricht damit mindestens dem Standard klassischer Kanzleien, oft sogar höher durch automatisierte Backup-Systeme und zertifizierte Rechenzentren.

Muss eine GmbH aus Oldenburg ihren Jahresabschluss zwingend durch einen Steuerberater erstellen lassen?

Nein, gesetzlich ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht vorgeschrieben. Die GmbH-Geschäftsführung kann den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern die fachliche Kompetenz vorhanden ist. Allerdings haften Geschäftsführer persönlich für Fehler nach § 43 GmbHG. Aus Haftungsgründen und zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit empfiehlt sich daher die Beauftragung eines zugelassenen Steuerberaters.

Was passiert, wenn eine GmbH in Oldenburg die Offenlegungsfrist verpasst?

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können weitere Folgeordnungsgelder verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren zwar, schließt aber bereits verhängte Ordnungsgelder nicht aus.

Können GmbHs in Oldenburg auch ihre laufende Buchhaltung digital erledigen lassen?

Ja, viele digitale Steuerberatungsplattformen bieten neben Jahresabschluss auch laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Umsatzsteuervoranmeldungen an. Die Zusammenarbeit erfolgt über Cloud-Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, lexoffice), Belege werden per Upload oder Scan übermittelt. Das spart Papier, Porto und ermöglicht Echtzeit-Zugriff auf die aktuellen Finanzdaten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Publizitätsgesetz (PublG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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