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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung-App

Buchhaltung-App 2026: Funktionen, GoBD & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Buchhaltung-App digitalisiert die laufende Buchführung – von der Belegerfassung bis zur Schnittstelle zum Steuerberater. Doch welche Funktionen sind rechtlich erforderlich, was bedeutet GoBD-Konformität konkret, und wer haftet bei Fehlern? Dieser Artikel erklärt, worauf Geschäftsführer und Unternehmer bei der Auswahl einer Buchhaltung-App achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Buchhaltung-App digitalisiert die laufende Buchführung und muss GoBD-konform sein. Sie erfasst Belege, erstellt Buchungssätze und überträgt Daten an den Steuerberater. Für GmbHs sind DATEV-Schnittstelle, revisionssichere Archivierung und Mehrmandantenfähigkeit entscheidend. Die Haftung für korrekte Buchführung bleibt beim Geschäftsführer bzw. beim beauftragten Steuerberater.

Was ist eine Buchhaltung-App und für wen ist sie geeignet?

Eine Buchhaltung-App ist eine cloudbasierte Software-Lösung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre laufende Buchführung digital zu organisieren. Im Kern geht es darum, Belege zu erfassen, Geschäftsvorfälle zu buchen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzubereiten und eine GoBD-konforme Datenhaltung sicherzustellen. Für GmbH-Geschäftsführer und interne Buchhalter stellt sich die Frage: Ersetzt eine App den Steuerberater – oder ergänzt sie ihn?

Die Antwort hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB, der internen Fachkompetenz und der Prüfungspflicht ab. Kleine GmbHs ohne Prüfungspflicht können mit einer App die Vorbuchhaltung selbst führen; der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB sowie die Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister erfordern jedoch weiterhin fachliche Prüfung und meist eine steuerberaterliche Unterschrift.

Praxis-Hinweis: App ist Werkzeug, nicht Ersatz

Eine Buchhaltung-App übernimmt die Dateneingabe und Strukturierung – die rechtliche Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit und GoBD-Konformität trägt jedoch stets der Geschäftsführer nach § 43 Abs. 1 GmbHG. Wer keine eigene Buchhaltungsabteilung hat, sollte die App als Schnittstelle zum Steuerberater nutzen.

Zielgruppen im Überblick

Unternehmensgröße Eignung App Empfehlung
Kleine GmbH (< 6 Mio. € Umsatz) Hoch Vorbuchhaltung intern, JA durch StB
Mittelgroße GmbH (< 40 Mio. € Umsatz) Mittel App mit DATEV-Schnittstelle + StB
Große GmbH (≥ 40 Mio. € Umsatz) Gering Meist ERP-System + interne Buchhaltung

Welche Funktionen muss eine professionelle Buchhaltung-App bieten?

Nicht jede App erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB und § 145 AO. GmbH-Geschäftsführer sollten darauf achten, dass die Software GoBD-zertifiziert ist – das heißt: unveränderbare Buchungen, Revisionssicherheit, maschinelle Auswertbarkeit und eine Verfahrensdokumentation.

Kern-Funktionen im Überblick

  • Belegerfassung: Scan per Smartphone, OCR-Texterkennung, automatische Vorkontierung
  • Buchungsassistent: Vorschläge für SKR03/SKR04-Konten, Umsatzsteuer-Automatik
  • DATEV-Schnittstelle: Export für den Steuerberater (DATEV Unternehmen online, Kanzlei-Rechnungswesen)
  • UStVA-Vorbereitung: Monatliche/vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 UStG
  • Bankkonto-Synchronisation: HBCI/FinTS oder PSD2-API für automatischen Abgleich
  • GoBD-Archiv: Unveränderbare Speicherung aller Belege für 10 Jahre (§ 147 AO)

Achtung: Kein Jahresabschluss out-of-the-box

Viele Apps werben mit „automatischem Jahresabschluss“ – gemeint ist jedoch meist nur eine BWA oder Summen- und Saldenliste. Der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang) erfordert Bilanzierungsentscheidungen, Rückstellungsbewertung nach § 253 HGB und eine Steuerberaterhaftung. Eine App kann hier nur zuliefern, nicht ersetzen.

„Wir sehen immer wieder GmbHs, die mit einer App die Belege perfekt erfasst haben – aber bei Rückstellungen, Abgrenzungen und latenten Steuern dann doch unsere Steuerberater brauchen. Die App ist der erste Schritt, der Jahresabschluss der zweite.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie funktioniert die Integration zwischen Buchhaltung-App und Steuerberater?

Die meisten mittelständischen Steuerberater arbeiten mit DATEV als Kanzleisoftware. Damit eine Buchhaltung-App sinnvoll in diesen Workflow passt, muss sie entweder direkt DATEV-kompatibel sein (z. B. DATEV Unternehmen online) oder einen sauberen Export im DATEV-Format (ASCII, CSV nach DATEV-Standard) ermöglichen.

Typischer Workflow: App → Steuerberater → Jahresabschluss

  1. Mandant bucht laufend in der App: Belege scannen, Vorkontierung prüfen, Bankabgleich durchführen.
  2. Monatlicher/quartalsweiser Export der Buchungsdaten an den Steuerberater (DATEV-Schnittstelle oder Cloud-Freigabe).
  3. Steuerberater prüft und ergänzt: Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung Anlagevermögen § 253 HGB, latente Steuern § 274 HGB.
  4. Jahresabschluss wird erstellt nach § 264 HGB, unterzeichnet durch den Steuerberater, Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (§ 42a Abs. 1 GmbHG für kleine GmbH).
  5. Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB (seit DiRUG 01.08.2022 nur noch elektronisch über www.unternehmensregister.de).

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Plattform mit Festpreisen

Wer die Vorteile einer App nutzen möchte, aber keinen lokalen Steuerberater hat oder Wartezeiten vermeiden will, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen. Die Buchhaltungsdaten können strukturiert übergeben werden; das Steuerberater-Team erstellt dann den rechtssicheren Jahresabschluss – ohne Wartezeiten, digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Was bedeutet GoBD-Konformität bei einer Buchhaltung-App konkret?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugang (GoBD) vom 28.11.2019 (aktualisierte Fassung, gültig ab 01.01.2020) definieren, wie digitale Buchführungssysteme beschaffen sein müssen. Verstöße können zur Verwerfung der Buchführung durch die Betriebsprüfung und zu Hinzuschätzungen führen.

Zentrale GoBD-Anforderungen an Apps

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss nach dem Speichern unveränderbar sein; Korrekturen nur per Stornobuchung (§ 238 Abs. 1 HGB, § 145 Abs. 1 AO).
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden (§ 239 Abs. 2 HGB).
  • Zeitgerechte Buchung: Buchungen müssen zeitnah erfolgen (GoBD Tz. 47–50), bei Belegen mit Transaktionsdatum idealerweise innerhalb von 10 Tagen.
  • Ordnungsmäßige Protokollierung: Änderungen an Stammdaten, Benutzerrechten und Systemeinstellungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden.
  • Verfahrensdokumentation: Die App muss beschreiben, wie Daten erfasst, verarbeitet und archiviert werden (GoBD Tz. 151–157).
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die Finanzverwaltung muss im Prüfungsfall Zugriff auf alle Daten haben (§ 147 Abs. 6 AO – Z1, Z2, Z3-Zugriff).

Warnung: Excel ist keine GoBD-konforme Buchhaltung

Viele kleine GmbHs führen Belege noch in Excel oder Google Sheets. Das ist nicht GoBD-konform, da Zellen jederzeit überschreibbar sind. Bei einer Betriebsprüfung droht die Verwerfung der Buchführung und eine Hinzuschätzung nach § 162 AO. GmbHs sollten spätestens ab 50.000 Euro Jahresumsatz auf eine zertifizierte Buchhaltung-App umsteigen.

„In der Praxis sehen wir bei Betriebsprüfungen oft Probleme mit unvollständiger Belegarchivierung oder nachträglichen Änderungen. Eine GoBD-zertifizierte App schützt den Geschäftsführer vor solchen Risiken – und erleichtert uns Steuerberatern die Arbeit erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet eine Buchhaltung-App und welche Preismodelle gibt es?

Buchhaltung-Apps für GmbHs bewegen sich meist zwischen 10 und 100 Euro pro Monat – je nach Funktionsumfang, Nutzeranzahl und Integrationen. Für kleine GmbHs mit wenigen Geschäftsvorfällen (< 100 Belege/Monat) reichen oft Basis-Tarife; mittelgroße GmbHs mit höherer Transaktionszahl benötigen meist Professional- oder Enterprise-Pläne.

Typische Preismodelle im Vergleich

Anbieter-Typ Monatspreis Inklusiv-Leistungen Für wen geeignet
Basis-Apps (z. B. sevDesk, lexoffice) 10–30 € Belegerfassung, UStVA, BWA Kleine GmbH, < 100 Belege/Monat
Professional-Tools (z. B. DATEV Unternehmen online) 40–80 € DATEV-Integration, Mehrplatz, DATEV-Hosting Mittelgroße GmbH, enger StB-Kontakt
ERP-Systeme (z. B. SAP, Haufe X360) 100+ € Warenwirtschaft, Lohn, Konsolidierung Große GmbH, > 500 Belege/Monat

Wichtig: Die Kosten für die App kommen zusätzlich zur Steuerberater-Vergütung nach StBVV. Eine App reduziert zwar den Zeitaufwand des Steuerberaters für die laufende Buchhaltung (und damit ggf. die Gebühren nach § 33 StBVV), der Jahresabschluss nach § 35 StBVV bleibt jedoch in der Regel in gleicher Höhe. Manche Steuerberater bieten bei sauberer Vorarbeit durch den Mandanten jedoch Pauschalrabatte an.

Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz.de bietet transparente Festpreise für den Jahresabschluss – unabhängig vom Gegenstandswert. GmbH-Geschäftsführer wissen so von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen. Die Buchhaltungsdaten können strukturiert über eine App oder per DATEV-Export übergeben werden; das Steuerberater-Team erstellt dann den rechtssicheren Jahresabschluss nach § 264 HGB.

Welche Kriterien sind bei der Auswahl einer Buchhaltung-App für GmbHs entscheidend?

Die Wahl der richtigen Buchhaltung-App hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße nach § 267 HGB, interne Ressourcen, Branche, bestehende Softwarelandschaft und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Im Folgenden die wichtigsten Entscheidungskriterien.

Checkliste: 10 Punkte für die App-Auswahl

  • GoBD-Zertifizierung: Offizielle Bestätigung durch den Hersteller oder externes Testat (z. B. IDW PS 880)?
  • DATEV-Schnittstelle: Export im DATEV-Format oder direkte Integration in DATEV Unternehmen online?
  • Kontenrahmen: Unterstützung für SKR03 (Industrie/Handel) und SKR04 (Abschlussgliederung nach § 266 HGB)?
  • Bankkonto-Integration: HBCI/FinTS oder PSD2-API für automatischen Abgleich?
  • Mehrplatz-Fähigkeit: Können mehrere Nutzer (Geschäftsführer, Buchhalter, Steuerberater) gleichzeitig arbeiten?
  • Belegerkennung (OCR): Erkennt die App Rechnungsdaten automatisch und ordnet sie dem richtigen Konto zu?
  • UStVA-Automatik: Vorbereitung der monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 UStG?
  • Anlagenbuchhaltung: Verwaltung von Anlagevermögen (§ 246 HGB), Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB?
  • Support und Hotline: Deutscher Support, schnelle Reaktionszeiten, Onboarding-Hilfe?
  • Datensicherheit: Serverstandort Deutschland/EU, ISO 27001-Zertifizierung, tägliche Backups?

„Die beste App nützt nichts, wenn der Steuerberater damit nicht arbeiten kann. Vor der Anschaffung sollten GmbH-Geschäftsführer mit ihrem Steuerberater sprechen – oder sich an eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz wenden, die mit allen gängigen Tools vertraut ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer haftet bei Fehlern: App-Anbieter, Geschäftsführer oder Steuerberater?

Die rechtliche Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung liegt immer beim Geschäftsführer der GmbH (§ 43 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 238 HGB). Eine Buchhaltung-App ist lediglich ein Werkzeug – der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig und zeitgerecht erfasst werden.

Haftungsverteilung im Überblick

Rolle Verantwortung Haftung
Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) Ordnungsmäßige Buchführung, Vollständigkeit, Terminwahrung Persönlich unbegrenzt bei Pflichtverletzung
App-Anbieter Technische Funktionsfähigkeit, GoBD-Konformität der Software Nur bei nachweisbarem Software-Fehler (AGB meist Haftungsausschluss)
Steuerberater Richtigkeit des Jahresabschlusses, steuerliche Beratung Berufshaftpflicht (mind. 250.000 € nach § 67 StBerG)

In der Praxis bedeutet das: Wenn die App einen Beleg falsch verbucht oder eine UStVA fehlerhaft vorbereitet, haftet zunächst der Geschäftsführer gegenüber dem Finanzamt. Er kann dann ggf. Regress beim App-Anbieter nehmen – was jedoch meist an den Haftungsausschlüssen in den AGB scheitert. Deshalb: Die App-Buchungen sollten regelmäßig durch den Geschäftsführer oder einen internen Buchhalter geprüft werden.

Achtung: Keine Delegation der Geschäftsführer-Haftung

Auch wenn ein Steuerberater die Buchhaltung übernimmt oder eine App eingesetzt wird, bleibt der Geschäftsführer überwachungspflichtig (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Bei Insolvenz oder Steuerhinterziehung droht persönliche Haftung bis hin zur Strafbarkeit nach § 283 StGB (Insolvenzverschleppung) oder § 370 AO (Steuerhinterziehung).

Rolle des Steuerberaters im digitalen Workflow

Wenn ein Steuerberater den Jahresabschluss erstellt und unterzeichnet, übernimmt er die fachliche Haftung für dessen Richtigkeit (§ 323 HGB analog, Berufshaftung nach § 67 StBerG). Er prüft jedoch nur die vom Mandanten gelieferten Daten – keine umfassende Betriebsprüfung. Deshalb sollten GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung sauber führen und dem Steuerberater vollständige, geprüfte Daten übergeben. Wer die Koordination digital organisieren möchte, findet bei OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen – Servet Gündogan und das Büroteam koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Die Digitalisierung der Buchhaltung steht erst am Anfang. Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen ermöglichen zunehmend vollautomatische Buchungen: Belege werden per OCR gescannt, KI erkennt Lieferant, Betrag und Steuersatz, ordnet das richtige Konto zu – und bucht automatisch. Erste Tools erreichen hier bereits eine Erkennungsgenauigkeit von über 95 Prozent.

Technologie-Trends 2026

  • KI-gestützte Vorkontierung: Machine-Learning-Modelle lernen aus bisherigen Buchungen und schlagen automatisch das passende Konto vor.
  • Echtzeit-Buchführung: Banktransaktionen und Belege werden sofort nach Eingang verbucht – GmbHs haben jederzeit eine aktuelle BWA.
  • Automatische Abgrenzungen: Die App erkennt periodenübergreifende Aufwendungen (§ 250 HGB) und bucht automatisch Rechnungsabgrenzungsposten.
  • Integration mit E-Rechnung: Ab 2025/2026 wird die E-Rechnung nach EU-Norm (EN 16931) für B2B-Geschäfte verpflichtend – Apps importieren dann strukturierte XML-Rechnungen direkt.
  • Blockchain-basierte Buchführung: Erste Pilotprojekte testen unveränderbare, dezentrale Buchhaltung auf Blockchain-Basis (rechtlich noch nicht zugelassen).

95 %

OCR-Erkennungsgenauigkeit bei führenden Apps

30 %

Zeitersparnis durch KI-Vorkontierung (Studie 2025)

2027

E-Rechnung für B2B verpflichtend (geplant)

„Automatisierung ersetzt nicht die steuerberaterliche Prüfung – sie verlagert den Fokus. Während früher 80 Prozent der Zeit für Dateneingabe draufging, können wir Steuerberater uns heute auf Bilanzierungsfragen, Steueroptimierung und strategische Beratung konzentrieren. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: Jetzt in eine moderne Buchhaltung-App investieren, um für kommende Pflichten (E-Rechnung, GoBD-Verschärfungen) gerüstet zu sein. Wer keine Zeit für Recherche und Einrichtung hat, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de zurückgreifen – dort ist die technische Infrastruktur bereits vorhanden, und das Steuerberater-Team kennt sich mit allen gängigen Apps aus.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einer Buchhaltung-App komplett auf einen Steuerberater verzichten?

Nein. Eine Buchhaltung-App ersetzt nicht die steuerliche Beratung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie digitalisiert die laufende Finanzbuchführung, der Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB muss jedoch von einem Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer erstellt und unterzeichnet werden. Auch steuerliche Gestaltungsberatung und Prüfung komplexer Sachverhalte bleiben Aufgabe des Steuerberaters.

Sind Buchhaltung-Apps auch für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) geeignet?

Ja, allerdings nur, wenn die App doppelte Buchführung nach HGB unterstützt, GoBD-konform ist und eine DATEV-Schnittstelle bietet. Einfache Apps für Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind für GmbHs nicht ausreichend. Für Kapitalgesellschaften ist zudem die Anbindung an den Steuerberater zwingend erforderlich, da dieser den Jahresabschluss erstellen und unterzeichnen muss.

Was passiert, wenn die Buchhaltung-App den Betrieb einstellt oder insolvent wird?

Dann müssen die archivierten Belege und Buchungsdaten unverzüglich exportiert und in ein anderes System überführt werden. Nach § 147 AO besteht eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht. Achten Sie daher bereits bei der Auswahl darauf, dass die App regelmäßige Datenexporte (z. B. als DATEV-XML oder PDF-Archiv) ermöglicht und Sie nicht in Vendor-Lock-in geraten.

Muss ich als Geschäftsführer die Buchungen in der App selbst prüfen?

Ja. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haftet der Geschäftsführer für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn Sie eine Buchhaltung-App oder einen Steuerberater beauftragen, bleibt die Überwachungspflicht bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass Belege vollständig erfasst, Buchungen plausibel und gesetzliche Fristen eingehalten werden. Bei Pflichtverletzung droht persönliche Haftung.

Können mehrere Nutzer gleichzeitig in einer Buchhaltung-App arbeiten?

Die meisten professionellen Apps bieten Mehrbenutzerverwaltung mit individuellen Zugriffsrechten (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltung, Steuerberater). Wichtig ist, dass jede Änderung protokolliert wird (Revisionssicherheit nach GoBD). Achten Sie darauf, dass die App Rollen und Freigabe-Workflows unterstützt, insbesondere wenn Belege vom Geschäftsführer freigegeben werden müssen.

Welche Buchhaltung-Apps sind in Deutschland besonders verbreitet?

Zu den etablierten Anbietern zählen DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk, Candis und Moss. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße, Branche und Steuerberater-Anbindung ab. DATEV wird von den meisten Steuerberatern genutzt, lexoffice und sevDesk sind bei Kleinunternehmen und Selbstständigen beliebt. Entscheidend sind GoBD-Zertifizierung, DATEV-Schnittstelle und Funktionsumfang.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 147 AO – Aufbewahrungsfristen, BMF-Schreiben zu den GoBD (2019), § 43 GmbHG – Haftung des Geschäftsführers. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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